Informationsschreiben: Gesamtqualifikation für das Abitur bzw. die Fachhochschulreife. (Stand: )

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Transkript:

Abiturjahrgang 2018 Qualifikationsphase Informationsschreiben: Gesamtqualifikation für das Abitur bzw. die Fachhochschulreife gültig nur für den Abiturjahrgang 2018! (Stand: 1.12.2016) Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, wir möchten Euch und Sie über das Zustandekommen der Abiturnote (die sogenannte Abitur-Gesamtqualifikation) informieren. Aufgrund dessen, dass einige Teile der komplett erst ab dem Schuljahr 2018/2019 in Klasse 11 beginnenden Oberstufenreform nun für den Abiturjahrgang 2018 vorgezogen wurden, gibt es im Vergleich zur bisherigen Gesetzeslage einige Neuerungen. Natürlich gibt es dazu eine intensive Beratung, besonders im Vorfeld der Meldung zum Abitur, aber die wichtigsten Erlassbedingungen werden in diesem Schreiben schon einmal zusammengestellt und erläutert. Gesamtqualifikation Die Gesamtnote für das Abitur setzt sich aus zwei Blöcken zusammen: In Block I werden Kursergebnisse aus den 4 Semestern der Qualifikationsphase eingebracht; hier sind die Beleg- und Einbringungsverpflichtungen für die einzelnen zu beachten. Je nach Profil gibt es unterschiedliche Einbringungsverpflichtungen, die auf der letzten Seite dieser Information zu finden sind. In Block II werden die Ergebnisse der Abiturprüfung eingebracht. Die Ergebnisse beider Blöcke werden zusammengezählt. Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich dann die Durchschnittsnote, die im Abiturzeugnis steht. Für alle Profile gilt: Kurse mit 00 Punkten können nicht eingebracht werden, gelten als nicht belegt; Semesterergebnisse der Prüfungsfächer P1, P2, P3 zählen doppelt; Semesterergebnisse der Prüfungsfächer P4 und P5 zählen einfach; Semesterergebnisse der übrigen zählen einfach; Prüfungsergebnisse des schriftlichen und mündlichen Abiturs zählen vierfach. In beiden Blöcken müssen Mindestbedingungen erreicht werden (eine Mindestpunktzahl und eine Mindestzahl an Ergebnissen mit 05 oder mehr Punkten). Erfüllt ihr die Mindestbedingungen in Block I nicht, werdet ihr nicht zur Abiturprüfung zugelassen. Erfüllt ihr die Mindestbedingungen in Block II nicht, werden von der Prüfungskommission eine oder mehrere Nachprüfungen festgesetzt, damit ihr die Bedingungen doch noch erfüllen könnt. Gelingt dieses nicht, gibt es kein Abitur - aber möglicherweise den schulischen Teil der Fachhochschulreife.

Informationsschreiben: Gesamtqualifikation Seite 2/5 1.) Block I (Semesterergebnisse) 1a.) Einbringungsverpflichtungen Kurse in Block I Einzubringen sind die Semester-Ergebnisse aus einzelnen Kursen der Qualifikationsphase. Dabei müssen mindestens 32 Kurse verpflichtend eingebracht werden; maximal können 36 Kurse eingebracht werden. Für die Mindestzahl von 32 Kursen sind verpflichtend einzubringen: 8 Ergebnisse Prüfungsfächer P4/P5 aus allen 4 Semestern - einfach gezählt 12 Ergebnisse aus Nichtprüfungsfächern der Qualifikationsphase einfach gezählt (je nach Profil unterschiedlich, siehe Einbringungsverpflichtungen ) Für alle Profile gilt hier: Es können maximal 3 Sportkurse eingebracht werden; darunter muss mindestens eine Individualsportart sein. Es müssen mindestens 2 Kurse des Seminarfaches eingebracht werden; darunter das Semester, in dem die Facharbeit geschrieben wurde (= 12-2), sowie das Semester davor (= 12-1) oder danach (= 13-1). 12 Ergebnisse Prüfungsfächer P1,P2,P3 aus allen 4 Semestern doppelt gezählt Da die Ergebnisse von P1, P2 und P3 doppelt gezählt werden, wird die Gesamtsumme aus 44 Ergebnissen gebildet (8+12+2x12 Semesterergebnisse in Notenpunkten). Wer mehr als 32 Kurse einbringen will, kann bei den Nichtprüfungsfächern zusätzlich bis zu 4 Kurse (also max. 16 Ergebnisse) einrechnen lassen. Das lohnt sich, wenn dadurch entweder die Durchschnittspunktzahl pro Kurs in Block I erhöht wird oder eine Abitur-Zulassung wegen der höheren Zahl an Unterkursen möglich wird. Auf dem Meldebogen für das Abitur wird die günstigste Variante angegeben, d.h. die mit der bestmöglichen Durchschnittspunktzahl oder die einzig mögliche Zulassungswertung. 1b.) Mindestbedingungen Block I für die Zulassung zur Abiturprüfung Für die Abitur-Zulassung müssen in Block I folgende Mindestbedingungen erfüllt sein: Mit der Formel Gesamte Punktsumme, geteilt durch die Anzahl der eingebrachten und einfach oder doppelt gezählten Ergebnisse, das multipliziert mit 40 müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden, also im Durchschnitt 05 Punkte pro Kurs. (Beispiel 32 Kurse: Gesamtpunktsumme geteilt durch 44 Ergebnisse, mal 40 = Punktesumme Block I) Unter den 12 Ergebnissen aus doppelter Wertung (= P1, P2, P3) müssen mindestens 9 Semesterergebnisse mit mindestens 05 Punkten sein. Insgesamt müssen unter den 32 Ergebnissen* aus allen Kursen mindestens 26 Ergebnisse (inklusive aller Prüfungsfächer) mit mindestens 05 Punkten sein. * Werden mehr als 32 Kurse eingebracht, sind auch mehr Ergebnisse unter 05 Punkten möglich (siehe 1c. Unterkurse ).

