Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt in Bayern!

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Transkript:

Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt in Bayern! Die Wahlprüfsteine des Lesben und Schwulenverbandes (LSVD) Bayern für die Landtagswahl 2013 Landespolitik (1) Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften im Bayerischen Landesrecht Bayern hat seine verpartnerten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter aufgrund des Urteiles des Bundesverfassungsgerichts vom 19.06.2012 nur beim Familienzuschlag und der Hinterbliebenenpension gleichgestellt. Die Gleichstellung bei der Beihilfe und bei den sonstigen Leistungen steht weiter aus. Auch die Beschränkung auf ein zeitnahes Geltendmachen der Ansprüche beim rückständigen Familienzuschlag und der Hinterbliebenenpension ist ab Dezember 2003 europarechtlich nicht zulässig. 1.1. Werden Sie Eingetragene Lebenspartnerschaften in allen betreffenden Bereichen des Landesrechts gleichstellen? Für die FREIEN WÄHLER gehören Eingetragenen Lebenspartnerschaften zum allgemeinen Familienbild. Den jetzigen Weg, den Bayern im Moment einschlägt immer genau soweit Änderungen zuzulassen, zu denen Bayern gerichtlich gezwungen wird halten wir für falsch. Wir FREIEN WÄHLER setzen uns für eine Gleichstellung in möglichst allen betreffenden Bereichen des Landesrechts in Bayern ein. 1.2. Werden Sie die rechtlich nicht zulässigen Beschränkungen auf ein zeitnahes Geltendmachen der Ansprüche bei einem rückständigen Familienzuschlag sowie auf Ansprüche, über die noch nicht abschließend entschieden worden ist, aufheben? Die Ungleichbehandlung beim Familienzuschlag von verheirateten Beamten und Beamten, die in einer Lebenspartnerschaft leben, verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Seite 1 von 10

(2) Aktionsplan für Vielfalt und Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bi, Trans und Intersexuellen (LSBTI) Homo und Transphobie sind trotz aller gesellschaftlichen Fortschritte weiter ein Problem in unserer Gesellschaft. Immer wieder kommt es zu Anfeindungen und gewalttätigen Übergriffen auf LSBTI. Zugleich gibt es evangelikal fundamentalistische Organisationen, die Therapien für Homosexualität anbieten. Wir brauchen in Bayern einen Aktionsplan für Vielfalt und Akzeptanz von LSBTI, entsprechende Programme und gezielte Präventionsmaßnahmen, um die Arbeit für Respekt nachhaltig zu fördern. Solche Aktionspläne gibt es in immer mehr Bundesländern. 2.1. Setzen sich für einen Aktionsplan für Vielfalt und Akzeptanz von LSBTI in Bayern ein, um Homophobie und Transphobie entgegenzuwirken? Welche Maßnahmen zur Bekämpfung von alltäglicher Homo und Transphobie sollte dieser Aktionsplan enthalten? Wir FREIE WÄHLER setzen uns für einen vorurteilsfreien gesellschaftlichen Umgang ein. Ein Aktionsplan wäre ein politisches Signal. Dabei geht es uns vor allem um Bewusstseinsbildung und den umfassenden Abbau von gesellschaftlichen Vorurteilen innerhalb der Gesellschaft. Dennoch kann und soll Politik lediglich Rahmenbedingungen setzen. 2.2. Werden Sie gegen homophobe Therapieangebote vorgehen, die von christlichfundamentalistischen Organisationen durchgeführt werden? Wenn ja, wie? Wir FREIE WÄHLER fordern umfassende Aufklärungsarbeit zu leisten und vor derartigen Angeboten zu warnen. Gerade Minderjährige gilt es vor diesen Angeboten zu schützen. 2.3. Setzen Sie sich dafür ein, dass die Situation von LSBTI bei den staatlichen Programmen zur Gewaltprävention und zur Opferhilfe ausdrücklich berücksichtigt wird? Ja. Programme zur Gewaltprävention und Opferhilfe, die die Situation von LSBTI berücksichtigen, begrüßen wir FREIE WÄHLER. Seite 2 von 10

