Gemeinde Ostenfeld - Jahresabschluss 2012 - Anhang in Kurzform - Erläuterungen zur Schlussbilanz der Gemeinde Ostenfeld zum 31.12.2012 I) Allgemeine Hinweise Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Ostenfeld bei Rendsburg, wurde erstmalig nach den Grundsätzen der Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) für das Jahr 2010 aufgestellt. Die Schlussbilanz 2012 wurde als Teil des Jahresabschlusses nach 44 GemHVO-Doppik aufgestellt. Der folgende Anhang nach 51 GemHVO-Doppik dient der besonderen Erläuterungen zu einzelnen Bilanz- und Ergebnispositionen 2012. II) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gliederung der Schlussbilanz 2012 erfolgte nach 48 GemHVO-Doppik. Die Kosten wurden gemäß 39 GemHVO-Doppik und 40 GemHVO-Doppik nach den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen (Vorsichtsprinzip, Verrechnungsverbot, Relationsprinzip, Niederstwertprinzip und Bewertungsstetigkeit) ermittelt. Die Bewertungen aus dem Vorjahr wurden beibehalten. Grundlage der ordnungsgemäßen linearen Abschreibung war der 43 GemHVO-Doppik. Auf die Bewertungsmethoden der einzelnen Vermögensgegenstände, sowie des Eigenkapitals und der Schulden wird nachfolgend in den einzelnen Bilanzpositionen eingegangen. Die Begriffsbestimmungen entsprechen dem 59 GemHVO-Doppik.
Gemeinde Ostenfeld - Jahresabschluss 2012 - Erläuterungen zu den Bilanzpositionen Aktiva Die Aktiv-Seite enthält die Vermögensgegenstände, die auf der linken Seite der Bilanz aufgeführt werden und die Mittelverwendung nachweisen. 1 Anlagevermögen Das Anlagevermögen enthält Vermögensgegenstände, die dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen und nicht Rechnungsabgrenzungsposten sind. Bilanzposition A 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bilanzansatz: 162.725,84 Der Ausweis für Grund und Boden beträgt wie im Vorjahr 162.725,84. Bilanzposition A 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bilanzansatz: 1.335.301,35 Der Ausweis für Grund und Boden beträgt wie im Vorjahr 27.688,44. Es wurde keine Änderung zum Vorjahr 2011 vorgenommen. Die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte wurden ordnungsgemäß abgeschrieben. Die kumulierte Jahresabschreibung 2012 für die 3 Mietwohnungen beträgt insgesamt 5.935,60. Bilanzposition A 1.2.3 Infrastrukturvermögen Bilanzansatz 1.2.3: 1.346.374,26 Zum Infrastrukturvermögen der Gemeinde Ostenfeld gehören der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens, die Regenwasserkanalisation, das Straßennetz mit Wegen und Plätzen sowie die sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens. Der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens wurde gesetzesgemäß nicht abgeschrieben. Es ergibt sich keine Änderung zum Vorjahr 2011. Der gesamt Ansatz erfolgt mit 233.687,72. Der Bahnübergang Ostenfeld wurde ordnungsgemäß abgeschrieben zum Ende 2012 und mit 105.892,06 angesetzt.
Gemeinde Ostenfeld - Jahresabschluss 2012 - Die Regenwasserkanalisation wurde ordnungsgemäß linear abgeschrieben. Der Ansatz erfolgt mit 299.028,80. Die Straßennetze mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen wurden ordnungsgemäß zeitanteilig abgeschrieben. Der Ansatz erfolgt mit 681.122,61. Als sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens wurden die Feuerlöschwasserbrunnen ebenfalls ordnungsgemäß linear abgeschrieben und mit 26.643,07 angesetzt. Ein neuer Feuerlöschbrunnen entstand im September 2012. Dieser Brunnen wurde für 17.896,37 in der Kieler Straße (L 47 / Höhe Benn) errichtet und ist bereits in der oben genannten Summe enthalten. Die Abschreibung erfolgte ebenfalls zeitanteilig linear. Die Nutzungsdauer eines Feuerwehrlöschbrunnen beträgt 20 Jahre. Bilanzposition A 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Bilanzansatz: 118.605,56 Die Maschinen und technischen Anlagen, Fahrzeugen wurden ordnungsgemäß linear abgeschrieben. In 2012 erwarb die Gemeinde 2 digitale Sirenensteuerempfänger (DSE) und ein Dolmar Laubblasgerät Die Vermögensgegenstände sind unter dem Sammelposten Maschinen und technische Anlagen eingestellt. Bilanzposition 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Bilanzansatz: 15.672,65 Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde ordnungsgemäß linear abgeschrieben. In 2012 wurde ein neuer Speedport W 723V der Telekom angeschafft. Dieser wurde im Sammelposten Betriebs- und Geschäftsausstattung berücksichtigt. Bilanzposition A.1.3.2 Beteiligungen Bilanzansatz: 100,00 Die Beteiligungen gehören im Anlagevermögen zu den Finanzanlagen. Die Gemeinde Ostenfeld hält einen Genossenschaftsanteil in Höhe von 100,00 an der Volksbank Raiffeisenbank Rendsburg eg.
