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Transkript:

6 2008 Informationen und Lehrmaterial für die berufliche Bildung UnterrichtsHilfe Die gesetzliche Auf der sicheren Seite Die gesetzliche ist der am wenigsten bekannte Zweig der deutschen Sozialversicherung. Dabei existiert sie bereits seit mehr als 100 Jahren und ist auf die Bismarcksche Sozialgesetzgebung zurückzuführen. Viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, dass sie bei der gesetzlichen gegen Arbeits- und Wegeunfälle und gegen Berufskrankheiten versichert sind. Lernziele Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen, warum es die gesetzliche gibt und wie sie organisiert ist erfahren, in welchen Fällen sie durch die gesetzliche abgesichert sind wissen, welche Leistungen ihnen im Versicherungsfall zustehen erkennen, dass die Verhütung von arbeitsbedingten Gefahren in ihrem eigenen Interesse, aber auch im Interesse aller anderen Beteiligten (Staat, Arbeitgeber, Berufsgenossenschaften) liegt.

D I E G E S E TZ L I C H E U N FA L LV E RSIC H E R U N G Für die Lerneinheit Verteilen Sie die Jugendseiten next der Zeitschrift Ausgabe 06/2008. Sie können im Vorfeld diese Themen als Kurzreferate an einzelne TN oder an Kleingruppen vergeben und dann im Plenum vorstellen lassen. Kopieren und verteilen Sie das Arbeitsblatt auf Seite 4 und die Kopiervorlage auf Seite 5. Einstieg: Teilen Sie die Jugendseiten next der Juni-Ausgabe von aus und bitten Sie die Teilnehmer (TN), den Beitrag Voll versichert zu lesen. Richten Sie als Einstieg in eine kurze Diskussion folgende Fragen an die TN: Wurden Sie schon einmal mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit konfrontiert? Bei Arbeitskollegen, einem Elternteil, Freunden, Bekannten oder sogar selbst? Wie wurden die Betroffenen versorgt? Wissen Sie, welche Leistungen sie von wem bekommen haben? Verlauf: Informieren Sie die TN durch einen Kurzvortrag (siehe dazu Infos auf den Seiten 3 und 6) mit Gelegenheit zur Diskussion darüber, warum es zur Gründung der ersten Berufsgenossenschaften kam welche Rolle die gesetzliche im System der sozialen Sicherung hat wie die gesetzliche organisiert ist und wie sie sich finanziert wer und was versichert ist welche Aufgaben die gesetzliche hat (Prävention, Rehabilitation, Entschädigung) welche Bedeutung dieses System für den Betriebsfrieden hat (in der Regel keine Haftungsansprüche gegen den Arbeitgeber bzw. Kollegen). Ende: Teilen Sie nun die Kopiervorlage und das Arbeitsblatt aus. Bitten Sie die TN, die Fragen auf dem Arbeitsblatt zu beantworten. Diskutieren Sie die Antworten kurz im Plenum. Danach oder als Hausaufgabe sollen die TN Kleingruppen bilden und gemeinsam folgende Themen bearbeiten: A) Die Bedeutung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für 1: den Unternehmer (mögliche Antworten: Produktivitätssteigerung durch ungestörten Produktionsablauf; motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter; weniger Krankentage; ggf. weniger Kosten für evtl. notwendige Aushilfskräfte, etc.) 2: den Arbeitnehmer (Gesundheit und Wohlbefinden; weniger Risiken für Einkommen und Altersversorgung; Motivation; Arbeitszufriedenheit; etc.) 3: die gesamte Wirtschaft (Kostenersparnisse in allen Zweigen der Sozialversicherung; Produktionssteigerungen durch gesunde, leistungsfähige Mitarbeiter; Steigerung des Bruttosozialproduktes; Steuermehreinnahmen für den Staat; etc.). B) Was sind die Vor- beziehungsweise Nachteile eines Systems der gesetzlichen im Vergleich mit einer privaten Haftpflichtversicherung aus der Perspektive - kleiner Unternehmen (keine existenziellen Risiken durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten wegen der Haftungsablösung durch die gesetzliche ; Beratung und Unterstützung durch UV-Träger bei präventiven Maßnahmen; private Versicherer könnten die Übernahme hoher Risiken komplett ablehnen) - großer Unternehmen (sozialer Frieden: wenig gerichtliche Auseinandersetzungen um Entschädigungsleistungen; Beratung und Unterstützung durch UV-Träger bei präventiven Maßnahmen) - betroffener Arbeitnehmer (keine gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Unternehmern beziehungsweise Kollegen, die evtl. für einen Arbeitsunfall verantwortlich sind,; mehr Sicherheit für die zustehenden Leistungen; bei kleinen Unternehmen: kein Insolvenzrisiko für betroffene Arbeitnehmer die gesetzliche UV garantiert für Leistungen auf Jahre und Jahrzehnte). Die Ergebnisse werden im Plenum vorgestellt und diskutiert. Lösungen für das Arbeitsblatt auf Seite 4: 1b, 2c, 3c, 4a, 5c, 6b, 7b, 8b, 9c Methodischer Hinweis Internet-Hinweis Arbeitsauftrag Hintergrundinformationen Lernziele Arbeitsblatt Kopier- / Folienvorlage Lehrmaterial /Medien 2

