Akkreditierung von Messstellen nach Gefahrstoffverordnung

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1 Akkreditierung von Messstellen nach Gefahrstoffverordnung DACH Deutsche Akkreditierungsstelle Chemie Gartenstraße Frankfurt Tel.: 069/ Fax: 069/ dach@dach-gmbh.de web: 1

2 VCI GDCh DGKL Gesellschafterversammlung Beirat Geschäftsführer Sektorkomitees Chemie Biologie Medizin Forensische Medizin, Toxikologie, Biologie Begutachter Lenkungsausschuss Anwendungs-/Werkstofftechnik Akkreditierungsausschuss Beschwerdeausschuss Sicherheit und Akustik Mineralöl VCI: Verband der Chemischen Industrie e.v. GDCh: Gesellschaft Deutscher Chemiker e.v. DGKL: Deutsche Vereinte Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin e.v. 2

3 Akkreditierungsgebiete der DACH Akkreditierung von Laboratorien nach ISO/IEC und ISO Akkreditierung von Inspektionsstellen nach ISO/IEC Akkreditierung von Produktzertifizierungsstellen nach EN Akkreditierung von Anbietern von Ringversuchen nach ISO Guide 43-1 / ILAC G13 Akkreditierung von Referenzmaterialherstellern nach ISO Guide 34 / ILAC G12 3

4 Stand der Akkreditierungstätigkeit 2006 Akkreditierungsanträge: Verlauf der Neuanträge seit Beginn der Akkreditierungstätigkeit 4

5 Akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen 310 Laboratorien nach ISO/IEC medizinische Laboratorien nach ISO Inspektionsstellen nach ISO/IEC Produktzertifizierungsstelle nach EN Anbieter von Ringversuchen nach ISO/IEC Guide 43-1/ILAC- G13 Die eigentliche Anzahl an akkreditierten Stellen liegt aufgrund der Multistandortakkreditierungen zwischen 550 und akkreditierte Laboratorien im Ausland, unter Berücksichtigung der Cross Frontier Policy. 5

6 Das internationale Akkreditierungszeichen 6

7 Allgemeine Grundlagen der Akkreditierung von Laboratorien / Messstellen 7

8 Normenreihe ISO/IEC ff ISO/IEC ISO/IEC ISO/IEC ISO/IEC ISO/IEC Konformitätsbewertung - Begriffe und allgemeine Grundlagen Konformitätsbewertung - Allgemeine Anforderungen an Akkreditierungsstellen, die Konformitätsbewertungsstellen akkreditieren Allgemeine Kriterien für den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen Konformitätsbewertung - Anforderungen an Stellen, die Managementsysteme auditieren und zertifizieren Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren 8

9 Normenreihe ISO/IEC ff ISO/IEC ISO/IEC ISO/IEC ISO/IEC Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien Konformitätsbewertung - Allgemeine Anforderungen für Konformitätsbewertungszeichen unabhängiger Dritter Allgemeine Anforderungen an die Begutachtung unter gleichrangigen Konformitätsbewertungsstellen und Akkreditierungsstellen Konformitätsbewertung - Konformitätserklärung von Anbietern (Teile 1 und 2) 9

10 Grundlagen der Akkreditierung von Laboratorien / Messstellen DIN EN ISO/IEC Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien spez. (nationale und/oder internationale) Leitfäden zur ISO 17025, z.b.: - Mikrobiologische Laboratorien - Sensorische Untersuchungen zusätzliche Anforderungen des Gesetzgebers / der Normung, z.b.: - Normen, z.b. VDI-Richtlinie 4220 für Messstellen (Immissionsschutz) - Fachmodule im Umweltbereich (Wasser, Boden, Abfall und Immissionsschutz), DEV-Methoden, VDI-Richtlinien, u.a. - TrinkwV Methoden 64 LFGB - Gefahrstoffverordnung / LASI-Richtlinien Dokument 10

11 QM-VA Mitgeltende Grundlagen/Dokumente Richtlinie zum Akkreditierungsverfahren QM-VA Fragebogen zur DIN EN ISO/IEC QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA QM-VA Richtlinie zur flexiblen Akkreditierung Richtlinie zur Verwendung von Eignungsprüfungen Richtlinie zur Ermittlung der Messunsicherheit im Prüfwesen Hinweise zur Verwendung der Akkreditierungsurkunde und des Akkreditierungszeichens des Deutschen Akkreditierungsrates Akkreditierung von Laboratorien mit mehreren Standorten Akkreditierung von mikrobiologischen Laboratorien 11

12 DIN EN ISO/IEC 17025: Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien 12

13 DIN EN ISO/IEC Berichtigung 2 Berichtigung 1 Januar 2007 veröffentlicht Berichtigung 2 März 2007 veröffentlicht Kostenlos beim Beuth-Verlag beziehbar 13

14 Ablauf des Akkreditierungsverfahrens 14

15 Ablauf des Akkreditierungsverfahrens 1. Antrag 2. Begutachtung 3. Akkreditierung 4. Überwachung DIN EN ISO/IEC 17011: 2005 Allgemeine Anforderungen an Stellen, die begutachten und akkreditieren 15

16 1. Antrag Anfrage Ablauf des Akkreditierungsverfahrens Antrag auf Akkreditierung Antragsprüfung Akkreditierungsvertrag Vorgespräch Erstellen aller notwendigen Dokumente (z.b. QM-Handbuch, Anweisungen) durch das/die Laboratorium/Messstelle 16

