Gliederung. Einführung in das französische Recht - WS 2013/2014
|
|
- Gerrit Koenig
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gliederung 1. Eine kurze Geschichte des französischen Recht und seiner Ausstrahlung A) Die Geschichte des heutigen französischen Rechts B) Die Ausstrahlung des französischen Rechts 2. Das Verfassungsrecht der V. Republik A) Die wichtigsten Organe (Präsident der Republik, Regierung und sein Premierminister, Parlament, Verfassungsrat) B) Rechtsquellen (Normenpyramide, der Titel XV über der Europäischen Union) 3. Der Gerichtsaufbau A) Die ordentliche Gerichtsbarkeit, B) Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, C) Das Tribunal des conflits (Kompetenzkonflikthof), D) Das Gerichtsverfahren 4. Verwaltungsrecht A) Die Verwaltungsorganisation, B) Verwaltungsakte, C) Die Klagen vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit, D) Die Verwaltungsaufgaben: police administrative und Service Public, E) Die Prüfung: Verwaltungsakte/Recht der EU 5. Zivilrecht A) Rechtsbegriffe B) Rechtssubjekte C) Schadenshaftung D) Verträge 6. Strafrecht
2 5. Zivilrecht D) Die Verträge wichtigste Verträge Kaufvertrag (=le contrat de vente) Vertrag mit denen eine Person, der Verkäufer, das Eigentumsrecht einer Sache zu einer anderen Person, dem Käufer, unter der Bedingung der Kaufpreiszahlung überträgt Merkmale: gegenseitig (=synallagmatique) Konsensual/formfrei entgeltlich (=onéreux) mit gegenseitige Leistung Eigentumsübergang
3 5. Zivilrecht D) Die Verträge wichtigste Verträge Kaufvertrag (=le contrat de vente) besondere Voraussetzung: Preis von Vertragsparteien festgelegt obligatorische Bedingungen des Preises: o bestimmt oder bestimmbar o im Geld festgelegt o dinglich und ernst o rechtmäßig (=licite)
4 5. Zivilrecht D) Die Verträge wichtigste Verträge Kaufvertrag (=le contrat de vente) Pflichten des Käufers: die Sache annehmen Kaufpreiszahlung Pflichten des Verkäufers: Lieferpflicht Rechtsmängelhaftung Sachmängelhaftung
5 5. Zivilrecht D) Die Verträge wichtigste Verträge Mietvertrag (=le contrat de bail) Dauer: natürliche Person: mindestens 3 Jahre juristische Person: mindestens 6 Jahre Ende: Vermieter kündigt den Vertrag: o 6 Monaten vor dem Vertragsfrist o begründen o durch ein Gerichtsvollzieher oder per Einschreiben mit Rückschein Mieter kündigt den Vertrag: o wann er will o 3 Monaten Kündigungsfrist o keine Begründung nötig
6 5. Zivilrecht D) Die Verträge wichtigste Verträge Mietvertrag (=le contrat de bail) Pflichten des Vermieters: Sache im guten Zustand zur Verfügung zu stellen dem Mieter für die Dauer des Mietvertrags den ungestörten Genuss des gemieteten Gegenstands zu garantieren große Reparaturen zu erledigen Pflichten des Mieters: Miete zahlen Von der Sache nach dem Sorgfaltsprinzip (=en bon père de famille) Gebrauch machen die Sache nach seiner Funktion zu benutzen für die Beschädigung verantwortlich
7 Klassifizierung der strafbaren Handlung dreigeteilte Klassifizierung Art Code Pénal (CP): Verbrechen (=le crime) Vergehen (=le délit) Übertretung/Ordnungswidrigkeit (=la contravention) Abstufung der Strafen aufgrund der dreigeteilten Klassifizierung Art bis CP: Strafe für ein Verbrechen (=la peine criminelle) Vergehensstrafe (=la peine correctionnelle) Übertretungsstrafe (=la peine contraventionnelle) Für diese dreigeteilte Klassifizierung, wird nur die Hauptstrafe (=la peine principale) für eine natürliche Person berücksichtigt -> nicht Ersatzstrafe (=la peine alternative) und Nebenstrafe (=la peine complémentaire) Ersatzstrafe (=la peine alternative): kann eine Hauptstrafe ersetzen Nebenstrafe (=la peine complémentaire): ergänzt die Hauptstrafe
8 Klassifizierung der strafbaren Handlung Strafe für ein Verbrechen (=la peine criminelle): Art bis CP im Rahmen eines Verbrechens Hauptstrafe: Freiheitsstrafe -> lebenslänglich, 30 Jahre, 20 Jahre oder 10 Jahre Vergehensstrafe (=la peine correctionnelle): Art bis CP im Rahmen eines Vergehens Hauptstrafen: Freiheitsstrafe (eventuell + Geldstrafe): maximal 10 Jahre Geldstrafe: Minimum 3750
