Kantonales Integrationsgesetz: Zusammenarbeit zwischen Behörden, Fachstellen und Organisationen ab 2015

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Transkript:

Kantonales Integrationsgesetz: Zusammenarbeit zwischen Behörden, Fachstellen und Organisationen ab 2015 15. Mai 2014, Kirchgemeindehaus Paulus 1 Manuel Haas, Leiter Abteilung Integration, Integrationsdelegierter Tel. 031 633 78 72 Abteilung Integration Fachbereiche und ihre Aufgaben 2 1

Aktuelle Projekte des Fachbereichs Migration (2014) Integrationsgesetz/ Integrationsverordnung des Kantons Bern Kantonales Integrationsprogramm (KIP) Informationskonzept 3 Kantonales Integrationsprogramm 2014 2017 (KIP) 4 2

Integrationsgesetz des Kantons Bern (IntG) Motion Mühlheim spezifische Integrationsförderung des Bundes ab 2014 (KIP) Ab 2014 Programmvereinbarungen mit dem Bund (KIP) Handlungsfelder des IntG und diejenigen des Bundes (KIP) korrespondieren im Wesentlichen Inkrafttreten IntG 2015 5 IntG: Grundprinzipien des Gesetzes Das Gleichgewicht der fördernden und verpflichtenden Massnahmen nach dem Prinzip Fördern und Fordern Die gesetzgeberische Kompetenz des Kantons im Bereich der verpflichtenden Massnahmen wurde erschöpfend genutzt Das Prinzip der Integrationsförderung über die Regelstrukturen und der Subsidiarität der spezifischen Integrationsförderung 6 3

Berner Modell 7 Zielgruppen Berner Modell Ausländische Personen, die neu aus dem Ausland zuziehen oder die aus einem anderen Kanton zuziehen und sich zuvor nicht mehr als zwölf Monate in der Schweiz aufgehalten haben Nicht Zielgruppe der EG: Kurzaufenthalter (L Bewilligung) Asylsuchende 8 4

Kantonales Integrationsgesetz Ablaufschema Berner Modell (Drittstaatsangehörige) Anmeldung Erstgespräch Nein Zuweisung an AI 1 Ja Einladung vertieftes Gespräch 2 Nein Termin eingehalten? Ja Mahnung 3 Bewilligung (Ausweis) Termin eingehalten? Ja Vertieftes Gespräch Nein Ja Bedarf für IM Nein Zielvereinbarung/ Empfehlung 4 Ziel eingehalten? Bewilligung (Ausweis) Keine Aushändigung der Bewilligung (kein Ausweis) Nein IntV 5 Ja Bewilligung/ bzw. Relevanz bei der Verlängerung der Bewilligung Zuständig: Migrationsbehörde AI Gemeinde Abkürzungen: AI Ansprechstelle Integration IntV Integrationsvereinbarungen IM Integrationsmassnahme 1. Zuweisung an die AI mittels Verfügung und Meldung an die AI per Mail (Art.5 Abs.3) 2. Einfache schriftliche Einladung ( Art.6 Abs.1 IntG) 3. Mahnung der Migrationsbehörde (Art.6 Abs.3 IntG) 4.Empfehlung der Massnahme durch AI 5. Integrationsvereinbarung ( Art.9. Abs.3 IntG) 9 Erstgespräch IntG, Art. 5: Anmeldepflicht Ausreichende Information über ihre Rechte und Pflichten sowie über die örtlichen Lebensbedingungen und die Angebote zur Förderung der Integration durch die Gemeinde. Einschätzung Integrationsressourcen. Feststellung eines allfälligen besonderen Informationsbedarfs anhand von definierten Kriterien (IntV). 10 5

