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1 Rechtliche Vorgaben: Aktuell gültige LVO 14 Beurteilung und Vornote (1) Am Ende der Ausbildungszeit erstellen die Fachleiterinnen oder die Fachleiter für die jeweiligen Fächer und die Seminarleiterin oder der Seminarleiter sowie die Leiterin oder der Leiter der Ausbildungsschule im Benehmen mit der Person, die mit der Ausbildung an der Schule beauftragt ist, zu dem vom Studienseminar festgesetzten Zeitpunkt jeweils eine Beurteilung der Anwärterin oder des Anwärters. (2) Die Beurteilungen sollen über die Eignung für das jeweilige Lehramt, insbesondere über den Erwerb von Kompetenzen in den beruflichen Aufgabenfeldern der Curricularen Struktur gemäß Anlage 1 sowie über das dienstliche Verhalten Auskunft geben. Die Beurteilungen schließen jeweils mit einem Notenvorschlag ab. (3) Die Seminarleiterin oder der Seminarleiter setzt auf der Grundlage der Beurteilungen die Note für die Ausbildung (Vornote) gemäß 21 fest; die Festsetzung ist schriftlich zu begründen. Dazu macht das Landesprüfungsamt folgende Vorgabe: Liegen bei einem Referendar/einer Referendarin in einem der Fächer so schwache Leistungen vor, dass ein Einsatz in der Oberstufe nicht verantwortet werden kann, kann in der Vornote durch entsprechende Akzentuierung dieses Defizits, nach erfolgter Rücksprache und eingehender Beratung mit allen Ausbildern, die Note mangelhaft als Vornote gegeben werden. Der Hintergrund für diese Notengebung ist ausführlich darzustellen und die Note selbst stichhaltig zu begründen. Struktur und Umfang: - Das Gutachten soll einen Umfang von ca. ein bis zwei Seiten haben - Bei der Abfassung der Gutachten zur Vornote sind die Ausbildungslinien Berufspraxis und die im Orientierungsrahmen Schulqualität (ORS) darüber hinaus beschriebenen Lehrerkompetenzen Basis der Beurteilung. Im Vornotengutachten für die Schule wird ein erweiterter Blick auf das Lehrerhandeln auf der Basis des täglichen wie des nachhaltigen schulischen Miteinanders deutlich. Unterrichten stellt dabei immer den Bezugspunkt dar. Im Gegensatz zu den stärker fachlich und fachdidaktisch wie fachmethodisch orientierten Gutachten der Fachleiter gilt es hier aber, einen allgemeineren Blick auf die Kompetenzen zu werfen. Die Ausbildungslinie E, zu der die anderen Ausbilder nur begrenzt Aussagen treffen können, wird besonders ausführlich in den Blick genommen. - Die Gliederung der Gutachten orientiert sich an der während der Ausbildung durchgängig genutzten Strukturierung nach Ausbildungslinien, die auf die schulische Perspektive hin erweitert (siehe Anlage 2) und in drei Bereiche zusammengefasst werden: 1) Konzeption von Unterricht, Entwicklung von Aufgaben (AL A+B) 2) Situative Gestaltung von Lernprozessen, Moderation, Diagnose und Rückmeldung (Al C+D) 3) Entwicklung als Lehrkraft im Umfeld Schule (AL E) Studienseminar Bad Kreuznach, Stand Juli

2 - Es sind grundsätzlich immer wertende Aussagen zu den 3 Bereichen zu machen. - Die Gutachten schließen mit einer zusammenfassenden Bewertung (ggf. einer Zusammenfassung) über die Eignung für das Lehramt an Gymnasien in der Schule, geg.auch differenziert nach Sek I und Sek II bzw. nach den jeweiligen Fächern, und nehmen dabei auf die Notendefinitionen Bezug. - Die Abfassung des Gutachtens zeigt sprachlich eine Kohärenz und Kongruenz von Text und Note und erfolgt durchgängig wertend. - Das Gutachten endet mit einem Notenvorschlag. Hierbei sind besonders die unterrichtlichen und erzieherischen Leistungen zu beachten, die sich in der Bewältigung der vielfältigen Anforderungen des schulischen Alltags zeigen. Bei der Festlegung der Note sind die Definitionen der Notenstufen in 21 der LVO zwingend zu beachten. So sind beispielsweise bei der Note sehr gut besondere Stärken deutlich zu kennzeichnen. Die Beurteilungen sollen nach 14 (2) über die Eignung für das Lehramt an Gymnasien Auskunft geben. (siehe Abschlusssatz) - Der Personenbezug des Gutachtens muss auch bei Verwendung standardisierter Formulierungen ersichtlich sein. Anlagen: 1. Formale Vorgaben, 2. Fähigkeiten und Leistungen der Referendare 3. Hinweise zur sprachlichen Gestaltung 4. Verbaldefinitionen der Noten Tabelle für das Nichtbestehen Gewichtung der Teilprüfungen Studienseminar Bad Kreuznach, Stand Juli