9 Klassifizierung der strafbaren Handlung Übertretungsstrafe (=la peine contraventionnelle) Art bis CP im Rahmen einer Übertretung/Ordnungswidrigkeit Hauptstrafe: Geldstrafe 5 verschiedene Klassen 5. Klasse: maximal 1500 Natur der strafbaren Handlung kann sich verändern: Verbrechen: strafbare Handlung immer absichtlich Versuchshandlung immer strafbar Vergehen: strafbare Handlung kann absichtlich oder fahrlässig sein Versuchshandlung strafbar wenn im Gesetz vorgesehen Übertretung/Ordnungswidrigkeit: materielle strafbare Handlung (=kein Problem ob absichtlich oder nicht) Versuchshandlung nur ausnahmsweise strafbar
10 Anwendungsbereich des Strafgesetzes Anwendung in der Zeit Zeit der strafbaren Handlung / Zeit der Gerichstentscheidung -> nicht im gleichen Moment Wie funktioniert es, wenn es in der Zwischenzeit ein neues Gesetz? Muss das frühere Gesetz oder das neue Gesetz angewendet werden? Code Pénal: Regelungen für drei Kategorien von Strafgesetzen (Art bis CP) bezüglich Inhaltsgesetze (=la loi de fond) bezüglich Verfahrensgesetze (=la loi de procédure) bezüglich Gesetze über die Durchführung und Anwendung der Strafen (=la loi d exécution et d application des peines)
11 Anwendungsbereich des Strafgesetzes bezüglich Inhaltsgesetze (=la loi de fond) Def. Inhaltsgesetze: Texte, die den Straftatbestand und seine Strafen bestimmen 1. Regel: anwendbares Gesetz = Gesetz welches zur Zeit der strafbaren Handlung bestand Art , al 1 und 2 CP 2. Regel: Rückwirkung in mitius : Anwendung der Inhaltsbestimmungen, die milder sind Wie kann man schätzen, ob eine Bestimmung milder ist? neues Gesetz ist milder, wenn: die Straftatbestand abgeschafft ist der strafschärfende Umstand abgeschafft ist usw.
12 Anwendungsbereich des Strafgesetzes bezüglich Inhaltsgesetze (=la loi de fond) neues Gesetz ist härter, wenn: Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert wird ein Straftatbestand hinzugefügt wird usw. wenn das Strafgesetz gleichzeitig milder und härter ist: prüfen, ob das Gesetz teilbar ist o wenn ja, jede mildere Bestimmung kann einzeln genommen werden o wenn nein, Richter muss eine vorherrschende Tendenz herausarbeiten und das mildere Gesetz anwenden ABER: ein neues Gesetz kann die Rechtskraft eines Urteils nicht infrage stellen
13 Anwendungsbereich des Strafgesetzes Anwendungsbereich im Raum Grundsatz: > französische Strafrecht wird nur auf strafbare Handlung angewendet, die auf den französischen Gebiet gemacht wurden = Territorialitätsprinzip (=le principe de territorialité) > Art bis CP Territorialitätsprinzip des Strafgesetzes (=le principe de la territorialité de la loi pénale): Strafrecht gilt für alle strafrechtlichen Handlungen auf dem fr. Gebiet Staatsangehörigkeit des Straftäters oder des Opfers unwichtig Gesetz gilt, aber nur auf dem Gebiet des Staates
14 Anwendungsbereich des Strafgesetzes Anwendungsbereich im Raum Persönlichkeitsprinzip des Strafgesetzes (=le principe de la personnalité de la loi pénale): Strafgesetz macht sich von der Person abhängig (Straftäter oder Opfer) anwendbares Strafgesetz = das von der Staatsangehörigkeit des Straftäters/des Opfers Strafgesetz vom Straftäter abhängig: aktive Persönlichkeit (=la personnalité active) Strafgesetz vom Opfer abhängig: passive Persönlichkeit (=la personnalité passive) (-> Strafgesetz folgt dem Opfer überall und gilt für Straftaten gegen ihn) Universalitätsprinzip bei der strafrechtlichen Verfolgung: Justiz des Ergreifungsortes ist für die Verurteilung des Straftäters zuständig Grundsätzlich im frz. Recht: Territorialitätsprinzip
Frau Rechtsanwältin Gabriele Quardt
Ringvorlesung Europa und europäische Integration Cornerstones of European Economic Law Mittwoch, 29.01.2014 Frau Rechtsanwältin Gabriele Quardt "Sportförderung im Fokus der Beihilfenkontrolle" 18 Uhr Senatssaal
MehrGliederung. Einführung in das französische Recht - WS 2013/2014
Gliederung 1. Eine kurze Geschichte des französischen Recht und seiner Ausstrahlung A) Die Geschichte des heutigen französischen Rechts B) Die Ausstrahlung des französischen Rechts 2. Das Verfassungsrecht
MehrGliederung. Einführung in das französische Recht - WS 2013/2014
Gliederung 1. Eine kurze Geschichte des französischen Recht und seiner Ausstrahlung A) Die Geschichte des heutigen französischen Rechts B) Die Ausstrahlung des französischen Rechts 2. Das Verfassungsrecht
