Die Grunddüngung im Weinbau. 1. Problematik: In flurbereinigten Gebieten tritt oft eine Überdüngung (Gehaltsklasse D oder E) der oberen Bodenschicht (0-30 cm) und die Unterdüngung (Gehaltsklasse A oder B) der unteren Bodenschicht (30-60 cm) mit Phosphor (P2O5) oder/und Kali (K2O) auf. In diesen Weinbergen wird eine Nährstoffanreicherung mit Phosphor (P2O5) oder/und Kali (K2O) von der ASTA empfohlen. Da die Nährstoffe Phosphor (P2O5) und Kali (K2O) jedoch schwer beweglich sind, soll unbedingt nach einer Düngung mit diesen Nährstoffen, bei abgetrocknetem Bodenzustand, eine tiefgründige Durchmischung der unteren und der oberen Bodenschichten durchgeführt werden. Hierzu eignet sich u.a. die Spatenmaschine. Der beste Zeitpunkt für diese Maßnahme ist nach der Ernte, da die Winterfeuchtigkeit dazu beiträgt, diese schwer beweglichen Nährstoffe in die untere Bodenschicht zu befördern. Auf solchen Weinbergböden soll jedoch spätestens bei der nächsten Wiederbepflanzung eine Grunddüngung (Vorratsdüngung) aufgrund von Bodenanalysen erfolgen. Anschließend muss auf eine gute Durchmischung des Bodens geachtet werden. Die Wiederbepflanzung bietet die einzige Gelegenheit einen Nährstoffmangel in der unteren Bodenschicht mit einer Vorratsdüngung zu beheben. 2. Grunddüngung bei der Wiederbepflanzung: Bei einer Ausbringung auf die Bodenoberfläche kommt es bei Phosphor und in geringerem Umfang bei Kali nur zu einer extrem langsamen Verlagerung in tiefere Schichten. Das Rigolen vor der Erstellung einer Neuanlage bietet die Möglichkeit diesen Mangel zu beheben. Hier können größere Mengen auf Vorrat in den Hauptwurzelhorizont eingearbeitet werden. Alte Weinbergböden sind in der Regel mit Kali und insbesondere mit Phosphat sehr gut versorgt und benötigen deshalb keine weitere Phosphat- bzw. Kalidüngung. Berechnung des Nährstoffbedarfes. Auf den Bodenanalysen der ASTA ist der Nährstoffgehalt in mg/100g Boden (bezogen auf Feinerde) angegeben. Während der Vorratsdüngung stellt sich die Frage, welche Nährstoffmenge verabreicht werden muss, um von einem vorhandenen zu niedrigen Nährstoffgehalt (Gehaltsklasse A oder B) zu dem erwünschten höheren Gehalt zu kommen.
Tabelle 1: Anzustrebende Nährstoffgehalte in Weinbergsböden (Versorgungsstufe C) Inhaltsstoffe Boden Anzustrebende Gehalte Bodenreaktion (KCL-Methode) ph 6,0-6,5 ph 6.5-7.0 ph 6.8-7.2 Phosphat (CAL-Methode) Alle Böden 12-20 mg P2O5 Kali 10 20 mg K2O 15 25 mg K2O 20 30 mg K2O Magnesium Alle 10 15 mg Mg Bor Alle 0.7 0.9 mg B / kg Boden Humus (bezogen auf Gesamtbodenvolumen) 1.5 2.0% 1.8 2.4 2.0 2.9 Die Nährstoffmenge die notwendig wäre, um einen vorhandenen Nährstoffgehalt im Boden zu erhöhen, lässt sich anhand folgender Formel annäherungsweise bestimmen: Aufzudüngende Nährstoffmenge (kg Reinnährstoff/ha) = Aufzudüngender Wert [mg/100 g Boden] X 45 X Feinerdanteil [%] = (1) X (2) X (3) (1) Aufzudüngender Wert [mg/100 g Boden] = Unterschied zwischen dem Sollwert (Tabelle 1) und dem vorhandenen Nährstoffgehalt im Boden (Bodenanalyse der ASTA). (2) 45 => Da in Bezug auf einen steinfreien Boden 1 mg Nährstoff einem Vorrat von 45 kg Nährstoff/ha entspricht, muss man lediglich den aufzudüngenden Differenzwert (1) mit dem Faktor 45 multiplizieren. (3) Feinerdanteil [%] = Dieser Wert muss abgeschätzt werden und hängt vom Steinanteil im Boden ab. Beispiel: Laut Bodenanalysen der ASTA enthält der Oberboden 20 mg und im Unterboden 18 mg K2O /100 g Boden. Der anzustrebende Gehalt für schwere Böden beträgt 25 mg K2O / 100 g Boden (Siehe Tabelle 1). Der Feinerdanteil beträgt 80%. Der aufzudüngende Wert beträgt also 25-20 = 5 mg für den Oberboden und 25 18 = 7 mg für den Unterboden. Insgesamt muss also der Kaligehalt um 5 + 7 = 12 mg / 100 g Boden erhöht werden. Aufzudüngende Kalimenge (kg/ha) = 12 X 45 X 80% = 432 kg/ha. (Siehe Tabelle 2) Diese Berechnung der aufzudüngenden Nährstoffmenge hilft dem Winzer den ungefähren Düngebedarf für eine Grunddüngung abzuschätzen.
