Historische Untersuchung und Pflichtenheft

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Transkript:

Untersuchung von belasteten Standorten: Historische Untersuchung und Pflichtenheft Vorgaben Bericht Historische Untersuchung und Pflichtenheft Die Berichte sind nach den folgenden Vorgaben (Gliederung des Inhaltes) zu erstellen: 0. Zusammenfassung Kurzbeschreibung Standort, Lage im Gewässerschutzbereich, betroffene Schutzgüter, Anlass der Untersuchung, Beurteilung und weiteres Vorgehen, max. 1 Seite 1. Ausgangslage und Zielsetzung 1.1. Ausgangslage Untersuchungsobjekt (Koordinaten, SBB Stao. Nr., kantonale Nummern, Parz. Nr.), Gegenüberstellung in Tabelle analog Annex 3 Anlass der Untersuchung/Dringlichkeit 1.2. bisherige Untersuchungen Kurzzusammenfassung, Zusammenstellung der vorhandenen Daten (ggf. im Anhang) 1.3. Zielsetzung Hauptziel sind klare Aussagen im Sinne von Art. 5 AltlV (Fläche/Teilfläche ist in Kataster der belasteten Stao. aufzunehmen oder nicht) und von Art. 7/8 (Voruntersuchung zur Beurteilung der Überwachungs- und Sanierungsbedürftigkeit). Rahmenbedingungen (Termine/Fristen), ggf. spezifische Projektziele 2. Durchgeführte Abklärungen 2.1. Vorgehen Aktivitäten zur Datenerhebung, Kontaktpersonen 2.2. Verwendete Unterlagen vollständige Aufstellung aller Unterlagen 3. Standortbeschreibung 3.1. Lage Lage des Areals, Nachbargrundstücke 3.2. Geologie/Hydrogeologie Beschreibung anhand der vorhandenen Unterlagen 3.3. Schutzgüter Lage, Exposition und Zustand sämtlicher Schutzgüter und Schutzobjekte; alle Schutzgüter sind zu erwähnen, auch wenn sie nicht betroffen sind. 4. Ergebnisse der "Historischen Untersuchung" 4.1. Geschichte des Areals Eigentümer, Baugeschichte 4.2. Nutzungsgeschichte ehemalige und heutige Nutzung 4.3. Umweltrelevante Tätigkeiten verwendete umweltgefährdende Stoffe (Lagerung, Umschlag, Entsorgung) 4.4. ggf. Unfälle, Leckagen vollständige Auflistung bekannter "Störfälle" 4.5. Zusammenfassende Wertung Vollständigkeit/Zuverlässigkeit der Daten Vorgaben Bericht Historische Untersuchung und Pflichtenheft Seite 1 von 6

Kenntnislücken, ggf. Dringlichkeit 5. Verdachtsmatrix Tabellarische Darstellung der Resultat der "Historischen Untersuchung" Verdachtsflächen-Plan im Anhang 6. Untersuchungsprogramm (PH) => Darstellung gemäss Annex 1 6.1. Sondierprogramm *) Warum, wo, Anzahl, Tiefe, Technik; bei Grundwasser müssen die Abstrombohrungen gemäss der BAFU Vollzugshilfe Probenahme von GW bei belasteten Standorten erstellt werden, vgl. auch Newsletter 10. 6.2. Probenahmeprogramm *) Warum, wo, Anzahl, Repräsentativität 6.3. Analysenprogramm *) Parameter, Aussagekraft der Resultate *) => Darstellung gemäss Annex 2 6.4. ggf. Arbeitsschutzmassnahmen bei Sondierungen, Probenahmen und Analytik 6.5. ggf. Etappierung Aufzeigen der Möglichkeiten für schrittweises Vorgehen (z.b. welche Untersuchungen zuerst, Kriterien für weitere Schritte; Porenluftscreening -> Gesamtgehaltsbestimmung -> Eluattests) 6.6. Repräsentativität der Resultate Geltungsbereiche, Extrapolationsmöglichkeiten, Zuverlässigkeit der Aussagen 7. Zusammenfassende Beurteilung Check: Werden Ziele mit vorgeschlagenem Untersuchungsprogramm erreicht? Welche klare Aussagen im Sinne von 1.3 lassen sich bereits machen? 8. Weiteres Vorgehen Empfehlung des Berichtverfassers zuhanden SBB sowie zuständige Behörde, Begründungen => Darstellung gemäss Annex 3 Anhänge : Übersichtsplan Grundwasser- und Gewässerschutzkarte Plan des belasteten Standorts (Verdachtsflächenplan) Plan der vorgesehenen Sondierungen Plan mit altlastenrechtlicher Beurteilung Vorgaben Bericht Historische Untersuchung und Pflichtenheft Seite 2 von 6