MehrGliederung. Einführung in das französische Recht - WS 2013/2014
Gliederung 1. Eine kurze Geschichte des französischen Recht und seiner Ausstrahlung A) Die Geschichte des heutigen französischen Rechts B) Die Ausstrahlung des französischen Rechts 2. Das Verfassungsrecht
MehrGliederung. Einführung in das französische Recht - WS 2013/2014
6. Strafrecht A) Die strafrechtlichen Taten und Sanktionen B) Die Parteien in einem Strafprozess Einführung in das französische Recht - WS 2013/2014 Gliederung 1. Eine kurze Geschichte des französischen
MehrProf. Dr. Norbert Reich
Ringvorlesung Europa und europäische Integration Cornerstones of European Economic Law 18 Uhr Senatssaal Dienstag, 03.12.2013 Prof. Dr. Norbert Reich "Europäisches Privatrecht: Die neue Rechtsprechung
MehrLe bail d'habitation. Der Mietvertrag
Georges Krieger Le bail d'habitation Der Mietvertrag éditions saint-paul Table des matières Inhaltsverzeichnis Préface par Monsieur François Biltgen 15 Introduction 17 Partie préliminaire : Le champ d'application
MehrVeruntreuung und Kreditgefährdung persönliche Haftung des Geschäftsleiters
Veruntreuung und Kreditgefährdung persönliche Haftung des Geschäftsleiters Ihre deutsch- französische Rechtsanwaltskanzlei Unsere Schwerpunkte: Gesellschaftsrecht Firmengrundlagen Handelsrecht Bankrecht
MehrEinführung in die deutsche Rechtssprache
Einführung in die deutsche Rechtssprache von Heike Simon und Gisela Funk-Baker C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung, München Verlage Dalloz, DJ0F, Linde, Sakkoulas, Stämpfli AG 1999 Inhaltsverzeichnis Vorwort
MehrEinführung in das deutsche Recht und die deutsche Rechtssprache
Einführung in das deutsche Recht und die deutsche Rechtssprache von Heike Simon und Dr. Gisela Funk-Baker (f) 4., neubearbeitete Auflage C. H. Beck München C.H. Beck Warschau DJ0F, Kopenhagen Stämpfli
MehrDie öffentliche Verwaltung (Definitionsversuche):
Die öffentliche Verwaltung (Definitionsversuche): : Öffentliche Verwaltung Im organisatorischen Sinne Im materiellen Sinne Im formellen Sinne Negativer Definitionsversuch Positiver Definitionsversuch?
MehrGliederung. Einführung in das französische Recht - WS 2013/2014
Gliederung 1. Eine kurze Geschichte des französischen Recht und seiner Ausstrahlung A) Die Geschichte des heutigen französischen Rechts B) Die Ausstrahlung des französischen Rechts 2. Das Verfassungsrecht
MehrGliederung. Einführung in das französische Recht - WS 2013/2014
6. Strafrecht A) Die strafrechtlichen Taten und Sanktionen B) Die Parteien in einem Strafprozess Einführung in das französische Recht - WS 2013/2014 Gliederung 1. Eine kurze Geschichte des französischen
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV
Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV ErsterTeil: Das DDR-System und seine Organisation Erstes Kapitel: Einleitung - Untersuchungsgegenstand...3 Zweites Kapitel: Grundriss des politischen
MehrPUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 2. Juli 2007 (OR. en) 9675/07 Interinstitutionelles Dossier: 2005/0018 (CNS) LIMITE COPEN 67
Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 2. Juli 2007 (OR. en) PUBLIC 9675/07 Interinstitutionelles Dossier: 2005/0018 (CNS) LIMITE COPEN 67 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANDERE RECHTSINSTRUMENTE Betr.:
MehrBulgarien (Republik Bulgarien)
Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stand: März 2017 Bulgarien (Republik
MehrZum Recht des Vormieters gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kontaktdaten des Nachmieters
Zum Recht des Vormieters gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kontaktdaten des Nachmieters 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Zum Recht des Vormieters gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kontaktdaten
MehrLettland (Republik Lettland)
Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stand: März 2017 Lettland (Republik
MehrGrundkurs Recht für die Soziale Arbeit
Reinhard Joachim Wabnitz Grundkurs Recht für die Soziale Arbeit Mit 97 Übersichten, 22 Fällen und Musterlösungen 2., überarbeitete Auflage Ernst Reinhardt Verlag München Basel Prof. Dr. jur. Dr. phil.
