Anschlussschema Datensatzbeschreibung der Import-Dateien für die BHAG

Ähnliche Dokumente
INHALT. A. Anhang Datensatzbeschreibung der Import-Dateien für die BHAG

Anlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen Strom

Anlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen Strom / Gas

Anlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen Strom / Gas

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Gas

Mindestanforderungen an den Aufbau der Messeinrichtung im Erdgasverteilungsnetz der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Strom und deren Messdatenqualität. im Netzgebiet der Stadtwerke Mühlacker GmbH

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen für den Bereich der Stromversorgung 0,4/10/20/30 kv im Netzgebiet der

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Strom und deren Messdatenqualität und Umfang 0,4/20 kv im Netzgebiet der HEWA GmbH

MSRV - Strom Anlage 3: Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen (TMS)

Anlage 3 MSRV - Strom:

Anlage 3 zum Messstellenrahmenvertrag

MSRV - Strom Anlage 3:

SÜC Energie und H 2 O GmbH

TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN DER SWS NETZE GMBH ZUM MESSSTELLENBETRIEB STROM

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Strom im Netzgebiet der Erlanger Stadtwerke AG

9 Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität Arbeitszähler Gestörter Betrieb 10

Technische Mindestanforderungen. Messeinrichtungen (TMA-M) Stand

TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN AN MESSEINRICHTUNGEN IM STROMNETZ

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Verteilnetz Strom der Städtische Werke Netz + Service GmbH

1 von 10. Inhaltsverzeichnis

4. Mitgeltende Gesetze, Verordnungen und technische Regelungen

Grundsätze für Zählung und Messung

Ergänzung zu den TAB 2007*

Bereitstellung von Elektrizitätszählern für PV- und KWK-Anlagen durch Einspeiser nach EEG bzw. KWKG

Anlage 2 Messstellen- und Messrahmenvertrag. Technische Mindestanforderung an Messeinrichtungen. der Stadtwerk Flensburg GmbH, Netze

Anlage 2 Messstellen- und Messrahmenvertrag

Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009:

Technische Mindestbedingungen für den Messstellenbetrieb Strom

Mindestanforderungen in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität nach 4 Abs. 1 Nr. 3 MessZV ivm. 21b Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 EnWG OBIS-Kennziffern

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der EnR Energienetze Rudolstadt GmbH

TAB.Messung.Strom

zum Messstellenrahmenvertrag Stadtwerke Dülmen GmbH

Grundsätze für Zählung und Messung im Stromnetz der Energie Calw GmbH

Grundsätze für Zählung und Messung im Stromnetz der Stadtwerke Emmendingen GmbH (SWE)

Ergänzung zu den TAB 2007*

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ

Preise für Netznutzung im Stromnetzbereich der enercity Netzgesellschaft. Stadt Laatzen und Stadt Seelze (OT Letter) (Gültig ab 1.

Richtlinie der SWT AöR für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung

Angebot Messstellenrahmenvertrag bzw. Messrahmenvertrag

Anschlussnutzungsvertrag

Preise für Netznutzung im Stromnetzbereich der enercity Netzgesellschaft. Stadt Laatzen und Stadt Seelze (OT Letter) (Gültig ab 1.

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Stromnetz. des Netzbetreibers Stadtwerke Meerane GmbH

Herausforderung bei der Messung und Abrechnung komplexer Messstellen

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ

1. Geltungsbereich. 2. Grundsätze

Anlage 1. Mindestanforderungen an die Messeinrichtung

für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH

Preise für Netznutzung im Stromnetzbereich der enercity Netzgesellschaft. Stadt Laatzen und Stadt Seelze (OT Letter) (Gültig ab

Preisblatt Netznutzungsentgelte 2016

Netzanschlussvertrag Strom

Technische Mindestanforderungen an den Aufbau von Messeinrichtungen für Strom

SÜC Energie und H 2 O GmbH

Beiblatt der Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH. zu den TAB NS Nord Technische Anschlussbedingungen für. den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Ergänzende Bedingungen der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH Co. & KG zu den Technischen Anschlussbedingungen -TAB 2007-

Vorläufiges Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte)

MINDESTANFORDERUNGEN AN DATENUMFANG UND DATENQUALITÄT ZUM MESSSTELLEN- UND MESSRAHMENVERTRAG. Stand:

