Informationen für Schulen. zur externen Evaluation

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Transkript:

Informationen für Schulen zur externen Evaluation

INHALT VORWORT...4 1. GRUNDLAGE DER EXTERNEN EVALUATION... 5 1.1 Orientierungsrahmen Schulqualität... 5 1.2 Einbindung der Prozessbeteiligten... 5 2. PHASEN DER EXTERNEN EVALUATION...6 Vorlaufphase...6 2.1 Kontaktaufnahme...6 2.2 Datenabfrage...6 2.3 Informationsfluss innerhalb der Schule...6 Checkliste für die Schule nach der Kontaktaufnahme durch die AQS... 7 2.4 Schriftliche Befragungen...8 2.4.1 Arbeitsschritte zur Stichprobenziehung...10 2.4.2 Organisation des Online-Verfahrens...10 Checkliste für die Online-Befragung...11 Evaluationsbesuch... 12 2.5 Vorbereitung... 12 2.6 Elemente... 12 2.6.1 Einblicknahmen... 12 Checkliste zur Vorbereitung des Evaluationsbesuches... 12 2.6.2 Gespräche... 13 Gespräch mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter... 13 Gespräch Schulqualität entwickeln und sichern... 13 Gespräch mit Schülerinnen und Schülern der Förderschule... 13 Gespräch mit der Schülervertretung... 13 Gespräch mit dem Schulelternbeirat... 13 Gespräch mit dem ÖPR... 14 2.6.3 Schulrundgang... 14 Checkliste zur Durchführung des Schulbesuchs... 14 Ergebnisrückmeldung... 14 3. WAS FOLGT NACH DEM AQS-BESUCH... 15 4. UNTERSTÜTZUNG FÜR SCHULEN DURCH DIE PÄDAGOGISCHEN SERVICEEINRICHTUNGEN... 15 5. DATENSCHUTZ... 16 2

5.1 Datensparsamkeit... 16 5.2 Anonymität... 16 5.3 Freiwilligkeit... 16 5.4 Merkblatt für nicht dem Evaluationsteam Zugehörige... 16 Anhang: Teilnahme von Dritten... 17 Anhang: Hinweise auf Info-CD der AQS... 18 Anhang: Phasen der externen Evaluation... 19 3

VORWORT Ihre Schule wurde von der Agentur für Qualitätssicherung, Evaluation und Selbstständigkeit von Schulen (AQS) in die Besuchsplanung für die externe Evaluation aufgenommen. Mit dieser Handreichung wollen wir Sie und die gesamte Schulgemeinschaft über die wesentlichen Bestandteile der Evaluation informieren und Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren führen. Die externe Evaluation hat das Ziel, den Schulen eine sichere, datengestützte Grundlage für ihre Qualitätsarbeit zu liefern. Hierzu gehören unter anderem systematische Gespräche mit den Kollegien, den Elternvertretungen, den Schülervertretungen, den Personalräten und der Schulleiterin / dem Schulleiter. Die AQS versteht sich nicht als Schulinspektion oder Kontrollorgan, sondern als Partner, der die Schule als ganzes System betrachtet. Wir stützen uns bei der externen Evaluation auf den Orientierungsrahmen Schulqualität (ORS), der Merkmale guter Schule und guten Unterrichts systematisch beschreibt. Der Orientierungsrahmen bildet die gemeinsame Basis aller an Schule Beteiligten in Rheinland-Pfalz. Die AQS ist seit 2012 dabei, alle staatlichen Schulen in Rheinland-Pfalz zum zweiten Mal zu evaluieren. Wir haben Anregungen und Hinweise aus der ersten Evaluationsrunde aufgegriffen und Inhalte und Verfahren verändert, um den Nutzen für die Schulen und die schulische Qualitätsentwicklung zu erhöhen. So haben wir die Erhebungsinstrumente überarbeitet (z. B. Entwicklung schulartspezifischer Module, Auswahl von Items) und das Verfahren gestrafft, sodass Sie schon kurz nach dem Evaluationsbesuch mit der Rückmeldung und Berichterstattung rechnen können. Der Bericht besteht nun aus einer kompakten Ergebnisübersicht, die Sie gedruckt erhalten, und einem ausführlichen elektronischen Berichtsteil, in dem Sie einzelne Sachverhalte vertiefter und differenzierter betrachten können. Die externe Evaluation ist ein verbindliches Element zur Qualitätssicherung; die Teilnahme ist für alle Schulen und Lehrkräfte verpflichtend, aber sie lässt sich nicht auf eine bloße Pflichtveranstaltung reduzieren. Für gehaltvolle und anregende Rückmeldungen, die Sie bei der Qualitätsentwicklung Ihrer Schule unterstützen, sind wir auf die Mitarbeit aller an Schule und Unterricht Beteiligten angewiesen. Ähnliches gilt für die Weiterarbeit mit dem, was Ihre Schule als Ergebnis der externen Evaluation zurückgemeldet bekommt. Erst wenn die Beteiligten in ihrer Arbeit auf die Evaluationsergebnisse und dabei auf die Unterstützung durch Schulaufsicht, Beratung und Fortbildung zurückgreifen, trägt die Evaluation Früchte. Selbstverständlich sehen auch wir uns als lernende Organisation, die ständig versucht, besser zu werden. Deshalb freuen wir uns nicht nur auf die Zusammenarbeit mit Ihnen, sondern auch über Anregungen und Rückmeldungen, die uns helfen, unsere Arbeit weiter zu verbessern. Prof. Dr. Markus Höffer-Mehlmer Leiter der AQS 4

