ENTGELTTARIFVERTRAG. für das. Gaststätten- und Hotelgewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen. Gültig ab 01. Mai Kündbar zum 31.

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B e k a n n t m a c h u n g

Transkript:

ENTGELTTARIFVERTRAG für das Gaststätten- und Hotelgewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen Gültig ab 01. Mai 2016 Kündbar zum 31. Juli 2018 Kündigungsfrist 1 Monat

Zwischen dem DEHOGA Nordrhein-Westfalen e.v., Neuss - einerseits - und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf - andererseits - wurde folgender Entgelttarifvertrag geschlossen: Dieser Vertrag gilt: 1 Geltungsbereich 1.1 räumlich: für das Land Nordrhein-Westfalen. 1.2 fachlich: für alle Betriebe, die gewerbsmäßig beherbergen und/oder Speisen und/oder Getränke abgeben. Hierzu gehören auch z.b. Betriebe der Handelsgastronomie, der Systemgastronomie, der Gemeinschaftsverpflegung und der Caterer. Zum fachlichen Geltungsbereich gehören ebenfalls sonstige Dienstleister, die branchentypische Aufgaben des Gastgewerbes in Institutionen oder anderen Unternehmen übernehmen. Weiter sind Reservierungs- und Verwaltungsbetriebe des Gastgewerbes oder gastgewerbliche Nebenbetriebe erfasst. 1.3 persönlich: für alle Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Auszubildende der unter Ziffer 1.2 fallenden Betriebe, jedoch nicht für Musiker und Artisten. 2 Gleichbehandlungsgrundsatz Unterschiedliche Bezahlung wegen Alter oder Geschlecht ist bei gleichen ausgeübten Tätigkeiten unzulässig. Soweit Entgeltunterschiede durch verschiedenartige Tätigkeiten bedingt sind, sind sie in den Tarifgruppen nach 4 dieses Tarifvertrages genügend berücksichtigt. Die Aufführung von Tätigkeiten in der Systemgastronomie in besonderen Abschnitten einzelner Tarifgruppen schließt die Beschäftigung nach den übrigen Tätigkeitsbeschreibungen in Unternehmen der Systemgastronomie nicht aus. 3 Bewertungsgrundsätze 1. Jede/r Arbeitnehmer/-in ist vom Arbeitgeber unter Beachtung des nachfolgend beschriebenen Verfahrens in eine Tarifgruppe einzugruppieren. Für die Eingruppierung in eine Tarifgruppe ist nicht die berufliche oder betriebliche Bezeichnung, sondern allein die Tätigkeit des/der Arbeitnehmer(s)/-in maßgebend. Diese Eingruppierung erfolgt bei der Einstellung, bei einer Versetzung bzw. wesentlichen Veränderungen der Arbeitsinhalte sowie bei der Einführung dieses Tarifvertrages. In Betrieben mit Betriebsrat erfolgt dies unter Beachtung von 99 Betriebsverfassungsgesetz. 2. Die Arbeitnehmer/-in werden entsprechend der von ihnen überwiegend ausgeübten Tätigkeiten in die Tarifgruppen eingruppiert. Die Zuordnung der Arbeitnehmer/-in in die Tarifgruppen erfolgt unter Anwendung der jeweiligen Bewertungskriterien in den Oberbegriffen des 4. Die Beispiele der Tätigkeiten sind kein abschließender Katalog und dienen der Erläuterung. 3. Die Nennung von n in diesem Tarifvertrag verpflichtet das Unternehmen nicht, diese überall anzuwenden, insbesondere nicht, wenn auf Grund fehlender Tätigkeitsfelder eine

