ENTWICKLUNG DES STIMMRECHTS UND DES WAHLSYSTEMS IN BELGIEN. a) Belgien ist eine repräsentative und parlamentarische Demokratie

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Transkript:

ENTWICKLUNG DES STIMMRECHTS UND DES WAHLSYSTEMS IN BELGIEN I. Entwicklung des Stimmrechts in Belgien a) Belgien ist eine repräsentative und parlamentarische Demokratie. Eine repräsentative Demokratie Die Wahlen erlauben der Bevölkerung sich von Parlamentariern vertreten zu lassen. Die Bevölkerung übt somit die gesetzgebende Gewalt nicht selbst aus, sondern lässt sich von den gewählten Parlamentariern vertreten. Aus diesem Grund spricht man von einer repräsentativen Demokratie. Die Gewählten bekommen für einen bestimmten Zeitraum von der Bevölkerung die Freiheit die gesetzgebende Gewalt auszuüben. Ist die Bevölkerung nicht mit den Parlamentariern einverstanden, kann sie bei den nächsten Wahlen andere wählen. Die Kontrolle mittels einer Volksbefragung ist in Belgien nur auf Gemeinde und Provinzialebene möglich und ist nicht zwingend. Das Referendum bleibt aber ein politisches Diskussionsthema.. Eine parlamentarische Demokratie Belgien verfügt nicht nur über ein repräsentatives, sondern auch über ein parlamentarisches System. Nur das Parlament kann gewählt werden, weder Staatsoberhaupt (der König) noch die Minister sind wählbar. Die Minister werden vom Staatsoberhaupt ernannt. Da die Regierung nicht gewählt worden ist, muss sie ihr politisches Handeln vor dem gewählten Parlament rechtfertigen. b) Starke Entwicklung des Stimmrechts für das Parlament in Belgien Bei den ersten Parlamentswahlen (Abgeordnetenkammer und Senat) im Jahr 83 haben nur einige Bürger, die einen bestimmten Wahlzensus (Steuer) zahlen, Stimmrecht. Dieses System wird Zensuswahlrecht genannt. Nur die reicheren Belgier haben somit das Recht Parlamentarier zu wählen. Dieses Zensuswahlrecht hat sich nach und nach zum einfachen allgemeinen Wahlrecht, bei dem jeder Bürger über eine einzige Stimme verfügt, entwickelt. Diese Entwicklung verlief jedoch nicht ohne Reibungen.

Nach blutigen Streiks wird 893 das allgemeine Mehrfachwahlrecht eingeführt. In diesem System verfügt jeder Mann über eine Stimme und einige, die eine Steuer ( Wahlzensus ) zahlen oder über ein bestimmtes Diplom ( Kapazität ) verfügen, erhalten zwei oder drei Stimmen. 893 lag das erforderliche Wahlalter bei 5 Jahren. Frauen besitzen kein Stimmrecht. 99 wird das einfache allgemeine Wahlrecht (ein Mann, eine Stimme) eingeführt und das Wahlalter von 5 auf herabgesetzt. Erst 98 wird den Frauen das Stimmrecht zuerkannt. Seit dem 8. Juli 98 haben alle Bürger (Männer und Frauen) ab 8 Jahren Recht auf eine Stimme unter der Bedingung, dass sie Belgier sind. Ausländer haben kein Stimmrecht für die Parlamentswahlen. Seit 893 gilt Wahlpflicht in Belgien; das heißt, dass jeder verpflichtet ist, am Wahltag im Wahllokal zu erscheinen. Wahlpflicht bedeutet jedoch nicht, dass jeder seine Stimme abgeben muss. Es ist ebenfalls erlaubt, weiß oder ungültig zu stimmen. ENTWICKLUNG DES STIMMRECHTS IN BELGIEN JAHR BEVÖLKERUNG ANZAHL WÄHLER WAHLSYSTEM 83, Millionen 6 000 Zensuswahlrecht 89 6, Millionen, Millionen Allgemeines Mehrfachwahlrecht Männer 99 7,6 Millionen, Millionen Einfaches allgemeines Wahlrecht Männer 98 8,6 Millionen 5,6 Millionen 003 0,3 Millionen 7,5 Millionen Einfaches allgemeines Wahlrecht Männer und Frauen NB: Seit 893 ist Wählen Pflicht. 98 wurde das Wahlalter auf 8 Jahre herabgesetzt.

