Merkblattsammlung für Mitglieder der RK-Gemeinschaften

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Transkript:

Merkblattsammlung für Mitglieder der RK-Gemeinschaften Fachausbildung IuK Bayerisches Rotes Kreuz Stand: September 2009 V2.01 01.09.2008

1. Auflage 9/1984 2. überarbeitete und erweiterte Auflage 7/1986 3. überarbeitete und erweiterte Auflage 1990 4. vollständig überarbeitete Auflage 1996 5. überarbeitete und erweiterte Auflage 10/2002 6. vollständig überarbeitete Auflage 09/2008 Impressum Herausgeber: Autor: Redaktion: Bayerisches Rotes Kreuz Landesgeschäftsstelle Bereitschaften Volkartstraße 83 80636 München Landeslehrgruppe LL7 IuK Landeslehrgruppe LL7 IuK Bayerisches Rotes Kreuz, Landesverband Ausgabe vom 01.09.2008 Alle Rechte vorbehalten. Nur für den Dienstgebrauch im BRK. zu beziehen bei: http://www.eis.brk.de/private/bereitschaften/bereitschaften.html Seite 2 V 2.01

1. Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis... 3 2. Anlagen-Übersicht... 6 3. Vorwort... 8 4. Aufgabenstellung des Fachdienstes IuK im BRK... 9 5. Gesetzliche Grundlagen... 11 5.1 Grundgesetz... 11 5.2 Internationaler Fernmeldevertrag... 11 5.3 Telekommunikationsgesetz (TKG)... 11 5.4 Frequenzordnung... 11 5.5 Zulassung von Sendeanlagen... 11 5.6 Telekommunikationsordnung (TKO)... 11 5.7 ArbAnw BOS-Funk (BOS-Funkrichtlinie)... 11 5.8 Technische Richtlinien BOS (TR-BOS)... 12 5.9 Fernmeldedienstvorschriften... 12 5.9.1 DV 800 Fernmeldeeinsatz... 12 5.9.2 DV 810 Fernmeldebetriebsdienst... 12 5.9.3 DV 810.3 Sprechfunkdienst... 12 5.9.4 KatS-DV 810.4 Fernsprechdienst... 12 5.9.5 KatS-DV 861 Feldkabelbau... 12 5.9.6 Richtlinie 1 R 59 der RegTP (F 410)... 13 5.10 Sicherheitsrichtlinien... 13 5.11 Nutzung eines bestehenden Fernmeldeanschlusses... 14 5.11.1 Anmeldung einer Fernmeldeeinrichtung... 14 5.11.2 Vereinbarung mit dem Inhaber des Fernmeldeanschlusses... 14 5.12 Antrag auf Genehmigung von Fernmeldeanlagen... 14 5.13 Verschwiegenheitspflicht... 15 6. Betriebssicherheit... 16 7. Leistungsfähigkeit der Fernmeldemittel... 17 8. Arten der Nachrichten... 18 8.1 Vorrangstufen... 18 8.2 Betriebsunterlagen... 19 8.2.1 Betriebsbuch... 19 8.2.2 Nachweisung... 23 8.2.3 Quittungsbuch... 27 8.2.4 Störungsbuch... 28 8.2.5 Einsatztagebuch... 29 8.2.6 Aufbewahrungszeiten... 29 8.3 Nachrichtenvordruck... 29 9. Taktische Zeichen FM-Dienst... 33 9.1 Taktische Skizzen... 33 9.2 Taktische Zeichen des Fernmeldedienstes... 33 9.2.1 Grundzeichen... 33 9.2.2 Besondere Zusatzzeichen... 34 9.3 Fernmeldeskizzen... 34 9.3.1 Signaturen für Fm-Einrichtungen... 34 9.3.2 Symbole für Fernsprecheinrichtungen der Netzbetreiber... 35 9.4 Technische Fernmeldeskizzen... 36 10. Grundbegriffe der Elektrizitätslehre... 39 10.1 Spannung... 39 10.2 Strom... 39 10.3 Widerstand... 39 10.4 Leistung... 40 10.5 Stromquellen... 40 11. Prinzip der drahtgebundenen Nachrichtenübermittlung... 41 12. Feldkabelbau... 42 V 2.00 Seite 3

13. Gerätekunde Telefon... 43 13.1 Analoges Telefon... 43 13.1.1 Grundgerät... 43 13.1.2 Hörer... 43 13.1.3 Wählorgan... 43 13.2 Digitales Telefon... 44 14. ISDN/DECT... 45 14.1 ISDN... 45 14.1.1 Der Basisanschluss... 45 14.1.2 Der Basisanschluss als Anlagen- oder Mehrgeräteanschluss... 45 14.1.3 Der Anlagenanschluss... 45 14.1.4 Der Mehrgeräteanschluss... 46 14.1.5 Der Primärmultiplexanschluss... 46 14.1.6 Vorteile von ISDN... 46 14.1.7 Begriffserklärung ISDN... 46 14.1.8 Die Leistungsmerkmale des Euro-ISDN-Anschlusses... 47 14.2 DECT... 49 15. Mobilfunknetze... 50 15.1 GSM... 50 15.2 GPRS... 50 15.3 EDGE... 50 15.4 UMTS... 50 15.5 HSDPA... 51 16. Gerätekunde Installationsmaterial... 52 16.1 Blitzschutz-Anschlussleiste... 52 16.1.1 Blitzschutz-Anschlussleiste 1paarig... 53 16.1.2 Blitzschutz-Anschlussleiste 10paarig... 54 16.2 Installationskabel... 55 16.2.1 Technische Daten... 55 16.2.2 Aufbau der Kabel... 55 16.3 TAE-Dosen (Telekommunikationsanschlusseinheit)... 56 16.3.1 Verwendete TAE-Dosen... 56 16.3.2 Aufbau der TAE-Dosen und Beschaltung... 56 16.3.3 Anschlussbelegung der TAE- Anschlussdosen... 57 16.4 TAE Anschlussleitungen... 59 16.5 Funktion der TAE-N Anschlussleitung... 61 17. Telefonanlagen Grundlagen, Aufbau und Planung... 64 17.1 Definition Telefonanlage (Telekommunikationsanlage)... 64 17.2 Arten von Telefonanlagen... 64 17.3 Teilnehmeranschluss... 65 17.3.1 Analog... 65 17.3.2 Digitaler Systemgebundener Anschluss... 66 17.3.3 Digitaler Systemneutraler Anschluss... 66 17.3.4 IP-Basierender Anschluss... 66 17.4 Amtsanschluss... 66 17.4.1 Analoger Amtsanschluss... 67 17.4.2 Digitaler Amtsanschluss... 67 17.4.3 Anschließen von Telefonanlagen... 68 17.5 Planung von Telefonanlagen... 68 18. Grundlagen der Netzwerktechnik... 69 18.1.1 Generelle Funktionsweise... 69 18.1.2 Adressierung (IP & MAC)... 69 18.1.3 Beispiele für Adressen, Netzwerke und Netmasken... 69 18.1.4 Besondere IP-Adressen... 69 18.2 Netzwerktypen/Aufbau... 70 18.2.1 Topologien... 70 18.2.2 Sterntopologie... 70 18.2.3 Ringtopologie... 71 Seite 4 V 2.01