MehrGrundkurs Recht für die Soziale Arbeit
Reinhard Joachim Wabnitz Grundkurs Recht für die Soziale Arbeit Mit 97 Übersichten, 22 Fällen und Musterlösungen Ernst Reinhardt Verlag München Basel Prof. Dr. jur. Dr. phil. Reinhard Joachim Wabnitz,
MehrSlowakei (Slowakische Republik)
Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anlage II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stand: März 2017 Slowakei (Slowakische
MehrZwischen Verkäufer... und Käufer... wird folgender Kaufvertrag abgeschlossen:
PFERDEKAUFVERTRAG O zwischen Privatpersonen untereinander, O zwischen Unternehmern untereinander oder O zwischen privatem Verkäufer und Unternehmer-Käufer Zwischen Verkäufer......... und Käufer...... wird
MehrPortugal (Portugiesische Republik) einschließlich der Azoren und Madeira
Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anlage II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stand: März 2017 Portugal (Portugiesische
MehrSlowenien (Republik Slowenien)
Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stand: Januar 2014 Slowenien (Republik
MehrMietvertrag Nr. XXX Jobtarif über die Nutzung eines PKW-Stellplatzes im Parkhaus der SPANDAU ARCADEN
Mietvertrag Nr. XXX Jobtarif über die Nutzung eines PKW-Stellplatzes im Parkhaus der SPANDAU ARCADEN Zwischen Bamlerstraße 1, 45141 Essen - nachstehend Vermieter genannt- und Herr/Frau Name Anschrift -
MehrAdrian S. Müller, Alexander Bieger, Dino Cerutti. Recht. für die Sekundarstufe II und die Weiterbildung. Lösungen
Adrian S. Müller, Alexander Bieger, Dino Cerutti Recht für die Sekundarstufe II und die Weiterbildung Lösungen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen der Rechtskunde 5 Repetitionsfragen des
MehrInhalt VORWORT...11 ABKÜRZUNGEN...13
VORWORT...11 ABKÜRZUNGEN...13 KAPITEL 1: EINLEITUNG...17 I. Problemaufriss und Gegenstand der Untersuchung...17 II. III. Begriffliche Präzisierung des Untersuchungsgegenstandes...18 1. Die funktionale
MehrPrüfungsschema Nacherfüllung im Kaufrecht Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 437 Nr. 1, 439 BGB
Prüfungsschema Nacherfüllung im Kaufrecht Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 437 Nr. 1, 439 BGB I. Entstehung des Anspruchs auf Nacherfüllung 2. Vorliegen eines Sachmangels ( 434 BGB) bzw. eines Rechtsmangels
MehrVorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.12.2009 KOM(2009)704 endgültig 2009/0189 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS S RATES über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union sowie der
MehrPFERDEKAUFVERTRAG Für Privatpersonen untereinander, Unternehmern untereinander oder zwischen privatem Verkäufer und Unternehmer-Käufer
PFERDEKAUFVERTRAG Für Privatpersonen untereinander, Unternehmern untereinander oder zwischen privatem Verkäufer und Unternehmer-Käufer Zwischen Herrn/Frau... (Verkäufer) und Herrn/Frau... (Käufer) wird
MehrHINNE GROTEFELS LYNDIAN GRABOWSKI RECHSANWÄLTE FACHANWÄLTE STEUERBERATER DORTMUND UND LÜNEN. Mietrecht
Mietrecht Vorfrage: GbR als Mietpartei BGH: GbR rechtsfähig Gesellschafter haften als Gesamschuldner Bei Außen-GbR haftet GbR in jeweiliger Zusammensetzung Mietvertrag Grundsätzlich formfrei Bei längerfristigen
MehrMietrecht. Bürgerliches Gesetzbuch Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung. Kommentar
Mietrecht Bürgerliches Gesetzbuch Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung Kommentar BERNHARD GRÄMLICH Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart 10., neu bearbeitete
MehrRecht für Marketing- und Verkaufsleiter 1. Grundlagen der Rechtsordnung
Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 1. Grundlagen der Rechtsordnung a. Aufgaben des Rechts b. Schweizer Gewalten c. Normhierarchie d. Wie entsteht eine Gesetz e. Aufbau der Rechtsordnung f. Rechtsquellen
MehrPolen (Republik Polen)
Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Polen (Republik Polen) Stand: März
MehrLitauen (Republik Litauen)
Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Litauen (Republik Litauen) Stand:
MehrTschechische Republik (Tschechische Republik)
Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anlage II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stand: März 2017 Tschechische Republik
MehrAllianz Autowelt Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug
Allianz Autowelt Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug [ FÜR DEN KÄUFER ] Vorbemerkung Dieser Vertrag ist für den privaten Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge gedacht. Ist ein Unternehmer Verkäufer,
MehrRichtlinie Nr. 1.4. des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember 2010 betreffend die polizeilichen Einvernahmen (Stand am 09.11.2015)
Ministère public MP Staatsanwaltschaft StA Liebfrauenplatz 4, Postfach 1638, 1701 Freiburg T +41 26 305 39 39, F +41 26 305 39 49 Ref. : FGS Richtlinie Nr. 1.4. des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember
MehrGrundkurs Recht für die Soziale Arbeit
Reinhard Joachim Wabnitz Grundkurs Recht für die Soziale Arbeit Mit 97 Übersichten, 22 Fällen und Musterlösungen 4., aktualisierte Auflage Ernst Reinhardt Verlag München Prof. Dr. jur. Dr. phil. Reinhard
MehrAllgemeines Zivilrecht
Allgemeines Zivilrecht Rechtsgrundlage Bürgerliches Recht = Teil des Zivilrechts; ergänzt durch die privatrechtlichen Sondergebiete, z.b. Recht des Geistigen Eigentums, Handelsrecht, Arbeitsrecht Wichtigste
MehrDie Geschichte der Todesstrafe
Die Todesstrafe Die Geschichte der Todesstrafe Im 12. und 13. Jahrhundert wurde die Todesstrafe auf vielerlei Verbrechen angewendet. So wurden z.b. Hexen verbrannt, Verräter gevierteilt, Mörder gerädert,
MehrTreu und Glauben ( 242 BGB) als Garantenstellung im Strafrecht?
Petra Kamberger Treu und Glauben ( 242 BGB) als Garantenstellung im Strafrecht? PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel: Problemstellung und Aufbau der Arbeit A)
MehrGPA-Mitteilung 1/2002
GPA-Mitteilung 1/2002 Az. 045.010 01.07.2002 Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche bei Lieferungen und Leistungen i.s. der VOL/A Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001
Mehr[1] Dr. Jacoby IPR Einführung I. 1. Def. Internationales Privatrecht?
Test IPR [1] Dr. Jacoby IPR Einführung I. 1 Def. Internationales Privatrecht? [1] Dr. Jacoby IPR Einführung I. 1 Internationales Privatrecht I. Einführung 1. Begriff Gesamtheit der Rechtssätze, die bei
MehrStrafrecht I BASLER KOMMENTAR. Art. StGB Jugendstrafgesetz. Marcel Alexander Niggli. Hans. Helbing Lichtenhahn Verlag. Professor der Freiburg
BASLER KOMMENTAR Strafrecht I Art. StGB Jugendstrafgesetz Marcel Alexander Niggli Professor der Freiburg Hans Helbing Lichtenhahn Verlag Strafrecht 2013 digitalisiert durch: IDS Luzern Verzeichnis der
MehrLuxemburg (Großherzogtum Luxemburg)
Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anlage II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Luxemburg (Großherzogtum Luxemburg)
MehrGegenteil: Dispositionsmaxime: Im Zivilrecht, die Parteien entscheiden, ob und welche Art von Prozess geführt wird
Grundlagen StPO Prozessmaximen 1. Offizialmaxime: die Einleitung und Betreibung des Strafverfahrens obliegen allein dem Staat 152 StPO (Ausnahme. Privatklagedelikte, Antragsdelikte StPO) Gegenteil: Dispositionsmaxime:
MehrEinführung in die Grundbegriffe des öffentlichen Rechts LV 618.120
Einführung in die Grundbegriffe des öffentlichen Rechts LV 618.120 SS 2010 Mag. Anna Gorbach SS 2010 1 Erster Block - Rechtsbegriff Recht Begriffsdefinition Normadressaten Rechtssubjekte und Objekte Recht
MehrDienstverträge. Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil
Dienstverträge Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil (Dienstverpflichteter) zur Leistung versprochener Dienste und der andere (Dienstberechtigter) zur Gewährung der
MehrDänemark (Königreich Dänemark) ohne Färöerinseln und Grönland
Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stand: März 2017 Dänemark (Königreich
MehrRAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 27. März 2002 (10.04) (OR. en) 7555/02 LIMITE DROIPEN 19 MIGR 23 COMIX 213
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 27. März 2002 (0.04) (OR. en) 7555/02 LIMITE DROIPEN 9 MIGR 23 COMIX 23 VERMERK des Sekretariats für die Gruppe "Materielles Strafrecht" Nr. Vordokument: 0704/0 DROIPEN
MehrMusterdokumente: Hundekaufvertrag
Musterdokumente: Hundekaufvertrag Vorwort: Auch als Tierbesitzer kommt irgendwann die Aufgabe den Kauf oder Verkauf eines Tieres abzuwickeln. Um dir hier eine Orientierungshilfe geben zu können und unseren