1c.) Unterkurse in Block I Informationsschreiben: Gesamtqualifikation Seite 3/5 Bei den eingebrachten Kursen darf kein Kurs mit 00 Punkten sein. Es ist nur eine begrenzte Zahl an Unterkursen (= unter 05 Punkten) erläubt. Unter den Prüfungsfächern P1/P2/P3 dürfen insgesamt höchstens drei Unterkurse sein. Unter allen Kursen dürfen bei 32 bis 34 eingebrachten Kursen insgesamt maximal sechs Unterkurse (P1/P2/P3-Unterkurse mitgezählt) sein. Werden 35 oder 36 Kurse eingebracht, erhöht sich die Zahl der zulässigen Unterkurse auf maximal 7 Unterkurse (inklusive möglicher Prüfungsfach-Unterkurse): Um auf einen Durchschnitt von 05 Punkten pro Kurs zu kommen, müssen die Unterkurse immer mit besseren Ergebnissen ausgeglichen werden. 2.) Block II (Abitur-Prüfungsergebnisse) 2a.) Einbringen von Abiturergebnissen in Block II Einzubringen sind die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen. Das Ergebnis einer Besonderen Lernleistung (BLL, z.b. die Dokumentation der Teilnahme an einem Bundeswettbewerb) kann dabei das Ergebnis des vierten Prüfungsfaches P4 im Abitur ersetzen. Der schriftliche Teil der BLL muss dafür jedoch vor Beginn der Abiturprüfungen (am letzten Unterrichtstag) fertiggestellt sein. Eine BLL muss am Ende des 12 Schuljahres angemeldet werden. 2b.) Mindestbedingungen Block II zum Bestehen des Abiturs Ergebnisse der Abiturpfürungen werden vierfach gezählt; die Gesamtsumme in Block II wird also aus insgesamt 20 Ergebnissen gebildet (4 x Abiturprüfungsergebnisse P1-P5). Um das Abitur zu bestehen, müssen in Block II folgende Mindestbedingungen erfüllt sein: Es müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden (Formel 4 x 5 Abitur-Ergebnisse in Notenpunkten ); In drei Prüfungsfächern, darunter in mindestens einem LK (P1/P2/P3), müssen jeweils mindestens 20 Punkte erreicht werden (= je 05 Punkte in vierfacher Wertung). 2c.) Abitur-Prüfungsergebnisse unter 05 Punkten in Block II In Block II dürfen auch Prüfungsergebnisse mit 00 Punkten eingebracht werden. Es dürfen jedoch insgesamt höchstens 2 Prüfungen unter 05 Punkten sein und in einem der Prüfungsfächer P1/P2/P3 müssen mindestens 05 Punkte erreicht werden (beides ggf. durch eine mündliche Nachprüfung). Wer auch nur eine der Bedingungen in Block II nicht erfüllt, bekommt kein Abitur. In diesem Fall kann das zweite Jahr der Qualifikationsphase sowie die Abiturprüfung einmal wiederholt werden oder es wird geprüft, ob die Voraussetzungen für den schulischen Teil der Fachhochschulreife erfüllt sind.

