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Transkript:

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE AUFMERKSAMKEIT. BITTE LASSEN SIE SICH IM ZWEIFELSFALL PROFESSIONELL BERATEN. Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber: Luxemburg, den 18. August 2016 Mitteilung an die Anteilinhaber des Aberdeen Global Select High Yield Bond Fund Hiermit werden Sie als Anteilinhaber des Aberdeen Global Select High Yield Bond Fund (der eingebrachte Fonds ) über die Entscheidung des Verwaltungsrats informiert, der Zusammenlegung des eingebrachten Fonds mit dem Aberdeen Global Select Euro High Yield Bond Fund (der übernehmende Fonds ), einem Teilfonds derselben Umbrella-Investmentgesellschaft von Aberdeen Global, am Freitag, den 23. September 2016, um 23:59 Uhr (Ortszeit Luxemburg) (das Datum des Inkrafttretens ) zuzustimmen. In diesem Dokument finden Sie Einzelheiten zu der Zusammenlegung sowie zu den von Ihnen zu unternehmenden Schritten und den Auswirkungen für Sie als Anteilinhaber. Der Verwaltungsrat hat beschlossen, den eingebrachten Fonds gemäß den Bestimmungen von Artikel 1(20) a) und Kapitel 8 des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in der jeweils gültigen Fassung (das Gesetz von 2010 ) mit dem übernehmenden Fonds zusammenzulegen. Die Begriffe in diesem Dokument haben, sofern der Kontext keine andere Bedeutung verlangt, die im Glossar in Anhang 1 dargelegte Bedeutung. Der Zeitplan der wichtigen Daten für den Prozess der Umsetzung der Zusammenlegung ist in Anhang 3 angegeben. Begründung für die Zusammenlegung Die Zusammenlegung ist Teil einer Rationalisierung der festverzinslichen Fonds von Aberdeen, mit dem Ziel, die Produkte effizienter zu verwalten und zu vermarkten. Hierzu zählt das Zusammenlegen von Fonds mit ähnlichen Anlagestrategien. Der Verwaltungsrat ist nicht der Ansicht, dass der eingebrachte Fonds für Anleger, die eine langfristige Kombination aus Erträgen und Kapitalwachstum anstreben, eine wirtschaftlich sinnvolle Option bleiben wird. Der eingebrachte Fonds ist ein relativ kleiner Fonds und folglich im Vergleich zu größeren Fonds schwieriger auf effiziente Weise zu verwalten. Der übernehmende Fonds verfolgt eine ähnliche Strategie wie der eingebrachte Fonds. Die Größe des übernehmenden Fonds beträgt etwa 900 Millionen Euro 1 und er wird aktiv als das Aushängeschild unter den europäischen High-Yield-Produkten aus der Produktpalette von Aberdeen vermarktet. Aufgrund seiner Größe kann er im Allgemeinen effizienter verwaltet werden als der eingebrachte Fonds. Wir glauben, dass die Umsetzung der Zusammenlegung letztlich im Laufe der Zeit infolge von Rationalisierungseffizienzen den Anteilinhabern zugutekommen wird. 1 Zahlen zum 3. Juni 2016 Aberdeen Global 35a, avenue John F. Kennedy, L - 1855 Luxembourg Tel: 00 352 2643 3000 Fax: 00 352 2643 3097 aberdeen-asset.com Authorised and regulated by the CSSF Luxembourg. Registered in Luxembourg No.B27471

