Behördliche Überwachung von Abwasseranlagen

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Transkript:

Bayerisches Landesamt für Umwelt Arbeitshilfen für PSW tgewa Abwasseranlagen Stand: Oktober 2015 Ansprechpartner: Referat 65 Behördliche Überwachung von Abwasseranlagen Teil 2-A49: Spezifische Anforderungen zur Überwachung vor Ort für Anlagen des Anhangs 49 AbwV Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen 2 2 Ablauf der Vor-Ort-Überwachung 2 2.1 Langüberwachung 2 3 Abwasseruntersuchung/Probenahme 3 3.1 Bestimmung der Vor-Ort-Parameter 3 3.2 Entnahme der Abwasserprobe 3 4 Übergabe der Proben an das Labor und Analyse 3 4.1 Übergabe und Transport 3

Vorbemerkungen 1 Vorbemerkungen Die Arbeitshilfen Teil 1, Teil 2-Allgemein und Teil 2-1 bis 2-3 gelten allgemein für die Überwachung von Abwasseranlagen. Teil 2-A49 der Arbeitshilfen gibt ergänzende Hinweise zur Überwachung von Anlagen des Anhang 49 AbwV. Anhang 49 gilt für Abwasser, dessen Schadstofffracht im Wesentlichen aus Betriebsstätten stammt, in denen bei der Endkonservierung, Reinigung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Verwertung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen regelmäßig mineralölhaltiges Abwasser anfällt. Von einem regelmäßigen Anfall von mineralölhaltigem Abwasser ist auszugehen, wenn für die auszuführenden Tätigkeiten die entsprechenden Einrichtungen vorhanden sind. Betriebsstätten, bei denen im Abwasser oder in Teilströmen mit regelmäßigem Anfall von mineralölhaltigem Abwasser zu rechnen ist, können u.a. sein: Kfz-Betriebe, der Reinigungs- und Wartungsbereich von Tankstellen, SB-Waschstationen, Fuhrunternehmen/-parks, Instandsetzung, Instandhaltung und Reinigung von Fahrzeugen, Unterhaltung und Pflege von Luft- und Wasserfahrzeugen, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Instandhaltungsbetriebe. 2 Ablauf der Vor-Ort-Überwachung 2.1 Langüberwachung Da i.d.r. maximal eine Überwachung im Jahr stattfindet, wird diese Überwachung immer als Langüberwachung durchgeführt. Für die Überwachung vor Ort nützliche Anforderungen zur Anwendung von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten können der DIN 1999-100 entnommen werden. Im Rahmen der Überprüfung der Anlage sollen sämtliche Behälterdeckel geöffnet werden und eine Sicht- und Geruchskontrolle durchgeführt werden. Hierbei soll u.a. geprüft werden, ob Leichtflüssigkeiten aufschwimmen und der Schwimmer frei ist. Der Betreiber hat ein Betriebstagebuch zu führen, in dem u.a. die Ergebnisse der monatlichen Eigenkontrolle dokumentiert werden. Das Betriebstagebuch ist bei der Überwachung vor Ort durch den PSW zu prüfen. Auf folgende Angaben im Betriebstagebuch ist u.a. bezüglich der Abscheider zu achten: Durchführung der Eigenüberwachung gemäß EÜV Anhang 2, zweiter Teil Schlammschichtdicke: Das Schlammfangvolumen darf maximal zu 50% gefüllt sein Ölschichtdicke: Der Ölspeicher darf maximal zu 80% gefüllt sein Kontrolle der einzelnen Anlagenkomponenten (Sandfang, Ölabscheider, Koaleszenzabscheider/- einsatz) Wasserstand vor/nach einem möglicherweise vorhandenem Koaleszenzeinsatz Kontrolle, ob Wartungen durchgeführt wurden Entleerungen: Dokumentation der Entsorgungsmengen Sonstige Mängel/Störungen Der Betreiber muss zudem Sicherheitsdatenblätter zu den verwendeten Reinigungs- und sonstigen Betriebsmitteln, sowie einen Nachweis der AOX-Freiheit und biologischen Abbaubarkeit von Komplexbildnern führen. Da die nötigen Hinweise zumeist auf den Behältern der Reinigungsmittel, usw. stehen, ist ein Vorhalten der gesamten Sicherheitsdatenblätter nicht unbedingt nötig. Alle fünf Jahre muss der Betreiber eine Generalinspektion durch eine fachkundige Person (Fachfirma) durchführen lassen. Hierbei wird u.a. der Zustand der Innenflächen und Beschichtung der Anlage geprüft und eine möglicherweise vorhandene, selbsttätige Verschlusseinrichtung tariert. Der Fokus der Generalinspektion liegt aber auf der Überprüfung der Dichtheit der Anlage. Der Termin der Generalinspektion 2 Bayerisches Landesamt für Umwelt Arbeitshilfen für PSW tgewa Abwasseranlagen