MehrÜberblick über die wesentlichen Änderungen des 2. Gewaltschutzgesetzes BGBl. I 2009/40 (2. GeSchG) in Geltung ab 1.6.2009
Überblick über die wesentlichen Änderungen des 2. Gewaltschutzgesetzes BGBl. I 2009/40 (2. GeSchG) in Geltung ab 1.6.2009 Hon.Prof. Dr. Udo Jesionek & MMag.a Dina Nachbaur 1. Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz
Mehr2226 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober Vom 11. Oktober 2016
2226 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2016 Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
MehrInstitut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Verträge I
Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Verträge I Schuldverhältnisse durch wechselseitige Vereinbarung das Gegenleistungsprinzip Typische Verträge Verträge zur Eigentumsübertragung
MehrRumänien (Rumänien) - die von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zu den Artikeln 6, 8, 25 und
Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stand: März 2017 Rumänien (Rumänien)
MehrLiebe AG-Mitstreiter,
Prof. Dr. Wolfgang Mitsch Universität Potsdam Juristische Fakultät August-Bebel-Strasse 89 14482 Potsdam Telefon 0331 977 3420 Email wmitsch@uni-potsdam.de Liebe AG-Mitstreiter, ich übersende Ihnen hiermit
MehrDie missbräuchliche Nutzung von befristeten Arbeitsverträgen und Zeitarbeitsverträgen im französischen Recht
Roman Frik Die missbräuchliche Nutzung von befristeten Arbeitsverträgen und Zeitarbeitsverträgen im französischen Recht Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 Einleitung 19 1. Kapitel: Grundlegendes
MehrEinführung in das portugiesische Recht
Vorlesung Einführung in das portugiesische Recht Zeit: mittwochs, 14-16 Uhr Beginn: 27.04.2016 Ort: Gebäude B4 1 - Seminarraum 0.26 Inhalt: Auf der Grundlage des Römischen Rechts mit Einflüssen anderer
MehrInhaltsverzeichnis. Teil A Ausgewählte Bereiche des Strafrechts Allgemeiner Teil. Literatur- und Rechtsgrundlagenverzeichnis... 9
Literatur- und Rechtsgrundlagenverzeichnis... 9 Teil A Ausgewählte Bereiche des Strafrechts Allgemeiner Teil 1. Strafrecht als ein Mittel der Sozialkontrolle... 13 1.1 Aufgabe des Strafrechts... 13 1.1.1
MehrDE Amtsblatt der Europäischen Union L 76/23
22.3.2005 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 76/23 ANHANG BESCHEINIGUNG nach Artikel 4 des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von
MehrPferdekaufvertrag (Der nicht den Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs unterfällt)
Frau/Herr Pferdekaufvertrag (Der nicht den Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs unterfällt) und Frau/Herr Verkäufer/in - Käufer/in - schließen folgenden Kaufvertrag: 1 Kaufgegenstand 1. Die Verkäuferin
MehrTeil 1 Internationales Privatrecht... 13
Inhalt Teil 1 Internationales Privatrecht... 13 A. Begriff, Quellen und Interessen des IPR...15 I. Begriff und Bedeutung...15 1. Begriff...15 2. Bedeutung...15 II. Quellen...18 1. Autonomes deutsches Kollisionsrecht...19
MehrNorddeutsche Hochschule für Rechtspflege. - HR Nord - Hildesheim
Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege - HR Nord - Hildesheim S T U D I E N P L A N Einführung in die Rechtswissenschaften und in das Staats- und Verfassungsrecht Stand: Dezember 2013 - 2 - A Art und
MehrDatensatzbeschreibung Strafverfolgungsstatistik EVAS-Nr
Datensatzbeschreibung 1995-2006 EVAS-Nr. 24311 Datensatzbeschreibung zu Kartenart 1 und 2 allgemeines Strafrecht ef0 Land der Bundesrepublik 01 = Schleswig-Holstein 02 = Hamburg 03 = Niedersachsen 04 =
MehrKonsequenzen illegalen Sprayens
Konsequenzen illegalen Sprayens 303 StGB: Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder eine Sache unbefugt, nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehend im Erscheinungsbildes verändert, wird
MehrKauf und Tausch. SoWiÜ2-1. Barta: Zivilrecht online
Kauf und Tausch Praktische Bedeutung...! Historische Entwicklung: Schenkung Tausch Kauf Die unentgeltliche Schenkung ist Wurzel der entgeltlichen Verträge Regelung im Gesetz: Tausch: Austausch "Sache gegen
MehrWelches Arbeitsrecht findet beim Schiffverkehr auf europäischen Flüssen Anwendung? Xavier DROUIN Rechtsanwalt Straßburg
Welches Arbeitsrecht findet beim Schiffverkehr auf europäischen Flüssen Anwendung? Xavier DROUIN Rechtsanwalt Straßburg EINLEITUNG Entwicklung eines globalisierten Handels und der multinationalen Unternehmen,