18.2.4 Bustopologie (Linien-/ Strangtopologie)... 71 18.3 Netzwerk im Einsatz/Praxis... 72 18.3.1 Geräte...72 18.3.2 Sonstiges... 73 19. Zugangsmöglichkeiten zum Internet... 75 19.1 Kabelgebundene Zugangsmöglichkeiten... 75 19.2 Zugangsmöglichkeiten via Mobilfunk... 76 19.3 Zugangsmöglichkeiten via WLAN... 77 19.4 Zugangsmöglichkeiten via Satellit... 78 20. Kommunikationsmöglichkeiten via Satellit... 79 20.1 Satellitenempfang... 79 20.2 Satellitentelefonie... 79 20.3 Internet via Satellit... 81 20.3.1 Satellitenverbindung mit terrestrischem Rückkanal (1-Weg-Satelliten- Verbindung)... 81 20.3.2 Reine Satellitenverbindung (2-Wege-Satellitenverbindung)... 81 20.3.3 Prinzipbedingte Schwächen... 82 21. Antennen... 83 21.1 Antennen für ortsfeste Sprechfunkanlagen und Relaisfunkstellen... 83 21.2 Verlastbare Antennen/Antennenmasten... 83 21.3 Fahrzeugantennen für den beweglichen Einsatz... 83 21.4 Antennen für den tragbaren Einsatz... 84 22. Koaxialkabel... 85 22.1 Aufbau... 85 22.2 Kabeltypen... 86 22.3 Steckverbinder... 86 23. Stehwellenmessgerät... 87 23.1 Anwendung... 87 24. Funkmeldesystem (FMS)... 88 24.1 Funktionsweise... 88 24.2 Technische Umsetzung... 89 25. FMS-Datenfunk-Terminal... 90 26. Alarmierungssysteme... 90 26.1 Analoges System... 90 26.2 Digitales System... 91 26.3 SMS-Alarmierung... 91 27. Relaisfunkstellen... 92 27.1 Funktionsweise RS 1 Th (frühere Bezeichnung: RS 1)... 92 27.2 Funktionsweise RS 2 (frühere Bezeichnung: RS 2)... 92 27.3 Funktionsweise RS 1Ez (frühere Bezeichnung: RS 3)... 93 27.4 Funktionsweise RS 1Enz (frühere Bezeichnung: RS 4)... 93 27.5 Gleichkanalfunk (nicht zu verwechseln mit Gleichwellenfunk!)... 93 27.6 Gleichwellenfunk... 93 28. Sonstiger UKW-Funk... 95 28.1 PMR... 95 28.2 DMR 446... 96 28.3 Freenet-Funk... 96 28.4 DTR... 97 28.5 SRD (LPD)... 98 28.6 CB-Funk... 98 28.7 Betriebsfunk... 99 28.8 Binnenschifffahrtsfunk... 100 28.9 Kurzwellenfunk im BRK... 101 29. HF-Gateways... 102 29.1 Prinzip... 102 V 2.00 Seite 5

2. Anlagen-Übersicht... Seite 6 V 2.01

Die Merkblattsammlung mit allen Anlagen finden Sie auf der CD-ROM: V 2.00 Seite 7

3. Vorwort Die Fachdienstausbildung im Fachdienst IuK wurde auf den aktuellen Stand der Technik reorganisiert. Aus diesem Grund ist die Merkblattsammlung überarbeitet und den aktuellen Anforderungen angepasst worden. Im Wesentlichen wurden neue Technologien im IuK-Bereich integriert. Der bisherige Teil des Feldkabelbaus wurde ausgegliedert und wird in einem separaten Lehrgang auf Landesebene angeboten. Ziel dieser Merkblattsammlung ist die Darstellung der Ausbildungsinhalte. Ferner soll diese Unterlage auch als Nachschlagewerk dienen. Die Autoren haben den aktuellen Stand der IuK-Technik berücksichtigt, wobei neben dem Fernsprechdienst der Betrieb von Funk- und Fernsprechanlagen, Einsatzzentralen und Einsatzleitwagen zu den Schwerpunkten gehörten. In der vorliegenden Ausgabe werden neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen (Bezug sind immer Gesetze, Verordnungen und TR = Technische Richtlinien in ihrer aktuellen Fassung) auch der Umgang mit den entsprechenden Geräten (=Gerätekunde, Feldkabelbau, Sicherheitshinweise usw.) behandelt. Es ist ferner der Versuch, zukünftig über den Bereich der Bereitschaften hinaus den Aus- und Fortbildungsstand aller RK-Gemeinschaften auf einen gemeinsamen Level zu heben. Eine Integration anderer Hilfsorganisationen ist ganz klar ein weiteres Ziel. Die vorliegende Ausbildungsunterlage stellt das Basiswissen der IuK-Technik- Schwerpunkt Fernsprechdienst, Betrieb und Materialerhaltung (für den Funk- und Fernsprechbetrieb)- dar, das gemeinschafts- und organisationsübergreifend als Handwerkszeug für eine qualifizierte Einsatzkraft im Fachdienst IuK gilt. Details zu den diversen Gerätetypen sind in den ANLAGEN behandelt. Aufgrund der hohen Fluktuation werden dort die aktuellen Informationen vorgehalten, die Ihr Multiplikator/ Ausbilder für Ihre Veranstaltung individuell zusammenstellen wird. Der Infobereich IuK im EIS (Ehrenamtliches-Informations-System unter http://www.eis.brk.de ) hält weitere aktuelle Informationen für Sie bereit! In diesem Sinne wünscht das Autorenteam allen Teilnehmern am Fachlehrgang Fachdienstausbildung IuK viel Erfolg! Anregungen an folgende Email-Adresse: iuk@bereitschaften.brk.de Seite 8 V 2.01

4. Aufgabenstellung des Fachdienstes IuK im BRK Die Aufgabe des Fachdienstes Information und Kommunikation (IuK) im BRK ist die personelle und / oder technische Hilfestellung beim Austausch von Informationen. Informationen sind zum Beispiel: Meldungen Weisungen Aufträge. In heutiger Zeit spricht man von Kommunikationssystemen. Derartige Systeme sind unerlässlich - zum Treffen sinnvoller Entscheidungen - zum ökonomischen Einsatz von Menschen und Material. Kommunikationssysteme müssen Nachrichten sicher und schnell übermitteln. Aufnehmen, Befördern, Übermitteln von Nachrichten und Informationen Taktischer Leiter Führungsstab verkehren über Kommunikationswege in Sammeln, Bewerten, Weitergeben von Nachrichten und Informationen öffentliche anderer BOS Fernmeldenetzen eigener Beh./Org. nicht öffentliche fremder Beh.Org. mit mit mit Führen Führern benachbarter und anderer Dienststellen/ Einheiten Einsatzkräften der eigenen Einheiten anderen Beteiligten Beh./Dienststellen/ Institutionen Insitutionen Prinzipdarstellung eines Kommunikationssystems V 2.00 Seite 9

Grundsatz: Der Fachdienst IuK ist niemals Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck. Die Aufgabenstellung des Fachdienstes IuK ist in der Katastrophenschutzvorschrift des DRK beschrieben: Beratung und Unterstützung der Führungsgruppe in allen Fragen der Nachrichtenübermittlung - Herstellen und Halten von Fernmeldeverbindungen entsprechend dem Einsatzauftrag. Eine Führung kann aber nur als solche tätig werden, wenn der Informationsfluss von der Führung zu den eingesetzten Kräften (also nach unten) und auch umgekehrt (nach oben) gewährleistet ist. Das oberste Ziel des Fachdienstes IuK in seiner Gesamtheit ist es, eine geordnete Führung zu ermöglichen. Die Aufgabenstellung des Fachdienstes IuK erfordert in erster Linie die Ausnutzung (Benutzung) aller bestehender Fernmeldeeinrichtungen, wie öffentliches Fernsprechnetz der Deutschen Telekom AG, oder von besonderen Trägern zur Mitbenutzung von Fall zu Fall zur Verfügung gestellte Netze, wie Fernsprechnetz der Deutschen Bahn AG Fernsprechnetz der Polizei Sprechfunknetz des Katastrophenschutzes Sprechfunknetz der Feuerwehr Sprechfunknetz der Polizei Sprechfunknetz des Energieversorgungsunternehmens (EVU) im nichtöffentlichen Betriebsfunk (z.b. Taxi-Funk) Darüber hinaus betreibt der Fachdienst IuK eigene Sprechfunknetze. Er errichtet bei Notwendigkeit kurzfristig weitere Funkverkehrskreise, unterhält und betreibt sie. Fernsprecheinrichtungen können eingerichtet und betrieben werden. Seite 10 V 2.01

