die pädagogische Hausarbeit ausbilden & begleiten

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Transkript:

die pädagogische Hausarbeit ausbilden & begleiten Ein Element des Q2e-Konzepts in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung am Studienseminar BBS in Trier Trier, 5.11.2011 Vorwort Liebe Anwärterinnen und Anwärter, liebe Mentorinnen und Mentoren, mit dieser Handreichung möchten wir Ihnen einen Überblick über die grundlegenden Intentionen, die möglichen Themen und die rahmenden Faktoren beim Konzeptionieren, beim Umsetzen und bei der Formulierung der pädagogischen Hausarbeit geben. Was für Sie als Anwärter(in) inhaltliche Aspekte sind, wird für Ihre Mentoren zu Kriterien der Bewertung der pädagogischen Hausarbeit werden. Wir haben uns für eine skizzenhafte Darstellung der wesentlichen Elemente entschieden, da die Gestaltung und Umsetzung der Unterrichtskonzepte ein sehr kreatives Projekt ist, das wir nicht unnötig einengen möchten. Konzeptionelle Aspekte/ Beurteilungskriterien Thema (Frage- /Problemstellung) Pädagogischer Schwerpunkt Fachspezifischer Schwerpunkt Lerngruppenbezug Kriterien zur Form Äußere Form/ Vollständigkeit Gliederungsaufbau und Zitation Innovative Gestaltung Sprachlicher Ausdruck Orthographie/ Grammatik Kriterien zu Inhalt und Struktur Gliederung Wir wünschen Ihnen viel Freude an und einen großen persönlichen Gewinn aus dieser kreativen Aufgabe. Ihr Seminarteam Rechtlicher Rahmen: 16 LVO über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das LA an berufsbildenden Schulen vom 27. 8.1997 Mit dem Antrag auf Zulassung schlägt der Studienreferendar im Einvernehmen mit dem Fachleiter ein Thema für die Hausarbeit vor. Ein Thema, das im Rahmen einer früheren Prüfung schriftlich bearbeitet wurde, darf nicht gewählt werden. 19 LVO Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Hausarbeit. Die Hausarbeit soll Gelegenheit geben zu zeigen, dass über die Einzelstunde hinaus Unterricht unter kritischer Verwendung einschlägiger Literatur geplant und die Planung unterrichtspraktisch umgesetzt werden kann sowie die Ergebnisse ausgewertet werden können. Die Hausarbeit soll daher weniger fremde Meinung und theoretische Erörterung als eigene durch die Praxis gewonnene Einsichten enthalten und begründen. Der Seminarleiter setzt das Thema für die Hausarbeit fest und gibt es dem Studienreferendar mit Zulassung zur Prüfung schriftlich bekannt. Die Hausarbeit wird von der Fachleiterin/ dem Fachleiter und einem Zweitgutachter, der vom Seminarleiter bestellt wird, in der Regel von der Mentorin/ dem Mentor, beurteilt. Jede Beurteilung schließt mit einem Notenvorschlag ab. Der Seminarleiter setzt die Note für die Hausarbeit gemäß 22 LVO unter Berücksichtigung der Beurteilungen und Notenvorschläge fest und gibt sie der Studienreferendarin/ dem Studienreferendar rechtzeitig vor Bekanntgabe des Themas der ersten Lehrprobe bekannt. 1

Anbindungen/ Anschlüsse Konzepttransparenz Pädagogische und (fach-) didaktische Konstruktionen Kritische Bearbeitung der Fachliteratur (Aktualität) Schwerpunkte und Eingrenzungen Innerer Zusammenhang Argumentation/Systematik/Stringenz Originalitäts- / Innovations- /Kreativitätsgrad Kriterien zur Praxis Viabilität und Kontextuierung des praktischen Beispiels für den Unterricht Didaktische Orientierung Methodische Entscheidungen Kompetenzentwicklung Förderinstrumente Reflexion/ Handlungsfolgen Lernprozess und Konsequenzen Auswertung/ Wahrnehmungssicherheit Zeitmanagement Kriterien zur Reflexivität Bezug zur Schwerpunktsetzung Eigene Kompetenzentwicklung Differenzierung der Kriterien und Wahrnehmung Selbstreflexion Kriterien des Anhangs Authentizität Exemplarische Auswahl Überschaubarkeit