Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen. Unter Dach und Fach. Ein Unternehmen der Generali Deutschland



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Transkript:

Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen Unter Dach und Fach. Ein Unternehmen der Generali Deutschland

Richtig installiert. Strahlt die Sonne oder strahlt sie nicht? Wie viel kann ich heute einspeisen? Diese Fragen beschäftigen Sie. Mit der Photovoltaikanlage tragen Sie aktiv zur Energie wende bei, Sie erzeugen umweltfreundlichen Strom und speisen ihn in das öffentliche Stromnetz ein. Sie zeigen Verantwortung für die Umwelt und können rechnen. Sie messen die erbrachte Sonneneinstrahlung und wissen, wann Ihre Anlage sich amortisiert und wann Sie Gewinne erzielen. Pannen können Ihre Planung stören. Bei Unwetter, Sturm oder Hagel oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen schützen wir Sie mit unserer Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen. Sonnenstrom. Wir versichern Dach- oder Fassadenanlagen: Bis max. 100 kwp Leistung und einem Alter bis max. 10 Jahre Auf bzw. an massiven Gebäuden, z. B. Mauerwerk, Beton, Stahl, Stahlbeton Mit harter Dacheindeckung, z. B. Ziegel, Schiefer, Beton, Metall Versicherte Bestandteile sind insbesondere: Photovoltaikmodule und Wechselrichter Überspannungsschutzeinrichtungen Verkabelungen und Einspeisezähler Montagerahmen und Befestigungselemente Elektronische Leistungsanzeigetafeln Unter gewissen Voraussetzungen besteht bereits Versicherungs schutz während der Bauzeit. Bei Wolkenbruch. Wir bieten Versicherungsschutz bei unvorhergesehen eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen, z. B. durch: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter (Sabotage, Vandalismus) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler Kurzschluss, Überstrom, Überspannung Brand 1), Blitzschlag 1), Explosion 1), Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion Wasser, Feuchtigkeit Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung Hagel, Schneedruck Tierverbiss, z. B. durch Marder Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung Beitragsfrei dabei. Wir zahlen bis zu 15.000 auf Erstes Risiko je Kosten art für folgende mitversicherte zusätzliche Aufwendungen: Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich Bewegungs- und Schutzkosten Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums und Luftfracht Unsere Energie. Als Ersatzleistung im Schadenfall übernehmen wir die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der zerstörten, beschädigten oder abhanden gekommenen Sachen und ersetzen die Kosten für die entgangene Einspeisevergütung. Zusätzlich leisten wir Entschädigung bis zur Höhe des Finanzierungsrestwerts bei behördlicher Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkung. Alles komplett. Als Versicherungssumme gilt der jeweils gültige Listen preis, der den Neuwert ohne Rabatte darstellt. Dazu zählen auch die Montagekosten. Vorher checken und messen. Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind einerseits die Installation und Abnahme durch einen Fachbetrieb und andererseits, dass der Abstand der Unterkante der Anlage vom Boden (Geländeoberkante) mindestens 3 m beträgt. Die Statik entspricht DIN 1055-100 Einwirkungen auf Tragwerke. 1) Siehe Hinweis zum Feuerrisiko. Diese Gefahren können nur bei massiven Gebäuden mit harter Dacheindeckung ohne Lagerung oder Verarbeitung explosiver oder brandgefährlicher Gegenstände, Flüssigkeiten oder Stoffe versichert werden.