D I E G E S E TZLIC H E U N FA L LV E RSIC H E R U N G Ausgangspunkt für die gesetzliche ist Bismarcks berühmte Rede Kaiserliche Botschaft" vom 17.11.1881. Das sgesetz trat am 1.10.1885 in Kraft. An diesem Tag nahmen 57 Berufsgenossenschaften ihre Arbeit auf. Am 28.05.1885 waren bereits die ersten Ausführungsbehörden für " der öffentlichen Hand entstanden. Siehe hierzu die Kopiervorlage auf Seite 5. Die Entstehung Mit der aufkommenden Industrialisierung im 19. Jahrhundert ergab sich die Notwendigkeit, existenzielle Risiken der Industriearbeiter abzusichern. So lange es die gesetzliche nicht gab, musste der Schadenersatz für einen Arbeitsunfall direkt gegen den Unternehmer geltend gemacht werden. Ein oft schwieriges und manchmal auch aussichtsloses Unterfangen. Und wenn ein Anspruch tatsächlich durchgesetzt wurde, konnte dies einen kleinen Handwerksbetrieb schnell in den wirtschaftlichen Ruin treiben. Das alles ist Geschichte: Seit Gründung der Berufsgenossenschaften im Jahr 1885 lösen diese alle Ansprüche eines geschädigten Arbeitnehmers ab. Wer heute einen Arbeitsunfall erleidet, erhält alle ihm zustehenden Leistungen vom Träger seiner gesetzlichen, sei es von den Berufsgenossenschaften oder den Unfallkassen des öffentlichen Dienstes. Die Organisation Die mittlerweile fünf Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und bilden gemeinsam das Netz der sozialen Absicherung in Deutschland. Die ist dabei für die Folgen von Arbeitsunfällen, Unfällen auf dem Arbeitsweg (von zu Hause zum Arbeitsplatz bzw. zurück) und Berufskrankheiten zuständig. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert (Bergbau, Steinbruch, Metall, Chemie, Holz usw.) und für den gesamten Bereich der privaten Wirtschaft zuständig. Daneben gibt es noch regional gegliederte landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften. Ebenfalls regional gegliedert sind die Unfallkassen beziehungsweise Gemeindeunfallversicherungsverbände für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Bei den Unfallkassen sind neben den Beschäftigten im öffentlichen Dienst auch Schüler, Studenten und Kindergartenkinder versichert. Insgesamt also viele Träger, alle aber mit dem gleichen Leistungsumfang im Versicherungsfall. Und noch etwas ist für alle gleich: Alle Träger der gesetzlichen haben vom Gesetzgeber den Auftrag, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt eines Versicherungsfalles den Verletzten, seine Angehörigen oder Hinterbliebenen zu entschädigen. Die Berufsgenossenschaften werden durch ihre Mitglieder (Unternehmer)und Versicherten (Arbeitnehmer) paritätisch selbstverwaltet. Das heißt: Gewählte Vertreter haben in den entscheidenden Organen (Mitgliederversammlung und Vorstand) das gleiche Stimmrecht. Die Finanzierung Die Sozialversicherung wird durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Teilen finanziert. Ausnahme ist die gesetzliche. Hier bezahlen allein die Arbeitgeber, weil die Berufsgenossenschaften die Haftung für Risiken der Betriebe übernehmen. Jedes Unternehmen ist Mitglied der für seine Branche zuständigen BG. Sie legt ihre Aufwendungen am Jahresende auf die Mitglieder um. Die Beiträge werden nach der Lohnsumme eines Unternehmens unter Berücksichtigung von Gefahrklassen berechnet. Berücksichtigt wird so die unterschiedliche Unfallbelastung der jeweiligen Tätigkeit: Ein Gerüstbauunternehmen muss einen höheren Beitrag entrichten als ein Maler. Erfolge der Unternehmen beim Arbeitsschutz gehen ebenfalls in die Beitragsfeststellung ein: Wer weniger Unfälle verursacht, bekommt einen Beitragsnachlass; im umgekehrten Fall kann es Zuschläge geben. Insgesamt also ein System, das ähnlich funktioniert wie die Kfz- Haftpflicht. Als einziger Zweig der Sozialversicherung