Tabelle 2: Aufzudüngende Nährstoffmenge (kg Reinnährstoff/ha) Aufzudüngender Wert (Unter- und Oberboden) in mg /100 g Erde Feinerdanteil % 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 50 113 135 158 180 203 225 248 270 293 315 338 360 383 405 428 450 60 135 162 189 216 243 270 297 324 351 378 405 432 459 486 513 540 70 158 189 221 252 284 315 347 378 410 441 473 504 536 567 599 630 80 180 216 252 288 324 360 396 432 468 504 540 576 612 648 684 90 203 243 284 324 365 405 446 486 527 567 608 648 689 Bemerkung: Die in Tabelle 2 angegebenen Werte wurden mit der obigen Formel errechnet. In unserem Beispiel, bei einem Feinerdanteil von 80% und bei einem aufzudüngenden Differenzwert von 12 mg /100g Boden ergibt sich ein Wert von 432 kg K2O/ha. Unabhängig vom errechneten Wert sollen folgende Grunddüngungsgaben nicht überschritten werden: 600 kg/ha P2O5 700 kg/ha K2O5 300 kg/ha MgO Die in unserem Beispiel zur Grunddüngung ausgerechnete Gabe an Kali beträgt 432 kg (K2O)/ha. Diese Menge soll in Form von Kaliumsulfat (50 % K2O) ausgebracht werden. Auszubringende Menge an Kaliumsulfat pro ha: = 432 kg/ha x 100/50 = 864 kg/ha Bei der Anwendung von Patentkali (30% K2O; 10% MgO): Auszubringende Menge an Patentkali pro ha: = 432 kg/ha x 100/30 = 1440 kg/ha Nach der Ausbringung muss eine tief mischende Bodenbearbeitung erfolgen! Quelle: WEINBAUTASCHENBUCH Fachverlag Fraund 11. Auflage 2000
Inhaltsstoffe Boden Anzustrebende Gehalte Bodenreaktion ph 6,0-6,5 (KCL-Methode) ph 6.5-7.0 ph 6.8-7.2 Phosphat (CAL- Alle Böden 12-20 mg P2O5 / Methode) Kali 100g Boden 10 20 mg K2O 15 25 mg K2O 20 30 mg K2O Magnesium Alle 10 15 mg Mg / 100g Boden Bor Alle 0.7 0.9 mg B / kg Boden Humus (bezogen auf Gesamtbodenvolumen) 1.5 2.0% 1.8 2.4% 2.0 2.9%
Aufzudüngende Nährstoffmenge (kg Reinnährstoff/ha) = Aufzudüngender Wert [mg/100 g Boden] X 45 X Feinerdanteil [%] Aufzudüngender Wert (Unter- und Oberboden) in mg /100 g Erde Feinerdanteil % 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 50 113 135 158 180 203 225 248 270 293 315 338 360 383 405 428 450 60 135 162 189 216 243 270 297 324 351 378 405 432 459 486 513 540 70 158 189 221 252 284 315 347 378 410 441 473 504 536 567 599 630 80 180 216 252 288 324 360 396 432 468 504 540 576 612 648 684 90 203 243 284 324 365 405 446 486 527 567 608 648 689