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Transkript:

Kanton Zürich Baudirektion Förderprogramm Energie für energetische Gebäude-Modernisierungen und Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme Ausgabe Mai 2015 energiefoerderung.zh.ch Hotline 0800 93 93 93

Das Wichtigste Im Kanton Zürich fallen fast 40% des Energieverbrauchs und der CO 2-Emissionen im Gebäudebereich an. Deshalb ist der Kanton gemeinsam mit Bund und Gemeinden bestrebt, den Energieverbrauch weiter zu senken. Mit diesem Ziel werden für energetisch sinnvolle Massnahmen bei Modernisierungen von Gebäuden und zur Steigerung der Energieeffizienz verschiedene Förderbeiträge ausgerichtet. «Das Gebäudeprogramm» «Das Gebäudeprogramm» leistet Beiträge an die wärmetechnische Modernisierung von Gebäudeteilen (Wand, Dach, Boden und Fenster) bei Wohn-, Dienstleistungs- und öffentlichen Bauten. Neubauten erhalten keine Förderbeiträge. Das schweizweit gültige Förderprogramm wird aus der CO 2-Abgabe finanziert, die auf fossile Energieträger erhoben wird. Förderung MINERGIE, erneuerbare Energien/Abwärme In Ergänzung zum «Das Gebäudeprogramm» leistet der Kanton Zürich Förderbeiträge für die Nutzung von erneuerbaren Energien, Abwärme und zur Steigerung der Energieeffizienz. Für MINERGIE -Modernisierungen und für MINERGIE P-/A-Ersatzneubauten wird ein MINERGIE -Bonus beziehungsweise Förderbeitrag ausbezahlt. Die Subventionen (Steuergelder) werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ausgerichtet. GEAK Gebäudeenergieausweis der Kantone Der Gebäudeenergieausweis der Kantone zeigt ähnlich einer Energieetikette auf, wie viel Energie ein Gebäude im Normbetrieb benötigt und ermöglicht eine Beurteilung der energetischen Qualität. Der von speziell ausgebildeten Experten erstellte Beratungsbericht, kurz GEAK Plus, zeigt konkrete Massnahmen auf, wie ein Gebäude im Bereich Energie optimiert werden kann. Der Bericht enthält Modernisierungs-Massnahmen in Varianten, weist die entsprechenden Einsparungen aus und schätzt sowohl die Investitions- als auch die Auswirkungen auf die Energiekosten ab. Die Erstellung eines GEAK Plus wird im Kanton Zürich finanziell unterstützt. Weitere Informationen zum GEAK /GEAK Plus und zu den Subventionsbedingungen finden Sie auf: Weiterführende Energieberatung Eine energetisch sinnvolle Gebäude-Modernisierung beginnt mit einer qualifizierten Energieberatung als Entscheidungsgrundlage. Neutrale energetische Bauberatungen werden im Kanton Zürich u. a. vom «Forum Energie Zürich» angeboten. Informationen dazu und eine Liste mit Beratern finden Sie auf: 2 www.dasgebaeudeprogramm.ch www.energiefoerderung.zh.ch www.geak.ch www.starte-zh.ch www.forumenergie.ch

Bedingungen zur Berechtigung von Förderbeiträgen Allgemein n Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden. n Die Massnahmen müssen fachgerecht geplant und ausgeführt werden. n Eine Förderzusage ist 2 Jahre ab Datum der Zusage gültig. «Das Gebäudeprogramm» n Die Liegenschaft wurde vor dem Jahr 2000 erstellt. n Das Gebäude ist beheizt (Mindesttemperatur 16ºC, Ausnahme: Estrich, Unter- oder Sockelgeschosse). n Förderbeiträge unter 3 000 Franken werden nicht ausgerichtet (ohne kantonale Zusatzförderungen). Förderung MINERGIE, erneuerbare Energien/Abwärme n Der kantonale Förderbeitrag «MINERGIE -Bonus» wird zusätzlich zum Förderbeitrag von «Das Gebäudeprogramm» geleistet. n Der MINERGIE -Bonus setzt ein MINERGIE -Zertifikat über das ganze Gebäude voraus. n Ersatzneubauten sind nur förderberechtigt, wenn sie über das MINERGIE - P- oder A-Zertifikat verfügen. n Bei Doppelförderung mit Energie-Förderprogrammen der Gemeinden oder Dritter werden keine kantonalen Beiträge ausbezahlt, sofern die anderen Beiträge höher sind als die kantonalen. n Für Subventionsbeiträge ab 100 000 Franken ist ein detaillierter Nachweis der nicht amortisierbaren Mehrinvestitionen (NAM) und die Angabe weiterer Subventionszusicherungen nötig. Die Beitragssätze werden soweit reduziert, dass die Subvention der öffentlichen Hand (Bund, Kanton, Gemeinde) höchstens 50% der NAM beträgt. www.energiefoerderung.zh.ch 3