konnte die gesetzliche in den vergangenen Jahrzehnten die Beitragsbelastung nicht nur konstant halten, sondern sogar verringern. Belief sich 1960 der Durchschnittsbeitrag bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften noch auf 1,5 Prozent der gezahlten Löhne und Gehälter, so wurden 2006 noch durchschnittlich 1,3 Prozent verzeichnet. Dies alles gilt für die gewerbliche also die Berufsgenossenschaften und damit für etwa 80 Prozent aller Beschäftigten. Die Finanzierung der Unfallkassen erfolgt etwas anders: Sie werden allein aus Steuermitteln finanziert. Und auch der kleine Bereich der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften finanziert sich nach anderen Modalitäten, und zwar aus Beiträgen und Steuern. Wer ist versichert? Versichert ist kraft Gesetzes jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht. Der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Nationalität, Entgelt und ohne Rücksicht darauf, ob ein Betrieb die BG-Beiträge gezahlt hat oder nicht. Es gibt auch keinerlei Wartezeit: Voller Versicherungsschutz also vom ersten Tag an, auch bei zeitlich befristeten Jobs, bei Mini- und Aushilfsjobs ohne jede Ausnahme! Der Schutz erstreckt sich auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte bei ihrer Arbeit (in der Regel also am Arbeitsplatz) oder auf Dienstwegen erleiden. Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg von zu Hause zur Arbeit oder zurück ereignen. Berufskrankheiten sind Krankheiten, die in der weiter Seite 6 3

D I E G E S E TZ L I C H E U N FA L LV E RSIC H E R U N G Arbeitsblatt Wissen Sie Bescheid? Bitte markieren Sie die richtigen Antworten. 2 3 4 5 Wer hat die gesetzliche eingeführt? a) Kaiser Karl der Große b) Reichskanzler Bismarck c) Bundeskanzler Adenauer Berufsgenossenschaften sind a) so etwas wie Gewerkschaften b) verstaatlichte Unternehmen c) Träger der gesetzlichen Wer finanziert die Berufsgenossenschaften? a) Der Staat b) Arbeitgeber und Arbeitnehmer c) Arbeitgeber allein Wenn man durch einen Arbeitsunfall dauerhaft geschädigt wird, a) bekommt man eine Unfallrente der BG b) bezahlt das die Krankenversicherung c) bezahlt die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers Unfälle auf dem Weg zur Arbeit oder zurück a) sind nicht versichert b) zahlt die Rentenversicherung c) sind gesetzlich unfallversichert 6 7 8 9 Wer unter Drogen- und Alkoholeinfluss einen Arbeitsunfall verursacht, a) verliert auch seine Fahrerlaubnis und muss die Führerscheinprüfung noch einmal ablegen b) riskiert den Versicherungschutz der gesetzlichen c) wird vom Chef nach Hause geschickt, um sich ordentlich auszuschlafen Was ist eine Berufskrankheit? a) Wenn man keine Lust mehr hat zu arbeiten b) Wenn man sich bei der Arbeit eine Erkrankung mit einem bleibenden Körperschaden zugezogen hat c) Wenn man wegen der Arbeit nachts nicht mehr schlafen kann Die Beiträge der Unternehmen an die Berufsgenossenschaft richten sich a) nach dem Umsatz b) nach der Lohnsumme und der Gefährdung c) nach der Zahl der Beschäftigten Der BG-Beitrag liegt durchschnittlich bei a) 100 Euro je Mitarbeiter und Jahr b) 1500 Euro je gefährliche Maschine c) durchschnittlich 1,3 Prozent der Lohnsumme 4

D I E G E S E TZ L I C H E U N FALLV E RSIC H E R U N G Kopier-/Folienvorlage Sozialversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung Krankenversicherung Arbeitslosenversicherung Gewerbliche Berufsgenossenschaften Landwirtschaftl. Berufsgenossenschaften Unfallkassen/Gemeindeunfallversicherungsverbände Unternehmen der Privatwirtschaft Finanzierung: Beiträge der Unternehmen Landwirtschaft/Gartenbau Finanzierung: Beiträge und Steuern Bund, Länder, Kommunen Zusätzlich: Schüler, Studenten, Kindergartenkinder Finanzierung: Steuern Aufgaben Prävention: Arbeitssicherheit Gesundheitsschutz Rehabilitation: Medizinische Versorgung Berufliche und soziale Wiedereingliederung Entschädigung: (Unfall-)Renten Verletztengeld Renten an Hinterbliebene Versicherungsfälle Arbeitsunfälle Wegeunfälle Berufskrankheiten 5

