Hakala Fonds Absolute Return Strategy Ungeprüfter Halbjahresbericht für den Zeitraum vom 1. April 2011 bis zum 30. September 2011 Ein Investmentfonds gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen
1 Hakala Fonds Ungeprüfter Halbjahresbericht für den Zeitraum vom 1. April 2011 bis zum 30. September 2011 Inhaltsverzeichnis Management und Verwaltung 2 Zusammensetzung des Fondsvermögens zum 30. September 2011 3 Entwicklung des Fondsvermögens für den Zeitraum vom 1. April 2011 bis zum 30. September 2011 3 Entwicklung der Anteile im Umlauf 4 Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum vom 1. April 2011 bis zum 30. September 2011 4 Zusammensetzung des Wertpapierbestandes zum 30. September 2011 Hakala Fonds Absolute Return Strategy 5 Erläuterungen zum Halbjahresbericht zum 30. September 2011 7 Entwicklung des Fondsvermögens 11 Zeichnungen können nur auf Basis des jeweils gültigen Verkaufsprospektes und des jeweils gültigen vereinfachten Verkaufsprospektes (nebst Anhängen) sowie mit dem zuletzt erschienenen Jahresbericht und, wenn der Stichtag des letzteren länger als acht Monate zurückliegt, zusätzlich mit dem jeweils aktuellen Halbjahresbericht, erfolgen. Copyright: HSBC Trinkaus Investment Managers SA (2011). All Rights Reserved. No part of this publication may be reproduced, stored in a retrieval system, or transmitted, on any form or by any means, electronic, mechanical, photocopying, recording, or otherwise, without the prior written permission of HSBC Trinkaus Investment Managers SA. Production: KNEIP (www.kneip.com) 1
Management und Verwaltung Verwaltungsgesellschaft Alceda Fund Management S.A. 36, avenue du X Septembre L-2550 Luxemburg Eigenkapital per 31. Dezember 2010: EUR 1.876.603,06 Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft: Vorsitzender des Verwaltungsrates: Roman Rosslenbroich Geschäftsführer der Aquila Capital Management GmbH, Hamburg Mitglieder des Verwaltungsrates: Marc Kriegsmann Geschäftsführer der Alceda Fund Management S.A., Luxemburg Uwe Krönert Geschäftsführer der Alceda Fund Management S.A., Luxemburg Jost Rodewald Geschäftsführer der Aquila Capital Management GmbH, Hamburg Michael Sanders Geschäftsführer der Alceda Fund Management S.A., Luxemburg Geschäftsführer der Verwaltungsgesellschaft: Helmut Hohmann Marc Kriegsmann Depotbank, Register- und Transferstelle HSBC Trinkaus & Burkhardt (International) SA 8, rue Lou Hemmer L-1748 Findel-Golf Zentralverwaltungsstelle HSBC Trinkaus Investment Managers SA 8, rue Lou Hemmer L-1748 Findel-Golf Zahlstelle Großherzogtum Luxemburg HSBC Trinkaus & Burkhardt (International) SA 8, rue Lou Hemmer L-1748 Findel-Golf Zahl- und Informationsstelle Deutschland HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Königsallee 21-23 D-40212 Düsseldorf und deren Filialen in Deutschland Vertriebs- und Informationsstelle Deutschland Herbert Hakala Vermögensverwaltung GmbH Sonnenstraße 8 D-87662 Kaltental Anlageberater Herbert Hakala Vermögensverwaltung GmbH Sonnenstraße 8 D-87662 Kaltental Abschlussprüfer des Fonds und der Verwaltungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers S.à r.l. 400, route d Esch L-1471 Luxemburg Uwe Krönert Michael Sanders 2