Vergleich des eingebrachten und des übernehmenden Fonds In Anhang 2 finden Sie eine Tabelle mit den wichtigsten Übereinstimmungen und Unterschieden zwischen dem eingebrachten und dem übernehmenden Fonds. Im Hinblick auf die Rechte der Anteilinhaber vor und nach dem Inkrafttreten der Zusammenlegung werden keine wesentlichen Unterschiede erwartet. Die Portfolios beider Fonds werden vom selben Anlageverwaltungsteam bei Aberdeen verwaltet, weshalb die Anteilinhaber auf die Kontinuität der Verwaltung und der Anlageverfahren vertrauen können. Die Anlageziele und die Anlagepolitik des eingebrachten und des übernehmenden Fonds ähneln sich insoweit im Wesentlichen, als dass beide eine Kombination aus Erträgen und Kapitalwachstum durch Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren mit einem Rating unter Investment Grade, die von Unternehmen oder staatsnahen Körperschaften emittiert werden, anstreben. Es besteht jedoch ein nennenswerter Unterschied zwischen dem eingebrachten Fonds und dem übernehmenden Fonds in Bezug auf das Währungsengagement. Während die Vermögenswerte im eingebrachten Fonds überwiegend nicht abgesichert sind, lauten die Vermögenswerte im übernehmenden Fonds auf Euro oder sind in Euro abgesichert. Für die Inhaber von Anteilen der Klasse D sinkt die jährliche Verwaltungsgebühr (Annual Management Charge, AMC ). Die derzeitige AMC beträgt für Anteile der Klasse D des eingebrachten Fonds 1,35 %, wohingegen die AMC für die Anteile der Klasse D des übernehmenden Fonds, die an Inhaber von Anteilen der Klasse D ausgegeben werden, 1,25 % beträgt. Die niedrigere AMC wird zu niedrigeren laufenden Kosten beitragen, wie in Anhang 2 gezeigt. Die laufenden Kosten werden aufgrund der relativ großen Größe des übernehmenden Fonds für Inhaber von Anteilen der Klasse R ebenfalls niedriger sein. Es ist auch zu beachten, dass der übernehmende Fonds Ertragszahlungen monatlich vornimmt, während der eingebrachte Fonds verfügbare Erträge vierteljährlich auszahlt. Risikoprofile Der synthetische Risiko- und Ertragsindikator ( SRRI ) zeigt, welchen Rang ein Anlagefonds bezüglich seines potenziellen Risikos und Ertrags einnimmt. Je höher die Zahl, desto höher ist der potenzielle Ertrag, jedoch auch das Risiko von Verlusten. Der eingebrachte Fonds besitzt einen SRRI von 4, wohingegen der übernehmende Fonds einen höheren SRRI von 5 aufweist. Diese Zahlen basieren auf Daten aus der Vergangenheit und der Unterschied ist darauf zurückzuführen, dass die annualisierte Volatilität für den übernehmenden Fonds höher ist. Die SRRI können sich im Laufe der Zeit ändern und liefern möglicherweise keinen zuverlässigen Anhaltspunkt für das zukünftige Risikoprofil eines Anlagefonds. Bedingungen der Zusammenlegung Am Datum des Inkrafttretens werden Anteilinhaber, die ihre Anteile des eingebrachten Fonds nicht zurückgegeben haben (siehe nachfolgend unter Nächste Schritte), zu Anteilinhabern des übernehmenden Fonds und erhalten im Tausch gegen die Übertragung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des eingebrachten Fonds an den übernehmenden Fonds entsprechende neue Anteile des übernehmenden Fonds derselben Art wie die derzeit von ihnen gehaltenen Anteile (wie nachfolgend dargelegt). Anteile des eingebrachten Fonds werden als storniert angesehen und besitzen keinen Wert mehr. 2

Die Anlageportfolios des eingebrachten Fonds und des übernehmenden Fonds müssen vor oder nach der Zusammenlegung nicht neu gewichtet werden. Die Klassen der neuen Anteile, die nach der Zusammenlegung an die Anteilinhaber ausgegeben werden, sind wie folgt: Eingebrachter Fonds Übernehmender Fonds Anteilsklassen ISIN-Code Klasse der neuen Anteile ISIN-Code Klasse D-1 (Ertrag) Klasse R-1 (Ertrag) LU0231461004 Klasse D-1 (Ertrag) LU0848705017 Klasse R-1 (Ertrag) LU0231456855 LU0837981900 Neue Anteile werden gemäß der folgenden Formel an jeden im eingebrachten Fonds