Berufliche Vorsorge Einfach ALDI.
Leistungsübersicht VERSICHERUNGSLEISTUNGEN INFOLGE KRANKHEIT (gilt auch für Krankheit während der Schwangerschaft) HEILUNGSKOSTEN bis zum 90. Tag ab dem 91. Tag bis maximal 730 Tage LANGFRISTIGE TODESFALL Private Krankenversicherung durch ALDI SUISSE 100 % Lohnfortzahlung 80 % Lohnfortzahlung IV- BVG 3a / 3b AHV BVG 3a / 3b Die Lohnfortzahlung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus ist bei Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit ausgeschlossen. Ab dem 181. Tag der Arbeitsunfähigkeit werden die Pensionskassenbeiträge durch die ALDI SUISSE Pensionskasse übernommen. IV- gemäss BVG- Vorsorgeplan Witwen/r- gemäss AHV-Gesetz Witwen/r- Todesfallkapital gemäss BVG- Vorsorgeplan VERSICHERUNGSLEISTUNGEN INFOLGE UNFALL (gilt auch für Unfall während der Schwangerschaft) HEILUNGSKOS- TEN bis zum 90. Tag ab dem 91. Tag bis zur Genesung oder Invalidität LANGFRISTIGE TODESFALL Unfallversicherung 100 % Lohnfortzahlung 80 % Lohnfortzahlung durch ALDI SUISSE Unfallversicherung Unfallversicherung Unfallversicherung IV- UVG/BVG 3a / 3b AHV UVG/BVG 3a / 3b Die Lohnfortzahlung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus ist bei Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit ausgeschlossen. Ab dem 181. Tag der Arbeitsunfähigkeit werden die Pensionskassenbeiträge durch die ALDI SUISSE Pensionskasse übernommen. Voll-IV: 80 %* Teil-IV: entsprechend reduziert *des versicherten Lohnes Witwen/r- gemäss AHV-Gesetz Witwen/ Witwer: 40 %* Halbwaisen: 15 %* Vollwaisen: 35 %* *des versicherten Lohnes VERSICHERUNGSLEISTUNGEN DER AUSGLEICHSKASSE (Unfälle und Krankheiten während des Militärs sind gemäss Militärgesetz versichert) MUTTERSCHAFT DURCHDIENER MILITÄR MILITÄRISCHE DIENSTLEISTUNGEN FAMILIENZULAGEN 98 Tage (14 Wochen) 80 % Taggelder durch die Ausgleichskasse Ledige ohne Unterstützungspflicht Verheiratete oder Ledige mit Unterstützungspflicht 80 % Taggelder durch die Ausgleichskasse Familienzulagen sind kantonal geregelt und werden nach dem Erwerbsortprinzip ausgerichtet. Als Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen übernimmt ALDI SUISSE eine Lohnfortzahlung von 100 %, während 112 Tagen (16 Wochen). Lohnfortzahlung von 80 % des Bruttolohnes Lohnfortzahlung von 100 % des Bruttlohnes Wiederholungskurs Umschulungskurs Kadervorkurs Zivildienst sonstige obligatorische erwerbersatzpflichtige Dienste Als Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen übernimmt ALDI SUISSE eine Lohnfortzahlung von 100%. Kinderzulagen: mind. CHF 200. pro Kind und Monat bis zum 16. Altersjahr Ausbildungszulagen: mind. CHF 250. pro Kind und Monat bis zum 25. Altersjahr Geburtszulagen: zwischen CHF 850 und 2 000., sofern die Kantone solche eingeführt haben
Übersicht Vorsorgepläne der ALDI SUISSE Pensionskasse VORSORGEPLAN 1 VORSORGEPLAN 2 VORSORGEPLAN 3 VORSORGEPLAN 4 ALLGEMEINES Versichertengruppe Verkäufer und Logistikmitarbeiter (Rüster) in Teilzeit bis 2 Dienstjahre Verkäufer und Logistikmitarbeiter (Rüster) in Vollzeit sowie Logistikassistenten (Lageristen) und LKW-Chauffeure bis 2 Dienstjahre Ab 3. Dienstjahr: Verkäufer und Logistikmitarbeiter (Rüster) in Teilzeit Filialleiter, Bereichsleiter Logistik Stellvertreter, Verwaltungsmitarbeitende Ab 3. Dienstjahr: Verkäufer & Logistikmitarbeiter (Rüster) in Vollzeit, Logistikassistenten (Lageristen), LKW-Chauffeure Jahreslohn Versicherter Lohn Sparteil: Jahreslohn*, max. 300 % der max. AHV- Risikoteil: Jahreslohn*, max. 300 % der max. AHV- * Im Vorsorgeplan 1 sind alle variablen Lohnbestandteile wie Überstunden und Zuschläge versichert. Monatslohn vermindert um den monatlichen Koordinationsabzug von CHF 2 056.25 (Koordinationsabzug jährlich CHF 24 675. ) Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Koordinationsabzug dem effektiven Beschäftigungsgrad angepasst. Sparteil: Jahreslohn*, max. 3 000 % der max. AHV- Risikoteil: Jahreslohn*, max. CHF 250 000 * Im Vorsorgeplan 3 sind alle variablen Lohnbestandteile wie Überstunden und Zuschläge versichert. Monatslohn vermindert um den monatlichen Koordinationsabzug von CHF 2 056.25 (Koordinationsabzug jährlich CHF 24 675. ) Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Koordinationsabzug dem effektiven Beschäftigungsgrad angepasst. ALTERSGUTSCHRIFTEN Das Alterssparkapital wird wie folgt aufgebaut: Versicherter Lohn x Altersgutschrift Das Alterssparkapital wird wie folgt aufgebaut: Versicherter Lohn x Altersgutschrift Altersklasse Altersgutschrift Altersklasse Altersgutschrift Altersklasse Altersgutschrift 25 34 Jahre 7 % 25 34 Jahre 7 % 25 34 Jahre 7 % 35 44 Jahre 10 % 35 44 Jahre 10 % 35 44 Jahre 10 % 45 54 Jahre 15 % 45 54 Jahre 15 % 45 54 Jahre 15 % BEITRÄGE Zusammensetzung der ordentlichen Beiträge Sparbeiträge ALDI SUISSE finanziert ²/₃ der Altersgutschriften. Risikobeiträge Mit den Risikobeiträgen sind die Leistungen bei Tod und Invalidität versichert. ALDI SUISSE finanziert ²/₃ der Risikobeiträge. Sparbeiträge ALDI SUISSE finanziert ²/₃ der Altersgutschriften. Risikobeiträge Mit den Risikobeiträgen sind die Leistungen bei Tod und Invalidität versichert. ALDI SUISSE finanziert ²/₃ der Risikobeiträge. VERSICHERUNGSLEISTUNGEN ALTERSLEISTUNGEN Leistungsart Altersrente mit Option auf Kapitalbezug Altersrente mit Option auf Kapitalbezug Pensionierten-Kinderrente 20 % der Altersrente 20 % der Altersrente LEISTUNGEN BEI TOD NACH DER PENSIONIERUNG Ehegatten- oder Partnerrente 60 % der Altersrente 60 % der Altersrente 20 % der Altersrente 20 % der Altersrente LEISTUNGEN BEI INVALIDITÄT VOR DER PENSIONIERUNG Invalidenrente Invaliden-Kinderrente 50 % des versicherten Lohnes 20 % des Endaltersguthabens ohne Zins gemäss BVG x BVG-Umwandlungssatz zum Zeitpunkt des gesetzlichen Pensionierungsalters 60 % des versicherten Lohnes 8 % des versicherten Lohnes Beitragsbefreiung 6 Monate 6 Monate LEISTUNGEN BEI TOD VOR DER PENSIONIERUNG Ehegatten- oder Partnerrente 60 % des Endaltersguthabens ohne Zins gemäss BVG x BVG-Umwandlungssatz zum Zeitpunkt des gesetzlichen Pensionierungsalters 36 % des versicherten Lohnes 20 % des Endaltersguthabens ohne Zins gemäss BVG x BVG-Umwandlungssatz zum Zeitpunkt des gesetzlichen Pensionierungsalters 8 % des versicherten Lohnes Todesfallkapital Bei einer Ehegatten- / Partnerrente Der Teil des vorhandenen Altersguthabens, der nicht benötigt wird für die Finanzierung der Ehegatten- / Partnerrente Bei keiner Ehegatten- / Partnerrente Das vorhandene Altersguthaben gem. Art. 19 des Reglements Bei einer Ehegatten- / Partnerrente Der Teil des vorhandenen Altersguthabens, der nicht benötigt wird für die Finanzierung der Ehegatten- / Partnerrente Bei keiner Ehegatten- / Partnerrente Das vorhandene Altersguthaben gem. Art. 19 des Reglements Einfach ALDI.
Das Drei-Säulen-Konzept Das Drei-Säulen-Konzept ist ein System, das eine finanzielle Risikoabdeckung bei Tod, Invalidität und Alter gewährleistet. 1. Säule Die n, die aus der 1. Säule fliessen, dienen lediglich der Existenzsicherung und decken nur den absolut notwendigen Lebensbedarf. Rentner, die den Unterhalt mit den Leistungen aus 1. Säule und aus dem Vermögen nicht bestreiten können, haben Anrecht auf Ergänzungsleistungen. 2. Säule Die berufliche Vorsorge dient der Sicherung des Lebensstandards. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ihre Arbeitnehmenden bei einer Pensionskasse zu versichern. Der Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte der Beiträge. In der beruflichen Vorsorge sind nur Arbeitnehmende obligatorisch versichert, deren Lohn die maximale AHV-Vollrente übersteigt. 3. Säule Die 1. und 2. Säule decken im Pensionierungsalter ca. 60 % des bisherigen Einkommens ab. Mit der 3. Säule soll die Lücke aus der 1. und 2. Säule reduziert werden.
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