1. GRUNDLAGE DER EXTERNEN EVALUATION 1.1 Orientierungsrahmen Schulqualität (ORS) Ein gemeinsames Verständnis von guter Schule, das von allen Prozessbeteiligten gleichermaßen unterstützt und umgesetzt wird, ist die Voraussetzung für schulische Qualitätsarbeit. Der Orientierungsrahmen Schulqualität bildet seit dem Schuljahr 2007/2008 die gemeinsame Basis für alle an Schule Beteiligten in Rheinland-Pfalz. Er beschreibt Qualitätsbereiche, die sowohl in der Praxis als auch von der Unterrichts- und Schulforschung als jene Felder identifiziert werden, die maßgeblich zum Gelingen von Schule, zum Lehren und Lernen sowie zu einem kollegialen Miteinander beitragen. Er benennt entscheidende Merkmale guter Schule und guten Unterrichts und macht transparent, was in Rheinland-Pfalz unter Schul- und Unterrichtsqualität verstanden wird. Mit der beispielhaften Nennung von Kriterien und Indikatoren gibt er Orientierung für Schulen, Lehrerfort- und -weiterbildung, Schulaufsicht und Ministerium. Aus diesem Grund bildet er die zentrale Arbeitsgrundlage für die externe Evaluation bei der Entwicklung der Verfahren und Instrumente. 1.2 Einbindung der Prozessbeteiligten Mit ihrem systemischen Ansatz nimmt die AQS die Schule als Einheit in den Blick und bezieht alle Mitglieder der Schulgemeinschaft ein. So sind alle schulischen Akteure in den Evaluationsprozess eingebunden: Zielgruppe Einbindung durch... Unterstützende Materialien Schulleiterin bzw. Schulleiter Lehrkräfte, ÖVP, GSB** und Funktionsstelleninhaber/ -innen*** ÖPR** Schülerinnen, Schüler Schülervertretung Kontaktaufnahme, Information, Befragung, Evaluationsbesuch: Gespräch, ELL*, Ergebnisrückmeldung Information durch die Schulleitung, schriftliche Befragung der Lehrkräfte, schriftliche Befragung der GSB und des ÖVP Evaluationsbesuch: Gespräch Schulqualität entwickeln und sichern, ELL*, Ergebnisrückmeldung Information durch die Schulleitung, Gespräch Information, schriftliche Befragung (ab Klassenstufe 3) (Förderschule: Gespräch, Kap. 2.6.2) Information, Evaluationsbesuch Gespräch, Ergebnisrückmeldung Broschüre Informationen für Schulen, Musterpräsentation für Gesamtkonferenz, Aushang zum Einsatz in der Schule, Info- CD Musterpräsentation, Aushang für Lehrerzimmer, Flyer, gesondertes Anschreiben an die GSB Gesondertes Anschreiben an den ÖPR Schülerbriefe (außer Förderschule), Aushang für Schülerinfobrett Flyer Eltern bzw. Sorgeberechtigte Information, schriftliche Befragung Elternbriefe Schulelternbeirat Information, Evaluationsbesuch: Gespräch, Ergebnisrückmeldung Flyer Duale Partner (nur BBS) Information, schriftliche Befragung Flyer Schulträger Information, schriftliche Befragung Gesondertes Anschreiben der AQS * ELL - Einblicknahmen in Lehr-/Lernsituation ** ÖPR, ÖVP, GSB - Örtlicher Personalrat, Örtliche Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen, Gleichstellungsbeauftragte ***Funktionsstelleninhaber/-innen - In den Fragebögen sind gesonderte Module für Funktionsstelleninhaber und Funktionsstelleninhaberinnen, stellvertretende Schulleitung, Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen enthalten. Ferner werden sie in das Gespräch Schulqualität entwickeln und sichern einbezogen. 5

2. PHASEN DER EXTERNEN EVALUATION Vorlaufphase 2.1 Kontaktaufnahme Die Kontaktaufnahme mit der Schule erfolgt mittels eines Anschreibens der AQS, in dem die Evaluationswoche und Informationen zum Verfahren mitgeteilt werden. Aufgrund des hohen Abstimmungsbedarfs und der frühzeitigen Information ist der Termin der Evaluationswoche für das AQS-Team und die Schule verbindlich und kann in der Regel nicht verschoben werden. Zur konkreten Abstimmung der Evaluationstage nimmt die AQS-Teamleitung mit der jeweiligen Schulleitung Kontakt auf. Bei Bedarf vereinbart die Teamleitung in Absprache mit der Schulleitung, dass ergänzend ein Informationsbesuch an der Schule stattfindet. 2.2 Datenabfrage Mit dem Anschreiben durch die AQS erhält die Schule ein Datenblatt, das sie möglichst frühzeitig ausgefüllt zurücksendet. Dieses Datenblatt stellt die Grundlage dar für die weitere Planung des Schulbesuchs (z. B. Druck der Befragungsinstrumente, schulisches Profil etc.). Darüber hinaus benötigt die AQS die Dokumentation der kontinuierlichen Qualitätsarbeit (fortgeschriebene Qualitätsprogramme, Zielvereinbarungen, Ergebnisse von interner Evaluation und bei Schulen Sek I und II das Konzept für Berufsorientierung/Studienorientierung). Diese sind per Mail an die zuständige Sachbearbeitung zu übermitteln. 2.3 Informationsfluss innerhalb der Schule Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter informiert rechtzeitig alle am Schulleben Beteiligten, auch die zu beteiligende Örtliche Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen (ÖVP). Die Örtliche Vertrauensperson klärt mit den schwerbehinderten Lehrkräften ab, ob sie eine Vertretung durch die ÖVP wünschen oder ob sie ihre Interessen selbst wahrnehmen möchten. Wenn die Vertretung gewünscht ist, informiert die ÖVP die Schulleitung entsprechend. Diese lädt dann die ÖVP schriftlich (evtl. Unterrichtsbefreiung, Fahrtkosten, Unfallschutz) zum Evaluationsbesuch (und zur Ergebnisrückmeldung) ein. Eine ausführliche Information der gesamten Schulgemeinschaft sollte dann z. B. unter Zuhilfenahme der von der AQS zur Verfügung gestellten Materialien (insbesondere weisen wir hier auf die Powerpoint- Präsentation auf der Info-CD hin) im Rahmen einer Gesamtkonferenz erfolgen. 6

