Barclay Crop Protection. Gallup Biograde 360. Systemisches Herbizid zur Bekämpfung der meisten ein- und zweikeimblättrigen Unkräuter

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Transkript:

Hersteller und Vertrieb: Barclay Chemicals Manufacturing Ltd., Damastown Way, Damastown Industrial Park, Mulhuddart, Dublin 15, Irland. Tel: +353 1 8112900 Fax: +353 1 8224678 E-mail: info@barclay.ie Website: www.barclay.ie Zulassungsinhaber: Barclay Chemicals (R&D) Ltd. Kontaktdaten wie oben Copyright Barclay Chemicals (R&D) Ltd, 2016. Gallup und Biograde sind eingetragenes Warenzeichen von Barclay Chemicals (R&D) Ltd. Chargen-Nr.: siehe Verpackung Herstellungsdatum: siehe Aufdruck auf der Verpackung oberhalb der Gebrauchsanleitung. VOR FROST SCHÜTZEN Nr: 006173-00 Gallup Biograde 360 Wirkstoff: 360 g/l Glyphosat- (486 g/l Isopropylaminsalz) Formulierung: wasserlösliches Konzentrat (SL) Systemisches Herbizid zur Bekämpfung der meisten ein- und zweikeimblättrigen PFLANZENSCHUTZMIT TEL FÜR BERUFLICHE ANWENDER

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Winterweizen Wintergerste Winterhafer Sommerweizen Sommergerste Sommerhafer Ackerbaukulturen Hartweizen Lein Raps Wiesen, Weiden Stilllegungsflächen Laubholz Nadelholz Kernobst Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen: Ausfallkulturen, Ausfallgetreide, Kartoffeldurchwuchs NT 101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.b. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NG352: Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet. NW 468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Für die Anwendungsgebiete in Getreide mit (Winter- /Sommerweizen, Winter-/Sommergerste, Winter-/Sommerhafer sowie Hartweizen) gilt: WA 700 Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist. Hinweise und Auflagen für den Anwenderschutz Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB001) Für Kinder unzugänglich aufbewahren. (SB010) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SB110) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. (SF245-01) 2

Hinweise und Auflagen zum Schutz der Umwelt Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft (NN400). Das Mittel ist giftig für Algen (NW262). Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4 / NB6641). Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen. Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern (SP1). Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW642-1). Erste-Hilfe-Maßnahmen: NACH AUGENKONTAKT: Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Für ärztliche Behandlung sorgen. Nach abgeschlossener Spülung den Verunfallten sofort zu einem Augenarzt oder in eine Klinik bringen. Während des Transportes mit physiologischer Kochsalzlösung weiterspülen. NACH HAUTKONTAKT: Benetzte Kleidung entfernen, dabei Selbstschutz beachten. Betroffene Hautpartien 10 Minuten unter fließendem Wasser spülen. Betroffene Hautpartien sofort gründlich unter fließendem Wasser mit Seife reinigen. Wenn Beschwerden auftreten. Für ärztliche Behandlung sorgen. NACH EINATMEN: Verletzten ruhig lagern, vor Unterkühlung schützen. Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft bringen. Für ärztliche Behandlung sorgen. NACH VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken. Verletzten ruhig lagern, vor Unterkühlung schützen. Für ärztliche Behandlung sorgen. HINWEISE FÜR DEN ARZT: Für Glyphosat ist keine Cholinesterase-inhibierende Wirkung zu erwarten. Es wirkt reizend bis schädigend auf die Augen, aber kaum auf die Haut und ist auch nach (eingeschränkter) Resorption systemisch sehr gering akut toxisch. Die Wirkung von Formulierungsbestandteilen (z.b. Netzmitteln) kann allerdings höher sein. Symptomatische und supportive Behandlung entsprechend den Standards der Intensivmedizin empfohlen. Sonstige Auflagen Der Gehalt an N-Nitrosoglyphosat im technischen Konzentrat von Glyphosat oder Glyphosatsalzen darf 1 mg/kg nicht überschreiten. Der Gehalt an Formaldehyd darf 1,3 g/kg bezogen auf die Äquivalenzmasse der Glyphosatsäure nicht überschreiten. (VH368) Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G Wirkungsweise Barclay Gallup Biograde 360 ist ein nicht selektives Herbizid mit systemischer Wirkung. Es wird über die nicht verholzten, lebenden Pflanzenteile aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Wurzeln, Ausläufer, Speicherorgane) verteilt. Auch mehrjährige und Ungräser werden auf diese Weise sicher bekämpft. Barclay Gallup Biograde 360 hat keine ausreichende Wirkung auf Ackerschachtelhalm, Equisetum arvense. Das Produkt hat keine Bodenwirkung. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G Witterungsbedingungen Bei Trockenheit und hohen Temperaturen verbunden mit sehr niedriger Luftfeuchtigkeit, bei Frost oder Überschwemmungen ist die Wirksamkeit beeinträchtigt. Eine Anwendung bei Regen oder Tau auf feuchtem Bestand ist möglich, die Blattmasse darf aber nicht tropfnass sein. Nach der Anwendung sollte eine niederschlagsfreie Periode von mindestens 6 Stunden oder besser noch 24 Stunden folgen. Nicht bei windigem Wetter anwenden, da Abdrift starke phytotoxische Schäden hervorrufen kann. 3