5. Gesetzliche Grundlagen 5.1 Grundgesetz Nach Artikel 73 Abs. 7 GG steht die ausschließliche Gesetzgebung über die Telekommunikation dem Bund zu. 5.2 Internationaler Fernmeldevertrag Im Anhang zum Fernmeldevertrag VO-Funk sind die Rahmenbedingungen für den Funkverkehr geregelt. 5.3 Telekommunikationsgesetz (TKG) Auf diesem Gesetz basieren alle nachfolgenden Verordnungen für den Telekommunikationsbereich in Deutschland. 5.4 Frequenzordnung Anlage 4-S-1 Telekommunikationsgesetz Hierin ist u.a. geregelt, der Frequenznutzungsplan, die Frequenznutzungsgebühr und Beiträge sowie Überwachung und Anordnung der Außerbetriebnahme. 5.5 Zulassung von Sendeanlagen Hierin ist u.a. die Zulassung sowie der Missbrauch von Sendeanlagen definiert. 5.6 Telekommunikationsordnung (TKO) Seit 2007 im TKG integriert. 5.7 ArbAnw BOS-Funk (BOS-Funkrichtlinie) Arbeitsanweisung für Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Die Neufassung der,,richtlinie für den nichtöffentlichen beweglichen Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) soll den Bedarfsträgern Polizei der Länder Polizei- und Katastrophenschutzbehörden die dem Bundesinnenminister unmittelbar unterstehen Katastrophenschutzbehörden der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie privaten Organisationen des Katastrophenschutzes (nur für die vom BMI bereitgestellten Funkanlagen - Bundesanteil -) Bundeszollverwaltung Feuerwehren und die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden der Länder Technisches Hilfswerk Hilfsorganisationen (HiOrg): Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsche Lebensrettungs- Gesellschaft (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), Malteser Hilfsdienst (MHD) ausreichende Funkverbindung sichern und gegenseitige Störungen verhindern. Den Hilfsorganisationen ist die Benutzung von Frequenzen der BOS ausschließlich für den Einsatz und die Zusammenarbeit im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst gestattet. V 2.00 Seite 11

Zusatzbestimmungen und ergänzende Hinweise des Bayerischen Staatsministerium des Innern zur BOS-Funkrichtlinie finden entsprechend Anwendung und sind zu beachten! Für den Behindertenfahrdienst, die Altenbetreuung und andere organisationsinterne Aufgaben dürfen Funkanlagen und -frequenzen der BOS nicht eingesetzt und benutzt werden. Hierfür müssen Betriebsfunkanlagen eingesetzt werden. Anlage 4-S-2 BOS-Funkrichtlinie Anlage 4-S-3 BOS-Funkrichtlinie Zusatzbestimmungen Bayern Anlage 4-S-4 Vollzug der BOS-Funkrichtlinie 5.8 Technische Richtlinien BOS (TR-BOS) In den TR-BOS werden Leistungsmerkmale der Funksysteme und -anlagen definiert. Anlage 4-S-5 Technische Richtlinie BOS 5.9 Fernmeldedienstvorschriften Die BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) sind zur Vorbereitung der Zusammenarbeit auf einheitliche Ausbildungsrichtlinien angewiesen: 5.9.1 DV 800 Fernmeldeeinsatz Die DV 800 beschreibt die Führungs- und Einsatzgrundsätze für Fernmeldeführungskräfte. 5.9.2 DV 810 Fernmeldebetriebsdienst mit Ergänzung für den Katastrophenschutz (Ausgabe: 1985) Um mit den verschiedenen BOS miteinander in Verbindung treten zu können, bedarf es außer einer einheitlichen Technik auch einheitlicher Betriebsregelungen. Diese Forderung wird durch eine einheitliche Vorschrift, die für alle BOS gültig ist, getragen. Dank der einheitlichen und für alle Beteiligten verbindlichen Regelung (z. B. Sprachwendungen, Buchstabiertafel usw.) wird die Kommunikation und fernmeldetechnische Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen BOS erheblich erleichtert. Anlage 4-S-6 DV810 5.9.3 DV 810.3 Sprechfunkdienst Grundlage für den Betrieb von Sprechfunkanlagen der BOS 5.9.4 KatS-DV 810.4 Fernsprechdienst Grundlage für den Betrieb von Fernsprechnetzen 5.9.5 KatS-DV 861 Feldkabelbau Gliederung, Ausrüstung eines Bautrupps sowie Bestimmungen für die Ausführung des Feldkabelbaus Seite 12 V 2.01

5.9.6 Richtlinie 1 R 59 der RegTP (F 410) Enthält Regelungen für das Anschließen von Privatfernmeldeanlagen anerkannter Bedarfsträger an das öffentliche Netz der Telekom, ohne deren Mitwirkung in bestimmten Fällen. Die Richtlinie ist VS- NfD eingestuft. Darstellung der Anschlussmöglichkeiten nach der Richtlinie 1 R 59 der RegTP (F 410) OVSt Amtsleitung TAE-Dose Teilnehmer- Einrichtung Nebenschluss- Leitung Nebenstelle Private Fernmeldeeinrichtung Vermittlungs- Einrichtung Feldvermittl. m. Amtszus. Endapparat evtl. FF54 mit Wählzusatz zulässig? gegenüber DPB gebühren ja nein -frei -pfl. Endleitung Mitbenutzung eines bestehenden Anschlusses Anschlussdose APL max. 1000m ja ja max. 1000m ja ja max. 1000m ja nein ja Benutzung eines bei dem Festnetzbetreiber beantragten Zeitanschlusses max. 1000m ja nein ja NST.-An. Mitbenutzung einer teilnehmereigenen Nebenstellenanlage max. 1000m ja ja max. 50m ja ja nein - - nein - - Vor dem Anschließen muss der Bedarfsträger die schriftliche Zustimmung des Teilnehmers einholen (Antragsformular und Vereinbarung). Das Teilnehmerverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Netzbetreiber bleibt uneingeschränkt bestehen. Alle Fernmeldeeinrichtungen, die nach dieser Richtlinie an das öffentliche Netz angeschlossen werden sollen, müssen von der RegTP hierfür zugelassen sein. Eine vorhandene Fernmeldeeinrichtung (Haupt-, Nebenanschluss) beim Teilnehmer muss für die Dauer der Anschließung vom öffentlichen Fernsprechnetz getrennt werden. 5.10 Sicherheitsrichtlinien Bestimmungen für das Mitbenutzen von Fernmeldegestängen der Deutschen Telekom AG / Deutschen Bahn AG. Nachdem von beiden Institutionen fast keine Fernmeldegestänge mehr betrieben werden, verweisen wir nur kurz auf diese Richtlinien. V 2.00 Seite 13

Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA) für die Behörden des Freistaates Bayern und Richtlinien für die Übertragung von Verschlusssachen auf Fernmeldewegen (VS-Fernmelderichtlinien/VSFmR) Verschlusssachen sind bei der Übertragung auf Fernmeldewegen zu verschlüsseln. Sofern keine Schlüsselmöglichkeit vorhanden ist, können in Ausnahmefällen Telefongespräche unverschlüsselt geführt werden, wenn die Erledigung dringend ist, höchstens jedoch Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS - Nur für den Dienstgebrauch". 5.11 Nutzung eines bestehenden Fernmeldeanschlusses 5.11.1 Anmeldung einer Fernmeldeeinrichtung Anlage 4-S-7 Anmeldung einer Fernmeldeeinrichtung 5.11.2 Vereinbarung mit dem Inhaber des Fernmeldeanschlusses Anlage 4-S-8 Vereinbarung mit den Inhaber des Fernmeldeanschlusses 5.12 Antrag auf Genehmigung von Fernmeldeanlagen Soll ein Funkgerät angemeldet werden, ist das Telekommunikationsgesetz sowie die Arbeitsanweisung für Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Funkrichtlinie) inklusive der Zusatzbestimmungen und ergänzenden Hinweise des Bayerischen Staatsministerium des Innern zu beachten. Neuanschaffungen oder Änderungen bei Wechsel der Funkanlage sind der Landesgeschäftsstelle über den zuständigen BRK-Kreisverband mit den erforderlichen Daten (Hersteller, Typ, gewünschter Rufname, Einsatzzweck und Ort, bei mobilen Anlagen das KFZ - Kennzeichen) unaufgefordert und vollständig mitzuteilen, damit eine Betriebserlaubnis ausgestellt werden kann. Anlage 4-S-9 Antragsverfahren für BOS-Funkanlagen Seite 14 V 2.01