Checkliste für die Schule nach der Kontaktaufnahme durch die AQS Information der Örtlichen Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und ggf. der Örtlichen Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen Information - des Kollegiums - des Schulelternbeirats - der Schülervertretung - des Schulträgers Einbindung der bzw. des Datenschutzbeauftragten der Schule Ausfüllen des Datenblatts und Rücksendung an die AQS bis zum angegebenen Termin Zusenden der Dokumentation der kontinuierlichen Qualitätsarbeit (letzte Fortschreibung des Qualitätsprogramms, interne Evaluationsergebnisse, Zielvereinbarungen und bei Schulen Sek I und II das Konzept für Berufsorientierung/Studienorientierung) an die AQS Gesamtkonferenz mit detaillierter Information der Schulgemeinschaft Hinweis auf die Homepage der AQS als Informationsquelle für alle Beteiligten zu Verfahren und Abläufen der externen Evaluation Information der Eltern und Sorgeberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler mithilfe der AQS-Elternund SchüIerbriefe (rechtzeitig vor dem Befragungsbeginn) Auslegen eines Musterexemplars des Schülerfragebogens im Schulsekretariat (außer Förderschule) Bekanntgabe des Befragungszeitraums 7

2.4 Schriftliche Befragungen Eine wichtige Datenquelle der externen Evaluation stellen die schriftlichen Befragungen dar. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und die Schulleiterin bzw. der Schulleiter, Schulträger, GSB, ÖVP sowie bei BBS die Dual-Partner werden online (über das AQS-Portal) befragt. Eltern bzw. Sorgeberechtigte werden mittels Fragebögen in Papierform befragt. Externe Evaluation kann nur gelingen, wenn sich die vollständige Schulgemeinschaft daran beteiligt. Geringe Rücklaufquoten beeinträchtigen das Ergebnis. Hier ist zu beachten, dass die Schulleitung und die Lehrkräfte nach 97a Schulgesetz verpflichtet sind, an der externen Evaluation mitzuwirken. Dies umfasst auch die Verpflichtung, an der schriftlichen Befragung teilzunehmen. Die Schulleitung dokumentiert auf einem von der AQS zur Verfügung gestellten Formular Angaben zur Datengrundlage, wie viele Personen exakt befragt, d. h. wie viele Zugangsdaten tatsächlich ausgeteilt wurden, und leitet diese Angaben an die AQS weiter. Befragung der Schulleiterin/des Schulleiters Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter wird mittels eines gesonderten Fragebogens befragt. Inhalte sind beispielsweise Angaben zu personellen und sächlichen Ressourcen, zu schulischen Besonderheiten, zur Schülerschaft und deren Schullaufbahn sowie zur schulischen Qualitätsarbeit. Auf der Info-CD finden Sie ein Musterexemplar des Online- Fragebogens, den Sie zur Vorbereitung der Online- Befragung einsetzen können. Befragung des Schulträgers Die AQS informiert den Schulträger schriftlich über die geplante Evaluation. Mit dem Schreiben erhält der Schulträger einen Online-Zugang zur Bearbeitung eines Fragebogens. Die Angaben des Schulträgers werden in den Evaluationsbericht übernommen. Befragung der Lehrkräfte In die Befragung werden einbezogen: alle Lehrkräfte pädagogischen Fachkräfte Lehramtsanwärterinnen und anwärter Lehrkräfte für muttersprachlichen Unterricht PES-Kräfte und andere Vertretungskräfte nur wenn mindestens sechs Wochenstunden Unterricht und mindestens vier Wochen (Vertretungs-)Unterricht an der Schule erfolgte. Nicht befragt im Rahmen der Lehrkräfte-Befragung werden: Integrationshelferinnen und -helfer FSJ ler Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter Bundesfreiwilligendienst Für Funktionsstelleninhaberinnen und -inhaber (außer für die Schulleiterin / den Schulleiter) stehen im Fragebogen für Lehrkräfte gesonderte Module zur Verfügung. Diese Module öffnen sich nur nach vorheriger Angabe der Funktion (Filter). Die Lehrkräfte können den Online-Bogen entweder an einem PC in der Schule oder zu Hause an ihrem privaten Computer ausfüllen. Befragung der GSB und ÖVP Die Gleichstellungsbeauftragte sowie die Örtliche Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen werden mittels eines gesonderten Fragebogens zusätzlich befragt. 8

Befragung der Schülerinnen und Schüler Die Schülerbefragung findet ausschließlich in der Schule statt. In Grundschulen werden alle Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 3 schriftlich befragt. An weiterführenden Schulen mit bis zu 400 Schülerinnen und Schülern werden alle Schülerinnen und Schüler in die Befragung einbezogen. Bei größeren Schulsystemen mit mehr als 400 Schülerinnen und Schülern werden repräsentative Stichproben gezogen (s. Kap. 2.4.1, für Förderschulen s. Kap. 2.6.2). Eltern und Sorgeberechtigte sind vor der Durchführung über die Schülerbefragung zu informieren (Brief auf CD - s. u.). Die Eltern und Sorgeberechtigten können den Schülerfragebogen vorab im Schulsekretariat einsehen. Zur Unterstützung der Schule stehen altersspezifische Schülerbriefe zur Verfügung, die über die AQS und die externe Evaluation informieren. Sie finden die Briefe auf der Info-CD, die die AQS zur Verfügung stellt, oder als Download auf der Homepage www.aqs.rlp.de unter dem Menüpunkt Informationen zum Evaluationsbesuch, dort unter Schüler und Schülervertretung. Befragung der Eltern/Sorgeberechtigten Befragt werden bei den Eltern bzw. Sorgeberechtigten entweder die Mutter, der Vater oder eine andere sorgeberechtigte Person. Hier hält die AQS auch Fragebögen in Deutsch/Russisch bzw. Deutsch/ Türkisch vor. Getrennt lebende Eltern erhalten nur einen Fragebogen. Für Eltern und Sorgeberechtigte ist die Befragung freiwillig. Auch bei Geschwisterkindern wird den Schülerinnen und Schülern nur ein Fragebogen nebst Umschlag zur Aushändigung an ihre Eltern ausgeteilt. Bei der Beantwortung der Fragen beziehen sich die Eltern auf das Kind mit der bisher längsten Verweildauer an der Schule. Die ausgefüllten Fragebögen sind in diesem Umschlag, welcher unbeschriftet bleiben muss, verschlossen in der Schule abzugeben. Achtung: Sollte eine Stichprobenziehung für die Schülerbefragung nötig sein ( Kap. 2.4.1), werden i. d. R. die Eltern der ausgelosten Schülerinnen und Schüler befragt. Die Rücksendung der Papierfragebögen ist inklusive Postweg innerhalb des angegebenen Zeitfensters von etwa drei Schulwochen zu organisieren. Nachgelieferte Unterlagen können bei der Auswertung nicht berücksichtigt werden. Ebenso werden fotokopierte Fragebögen nicht berücksichtigt! Zur Unterstützung der Schule stellt die AQS Elternbriefe (auch in Russisch bzw. Türkisch) zur Verfügung, die über die AQS und die externe Evaluation informieren. Sie finden alle Briefe auf der Info-CD, die die AQS zur Verfügung stellt, oder als Download auf der Homepage www.aqs.rlp.de g Menü Informationen zum Evaluationsbesuch unter Eltern und Schulelternbeirat. Volljährige Schülerinnen und Schüler können sich das Recht vorbehalten, ihre Eltern in diese Befragung einzubeziehen. Hinweise zur Befragung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten in den Berufsbildenden Schulen: Für die Befragung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten stellt die AQS der Schule die Fragebögen auf Papier zur Verfügung. Befragt werden nur die Eltern bzw. Sorgeberechtigten, deren Töchter oder Söhne aufgrund der gezogenen Stichprobe befragt werden. Die an der Befragung teilnehmenden Schülerinnen und Schüler erhalten somit einen Fragebogen und einen Umschlag für ihre Eltern. Es werden allerdings lediglich die Eltern bzw. Sorgeberechtigten der Schülerinnen und Schüler aus den Schulformen Berufsvorbereitungsjahr, Berufsfachschule (I u. II), Höhere Berufsfachschule und Berufliches Gymnasium (außer Jahrgangsstufe 13) befragt. 9

