auf Baustellen
Ziel des Seminares: Sensibilisierung Rechtliche Verantwortung erkennen neue Berufsfelder finden und darin Grundkenntnisse erwerben
Meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1000 Vollarbeiter 1999 687 Unfälle Anzahl 800 700 600 500 400 300 200 100 0 Bergbau Maschinenund Metallbau chemische Industrie Nahrung und Gaststätten Fleischerei Bau Tiefbau Verwaltung Schifffahrt Berufsgenossenschaft
Tödliche Arbeitsunfälle 1999 Anzahl 250 200 150 100 50 0 Landwirtschaft, Jagd Kohlebergbau chemische Industrie Maschinenbau Elektrizitätserzeu gung Baugewerbe 227 Tote Gastgewerbe Landverkehr Grundstücks- Wohnungswesen Gesundheits- Sozialwesen Wirtschaftszweig Warum wohl?
Tödliche Arbeitsunfälle nach Berufsgruppen Anzahl, absolut 120 100 80 60 40 20 0 Metall, Maschinenbau Elektro Maurer Betonbauer Gerüstbauer Tiefbau Bauhilfsarbeiter Zimmerer Dachdecker Ausbauberufe Maler, Lackierer Geräteführer Transport Sonstige Berufsgruppe
Tödliche Arbeitsunfälle nach Vorgang Anzahl, absolut 140 120 100 80 60 40 20 0 Absturz vom Gerüst Absturz von Leiter Absturz vom/durch Dach Absturz vom Bau Absturz sonstige Getroffen Erfasst, überrollt gequetscht Verschüttet Elektrifiziert Sosntige Vorgang
Wie also die Sicherheit verbessern: Information der Arbeitnehmer Verteilung der Kompetenzen Einführung der Baustellenverordnung und des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koodinators
Bauherr Verkehrsicherungspflicht Planer/Entwurfsbüro Einhaltung der Regeln der Baukunst BauO., UVV, etc Bauleitung Verantwortung zugewiesener Kompetenzen Unternehmer Bauwerk Unternehmer Bauleiter hat auf den sicheren bautechnischen Betrieb und das gefahrlose Ineinandergreifen zu achten (MBO)
Bauherr Verkehrsicherungspflicht Planer/Entwurfsbüro Einhaltung derregeln derbaukunst BauO., UVV, etc Projektsteuerer Verantwortung f.d. gesamten Bauablauf Bestellung Sige-Plan Beratung Organisation SiGeKo Bauleitung Verantwortung zugewiesener Kompetenzen Unternehmer Bauwerk Unternehmer Beratung der Bauleitung Anwendung des SíGe-Plans Sicherheitstechnisc he-bauleitung Hinweise zur Instandhaltung
Seit dem 10.06.1999 gilt die Baustellenverordnung Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen Bei Planung und Ausführung des Bauvorhabens sind die allgemeinen Grundsätze des Arbeits- schutzgesetzes zu berücksichtigen Gefährdung für Lebenund Gesundheit möglichst vermeiden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering halten Der Auftraggeber schuldet diese Leistung. Der Architekt muss ihn darauf hinweisen!
Die Baustellenverordnung regelt im wesentlichen die Ankündigung den Koordinator den SiGe-Plan die Unterlage Wann wird welche Maßnahme erforderlich?
Wann wird welche Maßnahme erforderlich? Die Kriterien Anzahl der Arbeitgeber auf der Baustelle [1] Anzahl der Arbeitstage [30] Anzahl der Beschäftigten [20] Anzahl der Personentage [500] gefährliche Arbeiten
Anzahl der Arbeitgeber auf der Baustelle? Entscheidende Frage ist: Ist auf der Baustelle ein Arbeitgeber oder mehr als ein Arbeitgeber beauftragt? Grenzzahl: 1
Anzahl der Arbeitstage und Anzahl der Beschäftigten? Entscheidende Frage ist: Werden auf der Baustelle mehr als 30 Arbeitstage gearbeitet Grenzzahl: 30 und sind es mehr als 20 Beschäftigte? Grenzzahl: 20
Anzahl der Personentage? Entscheidende Frage ist: Werden auf der Baustelle voraussichtlich weniger oder mehr als 500 Tage gearbeitet? Grenzzahl: 500
Art der Arbeiten? Entscheidende Frage ist: Sind auf der Baustelle gefährliche Arbeiten nach Baustellenverordnung vorgesehen?
