TODESFALL Der Gedanke an den Tod, so traurig dieses Thema auch ist, gehört zu unserem Leben. Oft ist man ratlos, wie man in dieser Situation vorgehen muss. In diesem Merkblatt finden Sie wichtige Hinweise und Informationen. VORGEHEN BEI EINEM TODESFALL Todesfall im Spital Todesfall Zuhause Ist der Tod im Spital, in der Seniorenresidenz, im Altersheim, etc. eingetreten, meldet diese Institution den Todesfall direkt dem Zivilstandsamt. Sie sorgt auch für die ärztliche Todesbescheinigung. Stirbt eine Peson Zuhause, muss ein Arzt oder eine Ärztin benachrichtigt werden. Verlangen Sie eine ärztliche Todesbescheinigung zu Handen des Zivlistandsamtes. Erfolgt der Tod Zuhause, melden die Angehörigen den Todesfall innert 3 Tagen dem Zivilstandsamt. Folgende Dokumente mitnehmen: Todesbescheinigung des Arztes oder Spitals Familienbüchlein oder Familienausweis (für verheiratete Personen) Niederlassungsausweis Pass, Ausländerausweis und Geburtsschein (für ausländische Personen) Beim Tod von ausländischen Staatsangehörigen ist der Todesfall zusätzlich dem zuständigen Konsulat oder der Botschaft zu melden. Zur Anmeldung sind verpflichtet: der Ehegatte bzw. die Ehegattin, die Kinder und deren Ehegatten, sodann der Reihe nach, die dem/der Verstorbenen nächstverwandte anwesende Person, der Vorstand des Haushalts bzw. des Heims, in dem der Tod erfolgt ist oder wo die Leiche gefunden wurde, und schliesslich jede Person, die beim Tod anwesend war oder die Leiche gefunden hat. Andere Personen, insbesondere auch Vertreter von Bestattungsinstituten, können nur mit schriftlicher Vollmacht eines Anzeigepflichtigen den Tod anmelden.
Gewaltsamer Tod Beerdigung Bei jedem gewaltsamen Tod (z. B. Unfall oder Suizid) ist die Polizei beizuziehen. Auch in diesem Fall ist eine ärztliche Todesbescheinigung für das Zivilstandsamt zu verlangen. Für die Organisation der Beerdigung ist der Friedhofgärtner die erste Anlaufstelle. Er koordiniert zusammen mit den Angehörigen oder dem Bestattungsinstitut die Beerdigung. Bestattungsbewilligung Gestützt auf die Todesbescheinigung erstellt der Totengräber (Friedhofgärtner) die Bestattungsbewilligung. Sie ist für die Pfarrerin oder den Pfarrer verbindlich. Folgende Punkte werden festgelegt: Ort und Zeit der Bestattung oder Abdankung Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation) Art des Grabes (Reihen-, Urnen-, Familien- oder Gemeinschaftsgrab) Siegelung Der/die Siegelungsbeamte/in der Gemeinde nimmt mit den Angehörigen Kontakt auf, um das Siegelungsprotokoll auszufüllen. Die Siegelung des Nachlasses ist als Vorbereitungsstufe der Inventarisation und gleichzeitig als Sicherstellungsmassnahme zu betrachten. Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit: Bankbelege, Depotauszüge, Wertschriftenverzeichnisse evtl. letzte Steuererklärung evtl. Ehe- oder Erbvertrag evtl. Lebensversicherungspolice allfälliges Testament Adressen und Geburtsdatum der vermutlichen Erben Falls das Vermögen CHF 100'000.00 übersteigt, ist ein Notar zu bestimmen (Anordnung Steuerinventar durch das Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.e.). ADRESSEN Bestattungsinstitute Ursula Meinen-Wagner Natel 076 388 58 29 Alchenstorfstrasse 4 info@begleiten-bestatten.ch www.begleiten-bestatten.ch Ernst Kiener Tel G 032 665 21 48 Bahnhofstrasse 37 Natel 079 710 11 00 3427 Utzenstorf FAX 032 665 28 60
