Bestimmungen für den Passagierverkehr

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Transkript:

Bestimmungen für den Passagierverkehr Servicebedingungen für die Beförderung von Passagieren, Handgepäck und sonstigem Gepäck in den Elektrozügen von Aeroexpress. 1. Allgemeine Bestimmungen 1. Diese Bestimmungen wurden im Einklang mit den Vorschriften folgender rechtlicher Dokumente erarbeitet: - Bundesgesetz der Russischen Föderation vom 10. Januar 2003, Nr. 18- FZ "Transportbestimmungen der Russischen Eisenbahnen", - Bestimmungen für die Serviceleistungen des Eisenbahnpersonen- und Eisenbahngüterverkehrs sowie für die Eisenbahnbeförderung von Gütern des privaten, familiären Bedarfs sowie von Haushaltswaren, die ausschließlich nicht kommerziellen Zwecken dienen, verabschiedet per Beschluss Nr. 11 der Regierung der Russischen Föderation am 2. März 2005, - Bestimmungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck, das als Frachtgut befördert wird, verabschiedet per Verordnung des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation am 19. Dezember 2013, Nr. 473, - andere rechtliche Dokumente der Russischen Föderation. 2. Beförderung von Passagieren 1. Pflichten der Passagiere von Elektrozügen der Aeroexpress LLC: - Der Passagier kauft ordnungsgemäß eine Fahrkarte für eine einfache Fahrt, für die Hin- und Rückfahrt oder eine Dauerkarte. - Der Passagier bewahrt das gekaufte Reisedokument (Fahrkarte) während der gesamten Zugfahrt und bis zum Verlassen durch Passieren des Fahrkarten- Kontrollpunkts auf. Wenn ein Passagier beim Passieren des Kontrollpunkts kein Reisedokument (Fahrkarte) vorweisen kann, gilt die Fahrt als nicht bezahlt und der Passagier ist verpflichtet, die Reisekosten zu bezahlen. - Der Passagier ist verpflichtet, dem Zugbegleiter (dem Personal, das die Fahrkarte kontrolliert) das Reisedokument (Fahrkarte) bei der Fahrkartenkontrolle im Zug vorzulegen. - Der Passagier ist verpflichtet, dem Zugbegleiter (dem Personal, das die Fahrkarte kontrolliert) das Reisedokument (Fahrkarte) beim Einstieg in das Fahrgastabteil der Business Class vorzulegen. - Der Passagier legt dem Zugbegleiter (dem Personal, das die Fahrkarten kontrolliert) bei der Fahrkartenkontrolle Dokumente vor, die seinen Anspruch auf

eine Ermäßigung nachweisen (soweit der Passagier Anspruch auf Ermäßigung hat). 2. Ein Reisedokument (Fahrkarte) für eine einfache Fahrt gilt nur für die Fahrt in eine Richtung sowie für das auf der Fahrkarte angegebene Datum und eine Stunde des nächsten Kalendertags. Ein Reisedokument (Fahrkarte) für eine Hin- und Rückfahrt gilt für die Fahrt in eine Richtung und zurück am auf der Fahrkarte angegebenen Tag sowie am folgenden Kalendertag. Der Beförderer kann bei Reisedokumenten (Fahrkarten) für eine einfache Fahrt längere Gültigkeitsfristen festlegen als in diesem Absatz vorgesehen. 