Aussagekraft Rahmenbedingungen Bereits bei der Themenfindung muss auf die Verbindung zum Unterricht geachtet werden, beginnen Sie deshalb frühzeitig mit Ihren Überlegungen. Wägen Sie unter dem Gesichtspunkt Ihrer persönlichen Entwicklung ab, welche Problemstellung sich für eine ausführliche Erörterung eignen könnte. Bedenken Sie, dass es sich bei Ihrer Thematik um eine Herausforderung an Ihr Handeln als Lehrerin oder als Lehrer handeln sollte. Im Prozess der Themenfindung kommt dem Fachleiter (LVO 16) und dem Vertreter des Seminarleiters (LVO 19) jeweils eine besondere Verantwortung zu. Hier insbesondere was die Eingrenzung und Fokussierung des Themas angeht. Im Vorfeld findet aus diesem Grund eine Stammgruppenveranstaltung statt, die diesen Prozess unterstützt. Im Mittelpunkt der Beratung durch Ihre Fach- und Stammgruppenleiter(innen) sollten Überlegungen stehen, die Sie in individuellen Lösungen unterstützen, die Ihre Vorschläge hinterfragen, die Chancen und Grenzen Ihrer Thematik aufzeigen, die Gliederungsmöglichkeiten erörtern und die Beurteilungskriterien in den Blick nehmen. 16 LVO Mit dem Antrag auf Zulassung schlägt der Studienreferendar im Einvernehmen mit dem Fachleiter ein Thema für die Hausarbeit vor.ein Thema, das im Rahmen einer früheren Prüfung schriftlich bearbeitet wurde, darf nicht gewählt werden. 19 (2) Landesverordnung Der Seminarleiter setzt das Thema für die Hausarbeit fest und gibt es dem Prüfling mit der Zulassung zur Prüfung bekannt. Themen, die nicht unmittelbar aus dem Unterricht erwachsen, bedürfen der Genehmigung durch das Landesprüfungsamt. Die Beratung durch den Mentor sollte sich nur auf die Themenfindung und -formulierung beschränken. Eine vorrangig theoretische Erörterung und systematische Abhandlung pädagogischer oder didaktischer Fragen scheidet aus, da weniger fremde Meinungen und theoretische Erörterungen als eigene durch die Praxis gewonnene Einsichten enthalten. (LVO) und begründet sein sollen. Deutlich wird, dass die schulische Praxis im Vordergrund steht und Sie eine Problemsituation suchen, die Ihnen diese konkreten Praxiserfahrungen ermöglicht. 2

In welcher Weise die schulische bzw. unterrichtliche Praxis in die Hausarbeit eingebracht wird, ergibt sich im Einzelfall aus der Themenstellung. Sie können eine größere Unterrichtseinheit skizzieren und die ins Einzelne gehende Ausarbeitung auf wenige (meist 4-6) Unterrichtsstunden beschränken. Dabei wird die Unterrichtseinheit in der Regel unter einem besonderen pädagogischen oder didaktisch-methodischen Schwerpunkt konzipiert und reflektiert. Wichtig ist dabei, dass Ihre pädagogische Praxis Ausgangspunkt Ihrer Reflexion ist. Vermeiden Sie den nur berichtenden und erzählenden Charakter, der Ihren Schwerpunkt nur oberflächlich anreißt. Analysieren Sie vielmehr genau die inhaltliche und methodisch-didaktische Problematik Ihres Themas und entfalten Sie aus Ihrer Reflexion realisierbare Lösungsansätze. Bedenken Sie, wie komplex pädagogisches Handeln ist und nehmen Sie nicht nur eindimensionale und reduzierte Perspektiven ein. Begründen Sie, weshalb Sie bestimmte Sichtweisen im Rahmen Ihrer Hausarbeit nicht berücksichtigen werden. Achten Sie darauf, dass Ihre Hausarbeit einen roten Faden verfolgt entwickeln Sie einen nachvollziehbaren Gesamtzusammenhang zwischen Ihren Ausführungen. Mindestens einmal im Laufe der Unterrichtsreihe ist eine Mitschau durch die beiden Gutachter erforderlich, um beurteilen zu können, ob die vom Prüfling dargestellten Unterrichtsbewertungen zutreffend bzw. nachvollziehbar und die Schlussfolgerungen zielführend, abwegig oder zumindest vertretbar sind. Es darf dabei nicht der Unterricht selbst bewertet werden, sondern die Qualität