II. Entwicklung des Wahlsystems in Belgien. Die Zeit des Zensuswahlrechts (83893) a) Die Abgeordnetenkammer und der Senat werden ausschließlich direkt von den Zensuswählern gewählt. Die Wahlen finden im Hauptort des Wahlbezirks statt. Um gewählt werden zu können, müssen die Mitglieder der Abgeordnetenkammer Belgier sein, ihren Wohnsitz in Belgien haben, die politischen Rechte besitzen und das 5. Lebensjahr vollendet haben. Die Mitglieder des Senats müssen ihrerseits Belgier sein, ihren Wohnsitz in Belgien haben, die politischen Rechte besitzen, das 0. Lebensjahr vollendet haben und einen bestimmten Betrag an direkten Steuern entrichten. Die Abgeordnetenkammer setzt sich aus 0 für Jahre gewählten Mitgliedern zusammen und wird alle Jahre zur Hälfte erneuert. Die Anzahl Mitglieder der Abgeordnetenkammer steigt im Verhältnis zum Bevölkerungswachstum, das alle zehn Jahre durch Volkszählung ermittelt wird. Der Senat umfasst 5 für 8 Jahre gewählte Mitglieder (halb so viele wie die Abgeordnetenkammer) und wird alle Jahre zur Hälfte erneuert. Die Wahlen erfolgen mit absoluter Mehrheit. Die Stimmzettel enthalten ein Feld zur Abgabe einer Listenstimme ( Stimmabgabe im Kopffeld ), gefolgt von der alphabetisch geordneten Kandidatenliste. Es gibt keine Liste mit Ersatzkandidaten, sodass der Tod eines ordentlichen Vertreters Teilneuwahlen erfordert. Die Wähler tragen auf ihre Stimmzettel so viele Namen ein, wie Sitze in ihrem Wahlbezirk zu vergeben sind, wobei sie panaschieren können, d.h. Kandidaten verschiedener Listen angeben können. Die Kandidaten, die die absolute Mehrheit erreichen und die höchste Anzahl Stimmen auf ihren Namen vereinen können, sind gewählt und besetzen die frei werdenden Sitze in den Kammern. Es sei erwähnt, dass es in der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts keine Parteien im eigentlichen Sinne, sondern eher katholische und liberale Wahlverbände gibt. Die Jahre 83 bis 87 sind dabei vom Unionismus geprägt, einem Pakt zwischen katholischen und liberalen Strömungen, der eine neutrale Haltung der verschiedenen Regierungen in Bezug auf die Differenzen zwischen Katholiken und Liberalen anstrebt. In der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts entstehen richtige Parteien mit katholischer, liberaler oder sozialistischer Ausrichtung.

b) Wahlergebnisse: Zusammensetzung der Abgeordnetenkammer und des Senats von 87 bis 893, ausgedrückt in Sitzen Abgeordnetenkammer Senat Jahr Katholiken Liberale Katholiken Liberale Andere 87 88 850 85 85 85 855 856 857 859 86 863 86 866 867 868 870 870 87 87 876 878 880 88 88 88 886 888 890 89 53 5 39 5 5 63 38 7 50 57 5 5 50 6 7 7 68 67 60 58 59 86 98 98 9 9 55 83 69 57 5 5 70 69 66 59 6 70 7 6 5 53 56 57 7 7 79 5 0 0 60 3 7 3 7 5 9 3 3 30 3 3 7 6 0 3 7 3 3 33 33 7 8 36 37 6 8 30