5.13 Verschwiegenheitspflicht Die Teilnehmer am Fernmeldeverkehr unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Der Personenkreis der für den öffentlichen Dienst besonders zu verpflichten ist, ist nach dem Verpflichtungsgesetz (Art. 42 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch vom 2. 3. 74) förmlich zu verpflichten. Alle BRK-Angehörigen, die im Fernmeldedienst eingesetzt werden, sind auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben zu verpflichten und zählen dann zu den für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten, weil sie für einen Verband tätig werden, der Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ausführt. Über die Verpflichtung ist eine Niederschrift anzufertigen. Der Verpflichtete erhält eine Ausfertigung. Anlage 4-S-10 Formblatt Verschwiegenheitspflicht Gemäß Beschluss des Beschließenden Ausschusses für den Rettungsdienst und Katastrophenschutz vom 20.05.1981 sind für die förmliche Verpflichtung verantwortlich: 1. Der Landesgeschäftsführer für das Personal in Rettungsleitstellen. 2. Die Kreisgeschäftsführer für das haupt-, nebenberufliche und ehrenamtliche Rettungsdienstpersonal und für alle Rotkreuzangehörigen, die am Sprechfunkverkehr der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben teilnehmen. 3. Die Abschnittsleiter der Bergwacht für die Angehörigen der Bergwacht. Nicht zu verpflichten sind Ärzte, die als Notärzte im Rettungsdienst oder im ärztlichen Notfalldienst tätig werden. V 2.00 Seite 15

6. Betriebssicherheit Unter Betriebssicherheit versteht man den störungsfreien und anwendungssicheren Betrieb eines Gerätes oder Fahrzeugs. Dies heißt, es muss während der Betriebsdauer eine störungsfreie Funktion aufweisen und bei bestimmungsgemäßem Gebrauch darf von ihm keine Gefahr für den Anwender ausgehen. Demzufolge werden unter Betriebssicherheit die zwei Aspekte funktionale Sicherheit und Anwendersicherheit verstanden. Beide Aspekte sind stark von den jeweiligen Geräten abhängig, so dass im Folgenden nur allgemeine Aussagen mit Beispielen angeführt werden können. Für die Anwendersicherheit ist entscheidend, dass die Gerätschaften entsprechend ihrer Art den notwendigen Richtlinien (z.b. Elektroanlagen, TÜV, Blitzschutz im Feldkabel- und Antennenbau) entsprechen und ggf. regelmäßig durch fachkundiges Personal überprüft und gewartet werden (z.b. Leitern, Elektrogeräte). Ein weiterer Grundsatz für die Anwendersicherheit ist vor Inbetriebnahme eine Sichtkontrolle der Geräte durch den Anwender oder durch das in Betrieb nehmende Personal auf offensichtliche Beschädigungen (z.b. Schäden an Netzkabeln oder Gehäusen von Elektrogeräten). Werden hierbei offensichtliche Beschädigungen festgestellt, dürfen diese Geräte nicht in Betrieb genommen werden und sind so zu kennzeichnen und zu verwahren, dass bis zu einer fachkundigen Instandsetzung keine Inbetriebnahme mehr erfolgen kann (ggf. beispielsweise durch Abzwicken des Netzkabels). Werden bei in Betrieb befindlichen Geräten unsichere Zustände festgestellt, sind die Geräte unverzüglich außer Betrieb zu nehmen (sofern dies gefahrlos möglich ist) bzw. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, dass keine Gefährdungen für Anwender und übrige Personen bis zur gefahrlosen Außerbetriebnahme durch geeignetes Personal mehr entstehen können (beispielsweise durch Absperren oder Abgrenzen und Warnschilder). Auch diese defekten Geräte sind so zu kennzeichnen und zu verwahren, dass sie bis zur fachkundigen Instandsetzung keine Inbetriebnahme mehr erfolgen kann. Der Bereich der funktionalen Sicherheit betrifft die Sicherheit gegen Ausfälle und Störungen. Auch hier ist der Bereich so weit gefasst, dass nur exemplarisch Beispiele aufgezeigt werden. Einen wesentlichen Beitrag zur funktionalen Sicherheit trägt eine regelmäßige Wartung und Überprüfung der Geräte bei. Hierdurch wird eine maximale Verfügbarkeit der Geräte im Einsatz gewährleistet. Nichtsdestotrotz können auch regelmäßig gewartete Geräte aus verschiedensten Gründen ausfallen. Dies ist durch entsprechende Planung des Materials und des Einsatzes zu kompensieren. Dies bedeutet, dass z.b. mögliche Ausfälle / Einflüsse im Vorfeld überlegt und bewertet werden müssen, um dafür mögliche Gegenmaßnahmen einzusetzen (z.b. Stromausfall in Relaisstation -> Kompensation durch Einsatz einer unabhängigen Spannungsversorgung (USV)). Oder auch die Vorhaltung von Ersatzgeräten, die bei Ausfällen kurzfristig eingesetzt werden können bzw. auch die Auslegung von z.b. Kommunikationsnetzen so, dass die Funktion von ausgefallenen Teile durch andere Teile des Netzes übernommen werden kann (Redundanz). Die Wahl der verwendeten Geräte oder deren Anwendung hat einen Einfluss auf die funktionale Betriebssicherheit (z.b. Feldkabelbau: Hochbau ist betriebssicherer als Tiefbau). Auch dies ist entsprechend den Anforderungen des Einsatzes zu berücksichtigen. Einen indirekten Einfluss auf die funktionale Betriebssicherheit hat eine entsprechende Dokumentation (z.b. Anschluss- und Kabelverlegepläne im Feldkabel- oder Netzwerkbau). Dadurch kann zumindest für den Fall einer Störung eine möglichst kurze Störungssuche und Fehlerbeseitigung sichergestellt werden. Seite 16 V 2.01

7. Leistungsfähigkeit der Fernmeldemittel Die zur Verfügung stehenden Fernmeldesysteme sind unterschiedlich leistungsfähig. Das umfangreichste System ist das öffentliche Fernsprechnetz der öffentlichen Netzbetreiber mit über 3500 Ortsnetzen. Selbsterrichtete Fernsprech- und Sprechfunknetze können durch exakte Anpassung an die Bedürfnisse sehr effektiv sein. Die Möglichkeiten der Zusammenschaltung der verschiedenen Systeme zu einem Verbundsystem bringt weitere Vorteile. Die Vor- und Nachteile der beiden hauptsächlichen Möglichkeiten sind nachstehend gegenübergestellt. nicht leitergebundene FM-Mittel leitergebundene FM- Mittel Vorteile - Sofort betriebsbereit - Beweglich - Überbrückung schwierigen Geländes - Verbindung nach allen Seiten (Rundumstrahlung) - Sicherer Betrieb - Über lange Zeit leichte Bedienbarkeit -Geringe Abhörgefahr Nachteile -Geschultes Personal notwendig -kurze Nachrichten -Telegrammstil - hoher Stromverbrauch -störanfällig (Betriebsgefährdung durch Fehlbedienung) -geringer Nachrichtenfluss -Frequenzen können gestört werden - Abhängigkeit von Wetter, Tagesund Jahreszeit sowie Gelände - bei Eigenbau großer Aufwand an Personal, Material, Zeit -Standortwechsel schwierig -Störungssuche zeitaufwändig V 2.00 Seite 17

