Löschwasserrückhaltung VB-SV 2013 HLFS
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- Franka Wagner
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1 VB-SV 2013 HLFS Gliederung des Vortrages Löschwasserrückhaltung VB-SV 2013 Rechtsgrundlagen Allgemeine Anforderungen Technische Baubestimmung (LöRüRL) HE-Hessen zur Löschwasserrückhaltung (HE-LW-Hessen) VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 1
2 Rechtsgrundlagen 62 (1) WHG: Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Besorgnisgrundsatz) Quelle: HE-LW-Hessen Anlagenverordnung VAwS Hessische Bauordnung - HBO 3 Grundsatzanforderungen 3 Allgemeine Anforderungen 3 Nr. 4: Rückhaltegebot für Löschwasser 3 Abs. 1: Allg. Vorsorgegrundsatz: Gefährdung der öff. Sicherheit und Ordnung ist auszuschließen Anh. 1 Nr. 9.4 Ausführung nach Maßgabe der im Staats-anzeiger durch die oberste Bauaufsichtsbehörde oder oberste Wasserbehörde bekannt gemachten Anforderungen 3 Abs. 3 Die durch öff. Bekanntmachung durch die oberste Bauaufsichtsbehörde eingeführten technischen Baubestimmungen sind zu beachten Sonstige Anlagen nach 62 WHG (A-, U-, R-, HBV-Anlagen) LAGER-Anlagen Einzelfallentscheidung, da noch keine technische Regel eingeführt. Orientierung an HE-LW-Hessen empfohlen. Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie In der derzeit gültigen Fassung mit Erlass vom (StAnz. 2003, S. 3019) durch die oberste Bauaufsichtsbehörde in Abstimmung mit der obersten Wasserbehörde als Technische Baubestimmung eingeführt. VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 2
3 Allgemeine Anforderungen an Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen Anordnung - den Anlagen unmittelbar räumlich zugeordnet (dezentral) - räumliche Trennung ist zulässig, wenn Zuleitung sichergestellt (dezentral) - in Ausnahmefällen können Rückhaltemöglichkeiten in Abwasseranlagen genutzt werden (zentral) (Genehmigung Wasserbehörde) VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 3
4 Allgemeine Anforderungen an Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen Dimensionierung Auffangvolumen und Hydraulik (Berücksichtigung von Leckagen, Löschwasser/Schaumhöhe und ggf. Niederschlagwasser) - für Lageranlagen gemäß dem technischen Regelwerk -LöRüRL- - für Nicht-Lageranlagen gemäß der HE-LW-Hessen - bei zentraler Rückhaltung Einzelfallprüfung durch die Wasserbehörde (TRwS 134) VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 4
5 LöRüRL Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 5
6 LöRüRL Geltungsbereich (Ziffer 2.1 LöRüRL) WGK 1 > 100 t je Lagerabschnitt WGK 2 > 10 t je Lagerabschnitt WGK 3 > 1 t je Lagerabschnitt VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 6
7 WGK 1 Beispiele: Essigsäure Schwefelsäure Silicone Natronlauge Polyesterharze VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 7
8 WGK 2 Beispiele: Chlorbenzol Heizöl Formaldehyd Mehrbereichsschaummittel VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 8
9 WGK 3 Beispiele: Ottokraftstoffe Benzol Schwermetallverbindungen VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 9
10 LöRüRL Allgemeine Regelungen Wann ist eine Löschwasserrückhaltung nicht erforderlich (Ziffer 1.4 LöRüRL) Lagerung nicht brennbarer Stoffe ohne Verpackung oder in nicht brennbaren Verpackungen und Bauteile des Objektes nicht brennbar oder keine Löschmittel Wasser / Schaum VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 10