(3) Schul und Bildungspolitik/Jugend und Altenarbeit Die selbstverständliche und gleichberechtigte Behandlung und Thematisierung von LSBTI Lebensweisen müssen fester Bestandteil in den Unterrichtsplänen aller Schularten und in der Aus und Fortbildung von Lehrkräften sein. Das pädagogische Personal muss offensiv und kompetent über LSBTI Lebensweisen aufklären und bei Mobbing intervenieren können. Gleiches gilt für den Bereich der Jugendhilfe und Jugendarbeit etwa im Bereich Freizeit und Sport. LSBTI Jugendlichen muss es möglich sein, ohne Mobbing zu ihrer Identität zu finden und dies auch offen leben können. Es bedarf auch der Hilfe zur Selbsthilfe für Projekte von älteren LSBTI. Auf die spezifischen Bedürfnisse dieser Menschen, die oft zusätzlich eine individuelle Diskriminierungs und Verfolgungsgeschichte haben, muss im Bereich Alten und Pflegearbeit eingegangen werden. 3.1. Werden Sie die Aufklärungs und Respektarbeit an bayerischen Schulen unterstützen? Wenn ja, wie? Um gesellschaftliche Vorurteile wirksam abbauen zu können und eine gesellschaftliche Akzeptanz von Homosexualität zu erreichen, gilt es vor allem Kinder und Jugendliche mit der gesellschaftlichen Realität vertraut zu machen. Dabei sind wir der Ansicht, dass die Thematisierung von LSBTI Lebensweisen nicht nur im Biologieunterricht behandelt werden darf, sondern im Unterricht als Querschnittsthema in den Unterrichtsplänen und Schulbüchern sowie der pädagogischen Aus und Fortbildung von Lehrkräften verankert werden sollte. 3.2. Streben Sie die Aufnahme von LSBTI Themen in die Unterrichtspläne aller Schularten an und werden Sie sich dafür einsetzen, dass LSBTI Themen in die unterrichtsbegleitenden Materialien und Schulbücher aufgenommen werden? siehe Frage 3.1 3.3. Werden Sie dafür sorgen, dass LSBTI Themen Eingang in die pädagogische Aus und Fortbildung von Lehrkräften finden? Wenn ja, wie? siehe Frage 3.1 3.5. Wie wollen Sie die Träger der Jugendhilfe und Jugendarbeit (u. a. Sportverbände) bei der Sensibilisierung für LSBTI Feindlichkeit unterstützen und fördern? In 9 Abs. 3 des SGB VIII (KJHG) ist verankert, dass bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben der Jugendarbeit die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern sind. Die FREIEN WÄHLER setzen bei der Sensibilisierung der Jugendhilfe/Jugendarbeit für LSBTI auf Aufklärung und Information. Oft fehlen grundlegende Informationen zu homosexuellen Lebensformen, die beispielsweise geeignet sind, Eltern, LehrerInnen, AnleiterInnen und BetreuerInnen ihre Ängste und Sorgen zu nehmen. Viele lesbische und schwule Jugendliche sind daher statt der für ihre Entwicklung benötigten Bestätigung und Unterstützung auch vonseiten der für sie Verantwortlichen mit Ablehnung, Diskriminierung und Gewalt konfrontiert. Dem muss mit Seite 3 von 10

Aufklärung und Informationsgabe begegnend werden um Toleranz und ein diskriminierungsfreies Miteinander zu verwirklichen. 3.6. Beabsichtigten Sie durch entsprechende Angebote und Beratungsmöglichkeiten LSBTI Jugendliche in ihrem Coming out Prozess zu unterstützen? Wenn ja, wie? Setzen Sie sich für die finanzielle entsprechender Projekte ein? Jugendliche in ihrem Coming out Prozess befinden sich in einer besonders sensiblen Lebensphase. Wir sind der Ansicht, dass hierbei in erster Linie die Unterstützung durch den Freundeskreis und Familie entscheidend ist. Zudem braucht es eine entsprechende hoch qualitative und erfahrene Beratungs und Betreuungsstruktur. 3.7. Beabsichtigen Sie, den Bedürfnissen älterer und pflegebedürftiger LSBTI nachzukommen? Wenn ja, wie? Die Bedürfnisse älterer und pflegebedürftiger LSBTI werden bisher zu wenig beachtet. Auch im Pflegebereich gilt es entsprechende Sensibilisierungs Aufklärungsarbeit zu leisten. Seite 4 von 10