MehrGESETZGEBUNGSAKTE UND ANDERE RECHTSINSTRUMENTE RAHMENBESCHLUSS DES RATES zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 28. September 2006 (OR. en) 12279/06 CRIMORG 132 OC 597 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: RAHMENBESCHLUSS S RATES zur Bekämpfung der organisierten
MehrLehr- und Stoffverteilungsplan für den Einführungslehrgang der Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen
Lehr- und Stoffverteilungsplan für den Einführungslehrgang der Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen Neufassung nach der Verordnung über die Ausbildung und
MehrGESETZGEBUNGSAKTE UND ANDERE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung des Menschenhandels
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 12. Juni 2002 (OR. en) 9576/02 DROIPEN 36 MIGR 49 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung des Menschenhandels
MehrFassung vor 2002 Geltende Fassung Entwurf. 180a Ausbeutung von Prostituierten (1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem
Synopse zur djb-stellungnahme 07-01 zum Gesetzesentwurf des Bundesrates Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Menschenhandel (BT- Drucks. 16/1343) Fassung vor 2002 Geltende Fassung Entwurf 180 a Förderung
Mehr11133/15 hm/hba/zb 1 DG D 1B
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. Juli 2015 (OR. en) 11133/15 ASIM 65 COWEB 75 VERMERK Absender: Generalsekretariat des Rates Empfänger: Delegationen Nr. Vordok.: 10833/15 ASIM 55 COWEB 71 Betr.:
MehrArbeitspapier CISG-Prüfungsschemata 1
Prof. em. Martiny WS 2011/12 Internationales Handelsrecht Arbeitspapier CISG-Prüfungsschemata 1 I. Anwendbarkeit des CISG 1. Sachlicher Anwendungsbereich, Art. 1 ff. a) Kaufvertrag über Waren (Art. 1 I);
MehrRAHMENBESCHLUSS 2004/68/JI DES RATES vom 22. Dezember 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie
L 13/44 (In Anwendung von Titel VI des Vertrages über die Europäische Union erlassene Rechtsakte) RAHMENBESCHLUSS 2004/68/JI S RATES vom 22. Dezember 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern
MehrS y n o p s e. der Änderungsvorschläge für die Vorschriften über den Menschenhandel. (Entwürfe für ein Strafrechtsänderungsgesetz - 180b, 181 StGB)
S y n o p s e der Änderungsvorschläge für die Vorschriften über den Menschenhandel (Entwürfe für ein Strafrechtsänderungsgesetz - 180b, 181 StGB) Stand 2. 5. 2004 - 2 - StGB geltende Fassung Entwurf StrÄndG
MehrNachfolgend eine Übersicht über die ab dem 1. Januar 2007 geltende Rechtslage :
Offenlegung von Jahresabschlüssen ab 31.12.2007 Mit Wirkung zum 1. Januar 2007 haben sich durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister
MehrSchweden (Königreich Schweden)
Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stand: März 2017 Schweden (Königreich
MehrDer Verwaltungsvertrag im EU-Recht
JURISTISCHE FAKULTÄT UNIVERSITÄT HEIDELBERG ZUKUNFT SEIT 1386 Zusammenfassung der Dissertation mit dem Titel Der Verwaltungsvertrag im EU-Recht Dissertation vorgelegt von Natasa Athanasiadou Erstgutachter:
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort ÚfiÏÔÁÔ Einführung ÈÛ ÁˆÁ... 23
7 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 17 ÚfiÏÔÁÔ... 19 Einführung... 21 ÈÛ ÁˆÁ... 23 Kapitel 1: Einführung in die juristische Berufe... 25 LEKTION-NR. 1... 25 A. Fachtext: Berufe der Rechtspflege: Rechtsanwalt,
MehrAbgeschlossen in Vaduz am 4. Juni 1982 Inkrafttreten: 1. September 1983
0.354.910.21 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1983 Nr. 39 ausgegeben am 25. August 1983 Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über die Unterbringung von
MehrU R T E I L S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2223 Urteil Nr. 145/2002 vom 15. Oktober 2002 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 22 3 des Gesetzes vom 21. November 1989 über
MehrUnternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht. Frank im Sande, Staatsanwaltschaft Braunschweig 1
Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht 1 Einleitung Fremdbestimmte Arbeit birgt für den Arbeitnehmer Gefahren in sich Zum Schutz vor diesen Gefahren hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, deren
MehrInformationsblatt für die Opfer einer Straftat