3. Die Zeit des allgemeinen Mehrfachwahlrechts (8998) a) Allgemeines Mehrfachwahlrecht mit absoluter Mehrheit (89899) Belgier männlichen Geschlechts, die das 5. Lebensjahr vollendet haben, in einer belgischen Gemeinde eingetragen sind und denen das Wahlrecht nicht aberkannt worden ist, erhalten eine Stimme. Wähler, die einen bestimmten Steuersatz zahlen, erhalten eine zusätzliche Stimme ( Stimmen) und Wähler, die über ein bestimmtes Diplom verfügen, erhalten noch eine zusätzliche Stimme, sofern sie ebenfalls den festgelegten Steuersatz entrichten (3 Stimmen). Um an der Wahl des Senats teilnehmen zu können, müssen die Wähler das dreißigste Lebensjahr vollendet haben. Die Wahlpflicht wird eingeführt und die Wahlen werden in den Gemeinden abgehalten. Die Abgeordnetenkammer zählt 5 Sitze und die Zusammensetzung des Senats (0 Sitze) gestaltet sich etwas demokratischer: Der Steuersatz für die Wahl zum Senator wird gesenkt und das Amt des von den Provinzialräten bestimmten Provinzialsenators eingeführt. In Belgien gilt das allgemeine Mehrfachwahlrecht mit absoluter Mehrheit für die Wahl des Parlaments nur während fünf Jahren. In diesem Zeitraum (89899) wird drei mal gewählt: 89, 896 und 898. Da nun fast überall drei Parteien antreten Katholiken, Liberale und Sozialisten finden die Wahlen meist an zwei verschiedenen Sonntagen statt. Es kommt nämlich häufig vor, dass im ersten Wahlgang keine der drei Parteien die absolute Mehrheit erreicht, was eine erneute Kraftprobe der beiden stärksten Parteien im zweiten Wahlgang erforderlich macht. Bei Stichwahlen (sprich der Durchführung eines zweiten Wahlgangs) zwischen katholischen und sozialistischen Kandidaten stimmen die konservativen Liberalen sehr oft für die Katholiken. Im Laufe dieser fünf Jahre sieht die liberale Partei die Anzahl ihrer Gewählten im Parlament derart schwinden, dass sie ganz selbstverständlich zu einem glühenden Verfechter der verhältnismäßigen Vertretung wird. Bei diesen Forderungen erhält sie zudem Rückendeckung von den progressiven Flügeln der anderen Formationen. b) Allgemeines Mehrfachwahlrecht mit verhältnismäßiger Vertretung (90098) Die größte Veränderung, die durch die Einführung der verhältnismäßigen Vertretung am bestehenden Wahlsystem vorgenommen wird, besteht in der Anwendung des von dem Mathematiker D Hondt entwickelten Systems für die Sitzverteilung: Die Einführung dieses Systems bringt folgende Wahlrechtsreformen mit sich: Panaschierungsverbot: Das alte Wahlsystem mit absoluter Mehrheit erlaubte die Stimmabgabe für Kandidaten auf unterschiedlichen Listen. Hinzufügung von Ersatzkandidaten im Hinblick auf die Vermeidung von Teilneuwahlen: Im alten System erforderte der Tod eines Parlamentariers nämlich immer lokale Neuwahlen. Somit gibt es fortan drei Möglichkeiten der gültigen Stimmabgabe: Listenstimme oder Stimme im Kopffeld, Stimmabgabe im Feld neben dem Namen eines ordentlichen Kandidaten und/oder Stimmabgabe im Feld neben dem Namen eines Ersatzkandidaten. Gruppierung verschiedener kleinerer Bezirke, wo vorher nur ein Abgeordneter gewählt wurde und die Anwendung des Systems der verhältnismäßigen Vertretung somit unmöglich war. Zwischen 900 und 99 kommt die verhältnismäßige Vertretung nur innerhalb des Wahlbezirks zum Tragen; erst nach 99 wird das System auf Provinzebene ausgedehnt und werden Listengruppierungen eingeführt.

Da die alphabetische Anordnung nicht mehr angewandt wird, organisieren die Parteien ab dem Jahr 900 ebenfalls eine interne Wahl, um die Vorschlagsreihenfolge auf den Listen festzulegen (verstärkter Einfluss der Parteien auf die entsandten Kandidten). c) Sitzverteilung Anwendung des D HondtSystems Der Hauptwahlvorstand teilt die Wahlziffer (= Gesamtanzahl der für eine Liste abgegebenen gültigen Stimmzettel) jeder Liste nacheinander durch,, 3,, 5 usw. und ordnet die Quotienten nach der Reihenfolge ihrer Größe bis für alle Listen zusammen so viele Quotienten erreicht werden, wie Mitglieder zu wählen sind. Die Sitze werden auf die Listen verteilt, indem jeder Liste so viele Sitze zugeteilt werden, wie ihre Wahlziffer Quotienten enthält, die dem letzten geordneten Quotienten entsprechen oder ihn übersteigen. Der letzte nummerierte Quotient, der Anrecht auf einen Sitz gibt, wird Wahldivisor genannt. Beispiel: Verteilung von Sitzen in einem Wahlkreis: Wahlziffer LISTE 5.000 LISTE 0.000 LISTE 3.000 LISTE 9.800 LISTE 5 5.00 G E T E I L T D U R C H 5.000 (. Sitz) 0.000 (. Sitz).000 (. Sitz) 9.800 5.00 7.000 (3. Sitz) 0.000 (5. Sitz) 0.500 (0. Sitz).900 3 8.000 (6. Sitz) 3.333 (8. Sitz) 7.000 3.500 (7. Sitz) 0.000 (. Sitz) 5 0.800 (9. Sitz) 8.000 6 9.000 6.666 7 7.7 Liste erhält 5 Sitze, Liste erhält Sitze und Liste 3 erhält Sitze.