Hakala Fonds Absolute Return Strategy Zusammensetzung des Fondsvermögens zum 30. September 2011 Erläuterung EUR AKTIVA Wertpapierbestand zum Kurswert 869.776,73 Einstandswert 1.126.428,46 Bankguthaben bei Depotbank (8) 38.945,07 Bankguthaben bei Drittbanken (8) 334.799,47 Sonstige Forderungen 6.404,12 Gründungskosten (4) 10.000,00 SUMME AKTIVA 1.259.925,39 PASSIVA Sonstige Passiva (6) -20.537,64 SUMME PASSIVA -20.537,64 Fondsvermögen 1.239.387,75 Nettoinventarwert pro Anteil Anteile im Umlauf 55,30 22.413,00 Entwicklung des Fondsvermögens für den Zeitraum vom 1. April 2011 bis zum 30. September 2011 Erläuterung EUR Fondsvermögen zu Beginn des Berichtszeitraums 1.673.492,93 Mittelzuflüsse aus der Ausgabe von Anteilen 277.280,80 Mittelrückflüsse aus der Rücknahme von Anteilen -177.791,39 Ergebnis des Berichtszeitraums -533.594,59 FONDSVERMÖGEN AM ENDE DES BERICHTSZEITRAUMS 1.239.387,75 Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil des Halbjahresberichtes. 3
Hakala Fonds Absolute Return Strategy Entwicklung der Anteile im Umlauf Anzahl der Anteile zu Beginn des Berichtszeitraums Anzahl der ausgegebenen Anteile Anzahl der zurückgenommenen Anteile Anzahl der Anteile am Ende des Berichtszeitraums 21.093,00 3.808,00-2.488,00 22.413,00 Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum vom 1. April 2011 bis zum 30. September 2011 Erläuterung EUR ERTRÄGE Dividenden 2.023,49 Erträge aus Investmentanteilen 886,99 Zinsen auf Bankguthaben 2.178,88 ERTRÄGE INSGESAMT 5.089,36 AUFWENDUNGEN Zinsen auf Bankverbindlichkeiten -83,99 Verwaltungsvergütung (3) -15.767,30 Depotbankvergütung (3) -5.284,69 Zentralverwaltungsvergütung (3) -7.450,46 Register- und Transferstellenvergütung (3) -1.745,36 Vertriebsstellenvergütung (3) -3.637,26 Lagerstellengebühren (3) -295,00 Abschreibung auf Gründungskosten (4) -2.486,12 Taxe d'abonnement (5) -299,85 Sonstige Aufwendungen (9) -12.983,64 AUFWENDUNGEN INSGESAMT -50.033,67 Ordentliches Ergebnis -44.944,31 Realisierte Gewinne / Verluste -72.344,81 Nettoergebnis -117.289,12 Veränderung der nicht realisierten Gewinne / Verluste -416.305,47 Ergebnis des Berichtszeitraums -533.594,59 Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil des Halbjahresberichtes. 4
Hakala Fonds Absolute Return Strategy Zusammensetzung des Wertpapierbestandes zum 30. September 2011 Wertpapierbezeichnung Anzahl / nominal Whg Einstandswert in EUR Kurswert in %-Anteil EUR am Fondsvermögen WERTPAPIERE Börsengehandelte Wertpapiere Aktien Deutschland Allianz SE 900,00 EUR 79.116,45 63.774,00 5,1 BASF SE 1.300,00 EUR 78.574,55 59.910,50 4,8 Bayer AG 1.500,00 EUR 82.118,04 62.175,00 5,0 Daimler AG 1.630,00 EUR 78.741,01 54.816,90 4,4 Deutsche Lufthansa AG 6.000,00 EUR 83.041,01 58.536,00 4,7 Deutsche Post AG 6.800,00 EUR 82.794,32 65.450,00 5,3 Deutsche Telekom AG 7.700,00 EUR 81.088,06 67.998,70 5,5 E.ON AG 4.400,00 EUR 83.257,22 71.962,00 5,8 Metro AG 2.100,00 EUR 79.753,08 67.053,00 5,4 Münchener Rückversicherungs AG 800,00 EUR 80.960,93 74.840,00 6,0 RWE AG 2.300,00 EUR 83.142,05 63.756,00 5,1 Siemens AG 1.000,00 EUR 90.090,05 68.120,00 5,5 Summe Deutschland 982.676,77 778.392,10 62,8 Frankreich Total SA 2.150,00 EUR 79.713,27 71.455,25 5,8 Vivendi SA 5.000,00 EUR 82.534,84 76.675,00 6,2 Summe Frankreich 162.248,11 148.130,25 12,0 Schweiz Nestle SA 1.320,00 CHF 60.035,98 54.264,38 4,4 Summe Schweiz 60.035,98 54.264,38 4,4 Summe Aktien 1.204.960,86 980.786,73 79,1 Summe Börsengehandelte Wertpapiere 1.204.960,86 980.786,73 79,1 SUMME WERTPAPIERE 1.204.960,86 980.786,73 79,1 DERIVATE Aktienindex-Derivate Optionsrechte Deutschland CALL DAX 6000 12/11-40,00 EUR -13.005,60-33.820,00-2,7 CALL DAX 6800 06/12-60,00 EUR -37.433,40-42.870,00-3,5 PUT DAX 3600 06/12-20,00 EUR -13.277,80-15.000,00-1,2 PUT DAX 4300 12/11-20,00 EUR -9.177,80-10.290,00-0,8 5