3. Wenn die Gültigkeit eines Reisedokuments (Fahrkarte) während der Fahrt des Passagiers abläuft, ist das Reisedokument (Fahrkarte) gültig, bis der Passagier am Zielort angekommen ist. 4. Kinder unter fünf (5) Jahren, die den Passagier begleiten, reisen kostenlos. Die Fahrkarten für Kinder im Alter zwischen fünf (5) und sieben (7) Jahren, die den Passagier begleiten, müssen am Tag der Reise gekauft werden. Wenn Zweifel am Alter der Kinder bestehen, die kostenlos oder mit einer Kinderfahrkarte reisen, kann der kontrollierende Zugbegleiter die Vorlage entsprechender Altersnachweise der Kinder verlangen. Für Reisedokumente (Fahrkarten) von Kindern, die mindestens sieben Jahre alt sind, gilt der Beförderungstarif für Erwachsene. Für die Bestimmung des Alters eines Kindes ist der Beginn der Fahrt maßgeblich. Wenn ein Kind am Tag der Abfahrt sieben Jahre alt wird, gilt für sein Reisedokument (Fahrkarte) der Tarif für die Beförderung von Kindern. 5. Einfache Fahrkarten und Dauerkarten (einschließlich Wochenendkarten), die von anderen Dienstleistern des Nahverkehrs verkauft werden, gelten in den Elektrozügen von Aeroexpress LLC nicht. Wenn ein Passagier eine solche Fahrkarte vorweist, gilt die Fahrt als nicht bezahlt und er/sie muss gemäß den jeweils geltenden Tarifen den vollen Fahrpreis bezahlen. 6. Ein Passagier darf jeweils nur einen Sitzplatz pro Fahrkarte belegen. Wenn keine Sitzplätze verfügbar sind, ist die Fahrt im Stehen erlaubt. In diesem Fall ändert sich der Fahrpreis nicht. 7. Das Verfahren der Ausstellung eines Reisedokuments (Fahrkarte) für Personen, die Anspruch auf einen ermäßigten Fahrpreis oder eine kostenlose Beförderung haben, entspricht dem geltenden Recht der Russischen Föderation. 8. Bei allen Unfällen, die sich während der Fahrt mit einem Elektrozug von Aeroexpress LLC ereignen, wird ein Protokoll über ein Zugunglück (siehe Anhang 1) erstellt und dem betroffenen Passagier oder einem Bevollmächtigten des Passagiers übergeben. 3. Besonderheiten bei der Beförderung von Passagieren mit einem elektronischen Reisedokument (Fahrkarte) 1. Es werden keine kostenlosen, Dauerkarten oder Fahrkarten mit besonderem Tarif als Elektronische Reisedokumente (Fahrkarten) ausgestellt. 4. Fahrtkostenerstattung 1. Der Preis eines unbenutzten Tickets für eine einfache Fahrt mit Aeroexpress LLC wird nicht zurückerstattet, außer bei einer außerplanmäßigen Unterbrechung des Zugverkehrs von mehr als einer Stunde. Der Preis eines unbenutzten Tickets für eine einfache Fahrt mit einem Elektrozug von Aeroexpress LLC wird nur während des Zeitraums der außerplanmäßigen Unterbrechung des Zugverkehrs und auf dem Abfahrtsbahnhof des Passagiers erstattet. 2. Die Kosten für eine Dauerkarte werden vom Beförderer nach Einreichung eines schriftlichen Antrags durch den Passagier erstattet.