Gefährliche Arbeiten nach Baustellenverordnung sind: Arbeiten, bei denen die Beschäftigten der Gefahr des Versinkens, des Verschüttetwerdens in Baugruben oder in Gräben mit einer Tiefe von mehr als 5 m oder des Absturzes aus einer Höhe von mehr als 7 m ausgesetzt sind,
Gefährliche Arbeiten nach Baustellenverordnung sind: Arbeiten, bei denen die Beschäftigten explosionsgefährlichen, hochentzündlichen, krebs-erzeugenden erbgutverändernden, fortpflanzungsgefährdenden oder sehr giftigen Stoffen und Zubereitungen im Sinne der Gefahrstoff-verordnung oder biologischen Arbeitsstoffen ausgesetzt sind,
Gefährliche Arbeiten nach Baustellenverordnung sind: Arbeiten mit ionisierenden Strahlungen, die die Festlegung von Kontroll- oder Überwachungs-bereichen im Sinne der Strahlenschutz- sowie im Sinne der Röntgenverordnung erfordern,
Gefährliche Arbeiten nach Baustellenverordnung sind: Arbeiten in einem geringeren Abstand als 5 m von Hochspannungsleitungen, Ab wie viel Volt handelt es sich um Hochspannung?
Gefährliche Arbeiten nach Baustellenverordnung sind: Arbeiten, bei denen die unmittelbare Gefahr des Ertrinkens besteht,
Gefährliche Arbeiten nach Baustellenverordnung sind: Arbeiten mit Tauchgeräten,
Gefährliche Arbeiten nach Baustellenverordnung sind: und Brunnenbau, unterirdische Erdarbeiten Tunnelbau,
Gefährliche Arbeiten nach Baustellenverordnung sind: Arbeiten in Druckluft,
Gefährliche Arbeiten nach Baustellenverordnung sind: Arbeiten, bei denen Sprengstoff oder Spreng-schnüre eingesetzt werden,
Gefährliche Arbeiten nach Baustellenverordnung sind: Aufbau oder Abbau von Massivbauelementen mit mehr als 10 t Einzelgewicht
Anzahl Auftraggeber Anzahl Arbeitstage Anzahl Beschäftigte Anzahl Personentage Gefährliche Arbeiten Wann wird welche Maßnahme erforderlich? Anforderungen nach BauStVO: keine
Anzahl Auftraggeber Anzahl Arbeitstage Anzahl Beschäftigte Wann wird welche Maßnahme erforderlich? Anzahl Personentage Gefährliche Arbeiten Anforderungen nach BauStVO: keine
Anzahl Auftraggeber Anzahl Arbeitstage Wann wird welche Maßnahme erforderlich? Anzahl Beschäftigte Anzahl Personentage Gefährliche Arbeiten Anforderungen nach BauStVO: Vorankündigung
Anzahl Auftraggeber Anzahl Arbeitstage Anzahl Beschäftigte Wann wird welche Maßnahme erforderlich? Anzahl Personentage Gefährliche Arbeiten Anforderungen nach BauStVO: Vorankündigung
Anzahl Auftraggeber Anzahl Arbeitstage Anzahl Beschäftigte Wann wird welche Maßnahme erforderlich? Anzahl Personentage Gefährliche Arbeiten Anforderungen nach BauStVO: Vorankündigung
Anzahl Auftraggeber Anzahl Arbeitstage Anzahl Beschäftigte Wann wird welche Maßnahme erforderlich? Anzahl Personentage Gefährliche Arbeiten Anforderungen nach BauStVO: Koordinator Unterlage
Anzahl Auftraggeber Anzahl Arbeitstage Anzahl Beschäftigte Wann wird welche Maßnahme erforderlich? Anzahl Personentage Gefährliche Arbeiten Anforderungen nach BauStVO: Koordinator Unterlage Sige-Plan
Anzahl Auftraggeber Anzahl Arbeitstage Anzahl Beschäftigte Wann wird welche Maßnahme erforderlich? Anzahl Personentage Gefährliche Arbeiten Anforderungen nach BauStVO: Vorankündigung Koordinator Unterlage Sige-Plan
Anzahl Auftraggeber Anzahl Arbeitstage Anzahl Beschäftigte Wann wird welche Maßnahme erforderlich? Anzahl Personentage Gefährliche Arbeiten Anforderungen nach BauStVO: Vorankündigung Koordinator Unterlage Sige-Plan
Anzahl Auftraggeber Anzahl Arbeitstage Anzahl Beschäftigte Wann wird welche Maßnahme erforderlich? Anzahl Personentage Gefährliche Arbeiten Anforderungen nach BauStVO: Vorankündigung Koordinator Unterlage Sige-Plan