d) Ergebnisse der Wahlen der Abgeordnetenkammer Zusammensetzung der Abgeordnetenkammer von 89 bis 98, ausgedrückt in Sitzen Jahr Katholiken Liberale Sozialisten Andere 89 896 898 900 90 90 906 908 90 9 9 0 86 96 93 89 87 86 0 99 0 3 3 3 3 6 3 5 8 8 7 3 3 9 30 35 35 39 0. Die Zeit des einfachen allgemeinen Wahlrechts (99 bis heute) a) Abänderungen der Wahlrechtsvorschriften Mit der Einführung des einfachen allgemeinen Wahlrechts erhält jeder Wähler eine einzige Stimme. Das Mindestalter der Wähler wird von 5 auf Jahre und 98 von auf 8 Jahre herabgesetzt. Bis 98 ist das Wahlrecht den Männern vorbehalten; Frauen dürfen ab 99 an den Wahlen teilnehmen. Die Grundsätze des einfachen allgemeinen Wahlrechts, der Wahlpflicht, des Wahlgeheimnisses und der Durchführung der Wahlen in den Gemeinden werden in die Verfassung aufgenommen. Durch die Einführung des einfachen allgemeinen Wahlrechts verfügt keine Partei mehr über die absolute Mehrheit im Parlament, was fortan die Bildung von Koalitionsregierungen mit zwei oder mehr Parteien erforderlich macht. Um in die Abgeordnetenkammer gewählt werden zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden: Belgier sein, die zivilen und politischen Rechte besitzen, das 5. Lebensjahr vollendet haben (seit 99 das.) und seinen Wohnsitz in Belgien haben. Alle Abgeordneten werden direkt gewählt. Die Aufteilung der Anzahl Abgeordneter auf die Wahlkreise erfolgt im Verhältnis zur Bevölkerungszahl jedes Wahlkreises. Um in den Senat gewählt werden zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden: Belgier sein, die zivilen und politischen Rechte besitzen, das 0. Lebensjahr vollendet haben, seinen Wohnsitz in Belgien haben und einen bestimmten Steuersatz entrichten beziehungsweise bestimmte Fähigkeiten nachweisen.

Neben den direkt gewählten Senatoren tagen auch (von den Provinzialräten bestimmte) Provinzialsenatoren und (von den gewählten Senatoren und den Provinzialsenatoren bestimmte) kooptierte Senatoren. Aufgrund seiner Zusammensetzung ist der Senat ein politisches Organ, das sich durch Besonnenheit auszeichnet. Fortan werden die Mitglieder des Senats gleichzeitig mit den Mitgliedern der Abgeordnetenkammer für vier Jahre gewählt. Schließlich werden die Kinder des Königs, die das 8. Lebensjahr vollendet haben, zu Senatoren von Rechts wegen. Seit der Verfassungsrevision von 993 entsprechen die Wählbarkeitsbedingungen für Senatoren den Bedingungen für Abgeordnete. Die Anzahl Senatoren und die Befugnisse des Senats sind eingeschränkt worden, und die Provinzialsenatoren sind durch die von den Gemeinschaften bestimmten Senatoren ersetzt worden. Das D HONDTSystem wird beibehalten und das System der Listengruppierung für die Wahlen wird eingeführt. Die Kandidaten einer Liste dürfen fortan erklären, dass sie mit den Kandidaten anderer Listen aus anderen Wahlkreisen für die Sitzverteilung eine Gruppe bilden. Die Listengruppierung beschränkt sich allerdings auf die Provinz. Nach einer ersten Verteilung der Sitze, die direkt zugeteilt werden, werden die übrigen Sitze in einer zweiten Phase auf Provinzebene verteilt. Dabei wird die Gesamtanzahl der Stimmzettel berücksichtigt, die für die Listen, die eine Gruppe bilden, in der gesamten Provinz abgegeben worden sind. Derzeit zählt die Abgeordnetenkammer 50 direkt gewählte Mitglieder und der Senat 0 direkt gewählte Senatoren, Gemeinschaftssenatoren, 0 kooptierte Senatoren und 3 Senatoren von Rechts wegen. b) Wahlergebnisse Zusammensetzung der Abgeordnetenkammer von 99 bis 939, ausgedrückt in Sitzen Jahr Kath. Lib. Soz. Komm. Fläm. Nat. Rex Andere Gesamt 99 9 95 99 93 936 939 73 80 78 76 79 63 73 3 33 3 8 3 33 70 68 78 70 73 70 6 3 9 9 5 6 8 6 7 86 86 87 87 87 0 0

