Gliederung. Einführung in das französische Recht - WS 2013/2014

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1 6. Strafrecht A) Die strafrechtlichen Taten und Sanktionen B) Die Parteien in einem Strafprozess Einführung in das französische Recht - WS 2013/2014 Gliederung 1. Eine kurze Geschichte des französischen Recht und seiner Ausstrahlung A) Die Geschichte des heutigen französischen Rechts B) Die Ausstrahlung des französischen Rechts (Präsident der Republik, Regierung und sein Premierminister, Parlament, Verfassungsgericht) B) Rechtsquellen (Normenpyramide, der Titel XV über der Europäischen Union) 3. Der Gerichtsaufbau A) Die ordentliche Gerichtsbarkeit B) Die Verwaltungsgerichtsbarkeit C) Das Tribunal des conflits (Kompetenzkonflikthof) D) Das Gerichtsverfahren 4. Verwaltungsrecht A) Ein durch den Richter geprägtes Recht B) Der Verwaltungsaufbau C) Die verschiedene Akte der Verwaltung 5. Zivilrecht A) Rechtssubjekte B) Schuldrecht

2 Wählt Art. 6, al. 1 Wählt Art. 24, al. 2 Wählen Art. 24, al. 3 Ernennt Art. 8 Einführung in das französische Recht - WS 2013/ Das Verfassungsrecht der 5. Republik b. Die Regierung (=le Gouvernement) und seiner Premierminister (=le Premier ministre) Präsident der Republik Parlament Regierung Vertrauensfrage Art. 20, al. 3 Nationalversammlung Senat Premierminister Minister Wahlmänner Volk

3 2. Das Verfassungsrecht der 5. Republik b. Die Regierung (=le Gouvernement) und seiner Premierminister (=le Premier ministre) Regierung abhängig vom Präsident: ernennt der PM (Art. 8) / ernennt die Minister auf Vorschlag des PMs (Art. 8, al. 2) / entlässt in der Praxis den PM Anmerkung: Wahl des PM ist frei Präsident muss aber in der Praxis der Mehrheit der Nationalversammlung entsprechen, weil die Regierung gegenüber der NV verantwortlich ist (Art. 20, al. 3) Ministerrat (=Conseil des Ministres): Premierminister / Minister Vorsitzender ist der Präsident Anmerkung: entspricht der Einheit der Exekutivgewalt Entscheidungen einstimmig oder mit Konsens beschlossen Verschiedene Arten von Ministern: Staatsminister (=le Ministre d État) (Ordentlicher) Minister (=le Ministre ordinaire/de plein exercice) beigeordneter Minister (=le Ministre délégué) Staatssekretär (=le Secrétaire d État) Rechtsstellung der Regierungsmitglieder: Unvereinbarkeit: Verbot eine andere berufliche Tätigkeit auszuführen, insb. ein Parlamentsmandat (Art. 23) an der Spitze eines Ministeriums -> Dienstvorgesetzter Entscheidet durch Anordnungen (=arrêté et circulaire)

4 2. Das Verfassungsrecht der 5. Republik b. Die Regierung (=le Gouvernement) und seiner Premierminister (=le Premier ministre) Zuständigkeit der Regierung: Art. 20: Die Regierung bestimmt und leitet die Politik der Nation (=«Le Gouvernement détermine et conduit la politique de la nation») Praxis -> Kompetenzen der Regierung müssen im Einklang mit den weit interpretierten Befugnissen des Präsidenten gebracht werden Beispiel: Der Präsident bestätigt die Tagesordnung + unterzeichnet die Rechtsverordnungen des Ministerrates = wichtiger Einfluss der Präsident bestimmt die gesamte Exekutive Regierung + PM handeln unter der Leitung des Präsidenten - Die Vertrauensfrage (=la question de confiance): Art. 49, al.1: Der Premierminister übernimmt nach Beratung des Ministerrates vor der Nationalversammlung die politische Verantwortung der Regierung für ihr Programm oder gegebenenfalls für eine Erklärung zur allgemeinen Politik wenn die absolute Mehrheit der Nationalversammlung nicht erreicht ist -> müssen PM + Minister von ihrem Amt zurücktreten

