Stadtrecht der Stadt Mannheim

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Transkript:

I. Öffentliche Einrichtungen 4.06 vom 31. Januar 2007 Die Kunsthalle wird als öffentliche Kultureinrichtung der Stadt Mannheim geführt. Das Nutzungsverhältnis ist privatrechtlicher Natur. II. Allgemeine Besucherordnung 1 Besichtigung Die Kunsthalle kann während der Öffnungszeiten (außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung) gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte besichtigt werden. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, sich die Eintrittskarte jederzeit vorzeigen zu lassen. 2 Entgelt 1) Für den Eintritt wird ein Entgelt gemäß dem Entgeltverzeichnis erhoben. 2) Die Nutzung der Garderobe ist im Entgelt enthalten. 3 Verhalten 1) Die Besucher sind zu größter Sorgfalt gegenüber den ausgestellten Kunstwerken und Sammlungsgegenständen verpflichtet. 2) Gegenstände und Kleidungsstücke, mit denen Schäden an Kunstwerken und Sammlungsgegenständen sowie an den Räumlichkeiten herbeigeführt werden können, dürfen nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden. Schirme, Stöcke, Taschen und sonstige Gegenstände sind an der Garderobe zu hinterlegen. Kinderwagen dürfen in den Ausstellungsräumen nicht mitgeführt werden. 3) Das Fotografieren und Filmen ist verboten, sofern keine Ausnahmegenehmigung durch die Direktion erteilt wurde. Auch Ton- und Bandaufnahmen während den Führungen sind nicht gestattet. 4) Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass keine anderen Besucher behindert, gestört oder belästigt werden. Handys sind während des Museumsbesuchs auszuschalten. 5) Gruppen mit Kindern und Jugendlichen, insbesondere Schulklassen, müssen unter Aufsicht des Verantwortlichen im Gruppenverband bleiben. 6) Das Rauchen sowie die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Ausstellungsräume ist nicht gestattet. Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt. 7) Die Besucher sind gehalten, den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Besucher, die gegen die Besucher- und Nutzungsordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. 4 Haftung 1) Bei einem Verlust oder einer Beschädigung von Gegenständen, die zur Aufbewahrung in der Garderobe abgegeben worden sind, sind Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Mannheim, ihre Bediensteten sowie ihre Erfüllungsgehilfen, die einen Betrag von 5.000,-- je Schadensfall übersteigen, unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, d.h. auch bei Vorliegen einer unerlaubten Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. 2) Wertgegenstände wie z.b. Bargeld, Schecks, Wertpapiere, Kreditkarten, Ausweispapiere, etc. dürfen nicht zur Aufbewahrung in der Garderobe abgegeben werden.

