Lohburger Modellflug Sport-Club e.v.

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Transkript:

Lohburger Modellflug Sport-Club e.v.

Informationen zur neuen AUFSTIEGSGENEHMIGUNG zur FLUGORDNUNG zum neue FLUGLEITERBERICHT zum LUFTRAUM zu weiteren Neuerungen

Informationen zur neuen AUFSTIEGSGENEHMIGUNG zur FLUGORDNUNG zum neue FLUGLEITERBERICHT zum LUFTRAUM zu weiteren Neuerungen

Die neue Aufstiegsgenehmigung des LMFC Die wichtigsten Neuerungen: Am 11.12.2012 wurde uns die unbefristete Aufstiegsgenehmigung erteilt Voraussetzung dafür waren u. A. die baurechtlichen und landschaftsschutzrechtlichen Genehmigungen, die uns seit Herbst 2012 vorliegen Die unbefristeten Aufstiegsgenehmigungen werden alle nach bundeseinheitlichen Richtlinien erteilt (Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß 16 LuftVO) Wir haben dazu auch einen neuen Pachtvertrag für den Platz mit einer Laufzeit von 10 Jahren (vorher 5 Jahre)

Die neue Aufstiegsgenehmigung des LMFC Diese Richtlinien beinhalten auch die Einführung von Lärmpässen für Verbrennerund Turbinenmodelle Für das Fliegen auf unserem Platz darf ein Schallpegel von 82 db(a) für Verbrennermodelle und ein Pegel von 91 db(a) für Turbinenmodelle in 25m Entfernung nicht überschritten werden Bei Änderungen am Modell, die geräusch-relevant sein können (andere Luftschraube, anderer Motor oder Schalldämpfer), ist ein neuer Lärmpass erforderlich!

Die neue Aufstiegsgenehmigung des LMFC Für Vereinsmodelle gilt bis nach den Sommerferien 2013 eine Übergangsphase, in der auch Modelle ohne Lärmpass betrieben werden dürfen. Es gibt drei weitere Termine für Lärmpegelmessungen (9.3./16.3./27.4); Onlineanmeldung auf der Homepage möglich Das Gastfliegen mit Verbrenner- oder Turbinenhubschraubern ist bei uns daher ebenfalls nur mit entsprechendem Lärmpass möglich Der LMFC wird für vereinsfremde Modelle vorerst keine Lärmpässe ausstellen

Die neue Aufstiegsgenehmigung des LMFC Soweit sich auf den Feldern innerhalb unseres Luftraumes Personen aufhalten, darf man diese Felder nicht überfliegen (die anderen Felder dürfen somit überflogen werden) Vorgaben für den Betrieb von Turbinen Sämtliche Modelle müssen ihren Besitzer ausweisen (Aufkleber mit Name, Anschrift, Telefon)

Die neue Aufstiegsgenehmigung des LMFC Alle aktiven Piloten haben die Kenntnisnahme von der Aufstiegsgenehmigung und der Flugordnung schriftlich zu bestätigen Alle aktiven Piloten haben im Flugleiterbericht zu dokumentieren, ab wann und bis wann sie geflogen sind und ob sie Modelle mit Verbrenner-oder Turbinenantrieb eingesetzt haben Der Nachweis, auch ggf. der eines gültigen Lärmpasses, geschiehtdurch die geleistete Unterschrift im Flugleiterbericht

Informationen zur neuen AUFSTIEGSGENEHMIGUNG zur FLUGORDNUNG zum neue FLUGLEITERBERICHT zum LUFTRAUM zu weiteren Neuerungen

Neue Flugordnung des LMFC Die Flugordnung wurde an die Vorgaben der Aufstiegsgenehmigung angepasst, von der Bezirksregierung genehmigt und beinhaltet auch einige weitere Neuheiten Flugordnung und Aufstiegsgenehmigung hängen am Platz aus und stehen auch zum Download zur Verfügung Die Eltern von unseren jungen Mitgliedern, sollten ihren Kindern Aufstiegsgenehmigung und Flugordnung ausführlich erklären

Neue Flugordnung des LMFC Weitere Neuerungen in der Flugordnung Das Fliegen nach Sonnenuntergang ist nur mit elektrisch betriebenen Modellen, die mit entsprechender Nachtflug-Ausrüstung ausgestattet sind, bis 5 kg Abfluggewicht innerhalb der Grenzen des Flugfeldes gestattet. Aktive Piloten dürfen keinen Alkohol zu sich nehmen/genommen haben

Neue Flugordnung des LMFC Safety first! Es ist immer ein 10-Meter-Sicherheitsabstand von fliegenden Modellen zu den Piloten einzuhalten Landungen direkt auf den Pilotenstandort zu, sind verboten! Bodenhaken und Befestigungen, auch von Startwinden, müssen mit einer Signalfarbe gekennzeichnet sein (sonst Stolpergefahr)