(4) Regenbogenfamilien in Bayern 4.1. Werden Sie das Bewusstsein für einen sach und zeitgemäßen Umgang mit Regenbogenfamilien in bayerischen Institutionen der Familienplanung bzw. hilfe oder im Familienalltag fördern? Was wollen Sie dafür tun? Immer mehr Kinder wachsen in Regenbogenfamilien auf. Ihre und die Bedürfnisse ihrer Eltern werden häufig ignoriert. In Verwaltung und im Alltag treffen sie oftmals auf Unsicherheit, Ignoranz oder auch Ablehnung. Hier gilt es entsprechende Sensibilisierung Aufklärungsarbeit zu leisten. 4.2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Regenbogenfamilien als eine gleichwertige Familienform unter vielen in bayerischen Schulen und Kindertagesstätten als Thema berücksichtigt werden? Wenn ja, wie? Seite 5 von 10

(5) Gegen das Vergessen Gedenken an die homosexuellen Opfer des NS Regimes und des Paragraphen 175 Die junge Bundesrepublik hat die nationalsozialistische Verfolgung der Homosexuellen nach 175 StGB bruchlos fortgesetzt. Die von den Nationalsozialisten verschärften Strafvorschriften wurden beibehalten und ebenso exzessiv angewandt. Es sind Fälle gekannt, wonach Homosexuelle, die die nationalsozialistischen Konzentrationslager überlebt hatten, zur Fortsetzung der Strafverbüßung wieder eingesperrt wurden. Der Bayerische Landtag hat sich noch 2012 mehrheitlich gegen die Rehabilitierung der Verurteilten ausgesprochen. 5.1. Setzen Sie sich dafür ein, dass die nach 175 aufgrund von einvernehmlichen homosexuellen Handlungen Verurteilten gesetzlich rehabilitiert und entschädigt werden? Aus heutiger Sicht waren die Verurteilungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen menschenverachtend und damit völkerrechtswidrig. Allerdings wurden im Jahr 2002 nur die Urteile aufgehoben und damit die Verurteilten rehabilitiert, die in den Jahren 1935 bis 1945 unter der NS Diktatur aufgrund der 175 und 175 a des Reichsstrafgesetzbuches ergangenen sind. Urteile nach dem 08.05.1945 in der BRD wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen wurden nicht aufgehoben. Die Forderung nach einer Rehabilitierung und Entschädigung auch dieser Verurteilten ist aus unserer Sicht durchaus verständlich und berechtigt, da auch diese in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind. Allerdings besteht hier der fundamentale Unterschied, dass damit das Parlament Urteile aufheben würde, die von unabhängigen Gerichten in einem demokratischen Rechtsstaat gefällt worden sind und nicht während eines Unrechtsregimes. Gerichte der Bundesrepublik Deutschland können auch dann, wenn die moralischen Ansichten von damals nicht mehr geteilt werden, nicht mit Gerichten der nationalsozialistischen Diktatur verglichen werden. Auch wenn die damals fortbestehende Strafverfolgung in der BRD die Menschenwürde Homosexueller verletzt hat, so sprechen aus unserer Sicht massive verfassungsrechtliche Gründe, wie die Grundsätze der Rechtssicherheit und der Gewaltenteilung, dagegen, die Urteil nach 1945 aufzuheben. Deshalb hat im Jahr 2012 auch Landtag gegen diese Forderung entschieden. Aus unserer Sicht war es aber ein unerlässlich Schritt, dass der Deutsche Bundestag am 07.12.2000 einstimmig eine Entschließung verabschiedete, die feststellt, dass durch die nach 1945 weiter bestehende Strafdrohung homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind. 5.2. Setzen Sie sich für Erinnerungsorte für verfolgte Homosexuelle während der NS Zeit und in der Bundesrepublik ein? Welche Orte könnten dafür in Frage kommen? Die Schaffung von Erinnerungsorten zum Gedenken an die Verbrechen der NS Diktatur ist von uns von großer Bedeutung. Welche Orte konkret z.b. für verfolgte Homosexuelle während der NS Gewaltherrschaft in Bayern in Betracht kommen, sollte jeweils im Einzelfall mit allen Beteiligten und vor Ort geklärt werden. 5.3. Wie wollen Sie unterstützen, dass das Schicksal Homosexueller (weiter) in die Arbeit der bayerischen Gedenk und Bildungsstätten einfließt? Aus unserer Sicht ist es notwendig, dass die Vermittlung von Kenntnissen über die NS Diktatur weiterhin durch Bund und Länder durch die finanzielle Förderung von Museen oder Ausstellungen, Denkmäler, Gedenkstätten und Einrichtungen der politischen Bildung Seite 6 von 10

unterstützt werden. Selbstverständlich muss dabei auch weiterhin das Schicksal Homosexueller vermittelt werden. Seite 7 von 10

