VAwS -Anlagenkataster

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Transkript:

VAwS -Anlagenkataster am Beispiel einer Tankstelle Stempel der Station Version für Baden-Württemberg Seite 1 von 1

Inhalt 0. Vorbemerkung 1. Allgemeine Angaben zum Betreiber / Stationär 2. Anlage 2.1 Allgemeine Angaben 2.2 Bestandsplan / Lageplan 2.3 Entwässerungsplan 2.4. Anlagenbeschreibung 3. Behördliche Vorgänge 3.1 Allgemeines 3.2 Übersicht über vorhandene Unterlagen 3.3 Sanierungsbedarf, Zeit- und Maßnahmenplan 4. Lage 5. wassergefährdende Stoffe 6. Gefährdungspotential 6.1 Gefährdungsstufe 6.2 besondere Merkmale der hydrogeologischen Beschaffenheit und Schutzbedürftigkeit des Aufstellungsortes 6.3 besondere Gefahrenquellen der Anlage bzw. für die Anlage 7. Vorkehrungen und Maßnahmen 7.1 Schutzvorkehrungen 7.2 Branderkennung und -bekämpfung, Löschmittelrückhaltung 8. Schadensfall 8.1 Maßnahmen im Leckagefall 8.2 Alarmmeldungen 9. Überwachung 9.1 Kontrolle durch Betreiber 9.2 Prüfung durch Fachbetriebe 9.3 Prüfung durch Sachverständige 9.4 Prüfung durch andere 10. Wartung und Instandhaltung 11. sonstige Unterlagen Seite 2 von 2

0. Vorbemerkung Soweit Unterlagen, die Bestandteil des Anlagenkatasters nach VAwS sind, an anderer Stelle abgelegt sind, wird in Kursiv- und Fettschrift darauf verwiesen mit Angabe der Fundstelle. Seite 3 von 3

1. Allgemeine Angaben zum Betreiber / Stationär Stationsnummer: Vorname: Nachname: Straße und Nr.: PLZ Wohnort: Telefonnummer: Faxnummer: private Telefonnummer: Notizen: Der Betreiber ist derjenige, der Zugang zu der Anlage hat; im Fall der Tankstelle kann das derjenige sein, der z.b. den Schlüssel zur Zapfsäule und den Fernfüllschächten hat. Seite 4 von 4

2. Anlage 2.1 Allgemeine Angaben Bezeichnung der Anlage: Art der Anlage: öffentliche Tankstelle Lageranlage, Abfüllanlage wesentl. Anlagenteile/Funktionseinheiten: (Details siehe Abschn. 3)... Lagerbehälter (ges. Volumen....m³) Abfüllbereiche: Flüssigkeitsdichte Fahrbahn(en) / Abfüllfläche(n)... Zapfsäulen Fernbefüllschacht Ort der Anlage (Adresse): Erstinbetriebnahme: letzte wesentl. Änderung: Stillegung: 2.2 Bestandsplan / Lageplan (Hier kann der Bestandsplan sowie der Lageplan der Tankstelle aus der Baugenehmigung übernommen werden) 2.3 Entwässerungsplan (Hier kann eine Kurzbeschreibung der Entwässerung der Tankstelle aus der Baugenehmigung übernommen werden) Seite 5 von 5

2.4. Anlagenbeschreibung 2.4.1 Liste der Anlagenteile / Funktionseinheiten - Gefährdungspotential Anlage:... lfd. Nr. Funkt. Einheit interne Bezeichnung 1 Tank 1: VK Benzin 2 Tank 2: 2 Kammern Tank 2 Kammer 1: VK Super Plus Tank 2 Kammer 2: Diesel 3 Tank 3 VK Super bleifrei 4 Abfüllplatz Ortbeton B 35 einschl. Entwässerung und Abscheider Fernbefüllschac ht Art LAU / HBV maßgebliche WGK VbF-Klasse L 3 A I 10 L 3 A I / A III 12 L 3 A I 5 L 2 A III 7 L 3 A I 15 maßgebliches Volumen m³ A 3 A I gem. TRWS 131 (R1) A 3 A I / III 0,3 (bei ASS) Zapfsäulen ev. Waschanlage, Shop mit Ölen, Service-Halle Einstufung der Gesamtanlage gemäß 6 VAwS: Anlagenbezeichnung Maßgebende Maßgebendes Gefährdungstufe Seite 6 von 6