Hakala Fonds Absolute Return Strategy Zusammensetzung des Wertpapierbestandes (Fortsetzung) zum 30. September 2011 Wertpapierbezeichnung Anzahl / nominal PUT DAX 5000 10/11-20,00 EUR -5.637,80-9.030,00-0,7 Summe Deutschland -78.532,40-111.010,00-9,0 Summe Optionsrechte -78.532,40-111.010,00-9,0 Whg Einstandswert in EUR Kurswert in %-Anteil EUR am Fondsvermögen Summe Aktienindex-Derivate -78.532,40-111.010,00-9,0 SUMME DERIVATE -78.532,40-111.010,00-9,0 SUMME WERTPAPIERBESTAND 1.126.428,46 869.776,73 70,2 Durch Rundung der Prozentanteile können bei der Berechnung geringfügige Rundungsdifferenzen entstehen. Die Aufstellung der Veränderungen des Wertpapierbestandes für den Berichtszeitraum ist kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft oder über die Depotbank und die Zahlstellen erhältlich. Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil des Halbjahresberichtes. 6
Erläuterungen zum Halbjahresbericht zum 30. September 2011 1. Allgemeines Der Fonds Hakala Fonds (der Fonds ) ist ein rechtlich unselbstständiges Sondervermögen ( fonds commun de placement ) aus Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten ( Fondsvermögen ) nach Teil I des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen, das für gemeinschaftliche Rechnung der Inhaber von Anteilen ( Anleger ) unter Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung verwaltet wird. Der Fonds besteht aus einem oder mehreren Teilfonds im Sinne von Artikel 133 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen ( Gesetz vom 20. Dezember 2002 ). Die Gesamtheit der Teilfonds ergibt den Fonds. Die Anleger sind am Fonds durch Beteiligung an einem Teilfonds in Höhe ihrer Anteile beteiligt. Die Fondsbuchhaltung des Hakala Fonds wird seit dem 28. September 2011 von der Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbh ( InKa ), Yorckstraße 21, D-40476 Düsseldorf übernommen. Dadurch treten die im Verkaufsprospekt genannten Änderungen bezüglich der Bewertung, der Auszahlung des Ausgabe- und Rücknahmepreises und der Berechnung des Anteilwerts zum 28. September 2011 in Kraft. Das Rechnungsjahr des Fonds beginnt am 1. April und endet am 31. März des folgenden Jahres. 2. Rechnungslegungsgrundsätze 1. Das Nettoteilfondsvermögen des Fonds lautet auf Euro (EUR) ( Referenzwährung ). 2. Der Wert eines Anteils ( Anteilwert ) lautet auf die im jeweiligen Anhang zum Verkaufsprospekt angegebene Währung ( Teilfondswährung ), sofern nicht für etwaige weitere Anteilklassen im jeweiligen Anhang zum Verkaufsprospekt eine von der Teilfondswährung abweichende Währung angegeben ist ( Anteilklassenwährung ). 