Eingruppierung nicht möglich bzw. die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten auf bestimmte Tarifgruppen begrenzt sind. 4. Der/die Arbeitnehmer/-in ist verpflichtet, auf Anweisung andere Tätigkeiten auszuüben, die innerhalb seiner/ihrer Tarifgruppe liegen, soweit diese zumutbar sind. Bei Vertretungen, bei dem ein/e Arbeitnehmer/-in eine höherwertige Tätigkeit über einen Zeitraum von einem Monat hinaus ausübt, wird für den Zeitraum dieser Vertretung das entsprechend höhere Tarifentgelt gezahlt. 5. Tätigkeitszeiten in Unternehmen der Systemgastronomie werden angerechnet, sofern gleichartige Tätigkeiten in den letzten 12 Monaten im räumlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages nachgewiesen werden. 6. Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes wird für Nachtportier und Nightauditor mit einem Zuschlag von 15% vergütet. Bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen dürfen aus Anlass des Abschlusses dieses Vertrages nicht verschlechtert werden. 4 Tarifgruppen Für die Feststellung des tariflichen Entgelts werden folgende Tarifgruppen gebildet: Tarifgruppe 1 Arbeitnehmer/-in mit einfachen Tätigkeiten, die durch Anlernen erworben werden können. Abräumer/-in; Auffüller/-in; Doorman; Garderobenfrau/-mann; Hilfskraft (für z. B. Bankett, Außenanlagen, Kantine, Küche, Lager, Reinigung, Service, Buffet, Restaurant, Wäscherei); Hoteldiener; Personalpförtner; Pizzafahrer; Pizzazubereiter/-in; Prospektverteiler; Set-up-man (Bankettaufsteller); Spülkraft / Stewardhilfskraft; Toilettenfrau/-mann Allg. Hilfskräfte, Crew-Mitarbeiter/-in, Spül-, Abräum- und Küchenhilfskräfte (auch mit wechselnder Tätigkeit); Mitarbeiter/-in im Free-Flow-System; Verkaufshelfer/-in mit Kassentätigkeit Tarifgruppe 2 Arbeitnehmer/-in mit Tätigkeiten, die geringe fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. Bügler/-in, Mangler/-in, Näher/-in, Wäscher/-in; Gartenpfleger/-in; Helfer/-in (für z. B. Haustechnik, Housekeeping, Wäscherei, Lager, Service, Küche, Außenbereich, Kiosk, auch mit wechselnder Tätigkeit); Pizzabäcker/-in; Steward; Topfspüler/-in (Casserolier); Wagenmeister; Zimmerfrau Griller/-in* ) ; Hilfskräfte, Crew-Mitarbeiter/-in, Spül-, Abräum- und Küchenhilfskräfte (auch mit wechselnder Tätigkeit) nach den ersten 12 Monaten und nach mindestens 1025 Arbeitsstunden; Küchen-, Buffet-, Servier-, Kassen- und Verkaufspersonal (auch mit wechselnder Tätigkeit) in den ersten 12 Monaten; Verkaufshelfer/-in mit Kassentätigkeit nach 12 Monaten; Verkäufer/-in zwischen 18 bis 60 Monaten Berufserfahrung im Lebensmitteleinzelhandel * ) siehe 10