8. Arten der Nachrichten Im Katastrophenschutz werden Nachrichten wie folgt angewendet: formlose Nachricht, als - Gespräch zum formlosen unmittelbaren Informationsaustausch - Durchsage zum Befördern einer vorher schriftlich festgelegten Nachricht. formgebundene Nachricht, als - Spruch oder Fernschreiben, wenn der Nachrichteninhalt so bedeutend ist, dass er gesteuert und dokumentiert werden muss. - beim Spruch muss eine längere Beförderungszeit in Kauf genommen werden, welche den Übertragungsweg erheblich belasten kann. Der Spruch ist die Ausnahme! Je nach Empfängerkreis unterscheidet man Einzel-Spruch an einen Empfänger Mehrfach-Spruch an mehrere Empfänger Sammel-Spruch mit einer für alle gemeinsamen Anschrift an einen festgelegten Empfängerkreis Nach der Anschrift können besondere Vermerke gesetzt werden. Folgende Vermerke sind möglich: VS-Vermerke, Steuerungsvermerke, Weiterleitungsvermerke, Abgangszeit beim Aufgeber, Übung. Der Inhalt des Spruches ist nicht zu verändern! 8.1 Vorrangstufen Nachrichten werden nach Vorrangstufen eingeteilt als Einfach-Nachrichten erhalten vom Auftraggeber keinen besonderen Vermerk. Sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Fernmeldebetriebsstelle abgefertigt. Sofort-Nachrichten sind dringende Nachrichten, die vom Aufgeber mit dem Vermerk,,Sofort" gekennzeichnet werden. Sie sind in der Reihenfolge ihres Eingangs, jedoch vor Einfach-Nachrichten abzufertigen. Eine Unterbrechung des laufenden Fernmeldeverkehrs erfolgt jedoch nicht. Blitz-Nachrichten sind sehr dringende Nachrichten. Sie sind vom Aufgeber mit dem Vermerk Blitz zu kennzeichnen und in der Reihenfolge ihres Eingangs vor Sofort- und Einfachnachrichten abzufertigen. Bestehender Fernmeldeverkehr niederer Vorrangstufe ist zu unterbrechen. Können Nachrichten mit Vorrangstufen nicht sofort befördert werden, ist der Aufgeber unverzüglich zu benachrichtigen. Bei der Verwendung von Vorrangstufen ist ein strenger Maßstab anzulegen! Erkennt das Betriebspersonal, dass Vorrangstufen benutzt werden, die offensichtlich unbegründet sind, ist der Aufgeber darauf hinzuweisen. Seite 18 V 2.01

8.2 Betriebsunterlagen Betriebsunterlagen sind alle Unterlagen, die benötigt werden zur - Regelung des Dienstbetriebes - Dokumentation und zum Nachrichtennachweis - Betriebsanalyse 8.2.1 Betriebsbuch Im Betriebsbuch wird der abgewickelte Fernmeldeverkehr dokumentiert. Es kann durch technische Mittel (z. B. Tonbandaufzeichnung) ersetzt werden. Anlage 4-T-1 Vorlage Betriebsbuch bewegliche Fernmeldestelle Anlage 4-T-2 Vorlage Betriebsbuch Fernmeldezentrale - Funkstelle Betriebsbuch bewegliche Fernmeldestelle Erläuterung zu den Eintragungen Zu 1: = Von der Fernmeldebetriebsstelle aufgenommene/abgesetzte Nachrichten sind in der Reihenfolge der Abfertigung einzutragen. = Bei abzusetzenden Sprüchen ist die lfd. Nr. zugleich als Spruchnummer zu verwenden und mit dem Zusatz Sp zu kennzeichnen. (Der Spruch ist die Ausnahme im Sprechfunkverkehr). Zu 2: Es sind einzutragen, die Zeiten = der Einsatzbereitschaft = der Anmeldungen in den Sprechfunkverkehrskreis und der Abmeldungen aus dem Sprechfunkverkehrskreis = der Beförderung (Beförderungszeit) von abgesetzten Nachrichten V 2.00 Seite 19

= Aufnahme (Aufnahmezeit) von aufgenommenen Nachrichten = welche den Betriebsablauf beeinträchtigen = des Schichtwechsels/der Beendigung des Einsatzes = + bei Mehrfachnachrichten - die im Rahmen eines Sammelrufs/Sammelgesprächs abgesetzt wurden - die Beförderungszeit an die letzte quittierende Gegenstelle. Zu 3 und 4: Es sind einzutragen beim Nachrichtenaustausch über Sprechfunkverbindungen = Einzelnachrichten: der Rufname der aufnehmenden und der absetzenden Funkstelle = abgesetzte Mehrfachnachrichten: der Rufname einer aufnehmenden Funkstelle mit dem Zusatz, MFN 3 = Mehrfachnachricht an insgesamt 3 Funkstellen abgesetzt. Es sind einzutragen beim Nachrichtenaustausch über Fernsprechverbindungen - Einzelnachrichten: die Bezeichnung des Empfängers bzw. Absenders als z. B. Einheit/Einrichtung/Dienststelle/Firma - abzusetzende Mehrfachnachrichten: die Bezeichnung eines Empfängers mit dem Zusatz MFN 3 = Mehrfachnachricht an insgesamt 3 Empfänger (siehe auch Beförderungszeit für Mehrfachnachrichten). Zu 5: Es ist der jeweilige Arbeitskanal einzutragen. Zu 6: Es sind nur der Buchstabe der Vorrangstufe - S" für Sofort / B für Blitz" -und bei Verschlusssachen (VS) der VS-Grad einzutragen. Zu 7: Es ist der Betriebsablauf des Arbeitsplatzes zu dokumentieren. Dazu sind z. B. einzutragen = Einsatzbereitschaft des Arbeitsplatzes/Schichtwechsel = Meldungen Betriebsbereitschaft von Gegenstellen = Anmeldungen/Abmeldungen in den/aus dem Sprechfunkverkehrskreis = Beeinträchtigungen des Betriebsablaufes z. B. Störungen des Kanals/defektes Gerät) = Betreff - Angaben zu den aufgenommenen/abgesetzten Nachrichten, deren voller Wortlaut bei Überprüfungen/Nachforschungen z. B. aus den - Urschriften der abgesetzten Nachrichten beim Absender (hier: ÖEL) - Niederschriften der aufgenommenen Nachrichten beim Empfänger (hier ÖEL) - in Sammelmappen der FM-Betriebsstelle abgelegten Nachrichtenvordrucken zu ersehen ist. = bei Sprüchen der Spruchkopf. Seite 20 V 2.01

Betriebsbuch Fernmeldezentrale - Funkstelle Erläuterung zu den Eintragungen Zu 1: Es sind einzutragen, die Zeiten = der Einsatzbereitschaft = der Anmeldungen in den Sprechfunkverkehrskreis und der Abmeldungen aus dem Sprechfunkverkehrskreis = der Beförderung (Beförderungszeit) von abgesetzten Nachrichten = Aufnahme (Aufnahmezeit) von aufgenommenen Nachrichten = welche den Betriebsablauf beeinträchtigen = des Schichtwechsels/der Beendigung des Einsatzes = bei Mehrfachnachrichten - die im Rahmen eines Sammelrufs abgesetzt wurden - die Beförderungszeit und die letzte quittierende Gegenstelle. Zu 2: Es ist der jeweilige Arbeitskanal einzutragen. Zu 3 und 4: Es sind einzutragen bei = Einzelnachrichten: der Rufname der aufnehmenden und der absetzenden Funkstelle = abgesetzten Mehrfachnachrichten der Rufname einer aufnehmenden Funkstelle mit dem Zusatz MFN 3 = Mehrfachnachricht an insgesamt 3 Funkstellen abgesetzt. Kennung und Bezeichnung des Einsatzraumes - als Bestandteil des Rufnamen = sind bei der jeweils ersten Eintragung auszuschreiben = können später abgekürzt eingetragen werden, wenn Verwechslungen mit anderen Rufnamen ausgeschlossen sind. V 2.00 Seite 21