3. Der Anteilwert wird von der Verwaltungsgesellschaft oder einem von ihr Beauftragten unter Aufsicht der Depotbank an jedem Bankarbeitstag in Luxemburg mit Ausnahme des 24. und 31. Dezember eines jeden Jahres ( Bewertungstag ) berechnet. Die Verwaltungsgesellschaft kann jedoch beschließen, den Anteilwert für den 24. und 31. Dezember eines Jahres zu ermitteln, ohne dass es sich bei diesen Wertermittlungen um Berechnungen des Anteilwertes an einem Bewertungstag im Sinne des vorstehenden Satz 1 dieser Ziffer 3 handelt. Folglich können die Anleger keine Ausgabe, Rücknahme und/oder Umtausch von Anteilen auf Grundlage eines am 24. Dezember und/oder 31. Dezember eines Jahres ermittelten Anteilwertes verlangen. 4. Zur Berechnung des Anteilwertes wird der Wert der zum jeweiligen Teilfonds gehörenden Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten des jeweiligen Teilfonds ( Nettoteilfondsvermögen ) an jedem Bewertungstag ermittelt und durch die Anzahl der am Bewertungstag im Umlauf befindlichen Anteile des jeweiligen Teilfonds geteilt und auf zwei Dezimalstellen gerundet. 5. Soweit in Jahres- und Halbjahresberichten sowie sonstigen Finanzstatistiken aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gemäß den Regelungen des Verwaltungsreglements Auskunft über die Situation des Fondsvermögens des Fonds insgesamt gegeben werden muss, werden die Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds in die Referenzwährung umgerechnet. Das jeweilige Nettoteilfondsvermögen wird nach folgenden Grundsätzen berechnet: a) Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind, werden zu den letzten verfügbaren Kursen bewertet. Wird ein Wertpapier an mehreren Wertpapierbörsen amtlich notiert, ist der zuletzt verfügbare Kurs jener Börse maßgebend, die der Hauptmarkt für dieses Wertpapier ist. b) Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind, die aber an einem geregelten Markt gehandelt werden, werden zu einem Kurs bewertet, der nicht geringer als der Geldkurs und nicht höher als der Briefkurs zur Zeit der Bewertung sein darf und den die Verwaltungsgesellschaft für den bestmöglichen Kurs hält, zu dem die Wertpapiere verkauft werden können. c) Der Wert von Futures oder Optionen, welche an Börsen oder anderen geregelten Märkten gehandelt werden, wird auf der Grundlage der letzten verfügbaren Abwicklungspreise solcher Verträge an den Börsen oder geregelten Märkten, auf welchen diese Futures oder Optionen von dem jeweiligen Fonds gehandelt werden, berechnet; sofern ein Future oder eine Option an einem Tag, für welchen der Nettovermögenswert bestimmt wird, nicht liquidiert werden kann, wird die Bewertungsgrundlage für einen solchen Vertrag vom Verwaltungsrat in angemessener und vernünftiger Weise bestimmt. 7
2. Rechnungslegungsgrundsätze (Fortsetzung) d) Der Wert von Forwards oder Optionen, die nicht an Börsen oder anderen geregelten Märkten gehandelt werden (OTC-Derivate), entspricht dem jeweiligen Nettoliquidationswert, wie er gemäß den Richtlinien der Verwaltungsgesellschaft auf einer konsistent für alle verschiedenen Arten von Verträgen angewandten Grundlage festgestellt wird. Swaps werden zu ihrem Marktwert bewertet; im Falle von Zinsswaps unter Bezugnahme auf die zugrunde liegende Zinsentwicklung. e) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) bzw. Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) werden zum letzten festgestellten und erhältlichen Rücknahmepreis bewertet. Falls für Investmentanteile die Rücknahme ausgesetzt ist oder keine Rücknahmepreise festgelegt werden, werden diese Anteile ebenso wie alle anderen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben und allgemein anerkannten, von Abschlussprüfern nachprüfbaren, Bewertungsregeln festlegt. f) Falls die jeweiligen Kurse nicht marktgerecht sind und falls für andere als die unter Buchstaben a) und b) genannten Wertpapiere keine Kurse festgelegt wurden, werden diese Wertpapiere ebenso wie die sonstigen gesetzlich zulässigen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben auf der Grundlage des wahrscheinlich erreichbaren Verkaufswertes festlegt. g) Die flüssigen Mittel werden zu deren Nennwert zuzüglich Zinsen bewertet. h) Der Marktwert von Wertpapieren und anderen Anlagen, die auf eine andere Währung als die jeweilige Teilfondswährung lauten, wird zum letztverfügbaren Devisenmittelkurs in die entsprechende Teilfondswährung umgerechnet. Gewinne und Verluste aus Devisentransaktionen werden jeweils hinzugerechnet oder abgesetzt. Das jeweilige Nettoteilfondsvermögen wird um die Ausschüttungen reduziert, die gegebenenfalls an die Anleger des betreffenden Teilfonds gezahlt wurden. 6. Die Anteilwertberechnung erfolgt nach den vorstehend aufgeführten Kriterien für jeden Teilfonds separat. Soweit jedoch innerhalb eines Teilfonds Anteilklassen gebildet wurden, erfolgt die daraus resultierende Anteilwertberechnung innerhalb des betreffenden Teilfonds nach den vorstehend aufgeführten Kriterien für jede Anteilklasse getrennt. Die Zusammenstellung und Zuordnung der Aktiva erfolgt immer pro Teilfonds. 3. Kosten Kosten, die aus dem Teilfondsvermögen des Hakala Fonds Absolute Return Strategy erstattet werden: 1. Verwaltungsvergütung Für die Verwaltung des Teilfonds erhält die Verwaltungsgesellschaft eine Vergütung in Höhe von bis zu 1,75% p.a., berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglich ermittelten Nettoteilfondsvermögens. Diese vorgenannte Vergütung wird monatlich nachträglich ausgezahlt und versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich wird eine monatliche fixe Verwaltungsvergütung in Höhe von EUR 500,00 erhoben. In der Verwaltungsvergütung ist die Anlageberatervergütung enthalten. Daneben erhält die Verwaltungsgesellschaft eine wertentwicklungsorientierte Zusatzvergütung ( Performance Fee ), sofern die Wertentwicklung des Nettoteilfondsvermögens 3,00% p.a. übersteigt ( Hurdle Rate ). Die Performance Fee beläuft sich auf 20,00% des Vermögenszuwachses, um den die Hurdle Rate übertroffen wird. Die Performance Fee geht zu Lasten des Teilfondsvermögens und wird am Ende des Berechnungszeitraumes ausgezahlt. Der Berechnungszeitraum umfasst ein Geschäftsjahr. Der Vermögenszuwachs wird auf Grundlage der Wertentwicklung der Anteilwerte, des Nettoteilfondsvermögens, das dieser Anteilwertentwicklung zugrunde liegt, und unter Berücksichtigung eines historischen Höchststandes während eines vorhergehenden Berechnungszeitraums ( High Watermark ) ermittelt. Eine etwaige Performance Fee wird bewertungstäglich ermittelt und abgegrenzt, sofern der Anteilpreis über der High Watermark liegt und die Hurdle Rate übertroffen wird. Eine etwaige Unterschreitung der Hurdle Rate am Ende eines vorhergehenden Berechnungszeitraumes muss im folgenden Berechnungszeitraum nicht aufgeholt werden. 8
3. Kosten (Fortsetzung) Diese Vergütungen verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer. 2. Depotbankvergütung Die Depotbank erhält für die Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Depotbankvertrag eine Vergütung in Höhe von bis zu 0,06% p.a., berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglich ermittelten Nettoteilfondsvermögens, mindestens jedoch EUR 10.000,00 p.a., zuzüglich Transaktionskosten. Diese vorgenannte Vergütung wird monatlich nachträglich ausgezahlt und versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer. 3. Zentralverwaltungsvergütung Für die Wahrnehmung der Zentralverwaltungsaufgaben wird dem Teilfondsvermögen eine Vergütung in Höhe von bis zu 0,06% p.a., berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglich ermittelten Nettoteilfondsvermögens, mindestens jedoch EUR 10.000,00 p.a., belastet. Diese Vergütung wird monatlich nachträglich an die Verwaltungsgesellschaft geleistet und versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer. Die Vergütung der Zentralverwaltungsstelle wird aus dieser Vergütung gezahlt. 4. Register- und Transferstellenvergütung Für die Register- und Transferstellenaufgaben wird dem Teilfondsvermögen eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu EUR 3.500,00 je Anteilklasse belastet. Diese Vergütung wird zu Beginn eines Kalenderjahres berechnet und an die Verwaltungsgesellschaft geleistet und versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer. Die Vergütung der Register- und Transferstelle wird aus dieser Vergütung gezahlt. 5. Vertriebsstellenvergütung Die Vertriebsstelle erhält für die Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Teilfondsvermögen eine Vergütung in Höhe von bis zu 0,50% p.a., berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglich ermittelten Nettoteilfondsvermögens. Diese vorgenannte Vergütung wird monatlich nachträglich ausgezahlt und versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer. 6. Weitere Kosten Daneben können dem Teilfondsvermögen die in Artikel 11 des Verwaltungsreglements aufgeführten Kosten belastet werden. Kosten, die von den Anlegern zu tragen sind: Ausgabeaufschlag: max. 5,00% (zugunsten der Vertriebsstelle) Rücknahmeabschlag: Umtauschprovision: keiner keine Verwendung der Erträge: Die Erträge des Teilfonds werden thesauriert. 4. Gründungskosten Die Gründungskosten stehen im Einklang mit den Regelungen im Prospekt und bestehen im Wesentlichen aus Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung der Verkaufsprospekte und Verträge sowie der Vorbereitung der Vertriebsaktivitäten, die bei der Verwaltungsgesellschaft angefallen sind. Die Kosten für die Gründung des Fonds (welche unter anderem folgende Kosten beinhalten können: Strukturierung und Abstimmung der Fondsunterlagen sowie fondsspezifischen Dokumente, externe Beratung, Abstimmung des Auflageprozesses mit den entsprechenden Dienstleistern) und die Erstausgabe von Anteilen werden zu Lasten des Vermögens der bei Gründung bestehenden Teilfonds über die ersten fünf Geschäftsjahre abgeschrieben. Die Aufteilung der Gründungskosten sowie der o.g. Kosten, welche nicht ausschließlich im Zusammenhang mit einem bestimmten Teilfondsvermögen stehen, erfolgt auf die jeweiligen Teilfondsvermögen pro rata durch die Verwaltungsgesellschaft. 9
