FÖRDERRICHTLINIEN Begabtenförderung Aktion 2012 (Mai 2012) FÖRDERRICHTLINIEN Begabtenförderung Aktion 2012 1. FörderungswerberInnen LehrabsolventInnen unter 35 Jahren Die Begabtenförderung der gewerblichen Wirtschaft und des Wirtschaftsministeriums unterstützt LehrabsolventInnen, die eine Berufsausbildung nach den Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes absolviert haben. Der Antragsteller/Die Antragstellerin darf bei Beginn des zu fördernden Ausbildungsweges das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gefördert werden Personen, deren Lebensmittelpunkt in Österreich ist. Personen, die kein österreichisches Lehrabschlussprüfungszeugnis besitzen, können entweder ihr ausländisches Lehrabschlussprüfungszeugnis vorlegen, wenn dies auf Grund von bilateralen Abkommen anerkannt ist oder sie über eine individuelle Anerkennung gemäß Berufsausbildungsgesetz (BAG) verfügen und diese vorweisen. 2. Förderungsvoraussetzungen LehrabsolventInnen weisen ihre Begabung durch eine der folgenden Voraussetzungen nach: - Lehrabschlussprüfungszeugnis mit ausgezeichnetem Erfolg - mindestens die Hälfte der Fachmodule mit ausgezeichnetem Erfolg im Rahmen der Meisterprüfung oder Befähigungsprüfung - Unternehmerprüfungszeugnis mit ausgezeichnetem Erfolg - Abschlusszeugnis der Werkmeisterschule mit ausgezeichnetem Erfolg 3. Geförderte Weiterbildungsmaßnahmen Förderbare Weiterbildungsmaßnahmen für LehrabsolventInnen sind: - Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung - Vorbereitungskurse auf die Befähigungsprüfung - Vorbereitungskurse auf die Unternehmerprüfung - Vorbereitungskurse auf die Eignungsprüfung - Werkmeisterschulen 4. Förderungsausmaß Die Förderungssumme richtet sich nach den konkreten Ausgaben. Es können die entstandenen Kurskosten gefördert werden. Der Förderhöhe ist abhängig von der Anzahl der bewilligten Anträge. Das Stipendium wird nach Vorlage des positiven Abschluss- bzw. Semesterzeugnisses, der Kursbesuchsbestätigung und der Rechnung und Zahlungsbestätigung ausgezahlt. Seite 1
FÖRDERRICHTLINIEN Begabtenförderung Aktion 2012 (Mai 2012) 5. Weitere Förderungsbestimmungen 1. Es können nur die im Aktionsjahr absolvierten Bildungsmaßnahmen bzw. Zwischenabschlüsse (z.b. Semesterzeugnis), für die Kurskosten zu entrichten waren, gefördert werden. 2. Im Zweifelsfall werden Antragsteller, die noch keine Förderungen erhalten haben, gegenüber solchen, die bereits Förderungen aus der Begabtenförderung (Aktion 2007 bis 2011) erhalten haben, bevorzugt. 3. Andere beantragte oder auch schon gewährte Förderungen sind bei der Antragstellung anzuführen. Die Förderer behalten sich eingehende Prüfungen vor. Nicht gerechtfertigt erhaltene Fördergelder sind in vollem Umfang zurück zu zahlen. 4. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 6. Förderungsabwicklung Den Antrag stellt man schriftlich mit einem Antragsformular, welches bei der bildungspolitischen Abteilung und beim WIFI der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes und im IFA-Verein aufliegt bzw. man unter www.ifa.or.at / Begabtenförderung herunter laden kann. Dieses Antragsformular ist genau auszufüllen, wobei die erforderlichen Nachweise in Kopie beizulegen sind. Der Antrag ist bei der jeweiligen bildungspolitischen Abteilung oder beim WIFI der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes einzubringen, wo er auf die formale Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft wird. Die Detailbearbeitung und Auszahlung der Förderungsgelder erfolgt durch den Verein IFA in Wien. Zwecks unbürokratischer Rückfragen sollte eine Telefonnummer bzw. eine E-Mail Adresse angegeben werden. Anträge für die Aktion 2012 sollten möglichst bald, spätestens aber bis zum 15.12.2012 (Datum des Poststempels) gestellt werden. Anträge, die verspätet gestellt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Organisation und Durchführung: IFA Internationaler Fachkräfteaustausch Rainergasse 38 T: +43 (1) 545 16 71-32 E: info@ifa.or.at ZVR-Zahl 966653865 1050 Wien (A) F: +43 (1) 545 16 71-22 W: www.ifa.or.at Seite 2