Zu 5: Es ist der Betriebsablauf des Arbeitsplatzes zu dokumentieren. Dazu sind z. B. einzutragen = Einsatzbereitschaft des Arbeitsplatzes/Schichtwechsel = Meldungen Betriebsbereitschaft von Gegenstellen = Anmeldungen/Abmeldungen in den/aus dem Sprechfunkverkehr = Beeinträchtigungen des Betriebsablaufes (z.b. Störungen des Kanals/defektes Gerät) = Betreff-Angaben zu den aufgenommenen/abgesetzten Nachrichten, deren voller Wortlaut bei Überprüfungen/Nachforschungen z. B zu ersehen ist aus den - Urschriften der abgesetzten Nachrichten beim Absender (KEL) - Niederschriften der aufgenommenen Nachrichten beim Empfänger (KEL) - in Sammelmappen der Abfertigung abgelegten Nachrichtenvordrucken (sowie nicht alle Durchschriften vom Empfänger benötigt werden) = bei Sprüchen der Sprechknopf Zu 6: Es ist die Nummer (Nr.) der Nachweisung einzutragen. = Bei abzusetzenden Nachrichten ist diese Nr. der Eintragung im Nachrichtenvordruck zu entnehmen. = Bei aufgenommenen Nachrichten muss die Eintragung der Nr. ggf. entfallen, wenn Sprechfunkbetriebsstelle und Abfertigung nicht unmittelbar benachrichtigt sind und das Erfragen der Nr. durch das Sprechfunkbetriebspersonal zu unzumutbaren Zeitverzögerungen führt. = Bei abzusetzenden Sprüchen ist die Nr. der Nachweisung zugleich Spruch-Nummer Seite 22 V 2.01

8.2.2 Nachweisung Über den Verbleib aller schriftlichen Nachrichten ist bei den Fernmeldezentralen eine Nachweisung zu führen. Sie kann handschriftlich, durch Ablage der Nachrichtenvordrucke oder durch Verwendung technischer Mittel geführt werden. Nachrichten können auch im Betriebsbuch nachgewiesen werden. Anlage 4-T-3 Vorlage Nachweisung Fernmeldebetriebsstelle Anlage 4-T-4 Vorlage Fernmeldezentrale Nachweisung Fernmeldebetriebsstelle Erläuterung zu den Eintragungen Zu 1: Die von der FMZt aufgenommenen/bei der FMZt angelieferten Nachrichten sind in der Reihenfolge des Eingangs bei der Abfertigung einzutragen. Zu 2: Es sind nur der Buchstabe der Vorrangstufe - S für Sofort / "B" für Blitz - und bei Verschlusssachen (VS) der VS-Grad - einzutragen. V 2.00 Seite 23

Zu 3: Es sind einzutragen bei über = Sprechfunkverbindung - abgesetzten Nachrichten der Rufname der eigenen Funkstelle - aufgenommenen Nachrichten der Rufname der Gegenstelle = Fernschreibverbindung - abgesetzten Nachrichten die Kennung der eigenen Fernschreibstelle - aufgenommenen Nachrichten die Kennung der Gegenstelle = Fernsprechverbindungen abgesetzten/aufgenommenen Nachrichten: keine Eintragung. Zu 4: Es sind einzutragen bei - Fernschreiben: die Kennzeichnung Fs und die Nummer des Fernschreibens - Sprüchen: die Kennzeichnung Sp und die Nummer des Spruches - Fernkopierbetrieb: die Kennzeichnung Telefax Bei Fernschreiben und Sprüchen - die von der eigenen Fernmeldebetriebsstelle abgesetzt werden - ist die lfd. Nummer der Nachweisung zugleich Nummer des Fs bzw. Sp. Zu 5 und zu 6: Es sind einzutragen bei - Einzelnachrichten: die Bezeichnung des Empfängers bzw. Absenders als z. B. Einheit/Einrichtung/Dienststelle/Firma (bei übermittelten Nachrichten auch der Rufname der aufnehmenden Gegenstelle.) abzusetzenden Mehrfachnachrichten die Bezeichnung eines Empfängers mit dem Zusatz MFN 3 = Mehrfachnachricht an insgesamt 3 Empfänger. Zu 7 und zu 8: Angelieferte Nachrichten sind in der Spalte - 7 mit der Zeit der Annahme des Nachrichtenvordruckes durch die Abfertigung - 8 nach dem Befördern der Nachricht mit der Beförderungszeit mit Tag und Uhrzeit einzutragen. Bei Mehrfachnachrichten gilt die Zeit der Beförderung an den letzten Empfänger. Aufgenommene und an den Empfänger auszuhändigende Nachrichten werden mit Tag und Uhrzeit in der Spalte - 7 mit der Aufnahmezeit - 8 mit der Zeit der Aushändigung an den Empfangenden eingetragen. Übermittelte Nachrichten sind mit der Aufnahmezeit in die Spalte 7 und mit der Beförderungszeit in die Spalte 8 einzutragen. Zu 9: In der Spalte sind nach Erfordernis folgende Angaben möglich = SM = Sammelmappe der Fernmeldebetriebsstelle = UR = Urschrift Rückgabe mit Handzeichen des Empfangenden = KEL = Urschrift mit Rückgabe an KEL nach Absetzen der Nachricht oder Abgabe der aufgenommenen Nachricht an KEL, ggf., mit Handzeichen des Empfangenen = KEL/SM = wie vorstehend, jedoch Verbleib einer Durchschrift des Nachrichtenvordruckes bei der Fernmeldebetriebsstelle. Seite 24 V 2.01

Nachweisung Fernmeldezentrale Erläuterung zu den Eintragungen Zu 1: Die von der FMZt aufgenommenen/bei der FMZt aufgelieferten Nachrichten sind in der Reihenfolge des Eingangs bei der Abfertigung einzutragen. Zu 2: Es sind nur der Buchstabe der Vorrangstufe S für Sofort / B für Blitz - und bei Verschlusssachen (VS) der VS-Grad einzutragen. Zu 3: Es sind einzutragen bei über = Sprechfunkverbindung - abgesetzten Nachrichten der Rufname der eigenen Funkstelle - aufgenommenen Nachrichten der Rufname der Gegenstelle = Fernschreibverbindung - abgesetzten Nachrichten die Kennung der eigenen Fernschreibstelle - aufgenommenen Nachrichten die Kennung der Gegenstelle = Fernsprechverbindungen abgesetzten/aufgenommenen Nachrichten: keine Eintragung. Zu 4: Es sind einzutragen bei - Fernschreiben: die Kennzeichnung Fs und die Nummer des Fernschreibens - Sprüchen: die Kennzeichnung Sp und die Nummer des Spruches - Fernkopierbetrieb: die Kennzeichnung Telefax Bei Fernschreiben und Sprüchen - die von der eigenen Fernmeldebetriebsstelle abgesetzt werden - ist die lfd. Nummer der Nachweisung zugleich Nummer des Fs bzw. Sp V 2.00 Seite 25

Zu 5 und zu 6: Es sind einzutragen bei - Einzelnachrichten: die Bezeichnung des Empfängers bzw. Absenders als z. B. Einheit/Einrichtung/Dienststelle/Firma (bei übermittelten Nachrichten auch der Rufname der aufnehmenden Gegenstelle.) - abzusetzenden Mehrfachnachrichten die Bezeichnung eines Empfängers mit dem Zusatz MFN 3 = Mehrfachnachricht an insgesamt 3 Empfänger. Zu 7 und zu 8: Angelieferte Nachrichten sind in der Spalte - 7 mit der Zeit der Annahme des Nachrichtenvordruckes durch die Abfertigung - 8 nach dem Befördern der Nachricht mit der Beförderungszeit mit Tag und Uhrzeit einzutragen. Bei Mehrfachnachrichten gilt die Zeit der Beförderung an den letzten Empfänger. Aufgenommene und an den Empfänger auszuhändigende Nachrichten werden mit Tag und Uhrzeit in der Spalte - 7 mit der Aufnahmezeit - 8 mit der Zeit der Aushändigung an den Empfangenden eingetragen. Übermittelte Nachrichten sind mit der Aufnahmezeit in die Spalte 7 und mit der Beförderungszeit in die Spalte 8 einzutragen. Zu 9: - In der Spalte sind nach Erfordernis folgende Angaben möglich = SM = Sammelmappe der Fernmeldebetriebsstelle = UR = Urschrift Rückgabe mit Handzeichen des Empfangenden = KEL = Urschrift mit Rückgabe an KEL nach Absetzen der Nachricht oder Abgabe der aufgenommenen Nachricht an KEL, ggf., mit Handzeichen des Empfangenen = KEL/SM = wie vorstehend, jedoch Verbleib einer Durchschrift des Nachrichtenvordruckes bei der Fernmeldebetriebsstelle. Seite 26 V 2.01