Ablauf und Instrumente Erstgespräche Ablauf Anmeldung Einwohnerdienste Instrumente Raster Ergänzung Personendaten Erstgespräch: Willkommen heissen, Orientierung über Rechte und Pflichten; örtliche Lebensbedingungen; Angebote Integrationsförderung Einschätzung Integrationsressourcen/Feststellung Informationsbedarf Zuweisung Ansprechstelle Integration Checkliste für Informationen zur Vorbereitung der Gespräche Leitfaden für Gespräche Willkommensbroschüre des Kantons Bern/ Webseite Kriterienraster Informationsbedarf und Zuweisung 11 Ablauf und quantitativer Bedarf Für den auf ca. 4 600 persönliche Erstgespräche pro Jahr geschätzt 12 6

Quantitativer Bedarf (1) 13 Quantitativer Bedarf (2) 14 7

Finanzierung Finanzierung Erstgespräche erfolgt ab 2015 durch Bundesbeiträge KIP. IntG, Art. 19: - Vorfinanzierung der Kosten Erstinformation durch die Gemeinden. - Vorfinanzierung der Kosten Ansprechstellen durch den Kanton. - Lastenausgleichsberechtigung Sozialhilfe. Infrastrukturkosten werden nicht übernommen 15 Beratung Die Beratung erfolgt durch die Ansprechstellen Integration (AI) Die AI berät Privatpersonen und private und öffentliche Organisationen in Fragen der Integration Die AI klärt ab, ob ein Bedarf für Integrationsmassnahmen vorliegt Sie begleitet und kontrolliert die Umsetzung der Integrationsmassnahmen (freiwillig und verpflichtend) (Art. 7, 8, 11 IntG) 16 8

Ablauf und Instrumente Beratung Ablauf Instrumente Standortbestimmung Vorlage Standortbestimmung Vertiefte Fallprüfung; Integrationsziele definieren Leitfaden Fallprüfung -> wenn Ziele nicht aus eigenem Antrieb vorangebracht: Abklärung Integrationsvereinbarung -> wenn Integrationsvereinbarung möglich und angezeigt: Vorbereitung, Begleitung und Kontrolle Integrationsvereinbarung Vorlage Integrationsvereinbarung 17 Integrationsvereinbarungen Die Migrationsbehörde klärt ab, ob eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen werden kann und soll Die Migrationsbehörde verfügt die Integrationsvereinbarung Sie verbindet die Erteilung/Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung mit der Erfüllung der Integrationsvereinbarung (Art. 9 IntG) 18 9

Zusammenarbeit im Berner Modell bisher Ab 2015 BFM Kanton (GEF, POM) Gemeinden Ansprechstellen Integration Fachstellen und Organisationen Direkte Steuerung der Integrationsförderung im Kanton mittels Leistungsverträge KZI Ansprechstelle Bund, Koordination Integrationsförderung Unterschiedliche Begrüssungskulturen und Integrationsangebote Bisherige KZI (inkl. Städte ohne Bundesauftrag) Triagestellen, Förderangebote, nicht direkt durch Kanton gesteuert Programmvereinbarung mit Kanton (seit 2014) Steuerung, Vollzug und Controlling Umsetzung IntG/ KIP Obligatorische Erstgespräche; weitere Integrationsangebote Leistungsvertrag mit Kanton zum Vollzug der Gesetzesvorgaben Triagestellen, Förderangebote, nicht direkt durch Kanton gesteuert 19 Schnittstellen im Berner Modell GEF Gemeinden Ansprechstellen Integration Migrationsbehörden Regelstrukturen Kursanbieter Organisationen Fachstellen 20 10

Schnittstellen Berner Modell Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Migrationsbehörde: Ausstellung des Ausländerausweises Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Ansprechstelle: Zuweisung der Gemeinde an Ansprechstelle Zusammenarbeit zwischen Ansprechstelle und weiteren Fachstellen: Abklärungen, Triagen Zusammenarbeit zwischen Ansprechstelle und Migrationsbehörde: Meldungen und Rück-sprachen, Berichterstattung Integrationsvereinbarungen 21 Ausblick: Umsetzung IntG 2015 Umsetzungsstrategie ab 2015 Controlling (Instrumentarium) Eine intensive Begleitung des Prozesses der Umsetzung in der ersten Jahreshälfte Erste Erfahrungen bzw. erster Zwischenergebnis (an der IKonferenz Ende Mai 2015) 22 11

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? 23 12