der Rückschlüsse, die aus dem Unterrichtsverlauf gezogen werden. Während der Mitschau darf nicht in den Unterricht eingegriffen werden, auch eine anschließende Besprechung findet nicht statt. Hausarbeitstypen Typ 1: Ausführliche Behandlung einer im Lehrplan vorgegebenen Unterrichtseinheit unter besonderer Berücksichtigung eines pädagogischen oder didaktischmethodischen Problems (Schwerpunkt: Unterrichtseinheit) Alles Auf-Maß!? Eine projektorientierte Unterrichtsreihe zum verformungsgetreuen Aufmaß in einer Grundstufe der BS Bauzeichnerinnen und Bauzeichner Beratung salonfähig oder von der Kompetenz situations- und adressatengerecht zu kommunizieren. Eine Unterrichtsreihe in einer Grundstufe der BS Friseurinnen und Friseure. Sternstunden für Stullen Eine Unterrichtsreihe in einer BS Nahrungsgrundstufe zum Thema Gesunde Pausenbrote aus der Bäckerei und Metzgerei unter besonderer Berücksichtigung ernährungsphysiologischer Gesichtspunkte. Demokratie und Diktatur: Annäherung an Staatsformen durch szenische Interpretation literarischer Texte im Sozialkunde/Wirtschaftslehreunterricht einer Berufsfachschule 2, Elektrotechnik Typ 2: Die Behandlung einer didaktisch-methodischen oder pädagogischen Frage anhand eines ausgewählten Unterrichtsbeispiels (Schwerpunkt: didaktisch-methodisches Problem) Handlungsorientierte Lernarrangements zur Förderung von Schlüsselkompetenzen am Beispiel des Themas Der elektrische Widerstand im Gleichstromkreis einer Klasse für KFZ-Mechatroniker, Fachstufe 1 Und sie lesen doch! Eine Unterrichtsreihe zur Förderung der Leselust durch eine aktive Auseinandersetzung mit englischen Texten anhand des Buches The Road Ahead von Bill Gates in einer HBF IT Wie wirke ich eigentlich? Portfolio-Arbeit zur Sensibilisierung der sprachlichen und körpersprachlichen Ausdrucksfähigkeit zur Vorbereitung auf Verkaufsgespräche in einer BF1 Wirtschaft 3

Typ 3: Untersuchung, Darstellung oder Wertung schulisch-unterrichtlicher Neuerungen und Weiterentwicklungen Schulentwicklung exemplarisch: Schulorganisatorische Maßnahmen zur Umsetzung von Unterricht im Lernfeld 7 der Mechatronikerausbildung Vier Augen sehen mehr als zwei - Kollegiale Unterrichtsbesuche in der Schule. Ein Projekt im Formale Gesichtspunkte Fachbereich Gesundheit/ Pflege zum pädagogischen Qualitätsmanagements an der Theobald-Simon-Schule BBS Bitburg. Weg mit dem Rotstift Die Positivkorrektur als alternatives Korrekturverfahren für das Fach Deutsch/ Kommunikation. Erprobung eines umstrittenen Verfahrens anhand ausgewählter Korrekturbeispiele in verschiedenen Berufsfachschulklassen 1. Die Hausarbeit wird binnen 3 Monaten nach Bekanntgabe des Themas in dreifacher Ausfertigung in folgende Hinweise zu beachten: 2. Bei der äußeren Gestaltung der Hausarbeit gilt es, Maschinenschrift und gebunden (auch Spiralbindung) Die Hausarbeit umfasst 50 Seiten (+ / - 10 %). vorgelegt. Alle Blätter haben Seitenzahlen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Seminarleiter Gliederung, Anlagen, Literaturverzeichnis etc. mit Zustimmung des Landesprüfungsamtes bei der Bekanntgabe des Themas eine um höchstens 6 Wochen hen sein. können mit eigener Seitenbenennung verse- längere Bearbeitungsfrist festsetzen. (LVO 19 (3)). Texte und Darstellungen, die von wesentlicher Bis zu Ablauf der o. g. Frist sind im Studienseminar Bedeutung für die Hausarbeit sind, stehen im Text und nicht im Anhang. ein als "Original" zu kennzeichnendes Exemplar und die Zweitausfertigung (ein Exemplar Für die gesamte Hausarbeit gelten die üblichen Regeln zur Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten. zur Fristwahrung) und die Drittausfertigung dem/der Mentor/die Mentorin abzugeben. Der Zeilenabstand beträgt 1,5 Zeilen. Der Schriftgrad beträgt für den Haupttext 12 Eine vorzeitige Abgabe der Hausarbeit ist zulässig. pkt, für die Anmerkungen 10 pkt. Der Schrifttyp ist eine Proportionalschrift, wie z. B. Times Der gesetzte Termin gilt als eingehalten, wenn ein Exemplar dem Leiter des Studienseminars vorgelegt New Roman. bzw. beim Postamt aufgegeben wird (es gilt dann das Hinsichtlich der Textgestaltung gelten die Regeln der Textverarbeitung. Datum des Poststempels). 