Eine saubere Sache. Ohne Sonne. Nicht versicherbare Sachen sind dazugehörige Software sowie die Peripherie, die nicht der Stromerzeugung dient, z. B. Gebäude, Gebäudebestandteile, Überwachungskameras. Feueralarm. Wenn eine oder mehrere der nachstehend genannten Gefahrerhöhungen zutreffen, kann das Feuerrisiko nicht versichert werden: Nicht massive Außenwände Weiche Dachung, z. B. Holz, Ried, Stroh Lagerung oder Verarbeitung explosiver oder brandgefährlicher Gegenstände, Flüssigkeiten oder Stoffe, z. B. Stroh, Heu, Flüssiggas, Kraftstoffe sowie Holz, Kunststoff oder vergleichbare Materialien Sonnenfinsternis. Im Versicherungsschutz nicht enthaltene Gefahren: Vorsatz des Versicherungsnehmers Krieg, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Kernenergie Erdbeben, Erdsenkungen Bekannte Mängel, Verschleiß Schäden, die bei einem bestehenden Wartungsvertrag verhindert worden wären Schäden durch Alterung, Verschmutzung oder nachteilige Veränderungen (Leistungsminderung), insbesondere der Module Schäden durch Glastrübung (browning), Vogelkot Schäden an Modulen durch Reinigungsarbeiten ohne geeignete Vorrichtung durch Begehung von Dächern Auch bei Dunkelheit. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Ausfalldeckung für die entgangene Einspeisevergütung. Die Haftzeit beträgt 6 Monate. Eine Haftungserweiterung infolge Gebäudeschäden mit einer Haftzeit von 12 Monaten kann beantragt werden. Die Entschädigung beträgt 2 je kwp je Tag. Betreiberanteil. Wir kalkulieren als Selbstbeteiligung für Sie je Schaden fall in der Anlagendeckung 250, bei der Ausfalldeckung den Zeitraum von 2 Tagen. Beitragstabelle/Versicherte Sachen Aktueller Beitragssatz zzgl. Versicherungsteuer Photovoltaikanlage mit Brand, Blitzschlag, Explosion. 2,20 Nur möglich bei Anlagen auf Gebäuden mit massiver Bauweise und mit harter Dacheindeckung ohne Lagerung oder Verarbeitung explosiver oder brandgefährlicher Gegenstände, Flüssig keiten oder Stoffe (z. B. Stroh, Heu, Flüssiggas, Kraftstoffe) sowie Holz, Kunststoff oder vergleichbare Materialien ohne Brand, Blitzschlag, Explosion. 2,10 20 % Zuschlag für Haftungserweiterung infolge Gebäudeschäden mit einer Haftzeit von 12 Monaten Hinweise zur Beitragsberechnung. Sämtliche Rabatte und Sondernachlässe sind bereits enthalten. Der Vertragsmindestbeitrag beträgt 100 zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer. Bei 3-jähriger Vertragslaufzeit vermindert sich der Beitrag um 10 %. In den Beitragssätzen ist bereits ein 30%iger schadenverlaufsabhängiger Beitragsnachlass enthalten, der bis zu einer Schadenquote von 60 % gilt. Im Angebot. Für andere Photovoltaikanlagen können Angebote auf Einzelnachfrage bei der Abteilung Technische Versicherungen eingeholt werden. Wir beraten Sie gerne.