Messtechnischer Standard Strom

Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Bereich Strom und Gas

Preisblatt 1 für die Netznutzung Strom (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung)

Preisblatt für den Netzzugang Strom

VDE-AR-N 4400 Messwesen Strom (Metering Code) VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplatz in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz

Technische Mindestanforderungen an den Aufbau von Messeinrichtungen für Strom

TMA-S. 1 Allgemeines. 3 Zähler. 2 Technische Anforderungen

Netzzugangsentgelte Strom Gemeindewerke Umkirch GmbH

Technische Richtlinie. Anschlussschränke im Freien

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der STADTWERKE EBERBACH

Preisregelungen für die Netznutzung

Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2

Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung)

Preisregelungen für die Netznutzung

Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen. Ausgabe

Technische Mindestanforderungen. an einen Messstellenbetrieb. im Stromnetz des Netzbetreibers

Anlage zum Messstellenrahmenvertrag und Messrahmenvertrag Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität

Energieversorgung Selb-Marktredwitz GmbH

Planungshilfe Aufbau der Messeinrichtung für Sondervertragskunden Strom 2007

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität. für den Bereich der Stromversorgung

Version: Preisstand gültig ab Leistungspreis [EUR / kwa] Mittelspannung (MS) 12,60 4,32 101,04 0,78

ANLAGE 2 ZUM MESSSTELLENRAHMENVERTRAG MINDESTANFORDERUNGEN AN DATENUMFANG UND DATENQUALITÄT

zum Messstellenrahmenvertrag Stadtwerke Dülmen GmbH

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. und. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität. im Verteilnetz Strom

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Verteilnetz Strom der Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH

Preisregelungen für die Netznutzung

Anschlussnutzungsvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerk Külsheim GmbH gültig ab 1. Januar 2013

Preisblatt Netzentgelte Strom ab 1. Januar 2017

Preisblatt Gas - RLM (inkl. vorgelagerter Netze, gültig ab )

Netzanschlussvertrag Strom

Netznutzung Preisblatt 1

Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH

Beiblatt zur TAB NS Nord 2012

Preisblatt Netzentgelte Strom der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG Stand: , gültig ab

Technische Mindestanforderungen an die Messeinrichtung im Strombereich

Stand: April 2009 ZUM MESSSTELLEN- UND MESSRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN UND

Entgelte für Kunden mit Leistungsmessung Gültig ab

PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM

Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH

(Stand Dezember 2011) Einspeisemanagement nach EEG 6 Seite 1 von 8


Transkript:

TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN AN MESSEINRICHTUNGEN STROM UND DEREN MESSDATENQUALITÄT UND UMFANG 0,4 KV/11 KV IM NETZGEBIET DER BAD HONNEF AG

TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN AN MESSEINRICHTUNGEN STROM UND DEREN MESSDATENQUALITÄT UND UMFANG 0,4 KV/11 KV IM NETZGEBIET DER BAD HONNEF AG INHALT 1. Präambel 2. Anwendungsbereich 3. Grundlagen der Kooperation 4. Eichung 5. Spannungsebenen 6. Genauigkeitsklassen 7. Messeinrichtungen 0.4 kv 7.1 Direktmessung 7.2 Wandlermessung 7.3 Strommesswandler 8. Tarifschaltgeräte 9. Messeinrichtungen 11 KV 9.1 Messwandlerzähler 11 KV 9.2 Messwandler 11 KV 10. Lastgangszähler A. Anhang Anschlussschema Datensatzbeschreibung der Import-Dateien für die BHAG 2