4. Gründungskosten (Fortsetzung) Kosten, die im Zusammenhang mit der Auflegung weiterer Teilfonds entstehen, werden zu Lasten des jeweiligen Teilfondsvermögens, dem sie zuzurechnen sind, innerhalb einer Periode von längstens fünf Jahren nach Auflegung abgeschrieben. 5. Steuern Das Fondsvermögen unterliegt im Großherzogtum Luxemburg einer Steuer, der sog. taxe d abonnement, in Höhe von derzeit 0,05% p.a. Anteile der Anteilklassen, die nicht-natürlichen Personen im Sinne des Artikels 129 (2) d) des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen bestimmt sind, unterliegen einer taxe d abonnement in Höhe von 0,01% p.a. Die Verwaltungsgesellschaft stellt sicher, dass Anteile an diesen Anteilklassen nur von nicht-natürlichen Personen erworben werden. Die taxe d abonnement wird vierteljährlich auf das jeweils am Quartalsende ausgewiesene Nettoteilfondsvermögen berechnet und ausgezahlt. Soweit das Fondsvermögen in anderen Luxemburger Investmentfonds angelegt ist, die ihrerseits bereits der taxe d abonnement unterliegen, entfällt diese Steuer für den Teil des Fondsvermögens, welcher in solchen Luxemburger Investmentfonds angelegt ist. Die Einkünfte des Fonds aus der Anlage des Fondsvermögens werden im Großherzogtum Luxemburg nicht besteuert. Allerdings können diese Einkünfte in Ländern, in denen das Fondsvermögen angelegt ist, der Quellenbesteuerung unterworfen werden. In solchen Fällen sind weder die Depotbank noch die Verwaltungsgesellschaft zur Einholung von Steuerbescheinigungen verpflichtet. 6. Sonstige Passiva Der Posten Sonstige Passiva enthält die noch nicht gezahlten Aufwendungen des laufenden Geschäftsjahres. Hierbei handelt es sich u.a. um die taxe d abonnement, die Verwaltungsvergütung, die Depotbankvergütung, die Prüfungskosten, die Vertriebsstellenvergütung, die Zentralverwaltungsvergütung, die Abschreibung der Gründungskosten, die Verbindlichkeiten aus schwebenden Geschäften sowie die Register- und Transferstellenvergütung. 7. Umrechnungskurs Für die Umrechnung sämtlicher in Währung lautender Vermögensgegenstände, die nicht auf Euro lauten, wurde der nachfolgende Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag angewandt: Schweizer Franken (CHF) 1 = 0,82054 EUR 8. Bankguthaben/-verbindlichkeiten Die Bankguthaben/-verbindlichkeiten bei der Depotbank teilten sich zum Bilanzstichtag wie folgt auf: Bankguthaben/-verbindlichkeiten in Währung Währung Gegenwert in Euro -65.838,46 CHF -54.023,52 92.968,59 EUR 92.968,59 Summe 38.945,07 Das Bankguthaben bei Drittbanken beträgt EUR 334.799,47. 9. Sonstige Aufwendungen Die Sonstigen Aufwendungen enthalten u.a. die Veröffentlichungsgebühren und die Prüfungskosten. 10
10. Terminkontrakte Zum 30. September 2011 bestanden folgende offenen Positionen aus Termingeschäften: Anzahl der Bezeichnung Währung Verpflichtungen % - Anteil Kontrakte in Fondswährung am Fondsvermögen Verkauf -20 Put Dax 3600 Juni 2012 EUR -550.202,00-44,39 Verkauf -20 Put DAX 4300 Dezember 2011 EUR -550.202,00-44,39 Verkauf -20 Put DAX 5000 Oktober 2011 EUR -550.202,00-44,39 Verkauf -40 Call Dax 6000 Dezember 2011 EUR -1.100.404,00-88,79 Verkauf -60 Call DAX 6800 Juni 2012 EUR -1.650.606,00-133,18 Summe Verkäufe -4.401.616,00-355,14 Entwicklung des Fondsvermögens Teilfondsvermögen Nettoinventarwert pro Anteil Hakala Fonds Absolute Return Strategy 31. März 2009 EUR 2.768.924,61 EUR 82,48 31. März 2010 EUR 2.849.433,45 EUR 87,87 31. März 2011 EUR 1.673.492,93 EUR 79,34 30. September 2011 EUR 1.239.387,75 EUR 55,30 11