Schutz unter den Flügeln des Löwen. Sie können uns vertrauen wie unsere 6 Millionen zufriedenen Kunden. Die Generali Versicherungen gehören unter dem Dach der Generali Deutschland zu den größten deutschen Versicherern. Wir stehen für eine hohe Finanz- und Leistungsstärke. Ganz egal in welcher Lebenssituation Sie sich gerade befinden, wir sind für Sie da. Entscheiden Sie sich für Schutz und Sicherheit rund um Wohnung, Haus oder Auto, Arbeitskraft und Gesundheit, Vorsorge für Sie und Ihre Familie, Geldanlage und Rente oder Ihre Interessen als Geschäftsinhaber oder Firmenkunde. Wichtig ist uns, dass Sie gut versichert und betreut sind. Wir helfen Ihnen gerne. 80570 3/07.2013 Generali Versicherung AG 81731 München www.generali.de KundenServiceCenter: 089 5121-5599

Antrag Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen bis 100 kwp Leistung. Ein Unternehmen der Generali Deutschland

Antrag auf Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen bis 100 kwp Leistung 1. Vermittler Org.-Bereich Vermittler-Nr. bzw. VD/Bezirk Anteil 2. Vermittler VD/Bezirk Anteil Abweichender VD/Bezirk Inkassoart Betreuer Neuantrag Veränderungsantrag Partnerinfofeld (PIF) / Kooperationspartner Für Haustarif Angest.Kz. Firmen-Nr. Personal-Nr. Aufzuhebende Verträge Hinweis Sämtliche Fragen des Antrages müssen deutlich, vollständig und wahrheitsgemäß durch den Antragsteller beantwortet werden. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein, das Recht zur Vertragsanpassung haben oder den Versicherungsver- Persönliche Daten Herr Frau Firma ohne Anrede Bei ist Zutreffendes anzukreuzen Ist der/die Antragsteller/in bereits Kunde/Kundin bei unserer Gesellschaft? ja nein Name Vorname, Titel Straße, Haus-Nr. Versicherungsschein-Nr. unserer Gesellschaft: Kundennummer: Postleitzahl Wohnort Betriebsart SEPA Lastschrift - mandat Mandat für Mandat für Mandatsreferenznummer wird separat mitgeteilt Gläubigeridentifikation wiederkehrende Zahlungen eine einmalige Zahlung DE 51 ZZZ 000000 28636 Ich/Wir ermächtige/n die Generali Lebensversicherung AG*, Beiträge von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich/weisen wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der Generali Lebensversicherung AG* auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, bei meinem/unserem Kreditinstitut die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. IBAN BIC DE Name des Kreditinstituts Ort Datum Unterschrift des/der Kontoinhabers/in Bitte nur ausfüllen, wenn der Versicherungsnehmer/Antragsteller nicht der o.g. Kontoinhaber ist. Name, Straße und Hausnummer, Land, Postleitzahl und Ort * Das Beitragsinkasso für Lebens- und Sachversicherungen wird von der Generali Lebensversicherung AG vorgenommen. Vertragsbeginn Vertragsdauer Zahlungsweise Versicherungs - ort Versicherungsbeginn 12 Uhr Versicherungsablauf 12 Uhr Vertragsdauer: 1 Jahr ohne Nachlass 3 Jahre mit 10 % Dauernachlass Zahlungsweise: jährlich 1 /2-jährlich 1 /4-jährlich monatlich nur bei Einzugsermächtigung möglich Wie Anschrift PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr. Weicht der angegebene Ablauf von der angegebenen Dauer ab, so gilt der Ablauf als vereinbart. Bei mindestens einjähriger Dauer verlängert sich der Vertrag mit Ab lauf der Vertragszeit von Jahr zu Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Schriftform zugegangen ist. Ein Versicherungsverhältnis, das für eine Dauer von mehr als drei Jahren einge gan gen worden ist, kann zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Vorschäden Hinweis Voraussetzungen für den Versicherungsschutz Elektronik- und Elektronik-BU- Versicherung Sind in den letzten 5 Jahren Vorschäden aufgetreten? nein ja, bitte nähere Angaben auf gesondertem Blatt beifügen Versicherungsschutz wird auf der Grundlage der vereinbarten Versicherungsbedingungen sowie der ggf. vereinbarten Zusatzbedingungen, Besonderen Bedingungen und Klauseln