(6) Migration und Integration Auch Bayern ist ein Einwanderungsland. Studien zufolge erleben LSBTI mit Migrationshintergrund häufiger und schwerere Diskriminierungen. Die Erlebnisse der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität werden als belastender eingeschätzt als Diskriminierung wegen der Herkunft. 6.1. Werden Sie Aufklärungskampagnen und Projekte zu LSBTI Themen, speziell für Menschen mit Migrationshintergrund, fördern? 6.2. Setzen Sie sich dafür ein, dass die Träger der Jugend und Familienarbeit, die Angebote für Migrantinnen und Migranten bereithalten, sich verstärkt auch an LSBTI und deren Familienangehörige richten? zu 6.1 und 6.2: Bisher wird dieses Thema unseres Erachtens zu wenig beachtet. Wir FREIEN WÄHLER werden prüfen, in wieweit das Thema in der nächsten Legislaturperiode aufgegriffen werden kann. Seite 8 von 10

(7) Bayern im Bundesrat Auch auf der Bundesebene ist die bayerische Landesregierung bei LSBTI Themen gefragt. Dazu gehören das gemeinsame Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare bzw. die Öffnung der Ehe und die Ergänzung von Art. 3 im Grundgesetz um das Merkmal der sexuellen Identität. 7.1. Werden Sie sich im Bundesrat für ein gemeinsames Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare einsetzen? Die Lebenssituation hat sich in den letzten Jahrzehnten entscheidend verändert und damit auch Werte in unserer Gesellschaft. Regenbogenfamilien sind heute Realität. Die FREIEN WÄHLER setzten sich weiterhin dafür ein, Ehe und Familie zu stärken und zu fördern. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. Februar 2013 entschieden, dass auch gleichgeschlechtliche Eltern in einer Lebenspartnerschaft mit den Kindern eine Familie gem. Art. 6 Abs. 1 GGEs bilden. An dieser höchst richterlichen Entscheidung werden wir uns orientieren und ein Adoptionsrecht auch für homosexuelle Paare anerkennen. Bei jeder Adoption, egal ob von einem heterosexuellen oder einem homosexuellen Paar, muss sichergestellt sein, dass das Wohl des Kindes gewährleistet ist. 7.2. Werden Sie sich gemäß des Bundesratsbeschlusses vom 22. März 2013 für eine Öffnung der Ehe durch Änderung von 1353 im Bürgerlichen Gesetzbuch einsetzen? 7.3. Werden Sie sich im Bundesrat für die Ergänzung von Artikel 3 im Grundgesetz um das Merkmal der sexuellen Identität einsetzen? zu 7.2 und 7.3: Für die rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare halten wir FREIE WÄHLER die Zustimmung des Bundesrates für ein wichtiges Zeichen. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften zeigen aber aus unserer Sicht, dass diese Ergänzung nicht notwendig ist. Seite 9 von 10

(8) Bayern international Bayern unterhält eine Regionalpartnerschaft mit dem Gebiet Moskau. Vor dem Hintergrund des jüngst verabschiedeten Antihomosexualitätsgesetzes fordert der LSVD, dass im Dialog auf die kritische Situation von LSBTI hingewiesen wird. Russische Delegationen können in diesem Rahmen Lesben, Schwule und Transgender kennenlernen und Vorbehalte abbauen. Daneben besteht eine Vielzahl weiterer internationaler Beziehungen, und Bayern hat internationale Delegationen zu Gast. Das bietet Gelegenheit, sich auch international für die Menschenrechte von LSBTI stark zu machen. 8.1. Werden Sie die Menschenrechte von LSBTI zum integralen Bestandteil der Regionalpartnerschaft mit Russland machen? Wenn ja, wie? 8.2.. Beabsichtigen Sie im Rahmen der internationalen Beziehungen des Bundeslandes Bayern für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt für LSBTI zu werben? Wenn ja, wie? zu 8.1 und 8.2 Für uns FREIE WÄHLER gehört zu einem internationalen Dialog und einem freundschaftlichen Umgang auch, dass Probleme offen angesprochen werden können. Zudem gilt es auf die Problematik aufmerksam zu machen. Seite 10 von 10