Aufnahmeantrag des 1. FCR e.v. Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum 1. Fußballclub Röthenbach e.v. Von den folgenden Aufnahme- und Beitrittsbedingungen (Form 3.16) habe ich Kenntnis genommen und diese erhalten. Ich erkläre mich einverstanden, dass im Rahmen der Vereinsverwaltung meine personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet werden. Ich trete der Abteilung bei: Fußball: Tischtennis: Tennis: Badminton: Kegeln: Gymnastik: Markierfeld Einzelmitglied: Familienmitglied: / Beide Namen der erziehungsberechtigten Mitglieder Meine Mitgliedschaft beginnt am 01. 20 Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen: Name: Vorname: Geburtstag:.. PLZ: Ort: Strasse: Telefon: / Hausnummer: Mobil: / E-Mail: (bitte unbedingt angeben wenn vorhanden) Röthenbach, den Unterschrift Zahlungsweise des Mitgliedsbeitrages Hauptverein Jährlich Halbjährlich (nur bei Bankeinzug) Bei Eintritt innerhalb des Kalenderjahres wird der erste Beitrag anteilmäßig im darauffolgendem Monat abgebucht. Der Antrag und das SEPA-Lastschriftmandat müssen dem Verein im Original vorliegen! Beiliegende Bedingungen (Form 3.16 bis 5.16) verbleiben beim Mitglied. Form 1.16
SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige den 1. Fussballclub Röthenbach e.v., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem 1. Fussballclub Röthenbach e.v. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer Hauptverein DE64FCR00000379736 Gläubiger-Identifikationsnummer Tennis DE64TEN00000379736 Gläubiger-Identifikationsnummer Fussball DE64FUS00000379736 Mandatsreferenz = Mitgliedsnummer (wird bei Neuaufnahme separat mitgeteilt) Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen: Vorname & Name: PLZ: Ort: Strasse: Hausnummer: Kreditinstitut: IBAN: DE BIC: Name des Mitgliedes: Ort, Datum: Unterschrift Im Original zurück an: 1. Fussballclub Röthenbach e.v. Pegnitzgrund 8 90552 Röthenbach Form 2.16
Anlage 1 zum Aufnahmeantrag des 1. FCR (Aufnahme 01.16) Aufnahme- und Beitrittsbedingungen (Verbleibt beim Mitglied) 1. Fußballclub Röthenbach an der Pegnitz e.v., Pegnitzgrund 8, 90552 Röthenbach Postfach 11 17, 90548 Röthenbach Telefon: 0911 / 57 09 66 Fax: 0911 / 5 48 50 10 E-Mail: vorstand@fc-roethenbach.de Hompage: www.fc-roethenbach.de Mitgliedsbeiträge: Kinder bis 14 Jahre Jugendliche 15 17 Jahre Erwachsene ab 18 Jahre Schüler/Studenten/Azubi* Rentner* Familienbeitrag* Halbjährlich 21,30,48,30,30,96,- Jährlich 42,60,96,60,60,192,- ~monatlich 3,50 5,8,5,5,16,- *Beitragsermäßigungen: Die Beitragsermäßigung wird nur dann gewährt, wenn der Nachweis in der Geschäftsstelle bis spätestens 15.01. eines jeden Jahres vorliegt. Verspätet eingehende Bescheinigungen können nur für die nächstfolgende Beitragszahlung wirksam werden. Bei Neumitgliedern ist der Nachweis mit dem Antrag einzureichen. Bei Versäumnis des Termins sind nachträgliche Änderungen nicht mehr möglich. Eine rückwirkende Beitragserstattung erfolgt nicht. Schüler ab 18 Jahre Studenten bis 27 Jahre Auszubildende Rentner Familienbeitrag Jährliche Vorlage einer Schulbestätigung Jährliche Vorlage einer Immatrikulationsbestätigung Vorlage des Ausbildungsvertrages Ab Vollendung des 66. Lebensjahres bzw. bei Vorlage des Rentenausweises Kinder bis 18 Jahre beitragsfrei, wenn beide Erziehungsberechtigte Mitglied sind. Diese Beiträge sind an den Hauptverein zu entrichten. Ggf. anfallende Spartenbeiträge erteilt die jeweilige Abteilung. Hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Abteilung gesondert einen Aufnahme-Antrag bzw. Mitteilung. Bankverbindung