Befragung der Dual-Partner Bei der Befragung der Dual-Partner werden in der Regel die Betriebe berücksichtigt, die Schülerinnen und Schüler der BBS als Auszubildende im letzten Ausbildungsjahr beschäftigen. Die Betriebe erhalten ihren Online-Zugang durch die jeweiligen Auszubildenden. Erhält eine Ausbilderin bzw. ein Ausbilder mehrere Zugänge, da mehrere seiner Auszubildenden dieselbe BBS besuchen, so braucht sie oder er nur einen Online-Fragebogen auszufüllen. Kriterien für die Auswahl dabei sind: der Ausbildungsberuf mit den meisten Auszubildenden des Betriebes oder der oder die Auszubildende mit der längsten Verweildauer an der Berufsschule. Die Befragung ist freiwillig und erfolgt anonym. Zusätzlich zu der oben genannten Befragung werden die Kammern sowie von der Schule ausgewählte Ausbildungsstätten mit einem offenen Fragebogen online befragt, um wichtige Aussagen zur Kooperation zu erhalten. Im Einzelnen werden folgende Bereiche thematisiert: Einschätzungen der Kooperationsbeziehungen, Fragen der Ausbildungsqualität, Erfahrungen mit Lernortkooperation. 2.4.1 Arbeitsschritte zur Stichprobenziehung (ab 401 Schülerinnen und Schülern) An Grund- und Förderschulen wird nur in seltenen Fällen die Ziehung einer Stichprobe erforderlich sein. Die AQS-Teamleitung wird in diesen Fällen die notwendigen Schritte mit der Schulleitung absprechen. Für alle übrigen Schularten gilt folgendes Prozedere: An Schulen mit bis zu 400 Schülerinnen und Schülern findet sowohl für die Schülergruppe sowie für Eltern bzw. Sorgeberechtigte eine Vollerhebung statt. An Schulen mit 401 bis 1.000 Schülerinnen und Schülern wird jede zweite Person befragt, mindestens aber 400 Schülerinnen und Schüler. Die Befragung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten orientiert sich an diesem Modell, so dass in der Regel je ein Elternteil der befragten Schülergruppe zur Erhebung herangezogen wird. An Schulen mit 1.001 bis 1.600 Schülerinnen und Schülern wird jede dritte Schülerin / jeder dritte Schüler befragt, mindestens aber 500 Schülerinnen und Schüler. Auch hier richtet sich die Befragung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten nach dieser Vorgehensweise; somit wird in der Regel der jeweilige Elternteil der befragten Schülergruppe in die Erhebung miteinbezogen. Bei Lehrkräften findet immer eine Vollerhebung statt, unabhängig von der Größe des Kollegiums. Ziehung einer Stichprobe nach dem Zufallsprinzip Die Schule erstellt eine Liste aller Schülerinnen und Schüler, z. B. in alphabetischer Reihenfolge. Mithilfe eines Würfels wird festgelegt, an welcher Stelle die Zählung beginnt. Beispiel: Zeigt der Würfel eine Fünf, beginnt die Zählung bei der fünften Schülerin / beim fünften Schüler auf der Liste, d. h. bei einer Schule mit bis zu 1.000 Schülerinnen und Schülern wird ab der fünften Stelle jede zweite Schülerin / jeder zweite Schüler der Liste befragt. Dieser Vorgang wird so lange wiederholt, bis die gewünschte Stichprobengröße erreicht ist. Bei Rückfragen zur Stichprobenziehung können Sie sich telefonisch an die zuständige Teamleitung wenden. 10

