Aktionsbündnis Ultranet August 2017 Beurteilung der Stellungnahmen des Bundesamtes für Strahlenschutz in Bezug auf die gesundheitlichen Unsicherheiten bei dem Stromnetzausbauprojekt Ultranet Bezug: 1. Stellungnahme des Bundesamtes für Strahlenschutz vom 16.11.2016 Prof. Dr. Thieme 2. Treffen Bürgerinitiative vom 24.7.2017 mit Staatssekretär Rainer Baake 3. Schreiben der Bürgerinitiative Ultranet Wimmershoff vom 01.08.2017 4. Stellungnahme des Bundesamtes für Strahlenschutz vom 24.08.2017 PD. Dr. Kreuzer Nach einem Treffen von Vertretern der Bürgerinitiativen mit Herrn Staatssekretär Baake und lokalen Vertretern der Politik, am 24.07.2017, wurde als zentraler Beschluss festgelegt, dass ein Schreiben an das Bundesamt für Strahlenschutz mit Bitte um Bewertung der gesundheitlichen Auswirkungen, insb. der Ionisation der geplanten Gleichstromtrasse, abgesandt wird. In einem Schreiben gemäß Bezug 3 wurden die Bedenken der Bürgerinitiativen erläuternd aufgeführt und um eine kritische Bewertung von Seiten des Bundesamtes für Strahlenschutz gebeten. Mit einer schriftlichen Stellungnahme vom 24.08.2017 setzte sich das Bundesamt für Strahlenschutz mit unseren Bedenken auseinander und räumt fehlende Erkenntnisse in Bezug auf die gesundheitlichen Auswirkungen ein, beschreibt gesundheitsbedenkliche Thesen über die Auswirkungen von Korona Ionenstrahlung durch internationale Wissenschaftler (Denis Henshaw Universität Bristol) und sieht selbst weiteren Forschungsbedarf um mehr Aussagen treffen zu können. Bei dieser lückenhaften Erkenntnislage wird aber trotzdem - nach heutigem Kenntnisstand - kein akuter Handlungsbedarf gesehen. In Zusammenhang mit der unter Bezug 1 aufgeführten Äußerung des Bundesamtes für Strahlenschutz und einer anzustrebenden Abstandsregelung von 400m, sehen wir als Bürgerinitiativen unsere Befürchtungen und Ängste weitestgehend bestätigt. Aktuell geplante Forschungsprojekte halten wir für sinnvoll, erfüllen aber bei reinem Modellcharakter nur theoretische Erkenntnisse ohne eine Auswirkung auf den Menschen in der Langzeitauswirkung zu betrachten. Wir fühlen uns als Versuchskaninchen im Netzausbau, insb. bei deutlicher Unterschreitung der Abstandsregelung (teils <20m) und fordern deshalb eine Verlegung der Gleichstromtrasse als Erdkabel oder eine Umverlegung mit Einhaltung eines Mindestabstandes von 400m, wie gemäß Bezug 1 angestrebt. Wir fordern ganz klar einen Planungsstopp und ein Moratorium, bis endgültig feststeht, dass von der neuen Hybridtechnik keine gesundheitlichen Risiken ausgehen.
Bezug 1:
Bezug 3: Bürgerinitiative Eitelborn Frank Wimmershoff
Kastanienweg 2 56337 Eitelborn Dr. Paulini Bundesamt für Strahlenschutz Postfach 100149 Willy-Brandt-Strasse 5 38226 Salzgitter Betr.: Ultranet Bezug: 1. Ihre Stellungnahme an die Bundesnetzagentur vom 16.11.16 2. Treffen Bürgerinitiative vom 24.7.2017 mit Staatssekretär Rainer Baake 3. Fachstellungnahme Gesundheitliche Wirkungen elektrischer und magnetischer Felder von Stromleitungen im Auftrag der Bundesnetzagentur UniKlinik RTWH Aachen März 2013 (Anhang) Sehr geehrte Frau Dr. Paulini, sehr geehrte Damen und Herren der Strahlenschutzkommission, ich gehöre einer Bürgerinitiative an, die sich mit dem Thema Ultranet, dem Ausbau von bestehenden Wechselstromleitungen mit einer Gleichstromtrasse, beschäftigt. Aus unserer Sicht sind die gesundheitlichen Risiken, die mit dieser neuen innovativen Technik einhergehen nicht ausreichend geklärt. Wir möchten Sie bitten, die bereits von ihnen getroffene Äußerung bezüglich einer Ungefährlichkeit bzw. Vorhandensein von nicht bekannten Risiken erneut zu bewerten. Aus unserer Sicht sind die, in dem Zusammenhang mit der Gleichstromtrasse entstehenden Risiken einer Ionisation von Luftbestandteilen und deren Risiken bei der Inkorporation nicht absehbar und potentiell mit einem gesundheitlichen Risiko verbunden. In regem Gesprächsaustausch mit unserer Bürgerinitiative kam das Bild auf, dass eine entsprechende Ionisation, die durch die Gleichstromtrasse verursacht wird, auch durch Mitglieder ihrer Strahlenschutzkommission nicht mehr als ganz so unbedenklich gesehen wird. Ihre Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung beinhaltet keine Aussage zur Ionisation. Aus unserer Sicht stellt die Ionisation von Sauerstoff (Entwicklung von Ozon), Stickoxiden und Staubpartikeln und die entsprechende Abtragung durch Wind und ggf. Regen eine dauerhafte gesundheitliche Gefährdung dar. Ozon und Stickoxide können schon in geringen Mengen eine lungenschädigende Wirkung entfalten. Hierzu existieren bereits multiple Publikationen und eindeutige Stellungnahmen von der Deutschen Atemwegsliga. Hier werden typische Symptome wie Hustenreiz, Atemwegsprobleme und Kopfschmerzen angegeben. Die Lunge ist das Organ, das am meisten mit der Umwelt konfrontiert wird. Bei einem durchschnittlichen Atemzug von 500 ml nehmen wir pro Jahr ca. 5.256 Millionen Liter Luft in unsere Lunge auf. Die Lunge ist mit einer Fläche von fast 100 Quadratmetern ausgestattet.