8.2.3 Quittungsbuch dient zur Dokumentation der Aushändigung von Sprüchen an den Empfänger bzw. seinen Beauftragten. Nachrichten sind nicht durch das Betriebspersonal zuzustellen. Die Art und Weise der Benachrichtigung ist gesondert zu regeln. Anlage 4-T-5 Vorlage Quittungsbuch Quittungsbuch Muster eines Quittungsbuches mit Beispiel Nr. der Empfänger Ausgehändigt Quittung Nachweisung am um 92 HVB/FD 1 1. 4 0958 Lang V 2.00 Seite 27

8.2.4 Störungsbuch Im Störungsbuch werden alle Störungen vermerkt, die zum Ausfall von Geräten oder Geräteteilen geführt haben. Störungsursache und Datum der Beseitigung werden von FM- Techniker eingetragen. Anlage 4-T-6 Vorlage Störungsbuch STÖRUNGSBUCH für (Fernmeldebetriebsstelle) Datum Zeit Art festgestellt Ursache Störung am Beseitigt der Störung durch der Störung Dat. Zeit durch: 09.04. 1055 Arbeitsplatz 4 Mikrofon defekt Hagen HVB/FD 1 1. 4 0958 Seite 28 V 2.01

8.2.5 Einsatztagebuch Das im praktischen Einsatz oft verwendete Einsatztagebuch kann mehrere oder alle oben genannten Bücher miteinander vereinen. Ein Einsatz von EDV ist statthaft. Anlage 4-T-7 Schreiben des BayStMi zum EDV-Einsatztagebuch Anlage 4-T-8 Vorlage Einsatztagebuch Einsatztagebuch vom 00.00.2001 geführt von: des BRK-Kreisverbandes Musterstadt Katastrophenart: Gesamt-Einsatzleiter: EZ-Standort: Einsatzart: Beauftragt durch: Leiter EZ: Einsatzort: EZ 2m: (Äskulap12/1) EZ 4m: (Rot-Kreuz- 41/12/1) Datum Uhrzeit von an Ereignis / Meldung Maßnahmen 8.2.6 Aufbewahrungszeiten Übermittelte Nachrichten sind 24 Stunden, beförderte Nachrichten 1 Monat, Betriebsbücher und Nachweisungen 3 Monate aufzubewahren. 8.3 Nachrichtenvordruck Nachrichtenvordrucke werden für beförderte, aufgenommene und übermittelte Nachrichten benutzt. Anlage 4-T-9 Vorlage Nachrichtenvordruck V 2.00 Seite 29

Nachrichtenvordruck Fm-Betriebsstelle EINGANG Aufnahmevermerk μ Fe μ Fu μ Me AUSGANG Annahmevermerk Beförderungsvermerk Nachweisung Nr. μ E μ A 4 1 Datum Uhrzeit Zeichen 2 Uhrzeit Zeichen 3 Datum Uhrzeit Zeichen Rufname der Gegenstelle/ 5 Spruchkopf : 6 Beförderungsweg: μ Fe μ Fu μ Fs μ Me 7μ DURCHSAGE μ Spruch 8Beförderungshinweis: Tel. μ Fe μ Fu μ Fs μ Me Vorrangstufe Anschrift GESPRÄCHS- NOTIZ 9 11 μ INHALT 12Abfassungszeit: Absender: 13 Einheit / Einrichtung / Stelle 14 Zeichen Funktion Sichter Quittung: Vermerke 15 Uhrzeit Zeichen μ Leiter μ Bs μ Bt Sonstige μ S 1 μ B μ Vet μ μ S 2 μ I μ Fm μ μ S 3 μ San μ Vers μ μ S 4 μ ABC μ AMASt μ 16 17 Nachweisung Nr.: μ E μ A 18 Seite 30 V 2.01

Für die Erklärung des Muster-Vordrucks bei der Ausbildung wurden alle Spalten mit einer fortlaufenden Zahl versehen, die in der folgenden Erläuterung wie folgt dargestellt sind: 1 Aufnahmevermerk für Eingänge. Auszufüllen von den Sprechfunkern der Sprechfunkbetriebsstelle und dem Personal der Aufnahme und Weitergabe oder der Poststelle. Wie die Information übermittelt wurde, ist jeweils anzuhaken. Fe = durch Fernsprecher, Fu = durch Funk, ME = durch Melder Das Datum ist zweistellig einzutragen. Die Monatsangabe kann entfallen. Die Aufnahmezeit ist als vierstellige Zahlengruppe einzutragen, sobald die Information fertig aufgenommen ist. 2 Ein Annahmevermerk ist nur bei Ausgängen vom Leiter des Fernmeldebetriebes (LdF) oder einer von ihm beauftragten Person einzutragen. Als Annahmezeit gilt die Zeit, zu der die Information in der Fernmeldezentrale abgegeben wurde. Aus der Annahmezeit in 3 und der Beförderungszeit (Beförderungsvermerk) in ergibt sich der Zeitbedarf für die Beförderung durch die Fernmeldezentrale. 3 Die Zeit der Beförderung ist erst einzutragen, wenn die Information fertig übermittelt ist. Datum und Uhrzeit wie unter 1. Bei der Übermittlung durch Melder ist als Beförderungszeit die Uhrzeit einzutragen, zu der ein Melder die Fernmeldezentrale verlässt. 4 Der Tagebuchführer trägt in dieser Spalte die laufende Nummer des Tagebuches ein. 5 In dieser Spalte ist bei Sprüchen der Spruchkopf nach den Fernmeldevorschriften durch die Fernmeldezentrale einzutragen. 6 In dieser Spalte hat der Absender oder Aufnehmende in der Fernmeldezentrale anzuhaken, wie die Information befördert bzw. aufgenommen wurde. 7 In der Regel werden Meldungen und Befehle als Durchsagen befördert oder aufgenommen. Der Spruch ist Ausnahme. 8 Angehörige des Stabes können als Empfehlung an die Fernmeldezentrale in dieser Spalte die Übermittlungsart (Beförderungsweg) anhaken. Der Aufgeber weiß ungefähr, dass eine Einheit z.zt. nur durch Funk, Fernsprecher oder evtl. durch Melder zu erreichen ist. Dies kann er in dieser Spalte vermerken. Die tatsächliche Übermittlungsart kann der Fernmeldezentrale durch Anhaken nicht vorgeschrieben werden. Sollte die gewünschte Übermittlungsart nicht möglich sein, entscheidet die Betriebsaufsicht bzw. der Leiter des Fernmeldebetriebes (LdF) über die Übermittlungsart. 9 Vom Absender oder vom Aufnehmenden in der Fernmeldezentrale ist die gewünschte oder die durchgegebene Vorrangstufe anzugeben. Anschriften, bzw. Nachr.- Anschriften (=Teilnehmer sollen nachrichtlich informiert werden) sind vom Aufgeber bzw. vom Aufnehmenden einzutragen. Es sind nur Dienststellen- oder Einheitsbezeichnungen, keine Eigennamen zu verwenden. 11 Bei Gesprächsnotizen ist durch den Angehörigen des Stabes die Übermittlungsart anzukreuzen, Datum und Uhrzeit einzutragen und abzuzeichnen. Gesprächsnotizen sind von allen ein- und ausgehenden Gesprächen zu fertigen, die neue Schadensmeldungen, Rückmeldungen von Einheiten, Aufträge, Anträge oder sonstige Einzelheiten enthalten, die in der Lagekarte, Einsatzübersicht oder Tagebuch nachgewiesen werden müssen (E = Eingang, A = Ausgang). 12 Der Verfasser/Aufnehmende trägt die Abfassungszeit der Nachricht ein (4stellig) 13 Vom Verfasser/Aufnehmenden ist der Absender einzutragen. Es sind nur Dienststellen- /Einheitsbezeichnungen, keine Eigennamen zu verwenden. Der Inhalt der Information ist möglichst kurz zu fassen (Telegrammstil) und leserlich zu schreiben, wenn möglich in Blockschrift oder mit Schreibmaschine. 14 Diese Spalte ist vom Absender auszufüllen. Der Inhalt wird nicht übermittelt. 15 Bei Eingängen quittiert in dieser Spalte der Sichter nach Erhalt der Information (Quittungszeit). Falls der Tagebuchführer unmittelbar neben dem Sichter sitzt, kann auf diese Quittung gegebenenfalls verzichtet werden. Dies muss aber in der Stabsdienstordnung festgelegt sein. V 2.00 Seite 31