Tarifgruppe 3 Arbeitnehmer/-in mit Tätigkeiten, die erweiterte Kenntnisse oder Fertigkeiten und längere Erfahrung hierin erfordern. Beikoch/-köchin 1) ; Hostess/Gästebetreuer/-in; Kosmetiker/-in; Nachtportier, Uniform-/Wäschereibeschließer/-in; Poolattendant; Schreibkraft; Servicekraft; Zapfer Griller/-in; Küchen-, Buffet-, Servier-, Kassen- und Verkaufspersonal (auch mit wechselnder Tätigkeit) nach 12 Monaten und nach mindestens 1025 Arbeitsstunden; Verkäufer/-in mit 5-jähriger Berufserfahrung im Lebensmitteleinzelhandel; Vorarbeiter, Koch/Köchin, Bäcker/-in, Konditor/-in in der Systemgastronomie in den ersten 12 Monaten 1 ) verkürzte Ausbildung Tarifgruppe 4 Arbeitnehmer/-in mit Tätigkeiten und Voraussetzungen, die über die Bewertungsgruppe 3 hinausgehen und i.d.r. durch eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung (analog 45 Abs. 2 BBiG) verfügen, die im fachlich entsprechenden Tätigkeitsbereich erworben werden. Beikoch/-köchin 1) ; Chef Steward Assistent; Commis de bar; Commis de cuisine; Commis de rang; Diätassistent/-in; Empfangs-, Reservierungs-, Verkaufsassistent/-in; Etagenhausdame; Florist/-in, Gärtner/-in; Glas- und Gebäudereiniger/-in; Hausdamenassistent/-in; Hausmeister * ) ; Kaufm. Assistent/- in, Hotelkaufmann/-frau; Kioskleiter/-in; Koch/Köchin; Kosmetiker/-in, Friseur/-in; Kraftfahrer (Klasse CE) ² ) ; Magaziner; Restaurantfachmann/-frau; Servierer/-in / Kellner/-in; Telefonist/-in; Wirtschafter/-in Fachmann/-frau für Systemgastronomie; Fachverkäufer/-in (mit abgeschlossener Berufsausbildung), die im erlernten Beruf eingesetzt wird; Griller/-in mit besonderen Aufgaben; Küchen-, Buffet-, Servier-, Kassen- und Verkaufspersonal (auch mit wechselnder Tätigkeit) nach 36 Monaten; Restaurantkassierer/-in; Trainee in den ersten 12 Monaten der Tätigkeit; Vorarbeiter, Koch/Köchin, Bäcker/-in, Konditor/-in in der Systemgastronomie nach 12 Monaten * ) siehe 10 1) im 2. Jahr nach der Ausbildung ² ) siehe 1. Protokollnotiz Tarifgruppe 4a Arbeitnehmer/-in mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung ( 45 Abs. 2 BBiG) - ab dem 2. Jahr - und mit mindestens 6 monatiger Tätigkeit in diesem Betrieb in dieser Abteilung.

Chef Steward Assistent; Commis de bar; Commis de cuisine; Commis de rang; Empfangs-, Reservierungs-, Verkaufsassistent/-in; Etagenhausdame; Hausdamenassistent/-in; Kaufm. Assistent/-in, Hotelkaufmann/-frau; Koch/Köchin; Restaurantfachmann/-frau Fast-Food-Gastronomie, Catering und Gemeinschaftsverpflegung Fachmann/-frau für Systemgastronomie; Fachverkäufer/-in (mit abgeschlossener Berufsausbildung), die im erlernten Beruf eingesetzt wird. Tarifgruppe 5 Fachkräfte mit eigener Verantwortung innerhalb allgem. Anweisungen. Barmixer/Barmann/-frau; Buchhalter/-in im Gastgewerbe; Büffetier; Demichef de bar; Demichef de cuisine; Demichef de rang; Diätassistent/-in; F&B Assistent/-in; Fleischer-, Bäcker-, Konditor/-in; Hotel-Kioskleiter/-in mit mehr als 2 MA; Koch/Köchin; Magazinverwalter/-in; Night Auditor; Physiotherapeut/-in, Masseur/-in; Portier/Concierge; Sachbearbeiter/-in; Sekretär/-in; Schichtführer/-in Empfang; Stellv. Chef Steward; Stellv. Hausdame* ) Assistent/-in in der Systemgastronomie in den ersten 12 Monaten; 1. Verkäufer/-in/Substitutanwärter/-in; Vorarbeiter, Koch/Köchin, Bäcker/-in, Konditor/-in in der Systemgastronomie nach 36 Monaten * ) siehe 10 Tarifgruppe 6 Fachkräfte mit erweiterten Fachkenntnissen und erhöhter Verantwortung. Animateur/-in; Betriebsassistent/-in; Chef de partie; Chef de rang; Chef Steward; Erste Restaurantkraft; F&B Controller/-in; Handwerker / Haustechniker auch mit wechselnden Tätigkeiten; Hausdame; Hauptkassierer/-in; Leiter/-in Magazin; Lohnbuchhalter/-in; Marketingassistent/-in; Reservierungsleiter/-in ohne MA; Stellv. Abteilungsleiter/-in (z. B. Werkstatt, Technik, Einkauf, Empfang, leitende Hausdame, Reservierung, Service, Bar, Küche, Bankett, Buchhaltung), allg. Stellv. auch mit wechselnder Tätigkeit; Substitut/-in; Tournant; Verkaufsrepräsentant/-in Assistent/-in der Systemgastronomie nach 12 Monaten; Erstkoch/-köchin, Erstkonditor/-in in der Systemgastronomie (auch mit wechselnden Tätigkeiten); Stellvertreter/-in zu (Restaurant-, Betriebs- und Objektleiter/-in)