1. PRÄAMBEL Mit Inkrafttreten des EnWG gilt nach 21, Abs. 2 EnWG, dass in allen Spannungsebenen der Einbau, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen auf Wunsch des Anschlussnehmers von einem Dritten (Messstellenbetreiber) durchgeführt werden kann. Dies setzt aber voraus, dass der vom Anschlussnehmer gewünschte Messstellenbetreiber bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Der einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Betrieb der Messeinrichtung muss durch den gewünschten Messstellenbetreiber gewährleistet sein ( 21 b, Abs. 2, Satz 1 EnWG). Die vom gewünschten Messstellenbetreiber verwendete Messeinrichtung muss den vom Netzbetreiber einheitlich für sein Netzgebiet vorgesehenen technischen Mindestanforderungen und Mindestanforderungen in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität genügen ( 21 b, Abs. 2, i.v.m. Satz 5, Nr. 2 EnWG). In diesem Fall hat der Messstellenbetreiber nach 21 b, Abs. 2, Satz 4 EnWG einen Anspruch auf den Einbau einer in seinem Eigentum stehenden Messeinrichtung. Außerdem sind der Messstellenbetreiber und der Netzbetreiber dann nach 21 b, Abs. 2, Satz 7 EnWG verpflichtet, zur näheren Ausgestaltung ihrer rechtlichen Beziehungen einen Vertrag zu schließen. Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass nur dem Anschlussnehmer, in der Regel dem Objekteigentümer, derzeit die Wahl eines Messstellenbetreibers zusteht. Sollte von behördlicher und/oder amtlicher Seite eine einheitliche Verfügung z. B. in Form einer Rechtsverordnung, erlassen werden, die die technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen einheitlich regelt, so verstehen sich unsere nachfolgenden Ausführungen als nachgeordnet und lediglich im Sinne einer Klarstellung bzw. Ergänzung. 2. ANWENDUNGSBEREICH Diese Technischen Mindestanforderungen gelten für Strom-Messeinrichtungen (auch bei kurzzeitigen Abnahmestellen) im Versorgungsgebiet der Bad Honnef AG (BHAG), insbesondere Messeinrichtungen zur direkten Messung bis zu einem Betriebsstrom 60 A Messeinrichtungen mit Wandlermessung mit einem Betriebsstrom 60 A Messeinrichtungen mit Wandlermessung in der Mittelspannung Grundlage für diese Mindestanforderungen sind die: Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2000) Zusätzliche Bestimmungen der Bad Honnef AG zu den Technischen Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz (TAB 2000) 3

Metering Code 2004 des VDEW EWG-Richtlinie MID (Measuring Instrumentals Directive) PTB (Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt) Anforderungen PTB-A 20.1 Elektrizitätszähler und deren Zusatzeinrichtungen PTB-A 20.2 Messwandler für Elektrizitätszähler PTB-A 50.1 Schnittstellen an Messgeräten und Zusatzeinrichtungen PTB-A 50.7 Anforderungen an elektronische und Software gesteuerte Messgeräte und Zusatzeinrichtungen für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme. Messeigenschaften gem. IEC 60521 bzw. DIN 57418 Abmessungen der Messeinrichtungen nach DIN 43857 3. GRUNDLAGEN DER KOOPERATION Sowohl Netz- als auch Messstellenbetreiber streben eine kooperative, problemlose und für alle Beteiligten wirtschaftliche Lösung der Zusammenarbeit an. Um dies jederzeit sicherzustellen, bedarf es einem einheitlichen Verständnis in ein paar wesentlichen, elementaren Aspekten der Zusammenarbeit. 3.1 IDENTIFIKATION Jeder Messstellenbetreiber erhält bei der Erstanmeldung im Netzgebiet der BHAG eine Kennung. Die Kennung besteht aus zwei großen Buchstaben (z. B. FA). Diese Kennung ist bei der Übermittlung von Zählerdaten grundsätzlich vor der Zählernummer ohne Leerzeichen einzufügen. Der Netzbetreiber vergibt je Messstelle zudem eine eindeutige Zählerpunktbezeichnung entsprechend dem Metering Code 2004 des VDEW. 3.2 STAMMDATEN Bei der Erstinstallation von Messeinrichtungen muss der Messstellenbetreiber der BHAG unaufgefordert den genauen Standort des Zählers sowie die Kundenstammdaten mitteilen. Für jeden Zähler müssen zudem bei Inbetriebnahme folgende Daten übermittelt werden: Zählernummer mit Kennung, Hersteller, Typ, Eichfrist, Eichjahr, Baujahr. Für jedes Zählwerk müssen die Vor- und Nachkomastellen, der Wandlerfaktor, das Einbaudatum und der Einbaustand mitgeteilt werden. 4