3. Zur Bestimmung des Erstattungsbetrags wird der Preis der Dauerkarte durch die Anzahl der Tage oder die Anzahl der Fahrten geteilt, für die das Ticket gilt und anschließend mit der tatsächlich verbliebenen Anzahl der Tage, für die das Ticket ab dem Tag der Rückgabe noch gilt oder mit der Anzahl der verbliebenen ungenutzten Fahrten multipliziert. Wurde eine Dauerkarte vor Beginn ihrer Gültigkeit (oder vor überhaupt eine Fahrt angetreten wurde) zurückgegeben, werden die Beförderungskosten in voller Höhe erstattet. 4. Das Geld wird nach dem entsprechenden schriftlichen Antrag des Passagiers innerhalb von zehn Tagen erstattet. 5. Für die Bearbeitung der Fahrtkostenerstattung für eine unbenutzte oder nur teilweise benutzte Dauerkarte (Fahrkarte) für die Beförderung in einem Elektrozug von Aeroexpress LLC wird eine Gebühr erhoben. 6. In allen Fällen der Fahrtkostenerstattung für unbenutzte oder nur teilweise benutzte Reisedokumente (Fahrkarten) verbleiben die Reisedokumente (Fahrkarten) und die Zahlungsquittungen für Gebühren (Originale) beim Beförderer und bilden die Grundlage der Auszahlung. 7. Die Erstattung der Kosten für ein unbenutztes Reisedokument (Fahrkarte), das per Banküberweisung oder per Zahlkarte bezahlt wurde, erfolgt auf das Bankkonto der juristischen oder natürlichen Person, die das Reisedokument (Fahrkarte) bezahlt hat. 5. Beförderung von Handgepäck und Gepäck 1. Pro Reisedokument (Fahrkarte) - unabhängig davon, ob es für Erwachsene oder Kinder ausgestellt wurde - ist es jedem Passagier gestattet, kostenlos Handgepäck mit einem Gewicht von höchstens 36 kg mitzunehmen, dessen drei Dimensionen in der Summe 180 cm nicht überschreiten. Alles Handgepäck muss unabhängig von seiner Art oder Ausführung in den Gepäckablagen des Elektrozugs verstaut werden. Zusätzlich zur oben genannten Freigepäckmenge können die Passagiere gegen Gebühr weitere 50 kg Handgepäck mitführen. 2. Passagiere der Business Class können ohne zusätzliche Gebühr Handgepäck mit einem Gewicht von höchstens 50 kg befördern, dessen drei Dimensionen in der Summe 180 cm nicht überschreiten. 3. Passagiere, die in Begleitung von Kindern reisen, oder behinderte Passagiere mit eingeschränkter Mobilität können über die Freigepäckmenge hinaus gebührenfrei Kinderwagen und Rollstühle oder andere technische Gehhilfen befördern, die für ihre Mobilität erforderlich sind. 4. Das Handgepäck darf nicht zwischen den Sitzen, in den Durchgängen oder in den Vorräumen der Waggons abgestellt werden. 5. Für die Beförderung von kleinen Haustieren (Hunden und Vögeln) oder unzerlegten Fahrrädern (abzustellen in den Vorräumen der Waggons) wird über den festgelegten Tarif hinaus eine weitere Gebühr erhoben. 6. Passagiere der Business Class können ohne zusätzliche Gebühr in Begleitung von kleinen zahmen Tieren (Haustieren), Hunden oder Vögeln reisen. Die Beförderung großer Hunderassen in der Business Class ist nicht gestattet. 7. Kleine zahme Tiere (Haustiere), Hunde und Vögel müssen in Kisten, Käfigen oder Behältern transportiert und an den für das Handgepäck vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Große Hunderassen, einschließlich Diensthunden, müssen im Vorraum des Waggons befördert (höchstens zwei Hunde) und an die Leine genommen werden sowie einen Maulkorb tragen. Der Besitzer oder Begleiter darf das Tier nicht unbeaufsichtigt lassen und muss die Einhaltung der öffentlichen gesundheitlichen und hygienischen Standards gewährleisten. Kleine Hunde dürfen auch ohne Käfig mitgeführt werden, wenn sie einen Maulkorb tragen und angeleint sind. Mitgeführte Katzen müssen von ihren Besitzern oder Begleitern