Stichprobenziehung in den Berufsbildenden Schulen Zur Ziehung der Stichprobe erstellt die Schule eine Auflistung aller Klassen mit der jeweils aktuellen Schülerinnen- und Schüleranzahl. Diese Liste wird der AQS-Teamleitung mitgeteilt und diese nimmt dann die zufällige Stichprobe nach einem von der AQS standardisierten Verfahren vor (i. d. R. Teilnahme kompletter Klassen). Die Schule erhält sodann durch die Teamleitung vor Befragungsbeginn die Information über die zu befragenden Klassen. 2.4.2 Organisation des Online-Verfahrens Die Schule erhält von der AQS Passwörter und Zugangscodes für die Schüler- und Lehrkräftebefragung. Jede befragte Person erhält einen eigenen Zugangscode, der genau für eine Benutzung zur Verfügung steht und nach dem elektronischen Ausfüllen und Absenden des Fragebogens seine Gültigkeit verliert. Die Online-Befragung der Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 3 wird von der Schule organisiert und innerhalb des vorgeschriebenen Zeitfensters in der Schule durchgeführt. Schülerinnen und Schüler werden am besten durch eine PC-Fachkraft während der Online-Befragung betreut. Bitte geben Sie die Logins den Schülerinnen und Schülern nicht mit nach Hause dies führt erfahrungsgemäß zu sehr niedrigen Rückläufen. Wir bitten dringend darum, dass bei pädagogischen Netzwerken (z. B. MNS+) die Bildschirmfernsteuerfunktion, die es ermöglicht, sich auf alle PC-Bildschirme einzuloggen, bei der Online-Befragung nicht benutzt wird, um die Anonymität der Befragung zu wahren. Es muss außerdem sichergestellt sein, dass eine Speicherung des Fragebogens auf dem Computer/ Server der Schule nicht erfolgt. Checkliste für die Befragungen Information der Schülerinnen und Schüler, der Eltern und Sorgeberechtigten, der Lehrkräfte und der Ausbildungsbetriebe (BBS) über das Online-Verfahren Briefe sind auf der Info-CD vorhanden Ggf. Stichprobenziehung (s. Checkliste auf der Info-CD) (BBS: s. o.) Ausgabe der Zugangscodes für die Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 3 (außer Förderschulen), für Lehrkräfte sowie bei BBS für die Ausbildungsbetriebe (durch die Auszubildenden), Verteilung von Fragebögen inklusive Umschlägen an die Eltern bzw. Sorgeberechtigten durch die befragten Schülerinnen und Schüler Dokumentation der Anzahl der ausgeteilten Zugangscodes sowie der ausgeteilten Eltern-Fragebögen auf dem dafür vorgesehenen Formular Angabe zur Datengrundlage und Mitteilung an die AQS per Fax Sicherung der Anonymität der Befragung, d. h. es muss sichergestellt sein, dass keine Notierung erfolgt, welches Login welcher Person zugeteilt wird Räume und internetfähige Computerarbeitsplätze für die Schülerinnen und Schüler reservieren (Fragebogen muss in der Schule nicht zu Hause ausgefüllt werden); Schülerinnen und Schüler in Förderschulen werden nicht schriftlich befragt Bildschirmfernsteuerung bei der Schülerbefragung ausschalten! Fachmännische Betreuung während der Online-Befragung der Schülerinnen und Schüler Sicherstellung der Verwahrung der Eltern-Unterlagen gemäß Datenschutzrichtlinien (z. B. im Sekretariat) Rücksendung der Fragebögen der Eltern an die AQS gemäß Begleitschreiben der Befragungsunterlagen 11

Evaluationsbesuch 2.5 Vorbereitung Die AQS-Teamleitung benötigt zur Vorbereitung des Evaluationsbesuchs von der Schule verschiedene Unterlagen (s. Checkliste unten). Für die Auswahl der Einblicknahmen in die Lehr- und Lernsituationen ist es wichtig, viele verschiedene Fächer, Lernbereiche / Lernfelder und Lerngruppen des Unterrichtstags zu sehen, damit die Lehr- und Lernkultur der Schule möglichst gut erfasst werden kann. An kleinen und mittelgroßen Schulen kann es daher vorkommen, dass Lerngruppen und Lehrkräfte mehrmals besucht werden. Ziel der AQS ist es, eine möglichst breite Erfassung der Lehr- und Lernkultur der gesamten Schule zu gewährleisten. Das AQS-Team dokumentiert die 20-minütigen Einblicknahmen mithilfe eines standardisierten Bogens. Die Anzahl der erforderlichen Einblicknahmen berechnet sich aus mindestens 50 % und höchstens 100 % der Anzahl der Lehrkräfte, die am Besuchstag unterrichten. Dabei sind Lehrkräfte nach AQS-Definition alle, die mindestens sechs Lehrerwochenstunden eigenverantwortlichen Unterricht an der Schule erteilen (Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter werden bei den Einblicknahmen nicht berücksichtigt, jedoch pädagogische Fachkräfte). In den Ablaufplan werden schulische Profilbildungen und Besonderheiten der jeweiligen Schulart (z. B. Wahlpflichtfachbereich Realschule plus, Gesamtunterricht Grund- schule, Leistungskurse gymnasiale Oberstufe oder Fachpraxis BBS) integriert. Aus diesem Grund kann es auch vorkommen, dass Nachmittagsunterricht (und an BBS ggf. Abendunterricht) für die Einblicknahmen berücksichtigt wird. Ziel der externen Evaluation ist es, sich ein Bild von der Schule als Organisation mit ihrer Lehr- und Lernkultur zu machen. Dabei geht es nicht um die Bewertung oder Beurteilung einzelner Lehrkräfte oder Unterrichtssequenzen. Die AQS fokussiert auf die Kriterien guten Unterrichts gemäß dem Orientierungsrahmen Schulqualität. Die AQS-Teams nehmen keine individuellen Beurteilungen von Lehrkräften oder Unterrichtssequenzen vor. Vielmehr spielt die Gesamtheit der wahrgenommenen Unterrichts- und Schulkultur für die externe Evaluation eine zentrale Rolle. Bei den Einblicknahmen und Gesprächen werden keine personenbezogenen Daten erfasst. Die Schule wird über die konkrete Auswahl der Unterrichtseinheiten vorher nicht informiert. Über Ereignisse (z. B. Vertretungssituationen), die mögliche Veränderungen im Ablauf des Schulbesuchstags nach sich ziehen könnten, hält die Schule die AQS- Teamleitung auf dem Laufenden. Um der Schule eine aussagekräftige Rückmeldung über ihren Unterricht geben zu können, werden Sie gebeten, von Leistungsüberprüfungen, Exkursionen, etc. während der Besuchstage abzusehen. 2.6 Elemente 2.6.1 Einblicknahmen Checkliste zur Vorbereitung des Evaluationsbesuchs: Bitte an die AQS-Teamleitung in elektronischer Form senden: Lehrkräfte-Stundenplan des Evaluationstags bzw. der Evaluationstage Klassenpläne (BBS: Erklärung der verwendeten Klassenkürzel) Raumpläne, bei großen Schulen: Gebäudegrundriss der Schule mit Raumnummern (wenn möglich als PDF- Datei) Angaben zu Besonderheiten der Schule, die für den Besuchstag bzw. die Besuchstage relevant sind (z. B. Rhythmisierung des Unterrichts, offener Anfang, Zeiten des betreuten Frühstücks, Wegfall von Klingelzeichen, bei GTS: Organisation und Kennzeichnung der GTS-Klassen, bei Schwerpunktschulen: Kennzeichnung der Klassen mit beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern) 12