Informationsschreiben: Gesamtqualifikation Seite 4/5 3.) Schulischer Teil der Fachhochschulreife Dafür werden Ergebnisse aus zwei aufeinander folgenden Semestern eingebracht. Eine Einbringungsverpflichtung (FHR) besteht für die folgenden : DE, MA, eine NW, eine FS, GS (Ersatz: PoWi als Prüfungsfach). Fach Anzahl Wertung Bedingungen A: P1, P2 4 Kurse doppelt B: 11 weitere Kurse, darunter: P3 2 Kurse einfach mindestens vierstündige 5 weitere Kurse einfach (zusätzlich zu P3) zwei- oder vierstündige 3-4 einzelne Kurse einfach A: Insgesamt mindestens 40 Punkte (= 20 P. aus 4 Kursen x 2), darunter höchstens 2 Unterkurse B: Insgesamt mindestens 55 Punkte. Wenn Sportkurse eingebracht werden, müssen darunter verschiedene Sportarten und mind. eine Individualsportart sein. Unterkurse: Höchstzahl in Teil B ist abhängig von Teil A; für A+B maximal 4 U-Kurse (= Kurse unter 05 Punkten) Aus den Semesterergebnissen werden eine Gesamtsumme und eine Durchschnittsnote gebildet. Über den schulischen Teil der FHR wird eine Bescheinigung ausgestellt. Um die vollständige Fachhochschulreife zu erhalten, muss zu dem schulischen Teil noch ein berufspraktischer Teil absolviert werden und zwar durch ein mindestens einjähriges berufsbezogenes Praktikum, das in Vollzeit Einblick in betriebliche Abläufe und verschiedene Arbeitsbereiche gibt; FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligen-, Wehr- oder Zivildienst von einem Jahr Dauer; eine mindestens einjährige nicht abgeschlossene Berufsausbildung oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung. Wenn der berufspraktische Teil bei der Schule schriftlich nachgewiesen wurde, stellen wir auf Antrag ein Zeugnis über die erlangte Fachhochschulreife aus. 4.) Abiturprüfung und Wiederholen Für den Fall, dass die Ergebnisse in 13 nicht für eine Zulassung zur Abiturprüfung ausreichen oder die Abiturprüfung nicht bestanden wird, gibt es die Möglichkeit Klasse 13 zu wiederholen, allerdings nur, wenn damit die Verweildauer von maximal 4 Jahren in der Oberstufe (einschließlich Einführungsphase) nicht überschritten wird. Ausnahme: Wer zum Abitur zugelassen wurde, dann aber durch die Abiturprüfungen fällt, darf ein fünftes Jahr in der Oberstufe absolvieren und das Abitur wiederholen. Ein Zurücktreten bzw. Wiederholen kann nur nach Beratung durch die Sek-II-Leitung beantragt werden. Wir wünschen allen, dass das nicht nötig sein wird, sondern Ihr die Zeit in der Oberstufe erfolgreich beendet! Mit freundlichen Grüßen Die Oberstufenleitung der IGS Querum

Gymnasiale Oberstufe: Informationsschreiben: Gesamtqualifikation Seite 5/5 Einbringungsverpflichtungen für die Gesamtqualifikation Abitur 2018 Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse Deutsch 4 Fremdsprache 1)2) 4 nur SPR: weitere Fremdsprache 1)3) 4 Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel 4) 2 Politik-Wirtschaft 2 Geschichte 2 Religion oder Werte und Normen oder Philosophie 5) 2 Mathematik 4 Naturwissenschaft 1) 4 nur NW: weitere Naturwissenschaft 1)6) 4 Seminarfach 7) 2 nur GSW: weitere Fremdsprache oder weitere Naturwissenschaft 8) 2 1) Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache oder Naturwissenschaft betreffen. 2) 1 Waren Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nach 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c VO-GO neu zu erwerben, so müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse eingebracht werden; dies gilt auch, wenn die Einbringungsverpflichtungen mit einer anderen als der in der Einführungsphase neu begonnenen Fremdsprache erfüllt werden. 2 Schulhalbjahresergebnisse in einer in der Einführungsphase neu begonnenen dritten oder vierten Fremdsprache können eingebracht werden. 3) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im sprachlichen Schwerpunkt. 4) 1 Beide Schulhalbjahresergebnisse müssen dasselbe Fach betreffen. 2 Im musisch-künstlerischen Schwerpunkt müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse in dem nicht als Schwerpunktfach gewählten Fach Musik oder Kunst oder im Fach Darstellendes Spiel eingebracht werden. 5) Wurde Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der die Schülerin oder der Schüler angehört, nicht angeboten und an dessen statt von der Schülerin oder dem Schüler das Fach Werte und Normen oder das Fach Philosophie nicht gewählt, so sind zwei aufeinanderfolgende zusätzliche Schulhalbjahresergebnisse eines anderen Fachs, das nicht Prüfungsfach ist, aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld einzubringen. 6) 1 Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt. 2 Die Naturwissenschaft kann durch Informatik ersetzt werden; in diesem Fall sind vier Schulhalbjahresergebnisse im Fach Informatik einzubringen. 7) Es muss sich um die Ergebnisse aus zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren handeln, darunter das Ergebnis des Schulhalbjahres, in dem die Facharbeit geschrieben worden ist. 8) 1 Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im gesellschaftswissenschaftlichen und im sportlichen Schwerpunkt. 2 Die Naturwissenschaft kann durch Informatik ersetzt werden; in diesem Fall sind zwei Schulhalbjahresergebnisse im Fach Informatik einzubringen.