investierten Anteilinhaber ausgegeben: N = (S x P) / R Dabei gilt: N = Anzahl der neuen Anteile, die an den jeweiligen Anteilinhaber auszugeben sind S = Anzahl der Anteile der entsprechenden Klasse, die der jeweilige Anteilinhaber direkt vor dem Datum des Inkrafttretens besitzt P = Preis je Anteil der entsprechenden Klasse, die der jeweilige Anteilinhaber zu Zwecken der Zusammenlegung besitzt R = Preis je neuem Anteil der entsprechenden Klasse des übernehmenden Fonds Der Preis jedes auszugebenden neuen Anteils wird der auf dem Wert des übernehmenden Fonds basierende Preis sein. Alle ausgegebenen neuen Anteile werden für die Zwecke des Ertragsausgleichs Anteile der Gruppe 2 sein. Die Anzahl der neuen Anteile, die an jeden Anteilinhaber auszugeben sind, wird bei Bedarf auf Kosten der Verwaltungsgesellschaft auf den nächsten Bruchteil (drei Nachkommastellen) aufgerundet. Ein Teil der Gegenleistung für die Ausgabe neuer Anteile des übernehmenden Fonds kann als Ertragsausgleich behandelt werden. Schlussausschüttung Wenn für den am Donnerstag, den 22. September 2016 endenden Zeitraum Erträge in Bezug auf Anteile des eingebrachten Fonds zur Ausschüttung verfügbar sind, werden diese auf das Ausschüttungskonto des eingebrachten Fonds überwiesen. Das Ausschüttungszahlungsdatum für solche aufgelaufenen Erträge ist Dienstag, der 22. November 2016. Kosten Es werden in Verbindung mit der Zusammenlegung keine wesentlichen Portfolioanpassungskosten entstehen; alle entstehenden Portfolioanpassungskosten werden vom eingebrachten Fonds getragen. Alle anderen Kosten für die Umsetzung der Zusammenlegung werden von Aberdeen getragen, einschließlich Rechts-, Beratungs- und administrativer Aufwendungen. Steuerliche Auswirkungen Bitte beachten Sie, dass die Zusammenlegung im Land Ihres steuerlichen Wohnsitzes ein steuerpflichtiges Ereignis hervorrufen kann. Ihre steuerliche Behandlung kann sich ebenfalls 3

infolge der Zusammenlegung gemäß den Steuergesetzen im Land Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihres Wohnsitzes, Ihres Domizils oder Ihres eingetragenen Sitzes ändern und wir empfehlen Ihnen dringend, sich von Ihrem Finanzberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass der übernehmende Fonds, zu dessen Anteilinhaber Sie werden, mit Ihren Anforderungen und Ihrer Situation im Einklang steht. Anleger im Vereinigten Königreich Die britische Steuerbehörde ( HMRC ) hat in einem Schreiben an Aberdeen bestätigt, dass Artikel 137 des Taxation of Chargeable Gains Act von 1992 nicht für die Zusammenlegung gelten sollte und folglich Artikel 136 des Act unabhängig von der Größe des Anteilsbesitzes angewendet werden sollte. Dementsprechend sollte die Zusammenlegung für die Zwecke der Steuer auf Kapitalerträge keine Veräußerung von Anteilen des eingebrachten Fonds beinhalten. Neue Anteile des übernehmenden Fonds werden für jeden britischen Anteilinhaber für die Zwecke der Kapitalertragsteuer dieselben Erwerbskosten und dasselbe Erwerbsdatum besitzen wie seine vorhandenen Anteile. Die HMRC hat auch ihre Freigabe gemäß Artikel 701 des Income Tax Act von 2007 und Artikel 748 des Corporation Tax Act von 2010 mit der Folge gewährt, dass die HMRC keine Gegenwirkungsmitteilung hinsichtlich der Zusammenlegung machen sollte, um Körperschaftsteueroder Einkommensteuervorteilen, die infolge der Zusammenlegung entstehen, entgegenzuwirken. Nächste Schritte WENN DIE ZUSAMMENLEGUNG IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRICHT, MÜSSEN SIE NICHTS UNTERNEHMEN. Wenn Sie Ihre Anteile nicht wie nachfolgend beschrieben zurückgeben, werden Sie automatisch am Freitag, den 23. September 2016 um 23:59 Uhr (Ortszeit Luxemburg) zu einem Anteilinhaber des übernehmenden Fonds und erhalten kurz danach eine Bestätigung von Aberdeen mit Angaben zu Ihrem Besitz an neuen Anteilen. Der Handel mit den neuen Anteilen beginnt am Montag, den 26. September 2016 dem nächsten Geschäftstag nach dem Datum des Inkrafttretens um 09:00 Uhr (Ortszeit Luxemburg). Falls die Zusammenlegung nicht Ihren Anforderungen entspricht, haben Sie das Recht, bis Donnerstag, den 22. September 2016, um 13:00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) Ihre Anteile des eingebrachten Fonds kostenlos zurückzugeben oder in Anteile eines anderen Teilfonds von Aberdeen Global umzutauschen. In diesem Fall sollten Sie beachten, dass eine Rückgabe oder ein Umtausch zu Steuerzwecken als Veräußerung von Anteilen behandelt wird und Sie möglicherweise Steuern auf Gewinne aus der Rückgabe bzw. dem Umtausch von Anteilen zahlen müssen. Zusätzliche Informationen Ein Exemplar der relevanten Dokumente mit den wesentlichen Informationen für den Anleger ( KIID ) des übernehmenden Fonds, das sorgfältig gelesen werden sollte, ist diesem Schreiben beigefügt. Sie können auch Exemplare des Prospekts und der Satzung von Aberdeen Global, der relevanten KIID des übernehmenden Fonds, des Berichts der Wirtschaftsprüfer, der allgemeinen Bedingungen der Zusammenlegung und der jeweiligen Bestätigungsvermerke der Depotbank bezüglich der Zusammenlegung jeweils kostenlos schriftlich bei Aberdeen Global Services S.A., 35a avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg anfordern. Sie finden den Prospekt und die KIID auch unter http://www.aberdeen-asset.com. Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns an unserem eingetragenen Sitz in Verbindung. 4

Oder rufen Sie bitte eine der folgenden Telefonhotlines an: Europa (ohne Vereinigtes Königreich) und sonstige Länder weltweit: +352 46 40 10 820 Vereinigtes Königreich: +44 (0)1224 425255 Asien: +852 2103 4700 Für Anleger in Österreich sind der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie die Satzung der Gesellschaft am Sitz der Verwaltungsgesellschaft und bei der österreichischen Informations- und Zahlstelle, Raiffeisen Bank International A.G., Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, kostenlos und auf Wunsch in Papierform erhältlich. Mit freundlichen Grüßen Soraya Hashimzai Im Namen und Auftrag des Verwaltungsrats von Aberdeen Global 5

Anhang 1 Glossar Gesetz von 2010 Das Luxemburger Gesetz vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in seiner geltenden Fassung. Aberdeen Die Aberdeen Asset Management PLC Unternehmensgruppe. Aberdeen SICAV Aberdeen Global, eine in Luxemburg domizilierte société d'investissement à capital variable, die als société anonyme gegründet wurde. Klasse Jede Anteilsklasse eines Fonds. Datum des Inkrafttretens Das Datum des Inkrafttretens der Zusammenlegung (voraussichtlich Freitag, der 23. September 2016 um 23:59 Uhr [Ortszeit Luxemburg]) oder ein anderes Datum und/oder eine andere Uhrzeit, das bzw. die im Voraus von der Aberdeen SICAV und der Depotbank vereinbart wird bzw. werden. Fonds Der eingebrachte Fonds und der übernehmende Fonds, und Fonds bezeichnet je nach Kontext einen davon. Anteile der Gruppe 2 Verwaltungsgesellschaft Eingebrachter Fonds In Bezug auf einen Ausschüttungszeitraum: Anteile, die während dieses Ausschüttungszeitraums erworben und am Geschäftsschluss am Ende dieses Ausschüttungszeitraums gehalten werden. Aberdeen Global Services S.A., die ernannte Verwaltungsgesellschaft der Aberdeen SICAV. Aberdeen Global Select High Yield Bond Fund, ein Teilfonds der Aberdeen SICAV; Wert des eingebrachten Fonds Der Nettoinventarwert des eingebrachten Fonds, berechnet gemäß der Satzung der Aberdeen SICAV am Donnerstag, den 22. September 2016, um 13:01 Uhr (Ortszeit Luxemburg), ggf. abzüglich aller Erträge, die bezüglich des am Donnerstag, den 22. September 2016, um 13:01 Uhr (Ortszeit Luxemburg) endenden Zeitraums an die Inhaber von Anteilen des eingebrachten Fonds auszuschütten sind. Zusammenlegung Die Zusammenlegung des eingebrachten 6

Fonds mit dem übernehmenden Fonds am Datum des Inkrafttretens. Neue Anteile Anteile der entsprechenden Klasse des übernehmenden Fonds, die nach der Zusammenlegung auszugeben sind. Übernehmender Fonds Wert des übernehmenden Fonds Anteil Depotbank Aberdeen Global - Select Euro High Yield Bond Fund, ein Teilfonds der Aberdeen SICAV. Der Wert des Vermögens des übernehmenden Fonds, berechnet gemäß der Satzung der Aberdeen SICAV am Donnerstag, den 22. September 2016, um 13:01 Uhr (Ortszeit Luxemburg) auf der Grundlage der Bewertung des Fondsvermögens am Donnerstag, den 22. September 2016, um 13:01 Uhr (Ortszeit Luxemburg). Anteil einer Klasse eines Fonds. Die Depotbank der Aberdeen SICAV (deren Teilfonds der eingebrachte Fonds und der übernehmende Fonds sind), derzeit BNP Paribas Securities Services, Niederlassung Luxemburg. 7

Anhang 2 Vergleich der wichtigsten Merkmale des eingebrachten und des übernehmenden Fonds Merkmal Eingebrachter Fonds Übernehmender Fonds Fonds Aberdeen Global - Select High Yield Bond Fund Art des Fonds OGAW OGAW Gesellschaft Aberdeen Global Aberdeen Global Depotbank Depotbank BNP Paribas Securities Services, Niederlassung Luxemburg BNP Paribas Securities Services, Niederlassung Luxemburg Handel Täglich Täglich Handelstage Aufgeschobene Rücknahme Jeder Geschäftstag mit Ausnahme von Tagen während eines Zeitraums, in dem der Handel mit Anteilen des betreffenden Fonds ausgesetzt ist, oder Tagen (wie vom Verwaltungsrat in seinem Ermessen festgelegt), an denen eine Börse oder ein Markt, an der bzw. dem ein wesentlicher Teil des Portfolios des entsprechenden Fonds gehandelt wird, geschlossen ist. Aberdeen Global kann die Gesamtzahl der an einem Handelstag zurückzunehmenden Anteile auf eine Anzahl begrenzen, die 10 % des Nettovermögens dieses Fonds entsprechen. Aberdeen Global - Select Euro High Yield Bond Fund BNP Paribas Securities Services, Niederlassung Luxemburg BNP Paribas Securities Services, Niederlassung Luxemburg Jeder Geschäftstag mit Ausnahme von Tagen während eines Zeitraums, in dem der Handel mit Anteilen des betreffenden Fonds ausgesetzt ist, oder Tagen (wie vom Verwaltungsrat in seinem Ermessen festgelegt), an denen eine Börse oder ein Markt, an der bzw. dem ein wesentlicher Teil des Portfolios des entsprechenden Fonds gehandelt wird, geschlossen ist. Aberdeen Global kann die Gesamtzahl der an einem Handelstag zurückzunehmenden Anteile auf eine Anzahl begrenzen, die 10 % des Nettovermögens dieses Fonds entsprechen. Preisgestaltung Einheitlich bewertet auf Terminbasis Einheitlich bewertet auf Terminbasis Bewertungszeitpunkt 13:00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) 13:00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch Investition von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in festverzinsliche Wertpapiere ohne Anlagequalität von Unternehmen oder staatsnahen Körperschaften. Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch Investition von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in festverzinsliche Wertpapiere ohne Anlagequalität, die auf Euro lauten und von Unternehmen oder staatsnahen Körperschaften emittiert werden. Besondere Risikofaktoren Die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen unterliegen dem Zins- und Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Wenn die langfristigen Zinsen steigen, fällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, kann es schwieriger sein, bestimmte Anleihen zum Die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen unterliegen dem Zins- und Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Wenn die langfristigen Zinsen steigen, fällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, kann es schwieriger sein, bestimmte Anleihen zum erwarteten Kurs 8

Merkmal Eingebrachter Fonds Übernehmender Fonds Verwaltungsgesellschaft erwarteten Kurs und/oder zeitnah zu verkaufen. Das Fondsportfolio kann einen umfangreichen Bestand an Anleihen unter Anlagequalität und/oder Hochzinsanleihen haben, was bedeutet, dass Anleger möglicherweise ein höheres Kapital- und Ertragsrisiko tragen als bei einem Fonds, der in Anleihen mit Anlagequalität investiert. Der Fonds kann in CoCo-Bonds investiert sein. Wenn die Finanzkraft des Emittenten einer Anleihe unter einen zuvor festgelegten Grenzwert sinkt, kann es für die Anleihe zu erheblichen Verlusten bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen (Anlegern wird empfohlen, die Informationen zum Risikofaktor CoCos im Abschnitt Allgemeine Risikofaktoren des Prospekts zu lesen. Dort sind auch die weiteren Risiken in Verbindung mit CoCos beschrieben). Aberdeen Global Services S.A. und/oder zeitnah zu verkaufen. Der Fonds ist überwiegend in einer Währung engagiert und hat somit eine potenziell höhere Volatilität. Das Engagement des Fonds in einem bestimmten regionalen Markt erhöht das Volatilitätsrisiko. Das Fondsportfolio kann einen umfangreichen Bestand an Anleihen unter Anlagequalität und/oder Hochzinsanleihen haben, was bedeutet, dass Anleger möglicherweise ein höheres Kapital- und Ertragsrisiko tragen als bei einem Fonds, der in Anleihen mit Anlagequalität investiert. Der Fonds kann in CoCo-Bonds investiert sein. Wenn die Finanzkraft des Emittenten einer Anleihe unter einen zuvor festgelegten Grenzwert sinkt, kann es für die Anleihe zu erheblichen Verlusten bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen (Anlegern wird empfohlen, die Informationen zum Risikofaktor CoCos im Abschnitt Allgemeine Risikofaktoren des Prospekts zu lesen. Dort sind auch die weiteren Risiken in Verbindung mit CoCos beschrieben). Aberdeen Global Services S.A. Anlageberater Aberdeen Asset Managers Limited Aberdeen Asset Managers Limited Basiswährung GBP EUR Anlegerprofil Dieser Fonds ermöglicht den Zugang zu festverzinslichen Wertpapieren und kann für Anleger geeignet sein, die dazu bereit sind, ein hohes Risiko bei ihrem Rentenportfolio einzugehen. Aufgrund der hohen Risiken, die