Bei der Ionisation, die insbesondere bei Gleichstromtrassen zu erwarten ist, besteht somit für entsprechende Anwohner die einen entsprechenden geringeren Sicherheitsabstand als mindestens 400 m haben, aus unserer Sicht ein deutlich erhöhtes Risiko für die Entwicklung von Lungenerkrankung, rheumatologischen Erkrankungen / Autoimmunerkrankungen und Tumorerkrankungen. Im Bereich der geplanten Ultranet Trasse führen die Hochspannungsleitungen direkt über die Häuser! Von Sicherheitsabständen kann somit keine Rede sein. Aus meiner beruflichen Erfahrung weiß ich, dass aktuell mit dem Aufbau eines Krebsregisters begonnen wird und dies noch nicht abgeschlossen ist. Eine weitere Erfassung mit Wohnorten in der Korrelation zu bereits bestehenden Hochspannungsleitungen ist schon aktuell nicht möglich, so dass aus meiner Sicht schon jetzt keine klare Aussage zur gesundheitlichen Schädigung von Wechselstrom Hochspannungsleitungen getroffen werden kann, wenn man Langzeitdaten am Menschen betrachtet. In vitro Effekte und Tiermodelle sind hier aufgrund der Lebenszeit (z.b. Maus Mensch) aus unserer Sicht nicht ausreichend. Wir weisen hier auf den Bericht der RWTH Aachen Bezug 3 hin, die bereits entsprechende Probleme bei der Datenerfassung einräumen. Da aus den zu erwartenden deutlich höheren Ionisationsmengen beim Gleichstrom (konstante Felder und fehlende Ladungsumkehr) aus unserer Sicht ein deutlich höheres Risiko zu verzeichnen ist, wenden wir uns nun erneut an Sie, mit der Bitte hier eine klare Aussage zu treffen. Aus unserer Sicht ist es aktuell aufgrund der Krankheitserfassung nicht möglich eine Aussage zu einem gesundheitlichen Risiko der Ionisation, im Rahmen einer Gleichstromtrasse bei dauerhafter Belastung in Wohnraumnähe, für den Menschen zu treffen. In der gemäß Bezug 3, Seite 13 aufgeführten Review sind unserer Ansicht nach Studien aufgeführt, die zwar Hinweise darauf geben, dass es hier hauptsächlich in vitro keine Auswirkungen gab, aber ebenfalls haben diese Studien kaum Daten aus der Krankheitsentstehung im Bereich der Trassen aus o.a. Gründen. Wir möchten Sie bitten, diese Sicht von uns zu entkräften oder einen entsprechenden Vorbehalt gegenüber der Politik zu formulieren, da es in unserem Bereich zu direkter Überbauung von Wohnraum durch die geplante Gleichstromtrasse kommt. Das damit verbundene gesundheitliche Risiko schätzen wir als enorm ein und kann aus unserer Sicht aufgrund der aktuellen Studienlage nicht klar beurteilt werden. Entsprechende Studien existieren aktuell nicht. Wenn man sich die Historie zur Entdeckung der gesundheitsschädigenden Wirkung von Radioaktivität oder Asbest ansieht und deren politischen Konsequenzen, dann haben wir Angst einem Freilandversuch zu unterliegen, der in einigen Jahren und besserer statistischer Auswertbarkeit einen gesundheitsschädigenden Effekt nachweist, der dann aber nochmals 50 Jahre dauert, bis es zu einer Umsetzung durch bauliche Änderungen usw. führt. Mögliche Effekt-Minimierung durch Erdkabelverlegung oder Einhaltung von einem Abstand von dem schon bei einem Neubau veranschlagten 400m würde uns hier mehr Sicherheit geben (gerade dies ist jedoch durch die BNetzA nicht geplant). Eine Annäherung der Bebauung an diese geplante Leitung ist aus unserer Sicht hierbei zu berücksichtigen! Mit freundlichen Grüßen Dr. med. Frank Wimmershoff
Bezug 4: