Bedarfsermittlung zum KiBiz in Moers



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Transkript:

Bedarfsermittlung zum KiBiz in Moers In diesem Dokument finden Sie Materialen zur Herangehensweise der Bedarfsermittlung zum KiBiz in der Stadt Moers. Die Unteralgen wurden freundlicher Weise vom Jugendamt der Stadt Moers zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner: Michael Schmidt, Stadt Moers, 02841/201-671 Andreas Hopmann, Landesjugendamt Rheinland, 0221/809-6245

STADT MOERS Der Bürgermeister Abs. Stadt Moers Amt 04 47439 Moers Dezernat IV Sozialentwicklungsplanung Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen 04 / JHP (bitte immer angeben) Bearbeiter: Herr Schmidt Telefon (02841) 201 617 Fax (02841) 201-291 E-Mail: michael.schmidt@moers.de Verwaltungsgebäude: Neues Rathaus Zimmer 234 Meerstr. 2, 47441 Moers Moers, den 20.12.2007 Liebe Eltern, Ende Oktober 2007 hat der Landtag das neue Kinderbildungsgesetz ( KiBiz ) beschlossen, dieses Gesetz wird ab 1.8.2008 gelten. Das neue Gesetz sieht zum Teil andere Gruppenformen und gestaffelte Betreuungszeiten von 25 Stunden, 35 Stunden und 45 Stunden in der Woche in den Kindergärten vor. Ihre Betreuungswünsche für Ihr Kind sollen in den Planungen des Jugendamtes und der Träger der Kindergärten soweit wie möglich berücksichtigt werden, dies wird nicht immer im nächstgelegenen Kindergarten möglich sein. Ein wichtiger Schritt für die nun anstehenden Planungen ist diese Elternabfrage, mit der Sie Ihren Wunsch für ein Betreuungsangebot ab dem Sommer 2008 angeben können. Wenn Ihr Kind am 1. August 2008 noch keine drei Jahre alt ist, Sie aber dennoch eine Betreuung für Ihr Kind benötigen, bitte ich Sie in dem beigefügten Erhebungsbogen Ihre Wünsche anzukreuzen. Der Rat der Stadt Moers wird Anfang März des Jahres 2008 über die Höhe der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder entscheiden. Die voraussichtlichen Elternbeiträge ergeben sich aus den beigefügten Tabellen. Die Beiträge unterscheiden sich in der Höhe nach dem Alter der Kinder, für Kinder unter drei Jahre ist ein höherer Betreuungsaufwand erforderlich, deshalb ist für Kinder unter drei Jahren ein höherer Elternbeitrag vorgesehen. Die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder in einem Kindergarten, bei einer Tagespflegeperson oder in der Offenen Ganztagsschule bleibt weiterhin bestehen. Bitte geben Sie den Fragebogen entweder in dem Kindergarten ab, den ihr Kind besucht oder schicken Sie ihn mit der Post an das Jugend- und Sozialamt der Stadt Moers. Die Adresse ist auf der Rückseite des Fragebogens aufgedruckt. Bitte geben Sie den Bogen bis zum 20. Dezember 2007 zurück. Fragebögen die später eingehen können nicht mehr berücksichtigt werden. Konten der Stadtkasse Verwaltungsgebäude Telefon Vorwahl (02841) 1101000113 Sparkasse am Ndrh. (BLZ 354 500 00) Altes Rathaus = Unterwallstraße 9 Sammelnummer 201-0 2867-502 Postbank Köln (BLZ 370 100 50) Neues Rathaus = Meerstraße 2 Fax (02841) 201-888 sowie bei allen Banken in Moers Telex 8 121 219 stmo

- 2 - Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin Ihres Kindergartens oder an das Jugend- und Sozialamt Frau Freund Tel. 201886 oder Frau Peucker Tel 201852 an Frau Rüddel Tel 201392 oder Herrn SchmidtTel. 201671. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag M. Schmidt Jugendhilfeplaner

Das Kind besucht einen Kindergarten Betreuungsbedarf für Kinder Für Kinder die drei Jahre alt sind und noch nicht zur Schule gehen Ja Nein Ich wünsche eine Betreuungszeit in der Woche von 25 Stunden 35 Stunden Vormittags und Nachmittags ( nicht durchgehend ) 35 Stunden durchgehend ( Blocköffnung ) Mein Kind ist noch keine 3 Jahre alt 45 Stunden ganztägig Ein Beitrag für ein Mittagessen ist zusätzlich zu zahlen Ich wünsche keine Betreuung vor Vollendung des 3. Lebensjahres Ich wünsche eine Betreuung in einem Kindergarten ab dem vollendeten 1. Lebensjahr ab dem vollendeten 2. Lebensjahr 25 Stunden 35 Stunden Vormittags und Nachmittags ( nicht durchgehend ) 35 Stunden durchgehend ( Blocköffnung ) 45 Stunden ganztägig durch eine Tagespflegeperson vor dem vollendeten ab Vollendung des 1. Lebensjahr 1. Lebensjahres 2. Lebensjahres 3. Lebensjahres Bitte geben Sie diesen Bogen bis zum 20.Dezember 2007 im Kindergarten ab oder senden Sie diesen Bogen bis zum 20.Dezember 2007 an das Jugend- und Sozialamt der Stadt Moers zurück ( Adresse auf der Rückseite ) Version 1-12 Bitte jeweils nur eine Möglichkeit ankreuzen!