3.3 ABLESUNG Effizienz und Datenqualität sind wohl für beide Vertragspartner die Faktoren für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Von daher kommt dem Massengeschäft der Ablesung eine besondere Bedeutung zu. 3.3.1 FRISTEN Die BHAG teilt dem Messstellenbetreiber mit, wie oft die Zähler abgelesen werden müssen (monatlich, jährlich zum 31.12., etc.) und welche Daten benötigt werden. Für jedes Zählwerk müssen die Vor- und Nachkomastellen, sowie der Wandlerfaktor mitgeteilt werden. Bei Jahresabrechnung ist im Zeitraum vom 15.12. des laufenden bis zum 10.01. des Folgejahres abzulesen. Diese Daten müssen bis zum 15.01. geliefert werden. Bei Monatsabrechnung ist im Zeitraum vom 28. des laufenden bis zum 3. des Folgemonats abzulesen. Diese Daten müssen bis zum 5. Arbeitstag des Folgemonats vorliegen. 3.3.2 VERRECHNUNGSDATEN Die Datensatzbeschreibung der BHAG für Verrechnungsdaten (Anhang) ist bindend. Die Verrechnungsdaten müssen digital in einer CSV-Datei geliefert werden. Leistungsdaten sind grundsätzlich monats- bzw. viertelstundenaktuelle Absolutwerte (keine kumulierten Zählerstände). Lastprofildaten müssen ansonsten den Anforderungen der Best-Practice-Empfehlung des VDEW entsprechen. 3.4 ZÄHLERWECHSEL BZW. ZÄHLERAUS- UND EINBAU Bei turnusmäßigem Zählerwechsel oder anderweitig bedingtem Zählerein- oder ausbau sind folgende Daten bis zum 5. Arbeitstag des Folgemonats mitzuteilen: Zählerstände und Lastprofildaten des ausgebauten Zählers Zählerstände und Stammdaten des neu eingebauten Zählers. Die Kapitel 3.2 und 3.3.2 finden hierbei analoge Anwendung. 5

4. EICHUNG Entsprechend den gültigen Eichvorschriften und gesetzen sind im geschäftlichen Verkehr nur zugelassene und geeichte Mess- und Messzusatzgeräte für abrechnungsrelevante Zwecke gestattet. Der Messstellenbetreiber ist alleine verantwortlich für die Einhaltung der Eichvorschriften seiner Zähler. Für evtl. Fehler bei der Eichung haftet der Messstellenbetreiber. Kosten die durch die Verletzung der Eichfristen bei der BHAG entstehen, können dem Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden. Dies können Gerichtskosten (Kunde, Messstellenbetreiber), Personalkosten, Verwaltungskosten, Forderungsausfallkosten, etc.) sein. Bei offensichtlichen Verstößen gegen die Eichvorschriften ist die BHAG berechtigt den Messstellenbetreiber in ihrem Netzgebiet auszuschließen. Die Kosten für die dann notwendige Umrüstung der Zähleranlagen trägt er Messstellenbetreiber. 5. SPANNUNGSEBENEN Im Bereich des Stromverteilungsnetzes der Bad Honnef AG wird Strom in zwei Spannungsebenen verteilt. Niederspannung: 230V/400V 50Hz Mittelspannung: 6350V/11000V 50Hz Die Spannung wird am Übergabepunkt in den Grenzen der DIN EN 50160 bereitgestellt. Als Übergabepunkt zur Kundenanlage gelten im Niederspannungsnetz, gemäß der TAB 2000, die Abgangsklemmen des Hausanschlusskastens. Im Mittelspannungsnetz wird der Übergabepunkt vertraglich vereinbart. 6. GENAUIGKEITSKLASSEN In den Genauigkeitsklassen werden die Grenzen für den zulässigen prozentualen Fehler für alle Stromwerte des Messbereichs für den Leistungsfaktor 1 und bei mehrphasigen Zählern mit symmetrische Strömen festgelegt, wenn der Zähler unter Nennbedingungen betrieben wird. Die jeweils einzuhaltenden Genauigkeitsklassen werden in den folgenden Kapiteln für jede Messeinrichtung angegeben. 6