Zusammensetzung der Abgeordnetenkammer von 96 bis 003, ausgedrückt in Sitzen Jahr CD&V CDH VLD MR SP.A SPIRIT PS (B) KP PC FDF (RW) RW NVA PLDP GROEN! ECOLO RAD UDRT VLAAMS BELNG FN (Andere) 96 99 950 95 958 96 965 968 97 97 977 978 98 985 987 99 995 999 003 9 05 08 95 0 96 77 69 67 7 80 8 6 65 6 57 3 9 7 9 0 5 0 8 7 3 30 3 () 36 5 6 8 6 39 9 69 66 77 86 8 8 6 59 6 59 6 58 6 67 7 63 33 8 3 7 5 6 5 5 3 () 5 8 3 (6) 3 3 () 5 0 0 0 6 6 0 5 8 3 (3) (5) 9 9 7 0 3 5 8 (7) NB: Für die Auslegung dieser Ergebnisse ist der Einführung des Frauenwahlrechts im Jahr 99 und der Herabsetzung des Wahlalters auf 8 Jahre im Jahr 98 Rechnung zu tragen. 99 wird die Anzahl Sitze der Abgeordnetenkammer von 0 auf erhöht. 995 wird die Anzahl Sitze der Abgeordnetenkammer auf 50 beschränkt. () Front démocratique des Francophones (FDF, heute MR) () Rassemblement wallon (RW) (3) 97: Gründung in Brüssel der PLDP (Parti Libéral Démocrate et Pluraliste de la Région bruxelloise), nach 980 eingegliedert in die PRL (heute MR) () 977: Gründung der PRLW (Parti de Réformes et de la Liberté en Wallonie) im Januar 977 aus der Fusion der PLP und dem antikollektivistischen Flügel des Rassemblement wallon; nach 980 PRL; seit 99 nennt sich die PVV VLD. (5) PL: Parti libéral francophone bruxellois. Nachdem sich die französischsprachigen Brüsseler Liberalen der FDF angeschlossen hatten und vor allem ab 97 gab es bedeutende Differenzen zwischen den Brüsseler Liberalen. Dieses Phänomen ging einher mit Spaltungen innerhalb der Partei, der Gründung von Splitterparteien und häufigen Parteiwechseln; nach 980 in die PRL (heute MR) eingegliedert. (6) Nur die FDF bleibt übrig; ab 995 in einem Kartell mit der PRL (heute MR) (7) Wovon 3 Rossem und FN

CD&V = vormals CVP CDH = vormals PSC VLD = vormals PVV MR = vormals PRLFDFMCC SP.ASPIRIT = vormals SP und BSP vormals VUID PS = vormals PSB NVA = vormals VUID und VU GROEN! = vormals AGALEV VLAAMS BELANG = vormals VLAAMS BLOK c) Bestimmung der Gewählten und Ersatzmitglieder. Seit der Einführung des allgemeinen Mehrfachwahlrechts (900) und des einfachen allgemeinen Wahlrechts (99) mit verhältnismäßiger Vertretung wird für die Verteilung der Sitze auf die Listen das D HONDTSystem (siehe Punkt c) weiter oben) und das System der Listengruppierung (siehe Punkt 3 a) weiter oben) verwendet. Nach der Zuteilung der erzielten Sitze an jede Partei müssen diese Sitze den Kandidaten mit den meisten Vorzugsstimmen zugeteilt werden. Diese Bestimmung der Gewählten (und der Ersatzmitglieder) erfolgte bereits auf unterschiedliche Arten. Ab dem Jahr 900 spielen die Parteivorstände die Hauptrolle bei der Anordnung der Kandidaten auf den Listen, die nicht mehr alphabetisch erfolgt, sondern nach der vom Parteivorstand gewünschten Reihenfolge. Die Kandidaten am oberen Ende der Liste sind begünstigt, da die reinen Listenstimmen ( Stimmabgabe im Koppfeld ) den ersten Kandidaten durch Übertragung zusätzlich zu ihren eigenen Vorzugsstimmen zugerechnet werden (bei Wählern, die eine reine Listenstimme abgeben, wird davon ausgegangen, dass sie mit der Vorschlagsreihenfolge der Kandidaten einverstanden sind). Im Laufe des letzten Jahrzehnts hat der Gesetzgeber den direkten Einfluss des Wählers auf die Bestimmung der Gewählten erhöhen wollen, indem er ihm ermöglicht hat, mehrere Vorzugsstimmen auf einer Liste abzugeben (seit 995) und indem er beschlossen hat, dass bei gleichzeitiger Abgabe von Listenstimme und Vorzugsstimmen auf derselben Liste nur die Vorzugsstimmen berücksichtigt werden (vorher war das Gegenteil der Fall: Nur die Listenstimme wurde berücksichtigt). 00 wird der Devolutiveffekt der im Kopffeld abgegebenen Stimmen, sprich der Einfluss der Übertragung der Listenstimmen auf die ersten Kandidaten einer Liste, auf die Hälfte reduziert. Gleichzeitig wird die Unterscheidung zwischen ordentlichen Kandidaten und Ersatzkandidaten auf den Listen aufgehoben, fortan werden die nicht gewählten Kandidaten einer Liste als Ersatzmitglieder bestimmt. Seit 003 werden ordentliche Kandidaten und Ersatzkandidaten wieder getrennt vorgeschlagen, während der Devolutiveffekt zugunsten der Vorschlagsreihenfolge auf die Hälfte begrenzt bleibt. Für die Bestimmung der Gewählten ist die Wählbarkeitsziffer einer Liste ausschlaggebend. Diese Ziffer wird berechnet, indem die Wahlziffer der Liste (= Gesamtanzahl der für die Liste abgegebenen gültigen Stimmzettel) durch die um eins erhöhte Anzahl erzielten Sitze geteilt wird.. Beispiel für die Bestimmung der Gewählten und Ersatzmitglieder bis 99 Bis 99 kann der Wähler auf ein und derselben Liste entweder eine Listenstimme, eine