III. Allgemeine Nutzungsordnung 1 Allgemeines Die Sammlung kann nur während der Öffnungszeiten und in Gegenwart eines Bediensteten der Kunsthalle genutzt werden. Die Nutzung setzt das Vorliegen einer schriftlichen Nutzungserlaubnis voraus, die jederzeit auf Verlangen vorzuweisen ist. 2 Nutzungserlaubnis 1) Eine Nutzungserlaubnis kann für die Nutzung der Kunstwerke oder Sammlungsgegenstände (Sammlungsstücke) zu wissenschaftlichen oder künstlerischen Zwecken erteilt werden. 2) Die Nutzung der Sammlungsstücke außerhalb der Kunsthalle kann nur anderen Museen, Kunstvereinen, Behörden und wissenschaftlichen Institutionen gestattet werden. Privatpersonen kann eine Erlaubnis nur in Ausnahmefällen erteilt werden; Vorrausetzung ist, dass ein ordnungsgemäßer Umgang mit den Sammlungsstücken gewährleistet ist. In jedem Fall ist über die auswärtige Nutzung ein gesonderter Vertrag zu schließen. 3) Der Antrag auf Erlaubnis ist schriftlich unter Angabe des gewünschten Sammlungsstücks, des Nutzungszwecks und des Nutzungsortes bei der Direktion der Kunsthalle zu stellen. In einfachen Fällen kann ausnahmsweise von einem schriftlichen Antrag abgesehen werden. Der Antragsteller hat sich auf Verlangen auszuweisen. 4) Über den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Nutzung entscheidet die Direktion, deren Stellvertreter oder ein Beauftragter. 5) Die Erlaubnis wird zeitlich befristet erteilt und ist jederzeit widerrufbar. 6) Der Nutzer ist ohne vorherige, schriftliche Zustimmung der Stadt nicht berechtigt, den Gebrauch der ihm überlassenen Gegenstände einem Dritten zu überlassen. 3 Nutzung 1) Dem Nutzer werden die gewünschten Gegenstände der Sammlung von einem Bediensteten des Museums vorgelegt. 2) An den Sammlungsstücken dürfen keine Änderungen oder Eingriffe vorgenommen werden. 3) Ein von dem Nutzer festgestellter Schaden ist der Stadt sofort anzuzeigen. 4 Versicherung 1) Für die auswärtige Nutzung ist das gewünschte Sammlungsstück von Nagel zu Nagel bzw. von Standort zu Standort mit dem von der Direktion angegebenen Versicherungswert zu versichern. Die Direktion hat das Recht zu bestimmen, bei welcher Gesellschaft die Versicherung abzuschließen ist. 2) Alle Versicherungs-, Transport- und sonstigen Kosten sind von dem Nutzer zu tragen. 3) Die Herausgabe erfolgt erst nach Vorlage der Versicherungspolicen sowie dem Nachweis der Zahlung der vorgegebenen Prämie. 5 Haftung 1) Bei einem schuldhaften vertragswidrigen Gebrauch bzw. bei einem Gebrauch, der gegen die Bestimmungen dieser Besucher- und Nutzungsordnung verstößt, haftet der Nutzer auch für einen zufällig eintretenden Schaden, wenn dieser ohne den vertragswidrigen Gebrauch nicht eingetreten wäre. Mit Erteilung der Nutzungserlaubnis tritt der Nutzer seine Ansprüche gegen den Versicherer an die Stadt Mannheim ab. 2) Sind mehrere Nutzer für einen entstandenen Schaden nebeneinander verantwortlich, haften sie als Gesamtschuldner. 3) Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Mannheim, ihre Bediensteten oder ihre Erfüllungsgehilfen, die aus einer Nutzung von Sammlungsstücken entstehen, sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, d.h. auch bei Vorliegen einer unerlaubten Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

6 Lichtbild-/Filmaufnahmen, Kopien, Vervielfältigungen, Internet 1) Lichtbild- oder Filmaufnahmen sowie die Herstellung von Kopien oder Vervielfältigungen bedürfen der schriftlichen Erlaubnis durch die Direktion, deren Stellvertretung oder eines Beauftragten. Die Erlaubnis stellt keine Einräumung eines Nutzungsrechts im Sinne des Urheberrechts dar; dies gilt auch für die Nutzungsmöglichkeiten des Internetauftrittes der Kunsthalle. 2) Auf Verlangen sind die Negative und Positive der Aufnahmen der Direktion der Kunsthalle herauszugeben. 7 Nutzungsentgelt Für die Nutzung der Sammlungsstücke wird ein Entgelt gemäß dem Entgeltverzeichnis erhoben. IV. In-Kraft-Treten Diese Besucher- und Nutzungsordnung tritt am 1. Februar 2007 in Kraft. Das Entgeltverzeichnis ist Bestandteil der Besucher- und Nutzungsordnung. Inkrafttreten am 01.02.2007