16 Der Sichter legt in dieser Spalte den Verteiler fest. Im zutreffenden Quadrat kreuzt er den Empfänger an, der die Information zur Bearbeitung erhalten soll. Sollten mehrere Bearbeiter nacheinander die gleiche Information erhalten, legt der Sichter durch Eintragen von Zahlen die Reihenfolge fest, d.h. der Bearbeiter mit der Zahl 1 erhält den Vordruck als Erster usw. Die Information ist aber dann unverzüglich weiterzugeben. 17 Die Spalte ist für allgemeine Vermerke der Bearbeiter vorgesehen. 18 Der Tagebuchführer hakt in dieser Spalte E (= Eingang) bzw. A (= Ausgang) an und trägt die laufende Nummer des Tagebuches ein. Seite 32 V 2.01

9. Taktische Zeichen FM-Dienst Hier werden nur IuK - spezifische Zeichen erklärt. Alle Taktischen Zeichen sind in der folgenden Anlage erklärt: Anlage 4-T-10 DRK Lehrbrief Taktische Zeichen 9.1 Taktische Skizzen sind für den taktischen Führer bestimmt. Sie enthalten keine technischen Einzelheiten, sondern sollen lediglich die über Funk bzw. über Telefon erreichbaren Einheiten und Einrichtungen, usw., in übersichtlicher Form darstellen. Es werden unterschieden: Einzeldarstellungen der drahtlosen bzw. der drahtgebundenen FM-Mittel sowie die Kombination beider Systeme. Weitere Taktische Zeichen sind in der Merkblattsammlung für RK-Gemeinschaften Nr. 10 sowie im Handbuch für Einsatzkräfte der Sanitätskolonnen/Bereitschaften enthalten. 9.2 Taktische Zeichen des Fernmeldedienstes 9.2.1 Grundzeichen Fernmeldestelle -gerät Bedingungszeichen gepl. FM- Verbindung hergest. FM- Verbindung V 2.00 Seite 33

9.2.2 Besondere Zusatzzeichen Sprechfunk- Fernsprech- Fernschreib- Vermittlung C Relaisortsfest Fernsprechbau Tonaufzeichnungs- Fernkopier- 9.3 Fernmeldeskizzen 9.3.1 Signaturen für Fm-Einrichtungen bewegl. Funkstelle ortsfeste Funkstelle bewegl. Relaisfunkstelle ortsfeste Relaisfunkstelle bewegliche Sprechstelle ortsfeste Sprechstelle bewegl. Fernsprechvermittlung ortsf. Fernsprechvermittlung C C Seite 34 V 2.01

Sprechfunkgerät Fernsprechvermittlung 2/10 C 2/10 Fernsprechvermittlung 8/30 C 8/30 Tonaufzeichnungsgerät Fernkopiergerät ortsfeste FMZtr-HVB WUG Bedingungszeichen RTW mit Sprechfunkgerät *) K 494 U/bG RTW *) jeweiliges Kfz-Kennzeichen der Kreisverwaltungsbehörde 9.3.2 Symbole für Fernsprecheinrichtungen der Netzbetreiber Fernsprechstelle APL (Abschluss Punkt Linie) V 2.00 Seite 35

9.4 Technische Fernmeldeskizzen Technische Fernmeldeskizzen dienen dem Fernmeldepersonal als Arbeitsunterlage. Zusätzlich zu den in den taktischen Skizzen vorhandenen Angaben enthalten sie sämtliche Einzelheiten technischer und betrieblicher Art. Es werden unterschieden: Funkeinsatzskizze als Arbeitsunterlage für alle Funkstellen im Funkverkehrskreis bzw. mehreren Verkehrskreisen, die auf einer Gesamteinsatzskizze dargestellt sind. Dadurch werden auch Möglichkeiten der Übermittlung von Nachrichten sichtbar. Leitungsverlaufsskizze als Arbeitsunterlage für den Kabelbau, insbesondere die Unterhaltung des Kabelnetzes. Dazu ist das Gelände möglichst maßstabsgetreu zu skizzieren. Die Schaltskizze ist in größeren Netzen bei Änderungen und der Störungssuche unentbehrlich. Beispiel: Auf dem Bahnhof Ebersberg explodierte ein Kesselwagen eines Güterzuges. Durch die Explosion entstehen giftige Schwaden von Reizstoffen, die in südwestlicher Richtung abziehen. Während der Explosion stand auf dem Bahnhof Ebersberg noch ein vollbesetzter S-Bahn Zug. Nach einem ersten Überblick ist mit ca. 150-200 Verletzten zu rechnen. Ein Verbandplatz ist eingerichtet. Die Kapazität der umliegenden Krankenhäuser reicht nicht aus, so dass eine Verletztensammelstelle eingerichtet werden muss. Die Verletztensammelstelle wird auf dem Volksfestplatz errichtet. Der SanZug EBE transportiert die Verletzten zur Verletztensammelstelle. Durch den überregional ausgelösten Rettungsdienstalarm werden die versorgten Verletzten in die umliegenden Krankenhäuser verbracht. In der nahegelegenen Landwirtschaftsschule errichtet der Taktische Leiter mit seinem Führungsstab eine BRK-Einsatzleitung. Die Verletztensammelstelle ist mit der in der Landwirtschaftsschule zu errichtenden OB- Vermittlung mit 2 Feldleitungen zu verbinden. Der Stadtteil zwischen der Münchener Straße und der Bahnlinie Ebersberg- Grafing (ca. 500 Personen) ist vorsorglich zu evakuieren. Als Auffangraum steht zur Verfügung: - für die Realschule - die Hauptschule - für den Kindergarten - das BRK-Seniorenzentrum - für die Bewohner - die Turnhalle der Grundschule und das Rotkreuz-Heim Auftrag: Der Führer des Fachdienstes IuK (FDF IuK) erhält von seinem Kreisbereitschaftsleiter den Auftrag den IuK-Einsatz vorzubereiten. Der FDF IuK hat entsprechend dem erteilten Auftrag die taktischen und technischen Fernmeldeskizzen zu erstellen. Seite 36 V 2.01

Bayerisches Rotes Kreuz Kreisverband Ebersberg Fachdienstführer IuK Skizze der Fernsprecher- Verbindungen Betreuungs- und San.-Einsatz Bahnhof Ebersberg Stand: Uhrzeit: Nur für den Dienstgebrauch APL Ruf 22 042 APL Ruf 43 701 (Privatanschluß Hausmeister) 2-adrig 4-adrig BRK EL 2-adrig KAB 2-adrig C C 4-adrig 2/10 2/10 C 4-adrig 2-adrig 2-adrig Aufnahme Telekom Hauptschule Ruf 25 087 Telekom Altenheim Ruf 27 345 Telekom Grundschule Ruf 24 901 V 2.00 Seite 37