Gesamt-WGK Gesamt-Volumen m³ (Summe Tanks) Tankstelle 3 37 D Seite 7 von 7

2.4.2 Technische Ausrüstung (Sicherheitsvorkehrungen) Nachstehend sind die Funktionseinheiten hinsichtlich ihrer Ausführung und Ausrüstung näher beschrieben. 1. Lagerbehälter einschließlich Rohrleitungssystem Interne Bezeichnung: Tank Nr.: Tank 1 lfd. Nr. Funktionseinheit: 1 Anzahl Kammern: 1 Hersteller: Hersteller-Nr.: Typ: DIN 6608/2...Ludwig......007/85... Baujahr: 1985 Ausführung: Einwandig / doppelwandig oberirdisch / unterirdisch Tank-Leckanzeige Herst.. 1) Typ / Zulassung. 1) Auffangwanne: Herst. 1) Typ / Zulassung. 1) Volumen:...10... m³ Medium: Domschachtausbildung: DIN 6627 Domschachtabdeckung: Kammer...1.:...VK Benzin... tagwasserdicht WGK / VbF 3 A I Befüllung Zentral / Dezentral Überfüllsicherung/GWG Herst.. 1) Typ / Zulassung. 1) ANA/ASS/QSS Herst.. 1) Typ / Zulassung. 1) Rohrleitung Befüllung Entnahme Ausführung doppelwandiglecküberwacht Saugleitung Leckanzeiger D 25-1) siehe Allgemeine Tankstellendokumentation Seite 8 von 8

(Für jede Kammer eines Tanks ist dieses Blatt einzeln auszufüllen; Seitennummern: 7 a usw.) Seite 9 von 9

2. Abfüllbereiche Ausführung der Flächenabdichtung (Fahrbahn): Zulassung siehe Allgemeine Tankstellendokumentation Fugendichtstoff: Zulassung siehe Allgemeine Tankstellendokumentation Ausführung der Zapfinsel: Ausführung der Gefälleabgrenzung: Zulassung siehe Allgemeine Tankstellendokumentation Entwässerungssysteme (Abscheider) Zulassung siehe Allgemeine Tankstellendokumentation Abdichtung der Zapfsäulenschächte (z.b. Wanne) Fernbefüllschacht Seite 10 von 10

3. Behördliche Vorgänge 3.1 Allgemeines Zuständigkeiten (mit Ansprechpartner und Telefon) untere Wasserbehörde: (Ordnungsamt / Landratsamt) Gewerbeaufsichtsamt: Eichamt: TÜV: Seite 11 von 11

3.2 Übersicht über vorhandene Unterlagen Die die Tankstelle betreffenden behördlichen Vorgänge (Anzeigen, Eignungsfeststellungen, Genehmigungen, Erlaubnisse usw.) sind in der allgemeinen Tankstellendokumentation wie folgt abgelegt. Bescheid/Vorgang AZ. Behörde Datum Ablageort Baugenehmigung Eignungsfeststellung 3.3 Sanierungsbedarf, Zeit- und Maßnahmenplan Hier sind Sanierungskonzepte und mit der Behörde abgestimmten Zeit- und Maßnahmenpläne abzulegen. Seite 12 von 12

4. Lage Hier ist die Lage der Anlagen zu Schutzgebieten und Gewässern zu beschreiben. Im Normalfall reicht ein Hinweis darauf aus, ob sich die Anlagen im Wasserschutzgebiet befinden oder nicht, ggf. welche Zone des Wasserschutzgebietes. Dies ist bei der unteren Wasserbehörde zu erfahren. Ort der Anlage: Siehe Abschnitt 2.1. Wasserschutzgebiet: (Nein/Ja: Zone...) Sonstige Besonderheiten der Lage: Nahegelegene Oberflächengewässer (Fluß, Bach, See): Seite 13 von 13