Hauptverein: : IBAN: DE30760501010240306324 BIC: SSKNDE77XXX Mitglieder, die bisher am Lastschriftverfahren nicht teilgenommen haben, entrichten Ihre Beiträge bis spätestens 1. Februar jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Wer nicht am Bankeinzug teilnimmt oder seinen Beitrag nicht bis zum 01.02. des laufenden Kalenderjahres überweist, muss für eine Rechnungsstellung zusätzlich 3,00 bezahlen. Zur Deckung der Mehrkosten bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich die anfallenden Bankgebühren zu entrichten. Für jede weitere Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 5,00 erhoben. Kündigung: Die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft muss schriftlich vierteljährlich zum Quartalsende erfolgen. Veröffentlichung von Fotos Mit dem Beitritt in den Verein und meiner geleisteten Unterschrift bin ich damit einverstanden, dass Fotos von mir/ uns/ meinem Kind unentgeltlich in Web-Medien (z. B. Facebook / Homepage), in Printmedien und sonstigen Vereinspublikationen bis zum Widerruf veröffentlicht werden können. Form 3.16
Anlage 2 zum Aufnahmeantrag des 1. FCR (Aufnahme 01.16) Spartenbeitrag Abteilung Fussball 1. Kind: 25,- 2. Kind: 15,- Erwachsener: 45,- Familie: 55,- Passive: 20,- Der Spartenbeitrag wird jeweils am 01. April rückwirkend für die Saison eingezogen. Der Beitrag für Kinder ist erst dann fällig, sobald ein Spielerpass vorliegt. Jedes aktive Mitglied ab dem 15. Lebensjahr ist verpflichtet, zur Erhaltung der Sportanlagen beizutragen. Dazu wird ein jährlicher Arbeitsdienst von 10 Stunden eingeführt. Näheres erteilt der Abteilungsleiter. Die Mitglieder sind verpflichtet, die sportlichen Interessen des Vereins zu fördern und das Ansehen des Vereins nicht zu schädigen. Sie haben die Einrichtung des Vereins pfleglich zu behandeln und haften für vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen. Form 4.16
Anlage 3 zum Aufnahmeantrag des 1. FCR (Aufnahme 01.16) Spartenbeitrag Abteilung Tennis Name: Vorname: Jahresbeitrag Erwachsener 120,- Ehepaar 195,- Familie (Kinder bis 18 Jahre) Spielberechtigung: Nebenspielzeit 195,- Familie (Schüler, Studenten, Auszubildende von 19 27 Jahren) * Spielberechtigung: Hauptspielzeit 225,- Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre Spielberechtigung: Nebenspielzeit 35,- Schüler, Studenten, Auszubildende (von 19 27 Jahren) * Spielberechtigung: Hauptspielzeit 75,- Passive Mitglieder 25,- * Spielberechtigung Jugendliche können ab 14 Jahren auf Antrag auch in dieser Gruppe geführt werden. Stichtag für die Einordnung in diese Beitragsgruppe ist das Alter am 31. Dezember des vorherigen Kalenderjahres. Arbeitsdienst Arbeitsdienstpflicht besteht ab Erreichen des 19. Lebensjahres für jedes männliche Mitglied bis Vollendung des 64. Lebensjahres. (Maßgebend ist der 31. Dezember des vorherigen Kalenderjahres) Mindestens 6 Stunden pro Saison sind durch männlichen Mitglieder zu erbringen Teilnahme an allgemeinen Arbeitsdiensten oder nach Vereinbarung mit dem technischen Beauftragten des Vereins kann stundenweise erfolgen Für nicht geleistete Arbeitsdienststunden ist als Ersatz ein Betrag in Höhe von 15 / Stunde (= maximal 90,- ) im November oder Dezember des Saisonjahres zu entrichten. Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende eines Quartals Kündigung Kündigung zum bis 31.12. (Vorjahr) 31.03. des lfd. Kalenderjahres bis 31.03. 30.06. des lfd. Kalenderjahres ab 01.04. 30.09. des lfd. Kalenderjahres fälliger Abteilungsbeitrag kein Beitrag 50% Beitrag 100% Beitrag Form 5.16