11 LöRüRL Allgemeine Regelungen Wann ist die LöRüRL nicht anzuwenden (Ziffer 2.2 / 2.3 LöRüRL) Bereitstellung < 24 Stunden Transportbedingtes Zwischenlager Stoffe in der Produktion Explosive Stoffe Druckgase Radioaktive Stoffe VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 11
12 LöRüRL Allgemeine Regelungen Regelungsbereiche - Regelungen für ortsbewegliche Behältnisse 3000 l im Gebäude (Ziffer 5 LöRüRL) - Regelungen für ortsbewegliche Behältnisse 3000 l im Freien (Ziffer 6 LöRüRL) - Regelungen für ortsbewegliche Behältnisse > 3000 l und ortsfeste Behältnisse (Ziffer 7 LöRüRL) VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 12
13 LöRüRL Allgemeine Regelungen Bauliche Ausführung (Ziffer LöRüRL) WU-Beton nach DIN 1045, mind. 20 cm Stahlauskleidung Dicht bis zur Entsorgung (TRwS 786) Stationäre Löschwasserbarrieren (Orientierung an VdS ) VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 13
14 LöRüRL Allgemeine Regelungen Wie sind Lagerabschnitte voneinander zu trennen (Ziffer 5.2 LöRüRL) Innerhalb von Gebäuden durch Wände und Decken in F90- A Bauweise (Lagerabschnitte > m 2 Brandwände) Außerhalb von Gebäuden durch Wände oder Abstände (i.d.r. 10 m, in besonderen Fällen 5 m siehe Nr LöRüRL) VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 14
15 Allgemeine Regelungen Mischlagerung Lagern von Stoffen unterschiedlicher WGK (Ziffer 4.3 LöRüRL) Bestimmung der zulässigen Lagermenge Fläche des Lagerabschnittes Volumen der Rückhalteanlage nach der höchsten WGK < 1% WGK 3 in Lagern der WGK 2 < 5 % WGK 2 in Lagern der WGK 1 bleiben unberücksichtigt VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 15
16 LöRüRL Maßgebliche Parameter Wassergefährdungsklasse (VwVwS) schwach wassergefährdend WGK 1 wassergefährdend WGK 2 stark wassergefährdend WGK 3 Sicherheitskategorie K1 - K4 (Ziffer 3.13 LöRüRL) K1 öffentliche Feuerwehr K2 öffentliche Feuerwehr und BMA K3 Werkfeuerwehr und BMA K4 Feuerwehr und BMA und autom. Löschanlage VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 16
17 LöRüRL Regelungen für ortsbewegliche Behältnisse im Gebäude - Zulässige Lagerhöhe (Ziffer LöRüRL) - Zulässige Lagermenge / Lagerfläche (Ziffer LöRüRL) - Erforderliches Rückhaltevolumen (Ziffer LöRüRL) < 12 m Oberkante Lagergut (Tabelle 2) > 12 m Oberkante Lagergut (Tabelle 3) VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 17
18 LöRüRL Regelungen für ortsbewegliche Behältnisse im Gebäude Zulässige Lagerhöhe Ziff Blocklager bis 4 m Blocklager mit Sprinkler bis 5 m Regallager bis 5 m Block- und Regallager bis 6 m, wenn jede Lagerguteinheit von mindesten einer Seite für den Löschangriff der Feuerwehr zugänglich ist und eine Lagerguttiefe von 1,5 m je Lagerguteinheit nicht überschritten wird Regallager (Hochregallager) mit Sprinkler bis 40 m VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 18
19 LöRüRL Regelungen für ortsbewegliche Behältnisse im Gebäude - Zulässige Lagermenge bzw. -fläche Tab. 1 K 1 K 2 K 3 1 Sicherheitskategorie K 3 (2 Staffeln) K 3 (Zug) 2 WGK 1 WGK 2 WGK 3 in t bzw. m 2 in t bzw. m 2 in t bzw. m K VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 19 3 Zulässige Lagermenge sowie zulässige Fläche des Lagerabschnitts bei Lagerdichten von 0,7 bis 1,2 t/m 2 für
20 LöRüRL Regelungen für ortsbewegliche Behältnisse im Gebäude - Zulässige Lagermenge Tab. 1 1 Sicherheitskategorie 2 3 Zulässige Lagermenge 4 WGK 1 WGK 2 WGK 3 in t in t in t K K K K 3 (2 Staffeln) K 3 (Zug) K VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 20
21 K 1 K 2 K 3 K 3 (Zug) K 4 Löschwasserrückhaltung LöRüRL Regelungen für ortsbewegliche Behältnisse im Gebäude - Zulässige Lagerfläche Tab. 1 1 Sicherheitskategorie K 3 (2 Staffeln) Zulässige Fläche des Lagerabschnitts bei Lagerdichten von 0,7 bis 1,2 t/m 2 für WGK 1 WGK 2 WGK 3 in m 2 in t m 2 in m VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe Korrekturfaktor: < 0,7 t/m 2 1,3 > 1,2 t/m 2 0,5
22 Erforderliches Rückhaltevolumen < 12 m Tab. 2 1 Fläche des Lagerabschnitts Erforderliches Volumen der Löschwasser-Rückhalteanlage für WGK 1 in den Sicherheitskategorien K 1/K 2 K 3/K 4 in m 2 in m 3 in m VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe
23 LöRüRL - Erforderliches Rückhaltevolumen > 12 m Tab. 3 Lagerguthöhe in m 12 < h < < h < h < h 40 Erforderliches Volumen der Löschwasser-Rückhalteanlage für WGK 1 in m VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 23
24 Erforderliches Rückhaltevolumen nach Tab. 2 (<12 m) oder Tab. 3 (>12 m) wird mit dem Faktor der Referenz-WGK multipliziert Wassergefährdungsklasse WGK 1 Faktor 1,0 WGK 2 Faktor 1,5 WGK 3 Faktor 2,0 VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 24
25 Bemessungsvorschläge gemäß der Hessischen Handlungsempfehlungen HE-LW-Hessen VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 25
26 HE-LW-Hessen Für nicht Lageranlagen (HBV / AU) keine Löschwasserrückhaltung erforderlich, wenn 100 t WGK 1 oder 10 t WGK 2 oder 1t WGK 3 DWA-A 779 VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 26
27 HE-LW-Hessen Abfüll- und Umschlaganlagen Keine Löschwasserrückhaltung erforderlich, wenn die Bagatellregelung nach Anhang 1 Nr. 9.4 Buchstabe f) VAwS eingehalten ist der zu erwartende Anfall von Löschwasser und wassergefährdenden Stoffen im Brandfall so gering ist, dass er mit den vorhandenen Rückhaltevorrichtungen schadlos aufgenommen werden kann Regelfall bei Abfüll- und Umschlaganlagen wenn die wasserrechtlichen Anforderungen eingehalten werden und geeignete Kleinlöschgeräte (Feuerlöscher) vorhanden sind VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 27
28 HE-LW-Hessen HBV-Anlagen Möglichkeiten zur Bemessung des Löschwasserrückhaltevolumen im Einzelfall: Analogieschluss zur LöRüRL Bemessung nach der Brandlast Bemessung bei Sprinkleranlagen Bemessung bei Werkfeuerwehr VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 28
29 HE-LW-Hessen Analogieschluss zur LöRüRL HBV-Anlagen mit vergleichbaren Randbedingungen wie Lageranlagen können in Analogie zur LöRüRL bemessen werden. z.b. Batch-Anlagen mit fest definierten Mengen an wassergefährdenden Stoffen innerhalb eines Brandabschnittes VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 29
30 HE-LW-Hessen Bemessung mit zu berücksichtigender Brandlast (Q ges ) Q ges [GJ] = Q m [GJ] + Q i [GJ] Q m = Mobile Brandlasten (Produkte, Verpackungen, Einrichtungen) Q i = Immobile Brandlasten (Gebäude, Dämmung, Verkleidungen) R LW [m 3 ] = Q ges [GJ] / 2,6 [GJ / m 3 ] R LW = Erforderliches Löschwasserrückhaltevolumen Sicherheitsfaktoren WGK 1 1 / WGK 2 1,5 / WGK 3 2 VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 30
31 HE-LW-Hessen Bemessung bei Sprinkleranlagen Bemessung nach brandlastabhängiger Methode Kappung bei 400 m 2 Sicherheitsfaktoren WGK 1 1 / WGK 2 1,5 / WGK 3 2 VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 31
32 HE-LW-Hessen Bemessung bei Werkfeuerwehr (Hilfsfrist 5 min) Nicht bei Explosionsgefahr Brandfrüherkennung! Bemessung nach brandlastabhängiger Methode Kappung bei 400 m 2 Sicherheitsfaktoren WGK 1 1 / WGK 2 1,5 / WGK 3 2 VB-SV VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 32
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