7. MESSEINRICHTUNGEN 0,4 KV 7.1 DIREKTMESSUNG Im Versorgungsgebiet der Bad Honnef AG erfolgt die Messung in Anlage, in denen ein regelmäßig wiederkehrender Betriebsstrom von 60A zu erwarten ist, bei Wechselstrom-, Drehstrom und Drehstrommehrtarifzählern, direkt. Der Anschluss der Messeinrichtungen muss in Bezug auf Reihenfolge der Außenleiter und Neutralleiter, sowie der Energieflussrichtung, analog dem Anschlussschema im Anhang für Wechselstrom-, Drehstrom-, und Drehstrommehrtarifzählern (Abbildungen 4.2), erfolgen. Für diese Messeinrichtungen gelten folgende Genauigkeitsklassen: Wechselstromzähler Genauigkeitsklasse 2 Drehstromzähler Genauigkeitsklasse 2 Drehstrommehrtarifzähler Genauigkeitsklasse 2 Das Zählwerk muss 6 Vorkomma und eine Nachkommastelle anzeigen. 7.2 WANDLERMESSUNG Im Versorgungsgebiet der Bad Honnef AG erfolgt die Messung in Anlage in denen ein regelmäßig wiederkehrenden Betriebsstrom von 60A zu erwarten ist, über Messwandlerzähler. Die Bemessungsstromstärke des Messwandlerzählers muss 5A betragen. Der Anschluss der Messwandlerzähler muss in Bezug auf Reihenfolge der Außenleiter und Neutralleiter, sowie der Anschlusskennzeichnung der Messwandler, analog dem Anschlussschema im Anhang für Messwandlerzähler (Abbildungen 4.7 sowie 4.11) erfolgen. Für diese Messwandlerzähler gelten folgende Genauigkeitsklassen: Messwandlerzähler (Wirkverbrauch) Genauigkeitsklasse 1 Messwandlerzähler (Blindverbrauch) Genauigkeitsklasse 2 7.3 STROMMESSWANDLER Im Versorgungsgebiet der Bad Honnef AG müssen folgende Standardwandler zur Niederspannungsseitigen Wandlermessung eingesetzt werden: Spannung 3X230/400V Stromwandler 150 250 500 1000 Primärstrom in A Sekundärstrom 5 5 5 5 Sekundärstrom in A Konstante 30 50 100 200 P max 120% 125 208 415 830 KVA 7 Pn 103 173 346 692 KVA

Der Anschluss der Messwandler muss in Bezug auf Reihenfolge der Anschlusskennzeichnung der Messwandler analog dem Anschlussschema im Anhang für Messwandlerzähler (Abbildungen 4.7 sowie 4.11) erfolgen. Die Verbindungsleitungen von den Strommesswandlern zum Messwandlerzähler müssen folgende Mindestquerschnitte aufweisen: Einfache Länge Strom-Messwandlerleitungen bis 25m 4 mm² - 40m 6 mm² - 65m 10 mm² Im Versorgungsgebiet der Bad Honnef AG müssen folgende Genauigkeitsklassen und Nennleistungen für Messwandler eingehalten werden: Niederspannungsnetz Genauigkeitsklasse Nennleistung Strom 0,5 5 VA 8. TARIFSCHALTGERÄTE Sind mit dem Kunden im Energieliefervertrag Schaltzeiten für Hoch- bzw. Niedertarif vereinbart, so muss bei Einsatz von Mehrtarifzählern ein Tarifschaltgerät installiert werden. Im Versorgungsgebiet der Bad Honnef AG sind dies Schaltuhren. Diese dürfen grundsätzlich nur in plombierbarer Ausführung installiert werden. Der Messstellenbetreiber ist alleine verantwortlich für die korrekte Einstellung der Uhrzeit sowie für die aus dem Energieliefervertrag hervorgehenden Schaltzeiten. Für evtl. Fehler bei der Abrechnung, resultierend aus nicht synchroner Uhrzeit oder nicht korrekten Schaltzeiten, haftet der Messstellenbetreiber. Kosten, die der BHAG entstehen, können dem Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden. Dies können Gerichtskosten (Kunde, Messstellenbetreiber), Personalkosten, Verwaltungskosten, Forderungsausfallkosten, etc.) sein. 8