Bedingungen Maßnahmen nach BauStVO Arbeitnehmer Umfang und Art der Arbeiten Vorankündigung Koordinator Sige-Plan Unterlage weniger als 31 Arbeitstage und weniger als 21 Beschäftigte oder weniger als 501 Personentage weniger als 31 Arbeitstage und weniger als 21 Beschäftigte oder weniger als 501 Personentage und gefährliche Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage und mehr als 20 Beschäftigte oder mehr als 500 Personentage mehr als 30 Arbeitstage und mehr als 20 Beschäftigte oder mehr als 500 Personentage und gefährliche Arbeiten weniger als 31 Arbeitstage und weniger als 21 Beschäftigte oder weniger als 501 Personentage weniger als 31 Arbeitstage und weniger als 21 Beschäftigte oder weniger als 501 Personentage und gefährliche Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage und mehr als 20 Beschäftigte oder mehr als 500 Personentage mehr als 30 Arbeitstage und mehr als 20 Beschäftigte oder mehr als 500 Personentage und gefährliche Arbeiten nein nein ja ja nein nein ja ja nein nein nein nein ja ja ja ja nein nein nein nein nein ja ja ja nein nein nein nein ja ja ja ja ein Arbeitgeber mehrer Arbeitgebe
Selbst für ein normales Einfamilienhaus wird in aller Regel notwendig werden: Eine Vorankündigung Ein Koordinator Ein Sige-Plan Eine Unterlage
Die Ankündigung nach Baustellenverordnung 1. Name und Anschrift des Bauherrn, 2. Ort der Baustelle, 3. Art des Bauvorhabens, 4. Name und Anschrift des anstelle des Bauherrn verantwortlichen Dritten, 5. Name und Anschrift des Koordinators, 6. voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten, 7. voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle, 8. Zahl der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte, 9. die voraussichtlich auf der Baustelle tätig werden, 10. Angabe der bereits ausgewählten Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte. Adressat ist das zuständige Gewerbeaufsichtsamt
Der Koordinator nach Baustellenverordnung Während der Planung der Ausführung 1. vorgesehenen Maßnahmen koordinieren, 2. Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan 3. Unterlage Während der Ausführung 1. die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu koordinieren, 2. Arbeitgeber und die Unternehmer ohne Beschäftigte ihre Pflichten erfüllen, 3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan anpassen 4. Zusammenarbeit der Arbeitgeber organisieren 5. Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber koordinieren. Koordinator mit oder ohne Weisungsbefugnis?
Die Unterlage nach Baustellenverordnung Ist eine Zusammenstellung mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Die Unterlage nach Baustellenverordnung und ihre Auswirkungen auf die Architektur
Die Unterlage nach Baustellenverordnung und ihre Auswirkungen auf die Architektur
Die Unterlage nach Baustellenverordnung und ihre Auswirkungen auf die Architektur
Die Unterlage nach Baustellenverordnung
Der Siege-Plan nach Baustellenverordnung Muss die für die betreffende Baustelle anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen erkennen lassen und besondere Maßnahmen für die besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II enthalten. Erforderlichenfalls sind bei Erstellung des Planes betriebliche Tätigkeiten auf dem Gelände zu berücksichtigen.
Bauzeitenplan mit integriertem Sicherheits - und Gesundheitsschutzplan "Musterbauvorhaben" Bauteile Auszuführende Arbeiten Gefährdungen Lösungen Koordination LV Pos Ausführungs und Vorhaltezeiten Bauzustände Einrichtungen Maßnahmen ZE Baustellenvorbereitung Checklisten Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtungsplan 01.01 Erdarbeiten Aushub Baugrube Abrutschende Erdmassen Baugrubenböschung 02.02.01 Leitungen/Schächte Abrutschende Erdmassen Grabenverbau 02.01.01 Kellergeschoß Zugang zur Baugrube Absturz Hilfstreppe Bodenplatte aus Beton B15 04.01 Kellerumfassung aus Beton B25 Absturz von Schalungen Betonier-/Arbeitsgerüst 04.02 Kellerabdichtung,Drainage... Abstellung Kellerdecke Absturz nach Außen Seitenschutz herstellen 04.03 Schalen/Bewehren/Betonieren KG Decke Absturz nach Außen Seitenschutz 04.04 Bodenöffnungen Abdeckungen 04.06 Abstellung für Kellertreppe Absturz durch Öffnung Seitenschutz 04.05 Kellertreppe als Fertigteil Absturz von Kellertreppe Handlauf /Knieleiste 04.07-04.09 Leitungen einbauen Außenbereich Abrutschende Erdmassen Baugrubenböschung Hinterfüllung KG 02.02.02 K1 K2 K K3 K K4 Erdgeschoß Mauerwerk herstellen (max. Abstzh. 