Gemeinde Ostenfeld - Jahresabschluss 2012-2 Umlaufvermögen Das Umlaufvermögen enthält Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen und nicht Rechnungsabgrenzungsposten sind (z. B. Vorräte, Bankguthaben, Kassenbestände). Bilanzposition A 2.2 Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände Bilanzansatz: 220.561,33 Zu den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen gehören die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die sonstigen privatrechtlichen Forderungen. Diese wurden entsprechend nachgewiesen. Die Forderung gegenüber der Einheitskasse gegen GKZ 10 (Amt Eiderkanal) beträgt zum 31.12.2012 189.175,57. Es wurde weder eine Einzelwertberichtigung noch eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen. 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Bilanzansatz: 21.472,00 Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (Rechtsnorm: 49 GemHVO Doppik SH i. V. m 252, Abs. 1 HGB). Der RAP enthält den geleisteten Zuschuss i. S. d. 40 (7) GemHVO Doppik SH an den Kindergarten St. Johannes in Schacht-Audorf.
Gemeinde Ostenfeld - Jahresabschluss 2012 - Passiva Die Passiva enthält die Summe der Finanzierungsmittel (Eigenkapital/Fremdkapital), die auf der rechten Seite der Bilanz aufgeführt werden und die Mittelherkunft nachweisen. 1. Eigenkapital Bilanzansatz: 2.702.401,86 Das kommunale Eigenkapital der Gemeinde Ostenfeld bei Rendsburg setzt sich zusammen aus der allgemeinen Rücklage (Bilanzposition 1.1) in Höhe 2.223.018,70, der Ergebnisrücklage (Bilanzposition 1.3) in Höhe von 383.015,82, sowie dem aktuellen Jahresüberschuss 2012 (Bilanzposition 1.5) in Höhe von 96.367,34. Die Anwendungen des 26 GemHVO Doppik Haushaltsausgleich wurden berücksichtigt. Der Gewinn aus dem Jahr 2011 in Höhe von 455.922,11 wurde in die allgemeine Rücklage ( 308.039,62) und in die Ergebnisrücklag ( 147.882,49) eingestellt. 2. Sonderposten Bilanzansatz: 486.329,49 Die Bilanzierung der Sonderposten erfolgt nach 40 (5) GemHVO - Doppik SH. 2.1 Aufzulösende Zuschüsse Bilanzansatz: 157.657,61 Die erhaltenen Zuschüsse für das Bürgerzentrum Alte Schule und für die Löschwasserbrunnen wurden ordnungsgemäß und erfolgswirksam aufgelöst. 2.2 Sonderposten für aufzulösende Zuweisungen Bilanzansatz: 214.158,25 Die erhaltenen Zuweisungen 2012 wurden ordnungsgemäß zeitanteilig aufgelöst. Vom Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde eine Zuweisung in Höhe von 699,72 vereinnahmt. Diese wurde für die digitalen Sirenensteuerempfänger (DSE) gezahlt.
Gemeinde Ostenfeld - Jahresabschluss 2012-2.3 Beiträge 2.3.1 Aufzulösende Beiträge Bilanzansatz: 114.513,63 Es wurden 2012 insgesamt 10.631,09,- von den Anwohnern der Straße Tanneneck als Ausbaubeiträge gezahlt. Diese, wie die bereits die passivierten Beiträge, wurden ordnungsgemäß anteilig erfolgswirksam aufgelöst. 4. Verbindlichkeiten Bilanzansatz: 32.081,64 Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen gegenüber Dritten - die im Gegensatz zu Rückstellungen - die prinzipiell dem Grunde und der Höhe nach gewiss sind. Diese wurden ordnungsgemäß nachgewiesen. Diese Verbindlichkeiten aus Transferleistungen betragen 10.541,34. Es wurde die letzte Abschlagzahlung der Kreisumlage 2012 im Januar 2013 gezahlt. Die laufenden Verbindlichkeiten (Kostenausgleich IV/12, Jahresabrechnungen Strom) betragen 21.540,30. 5. Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzansatz: 0,00
Gemeinde Ostenfeld - Jahresabschluss 2012 - Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Position 5 privatrechtliche Leistungsentgelte in Höhe von insgesamt 157.210,69. Die Position 5 privatrechtliche Leistungsentgelte enthält Entschädigungsleistungen der OKV Versicherung für den Neubau der Alten Schule in Höhe von 133.439,10. Gemäß der NKR-SH Richtlinie ist eine Versicherungsentschädigung grundsätzlich ein außerordentlicher Ertrag. Im Vorjahr wurden die gezahlten Versicherungsentschädigungen der OKV Versicherung in der Position 5 berücksichtigt. Um eine Kontinuität zu den Vorjahren zu wahren, wurde die Versicherungsentschädigung im Jahr 2012 ebenfalls unter der Position 5 gebucht.