5 b. Die Regierung (=le Gouvernement) und seiner Premierminister (=le Premier ministre) Zuständigkeit des Premierministers: Art. 21: Der Premierminister leitet die Amtsgeschäfte der Regierung / (=«Le Premier ministre dirige l'action du Gouvernement») personifiziert die Regierung Koordinations- und Schlichtungsmacht zwischen Ministern -> aber seine Autorität über die Ministern ist nur politisch Leitung der Verwaltung weitere Kompetenzen in der Verfassung (Art. 21, 12, 89, 54, 61) Die Minister im Rat der Europäischen Union (=le conseil de l Union Européenne) Art. 16 EUV (=TUE): Der Rat wird gemeinsam mit dem Europäischen Parlament als Gesetzgeber tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus schaffen die europäische Gesetzgebung (=la législation européenne) auf Vorschlag (=sur proposition) der Europäischen Kommission (=la commission européenne) wird daher europäische Rechtsakte (=un acte juridique) schaffen: Verordnungen (=le règlement), Richtlinien (=la directive), Beschlüsse (=la décision) verschiedene Ratsformationen je nach Thema: z.b. Der Rat für Umwelt setzt sich aus den Umweltministern der MS zusammen

6 c. Das Parlament (=le Parlement): Die Nationalversammlung (=l Assemblée Nationale) und der Senat (=le Sénat) Zweikammersystem (= système bicaméral): die Nationalversammlung (= l Assemblée Nationale) + der Senat (=le Sénat) Art. 24 wesentliche Aufgabe des Parlaments: die Gesetzgebung (=le législatif) die Kontrolle der Regierung beide Kammern verfügen über mehr/weniger identische Rechte Unvereinbarkeit: Öffentliche Ämter: horizontale Häufung: nicht möglich (z.b. Abgeordneter (=le/la député(e)) + Senator (=le sénateur/la sénatrice)) vertikale Häufung: beschränkt (z.b. Mitglied des Europäischen Parlaments (=le/la membre du Parlement Européen) + Abgeordneter = nein!) privatwirtschaftliche Tätigkeiten: grundsätzlich möglich, aber beschränkt (z.b. Rechtsanwalt = nein!)

7 c. Das Parlament (=le Parlement): Die Nationalversammlung (=l Assemblée Nationale) und der Senat (=le Sénat) Die Nationalversammlung 577 Abgeordneten, für 5 Jahre gewählt alle 5 Jahre vollständig erneuert Wahlsystem: allgemeines, direktes Wahlrecht Persönlichkeitswahlrecht in 2 Wahlgängen Wahl nach dem 1. Wahlgang, ob: absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht Der Senat 348 Senatoren, für 6 Jahren gewählt alle 3 Jahre zur Hälfte erneuert Wahlsystem: allgemeines, indirektes Wahlrecht Wählerschaft: gewählter Politiker in der Gemeinschafts-, Departements- und Regionalebene Wahlpflicht Wenn nicht, 2. Wahlgang: relative Mehrheit ausreichend mögliche Auflösung durch den Präsident, Art. 12, al. 1 unmögliche Auflösung durch den Präsident

8 c. Das Parlament (=le Parlement): Die Nationalversammlung (=l Assemblée Nationale) und der Senat (=le Sénat) 101 Départements 96 auf den Kontinent (=France métropolitaine) 5 Übersee Departements: Guadeloupe, Martinique, Guyane, la Réunion und Mayotte 27 Regionen

9 c. Das Parlament (=le Parlement): Die Nationalversammlung (=l Assemblée Nationale) und der Senat (=le Sénat) Das europäische Parlament (=le Parlement européen) Wahl der europäischen Abgeordneter: - durch den europäischen Bürgern - auf nationale Ebene - für 5 Jahre - Art. 223 AEUV (=Traité sur le fonctionnement de l Union Européenne, TFUE): sieht eine gemeinsame Wahlverfahren in der ganzen EU voraus - Wahlprinzipien in der ganzen EU: allgemeine, unmittelbare, freie und geheime Wahl - in Frankreich: allgemeines, direktes Wahlrecht in 8 interregionale Wahlkreise Listenwahl im Rahmen eines Verhältniswahlrecht - 1 Wahlgang Umsetzung europäischen Recht auf nationale Ebene: - Frankreich: Monismus -> unmittelbare Anwendbarkeit des europäischen Rechts ist im Vergleich zu Deutschland unproblematisch (Art. 288 AEUV) - Umsetzung der Richtlinien durch parlamentarisches Gesetz

10 c. Das Parlament (=le Parlement): Die Nationalversammlung (=l Assemblée Nationale) und der Senat (=le Sénat) Gesetzgebungsverfahren

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