mit der Anlage in Anleihen ohne ein Rating von Investment Grade verbunden sind, werden Anleger diesen Fonds vermutlich als Ergänzung für ein vorhandenes Kern-Rentenportfolio halten und sollten von einem Anlagehorizont von mindestens fünf Jahren ausgehen. Dieser Fonds ermöglicht den Zugang zu auf Euro lautenden, hochrentierlichen Wertpapieren und kann für Anleger geeignet sein, die dazu bereit sind, ein hohes Risiko bei ihren festverzinslichen Anlagen einzugehen. Aufgrund der hohen Risiken, die mit der Anlage in Anleihen ohne ein Rating von Investment Grade verbunden sind, werden Anleger diesen Fonds vermutlich als Ergänzung für ein vorhandenes Kern- Rentenportfolio halten und sollten von einem Anlagehorizont von mindestens fünf Jahren ausgehen. Derivate Der Fonds investiert nur zu Absicherungszwecken und/oder zur Steuerung von Wechselkursrisiken in Finanzderivate. Risikomanagementansatz Synthetischer Risikound Ertragsindikator (SRRI) Commitment-Ansatz Anteile der Klasse D-1: 4 Anteile der Klasse R-1: 4 Der Fonds investiert nur zu Absicherungszwecken und/oder zur Steuerung von Wechselkursrisiken in Finanzderivate. Commitment-Ansatz Anteile der Klasse D-1: 5 Anteile der Klasse R-1: 5 9

Merkmal Eingebrachter Fonds Übernehmender Fonds Anlage in andere Organismen für gemeinsame Anlagen Zulässige Wertpapiere und Derivatemärkte Staatliche und öffentliche Wertpapiere Anteilsklassen und zugehörige jährliche Verwaltungsgebühr (Annual Management Charge, AMC ) Mechanismus für laufende Kosten Mindestbeträge für eine Erstanlage Mindestfolgekauf Mindestbetrag für Teilrücknahmen Enddaten der Ertrags- Rechnungslegungszeit räume Ertragszahlungsdaten Begrenzt auf 10 % des Nettovermögens des Fonds. Eine Börse oder ein geregelter Markt in einem EU-Mitgliedstaat oder anderen Staaten in Ost- und Westeuropa, Asien, Afrika, Australien, Nordamerika, Südamerika und Ozeanien. Bis zu 100 % des Nettovermögens des Fonds können in staatliche und öffentliche Wertpapiere investiert werden, die von einem der bestimmten im Prospekt aufgelisteten Emittenten begeben oder garantiert werden, unter der Voraussetzung, dass der Fonds Wertpapiere aus mindestens sechs verschiedenen Emissionen halten muss und die Wertpapiere aus einer Emission nicht mehr als 30 % des Nettovermögens des Fonds ausmachen dürfen. Anteile der Klasse D-1: 1,35 % Anteile der Klasse R-1: 0,70 % Bestimmte laufende Betriebs-, Verwaltungs- und Dienstleistungskosten ( Betriebs-, Verwaltungs- und Dienstleistungskosten ) sind unterhalb der geltenden Höchstsätze für jede Anteilsklasse des Fonds, wie im Prospekt dargelegt, festgelegt. Anteile der Klasse D-1: 1.500 USD Anteile der Klasse R-1: 1.500 USD *Oder der entsprechende Gegenwert in einer anderen Währung. Anteile der Klasse D-1: 1.500 USD Anteile der Klasse R-1: 1.500 USD *Oder der entsprechende Gegenwert in einer anderen Währung. Alle Anteilsklassen: Kein Mindestbetrag Jährlich 30. September Interim 31. Dezember, 31. März, 30. Juni Innerhalb von zwei Monaten nach den jeweiligen Enddaten der Ertrags- Rechnungslegungszeiträume Begrenzt auf 10 % des Nettovermögens des Fonds. Eine Börse oder ein geregelter Markt in einem EU-Mitgliedstaat oder anderen Staaten in Ost- und Westeuropa, Asien, Afrika, Australien, Nordamerika, Südamerika und Ozeanien. Bis zu 100 % des Nettovermögens des Fonds können in staatliche und öffentliche Wertpapiere investiert werden, die von einem der