3 1. Formale Vorgaben: Briefkopf der Schule Name Schulleiterin/ Schulleiter Beurteilung durch den Schulleiter/die Schulleiterin gem. 14 Abs. 1 und 2 der Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vom in der zuletzt gültigen Fassung. Studienreferendar/in:... Fächer:... (zu Beginn des Gutachtens kann auf Wunsch die Beobachtungsgrundlage für die Bewertung aufgeführt werden) 1) Konzeption von Unterricht, Entwicklung von Aufgaben (AL A+B) 2) Situative Gestaltung von Lernprozessen, Moderation, Diagnose und Rückmeldung (Al C+D) 3) Entwicklung als Lehrkraft im Umfeld Schule (Al E) 4) Abschlusssatz mit Notenvorschlag (siehe Hinweise zur sprachl. Gestaltung) Die Beurteilung wurde im Benehmen mit Herrn/ Frau...(AL /AL), die/der mit der Ausbildung von Herrn/ Frau...an der Schule betraut war, erstellt. Ort, Datum (Für den Kurs 14/15 bitte unbedingt auf den datieren!)... Unterschrift Schulleiterin/ Schulleiter (Die Beurteilung darf nur von dem Schulleiter/ der Schulleiterin unterschrieben werden!) 2. Fähigkeiten und Leistungen der Referendare Die unten aufgeführten Gliederungspunkte orientieren sich an den Ausbildungslinien der Berufspraxis, die Füllung durch die Schulen erfolgt aber verstärkt unter einem breiteren Fokus. Im Folgenden sind in Zusammenarbeit mit den schulischen Ausbildungsleitungen Punkte aufgelistet, die aus Schulsicht besondere Berücksichtigung finden können und sollen. Die Auflistung ist aber nicht im Sinne einer Abhakliste zu verstehen, sondern als Anregung, worauf je nach schulischen Studienseminar Bad Kreuznach, Stand Juli

4 Gegebenheiten und dem individuellen Bild des Referendars/ der Referendarin der Fokus gerichtet werden sollte. 1) Konzeption von Unterricht, Entwicklung von Aufgaben (AL A+B) - Planungskompetenz, eigenständige und sinnvolle Planung von Reihen - fachliche Kompetenzen, methodisches Repertoire, Reduktion, Schwerpunktsetzung - Nachhaltigkeit der Planungen - Passung, Niveau - Sicherung - Vorbereitung der Stunden mit Material - Konzeption von Übungsphasen (bes. in Ganztagsschulen, Intelligentes Üben), - Antizipation von Lernschwierigkeiten - Mediennutzung - Erstellen von passenden Arbeitsmaterialien - Arbeitsaufträge - Differenzierungsangebote (geg. bes. Formen in IGSsen), Hilfestellungen, Visualisierungen - Gestaltung von Hausaufgaben 2) Situative Gestaltung von Lernprozessen, Moderation, Diagnose und Rückmeldung (Al C+D) - Moderation: Impulssetzung, Nutzen von Schüleräußerungen, Umgang mit Schülerfehlern - Nutzen von Mimik und Gestik - Klassenmanagement, Organisation von Unterricht, Umgang mit Störungen - Präsenz und Interaktion mit den SuS - situativ angemessener, flexibler Umgang mit Planung - Gestaltung von Übungsphasen - Gestaltung von Gelenkstellen, Transparenz - Gestaltung von Sicherungs- u. Vertiefungsphasen, Tafelbild - eigenständige Konzeption von Leistungsüberprüfungen, Bewertung - Rückmeldungen im Unterricht - Fehlerkorrektur in den Fremdsprachen - geg. Umgang mit Kindern mit bes. Förderbedarf 3) Entwicklung als Lehrkraft im Umfeld Schule (AL E) - Reflexionsvermögen: treffender Blick auf eigenes schulisches Handeln - Umgang mit Beratungshinweisen, eigenes Einfordern von Rückmeldungen - Nutzen von Schülerfeedback - Fähigkeit Hinweise umzusetzen - Mitarbeit im Schulseminar - Dienstliches Verhalten: Pünktlichkeit, Erfüllung der dienstlichen Aufgaben, Zuverlässigkeit,.. - Einhalten schulrechtlicher Vorgaben - Belastbarkeit - Pädagogisches und erzieherisches Wirken - Kooperation: Zusammenarbeit in den Fachschaften, Teamarbeit mit Kollegen, Einhalten von Absprachen,... - Elternarbeit - geg. Umgang mit problematischen Situationen - geg. Engagement im außerunterrichtlichen Bereich Studienseminar Bad Kreuznach, Stand Juli