Vorläufige Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen Diese vorläufigen Beiträge werden vom Rat der Stadt voraussichtlich in der Sitzung im März 2008 beschlossen Beitragsstufe Jahreseinkommen bis Kinder im Alter von unter 3 Jahren Kinder im Alter von 3 Jahren und älter 25 Std. 35 Std. 45 Std. 25 Std. 35 Std. 45 Std. 0 15.000,00 - - - - - - 1 25.000,00 44,00 57,00 75,00 26,00 29,50 48,00 2 30.000,00 80,00 97,00 140,00 44,00 50,50 82,00 3 40.000,00 116,00 137,00 205,00 57,00 65,00 114,00 4 50.000,00 152,00 177,00 270,00 72,00 82,00 144,00 5 60.000,00 188,00 217,00 335,00 115,00 132,00 231,00 6 70.000,00 224,00 257,00 400,00 153,00 174,00 305,00 7 80.000,00 260,00 297,00 465,00 172,00 195,00 341,00 8 100.000,00 296,00 337,00 530,00 190,00 215,00 376,00 9 über 100.000 332,00 377,00 570,00 205,00 235,00 411,00

STADT MOERS Der Bürgermeister Abs. Stadt Moers Amt 04 47439 Moers Dezernat IV Sozialentwicklungsplanung Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen 04 / JHP (bitte immer angeben) Bearbeiter: Herr Schmidt Telefon (02841) 201 617 Fax (02841) 201-291 E-Mail: michael.schmidt@moers.de Verwaltungsgebäude: Neues Rathaus Zimmer 234 Meerstr. 2, 47441 Moers Moers, den 20.12.2007 Liebe Kolleginnen, wie in der letzten Sitzung der Arbeitsgemeinschaft besprochen, wird durch die Jugendhilfeplanung eine Befragung der Eltern zu deren Betreuungswünschen durchgeführt. Es werden alle Eltern mit Kindern die zwischen dem 30.11.2007 und dem 1.9. 2003 geboren wurden angeschrieben. Die Eltern deren Kinder bereits Ihre Einrichtung besuchen, sollten den Bogen auch bei Ihnen abgeben können. Am 20.Dezember 2007 werden die Erhebungbögen die in Ihrer Einrichtung abgegeben wurden eingesammelt. Ich bitte Sie die Eltern bei der Beantwortung des Bogens gegebenenfalls zu beraten. Für jedes Kind in der oben genannten Altersgruppe ist ein Bogen auszufüllen In vielen Gesprächen mit Ihnen ist ja bereits gesagt worden, dass die bisherigen Betriebserlaubnisse weiterhin Geltung haben. Sollten sich auf Grund der Auswertung der Bedarfe Veränderungsnotwendigkeiten ergeben, so werde ich diese nach der Auswertung der Daten ( Mitte Januar ) mit Ihnen abstimmen. Die Auswertung der Daten erfolgt für jeden Kindergartenbezirk einzeln, es wird nicht nach dem Besuch einer bestimmten Einrichtung gefragt. Die Zusagen an die Eltern für einen Platz in Ihrer Einrichtung sollen ja in der Zeit vom 1.Februar bis zum 15. Februar an die Eltern verschickt werden. Dem Landesjugendamt müssen bis zum 15.März 2008 alle Plätze und Gruppen für das Kindergartenjahr 2008/2009 gemeldet werden. Plätze und Gruppen die dann nicht gemeldet sind werden nicht finanziert. Es besteht also ein hoher Zeitdruck. Zu Ihrer Information lege ich den Erhebungsbogen, das Anschreiben an die Eltern und die Tabelle mit den voraussichtlichen Elternbeiträgen ( diese müssen von den Ausschüssen und dem Rat noch beschlossen werden, Ende Februar / Anfang März ) bei. Wie bisher auch bleibt es bei der Geschwisterkindbefreiung, diese gilt für Kinder in Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und der Offenen Ganztagsschule. Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag M. Schmidt Jugendhilfeplaner Konten der Stadtkasse Verwaltungsgebäude Telefon Vorwahl (02841) 1101000113 Sparkasse am Ndrh. (BLZ 354 500 00) Altes Rathaus = Unterwallstraße 9 Sammelnummer 201-0 2867-502 Postbank Köln (BLZ 370 100 50) Neues Rathaus = Meerstraße 2 Fax (02841) 201-888 sowie bei allen Banken in Moers Telex 8 121 219 stmo