Neustrukturierung Wasserversorgung im Markt Eschau

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Transkript:

Neustrukturierung Wasserversorgung im Markt Eschau Öffentlichkeitsveranstaltung Benjamin Bartsch Matthias Schelbert 06.04.2017

1. Ausgangssituation Derzeitige Trinkwasserversorgung Markt Eschau Genehmigungsrechtliche Situation Zustand Weidenbrunnenquelle 2. Neues Konzept zur Trinkwasserversorgung Markt Eschau 3. Fazit Neuordnung Ist die ehemalige Deponie ein Problem für den neuen Tiefbrunnen? Gibt es Alternativen? Alternativen Fremdbezug Alternativen Judenquelle Hobbach Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 2

Derzeitige Trinkwasserversorgung Markt Eschau Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 3

Derzeitige Trinkwasserversorgung Markt Eschau WILDENSEE (Eigenversorgung + Notversorgung zu Dammbach) Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 4

Derzeitige Trinkwasserversorgung Markt Eschau bei Ausfall ist die Wasserversorgung nicht sichergestellt Versorgungsbereich 2 Versorgungsbereich 1 Versorgungsbereich Wildensee Eigenversorgung (Topographie) Notversorgung über Dammbach Vollständige Sanierung abgeschlossen Versorgungsbereich 3 WILDENSEE (Eigenversorgung + Notversorgung zu Dammbach) 3 komplett getrennte Versorgungsbereiche nur eine Wasserbezugsquelle je Versorgungsbereich in Eschau/Sommerau/Wildenstein und Unteraulenbach/Hobbach kein Verbund keine Notversorgung Keine Versorgungssicherheit Solidarprinzip: Kosten tragen alle Bürger des Marktes Eschau Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 5

Derzeitige Trinkwasserversorgung Markt Eschau Zahlreiche Mängel im bestehenden System: Quellfassung Weidenbrunnen sanierungsbedürftig Aufbereitung in Eschau ungenügend (bei Trübung muss die Quelle abgeschiebert werden, zahlreiche mikrobiologische Befunde, Landratsamt Miltenberg, Gesundheitsamt, 20.09.2016) Hochbehälter Hobbach dringend sanierungsbedürftig auch ohne neuen Brunnen sind erhebliche Investitionen erforderlich, um die Wasserversorgung auf den Stand der Technik zu bringen und langfristig zu sichern! Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 6

Genehmigungsrechtliche Situation Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 7

Rechtliche Grundlagen für die Wasserversorgung Wesentliche Gesetze Wasserhaushaltsgesetz (WHG): 50 Abs. 1: Wasserversorgung ist Pflichtaufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge 50 Abs. 2: Wasserbedarf ist vorwiegend aus ortsnahen Vorkommen zu decken 50 (4) Wassergewinnungsanlagen dürfen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.r.d.t.) errichtet, unterhalten und betrieben werden a.a.r.d.t: in Deutschland das Regelwerk des DVGW Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 16: Pflicht zur Aufstellung eines Maßnahmeplanes, der darstellt, wie bei einer Unterbrechung der Wasserversorgung die Umstellung auf eine andere Wasserversorgung zu erfolgen hat. Vorlage Maßnahmeplan zur NOTVERSORGUNG erforderlich Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 8

Genehmigungsrechtliche Situation Übersicht Fassung der Weidenbrunnenquelle Mit gelochten Schachtringen gefasst, keine Angaben zur Abdichtung WHG in Kraft getreten 01.03.2010 Bescheid beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis Gültig bis 03-2015 Bescheid beschränkte wasserrechtlich Erlaubnis Gültig bis 12-2017 1907 03/ 1985 12/ 2010 02/ 2015 03/ 2016 12/ 2017 Bescheid wasserrechtliche Erlaubnis Gültig bis 12-2010 Bescheid beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis Gültig bis 03-2016 Bescheid wasserrechtliche Erlaubnis? Auflagen zum Bescheid! Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 9

Genehmigungsrechtliche Situation Bescheid vom 14.10.2010 Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis des Bezugs von Grundwasser aus der Weidenbrunnenquelle Gültigkeit ab 01.01.2011 bis 31.03.2015 Es ist zu überprüfen, inwieweit die Quelle dem heutigen Stand entspricht und ob und ggf. welche Maßnahmen evtl. erforderlich sind, um den heutigen Anforderungen gerecht zu werden. Evtl. Maßnahmen sind möglichst innerhalb der vorliegenden Erlaubnisdauer (bis 31.03.2015) so rechtzeitig umzusetzen, dass ein Abschluss des Wasserrechtsverfahrens (evtl. künftige Verlängerung/Neuerteilung der Erlaubnis/WSG) erfolgen kann. Gutachterlich ist bereits festgestellt, dass die Weidenbrunnenquelle nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht Widerrufliche, beschränkte Befugnis für max. 10,0 l/s, bis zu einem Übergangszeitraum ein langfristiges Wasserrecht genehmigt werden kann Bestehendes Wasserschutzgebiet ist zu klein Neudimensionierung Wasserschutzgebiet ist unbedingt erforderlich Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 10

Genehmigungsrechtliche Situation Bescheid vom 03.02.2015 Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis des Bezugs von Grundwasser aus der Weidenbrunnenquelle Gültigkeit bis 31.03.2016 Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 11

Genehmigungsrechtliche Situation Bescheid vom 07.03.2016 Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis des Bezugs von Grundwasser aus der Weidenbrunnenquelle Gültigkeit bis 31.12.2017 Bescheid dient zur Überbrückung der Bearbeitungsphase für die Neustrukturierung der Trinkwasserversorgung (Ausrichtung neues Versorgungskonzept) Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 12

Bisher erfolgte Investitionen von 2005-2009 Verbesserungsbeitragssatzung von 2011 ger. 1.5 Mio. Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 13

Zustand Weidenbrunnenquelle Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 14

Weidenbrunnenquelle AKTUELLER STAND Aktueller Stand: Versorgung von Eschau, Sommerau und Wildenstein ausschließlich über Weidenbrunnenquelle PROBLEME Qualität Eintrübung der Quelle nach Starkniederschlägen stationäre Ultrafiltrationsanlage erforderlich Quantität Wasser nicht ausreichend für eine dauerhafte Komplettversorgung, einschl. Hobbach: Gesamtbedarf = ca. 14 l/s als Regelversorgung, Schüttung Weidenbrunnenquelle max. 10 l/s In Spitzenzeiten bereits jetzt schwierig, die Komplettversorgung für Eschau/Sommerau/ Wildenstein aufrecht zu halten Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 15

Weidenbrunnenquelle WEITERE PROBLEME Bei der Wasserversorgung in Deutschland muss immer eine Redundanz bei Ausfall einer Komponente gegeben sein. (TrinkwV) Aktuell weder in Eschau/Sommerau/Wildenstein noch in Hobbach Ersatz- bzw. Notversorgung vorhanden Seit Jahren sinkender Grundwasserspiegel Kapazität Hochbehälter (2 x 500 m3) Tages-(Spitzen)-Bedarf Wasser Eschau/Sommerau 450 m 3 FAZIT Grundsätzliche Notwendigkeit einer neuen Trinkwasserschließung über Tiefbrunnen! Weidenbrunnenquelle kann nach Sanierung und Bau einer Ultrafiltrationsanlage zur Ersatz- bzw. Notversorgung dienen Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 16

Weidenbrunnenquelle Redundanz Versorgungssicherheit Rechtliche Vorgaben Grundlage ist die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001): Aufbau einer Ersatzversorgung 16 (5) 17 (1) Die Versorgungssicherheit muss jederzeit gewährleistet sein Bei Nicht-Einhaltung dieser Paragraphen liegt eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat vor Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 17

Neuordnung Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 18

Neuordnung der Trinkwasserversorgung Details zur Neuordnung der Trinkwasserversorgung werden durch das Büro Jung vorgestellt. Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 19

Neues Konzept der Trinkwasserversorgung Neuer Tiefbrunnen im Gebiet Quelle Schüttung ca. 15 l/s Wasserversorgung zukünftig aus Tiefbrunnen Trinkwasser aus Grundwasser statt wie bisher aus oberflächenbeeinflusstem Quellwasser Verbundleitung zwischen Eschau/Sommerau und Hobbach Einheitliche, gesicherte, kalkarme Wasserqualität Not- und Ersatzversorgung durch Weiternutzung der Weidenbrunnenquelle gegeben Einsparung der bisherigen, gebührenwirksamen Kosten für Fremdbezug für Hobbach (ca. 50.000 /Jahr) Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 20

Ist die ehemalige Deponie für den neue Brunnen ein Problem? Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 21

Ist die ehemalige Deponie ein Problem? Altablagerung Bannholz aus dem Altlastenverdacht entlassen Leserbrief Main-Echo 07.03.2017 Bescheid LRA Miltenberg vom 17.11.2011: Die Altablagerung Bannholz im Markt Eschau, Grundstück Fl.-Nr. 4896 der Gemarkung Eschau, wird hiermit als multifunktional saniert aus dem Altlastenverdacht entlassen. Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 22

Gibt es Alternativen? Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 23

Gibt es Alternativen? Aufgrund des aktuellen Zustandes der Wasserversorgungsanlagen sind auf jeden Fall folgende Investitionen dringend erforderlich: Sanierung Weidenbrunnenquelle/Neubau Aufbereitungsanlage Ertüchtigung und Umbau Hochbehälter Eschau Sanierung Hochbehälter Hobbach Druckerhöhungsanlage - Station Dillhof Versorgungsleitungen Eschau Hobbach - Unteraulenbach Einspeise- und Ringschlussleitung Sommerau Überarbeitung Wasserschutzgebietsausweisung Weidenbrunnenquelle / Wasserrecht Weidenbrunnenquelle Kosten ca. 3,5 Mio. Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 24