5 3. Hinweise zur sprachlichen Gestaltung der Vornotengutachten Sprachliche Gestaltung Es sind grundsätzlich immer wertende Aussagen zu den 3 Bereichen zu machen (ggf. mit Kennzeichnung entsprechender Lernfortschritte). Die Aussagen des Gutachtens sind im Klartext, d.h. unverschlüsselt, sachlich, aber nicht persönlich abwertend zu gestalten. Rechtliche Vorgaben wie bei Arbeitszeugnissen gelten hier nicht (z.b....darf den Arbeitnehmer nicht in seinem beruflichen Fortkommen behindern ), da das Gutachten Teil der Prüfungsakte ist, die bei keiner Bewerbung vorgelegt wird. Kongruenz und Kohärenz zwischen Text und Note Die Kongruenz und Kohärenz zwischen Gutachtentext und darunter stehender Note sind im Verlauf durch entsprechend wertende Aussagen und evtl. durch ein entsprechendes Fazit am Ende zu sichern. Zur Sicherung der Kongruenz und Kohärenz zwischen Gutachtentext und Note genügt es nicht, zu beschreiben, was die Referendarin/ der Referendar wie z.b....tut, kann, worum er sich bemüht, sondern es müssen qualifizierende Aussagen getroffen werden, um die Note zu begründen. Auch Formulierungen wie...hat Fortschritte gemacht in... oder...hat sich verbessert... bleiben ohne nähere Qualifizierung unklar. Daher ist es auch hier nötig, den erreichten Stand anzugeben, wie z.b...zeigt eine hohe Moderationskompetenz,..und hat damit einen guten... erreicht oder...ist aber noch nicht gut... o. ä. Anregungen für mögliche qualifizierende Formulierungen bei Note 1: besonders hohes Niveau in..., besonders hohe Leistung in..., überdurchschnittlich..., in besonderem Maße..., überragend..., sehr souverän..., besonders sicher..., umfassend..., sehr reflektiert... bei Note 2: gut..., fundiert..., gründlich..., adäquat..., zutreffend..., umsichtig..., flexibel..., sicher... bei Note 3: kann..., leistet..., solide..., grundsätzlich..., befriedigend..., angemessen..., brauchbar..., nicht gründlich genug..., nicht deutlich genug... bei Note 4: eingeschränkt..., oberflächlich..., ansatzweise..., wenig ergiebig..., vordergründig..., Probleme in... bei nicht ausreichend: sehr lückenhaft..., nicht sachangemessen..., unreflektiert..., fragwürdig..., Mängel in..., gravierende Schwierigkeiten in... (Zum Unterschied zwischen der Note 5 und 6 siehe die Notendefinition der LVO). Abschlusssatz Die Unterrichtsgestaltung, die erzieherischen Fähigkeiten, die Kenntnisse, Leistungen und das dienstliche Verhalten von Frau/Herrn NN bezogen auf die Ausbildungslinien und die geforderten Qualitätskriterien...(Formulierung nach den Verbaldefinitionen der Noten) Frau/Herr NN ist für das Lehramt an Gymnasien sehr gut / gut / geeignet / noch / nicht geeignet. Notenvorschlag: sehr gut / gut / befriedend /ausreichend / mangelhaft / ungenügend (Punktzahl) Notentendenz mit + und -. (z.b. befriedigend +) Studienseminar Bad Kreuznach, Stand Juli

6 VD VD VD Gym Verbaldefinitionen der Noten Note Punkte Definition sehr gut 15, 14, 13 eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht; gut 12, 11, 10 eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht; befriedigend 9, 8, 7 eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht; ausreichend 6, 5, 4 eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht; mangelhaft 3, 2, 1 eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten; ungenügend 0 eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. Tabelle für das Nichtbestehen Fall Vornote Prüfungsunterricht Prüfungsunterricht Mündliche Fach 1 Fach 2 Teilprüfungen LVO 1 ungenügend 19 (7) 2 ungenügend 19 (7) 3 mangelhaft mangelhaft 19 (7) 4 1 ungenügend 20 (6) 5 3 mangelhaft 20 (6) 6 < ausreichend ausreichend mangelhaft 22 (4) 2. 7 < ausreichend 2 mangelhaft 22 (4) 3. 8 mangelhaft ausreichend 2 mangelhaft 22 (4) 4. 9 mangelhaft mangelhaft Fach 1 22 (4) mangelhaft mangelhaft Fach 2 22 (4) Gesamtnote mangelhaft 22 (4) 1. Gewichtung der Teilprüfungen Teilprüfungen Punktzahl Gewichtung Punktzahl Punktzahl der Vornote x 4 Punktzahl der Note für den 1. Prüfungsunterricht x 1,5 Punktzahl der Note für den 2. Prüfungsunterricht x 1,5 Punktzahl mdl. Prüfung Berufspraxis x 1 Punktzahl mdl. Prüfung Fach 1 x 1 Punktzahl mdl. Prüfung Fach 2 x 1 Summe Punktzahlen - - Summe der Punktzahl : (Gesamtnote in Punkten) Studienseminar Bad Kreuznach, Stand Juli

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