Zukünftige Anforderungen an die Qualität von chemischen Trinkwasseranalysen Dr.-Ing. Michael Koch Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte und Abfallwirtschaft der Universität Stuttgart Arbeitsbereich Hydrochemie und Analytische Qualitätssicherung Bandtäle 2 D-70569 Stuttgart Tel.: 0711 685 65444 / Fax: 0711 685 55444 E-Mail: Michael.Koch@iswa.uni-stuttgart.de bisher TrinkwV nennt Grenzen für Präzision, Richtigkeit und Nachweisgrenze Interpretation ist schwierig welche Präzision ist gemeint 2-fache Präzision unter Zwischenbedingungen wie soll die Richtigkeit geprüft werden was bedeutet die Prozentzahl warum werden Anforderungen an die Nachweisgrenze gestellt - Bestimmungsgrenze würde mehr Sinn machen 1
Richtlinie 2015/1787 der Europäischen Kommission legt Mindestbestimmungsgrenze auf 30% des Parameterwerts fest legt maximale erweiterte Messunsicherheit (k=2) in Tabelle fest Konsequenzen für die Laboratorien Klarere Festlegungen, weil die Abschätzung der Messunsicherheiten in ISO 11352 A04 klar geregelt ist und für die Akkreditierung eh ermittelt werden muss Mehr Sicherheit bei Auditierungen 2
Zielmessunsicherheiten und Ringversuche Unsere Ringversuche überprüfen die Eignung von Laboratorien für diese Analytik Wenn Qualitätsanforderungen definiert sind, wäre es folgerichtig, mit den Ringversuchen diese Anforderungen zu überprüfen Dazu müsste man die Standardabweichung zur Eignungsbeurteilung auf die Hälfte dieses Wertes setzen Was heißt das Veranschaulichung durch Graphiken Obergrenze für die Standardabweichung zur Eignungsbeurteilung Standardabweichung zur Eignungsbeurteilung aus den zukünftigen MU-Anforderungen berechnete Standardabweichung verwendete Standardabweichung zur Eignungsbeurteilung Untergrenze für die Standardabweichung zur Eignungsbeurteilung wenn die rote Linie über den bisherigen Werten liegt, werden die Anforderungen weniger streng wenn sie darunter liegt, werden sie strenger 3
TW A1 Daten aus RV 7/15 TW A1 Daten aus RV 7/15 4
TW A1 Daten aus RV 7/15 TW A2 Daten aus RV 4/13 5
TW A2 Daten aus RV 4/13 TW A3 Daten aus RV 4/11 6
TW A3 Daten aus RV 4/11 TW A4 Daten aus RV 1/14 7
TW A4 Daten aus RV 1/14 TW A5 Daten aus RV 1/15 8
TW A5 Daten aus RV 1/15 TW O1 Daten aus RV 4/15 Zitat aus EU-Richtlinie: Die Verfahrenskennwerte für einzelne Pestizide dienen als Hinweis. Messunsicherheitswerte von lediglich 30 % können bei mehreren Pestiziden erzielt werden, höhere Werte bis zu 80 % können für einige Pestizide zugelassen werden. 9
TW O1 Daten aus RV 4/15 TW O1 Daten aus RV 4/15 10
TW O1 Daten aus RV 4/15 TW O1 Daten aus RV 4/15 Zitat aus EU-Richtlinie: Acrylamid, Epichlorhydrin und Vinylchlorid sind anhand der Produktspezifikation zu kontrollieren. 11
TW O2 Daten aus RV 3/13 TW O2 Daten aus RV 3/13 12
TW O3 Daten aus RV 7/14 TW O3 Daten aus RV 7/14 13
TW O4 Daten aus RV 4/14 TW O4 Daten aus RV 4/14 14
TW O4 Daten aus RV 4/14 TW O5 Daten aus RV HH 6/15 15
TW O5 Daten aus RV HH 6/15 TW O5 Daten aus RV HH 6/15 16
Schlussfolgerungen Wenn die neuen Anforderungen an die Trinkwasseranalytik als Maßstab in den Ringversuchen verwendet würden in den meisten Fällen weniger strenge Anforderungen nur selten wirklich strengere Anforderungen einige Werte müssten überdacht werden (z.b. Leitfähigkeit) für Parameter, die nicht in der Liste stehen, müssen Werte festgelegt werden wer meines Erachtens wäre das aber in jedem Fall die sinnvollere Regelung 17