gewährt, welche Ihnen mit den zugehörigen Vertrags- und Kundeninformationen zusammen mit den wichtigen Hin - weisen zu Ihrem/n Versicherungsvertrag/-verträgen übergeben wurden. Nicht mit diesem Antrag versichert werden: Bodenanlagen, Anlagen an Lärmschutzwänden und nachgeführte Photovoltaikanlagen, Alter über 10 Jahre. Generelle Voraussetzungen für den Versicherungsschutz (wenn eine oder mehrere der nachstehend genannten Voraussetzungen nicht zutreffen, kann die Photovoltaikanlage nicht versichert werden): Abstand Unterkante der Photovoltaikanlage vom Boden (Geländeoberkante) mindestens 3 Meter Die Installation und Abnahme erfolgte durch einen Fachbetrieb Diese Voraussetzungen treffen zu: ja nein Ausschluss des Feuerrisikos, wenn eine oder mehrere der nachstehend genannten Gefahrerhöhungen zutreffen. Außenwände sind nicht massiv Lagerung oder Verarbeitung explosiver oder brandgefährlicher Gegenstände, Flüssigkeiten oder Stoffe (z. B. Stroh, Heu, Flüssiggas, Kraftstoffe) sowie Holz, Kunststoff oder vergleichbare Materialien Weiche Dachung (Holz, Ried, Stroh) Diese Gefahrerhöhung(en) treffen zu: ja nein Soll das Feuerrisiko ausgeschlossen werden, obwohl keine der oben genannten Gefahrerhöhungen zutrifft? ja nein Versicherungsobjekt Errichtungs-/Baujahr Anlagenhersteller Typ der Solarmodule Anlagenleistung Photovoltaikanlage Tarif-Kennziffer Versicherungssumme in (Listenpreis ohne Nachlässe) Beitragssatz Beitrag in, mind. 100 kwp 1 9 4 9 0 1 ohne Mehrwertsteuer x = Selbstbehalt je Versicherungsfall: 250 bei der Sachdeckung bzw. 2 Tage bei der Elektronik-BU-Versicherung; Haftzeit für die Ausfalldeckung: 6 Monate Der Jahresmindestbeitrag beträgt 100 zuzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer. Der Beitrag enthält einen schadenverlaufsabhängigen Rabatt. Dieser beträgt 30% und gilt bis zu einer Schadenquote (= Verhältnis von gezahlten und reservierten Schäden zum erhobenen Beitrag ohne Versicherungsteuer) von 60%. Das Feuerrisiko muss ausgeschlossen werden, wenn eine oder mehrere der oben genannten Gefahrerhöhungen zutreffen. + 20 % Zuschlag für die Haftungs - er weiterung infolge Gebäudeschäden mit einer Haftzeit von 12 Monaten ggf. 10% Dauernachlass = Nettobeitrag gemäß Zahlungsweise + gesetzliche Versicherungsteuer = Einlösungsbetrag 80570 3/07.2013

Widerrufsbelehrung Empfangsbestätigung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Text form erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München. Bei einem Widerruf per Telefax oder E-Mail ist der Widerruf an die Fax-Nr. 089-51 21-10 00 bzw. die E-Mail-Adresse service@generali.de zu richten. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag um 1/360 des auf ein Jahr entfallenden Beitrags. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Wider rufs recht ausgeübt haben. Ihre Generali Versicherung AG Bitte beachten Sie vor Unterzeichnung dieses Antrages die wichtigen Hinweise, Erläuterungen und Vertragsgrundlagen auf der Rückseite. Ich bestätige, dass ich rechtzeitig vor Unterzeichnung des Antrages, die der/den beantragten Versicherung/en zugrunde liegenden Produktbeschreibungen, Allge mei nen Versicherungsbedingungen, Zusatzbedingungen, Besonderen Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblatt, Risikobeschreibungen und Klauseln sowie die Kun - deninformation einschließlich der Mitteilung nach 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht, das Merkblatt zur Daten ver ar bei - tung und eine Zweitschrift des Antrages erhalten habe. Erklärungen Unterschriften Ort und Datum Unterschrift des Antragstellers An diesen Antrag halte ich mich einen Monat gebunden. In die dem Versicherungsantrag beigefügte Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) willige ich ein. Bevor Sie den Antrag unterschreiben, überprüfen Sie bitte alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Lesen Sie bitte auch die beiliegenden Vertrags- und Kunden - informationen sowie die wichtigen Hinweise, Erläuterungen und Vertragsgrundlagen. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Unterschrift des Vermittlers