5,0 m) Schalen /Bewehren/Betonieren EG Decke Absturz innen Arbeitsgerüst 05.01 Absturz nach Außen Standgerüst als Fanggerüst 06.01 Bodenöffnungen Abdeckungen 04.06 K5 K Abstellung für Dachgeschoßtreppe Absturz durch Öffnung Seitenschutz 04.11 Treppe zum DG Absturz von DG Treppe Handlauf /Knieleiste 04.11/04.12 Dachgeschoß Mauerwerk Kniestock Absturz nach Außen Standgerüst als Fanggerüst 05.01/06.01 u.0.3 Giebelmauerwerk herstellen Absturz nach Außen Standgerüst als Fanggerüst 05.02/06.01 u.03 Dachkonstruktion Dachstuhl errichten Absturz nach Außen Standgerüst als Fanggerüst 07.01/06.01 u.03 K6 Dacheindeckung incl. Unterbau herstellen Absturz von geneigten Flächen Dachfanggerüst / Fanggerüst 08.01/06.02 u.03 Fassade Innenausbau Sonstige Arbeiten auf dem Dach Außenputz-Spengler-Malerarbeiten Elekto-,Sanitär-,Heizung-,Innenputzarbeiten Fenster/Türen setzen (Abstzh.über 5,0 m) Absturz von geneigten Flächen Dachfanggerüst / Fanggerüst 09 / 06.02 u.03 Absturz Arbeitsgerüst/Standgerüst 06.01 Bodenöffnungen Abdeckungen 04.06 Absturz Treppen Handlauf /Knieleiste 04.07ff/04.12ff Absturz nach Außen Standgerüst als Fanggerüst 06.01 Estrich-,Fußboden-,Decken-,Sonstige Arbeiten Absturz Treppen Handlauf /Knieleiste 04.07ff/04.12ff Metallbau Absturz Treppen Handlauf /Knieleiste 04.07ff/04.12ff Gemeinsam genutzte Seitenschutz KG vorhalten Sicherheitseinrichtungen Seitenschutz Treppen vorhalten Abdeckungen Arbeits-, Fang-, Dachfanggerüst Handlauf /Knieleiste
Erdgeschoss Mauerwerk herstellen (max. Abstzh. 5,0 m) Schalen /Bewehren/Betonieren EG Decke Abstellung für Dachgeschosstreppe Treppe zum DG Absturz innen Arbeitsgerüst 05.01 Absturz nach Außen Standgerüst als Fanggerüst 06.01 Bodenöffnungen Abdeckungen 04.06 Absturz durch Öffnung Seitenschutz 04.11 Absturz von DG Treppe Handlauf /Knieleiste 04.11/04.12
Absturzsicherungen Bei Arbeiten auf Decken ab einer Absturzhöhe von 2,00m Bei Arbeiten au Dächern ab einer Absturzhöhe von 3,00m
Absturzsicherungen
Absturzsicherungen
Absturzsicherungen Bei Mauern über die Hand (Gesicht zur Kante) und bei Arbeiten an Fenstern ab einer Absturzhöhe von 5,00m.
Die ganz normale Leiter Standplatz nicht höher als 7,00 m Nicht länger als 2 h auf über 2,00 m Höhe Maximales Mitnahmegewicht 10 kg Maximale Windangriffsfläche mitgeführter Gegenstände 1 qm Keine Handmaschinen für Zweihandbedienung Keine Stoffe von denen zusätzliche Gefahren ausgehen, Heißbitumen etc.
Die Aufgabe: Übungsobjekt ist der Anbau, der in der Aufgabe zur Bauzeitenplanung herausgegeben wurde. Sie erstellen eine Liste der von Ihnen ausgeschriebenen Arbeiten, Maurer- und Stahlbetonarbeiten ggfs. mehrere Gewerke bei 3-Gruppen. Für diese Arbeiten beschreiben Sie in Tabellenform die davon ausgehenden möglichen Gefahren Die notwendigen Vorkehrungen zur Sicherung
Die Aufgabe: Dauer Arbeiten Gefährdung Maßnahmen Gewerk von bis Einbau der Decke über EG Einbau der Decke über EG Absturz nach außen Gerüst an der Außenwand, Mauerer, Rohbauer Einschalen der Decke Absturz in das Treppenloch Treppenumwehrung Mauerer, Rohbauer Einschalen der Decke Aufmauern der Außenwand im OG, Einbau eines Treppengeländes
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