2.6.2 Gespräche Ein wichtiger Bestandteil der externen Evaluation sind die Gespräche mit unterschiedlichen Personengruppen der Schulgemeinschaft, um die Perspektivenvielfalt des Schullebens abzubilden. Die Gespräche werden in der Regel immer von zwei Personen durchgeführt und verschriftlicht. Die Gesprächsdauer liegt zwischen 45 Minuten (z. B. Schülervertretung) und 120 Minuten (z. B. Schulleiterin bzw. Schulleiter). Gespräch mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter Das Gespräch mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter orientiert sich an schulleitungsrelevanten Themen, wie z. B. Führungshandeln, Organisation von Unterricht, schulische Abläufe, Fortbildung, Qualitätsarbeit, Nutzung von Evaluationsdaten. Das Gespräch dauert maximal ca. 120 Minuten. Gespräch Schulqualität entwickeln und sichern Eine wichtige Zielsetzung dieses Gespräches ist darin zu sehen, Einschätzungen und Erfahrungen ausgewählter Personen zu zentralen Fragen der Schulund Unterrichtsentwicklung vertiefend zu erheben. Das Gespräch hat einen offenen Charakter und zielt darauf ab, ein möglichst vielfältiges und umfassendes Bild der Schulentwicklung zu erhalten. Das Gespräch unterstützt im Rahmen der einzelschulbezogenen Evaluation das vertiefende Herausarbeiten von Charakteristika / Besonderheiten der evaluierten Schule im vorliegenden Themenbereich ( individuelles Schulprofil ), das vertiefende Herausarbeiten von Facetten / unterschiedlichen Blickwinkeln sowie die Rekonstruktion von Meinungsspektren, das vertiefende Herausarbeiten möglicher Veränderungen hinsichtlich der Schul- und Unterrichtsentwicklung (auch mit Blick auf die Erstevaluation). Die Schule sollte daher eine Gruppe an Personen zusammenstellen, die zur Entwicklung und Sicherung von Schulqualität Auskunft geben kann. Dies variiert je nach Schulart. An größeren Systemen sollten an dem Gespräch die stellvertretende Schulleitung, Abteilungsleitungen, Funktionsstelleninhaberinnen und -inhaber usw. sowie Lehrkräfte teilnehmen. Die Gruppe sollte max. acht Personen umfassen. Gespräch mit Schülerinnen und Schülern der Förderschule Dieses Gespräch ersetzt die schriftliche Befragung der Förderschülerinnen und Förderschüler. Die Schule trifft die Auswahl und holt bei den jeweiligen Eltern eine Einverständniserklärung ein. Eine Vorlage für die Einverständniserklärung ist auf der Homepage der AQS (www.aqs.rlp.de Menü Ablauf zum Evaluationsbesuch g Eltern und Schulelternbeirat) sowie auf der Info-CD zu finden. Das Gespräch dauert ca. 25-45 Minuten. Gespräch mit der Schülervertretung Das Gespräch mit der Schülervertretung findet in Schulen mit einer Sekundarstufe I und II statt. Auch in Förderschulen findet dieses Gespräch statt, sofern hier eine Schülervertretung eingerichtet wurde. Die Gruppe sollte zwischen drei und maximal acht Mitglieder der Schülervertretung umfassen. Das Gespräch dauert ca. 45 Minuten. Gespräch mit dem Schulelternbeirat Das Gespräch mit dem Schulelternbeirat ist Bestandteil der externen Evaluation. An dem Gespräch sollten mindestens drei und höchstens acht Elternvertreterinnen und -vertreter teilnehmen. Die Schule informiert den Schulelternbeirat rechtzeitig über das anstehende Gespräch. Das Gespräch dauert ca. 45-60 Minuten. 13

Gespräch mit dem ÖPR Das Gespräch mit dem ÖPR ist Bestandteil der externen Evaluation. Am Gespräch sollten die Vertreterinnen und Verteter des ÖPR teilnehmen. Die Schule informiert den ÖPR rechtzeitig über das anstehende Gespräch. Die Gesprächsdauer beträgt ca. 15 Minuten. 2.6.3 Schulrundgang Im Rahmen des Evaluationsbesuchs ist ein Schulrundgang vorgesehen. Darüber wurde der Schulträger durch die AQS schriftlich informiert. Sollte er daran teilnehmen wollen, wird er sich an die Schulleitung wenden. Selbstverständlich kann auch die Schulleitung den Schulträger sowie weitere Beteiligte/Interessierte (ÖPR, SV, SEB...)zum Schulrundgang einladen. Mithilfe eines Ankreuzbogens werden von der Teamleitung Angaben zu Schulgebäude, Klassenräumen aufgenommen. Checkliste zur Durchführung des Schulbesuchs der AQS Einladung aller Prozessbeteiligten zu den mit der Teamleitung vereinbarten Gesprächen, insbesondere ist auf die Zusammensetzung der Beteiligten für das Gespräch Schulqualität entwickeln und sichern zu achten. Ergebnisrückmeldung Das AQS-Team erstellt auf der Basis der gesammelten Daten den Evaluationsbericht. Er gliedert sich in zwei Teile, in eine Ergebnisübersicht mit den zentralen Evaluationsergebnissen in Papierform und in einen elektronischen Detail- und Differenzierungsteil. Im Anschluss an die Besuchstage werden diese zentralen Resultate der Schulgemeinschaft im Rahmen einer Gesamtkonferenz vorgestellt und erläutert. Die Schulleitung, der Schulelternbeirat, die Schülervertretung, die zuständige Schulaufsicht, das Fachreferat im MBWWK (auf Anfrage), der Bezirkspersonalrat sowie die Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen erhalten im Anschluss an den Evaluationsprozess ein Exemplar des Evaluationsberichts. Zielsetzung des Ergebnisberichts ist, die Schule bei der Weiterentwicklung ihrer pädagogischen Qualität zu unterstüzen. Der Bericht enthält Rückmeldung von Stärken als Bestätigung der guten pädagogischen Arbeit und Rückmeldung von Entwicklungsfeldern mit Handlungsempfehlungen. Nach dem Besuch der AQS beginnt für die Schule die eigentliche Entwicklungsarbeit. Bereitstellung eines abschließbaren Raumes für das Besuchsteam. Rechtzeitige Übermittlung des Vertretungsplans des Tages, ggf. auch Änderungen in der Raumbelegung. Bereitstellung eines Raumes für die Gespräche mit den unterschiedlichen Gruppen. Bereitstellung von zusätzlichen Sitzgelegenheiten in den Unterrichtsräumen. Ggf. Einladung des Schulträgers und weiterer Beteiligter zum Schulrundgang. 14