Abwasseruntersuchung/Probenahme wird ebenfalls im Betriebstagebuch festgehalten. Der PSW hat die Einhaltung des 5-Jahres-Rhythmus zu kontrollieren. Liegt zum Zeitpunkt der Überwachung ein aktueller Generalinspektionsbericht vor, in dem Mängel an der Anlage geschlussfolgert wurden, sind diese Mängel vom PSW festzuhalten. 3 Abwasseruntersuchung/Probenahme 3.1 Bestimmung der Vor-Ort-Parameter Vor Ort sind der ph und die Leitfähigkeit bei 20 C am Ablauf zu ermitteln. 3.2 Entnahme der Abwasserprobe Probenahmetage sind Montag mit Donnerstag, sofern kein Feiertag (es gilt der Standort des auftragnehmenden Labors) auf den Probenahmetag folgt. In den wasserrechtlichen Bescheiden bzw. in den Erklärungen nach 6 Abs. 1 AbwAG zu den Leichtflüssigkeitsabscheidern sind i.d.r. Anforderungen bezüglich des Parameters Kohlenwasserstoffindex (KW-Index) vorgegeben. Bei einigen Direkteinleitern werden zudem Anforderungen an die Parameter CSB und BSB 5 gestellt. Das zu entnehmende, erforderliche Gesamtvolumen einer Probe richtet sich nach dem Parameterumfang, der untersucht werden soll und nach dem Volumen der Rückstellprobe. Dabei gelten für die unterschiedlichen Parameter folgende Vorgaben (detaillierte Angaben zu den Probeflaschen, Kühlboxen und Versandboxen können AH T2-2 entnommen werden): KW-Index: Probenvolumen: Mindestens 900 ml Flasche auf keinen Fall bis zum Rand füllen Keine Probenkonservierung/-vorbehandlung vor Ort Versand in Styroporboxen CSB/BSB 5 : Probenvolumen: 2 x 1 Liter Flaschen nicht randvoll füllen Keine Probenkonservierung vor Ort Transport: Kompressor-Kühl- und Gefrierbox (5 ± 3 C) Versand in mit Kühleinheiten versehenen Boxen Da die Sauerstoffmessung am fünften Tag nach Ansetzen der Proben erfolgen muss, ist hinsichtlich geeigneter Probenahmetage Rücksprache mit dem jeweils zuständigen WWA zu halten (für den Fall, dass die Analyse durch das WWA durchgeführt wird). 4 Übergabe der Proben an das Labor und Analyse 4.1 Übergabe und Transport Die Proben zur Bestimmung des KW-Index werden einheitlich an das WWA Bad Kissingen, Standort Schweinfurt (Mainberger Str. 14, 97422 Schweinfurt) verschickt. Der CSB und BSB 5 wird i.d.r. an ein Auftragslabor verschickt. Bayerisches Landesamt für Umwelt Arbeitshilfen für PSW tgewa Abwasseranlagen 3

Übergabe der Proben an das Labor und Analyse Für den Fall, dass die Analytik vom WWA durchgeführt wird, soll die Bereitstellung der Probenahmeflaschen durch das WWA erfolgen und die Kommunikation hinsichtlich der Laboraufträge folgendermaßen ablaufen: 1.) Der PSW legt in DABay im Voraus für z.b. 2 Wochen Überwachungen für die entsprechenden Anlagen nach Anhang 49 an. 2.) Der PSW füllt im Voraus für die angelegten Überwachungen den Reiter Allgemein in DABay aus. Dadurch erhalten die Überwachungen jeweils den Status Überwachung durchgeführt. 3.) Im Status Überwachung durchgeführt erteilt der PSW für die Überwachungen jeweils den Laborauftrag. 4.) Die Laboraufträge gehen beim ortsansässigen WWA ein. Dort werden die Probenahmeflaschen etikettiert und bereitgestellt/verschickt. Das WWA übermittelt intern die Laboraufträge für den Parameter KW-Index an das WWA Bad Kissingen (Standort Schweinfurt). 5.) Sobald der PSW die etikettierten Probenahmeflaschen erhält, kann er die Überwachung vor Ort durchführen. 6.) Achtung: Nach Durchführung der Überwachung vor Ort muss der PSW die zuvor im Reiter Allgemein in DABay hinterlegten Daten evtl. durch die tatsächlichen Daten ersetzen. 7.) Der PSW übermittelt dem ortsansässigen WWA den tatsächlichen Überwachungstermin, den er auch in DABay eintragen muss, per E-Mail. 8.) Die Proben für CSB und BSB 5 werden vom PSW an das ortsansässige WWA übermittelt, die Proben für den KW-Index werden an das WWA Bad Kissingen (Standort Schweinfurt) übermittelt. 9.) Die Rückübermittlung der Analyseergebnisse für KW-Index erfolgt intern vom WWA Bad Kissingen an das ortsansässige WWA. 10.) Das ortsansässige WWA übermittelt die Analyseergebnisse (für CSB, BSB 5 und KW-Index) über DABay an den PSW. 11.) Der PSW wertet die Ergebnisse aus und übermittelt diese mit möglichen Feststellungen an das WWA. 4 Bayerisches Landesamt für Umwelt Arbeitshilfen für PSW tgewa Abwasseranlagen

Übergabe der Proben an das Labor und Analyse Impressum: Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) Bürgermeister-Ulrich-Straße 160 86179 Augsburg Telefon: 0821 9071-0 Telefax: 0821 9071-5556 E-Mail: poststelle@lfu.bayern.de Internet: http://www.lfu.bayern.de Bearbeitung: Ref. 65/ Claudia Hillinger, Markus Plabst AG Arbeitshilfen Bildnachweis: LfU Stand: Oktober 2015 Postanschrift: Bayerisches Landesamt für Umwelt 86177 Augsburg Diese Publikation wird kostenlos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von den Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Publikation nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Publikation zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Bei publizistischer Verwertung auch von Teilen wird um Angabe der Quelle und Übersendung eines Belegexemplars gebeten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Die Broschüre wird kostenlos abgegeben, jede entgeltliche Weitergabe ist untersagt. Diese Broschüre wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann dennoch nicht übernommen werden. Für die Inhalte fremder Internetangebote sind wir nicht verantwortlich. BAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Tel. 089 122220 oder per E-Mail unter direkt@bayern.de erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung. Bayerisches Landesamt für Umwelt Arbeitshilfen für PSW tgewa Abwasseranlagen 5