Förderbeiträge für die wärmetechnische Gebäude-Modernisierung «Das Gebäudeprogramm» Was gefördert wird Anforderung Fenster-Ersatz U glas 0,7 W/m 2 K 30. /m 2 nur in Kombination mit Mauerlichtmass Fassaden- oder Dachdämmung Wärmedämmung U 0,2 W/m 2 K 30. /m 2 gegen Aussenklima gedämmte Fläche von Wand, Dach, Boden Wärmedämmung U 0,25 W/m 2 K 10. /m 2 gegen unbeheizte Räume gedämmte Fläche von Wand, Decke, Boden Die Zusatzförderung «MINERGIE -Bonus» ist im Gesuchsformular «Das Gebäudeprogramm» zu beantragen. Antragsformular und Wegleitung finden Sie auf: www.dasgebaeudeprogramm.ch Förderbeiträge für MINERGIE -Bauvorhaben MINERGIE -Modernisierung und -Ersatzneubau Was gefördert wird MINERGIE -Bonus Gesamtmodernisierung bestehender beheizter Gebäude nach MINERGIE. 50. /m 2 für die ersten 1 000m 2 Energiebezugsfläche (EBF), 40. /m 2 für die weiteren m 2. Für Modernisierungen ohne den «Das Gebäudeprogramm»-Antrag bestellen Sie das Antragsformular «MINERGIE -Bonus» per Mail: energiefoerderung@bd.zh.ch Ersatzneubauten im MINERGIE P- oder A-Standard. Das Antragsformular finden Sie auf: 4 www.energiefoerderung.zh.ch 100. /m 2 EBF des Altbaus. Aktion Ersatzneubauten: Für Gesuche mit Förderantrag vom 01.05.2015 bis 31.12.2017 gilt ein erhöhter Beitragssatz pro EBF des Altbaus: CHF 150. /m 2 (statt 100. ).

Förderbeiträge für die Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme Erneuerbare Energien/Abwärme Was gefördert wird Grosse Holzheizungen (A) Neue Holzheizungen für Wärmeerzeugung ab 300 kw Leistung mit/ohne Wärmenetze. 80. /MWh nutzbare Jahresenergie aus Holz, Leistungsbereich 300-1 000 kw. 50. /MWh nutzbare Jahresenergie über 1 000 kw Leistung. Wasser/Abwasser-Wärmenutzung (B) 100. /MWh nutzbare Jahres- Neue Wärmepumpenanlagen zur Nutzung energie (genutzte Umweltwärme). von Wärme aus Grundwasser und Oberflächengewässer sowie aus Abwasser. Bei der Versorgung neu erstellter Bauten ist eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4 für Raumheizung resp. 3 für Warmwasser zu erreichen. Ersatz Wärmeerzeuger Ersatz des Wärmeerzeugers in Anlagen (A oder B), die die oben genannten Subventionsbedingungen erfüllen und noch nie Subventionen im Sinne von 16 EnerG erhalten haben. Abwärmenutzung Industrie/KVA Anlagen zur Nutzung von Abwärme eines Industrieprozesses sowie aus Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA), sofern der Abwärmeproduzent und der Abwärmenutzer nicht identisch sind. 40. /MWh nutzbare Jahresenergie (genutzte Umweltwärme oder erneuerbare Energie). 100. /MWh nutzbare Jahresenergie (genutzte Abwärme). Geothermie Anlagen zur direkten Nutzung von Wärme aus tiefer Geothermie (ohne Wärmepumpe). 100. /MWh nutzbare Jahresenergie (genutzte Umweltwärme). 5