17 Ablauf des Akkreditierungsverfahrens 2. Begutachtung Auswahl der Begutachter Beauftragung der Begutachter Prüfung der Dokumente Überprüfung vor Ort Erstellung des Begutachtungsberichtes 17

18 Ablauf des Akkreditierungsverfahrens 3. Akkreditierung Prüfung und Entscheidung durch den Akkreditierungsausschuss Ausstellen der Akkreditierungsurkunde Aufnahme in das Verzeichnis der akkreditierten Laboratorien 18

19 19

20 Anlage 20

21 Ablauf des Akkreditierungsverfahrens 4. Überwachung Überwachung akkreditierter Laboratorien Erweiterung/Änderung der Akkreditierung Reakkreditierung nach 5 Jahren Weitere Informationen siehe Richtlinie zum Akkreditierungsverfahren! 21

22 Flexible Akkreditierung - Akkreditierung von Prüf- bzw. Untersuchungsarten 22

23 Flexible Akkreditierung Können Laboratorien akkreditiert werden mit: hoher Anzahl an Untersuchungsverfahren häufig wechselnden Fragestellungen 1 x Prüfungen? Ist eine transparente Darstellung der Akkreditierung möglich? 23

24 Definition der Akkreditierung: Flexible Akkreditierung Formelle Anerkennung der Kompetenz eines Prüflaboratoriums bestimmte Prüfungen oder Prüfungsarten auszuführen. 24

25 Flexible Akkreditierung Verzeichnisse der Prüfarten siehe DACH-Homepage 25

26 Flexible Akkreditierung Allgemeine Voraussetzungen: mind. 6 Untersuchungsverfahren Anweisungen zur Validierung bzw. Verifizierung Aufzeichnungen zur Validierung bzw. Verifizierung 26

27 Flexible Akkreditierung Spezielle Voraussetzungen, Beispiel Atomspektrometrie: mind. 6 Untersuchungsverfahren Anerkennung Atomspektrometrie Voraussetzung: AAS und ICP mit repräsentativer technischer Geräteausstattung ohne ICP: Anerkennung AAS Voraussetzung: AAS mit repräsentativer technischer Geräteausstattung ohne Graphitrohr und KD-Technik: Anerkennung AAS-Flamme 27

28 Flexible Akkreditierung Im Bereich Arbeitsplatzmessungen gilt die flexible Akkreditierung gemäß LASI-Richtlinie 28

29 Aktuelles aus dem nationalen und internationalen Akkreditierungswesen 29

30 Neuordnung des europäischen Akkreditierungssystems Europäische Kommission bereitet Verordnung zum New Approach vor. Thema Akkreditierung wird u.a. Gegenstand der Verordnung sein. Verordnung soll 2008 in Kraft treten. 30

31 Neuordnung des europäischen Akkreditierungssystems Voraussichtlicher Inhalt der Verordnung zum Thema Akkreditrierung: Akkreditierung ist eine Dienstleistung im öffentlichen Interesse und ist damit eine Aufgabe, die unter staatlicher Aufsicht zu erfolgen hat. Die Unterscheidung zwischen geregeltem und nicht geregeltem Bereich soll aufgehoben werden. Akkreditierung ist eine Tätigkeit, die nicht Gewinn-orientiert sein darf. Es darf keinen Wettbewerb zwischen Akkreditierungsstellen geben. EA (European co-operation for Accreditation) soll die europäische Akkreditierungs - Infrastruktur sein und eng an die KOM angebunden werden. Die nationalen Akkreditierungsstellen sollen sich der Überwachung (sogenannter Peer Assessments) von EA unterziehen. 31

32 Neuordnung des deutschen Akkreditierungssystems BMWi bereitet (weiterhin) nationales Akkreditierungsgesetz vor. Gesetz muss die Verordnung der KOM beachten. Zu den rechtlichen Möglichkeiten zur Ausgestaltung des Gesetzes wurde die Studie Konformitätsbewertung in Deutschland vom BMWi beauftragt. Die Ergebnisse liegen vor und wurden im Rahmen einer öffentlichen Anhörung vorgestellt. 32

33 Neuordnung des deutschen Akkreditierungssystems Das deutsche System wird vom BMWi in der Übergangszeit (Interimsphase bis zur gesetzlichen Lösung) stabilisiert. BMWi nutzt die Übergangszeit zur Vorbereitung des Gesetzes und deren Ausgestaltung. BMWi hat die Außenvertretung zum Thema Akkreditierung bereits an sich gezogen. DAR wird bis zur gesetzlichen Neuordnung bestehen bleiben. 33

34 Außenvertretung durch das BMWi Anbindung der Beteiligten an EA und KOM EA Anbindung KOM BMWi - Federführung - Beratung Nukleus beirat Forum der Nukleus Akkreditierungs- Akkreditierungsstellen 34

35 EA European co-operation of Accreditation EAAB General Assembly Executive Committee MLA Promotion Laboratories Inspection Certification WG WGWGWG WG WGWGWG WG WGWGWG WG WGWGWG WG WGWGWG WG WG WG 35

36 ILAC - Worldwide MLA signatories NAAC EA PAC APLAC IAAC SADCA 36

37 ILAC International Laboratory Accreditation Cooperation 37

38 Ausführliche Informationen auf der DACH-Homepage 38

39 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! DACH Deutsche Akkreditierungsstelle Chemie Gartenstraße Frankfurt Tel.: Fax: dach@dach-gmbh.de Internet: 39

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