Tarifgruppe 7 Fachkräfte mit umfangreichen Fachkenntnissen und Führungsaufgaben oder mit erweiterter Selbständigkeit. Alleinkoch/-köchin; Backstubenleiter/-in, Konditoreileiter/-in, Metzgereileiter/-in (ohne eigenständigen Bereich), Chef Patissier; Barchef/-in; Chefportier, Direktionssekretär/-in; EDV-Administrator/-in; Oberkellner/-in; Reservierungsleiter/-in bis 2 MA; Sommelier; Souschef bis 10 MA; Stellv. F&B Manager/-in * ) ; Stellv. Leiter/-in im Lebensmitteleinzelhandel; Stellv. Technischer Leiter/-in; Stellv. Verkaufsleiter/-in * ) ; 1. Substitut/-in; Wäschereileiter/-in; Werkstattleiter/-in * ) siehe 10 Tarifgruppe 8 Fachkräfte mit umfangreichen Fachkenntnissen und/oder Verantwortung für eine Abteilung. Direktionsassistent/-in; Einkaufsleiter/-in bis 5 MA; Empfangsleiter/-in bis 5 MA; Finanzbuchhalter/-in; Leitende Hausdame; Leiter/-in der Wellnessabteilung; Marketingleiter/-in; Reservierungsleiter/-in mit mehr als 2 MA ; Restaurantleiter/-in bis 5 MA; Veranstaltungs-, Bankettleiter/-in bis 5 MA Leiter/-in eigenständiger Bereiche in der Systemgastronomie (Backstube, Konditorei, Metzgerei); Restaurant-, Betriebs- Objektleiter/-in in der Systemgastronomie bis 5 MA Tarifgruppe 9 Leitende Führungskräfte, deren Aufgaben einen Überblick über betriebliche Zusammenhänge und selbständiges Disponieren im Rahmen der betrieblichen Gegebenheiten erfordern, und Spezialisten. Bilanzbuchhalter/-in; EDV-Leiter/-in; Einkaufsleiter/-in mit mehr als 5 MA; Empfangsleiter/-in mit mehr als 5 MA; Gaststättenleiter/-in; Küchenchef/-in bis 10 MA; Leiter/-in der Öffentlichkeitsarbeit; Restaurantleiter/-in mit mehr als 5 MA ² ) ; Souschef/-in mit mehr als 10 MA; Veranstaltungs-, Bankettleiter/-in mit mehr als 5 MA² ) ; Verkaufsleiter/-in Leiter/-in im Lebensmitteleinzelhandel; Restaurant-, Betriebs-, Objektleiter/-in in der Systemgastronomie mit mehr als 5 MA ² ) siehe 2. Protokollnotiz

Freie Vereinbarung Führungskräfte, die über genaue Kenntnisse der gesamtbetrieblichen Zusammenhänge verfügen, ihre Tätigkeit selbständig erledigen und über entsprechende Kompetenz verfügen. Betriebsleiter/-in mit Einstellungs- und Entlassungsbefugnis; Direktor/-in; Kaufmännischer Leiter/-in, Controller/-in; Küchenleiter/-in; Personalleiter/-in; Regionalleiter/-in; Technischer Leiter/-in; Distriktmanager/-in mit Einstellungs- und Entlassungsbefugnis; F&B Manager/-in / Wirtschaftsleiter/-in; Küchenchef/-in mit mehr als 10 MA; Marktleiter/-in; Revenue Manager/-in; Rooms Division Manager/-in; Verkaufsdirektor/-in 5 Tarifentgelte Ab 01. Mai 2016 bis 31. Juli 2018 werden für die in 4 dieses Vertrages festgelegten Tarifgruppen folgende Bruttoentgelte vereinbart: Tarifgruppe (TG) Bruttoentgelt in EUR Bruttoentgelt in EUR ab 01.05.2016 ab 01.08.2017 TG 1 TG 2 1.521 1.613 1.564 1.659 TG 3 1.773 1.823 TG 4 1.856 1.908 TG 4a 1.936 1.991 TG 5 2.067 2.125 TG 6 2.209 2.271 TG 7 2.470 2.540 TG 8 2.733 2.810 TG 9 3.059 3.145 Freie Vereinbarung 3.195 3.285 Die Arbeitszeit beträgt gemäß 3 des Manteltarifvertrages monatlich 169 Stunden. Sie ist auf eine Fünf- Tage-Woche zu verteilen. Übt ein/e Arbeitnehmer/-in Tätigkeiten aus, die in verschiedene Tarifgruppen fallen, so ist die überwiegende Tätigkeit für die Eingruppierung maßgebend. 6