Vorzugsstimme für einen ordentlichen Kandidaten, eine Vorzugsstimme für einen Ersatzkandidaten oder eine Vorzugsstimme für einen ordentlichen Kandidaten und einen Ersatzkandidaten abgeben. Gibt der Wähler eine Listenstimme und Vorzugsstimmen ab, werden Letztere nicht berücksichtigt (nur die Listenstimme gilt). * Bestimmung der Gewählten: Anzahl Stimmzettel mit Listenstimme: 30.000 Anzahl Stimmzettel mit Vorzugsstimmen für ordentliche Kandidaten:.000 Wahlziffer: 7.000 Anzahl Sitze für die Liste A: 3 Wählbarkeitsziffer: 7.000 = 8.000 (3+) Anzahl Stimmzettel für die Übertragung: 30.000 NB: Die Kategorie der Stimmzettel mit Listenstimmen umfasst die Stimmzettel mit Stimmabgabe ausschließlich im Kopffeld und die Stimmzettel mit Stimmabgabe ausschließlich für einen Ersatzkandidaten. Die Kategorie der Stimmzettel mit Vorzugsstimmen für ordentliche Kandidaten umfasst die Stimmzettel mit Stimmabgabe für ordentliche Kandidaten und die Stimmzettel mit Stimmabgabe für ordentliche Kandidaten und Ersatzkandidaten. Kandidaten Vorzugsstimmen Übertragung der Listenstimmen Gesamtanzahl Stimmen Gewählte.000 + 6.000 8.000 3.000 +.000 7.000 3 3 5.000 0 5.000.000 0.000 5 8.000 0 8.000.000 30.000 7.000 Als ordentliche Mitglieder sind in dieser Reihenfolge gewählt: die Kandidaten Nr., 5 und.

* Bestimmung der Ersatzmitglieder: Wahlziffer der Liste A: 7.000 Anzahl erzielter Sitze: 3 Wählbarkeitsziffer: 7.000 = 8.000 (3+) Anzahl Stimmzettel mit Vorzugsstimmen für Ersatzkandidaten: 3.000 Anzahl Stimmzettel für die Übertragung: 0.000 NB: Die Kategorie der Stimmzettel mit Vorzugsstimmen für Ersatzkandidaten umfasst die Stimmzettel mit Stimmabgabe für Ersatzkandidaten und die Stimmzettel mit Stimmabgabe für Ersatzkandidaten und ordentliche Kandidaten. Kandidaten Vorzugsstimmen Übertragung der Listenstimmen Gesamtanzahl Stimmen Gewählte 6.000 +.000 8.000 3.000 + 5.000 8.000 3 3.00 + 3.000 5.00 8.600 0 8.600 5 00 0 00 6 6.600 0.600 5 3.000 0.000 7.000 Als Ersatzmitglieder sind in dieser Reihenfolge gewählt: die Kandidaten Nr.,,, 3, 6 und 5. 3. Beispiel für die Bestimmung der Gewählten und Ersatzmitglieder von 995 bis 000 Ab 995 kann der Wähler auf ein und derselben Liste entweder eine Listenstimme, eine oder mehrere Vorzugsstimmen für ordentliche Kandidaten, eine oder mehrere Vorzugsstimmen für Ersatzkandidaten oder eine oder mehrere Vorzugsstimmen für ordentliche Kandidaten und Ersatzkandidaten abgeben. Gibt der Wähler auf derselben Liste eine Listenstimme und Vorzugsstimmen ab, wird die Listenstimme nicht berücksichtigt. Die Hauptwahlvorstände teilen die gültigen Stimmzettel für jede Liste in vier Unterkategorien ein:. Stimmzettel mit Stimmabgabe ausschließlich im Kopffeld,. Stimmzettel mit Stimmabgabe ausschließlich für einen oder mehrere ordentliche Kandidaten, 3. Stimmzettel mit Stimmabgabe für einen oder mehrere ordentliche Kandidaten und zugleich für einen oder mehrere Ersatzkandidaten,. Stimmzettel mit Stimmabgabe ausschließlich für einen oder mehrere