Was gefördert wird Erweiterung Wärmenetze Erweiterung/Verdichtung bestehender Wärmenetze mit Nutzung erneuerbarer Energie oder Abwärme. Falls für den Anschluss eine Erweiterung des Fernwärmenetzes notwendig ist, werden die Subventionen nur gewährt, wenn die Anschlussleistung mindestens 1,5 kw pro Meter neu zu bauendes Trasse beträgt. Thermische Solaranlagen Neue thermische Solaranlagen (Erst-Installation) für Warmwasser-Erwärmung und/ oder Heizungsunterstützung mit mehr als 3m 2 Absorberfläche. Anlagen für Neubauten werden nur gefördert, soweit die wärmetechnischen Anforderungen an das Gebäude ohne Beitrag der Solaranlage erfüllt sind. Der Ersatz bereits bestehender Solaranlagen wird nicht gefördert. 60. /MWh nutzbare Jahresenergie beim Anschluss von Altbauten. 40. /MWh nutzbare Jahresenergie beim Anschluss von Neubauten. Grundbeitrag pro Anlage: 1 200. plus flächenabhängiger Beitrag: 150. /m 2 bis 100m 2 Absorberfläche, 120. /m 2 über 100m 2 Absorberfläche. Detaillierte Auskunft: Telefon 043 259 29 91 Verbrauchsabhängige Wärmekosten-Abrechnung Neuinstallation von elektronischen Heizkostenverteilern oder Wärmezählern in bestehenden Gebäuden. 20. pro installiertes Heizkostenverteilgerät oder 150. pro installierten Wärmezähler. Ersatz Elektroheizung Ersatz von Elektro-Widerstandsheizung durch Erdsonden-Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser (zwingend) bis maximal 40 kw Heizleistung. Der Ersatz mit Luft- Wasser-Wärmepunpen wird nicht gefördert. Alle Informationen und die Gesuchsformulare finden Sie auf: www.energiefoerderung.zh.ch 2 000. pro Anlage plus leistungsabhängiger Beitrag von: 80. x COP x Heizleistung in kw Wärmepumpe. Detaillierte Auskunft: Telefon 043 259 29 91 Stromeffizienz-Programm Was gefördert wird Ersatz Elektroboiler durch Wärmepumpen-Boiler (COP-Wert von mindestens 2.9) oder den Anschluss an eine Heizungswärmepumpe. 1 000. /Anlage Antrag nach Inbetriebnahme. Auskunft: Tel. 058 680 41 50 6

Was gefördert wird Ersatz Heizungs-Umwälzpumpe Gefördert werden Pumpen der Effizienzklasse A (max. Energieeffizienzindex 0.2). Beitrag EFH: 200. Beitrag MFH und Andere: 300. Antrag nach Inbetriebnahme. Auskunft: Tel. 058 680 41 50 Optimierte Beleuchtung in 8. /m 2 Nettogeschossfläche Nicht-Wohnbauten Ersatz von fest installierten Beleuchtungsanlagen in bestehenden Nicht-Wohnbauten, Auskunft: Tel. 058 680 41 50 Antrag vor Installation. insbesondere in Büro- und Gewerbebauten, Produktionshallen oder Parkhäusern. Eine Fördergeld-Auszahlung erfolgt, solange die Mittel vorhanden sind. Die Gesuchseingabe für Förderbeiträge des Stromeffizienz-Programms (Förderprogramm «ProKilowatt») ist nur elektronisch möglich über: www.effiwatt.ch Weitere Förderbeiträge, finanzielle und steuerliche Anreize Photovoltaik-Anlagen (PV) zur Stromerzeugung durch Sonnenenergie werden vom Bund mittels Einmalvergütung (EIV) und kostendeckender Einspeisevergütung (KEV) gefördert. Informationen dazu finden Sie auf: www.swissgrid.ch Verschiedene Gemeinden, kommunale und regionale Energieversorger sowie Organisationen der Energiewirtschaft stellen ebenfalls Förderbeiträge zur Verfügung. Erkundigen Sie sich direkt vor Ort (z.b. Bauamt der Gemeinde, Energieversorger) oder im Internet. Eine gute Übersicht für sämtliche, pro Gemeinde angebotenen Förderbeiträge finden Sie auf: www.energiefranken.ch Die meisten Finanzinstitute (Banken) unterstützen energetisch sinnvolle Bau- und Modernisierungs-Massnahmen mit zinsvergünstigten Finanzierungen (z.b. ZKB-Umweltdarlehen) fragen Sie bei Ihrer Bank nach. Investitionen an bestehenden Gebäuden, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, können bei der Einkommenssteuer als Kosten des Liegenschaftenunterhalts abgezogen werden. Weitere Details siehe Wegleitung zur Steuererklärung bzw. Merkblatt des kantonalen Steueramtes («Erlasse und Merkblätter»): www.steueramt.zh.ch 7

Förderbeiträge für wärmetechnische Gebäude-Modernisierungen: www.dasgebaeudeprogramm.ch Informationen zum Vollzug von energetischen Vorschriften im Kanton Zürich: www.energie.zh.ch Baustandard für energetisch vorbildlich modernisierte Gebäude, für Neubauten und ausgezeichnete Bauteile: www.minergie.ch Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) die nationale Energieetikette für Gebäude: www.geak.ch Förderbeiträge des Programms zur Steigerung der Stromeffizienz: www.effiwatt.ch Aktionsprogramm mit Info-Veranstaltungen und vergünstigten Energieberatungen für Hauseigentümer: www.starte-zh.ch Unabhängige Energie- und Bauberatungen durch ausgewiesene Fachleute: www.forumenergie.ch Herausgeber/Bezugsquelle: Kanton Zürich, Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Postfach, 8090 Zürich energiefoerderung.zh.ch Hotline 0800 93 93 93