3. WAS FOLGT NACH DEM AQS-BESUCH? Nach dem Besuch der AQS setzt sich die Schule mit den Ergebnissen, den im Evaluationsbericht zurückgemeldeten Stärken und Entwicklungsfeldern auseinander. Der Evaluationsbericht bietet neben weiteren Evaluationsdaten die Grundlage, um schulintern zu reflektieren und die Ergebnisse mit dem internen Evaluationsprozess zu verknüpfen. Hieraus leitet die Schule ihre Entwicklungsziele ab, die sich an den Qualitätsbereichen des Orientierungsrahmens Schulqualität orientieren. Die dort festgelegten Kriterien und Indikatoren sind eine wichtige Hilfe bei der Formulierung überprüfbarer Ziele. Hilfreich ist der Einsatz der SMART-Formel, d. h. die Ziele sollen spezifisch-konkret, messbar, aktiv beinflussbar, realistisch und terminiert sein. Der Abschluss von Zielvereinbarungen ist ein innerschulischer Prozess, der von der Schulaufsicht der ADD unterstützend beraten und begleitet wird. Die Schulaufsicht hat hierzu einen Ablaufplan mit empfohlenen Zeitvorgaben entwickelt, der allen Schulen zur Verfügung steht. Zielvereinbarungen geben somit die Möglichkeit, auf der Basis des bisherigen Entwicklungsprozesses unter Einbezug der Ergebnisse aus interner und externer Evaluation verbindliche Schwerpunkte für die weitere schulische Qualitätsarbeit zu setzen (vgl. die Broschüre der Schulaufsicht Gemeinsam Ziele entwickeln, vereinbaren und erreichen - Handreichung für Schulen Stand: Juni 2012). Die von der Gesamtkonferenz gefassten Beschlüsse werden von der Schulleiterin oder dem Schulleiter im Rahmen der Gesamtverantwortung für die schulischen Prozesse mit der Schulaufsicht vereinbart. Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden in einem internen Maßnahmenplan festgehalten. Im Zuge der kontinuierlichen Qualitätsarbeit überprüft die Schule mithilfe eines internen Evaluationsverfahrens regelmäßig die Erreichung ihrer Ziele. 4. UNTERSTÜTZUNG FÜR SCHULEN DURCH DIE PÄDAGOGISCHEN SERVICE- EINRICHTUNGEN Die Arbeit mit empirischen Daten, die Formulierung verbindlicher Zielen und andere Fragen schulischer Qualitätsentwicklung sind für viele Schulen eine Herausforderung. Aus den Zielvereinbarungen ergeben sich für Kollegien oft Handlungsbedarfe hinsichtlich der individuellen Förderung, der Unterrichtsentwicklung oder der Schulentwicklung. Schulen benötigen hier qualifizierte und individuelle Unterstützung, um die selbst gesteckten Ziele ihrer schulischen Qualitätsentwicklung wirksam umzusetzen. Die pädagogischen Serviceeinrichtungen in Rheinland-Pfalz haben sich verpflichtet, Angebote für Schulen zur Qualitätssicherung und -entwicklung zu entwickeln und bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Diese orientieren sich an den Qualitätsbereichen des Orientierungsrahmens Schulqualität. Die pädagogischen Serviceeinrichtungen bieten eine breite Palette von Beratungsund Fortbildungsmöglichkeiten, die auf die individuellen Bedarfe der Schulen zugeschnitten werden. Hier ist vor allem das Beratungssystem des Pädagogischen Landesinstituts mit seinen zahlreichen Fachberaterinnen und Fachberatern zu nennen, die bedarfsgerecht - orientiert am Orientierungsrahmen Schulqualität - vor allem Unterstützung bei zentralen Fragen der Unterrichtsentwicklung und Schulentwicklung bieten. Für Schulen, die sich nach dem AQS-Besuch im Zielvereinbarungsprozess befinden, bietet beispielsweise das ZfS (in Kooperation mit der AQS) eine spezielle Fortbildungsveranstaltung Von den Daten zu den Taten an. Ein Hinweis darauf erfolgt jeweils mit der Berichtsübersendung. 15