Ersatzkandidaten. Im Rahmen der Bestimmung der Gewählten berücksichtigt der Wahlvorstand für die Übertragung der Stimmen für ordentliche Kandidaten nur die Stimmzettel der Unterkategorien und und für die Übertragung der Stimmen für Ersatzkandidaten nur die Stimmzettel der Unterkategorien und. Die Stimmzettel der Unterkategorie 3 dürfen auf keinen Fall für irgendeine Übertragung berücksichtigt werden. Wahlziffer = Gesamtanzahl der Unterkategorien bis : 7.000 Anzahl erzielter Sitze: Wählbarkeitsziffer:.00, sprich 7.000 (+) Verteilung der Wahlziffer auf die Unterkategorien: Unterkategorie 7.000 5.000 3 3.000 6.000 7.000 Zugunsten der Vorschlagsreihenfolge der ordentlichen Kandidaten abgegebene Anzahl Stimmzettel: 3.000 (Unterkategorien + ) Zugunsten der Vorschlagsreihenfolge der Ersatzkandidaten abgegebene Anzahl Stimmzettel: 3.000 (Unterkategorien + ) Ordentliche Kandidaten Vorzugsstimmen Übertragung an die ordentlichen Kandidaten Gesamtanzahl Stimmen Gewählte.000 +.00.00 7.000 7.000 3 0.000 0.000 5.000 + 9.00.00 5 5.000 5.000 3 3.000 Als ordentliche Mitglieder sind in dieser Reihenfolge gewählt: die Kandidaten Nr. 3,, 5 und.

Ersatzkandidaten Vorzugsstimmen Übertragung an die Ersatzkandidaten Gesamtanzahl Stimmen Gewählte.000 +.00.00 5.000 5.000 3 5.000 + 9.00.00 3.000 + 3.00.00 Als Ersatzmitglieder sind in dieser Reihenfolge gewählt: die Kandidaten Nr.,, 3, und. Für die Ersatzkandidaten ist die Gesamtanzahl Stimmzettel für die Übertragung (3.0005.00 = 6.800) nicht ausgeschöpft worden.. Beispiel für die Bestimmung der Gewählten und Ersatzmitglieder von 00 bis 00 Da die Ersatzkandidaten nicht mehr separat auf einer Liste vorgeschlagen werden, kann der Wähler auf ein und derselben Liste nur noch entweder eine Listenstimme oder eine oder mehrere Vorzugsstimmen für einzelne Kandidaten abgeben. Gibt der Wähler auf ein und derselben Liste gleichzeitig eine Listenstimme und Vorzugsstimmen ab, wird die Listenstimme nicht berücksichtigt. Die Übertragung der Stimmzettel zugunsten der Vorschlagsreihenfolge beschränkt sich auf die Hälfte, sodass die Vorzugsstimmen an Bedeutung gewinnen. Nach der Bestimmung der Gewählten nimmt der Wahlvorstand die Bestimmung der Ersatzmitglieder vor. Werden ein oder mehrere Kandidaten derselben Liste gewählt, werden die nicht gewählten Kandidaten dieser Liste auf die gleiche Weise zu Ersatzmitgliedern bestimmt. Anzahl Stimmzettel mit Stimmabgabe ausschließlich im Kopffeld: 33.000 Anzahl Stimmzettel mit Vorzugsstimmen: 39.000 Wahlziffer: 7.000 Anzahl erzielter Sitze: Wählbarkeitsziffer: 7.000 =.00 (+) Anzahl Stimmzettel für die Übertragung: 33.000 = 6.500