beaufsichtigt werden. Wenn die erforderlichen tierärztlichen Dokumente vorliegen, können mehr kleine zahme Tiere (Haustiere), Hunde und Vögel befördert werden, als die Vorschriften für die Beförderung von Handgepäck vorsehen. 8. Sehbehinderte und blinde Passagiere dürfen Blindenhunde gebührenfrei befördern. 9. Unabhängig davon, ob der Passagier mit Handgepäck reist, ist pro Reisedokument (Fahrkarte) und gegen Gebühr die Beförderung von einem Gepäckstück Elektronik, Haushaltstechnik, Video- oder Audiotechnik gestattet, dessen Dimensionen in der Summe mehr als 180 cm betragen. Die Bezahlung der Beförderung der oben genannten Gegenstände erfolgt gemäß den geltenden Tarifen und unabhängig von deren Gewicht. 10. Für die Unversehrtheit und Sicherheit des Handgepäcks haftet der Passagier. 6. Verbote für Passagiere 1. In den Elektrozügen von Aeroexpress LLC ist Folgendes nicht gestattet: - Passagiere dürfen nicht in Bekleidung oder mit Gepäck, Gegenständen oder Produkten reisen, die andere Passagiere, die Waggons, Anlagen und Einrichtungen verunreinigen. - Gepäck und Handgepäck müssen an den Plätzen der Passagiere abgestellt werden. - Passagier dürfen keine Gegenstände mit sich führen, die das Gepäck beschädigen oder verschmutzen, ebenso keine übelriechenden, feuergefährlichen, toxischen, brennbaren, explosiven oder andere gefährliche Substanzen. Schusswaffen, die als Handgepäck befördert werden, müssen in einer Tasche, einem Halfter oder einem Spezialbehälter mitgeführt werden. Sie dürfen nicht geladen sein. Die Munition muss separat gelagert werden. - Passagiere dürfen nicht in Begleitung von Tieren reisen, deren Beförderung im Handgepäck verboten ist. - Alkoholgenuss und das Reisen unter Einfluss von Alkohol sind nicht gestattet. - Es ist nicht gestattet, das automatische Öffnen und Schließen der Türen zu behindern, wenn der Zug hält. Die Türen der Waggons dürfen während der Fahrt nicht geöffnet werden. - Es ist verboten, die Einrichtung der Fahrgastabteile, die Glasfenster in den Triebwagen und Fahrgastabteilen zu beschädigen. - Glücksspiele, Belästigungen anderer Passagiere und das Verstreuen von Abfall sind verboten. - Die Notbremse darf ausschließlich in Notfällen benutzt werden. - Das Rauchen in den Fahrgastabteilen und Vorräumen ist verboten. 2. Ein Passagier kann aus folgenden Gründen zum Verlassen eines Elektrozugs gezwungen werden:

- Durch Beamte des Innenministeriums und vom Sicherheitspersonal, das den Zug begleitet, wenn er gegen die Vorschriften der Beförderung verstößt, die öffentliche Ruhe und Ordnung oder andere Passagiere im Zug stört. - Durch die Zugbegleiter, die die Reisedokumente (Fahrkarten) kontrollieren, wenn der Passagier ohne Reisedokument (Fahrkarte) reist oder wenn er/sie die Fahrkarte eines regulären Nahverkehrszugs nutzt und sich weigert, den Fahrpreis gemäß den geltenden Vorschriften zu bezahlen. - Durch medizinisches Personal, wenn eine Erkrankung des Passagiers ihn/sie daran hindert, die Reise fortzusetzen oder wenn die Erkrankung die Gesundheit anderer Passagiere gefährdet und es nicht möglich ist, den Passagier im Zug zu isolieren. - In anderen, vom geltenden Recht der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen. 7. Rechte der Zugbegleiter (Kontrolleure) 1. Die Zugbegleiter (Kontrolleure) sind befugt: - Die Reisedokumente (Fahrkarten) im Elektrozug sowie am Eingang der Fahrgastabteile der Business Class zu kontrollieren. - Die Nachweise des Anspruchs auf Ermäßigung (wenn ein Passagier Anspruch auf Ermäßigung hat) im Elektrozug zu überprüfen. - Gemäß den geltenden Tarifen die Fahrtkosten und die Bearbeitungsgebühr für die Ausstellung eines Reisedokuments (Fahrkarte) von Passagieren einzuziehen, die ohne Reisedokument (Fahrkarte) reisen. - Die Fahrtkosten für die Beförderung von Kindern in der festgesetzten Höhe einzuziehen, die mindestens fünf Jahre alt sind und keine Fahrkarte haben, sowie die Gebühren für Übergepäck oder übergroßes Gepäck, einschließlich der Bearbeitungsgebühr für die Ausstellung der Fahrkarte. - Die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, wenn ein Passagier sich weigert, die Fahrt zu bezahlen, um den Passagier aus dem Zug zu entfernen.