5. wassergefährdende Stoffe Hier sind alle im Betrieb eingesetzten wassergefährdenden Stoffe aufzulisten (Kraftstoffe, (Alt-)Öle, Waschmittel, usw. Die Sicherheitsdatenblätter befinden sich in der allgemeinen Tankstellendokumentation, Ablageort... Bezeichnung WGK VbF Sicherheitsdatenblatt vom... Ottokraftstoff Normal 3 A I Ottokraftstoff Super 3 A I Ottokraftstoff Super Plus 3 A I Dieselkraftstoff 2 A III sonstige Öle ungebraucht 2 keine brennbare Flüssigkeit im Sinne der VbF Motorenöle ungebraucht 2 - Heizöl EL 2 A III Altöl 3 A I Altöl bekannter Herkunft (ohne Benzinbeimengungen) 3 A III Seite 14 von 14

6. Gefährdungspotential 6.1 Gefährdungsstufe Die Gefährdungsstufe der Anlage wird im Abschnitt 2.4.1 bestimmt. 6.2 besondere Merkmale der hydrogeologischen Beschaffenheit und Schutzbedürftigkeit des Aufstellungsortes Hier sind Angaben zu machen bezüglich Wasserschutzgebiet (welche Zone?), Nähe zu Gewässern usw. 6.3 besondere Gefahrenquellen der Anlage bzw. für die Anlage Ggf. ist hier auch eine Aufstellung von benachbarten Anlagen vorzusehen (auch betriebsfremde), die relevant für die Sicherheit und den Gewässerschutz der Tankstelle sein könnten, z.b. Überschwemmungsgefahr. Seite 15 von 15

7. Vorkehrungen und Maßnahmen 7.1 Schutzvorkehrungen Nachstehend sind die vorhandenen gewässerschutzrechtlichen Schutzvorkehrungen zusammengefaßt; ausführliche Beschreibungen: Siehe: Allgemeine Tankstellendokumentation, Ablageort... 6.1.1 Abfüllplätze Die Wirkbereiche der Zapfeinheiten und der Befüllung sind entsprechend den wasserrechtlichen Anforderungen ausgeführt. Die Flächen sind so angelegt, daß ausgetretene Flüssigkeiten sicher erkannt und aufgefangen werden können. 6.1.2 Leckanzeigegeräte (Lagerbehälter / Rohrleitungen) Es sind zugelassene Leckanzeigegeräte mit optischem und akustischem Alarm installiert. 6.1.3 Inhaltsanzeiger Alle Lagerbehälter sind mit geeigneten Inhaltsanzeigern/Peilstäben ausgerüstet. 6.1.4 Überfüllsicherungen Alle Lagerbehälter, die per TKW beliefert werden, sind mit zugelassenen Überfüllsicherungen / Grenzwertgebern ausgerüstet. 6.1.5 Abfüllsicherungen Die Abfüllsicherung ist durch Abfüll-Schlauch-Sicherung (ASS) bzw. durch Einrichtungen mit Aufmerksamkeitstaste und mit Not-Aus-Betätigung (ANA) gewährleistet. 6.1.6 Leichtflüssigkeitsabscheider, Auffangvorrichtungen Die ordnungsgemäße Entwässerung und Rückhaltung von Leichtflüssigkeiten für die Abfüllplätze zur Kfz-Betankung und für die Lagerbehälterbefüllung ist über den Abscheider gegeben. 6.1.7 Domschachtabsicherung Alle Domschächte sind dicht ausgeführt / die Lagerbehälter werden über Fernfüllschächte befüllt. 6.1.8 Weitere Schutzvorkehrungen z. B. Kathodischer Korrosionsschutz (KKS), Leckagesonden Seite 16 von 16

7.2 Branderkennung und -bekämpfung, Löschmittelrückhaltung Vgl. im einzelnen die Regelung im Alarmplan (Ablageort: ). Anzahl, Art und Standort der Feuerlöscher sind dem Alarmplan zu entnehmen. Seite 17 von 17

8. Schadensfall Alarmplan sowie Merkblätter für Verhaltensweisen und Hilfsmaßnahmen im Schadensfall liegen an der Tankstelle vor; sie befinden sich:... 8.1 Maßnahmen im Leckagefall Tropfverluste sind umgehend mit Lappen oder Ölbinder aufzunehmen und ordnungsgemäß über... zu entsorgen. Größere Mengen, die in Tropfwannen aufgefangen werden, sind umgehend aufzusaugen oder in geeignete Gebinde zu füllen. Bei Austritt von Mengen, die nicht unmittelbar vor Ort aufgenommen werden können, ist gemäß Alarmplan vorzugehen. Lagerort Ölbindemittel... Standort Sammelgefäß für gebrauchtes Ölbindemittel... 8.2 Alarmmeldungen Bei Alarmen ist unverzüglich entsprechend dem Alarmplan vorzugehen. Beim Ansprechen der folgenden automatische Alarmmeldungen: Abscheider Leckanzeigegerät ist unverzüglich entsprechend den Anweisungen in der allgemeinen Tankstellendokumentation vorzugehen. Seite 18 von 18