Ausbildungsvergütungen Auszubildende erhalten folgende monatliche Bruttovergütungen: ab 01.08.2016 Im 1. Ausbildungsjahr 700 Im 2. Ausbildungsjahr 800 Im 3. Ausbildungsjahr 900 7 Praktikanten-/-innenvergütungen ab 01.08.2016 ab 01.08.2017 Praktikanten/-in zur Erlangung einer Berufseinstiegs- 364 375 qualifikation (wie z.b. EQJ-Maßnahme) in Betrieben mit mehr als 5 Mitarbeitern 8 Wohnungen und Teilnahme an Mahlzeiten im Betrieb Alle Entgelte und Ausbildungsvergütungen sind Bruttoentgelte und Brutto-Ausbildungsvergütungen, d. h. ohne Kost und Wohnung. Bei Abschluss von Arbeitsverträgen bzw. Ausbildungsverträgen ist zu vereinbaren, ob Wohnung gewährt wird bzw. der/die Arbeitnehmer/in oder Auszubildende an der Personalverpflegung teilnehmen soll oder nicht. 9 Schank- und Zapfverlust Der Schank- und Zapfverlust für Buffetiers auf Rechnung beträgt 5 %. 10 Überleitungsvereinbarung/Besitzstandsklausel 1. Bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen dürfen aus Anlass des Abschlusses dieses Vertrages nicht verschlechtert werden. 2. Aufgrund des Entgelttarifvertrages vom 17.07.2002 ergeben sich Besitzstände. Der ausgewiesene Besitzstand mindert sich bei zukünftigen Tariferhöhungen um 25 % der jeweiligen tariflichen Erhöhung. Der Besitzstand beträgt bei folgenden Tarifpositionen zurzeit: TG 2 Griller/-in 3,24 (ab 01.08.2017:./. ) TG 4 Hausmeister 55,01 (ab 01.08.2017: 42,01 ) TG 5 Stellv. Hausdame 12,25 (ab 01.08.2017:./. ) TG 7 Stellv. F&B Manager/-in, Stellv. Verkaufsleiter/-in je 213,24 (ab 01.08.2017: 195,74 )

11 Inkrafttreten und Kündigung Der Entgelttarifvertrag tritt am 01. Mai 2016 In Kraft. Er ist erstmals mit einmonatiger Frist zum 31. Juli 2018 kündbar. Neuss, 20. April 2016 DEHOGA Nordrhein-Westfalen e.v. Olaf Offers Präsident RA Klaus Hübenthal Hauptgeschäftsführer Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Landesbezirk Nordrhein-Westfalen Thomas Gauger Landesbezirksvorsitzender 1. Protokollnotiz aus Entgelttarifvertrag vom 17.07.2002 Kraftfahrer, die regelmäßig auf einem Fahrzeug der Führerscheinklasse CE eingesetzt werden, erhalten monatlich eine Funktionszulage von z. Zt. 346,16, die an den zukünftigen Tariferhöhungen *) teilnimmt. *) ab 01.05.2016 = 462, ab 01.08.2017 = 475 2. Protokollnotiz aus Entgelttarifvertrag vom 17.07.2002 Veranstaltungs-, Bankett- und Restaurantleiter/-in mit mehr als 8 MA erhalten eine Funktionszulage von monatlich 61,81, die an den zukünftigen Tariferhöhungen**) teilnimmt. **) ab 01.05.2016 = 89, ab 01.08.2017 = 92