Entgeltverzeichnis Entgeltverzeichnis für den Besuch und die Nutzung der Kunsthalle Mannheim gültig ab 01. Februar 2007 I. Eintritt Euro I.I Jahreskarten Jahreskarte Erwachsene 35,00 bis 75,00 Jahreskarte Begünstigte 15,00 bis 35,00 1.2 Tageskarten 1. Ständige Sammlungen 1.1 Einzelkarte Erwachsene 2,10 Besucher die nachweisen, dass sie am selben oder vorhergehenden Tag die Reiss-Engelhorn-Museen besucht haben, erhalten 50 % Ermäßigung. 1.2 Einzelkarte Begünstigte 1,00 Schüler, Studenten, Familienpassinhaber, Grundwehr-, Zivildienstleistende und Teilnehmer der gesetzlich geregelten Freiwilligen Dienste (freiwilliges ökologisches/soziales Jahr) gegen Vorlage eines gültigen Ausweises, Teilnehmer an Führungen und eine Begleitperson eines Mitglieds des Förderkreises der Kunsthalle 1.3 Familienkarte 4,10 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Begleitung bis zu zwei Erziehungsberechtigten 1.4 Mitglieder 1,00 des Fördererkreises der Reiss-Engelhorn-Museen und der Gesellschaft der Freunde Mannheims und der ehemaligen Kurpfalz Mannheimer Altertumsverein von 1859 e.v. gegen Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises 1.5 Gruppen ab 10 Personen je Person 1,50 1.6 Schulklassen, Kindergarten- und Vorschulgruppen einschließlich der begleitenden Lehrer/Lehrerinnen bzw. Erzieher/Erzieherinnen, Studierende im Rahmen einer Lehrveranstaltung und Kinder bis 6 Jahre freien Eintritt.. 1.7 Aufpreis für öffentliche Führungen je Person 1,50 1.8 Führungen der Kunstvermittlung für Schulklassen je Schüler 1,00 1.9 Die Verwaltung ist berechtigt für Sonderveranstaltungen (z. B. Lange Nacht der Museen und andere regionale Kooperationen) Sondertarife zu vereinbaren. 1.10 Die Mitglieder des Förderkreises der Kunsthalle erhalten freien Eintritt. Für Mitglieder des ICOM 1, DMB 2 bzw. Inhaber des Oberrheinischen Museumspasses ist der Eintritt bei Vorlage eines gültigen Ausweises frei. Sämtliche Eintrittskarten sind nicht übertragbar. 1 ICOM = International Community of Museums 2 DMB = Deutscher Museums Bund

2. Sonderausstellungen 2.1 Einzelkarte Erwachsene 3,00 15,00 2.2 Einzelkarte Begünstigte 1,70 10,00 Schüler, Studenten, Familienpassinhaber, Grundwehr-, Zivildienstleistende und Teilnehmer der gesetzlich geregelten Freiwilligen Dienste (freiwilliges ökologisches/soziales Jahr) gegen Vorlage eines gültigen Ausweises und eine Begleitperson eines Mitglieds des Förderkreises der Kunsthalle 2.3 Familienkarte 5,00 30,00 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Begleitung bis zu zwei Erziehungsberechtigten. 2.4 Mitglieder 1,70 10,00 des Fördererkreises der Reiss-Engelhorn-Museen und der Gesellschaft der Freunde Mannheims und der ehemaligen Kurpfalz Mannheimer Altertumsverein von 1859 e.v. gegen Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises 2.5 Gruppen ab 10 Personen, je Person 2,20 10,00 2.6 Schulklassen, Kindergarten- und Vorschulgruppen in Begleitung der Lehrer/Lehrerinnen bzw. Erzieher/Erzieherinnen, je Person 1,50 5,00 Ab einer Stärke von mindestens 15 Schülern/Schülerinnen/Kindern haben bis zu 2 Begleitpersonen freien Eintritt. 2.7 Für Mitglieder des ICOM, DMB und Inhaber des Oberrheinischen Museumspasses ist der Eintritt bei Vorlage eines gültigen Ausweises frei. Eventuelle Einschränkungen bei der Nutzung des Oberrheinischen Museumspasses ergeben sich aus den Bestimmungen des Vereins. 2.8 Aufpreis für öffentliche Führungen je Person 2,00-10,00 2.9 Führungen der Kunstvermittlung für Schulklassen je Schüler 1,50-10,00 2.10 Die Verwaltung ist berechtigt für Sonderveranstaltungen (z. B. Lange Nacht der Museen und andere regionale Kooperationen) Sondertarife zu vereinbaren. 2.11 Die Mitglieder des Förderkreises der Kunsthalle erhalten freien Eintritt Der Besuch der ständigen Sammlung ist im Eintrittspreis enthalten. Kinder unter 6 Jahren haben in Begleitung von Erziehungsberechtigten freien Eintritt. Die für die jeweilige Ausstellung verbindlichen Eintrittspreise, Führungskosten für öffentliche Führungen und Gruppenführungen werden mit gesondertem Aushang bekannt gemacht. Sämtliche Eintrittskarten sind nicht übertragbar. 3. Einzelveranstaltungen Vorträge, Lesungen, Filme, Museumsabende etc. 3.1 Einzelkarte Erwachsene 3,00 100,00 3.2 Einzelkarte Begünstigte 1,70 75,00 Schüler, Studenten, Familienpassinhaber, Grundwehr-, Zivildienstleistende und Teilnehmer der gesetzlich geregelten Freiwilligen Dienste (freiwilliges ökologisches/soziales Jahr) gegen Vorlage eines gültigen Ausweises