9. Überwachung Zuständigkeit Wer eine Anlage zur Lagerung, Abfüllung oder Beförderung brennbarer / wassergefährdender Flüssigkeiten betreibt, hat diese in ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, ordnungsgemäß zu betreiben, ständig zu überwachen, notwendige Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten unverzüglich vorzunehmen und die den Umständen nach erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen ( 19 i WHG). Maßnahmen Weist eine Anlage Mängel auf, durch die Beschäftigte oder Dritte, ein Gewässer oder der Untergrund gefährdet werden können, darf die Anlage nicht betrieben werden. Der Mangel ist unverzüglich durch die Fachfirma zu beheben, in der Regel durch Fachbetriebe nach 19 l WHG (bzw. bei A I - Flüssigkeiten: nach TRbF 180). Tritt eine Leckage, Verschütten o. ä. auf, ist das auslaufende Gut sofort durch geeignete Bindemittel aufzunehmen. Die Mitarbeiter sind entsprechend einzuweisen. Verschmutzte Bindemittel sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Betriebsanweisung (gem. 3 Ziff. 6 VAwS) Die Betriebsanweisung soll helfen, den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage sicherzustellen. Für die vorliegende Anlage wird die Betriebsanweisung durch dieses Kataster zusammen mit den Betriebsanweisungen gemäß Gefahrstoffverordnung, dem Alarmplan und den Betriebsund Verhaltensvorschriften abgedeckt. Seite 19 von 19

9.1 Kontrolle durch Betreiber Der Betriebsverantwortliche oder sein Vertreter hat die Anlagen im Rahmen der Selbstüberwachung regelmäßig auf Dichtheit und Beschädigungsfreiheit zu überprüfen. Wenn sich bei Kontrollen Schäden zeigen, sind die in der Allgemeinen Tankstellendokumentation beschriebenen Maßnahmen zu ergreifen. Dokumentation: Ergebnisse der Eigenüberwachung: Betriebstagebuch: Allgemeine Tankstellendokumentation: Ablageort... Behebung festgestellter Beschädigungen: Allgemeine Tankstellendokumentation: Jeweils bei den übrigen Unterlagen der betreffenden Komponente. Regelmäßige Einweisung der Mitarbeiter: Allgemeine Tankstellendokumentation: Ablageort:... Der Betreiber der Anlage hat darüber hinaus sicherzustellen, daß die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch Sachverständige durchgeführt werden. Ebenso hat er dafür Sorge zu tragen, daß die Überprüfungen durch Sachkundige rechtzeitig vorgenommen werden. 9.2 Prüfung durch Fachbetriebe Mit der Instandhaltung und Instandsetzung von Anlagen dürfen in der Regel nur nach WHG (bzw. bei A I - Flüssigkeiten: nach TRbF 180) zugelassene Fachbetriebe beauftragt werden. Vor Beginn der Arbeiten ist eine gültige Fachbetriebsurkunde vorzulegen. Mit Fachbetrieben nach 19 1 WHG wurden Wartungs- und lnstandhaltungsverträge abgeschlossen, um sicherzustellen, daß die Forderungen aus Absatz 1 erfüllt werden. Dokumentation (Kopien der Fachbetriebsurkunden, Arbeitsnachweise usw.): Allgemeine Tankstellendokumentation: Ablageort... 9.3 Prüfung durch Sachverständige Zuständigkeit Seite 20 von 20

Der Betreiber der Anlage hat sicherzustellen, daß die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch Sachverständige durchgeführt werden. Nach 19 i WHG in Verbindung mit der VAwS ist die Anlage - vor Inbetriebnahme - wiederkehrend nach Maßgabe des Sachverständigen, jedoch spätestens alle 5 Jahre (bei unterirdischer Lagerung in Wasserschutzgebieten 2,5 Jahre) - nach jeder wesentlichen Änderung - vor der Wiederinbetriebnahme einer länger als 1 Jahr stillgelegten Anlage durch einen zugelassenen Sachverständigen auf den ordnungsgemäßen Zustand überprüfen zu lassen. Termine für Sachverständigenprüfungen Terminverfolgung: Ablageort... Tankanlagen, einschließlich Gasrückführungssysteme sind in der Regel alle 5 Jahre durch einen Sachverständigen zu überprüfen. In Wasserschutzgebieten beträgt diese Frist 2,5 Jahre. Die elektrischen Einrichtungen in den Zapfsäulen und in explosionsgefährdeten Bereichen sind alle 3 Jahre vom Sachverständigen zu überprüfen, ebenso KKS-Systeme. Die Abfüllflächen sind nach Maßgabe der im jeweiligen Bundesland durch die Oberste Wasserbehörde eingeführten Anforderungen an Abfüllanlagen von Tankstellen durch Sachverständige wiederkehrend zu prüfen. Wurden diese Anforderungen in dem Bundesland nicht eingeführt, sind die Prüfungen nach 19 i WHG in Verbindung mit der nach Landesrecht geltenden Anlagenverordnung (VAwS) durchführen zu lassen, bzw. gem. Zulassung oder Eignungsfeststellung. Neu errichtete Flächen sind im Anschluß an die erstmalige Prüfung zunächst nach einem Jahr wiederkehrend zu prüfen. Dokumentation Die Sachverständigenberichte sind an der Tankstelle aufzubewahren. ( Allgemeine Tankstellendokumentation: Ablageort...). Seite 21 von 21

9.4 Prüfung durch andere Hierunter fallen z. B. Prüfungen durch Sachkundige für Abscheider, LWG usw. Seite 22 von 22

10. Wartung und Instandhaltung Die Hinweise in den jeweiligen Zulassungen bzw. Eignungsfeststellungen sind unbedingt zu beachten! Alle Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten werden gemäß Herstellerangaben/Zulassungen durchgeführt ( Allgemeine Tankstellendokumentation: Jeweils bei den Unterlagen der betreffenden Komponente). Durchgeführte Arbeiten werden auf Wartungs- und Arbeitsberichten festgehalten; wobei ggf. ein Durchschlag an der Station verbleibt. ( Allgemeine Tankstellendokumentation: Jeweils bei den Unterlagen der betreffenden Komponente). Kontrolle der flüssigkeitsdichten Fahrbahn Tropfmengen aufnehmen und entsorgen (ständig) Reinigen der Abfüllplätze (in den erforderlichen Abständen; entsprechend der Vorschrift/Zulassung) regelmäßige Kontrolle der Abfüllplätze /Fugen (entspr. Zulassung) Sanierung von Schäden (umgehend) Kontrolle der Leichtflüssigkeitsabscheider Die Reinigung (Entleerung) der Leichtflüssigkeitsabscheider erfolgt in der Regel mindestens halbjährlich entsprechend der DIN 1999 bzw. der Genehmigung. Die Eigenkontrolle bzw. Wartung erfolgt gemäß Landeswassergesetz bzw.eigenkontroll-vo. Die Wartung und Reinigungsarbeiten werden im Betriebstagebuch ( Allgemeine Tankstellendokumentation: Ablageort...) vermerkt. Falls bei einer Leckage oder Überfüllung Kraftstoff in den Abscheider ausgelaufen ist, werden die Abscheider einer sofortigen Überprüfung und ggf. einer Reinigung unterzogen. Bei Alarm der Überwachung der Leichtflüssigkeitsabscheider ist unverzüglich die Wartungs- /Entsorgungsfirma zu verständigen. Seite 23 von 23

Weitere zusätzliche Kontrollen Domschächte Zapfsäulen Fernbefüllschächte Maßnahmen Mängel, die eine Gefahr für das Grundwasser oder für Dritte darstellen, sind unverzüglich zu beheben. Andere Mängel sind in einem angemessen Zeitraum zu beheben. ( Dokumentation: Allgemeine Tankstellendokumentation: Jeweils bei den übrigen Unterlagen der betreffenden Komponente.). Seite 24 von 24

11. sonstige Unterlagen Die sonstigen für das Kataster erforderlichen Unterlagen finden sich in der Allgemeine Tankstellendokumentation: gemäß Tabelle. Unterlage Allgemeine Tankstellendokumentation Ablageort Seite 25 von 25