Wichtige Hinweise, Erläuterungen und Vertragsgrundlagen Verantwortlichkeit für die Angaben im Antrag Ihr/e Vermittler/in ist für Ihre Betreuung zuständig. Selbstverständlich hilft er/sie Ihnen gerne beim Ausfüllen des Antragsformulars. Die Verantwortung für die Richtigkeit aller Angaben liegt jedoch dessen ungeachtet bei Ihnen, weil Sie unser Vertragspartner sind. Achten Sie bitte vor der Unterschrift darauf, dass alle Angaben vollständig im Antrag stehen. Unrichtige Beantwortung der Fragen nach Gefahrumständen kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Striche oder sonstige Zeichen oder Nichtbeantwortung gelten als Verneinung. Zuständige Aufsichtsbehörde Wir betreuen Sie stets gut und zuvorkommend. Bitte richten Sie bei Unstimmigkeiten Ihre Beschwerden vorrangig an uns oder an unseren Außendienstmitarbeiter. Falls Sie einmal mit einer Entscheidung unsererseits nicht einverstanden sein sollten, steht Ihnen darüber hinaus auch der Beschwerdeweg bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bereich Versicherungen Postfach 13 08, 53003 Bonn, offen. Anwendbares Recht, Vertragsgrundlagen Alle aufgrund dieses Antrages abgeschlossenen Versicherungen sind rechtlich selbständige und voneinander unabhängige Verträge. Auf sie findet das deutsche Recht Anwendung. Grundlage des Versicherungsvertrages ist der gestellte Antrag, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der jeweiligen Sparte, die gesetzlichen Bestimmungen sowie die besonderen Vereinbarungen und Klauseln. Diese Unterlagen wurden Ihnen rechtzeitig vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung ausgehändigt. Eine Kopie des Antrages erhalten Sie nach Unterzeichnung. Anzeigen und Erklärungen/Nebenabreden/Deckungszusagen Alle für die Generali Versicherung Aktiengesellschaft bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind in Textform abzugeben und sollen an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen ge - nannte Anschrift der Direktion oder Service-Stelle gesandt werden. Die Vertreter sind zur Entgegennahme nur mündlicher Anzeigen und Erklärungen nicht bevollmächtigt. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn die Generali sie in Textform bestätigt. Die selbstständige Abgabe von Deckungszusagen ist dem Antragsvermittler nicht gestattet und ohne rechtliche Wirkung für die Generali. Werbewiderspruchsrecht Sie können der Verwendung Ihrer Daten zu Zwecken der Werbung so wie der Markt- und Meinungsforschung jederzeit ganz oder zum Teil widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München. Bei einem Widerspruch per Telefax oder E-Mail ist der Widerspruch an die Fax-Nr. 089/5121-1000 bzw. an die E-Mail-Adresse service@generali.de zu richten. Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Ich willige ein, dass die Generali Versicherung AG im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko- /Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrags sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Unternehmen der Generali Deutschland meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Darüber hinaus willige ich ein, dass meine Vertrags- und Schadendaten dies sind beispielsweise meine Angaben im Antrag, auch Gesundheitsdaten, versicherungstechnische Daten wie Vertragslaufzeit, Versicherungssumme oder Bankverbindung sowie erforderlichenfalls Angaben eines Dritten, z.b. eines Vermittlers, Sachverständigen oder eines Arztes (u.a. Behandlungsberichte) bei der Generali Deutschland Schadenmanagement GmbH zum Zwecke der Schadenbearbeitung verarbeitet, insbesondere an diese übermittelt und dort verwendet werden. Ferner willige ich ein, dass bei künftigen Versicherungsfällen meine Angaben zum Schaden und gegebenenfalls Angaben von Dritten auch