Lehrmaterialien /Medien Rechtsgrundlage für die gesetzliche ist das SGB VII, im Internet verfügbar unter www.gesetze-im-internet.de/sgb 7/ _ Einen guten Einstieg in die gesamte soziale Sicherung bietet die Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS): Soziale Sicherung im Überblick (Bestell-Nr. A721), www.bmas.de, (>Publikationen). Auch als pdf-download verfügbar unter: http://www.bmas.de/coremedia/generator/10118/sozial e sicherung im ueberblick.html _ Name und Adresse des zuständigen strägers findet jeder Beschäftigte als Pflichtaushang am schwarzen Brett seines Betriebes. Die Adressen finden sich außerdem unter www.dguv.de (>Adressen >Links). Reihe Basics, Heft 26: Start in den Beruf (BGI 597-26). Zu beziehen über den Universum Verlag GmbH, 65175 Wiesbaden, Bestell-Fax: 0611/9030-277, E-mail: vertrieb@universum.de; www.universum.de/shop Eine gute Internet-Adresse als Einstieg für alle Informationen rund um die gesetzliche ist die Homepage des Dachverbandes der UV-Träger: www.dguv.de Unfallverhütungsvorschriften online einzusehen und downzuloaden unter www.dguv.de/bgvr Berufskrankheiten-Verordnung vom Gesetzgeber als solche bezeichnet sind und die sich der Versicherte durch eine berufliche Tätigkeit zugezogen hat. Nicht versichert sind dagegen Unfälle bei privaten Tätigkeiten am Arbeitsplatz: Wenn also zum Beispiel der auszubildende Kfz-Mechaniker sein eigenes Auto wartet egal ob in der Arbeitszeit oder nach Feierabend, egal ob mit oder ohne ausdrückliche Genehmigung seines Chefs dann ist diese private Tätigkeit nicht versichert. Ebenfalls nicht versichert sind alle Unfälle, die nur durch Alkohol- oder Drogeneinfluss zustande kommen. Die Aufgaben Die primäre Aufgabe der sträger ist die Verhütung aller arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (Prävention). Verantwortlich für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Betrieben ist der Unternehmer. Dabei berät ihn der Technische Aufsichtsdienst seiner Berufsgenossenschaft. Die Präventionsexperten überwachen auch die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften. Wenn es trotz aller Bemühungen in der Prävention zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit kommt, sorgen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zunächst für die möglichst optimale Rehabilitation, bei bleibenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden die Betroffenen finanziell entschädigt (mit Renten und anderen Leistungen). Bei den Leistungen wird zwischen der Rehabilitation und den Geldleistungen unterschieden. Nach Eintritt eines Unfalls oder einer Berufskrankheit gilt immer der Grundsatz: Rehabilitation vor Rente. Die sträger übernehmen die Kosten für Heilbehandlung sowie für berufliche und soziale Wiedereingliederung (z. B. eine Umschulung). Während der medizinischen und beruflichen Rehabilitation sind die Verletzten durch Geldleistungen wirtschaftlich abgesichert. Wenn nach Abschluss der medizinischen Behandlung eine andauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent besteht, zahlen die Berufsgenossenschaften eine Verletztenrente. Sie richtet sich nach dem letzten Jahresbruttoverdienst. Von diesem Betrag zwei Drittel sind eine Vollrente. Davon wiederum errechnen sich die Teilrenten. Ein Beispiel: Wer vor dem Arbeitsunfall im Jahr 18.000 Euro verdiente (brutto), würde als Vollrente (bei 100prozentiger Minderung der Erwerbsfähigkeit, zum Beispiel bei einer Querschnittslähmung) 12.000 Euro jährlich bzw. monatlich 1.000 Euro bekommen. Bei einer 20-prozentigen Erwerbsminderung (Beispiel: vollständiger Verlust eines Daumens) wären es 1.400 Euro im Jahr oder 117 Euro im Monat. Jetzt auch Bestellung der Klassensätze von next inklusive UnterrichtsHilfe im Internet möglich unter www.universum.de ( > Shop > kostenlose Schulmaterialien ). Vorschau Folgende Themen werden in den kommenden UnterrichtsHilfen behandelt: Juli: Gewalt am Arbeitsplatz August: Bildschirmarbeit September: Stress Impressum JUNI 2008 Herausgeber:Deutsche Gesetzliche e.v. (DGUV), Mittelstraße 51, 10117 Berlin. Redaktion: Martin Rüddel (verantwortlich), Gabriele Albert. Text: Andreas Baader, St. Augustin Cartoons: Michael Hüter Verlag: Universum Verlag GmbH, 65175 Wiesbaden, Telefon 0611/ 9030-0, Telefax -181, Internet www.universum.de oder E-Mail: info@universum.de. Grafisches Konzept: a priori werbeagentur, Wiesbaden. Druck: altmann-druck GmbH, Berlin. www. nextline.de Unterrichts- Hilfe 6