Anwendungshinweise ACKERBAU: UNKAUTBEKÄMPFUNG IM BESTAND (GETREIDE) VOR DER ERNTE UND SIKKATION Winterweizen, Wintergerste, Winterhafer Sommerweizen, Sommergerste, Sommerhafer Hartweizen Ausgenommen zur Saatgut-erzeugung und zu Brauzwecken ab BBCH 89 zur Spätbehandlung bis 7 Tage vor der Ernte Ausgenommen zur Saatgut-erzeugung und zu Brauzwecken ab BBCH 89 zur Spätbehandlung bis 7 Tage vor der Ernte Ausgenommen zur Saatgut-erzeugung und zu Brauzwecken ab BBCH 89 zur Spätbehandlung bis 7 Tage vor der Ernte Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden. Wartezeiten: Winterweizen, Wintergerste, Winterhafer, Sommerweizen, Sommergerste, Sommerhafer, Hartweizen: 7 Tage Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist. (WA 700) UNKRAUTBEKÄMPFUNG UND SIKKATION ZUR SPÄTANWENDUNG IN RAPS UND LEINSAAT (VORERNTEBEHANDLUNG) Raps Lein (Öllein) Wartezeiten: Raps: 7 Tage; Lein: 14 Tage ACKERBAU: STOPPELBEHANDLUNG 1 x 4 L/ha in 200 L Wasser 1 x 4 L/ha 4 Ausgenommen zur Saatguterzeugung ab BBCH 85 zur Spätbehandlung bis 7 Tage vor der Ernte ab BBCH 85 bis 14 Tage vor der Ernte Ackerbaukulturen Wartezeiten: Ackerbaukulturen: keine, Ausfallkulturen, Ausfallgetreide, Kartoffeldurchwuchs Stoppelbehandlung im Herbst nach der Ernte

STILLLEGUNGSFLÄCHEN ZUR REKULTIVIERUNG Stilllegungsflächen (Rekultivierung) GRÜNLAND Wiesen und Weiden 1 x 4 L/ha Zur Rekultivierung während der Vegetationsperiode, vor der Bodenbearbeitung und vor der Saat von Folgekulturen Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen. (VV549) Wartezeiten: Ackerbaukulturen, Gemüsekulturen: keine Zur Grünlanderneuerung, während der Vegetationsperiode, vor der Saat mit nachfolgendem Umbruch Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen. (VV549) Wartezeiten: Wiesen, Weiden (Gras und Heu): keine OBSTBAU Kernobst FORSTKULTUREN Laub- und Nadelholz, nur mit Bodengeräten spritzen 5 Ab Pflanzjahr im Frühjahr oder Sommer Wartezeiten: Ertragsanlagen: Kernobst: 42 Tage Blätter und unverholzte Triebe an Bäumen dürfen von der Spritzbrühe nicht getroffen werden. Junge Bäumchen mit grüner Rinde daher von der Behandlung ausnehmen. Benetzte Seitentriebe, Schosstriebe und Wildlinge usw. sofort entfernen. Auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs während der Vegetationsperiode Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z.b. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen. (VV215) Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden. (VV216) Wartezeiten: auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs: Wildbeeren und Wildfrüchte, Wildwachsende Pilze: keine Anwendungsempfehlungen Anwendungen nur im Freiland von Frühjahr bis Herbst. Bodenbearbeitungen erst 7 Tage nach einer Anwendung durchführen. Bei normaler Witterung tritt eine sichtbare Wirkung innerhalb von 10 Tagen ein. Die Pflanzen verwelken, werden gelb und vertrocknen. Eine gute Bekämpfbarkeit setzt die Ausbildung von ausreichend aufnahmefähiger Blattmasse voraus, d.h., die Pflanzen sollten sich in einer aktiven Wachstumsphase befinden. Ungräser sollten 5 cm lange Blätter und mindestens 2 entfaltete Laubblätter aufweisen. Bei hartnäckigen n kann die Anwendung im Blühstadium angezeigt sein. Gemeine Quecke ist während der Bestockung und der Ausbildung neuer Rhizome gegenüber Barclay Gallup Biograde 360 am empfindlichsten. Das ist normalerweise der Fall, wenn die Pflanzen 5-6 Blätter ausgebildet haben, die ca. 12-15 cm Zuwachs aufweisen.