3.3 Mitglieder 1,70 75,00 des Fördererkreises der Reiss-Engelhorn-Museen, des Förderkreises der Kunsthalle und der Gesellschaft der Freunde Mannheims und der ehemaligen Kurpfalz Mannheimer Altertumsverein von 1859 e.v. gegen Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises 3.4 Gruppen ab 10 Personen, je Person 2,20 75,00 1.4 Einzelveranstaltung für Kinder bis 6 Jahre 2,00 5,00 1.5 Kurse der Kunstvermittlung je Person 10,00 100,00 3.7 Kurse der Kunstvermittlung für Begünstigte (siehe 3.2.) und Kinder bis 6 Jahre je Person 5,00 70,00 Ermäßigung für das 2. und jedes weitere Kind eines Erziehungsberechtigten um 50 v. H. des Normalpreises des Kurses II. Entgelt für sonstige Leistungen 1. Entgelt für die Erteilung der Reproduktionserlaubnis von Sammlungsstücken 1.1 Reproduktion schwarz/weiß 10,00 300,00 1.2 Reproduktion farbig 30,00 2000,00 1.3 In besonderen Fällen kann von einem Entgelt abgesehen werden (z.b. wenn der Bibliothek der Kunsthalle ein Freiexemplar überlassen wird) 1.4 Zu den Reproduktionskosten kommen die Kosten der Ausleihe der Druckvorlage oder des Erwerbs der Fotografie. 2. Erwerbbare Gegenstände 2.1 Für Aufnahmen durch das Fotoatelier der Kunsthalle werden Entgelte mindestens in Höhe der Herstellungskosten erhoben. 2.2 Kataloge, Fotos, Dias und Reproduktionen können zum jeweils festgesetzten Preis an der Kasse erworben werden. Bei Kommissionsverkäufen müssen der Verkaufspreis und der Verkaufserlös vertraglich geregelt sein 3. Begutachtungen Begutachtungen von Exponaten je nach Wert und zeitlichem Aufwand 30,00 500,00 4. Sonstige Leistungen und Nutzungen Sonstige Leistungen und Nutzungen, die im Verzeichnis nicht aufgeführt sind, werden von der Kunsthalle Mannheim gesondert berechnet.

Änderungsübersicht Inkrafttreten am 01.06.2004. Inkrafttreten am 01.02.2007. Hinweis: Es ist abschließend nicht zu gewährleisten, dass die Änderungsübersicht vollständig ist.