Abbetti & Kiener Bestattungen GmbH Hauptstrasse 9 Tel. 034 445 50 00 3422 Kirchberg www.abbetti.ch Bildhauer Markus Locher Regenhaldenstrasse 59 C Tel. 062 968 18 55 3365 Grasswil Philipp Odermatt Tel. 079 611 67 05 Furtrain 18 a 3423 Ersigen Blumengeschäfte Blumen Baumberger Friedhofweg 6 Tel. 034 413 10 40 Blueme Stübli Utzenstorfstrasse 4 Tel. 034 413 21 31 Blumeninsel Oeschberg Bern-Zürich-Strasse Tel. 034 413 77 72 Druckerei DSK Druckerei Schär Hofmattstrasse 3 Tel. 034 413 30 30 FAX 034 413 30 31 Singer + Co. Gotthelfstrasse 4 Tel. 032 665 40 38 3427 Utzenstorf FAX 032 665 11 10 Friedhofgärtner Beat Baumberger Tel. 034 413 10 40 (Totengräber) Friedhofweg 6 Friedhofkommission Gemeindeverwaltungen Präsident Beat Mischler Tel. 034 413 01 07 Bern-Zürichstrasse 16 N.: 078 676 28 73 Alchenstorf, Koppigen und Willadingen Utzenstorfstrasse 3 Tel. 034 413 88 88 Postfach 169 FAX 034 413 88 89 Mail kanzlei@koppigen.ch Hellsau und Höchstetten Steingasse 2 Tel. 034 413 13 23 3429 Höchstetten Fax 034 413 13 16 Mail info@hellsau.ch oder info@hoechstetten.ch
Kantonspolizei Solothurnstrasse 2 Tel. 034 424 77 41 3422 Kirchberg Fax 034 424 77 44 Pfarrämter REFORMIERTE KIRCHGEMEINDE KOPPIGEN Pfarrerin Sabine Kuhn Künzi Kirchgasse 2 Tel. 034 413 22 40 Mail sabinekuhn@gmx.ch Pfarrer Ronny Künzi Kirchgasse 2 Tel. 034 413 22 40 Mail ronnykuenzi@gmx.ch Pfarrerin Mélanie Kern Hauptstrasse 7 (Büro) Tel. 034 413 06 30 Mail mel.kern@gmx.ch Pfarrer Martin Walser Oeschbergstrasse 16 Tel. 034 413 11 16 Mail martin_walser@bluewin.ch RÖMISCH-KATHOLISCHES PFARRAMT UTZENSTORF Landshutstrasse 41 Tel. 032 665 39 39 3427 Utzenstorf www.utzenstorfkath.ch SPITEX AemmePlus Stützpunkt Utzenstorf Koppigenstrasse 14 Tel. 032 665 11 45 3427 Utzenstorf FAX 032 665 07 51 Zivilstandskreis Marktstrasse 7 Tel. 031 635 41 50 Emmental 3550 Langnau i. E. Fax 031 635 41 51 HINWEISE Auskünfte über Erbrecht Das Erbrecht ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch ZGB (Art. 457 bis 640) geregelt. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei einem Notar oder der Gemeindeverwaltung. Benachrichtigungen - Arbeitgeber - Wohnungsvermieter - AHV-Zweigstelle - Krankenkasse - Lebensversicherung - Banken - Vereine - Post - Telefon - Elektra/BKW - Zeitungen/Zeitschriften - Militär/Sektionschef - Zivilschutz Blumengeschäft Je nach Wunsch, Blumengebinde, Sargschmuck, Kränze, Grabwurfblumen, etc. in Auftrag geben.
Danksagung Danksagungskarten werden ca. 2 bis 3 Wochen nach der Beerdigung verschickt. Teilweise wird auch ein Inserat in den Zeitungen publiziert. Grabpflege Normalerweise übernehmen die Angehörigen den Grabunterhalt. Wer ein Grab nicht selber pflegen kann oder will, kann mit der Friedhofkommission einen Vertrag abschliessen. Der Vertrag beinhaltet eine Intensivpflege während 25 Jahren. Auskunft erteilt der Präsident der Friedhofkommission. Grabschmuck Grabmale/Grabsteine Leidzirkulare Zeitungen Auf Wunsch der Angehörigen wird der Grabschmuck durch den Friedhofgärtner organisiert. Für das Aufstellen von Grabmalen und Grabsteinen ist eine Bewilligung der Friedhofkommission erforderlich. Die aufgesetzte Todesanzeige kann einer Druckerei zum Drucken der Leidzirkulare übergeben werden (Anzahl festlegen, Kuverts können sofort zum Beschriften bezogen werden). Die aufgesetzte Todesanzeige kann einer oder mehreren Zeitungen zur Publikation zugestellt werden.