Neue Flugordnung des LMFC An den stillen Feiertagen (Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag) darf nicht mit Verbrenner- /Turbinenmodellen, Elektro-Impellern und mit Druckluftschrauben angetriebenen Modellen geflogen werden! Bitte auch an anderen Feiertagen (Weihnachten, Ostern etc.) möglichst nur mit leisen Modellen fliegen

Informationen zur neuen AUFSTIEGSGENEHMIGUNG zur FLUGORDNUNG zum neue FLUGLEITERBERICHT zum LUFTRAUM zu weiteren Neuerungen

NEUE FLUGLEITERBERICHTE Flugleiterberichte sind offizielle Dokumente, die mindestens zwei Jahre vom Vorstand aufzubewahren sind und den Behörden oder der Polizei gegebenenfalls vorzulegen sind. Die ausgefüllten Flugleiterberichte sind nach Beendigung des Flugbetriebs in den LMFC-Postkastenam Platz einzuwerfen. Die Berichte werden gescannt und archiviert.

Der neue FLUGLEITERBERICHT des LMFC

Der neue FLUGLEITERBERICHT des LMFC Die alten (unausgefüllten) Flugleiterberichte sind sofort zu vernichten und nicht mehr gültig! Die neuen Flugleiterberichte können auf unserer Homepage heruntergeladen werden. Für Mitglieder ohne Internetanschluss gibt es einmalig entsprechende Vorlagen in Papierform Falsch ausgefüllte Flugleiterberichte werden sofort beanstandet und müssen vom jeweiligen Mitglied entsprechend korrigiert werden

Informationen zur neuen AUFSTIEGSGENEHMIGUNG zur FLUGORDNUNG zum neue FLUGLEITERBERICHT zum LUFTRAUM zu weiteren Neuerungen

Unser Luftraum Die Einhaltung des Luftraums ist absolut wichtig! Luftraumverletzungen bedingen Ärger mit den Anwohnern und der Luftaufsicht und können unsere Aufstiegsgenehmigung gefährden! Piloten mit großen und/oder schnellen Modellen sollten unbedingt an unseren speziellen Trainingstagen teilnehmen! Termin in 2013-16.März 14:00 bis 18:00Uhr

Unser Luftraum

Luftbild Google Earth Luftbild Google Earth mit Überlagerung der offiziellen Luftraum-Karte

Hier droht Ärger

Informationen zur neuen AUFSTIEGSGENEHMIGUNG zur FLUGORDNUNG zum neue FLUGLEITERBERICHT zum LUFTRAUM zu weiteren Neuerungen

Verhalten am Platz Alle Mitglieder und Gäste sollten sich rücksichtsvoll im Umgang miteinander benehmen. Der Platz sollte sauber und ordentlich hinterlassen werden. Bitte auch die Tische reinigen! Den Anordnungen des Flugleiters ist Folge zu leisten Außerdem:

Verhalten am Platz Der Propeller muss bei Motoreinstellungen im Vorbereitungsraum immer in Richtung zum nächstgelegenen Zaun weisen Es darf nicht mehr als ein Hubschrauber mit Verbrennungsmotor reine Schwebeübungen durchführen. Schwebeübungen dürfen grundsätzlich den Flugbetrieb, insbesondere das sichere Starten und Landen der anderen Modelle, nicht behindern oder gefährden.

Alle Modelle und Piloten müssen sich, sofern sie nicht fliegen, hinter dem Schutzzaun zwischen Flugfeld und Startvorbereitungsraum befinden Verhalten am Platz Zuschauer müssen sich im Zuschauerraum aufhalten Falls sich Zuschauer im Parkplatzbereich aufhalten, sind sie daraus zu verweisen

Der neue Parkplatz Zu den baurechtlichen Bedingungen gehörte auch der Nachweis von Parkplätzen. Denn: Das Parken im Wald ist nicht gestattet. Die Zufahrt wird demnächst abgesperrt. Das Parken an der Straße ist nicht erwünscht! Be- und Entladen ist möglich Daher haben wir eine rund 700qm große Parkfläche angelegt!

Der neue Parkplatz So wird optimal geparkt

Was noch kommt... Im Frühjahr wird das Dach von Unterstand erneuert. Es werden noch drei neue Tische aufgebaut Einige Pflanzen werden noch gepflanzt Der Durchgang am Tower wird durch ein Tor verschlossen (nur von innen zu öffnen); der Zugang für Vereinsmitglieder erfolgt dann nur noch über den Parkplatz Neben dem Unterstand wird im Juni eine Wetterschutzhütte errichtet (freiwillige Hilfe erwünscht!) Nach Abschluss aller Arbeiten erfolgt die Bauabnahme durch die Ämter (geplant für Sommer)

Lohburger Modellflug Sport-Club e.v. Der Vorstand