Gelegentliches Auftreten einer leichten Wachstumshemmung der Kulturpflanzen ist möglich, insbesondere bei Direkteinsaat, wenn das Saatgut inmitten von sich zersetzendem Pflanzenmaterial keimt. Sorgfältige Kultivierungsmaßnahmen sind daher notwendig. Keine Anwendung von Kalk, Kunstdünger, Stalldünger, Pflanzenschutzmitteln oder ähnlichen Substanzen bis zu 5 Tagen nach Anwendung von Barclay Gallup Biograde 360. Barclay Gallup Biograde 360 kann zur Unkrautbekämpfung auf mineralischen und organischen Böden oder Oberflächen, einschließlich Asche und Kies angewendet werden. Das Produkt hat keine Bodenwirkung. Blätter und unverholzte Triebe an Bäumen und Sträuchern sowie Nachbarkulturen dürfen von der Spritzbrühe nicht getroffen werden. Nicht bei windigem Wetter spritzen! Bekämpfbarkeit von n: Sehr gut bis gut bekämpfbar: Ackersenf, Ausfallweizen, Efeublättriger Ehrenpreis, Grosses Bitterkraut, Hirtentäschelkraut, Einj. Rispengras, Flughafer, Gemeines Greiskraut, Gemeine Quecke, auf Stilllegungsflächen auch: Behaartes Schaumkraut, Gemeiner Erdrauch, Einj. Bingelkraut, Feldehrenpreis, Flohknöterich, Klettenlabkraut, Kratzdistel, Schwarzer Nachtschatten, Wiesen-Löwenzahn, Weidelgras, Zwerggauchheil Weniger gut bekämpfbar: Ackerfuchsschwanz, Ausfallraps, Krummer Amaranth, Persischer Ehrenpreis, Weißer Gänsefuß Nicht ausreichend bekämpfbar: Bluthirse, Gemeiner Ackerfrauenmantel, Gemeine Hühnerhirse Herstellung der Spritzbrühe Spritzbehälter mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen. Produkt unter gründlichem Umrühren zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Unvermeidlich anfallende Restbrühe im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Spritzbrühe am selben Tag ausbringen. Barclay Gallup Biograde 360 darf nicht in galvanisierten oder unlegierten Stahlbehältern angerührt oder gelagert werden. Behälter müssen belüftet und frei von entflammbaren Stoffen sein. Gerätereinigung Alle mit dem Produkt in Berührung gekommenen Geräte und Gefäße nach Gebrauch gründlich mit Spülmittellösung reinigen. Spülwasser auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Mischbarkeit Nicht mit anderen Pflanzenschutzmitteln oder Nährstoffpräparaten mischen. Nachbau Barclay Gallup Biograde 360 zeigt nach Anwendung keine langfristige herbizide Aktivität im Boden. Bei normalen Witterungsbedingungen kann die Bodenbearbeitung 7 Tage nach Behandlung vorgenommen werden. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen sollte die charakteristische Rot/Gelbfärbung der Blätter vor einer Bodenbearbeitung abgewartet werden. Hinweise zum Umweltschutz Mittel und/oder dessen Behälter nicht in die Gewässer gelangen lassen. Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Gewässern reinigen. Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern. Lagerung und Entsorgung Vor Frost schützen. Nur im verschlossenen Originalbehältnis an einem sicheren Platz aufbewahren. Leeres Behältnis gründlich ausspülen, Spülwasser in den Spritztank geben und auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an autorisierten Sammelstellen (PAMIRA) abgeben. Information zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung. = Eingetragene Marke des IVA. Haftung Unsere Produkte sind von hoher Qualität. Da der Transport, die Lagerung, Anwendung und Witterungsbedingungen vor und nach der Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus dem Transport, der Lagerung und Anwendung aus. 6