bestimmten im Prospekt aufgelisteten Emittenten begeben oder garantiert werden, unter der Voraussetzung, dass der Fonds Wertpapiere aus mindestens sechs verschiedenen Emissionen halten muss und die Wertpapiere aus einer Emission nicht mehr als 30 % des Nettovermögens des Fonds ausmachen dürfen. Anteile der Klasse D-1: 1,25 % Anteile der Klasse R-1: 0,70 % Bestimmte laufende Betriebs-, Verwaltungsund Dienstleistungskosten ( Betriebs-, Verwaltungs- und Dienstleistungskosten ) sind unterhalb der geltenden Höchstsätze für jede Anteilsklasse des Fonds, wie im Prospekt dargelegt, festgelegt. Anteile der Klasse D-1: 1.500 USD Anteile der Klasse R-1: 1.500 USD *Oder der entsprechende Gegenwert in einer anderen Währung. Anteile der Klasse D-1: 1.500 USD Anteile der Klasse R-1: 1.500 USD *Oder der entsprechende Gegenwert in einer anderen Währung. Alle Anteilsklassen: Kein Mindestbetrag Letzter Kalendertag jedes Monats Innerhalb eines Monats nach den jeweiligen Enddaten der Ertrags- Rechnungslegungszeiträume *Das erste Ertragszahlungsdatum bezüglich 10

Merkmal Eingebrachter Fonds Übernehmender Fonds neuer Anteile ist der 31. Oktober 2016. Abschlussdaten 31. Dezember; 30. Juni 31. Dezember; 30. Juni Laufende Kostenquote (LKQ) Anteile der Klasse D-1: 1,58 % Anteile der Klasse R-1: 0,93 % Anteile der Klasse D-1: 1,44 % Anteile der Klasse R-1: 0,89 % *Zahlen zum 30. September 2015. *Zahlen zum 30. September 2015. 11

Anhang 3 Zeitplan der Zusammenlegung AKTION DATUM IN 2016 Datum des Registerauszugs für das Informationsblatt für Anleger Versand der Dokumentation an die Anteilinhaber Schlussfrist für den Erhalt von Transaktionen mit Anteilen des eingebrachten Fonds Letzter Bewertungszeitpunkt des eingebrachten Fonds für Handelszwecke Aussetzung des Handels mit Anteilen des eingebrachten Fonds Ex-Tag der Schlussausschüttung für den eingebrachten Fonds Bewertungszeitpunkt des eingebrachten Fonds für die Zwecke der Zusammenlegung Datum des Inkrafttretens der Zusammenlegung Öffnung für den Handel mit neuen Anteilen Versand der Aufstellung des Anteilsbesitzes am übernehmenden Fonds an die Anteilinhaber Zahlungsdatum der Schlussausschüttung für den eingebrachten Fonds Ende des jährlichen Rechnungslegungszeitraums für den übernehmenden Fonds (erstes nach dem Datum des Inkrafttretens) Zahlungsdatum für den übernehmenden Fonds (erstes nach dem Datum des Inkrafttretens) Montag, 8. August Donnerstag, 18. August 13:00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) am Donnerstag, den 22. September 13:00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) am Donnerstag, den 22. September sofort nach 13:00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) am Donnerstag, den 22. September 13:01 Uhr (Ortszeit Luxemburg) am Donnerstag, den 22. September 13:01 Uhr (Ortszeit Luxemburg) am Donnerstag, den 22. September Freitag, den 23. September um 23:59 Uhr (Ortszeit Luxemburg) 09:00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) am Montag, den 26. September Montag, 3. Oktober Dienstag, 22. November Freitag, 30. September Montag, 31. Oktober Bitte beachten Sie, dass sich diese Daten und Uhrzeiten ändern können, falls die Aberdeen SICAV und die Depotbank vereinbaren, dass das Datum des Inkrafttretens nach dem Freitag, den 23. September 2016, liegen sollte. Falls Daten von den im obigen Zeitplan angegebenen Daten abweichen, werden die Anteilinhaber entsprechend benachrichtigt. 12