5. DATENSCHUTZ Alle an der externen Evaluation beteiligten Personen sind zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Landes und Bundes verpflichtet. Bei der externen Evaluation ist zunächst die AQS für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Soweit Schulleitung, Lehrkräfte und weiteres Personal der Schule bei der Datenerhebung mitwirken, sind diese Personen in ihrem Zuständigkeitsbereich für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Als öffentliche Stelle im Sinne des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) unterliegt die AQS bei der Erhebung von Daten den gesetzlichen Bestimmungen und orientiert sich bei der externen Evaluation an den entsprechenden Grundsätzen des LDSG ( 1 & 2). Das gesamte Verfahren ist mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz abgestimmt. 5.1 Datensparsamkeit Es werden nur solche Daten erhoben, die zur Erreichung des angestrebten Ziels der externen Evaluation erforderlich sind. Die erhobenen Originaldaten werden nur so lange aufgehoben, wie sie zur Auswertung und Berichterstellung benötigt werden. 5.2 Anonymität 5.3 Freiwilligkeit Durch das Verfahren ist sichergestellt, dass Personen, für die die Teilnahme an der Datenerhebung freiwillig ist, rechtzeitig über diesen Sachverhalt informiert werden. Dies betrifft Eltern und Sorgeberechtigte, Ausbilderinnen, Ausbilder, Dual-Partner sowie die Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf die schriftlichen Befragungen sowie die Leitfaden gestützten Gespräche. Alle bei der AQS beschäftigten oder von ihr beauftragten Personen, die an Erhebung, Auswertung und Aufbewahrung von Daten beteiligt sind, unterliegen der Verpflichtung zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und haben eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterzeichnet. 5.4 Merkblatt für nicht dem Evaluationsteam Zugehörige Am Evaluationsbesuch können zum Zwecke des Kennenlernens des Verfahrens, der externen Begleitung oder aus Hospitationsgründen zusätzlich zu AQS- Teammitgliedern weitere Personen teilnehmen. Für diese Fälle wurde ein Merkblatt entwickelt (s. Anhang). Die Sicherung des Rechts der Personen auf informationelle Selbstbestimmung muss bei der Datenerhebung und Auswertung gewährleistet sein. Auf die Erhebung personenbezogener Daten wird daher weitgehend verzichtet. Wo die Erhebung solcher Daten unerlässlich ist, werden die erforderlichen prozessualen und technischen Verfahren angewandt, um Personen zu schützen. 16

Anhang: Teilnahme von Dritten Die AQS begrüßt ausdrücklich die Teilnahme von Dritten und möchte mit diesem Merkblatt die Rollen von AQS-Teammitgliedern, Dritten und schulischen Beteiligten im Voraus abklären, um den Evaluationsbesuch vor Ort nachhaltig und reibungslos zu gestalten: Vereinbarungen für die Teilnahme von Personalräten, Vertretungen schwerbehinderter Menschen u. a. zur ADD-Dienststelle Zugehörige: Folgende Bereiche/Teile des Verfahrens werden beobachtet: Einblicknahmen in Lehr- und Lernsituationen, Leitfaden gestützte Gespräche, Rückmeldekonferenz. Für folgende Situationen gelten nachstehende Regelungen: a) Gespräch Schulleiter/in Die Vertretung des Bezirkspersonalrats/Hauptpersonalrats kann beim Gespräch mit der Schulleiterin/ des Schulleiters anwesend sein, sofern es seitens der Schulleiterin/des Schulleiters keine begründeten Einwände gibt. b) Besprechungen des AQS-Teams Die Vertretung des Bezirkspersonalrats/Hauptpersonalrats kann bei den Besprechungen des AQS-Evaluationsteams anwesend sein, sofern es seitens der Teamleitung keine begründeten Einwände gibt. Notizen dieser Personengruppen dienen der Berichterstattung in den Gremien nach erfolgtem Evaluationsbesuch und beziehen sich auf Beobachtungen des Verfahrens. Teilnahme weiterer Personengruppen: Am Evaluationsbesuch können zum Zwecke der Beobachtung, der externen Begleitung oder aus Hospitationsgründen zusätzlich zu AQS-Teammitgliedern weitere Personen teilnehmen, z. B. Koreferentinnen und Koreferenten in der Ausbildung, Vertreterinnen und Vertreter des Landeselternbeirats, Inspektionskolleginnen und -kollegen aus anderen Bundesländern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pädagogischen Serviceeinrichtungen. Die Teilnahme dieser Personengruppen kann erfolgen, wenn der Schulleiter/die Schulleiterin durch die Teamleitung rechtzeitig informiert worden ist und nicht widersprochen hat bzw. eine Einwilligung (Leitfaden gestützte Gespräche) vorliegt. Die Gäste können sich im Rahmen der Evaluation ebenfalls über folgende Bereiche informieren bzw. daran teilnehmen: Einblicknahmen in Lehr- und Lernsituationen, Leitfadengestützte Gespräche, Rückmeldekonferenz. Auf eine ausgewogene Teilnehmerzahl bei den Gesprächen achtet die Teamleitung vor Ort. Alle Personen, die als Beobachter an der Evaluation teilnehmen, sind an die gesetzlichen Bestimmungen zur Einhaltung des Datenschutzes, insbesondere hinsichtlich der Verschwiegenheit, verpflichtet. Die AQS- Teamleitung ist verpflichtet, die betreffenden Personen im Vorfeld des Schulbesuchs darauf hinzuweisen. 17

Mitschriften, eine aktive Beteiligung während der Gespräche oder Protokolle der Gespräche durch Dritte sind nicht erlaubt. Eine Ausnahme gilt für in der Ausbildung befindliche Hospitantinnen und Hospitanten zu Übungszwecken. Die Beteiligung von Gästen an der Berichterstellung, bei AQS-Teambesprechungen vor Ort oder auch bei einer eventuellen internen Abstimmung zum ELL-Bogen ist nicht vorgesehen. Die AQS weist mit diesem Schreiben vorab darauf hin, dass es für Gäste demzufolge Pausen geben wird. Ggf. sollte mit der Schule abgeklärt werden, ob ein weiterer Raum zur Verfügung gestellt werden kann. Anhang: Das finden Sie auf unserer Info-CD Unter dem Ordner der jeweiligen Schulart finden Sie folgende jeweils für die Schulart relevante Dokumente: 18

Anhang: Phasen der externen Evaluation 19

Impressum Agentur für Qualitätssicherung, Evaluation und Selbstständigkeit von Schulen Steinkaut 3 55543 Bad Kreuznach Telefon: 0671 97001-0 Fax: 0671 97001-650 E-Mail: info@aqs.rlp.de Internet: http://www.aqs.rlp.de Redaktion: Christiane Schönauer-Gragg mit dem Team der AG Infomanagement Layout: Iris Karst Stand: November 2014 Die Agentur für Qualitätssicherung, Evaluation und Selbstständigkeit von Schulen (AQS) ist eine selbstständige Organisation im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur und der Präsidentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zugeordnet.