Antrag Begabtenförderung Aktion 2012 für LehrabsolventInnen unter 35 Jahren Die Antragstellung erfolgt mit dem Abschluss- bzw. entsprechenden Zwischenzeugnis der beantragten Bildungsmaßnahme. Ende der Einreichfrist: 15.12.2012 (Datum des Poststempels) Organisation u. Durchführung 1. Personaldaten Vor- und Zuname:... Adresse/ Tel. Nr.:... geb. am:... E-Mail:... Derzeit ausgeübter Beruf:... Im Falle der Gewährung einer Förderung ersuche ich um Überweisung auf mein Konto: Bankverbindung:...Konto-Nr.:...BLZ:... (Eine nachträgliche Änderung der Bankverbindung bitte bekanntgeben.) Haben Sie schon einmal um Begabtenförderung angesucht? (Zutreff. bitte ankreuzen) ja / nein 1
2. Lehrausbildung Lehrausbildung im Lehrberuf:... von/bis:... bei der Firma/Institution:... Die Begabung wird nachgewiesen durch (Zutreffendes bitte ankreuzen): Lehrabschlussprüfungszeugnis mit ausgezeichnetem Erfolg mindestens die Hälfte der Fachmodulzeugnisse im Rahmen der Meisterprüfung oder Befähigungsprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg (die weiteren Fachmodulzeugnisse mit Bestanden) Unternehmerprüfungszeugnis mit ausgezeichnetem Erfolg Abschlusszeugnis der Werkmeisterschule mit ausgezeichnetem Erfolg 3. Weiterbildungsmaßnahme Angaben zum absolvierten Kurs Kursnummer:... Kursdauer:... Kurskosten:... Kursnummer:... Kursdauer:... Kurskosten:... Kursnummer:... Kursdauer:... Kurskosten:... 4. Beizulegende Unterlagen Folgende Unterlagen sind dem Antrag in Kopie beizulegen: Lehrabschlussprüfungszeugnis Nachweis der Begabung; siehe Punkt 2. Für die Weiterbildungsmaßnahme: Rechnung und Zahlungsbestätigung Kursbesuchsbestätigung Zeugnis (mit Erfolg bestanden), bzw. entsprechender Zwischenabschluss 2
5. Weitere Stipendien Ich habe auch bei anderen Institutionen (inkl. Dienstgeber) um ein Stipendium für diese Kursmaßnahme angesucht: Institution/Dienstgeber:... Zutreffendes bitte ankreuzen! Ansuchen wurde: bewilligt: EUR... noch nicht entschieden abgelehnt Kopie der Förderzusage bitte beilegen! 6. Wichtige Hinweise Ich nehme zur Kenntnis, dass ich auf Gewährung einer Begabtenförderung im Sinne dieser Richtlinien keinen Rechtsanspruch habe. Es ist mir bekannt, dass mein Antrag auf Gewährung einer Begabtenförderung von den zuständigen Stellen nur dann bearbeitet werden kann, wenn alle erforderlichen Unterlagen (in Kopie) von mir vorgelegt werden. Sollte ich ausdrücklich dazu aufgefordert werden, auch die entsprechenden Originalurkunden vorzulegen, so erkläre ich schon jetzt mein Einverständnis dazu. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Höhe der Förderung vom zuständigen Ausschuss im Einzelfall festgesetzt wird. Ein angemessener Selbstbehalt ist jedenfalls vorgesehen. Ich ersuche die Wirtschaftskammer diesen Antrag dem IFA-Verein (Verein zur Förderung des internationalen Austausches von Lehrlingen und jungen Fachkräften der Wirtschaft) in 1050 Wien, Rainergasse 38 zur weiteren Bearbeitung vorzulegen. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich für diesen Kurs keine weitere Förderung beantragt bzw. erhalten habe als jene, die ich im Abschnitt 5 angeführt habe. Weiters bestätige ich mit meiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben....... Datum Unterschrift 3