bei der Generali Deutschland Schadenmanagement GmbH geführt werden. Dies kann auch Gesundheitsdaten umfassen. Sofern Sie hiermit nicht einverstanden sind, teilen Sie uns bitte Ihre Ablehnung in Risikoträger: Generali Versicherung AG Adenauerring 7, 81737 München Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dietmar Meister Vorstand: Winfried Spies (Vorsitzender), Onno Denekas, Dr. Karsten Eichmann, Dr. Monika Sebold-Bender, Volker Seidel, Michael Stille Sitz: München, Amtsgericht München HRB 177658 USt-ID-Nr. DE 811 763 800 Versicherungsumsätze sind umsatzsteuerfrei. Textform mit. Dann werden Ver sicherungsfälle weiterhin von der Generali Versicherung AG bearbeitet. Gesundheitsdaten dürfen außerdem nur an Personen- und Rück - versicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen Sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich in zumutbarer Weise von dem Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zusammen mit den Antragsunterlagen überlassen wird. Versicherungsteuer Der Versicherer ist verpflichtet, die gesetzliche Versicherungsteuer zu erheben. Gebühren Außer der gesetzlichen Versicherungsteuer werden keine Gebühren erhoben. Besonderheiten bei unterjähriger Zahlungsweise Monatliche Zahlung ist nur möglich, wenn der/die Versicherungsnehmer/in die Generali ermächtigt, die Beiträge von seinem/ihrem Konto einzuziehen. Entfällt diese Voraussetzung, gilt vierteljährliche Zahlungsweise vereinbart. Laufzeit von Verträgen Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vom Versicherungsnehmer in Schriftform gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen. Der Vertrag kann vorzeitig beendet werden: Im Schadenfall, bei Eigentumswechsel, bei Obliegenheitsverletzung und bei Risikowegfall. Widerrufsrecht Die ausführliche Belehrung befindet sich auf der Antragsvorder - seite (vor Unterschriftszeile). Vertragsgrundlagen Grundlage sind neben den im Versicherungsschein angeschriebenen Besonderen Vereinbarungen und Klauseln die folgenden AVB: n Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE 2008) n Klausel TK 1210 Ausschluss von Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion (wenn vereinbart) n Klausel TK 1507 Angleichung der Beiträge und Versicherungssummen n Klausel TK 1651 Maschinen ausländischen Fabrikats n Klausel TK 1956 Betriebsunterbrechung n Klausel TK 1990 Dauernachlass (wenn vereinbart) n Klausel TK 1991 Schadenverlaufsabhängiger Beitragsnachlass n Besondere Vereinbarungen für den Versicherungsschutz von Photovoltaikanlagen auf Dächern oder an Fassaden in der jeweils aktuellen Fassung Beitragsfrei mitversicherte Schadennebenkosten mit einer Versicherungssumme auf Erstes Risiko von jeweils 15.000 : n Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten n Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich n Bewegungs- und Schutzkosten n Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten; Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums; Luftfracht Hinweis zur Elektronik-BU-Versicherung: n Haftzeit 6 Monate n Haftungserweiterung infolge Gebäudeschäden mit einer Haftzeit von 12 Monaten, wenn beantragt n zeitlicher Selbstbehalt 2 Tage n Ertragsausfall: 2 /kwp/tag Wichtige Hinweise zur Elektronikversicherung Die Photovoltaikanlage n muss sich in einem guten Zustand befinden, das bedeutet, dass die zu versichernde Anlage wartungsseitig nach dem aktuellen Stand der Technik geprüft und gepflegt wird und dass sich zum Zeitpunkt der Gefahrübernahme durch den Versicherer keine außergewöhnlichen oder anlangenuntypischen Belastungszustände an der PV herrschen. n muss voll funktionsfähig sein n darf keinen außergewöhnlichen bzw. gefahrerhöhenden Umständen ausgesetzt sein (z. B. beeinträchtigende Betriebseinflüsse, wie z. B. Dämpfe, Gase, Staub etc.) n Der Betrieb darf sich nicht vor einem Konkurs, Vergleich oder Liquiditation befinden. Ein Unternehmen der Generali Deutschland