Gibt es Alternativen? Theoretisch denkbare Alternative zur Erschließung eines neuen Brunnens: Höherer Bezug von Fremdwasser von Eichelsbach (dito Dammbach und Mönchberg) als zusätzliche Versorgung Nachteile der Lösung: Risiken der Weidenbrunnenquelle bleiben (oberflächennahes Grundwasser) Keine autonome Lösung des Marktes Eschau Abhängigkeit von Entscheidungen der Nachbargemeinde lt. Schreiben von Markt Elsenfeld bei Erhöhung der Wassermengen erhebliche Überschreitung der wasserrechtlich genehmigten jährlichen Fördermenge sowie Aufrüstung der Technik erforderlich Kosten für diese Lösung in mindestens gleicher Höhe wie Neubau Tiefbrunnen abschätzbar (ca. 1,0 1,5 Mio. ) Zusätzliche (gebührenwirksame) Kosten für Fremdwasserbezug Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 25

Alternativen - Fremdbezug Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 26

Fremdwasserversorgung interkommunale Zusammenarbeit Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 27

Markt Eschau Fremdwasserversorgung interkommunale Zusammenarbeit Anschreiben 20.10.2016 Stellungnahmen Bereitschaft zur interkommunalen Zusammenarbeit Stadt Obernburg Herr BM Fieger keine Rückantwort, d.h. nein nein Stadt Erlenbach Herr BM Berninger 10.11.2016 nein Stadt Klingenberg Herr BM Reichwein keine Rückantwort, d.h. nein nein Markt Elsenfeld Herr BM Luxem 22.12.2016 nein, nicht über Hobbach hinaus Markt Kleinwallstadt Herr BM Köhler 10.11.2016 nein Markt Mönchberg Herr BM Zöller 08.11.2016 Weiterleitung an Ing.Büro telefonische Rückantwort 05.04.2017 Nein, nur Notversorgung in geringem Umfang Gemeinde Leidersbach Herr BM Wörl Telefonische Rückantwort nein Gemeinde Dammbach Herr BM Bauer 27.10.2016 nein Gemeinde Heimbuchthal Herr BM Stenger 16.11.2016 nein Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 28

Alternativen - Judenquelle Hobbach Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 29

Judenquelle Hobbach Einreichung Bürgerbegehren Judenquelle Hobbach 26.04.2006 Ablehnungsbescheid Markt Eschau Judenquelle Hobbach 04.06.2006 Abschlussbericht zur Judenquelle Hobbach durch Ing.-Büro Jung Abschlussbericht zum Einbringen von Markierungsstoffen in die Elsava sowie in das Grundwasser im Einzugsgebiet der Judenquelle Hobbach; 08.06.2004; Ing.-Büro Jung GmbH Forderung nach einem weiteren Gutachten zur Überprüfung des Abschlussberichts gem. Bürgerbegehren Ablehnung des Bürgerbegehrens - dennoch Überprüfung des Berichts durch Stellungnahme des Landratsamts Miltenberg (SG Kommunalaufsicht, Wasserrecht und Bodenschutz (10.05.2007) Gutachterliche Bewertung durch das Büro für Hydrogeologie und Umwelt GmbH (10.05.2007) Judenquelle keine klassische Quelle (reines Grundwasser), sondern nur Wiederaustritt von oberhalb filtrierendem Elsava-Wasser resp. wesentlich durch dessen Zustrom geprägt Mangelnde Schützbarkeit der Judenquelle durch Zufluss von Elsava-Uferfiltrat Wasserschutzgebiet bedeutet gravierende Einschränkungen, dennoch keine Sicherung erreichbar Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 30

Judenquelle Hobbach Fazit zur im Bürgerbegehren verlangten Reaktivierung der Judenquelle Hobbach Judenquelle ist nicht schützbar Ausweisung Wasserschutzgebiet ist nicht möglich Bauverbot und Wertverlust Immobilien Friedhofserweiterung nicht durchführbar (TW-Zone II) aus Tagespresse Main Echo, 22.03.2017: Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 31

FAZIT Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 32

FAZIT Die Weidenbrunnenquelle kann langfristig nicht die notwendige Wassermenge in der erforderlichen Qualität liefern Ein Fremdbezug der benötigten Wassermenge ist nicht möglich, ein Fremdbezug zusätzlicher Mengen aus Eichelsbach (oder Dammbach bzw. Mönchberg) verursacht Kosten in vergleichbarer Höhe wie Neubau Tiefbrunnen Die Judenquelle Hobbach ist nicht reaktivierbar Aus übereinstimmender Sicht der Fachleute und der Genehmigungsbehörden bietet sich für den Markt Eschau für eine sichere und langfristige Trinkwasser-Versorgung der Bürger keine andere Möglichkeit als die Umsetzung der bereits vorliegenden Studie. Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 33

FAZIT Durch eine Generalsanierung der Wasserversorgung wird eine langfristig sichere und nachhaltige Trinkwasserversorgung entsprechend den gesetzlich vorgeschriebenen Regeln der Technik aufgebaut und gewährleistet Die Weidenbrunnenquelle wird weiterhin als Ersatz-/Notversorgung bleiben Autarke Lösung für das Gemeindegebiet Einheitliche Wasserqualität für das gesamte Versorgungsgebiet Öffentlichkeitsveranstaltung Wasserversorgung Markt Eschau 06.04.2017 34

Vielen Dank