3. Auf der Umschlagseite (Cover) der Hausarbeit ist ein Aufkleber mit folgendem Inhalt: Thema der Hausarbeit Name des Verfassers/der Verfasserin Jahr der Abfassung Nach dem vorderen und vor dem hinteren Umschlag befindet sich eine Leerseite. Die Titelseite der Hausarbeit enthält folgendes Rubrum: Thema der Hausarbeit (als Überschrift) Hausarbeit vorgelegt zur Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen gemäß 19 der Landesverordnung über die Ausbildung und die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in der derzeit gültigen Fassung von Vorname Name, Wohnort des Verfassers/der Verfasserin 4

Staatliches Studienseminar für das Lehramt an berufsbildenden Schulen Trier Leiter des Studienseminars: N.N. Fachleiter(in). NN Ausbildungsfach. NN Ausbildungsschule: NN Leiter(in) der Ausbildungsschule: N.N Mentor(in): NN Thema der Hausarbeit erhalten am: Datum Hausarbeit vorzulegen am: Datum Zur Hausarbeit gehören außerdem: eine Gliederung mit Seitenzahlen, die nach dem Titelblatt eingeheftet ist ein Literaturverzeichnis als Anlage eine Erklärung des Verfassers/der Verfasserin mit folgendem Wortlaut: Ich versichere, dass ich die vorliegende Hausarbeit in allen Teilen selbstständig verfasst, mich anderer als der angegebenen Hilfsmittel nicht bedient. Entnahmen (Texte. Illustrationen. Zahlenmaterial usw.) aus den benutzten Quellen besonders kenntlich gemacht und eine Arbeit des gleichen Gegenstandes im Rahmen einer anderen Prüfung noch nicht angefertigt habe. Ich bin damit einverstanden, dass meine Arbeit in die Seminarbibliothek aufgenommen wird. Ort, Datum Unterschrift Bewertung 19 (5) Die Hausarbeit wird von der Fachleiterin/ dem Fachleiter und einem Zweitgutachter, der vom Seminarleiter bestellt wird, in der Regel von der Mentorin/ dem Mentor, beurteilt. Jede Beurteilung schließt mit einem Notenvorschlag ab. 19 (6) Der Seminarleiter setzt die Note für die Hausarbeit gemäß 22 LVO unter Berücksichtigung der Beurteilungen und Notenvorschläge fest und gibt sie der Studienreferendarin/ dem Studienreferendar rechtzeitig vor Bekanntgabe des Themas der ersten Lehrprobe bekannt. Bei der Begründung der Bewertung ist auf eine stringente und nachvollziehbare Argumentation zu achten. Dem Seminarleiter wird ein eigener Beurteilungsspielraum eingeräumt. Dabei folgt er der nachvollziehbareren Argumentation. Der Seminarleiter darf bzw. kann Prüfungselemente anders einschätzen als der Erst- oder Zweitgutachter. Die Qualität der dargelegten Unterrichtsplanung und die Qualität der Auswertung sind für den Notenvorschlag von besonderer Bedeutung. Für die einzelnen Prüfungsleistungen und die Gesamtnote der Prüfung sind folgende Noten und Punktzahlen zu verwenden: sehr gut (15/14 Punkte) gut (13/12/11 Punkte) befriedigend (10/9/8 Punkte) (1) = eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht (2) = eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht (3) = eine Leistung, die im allgemeinen den Anforderungen entspricht ausreichend (7/6/5 Punkte) mangelhaft (4/3/2 Punkte) ungenügend (1/0 Punkte) (4) = eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht (5) = eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können (6) = eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können 5