9. MESSEINRICHTUNGEN 11 KV 9.1 MESSWANDLERZÄHLER 11 KV Im Versorgungsgebiet der Bad Honnef AG erfolgt die Messung im 11KV Netz über Messwandlerzähler. Die Bemessungsstromstärke des Messwandlerzählers muss 5A betragen. Es dürfen nur Lastgangszähler mit Viertelstunden genauer Leistungswert Erfassung einschließlich Modem mit Anschluss ans Festnetz eingesetzt werden. Ist ein Kommunikationsanschluss nicht möglich, bzw. nicht wirtschaftlich vertretbar, so ist alternativ ein GSM-Modem zulässig. Für die Störungsfreie Datenübertragung ist hierbei der Messstellenbetreiber verantwortlich. Der Anschluss der Messwandlerzähler für die Mittelspannung muss in Bezug auf Reihenfolge der Außenleiter und Neutralleiter sowie der Anschlusskennzeichnung der Messwandler, analog dem Anschlussschema im Anhang für Messwandlerzähler (Abbildungen 6.2 sowie 6.5) erfolgen. Im Versorgungsgebiet der Bad Honnef AG müssen folgende Genauigkeitsklassen für Mittelspannungs-Messwandlerzähler eingehalten werden: Messwandlerzähler (Wirkverbrauch) Genauigkeitsklasse 1 Messwandlerzähler (Blindverbrauch) Genauigkeitsklasse 2 9.2 MESSWANDLER 11 KV Im Versorgungsgebiet der Bad Honnef AG müssen folgende Standardwandler zur Mittelspannungsseitigen Wandlermessung eingesetzt werden: Spannung 3X11.000/ 3V/100/ 3V Spannungskonstante 100 Stromwandler 50 100 150 Primärstrom in A Sekundärstrom 5 5 5 Sekundärstrom in A Gesamtkonstante 1000 2000 3000 P max 120% 1038 2076 3117 KVA P n 865 1730 2598 KVA 9

Der Anschluss der Messwandler muss in Bezug auf Reihenfolge der Anschlusskennzeichnung der Messwandler analog dem Anschlussschema im Anhang für Messwandlerzähler (Abbildungen 6.2 sowie 6.5) erfolgen. Die Verbindungsleitungen von den Strommesswandlern zum Messwandlerzähler müssen folgende Mindestquerschnitte aufweisen: Einfache Länge Strom-Messwandlerleitungen bis 25m 4 mm² - 40m 6 mm² - 65m 10 mm² Der Spannungsfall auf der Verbindungsleitung zwischen Spannungswandler und dem Messwandlerzähler darf nicht größer als 0,1% der Sekundären Bemessungsspannung betragen. Im Versorgungsgebiet der Bad Honnef AG müssen folgende Genauigkeitsklassen und Nennleistungen für Messwandler im Mittelspannungsnetz eingehalten werden: Wandlerart Genauigkeitsklasse Nennleistung Stromwandler 0,5 10VA Spannungswandler 0,5 30VA 10. LASTGANGS ZÄHLER Bei Anschlussnehmern, bei denen ein jährlicher Strombezug von über 100.000KWh zu erwarten ist, muss ein Lastgangszähler mit viertelstündiger, registrierender Leistungserfassung, einschließlich Modem und Anschluss ans Festnetz, installiert werden. Ist ein Kommunikationsanschluss nicht möglich, bzw. nicht wirtschaftlich vertretbar, so ist als Alternativlösung ein GSM-Modem zulässig. Für die störungsfreie Datenübertragung ist hierbei der Messstellenbetreiber verantwortlich. Die Bereitstellung bzw. Übermittlung der Stammdaten der Messstelle, der Leistungswerte sowie der Verrechnungsdaten erfolgt gemäß 3.2 Stammdaten und 3.3.2 Verrechnungsdaten. Bei der Festlegung und Änderung der Formatvorgaben wird der Netzbetreiber die berechtigten Interessen des Messstellenbetreibers angemessen berücksichtigen. 10

Die Bereitstellung bzw. Übermittlung soll gemäß der Richtlinie Metering Code 2004, herausgegeben vom VDN, erfolgen. Soweit die Regulierungsbehörde abweichende Festlegungen oder Vorgaben macht, werden sich die Parteien über eine entsprechende Anpassung verständigen. 11

A. Anhang Anschlussschema 4.2 Wechselstrom. 12

Anschlussschema 4.2 Drehstrom 13

Anschlussschema 4.2 Drehstrom 14

Anschlussschema 4.7 sowie 4.11 Messwandler Zähler Anmerkung: Im Niederspannungsnetz müssen die Klemme K der Wandler nicht geerdet werden. 15

Anschlussschema 6.2 sowie 6.5 Messwandler Zähler 11KV 16

17