Gewählte: Kandidaten Vorzugsstimmen Übertragung Gesamtanzahl Stimmen Gewählte 9.600 +.800.00 3.00 +.700.00 3 7.700 7.700 8.00 8.00 5 7.300 7.300 6 9.700 9.700 7 6.000 6.000 6.500 Als ordentliche Mitglieder sind in dieser Reihenfolge gewählt: die Kandidaten Nr. 5, 7, und. Kandidaten Vorzugsstimmen Übertragung Gesamtanzahl Stimmen Gewählte 3 7.700 + 6.700.00 8.00 + 6.000.00 6 9.700 + 3.800 3.500 3 6.500 Als Ersatzmitglieder sind in dieser Reihenfolge gewählt: die Kandidaten Nr. 3, und 6. NB: Die oben dargestellte Bestimmung der Gewählten und Ersatzmitglieder ist bei der Wahl des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 3. Juni 00 angewendet worden. 5. Beispiel für die Bestimmung der Gewählten und Ersatzmitglieder ab 003 für die Wahlen der föderalen Parlamente, des Europäischen Parlaments und der Gemeinschafts und Regionalparlamente Ab 003 kann der Wähler (wie bereits von 995 bis 000) auf ein und derselben Liste entweder eine Listenstimme, eine oder mehrere Vorzugsstimmen für ordentliche Kandidaten, eine oder mehrere Vorzugsstimmen für Ersatzkandidaten oder eine oder mehrere Vorzugsstimmen für ordentliche Kandidaten und Ersatzkandidaten abgeben. Gibt der Wähler auf derselben Liste eine Listenstimme und Vorzugsstimmen ab, wird die Listenstimme nicht berücksichtigt.

Die Hauptwahlvorstände teilen die gültigen Stimmzettel für jede Liste in vier Unterkategorien ein:. Stimmzettel mit Stimmabgabe ausschließlich im Kopffeld,. Stimmzettel mit Stimmabgabe ausschließlich für einen oder mehrere ordentliche Kandidaten (Vorzugsstimmen), 3. Stimmzettel mit Stimmabgabe für einen oder mehrere ordentliche Kandidaten und zugleich für einen oder mehrere Ersatzkandidaten (Vorzugsstimmen),. Stimmzettel mit Stimmabgabe ausschließlich für einen oder mehrere Ersatzkandidaten (Vorzugsstimmen). Im Rahmen der Bestimmung der Gewählten berücksichtigt der Wahlvorstand für die Übertragung der Stimmen für ordentliche Kandidaten nur die Stimmzettel der Unterkategorien und und für die Übertragung der Stimmen für Ersatzkandidaten nur die Stimmzettel der Unterkategorien und. Die Stimmzettel der Unterkategorie 3 dürfen auf keinen Fall für irgendeine Übertragung berücksichtigt werden. NB: Es sei daran erinnert, dass ab 003 nur Listen zur Sitzverteilung zugelassen werden, die im betreffenden Wahlkreis beziehungsweise Wahlkollegium mindestens 5 % der Gesamtanzahl gültig abgegebener Stimmen erhalten haben (= 5 %Schwelle für die Zulassung zur Sitzverteilung). Die Stimmzettel zugunsten der Vorschlagreihenfolge zählen jedoch fortan nur noch zur Hälfte. Wahlziffer = Summe der Unterkategorien bis : 7.000 Anzahl erzielter Sitze: Wählbarkeitsziffer:.00, sprich 7.000 (+) Verteilung der Wahlziffer auf die Unterkategorien: Unterkategorie 7.000 5.000 3 3.000 6.000 7.000 Zugunsten der Vorschlagsreihenfolge der ordentlichen Kandidaten abgegebene Anzahl Stimmzettel: 3.000 : = 6.500 (Unterkategorien + )

Zugunsten der Vorschlagsreihenfolge der Ersatzkandidaten abgegebene Anzahl Stimmzettel: 3.000 : = 6.000 (Unterkategorien + ) Ordentliche Kandidaten Vorzugsstimmen Übertragung an die ordentlichen Kandidaten Gesamtanzahl Stimmen Gewählte.000 +.00.00 7.000 7.000 3 0.000 0.000 5.000 +.00 9.00 5 5.000 5.000 3 6.500 Als ordentliche Mitglieder sind in dieser Reihenfolge gewählt: die Kandidaten Nr. 3,, 5 und. Ersatzkandidaten Vorzugsstimmen Übertragung auf die Ersatzkandidaten Gesamtanzahl Stimmen Gewählte 3.000 +.00.00 5.000 5.000 3 8.000 + 6.00.00 3.000 + 8.00 9.00 6.000 Als Ersatzmitglieder sind in dieser Reihenfolge gewählt: die Kandidaten Nr.,, 3 und. NB: Die oben dargestellte Bestimmung der Gewählten (ordentliche Mitglieder und Ersatzmitglieder) ist bei den Wahlen vom 8. Mai 003 für die Abgeordnetenkammer und den Senat und den Wahlen des Europäischen Parlaments und der Regional und Gemeinschaftsparlamente vom 3. Juni 00 angewendet worden.