Weitere Anhänge nach Bedarf resp. Verfügbarkeit der Informationen: Übersichtspläne/-skizzen zu Nutzungsgeschichte, umweltrelevanten Tätigkeiten, Unfällen, Leckagen usw. Weitere relevante Unterlagen zur Liegenschaftsgeschichte wie Luftbilder, Produktionsschematas, Leitungspläne, Inventarlisten, Fotodokumentationen usw. Resultate früherer Untersuchungen Katasterauszüge (SBB, Kantonale Standortkataster) Anmerkungen zu Anhängen, Plänen, Tabellen und Legenden Im Text erwähnte Lokalitäten müssen in den Plänen gekennzeichnet bzw. beschriftet sein. Auf jedem Plan müssen der Nordpfeil und mindestens an einer Stelle die Koordinaten eingetragen sein. Auf jedem Plan mit Darstellung der Sondierungen und Analysedaten muss zusätzlich die Grundwasserfliessrichtung (mit blauen Pfeilen) eingetragen werden. Tabellen und Belastungspläne sollten folgende Farbcodierung aufweisen: Violett / rosa rot gelb/braun blau grün Grenzwert gemäss Anh. 5 Ziff. 5 VVEA (Typ E) resp. gemäss Anh. 5 Ziff. 4 VVEA (Typ D) überschritten. Material gemäss Anh. 5 Ziff. 5 VVEA (Typ E) bzw. Typ D Material gemäss Anh. 5 Ziff. 2 VVEA (Typ B). Material gemäss Anh. 3 Ziff. 2 VVEA, schwach belastetes Material. Material gemäss Anh. 3 Ziff. 1 VVEA (Typ A), unverschmutztes Material. Bei Sondierungen oder Flächenausscheidungen auf Plänen muss die gleiche Farbcodierung wie bei den Tabellen verwendet werden. Die Parzellengrenzen der SBB-Areale sind auf den Planbeilagen deutlich zu kennzeichnen (Abgrenzung SBB/Dritt-Areale). Vorgaben Bericht Historische Untersuchung und Pflichtenheft Seite 3 von 6

Annex 1: Verdachtsmatrix Teilfläche + Stao.- Nr. Zeitraum vonbis Tätigkeit, Nutzung Mutmassliche altlastenrelevante Stoffe, Hilfsstoffe, Abfälle (ggf. Mengenangabe) Potentiell vorhandene Schadstoffe (ggf. Mengenangabe) Mutmassliche Lage der Kontamination Relevante Ausbreitungspfade Gefährdete Schutzgüter / Schutzobjekte Qualität der Angaben Beispiel: A / B.0000 1958-1979 Tankstelle Benzin, Dieselöl, Schmiermittel Aliphatische und aromatische Kohlenwasserstoffe, BTEX, Blei Bodenplatte bis Grundwasserspiegel Sickerwasser, Porenluft Grundwasser Gesichert B / -... Vorgaben Bericht Historische Untersuchung und Pflichtenheft Seite 4 von 6

Annex 2: Untersuchungsprogramm Teilfläche + Stao.- Nr. Beispiel: A / B.0000 Sondierprogramm Probenahmeprogramm Analyseprogramm A1 A2 Sondierstelle Sondiermethode, -tiefe Baggerschacht, ca. 3.5m tief Kernbohrung bis Grundwasserstauer (25 m) Proben-Typ Feststoffprobe Grundwasserprobe B / -...... Feststoffprobe, Belag Anzahl Proben, Mengen Probenahme, Entnahmetiefe Analysenparameter Angabe der Analysenmethode falls nicht gemäss BAFU 1) 2 à 5kg Mischproben aus 0.5-1.5m, resp. 1-1.5 m Tiefe unter Fundation 1 à 1 Liter Pumpversuch: 500 l/min, 20 min vorpumpen Aliphatische KW C5 C10 BTEX Blei KW gesamt Cu, Zn......... PAK im Bindemittel, (semiquant.), </>5000 mg/kg 1) Analysenmethoden im Abfall- und Altlastenbereich, Umwelt-Vollzug, UV-0812-D, 2013. Vorgaben Bericht Historische Untersuchung und Pflichtenheft Seite 5 von 6

Annex 3: Status nach AltlV Stao.-Nr.-SBB 1) Beispiele: B.1234 I.5 kantonale Koordinaten Teilfläche 3) Nummer 2) 650 000/245 000 Bezeichnung Status nach Altlasten-Verordnung resp. weiteres Vorgehen 4) A Schrottplatz belasteter Standort, keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten B Ölabscheider belasteter Standort, untersuchungsbedürftig --- --- C alte Auffüllung belasteter Standort, untersuchungsbedürftig U.9101 U.13 650 000/245 000 --- Zisternenwagen Unfall unbelasteter Standort 1) 2) 3) 4) Wenn der Gutachter neue Verdachtsflächen findet, bleibt die Spalte leer. Die SBB wird dann gegebenenfalls eine neue Stao.-Nr. lösen. Wenn keine kantonale Nummer existiert, bleibt die Spalte leer. Der Kanton wird gegebenenfalls eine neue Nummer lösen. Verdachtsflächen-Teilfläche gemäss vorliegendem Gutachten (entsprechende Flächen müssen im Anhang eingetragen sein, diese Flächen werden bei der SBB ins GIS übernommen. Wenn nur eine Fläche vorliegt, kann die Spalte leer bleiben). Hier ergeben sich drei Varianten: Der Standort kann bereits aufgrund der historischen Untersuchung abschliessend als nicht belastet, bei dem keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten sind, bezeichnet werden. Der Standort kann bereits aufgrund der historischen Untersuchung abschliessend als belastet ohne Überwachungs- oder Sanierungspflicht bezeichnet werden (AltlV Art. 5, Ziff. 4a, eine technische Untersuchung ist dann nicht mehr erforderlich). Der Standort kann aufgrund der historischen Untersuchung als belastet bezeichnet werden, bei welchem mittels einer technischen Untersuchung noch abzuklären ist, ob Überwachungs- oder Sanierungsbedarf besteht (AltlV Art. 5, Ziff. 4b.). Vorgaben Bericht Historische Untersuchung und Pflichtenheft Seite 6 von 6