REGIERUNG DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG Justizministerium Informationsblatt für die Opfer einer Straftat 2010 Gemäß Artikel 4-1 der Strafprozessordnung gelten als Opfer diejenigen Personen, die einen Schaden
MehrVorlesung: Sozialrecht
PROF. DR. HANS MICHAEL HEINIG Sommersemester 2011 Vorlesung: Sozialrecht Termine: 14. April, 21. April, 28. April, 12. Mai, 19. Mai, 9. Juni, 16. Juni, 23. Juni, 30. Juni, 7. Juli, 14. Juli. Keine Veranstaltung
MehrPropädeutische Übung im Bürgerlichen Recht. Dr. Georgios Zagouras Wintersemester 2008/2009
Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht Dr. Georgios Zagouras Wintersemester 2008/2009 Gutachtenstil Gutachtenstil ist eine juristische Arbeitstechnik, die sicherstellen soll, dass alle relevanten rechtlichen
MehrÖsterreich (Republik Österreich)
Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stand: März 2017 Österreich (Republik
MehrMenschenrechtsbildung am Beispiel Antidiskriminierung und Vielfalt Dozent: Volker Kaufmann. Referenten: Belkova Ekaterina und Plachetkova Lucia
Menschenrechtsbildung am Beispiel Antidiskriminierung und Vielfalt Dozent: Volker Kaufmann Referenten: Belkova Ekaterina und Plachetkova Lucia Gliederung Definition Geschichte der Todesstrafe Rechtliche
MehrEMPFEHLUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.10.2010 SEK(2010) 1286 endgültig RESTREINT UE EMPFEHLUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf
MehrANWENDBARES RECHT FÜR HOTELBUCHUNGEN IM INTERNET
ANWENDBARES RECHT FÜR HOTELBUCHUNGEN IM INTERNET ZWISCHEN EINEM ÖSTERREICHISCHEN HOTELIER UND EINEM AUSLÄNDISCHEN UNTERNEHMER ALS HOTELGAST (B2B) STAND: September 2014 2 INHALTSVERZEICHNIS Allgemeine Ausführungen
MehrNr. 2: UN-Kaufrecht Prüfungsschemata
Lehrstuhl Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht Univ.-Prof. Dr. M. Andrae Europäisches und Internationales Vertragsrecht Stand: 04/2010 Nr. 2: UN-Kaufrecht Prüfungsschemata 1.
MehrBelgien (Königreich Belgien)
Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stand: März 2017 Belgien (Königreich
MehrVoraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte
Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters 1. Mietvertrag 2. Mangel a) Sachmangel, 536 I b) Rechtsmangel, 536 III c) Rechtsfolgen der zugesicherten Eigenschaft, 536 II, was mehr als Beschaffenheitsvereinbarung
Mehr= Fähigkeit,. Delikt = Jahre Jahre Jahre. Tipp:
= Fähigkeit,. Delikt = Jahre Jahre Jahre JA NEIN Tipp: Während die Deliktfähigkeit ein Begriff des Zivilrechts ist, spricht das Strafrecht im Jugendgerichtsgesetz (JGG) von Strafmündigkeit. Wer strafmündig
MehrÜberblick Strafsanktionenrecht
Strafvollzug Überblick Strafsanktionenrecht Vorlesung vom 4. März 2011 FS 2011 Jonas Weber Juristische Fakultät Universität Basel Strafvollzugsrecht > Strafvollzug: Vollzug von freiheitsentziehenden Strafsanktionen
MehrUnionsrechtliche Regelungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Hassreden
Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Unionsrechtliche Regelungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Hassreden 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Unionsrechtliche Regelungen zur strafrechtlichen Verfolgung
MehrDie Anwendung islamischen Scheidungs- und Scheidungsfolgenrechts im Internationalen Privatrecht der EU-Mitgliedstaaten
Berliner Schriften zum internationalen und ausländischen Privatrecht 7 Die Anwendung islamischen Scheidungs- und Scheidungsfolgenrechts im Internationalen Privatrecht der EU-Mitgliedstaaten Eine rechtsvergleichende
MehrFrankreich: Verpflichtende vorherige Information des Betriebsrates und der sonstigen Personalvertretungsorgane
Frankreich: Verpflichtende vorherige Information des Betriebsrates und der sonstigen Personalvertretungsorgane Frankreich: Verpflichtende vorherige Information des Betriebsrates und der sonstigen Personalvertretungsorgane
MehrE N T S C H E I D S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5291 Entscheid Nr. 8/2013 vom 14. Februar 2013 E N T S C H E I D S A U S Z U G In Sachen: Vorabentscheidungsfrage in Bezug auf Artikel 47bis 6 des Strafprozessgesetzbuches,
MehrU R T E I L S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 1677, 1678 und 1679 Urteil Nr. 70/2000 vom 14. Juni 2000 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Fragen in bezug Artikel 67 des königlichen Erlasses vom 16.
Mehr