Open Source Software als rechtliches Konzept



Ähnliche Dokumente
Rechtliche Aspekte bei der kommerziellen Nutzung von Open Content

Informationsmanagement

FreieSoftwareOG. Creative Commons und freie Lizenzen- Ein kurzer Überblick

Tauschbörsen File Sharing Netze

Open Content-Lizenzen für digitale Lernmaterialien

Lizenzierung und Verhaltenskodex für Open Government Data. Version

IT-Projekt Wirtschaftsinformatik

Kartei zum Lesetagebuch

Medienrecht. Datenschutz Urheberrecht

Quellen prüfen und angeben

Open Source SIK OSS Forum Rechtliche Fragestellungen bei Freigabe von Open Source Software, 7. Mai 2014

Was ist Open Source Software und wem gehört sie?

Internet- und Urheberrecht

OSS Compliance Tragen Ihre Unternehmensprozesse Open Source Rechnung? Dr. Christian Laux OpenExpo, 25. September 2008

Die Creative Commons Lizenzen

Anlegen eines Facebook-Profils (Privat-Profil) für BuchhändlerInnen und andere -- Stand Mai 2011

Softwarelizenzen und Open Source

Aktualisierung der Lizenzierungsrichtlinien für Adobe Produkte

Exkurs: Kopieren von Musik und Filmen

Rechtsfragen zu Open Data Urheberrecht und freie Lizenzen

Einleitung: Frontend Backend

Open Source in der Unternehmenspraxis

Offene und einheitliche Lizenzierung in der DUK

Themen Übersicht. 1 Das Stehwellenmessgerät. 2 Das (Grid-) Dipmeter. 3 HF Leistungsmessung. 4 Das Oszilloskop. 5 Der Spektrumanalysator.

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Prozessmodellierung mit Objektorientierten Ereignisgesteuerten. und der bflow* Toolbox

Urheberrechtliche Fragen von Open Source Software

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.

OPEN SOURCE SOFTWARE

Immaterialgüterrecht

Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere

Albert HAYR Linux, IT and Open Source Expert and Solution Architect. Open Source professionell einsetzen

Thema 1: Fotos im Internet verwenden

Das Schulsystem in Deutschland (Band 2, Lektion 1)

Aktuelles, Mitteilungen und Veranstaltungen verwalten

Europeana Data Exchange Agreement und CC0-Lizenz

Das Handbuch zu KAppTemplate. Anne-Marie Mahfouf Übersetzung: Burkhard Lück

Allgemeine Nutzungsbedingungen für Marketingmaterial

9 Auto. Rund um das Auto. Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu.

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Internet Explorer Version 6

Jahresabschluss Finanzbuchhaltung INGARA. Provisorisch und Definitiv. INGARA Version

Das Handbuch zu KDiskFree. Jonathan Singer Michael Kropfberger Übersetzung von: Gregor Zumstein

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten

IT Recht. Urheberrecht JA oder NEIN?

Updatehinweise für die Version forma 5.5.5

Installation & Konfiguration AddOn AD-Password Changer

Langzeitarchivierung bei Datenträgern. Was wir dürfen und was wir dürfen sollten

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Das Handbuch zu KNetAttach. Orville Bennett Übersetzung: Thomas Bögel

Merkblatt zum Gemeinsamen Tarif 7 Schulische Nutzung (Kopieren auf Leerträger sowie Musikaufführungen)

SJ OFFICE - Update 3.0

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung RA Mag. Ralph Kilches Bad Hofgastein 4. Mai 2006

schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG mitp/bhv

ech-0199: ech- Beilage zu Hilfsmittel Cloud Referenzarchitektur für Anwender

Internes Web-Portal der AK-Leiter

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014

Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

SCHULUNG MIT SYSTEM: E-LEARNING VON RAUM21

Safer Internet Day 2014: DER KLASSEN HANDYCHECK

Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden?

Tutorial Moodle 2 globale Gruppen bzw. Kohorten

Amateurfunkkurs. Erstellt: Landesverband Wien im ÖVSV. Digitale Signalverarbeitung. R. Schwarz OE1RSA. Übersicht. Definition.

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung

Bedienungsanleitung. Matthias Haasler. Version 0.4. für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof

Bremer Lizenz für freie Softwarebibliotheken Version 1.0

Freigabemitteilung 39 Version: 4.50

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Installationshinweise für OpenOffice 2.3 auf dem PC daheim Stand: 26. März 2003 LS Stuttgart, Kaufmännische ZPG

crm-now/ps Webforms Webdesigner Handbuch Erste Ausgabe

Adventskalender Gewinnspiel

Quick Guide Mitglieder

Standardsoftware als Wirtschaftsgut

INDEX. Öffentliche Ordner erstellen Seite 2. Offline verfügbar einrichten Seite 3. Berechtigungen setzen Seite 7. Öffentliche Ordner Offline

Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen

Tutorial Moodle 2 Gruppen, Gruppenschlüssel und Gruppierungen

Arbeitsgruppen innerhalb der Website FINSOZ e.v.

the RTL Group intranet Ihr guide

AirKey. Das Smartphone ist der Schlüssel

Sehr wichtige Information

Public Domain ist Aladins Wunderlampe des Internetzeitalters. Schlagen Sie Kapital aus den geistigen Werken anderer Menschen. Völlig legal.

18. September 2014 ODOK. 1 Lizenz cc by 4.0. Joachim Losehand. Open Data und Urheberrecht

Installation des CMS-Systems Contao auf einem Windows-Rechner mit XAMPP

Vorlagenfreibeuter und Präsentationspiraten. Inga Höfener 05/ /27

Webinar-Partnerprogramm

GRS SIGNUM Product-Lifecycle-Management

über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710

Transkript:

Open Source Software als rechtliches Konzept Mit einem Seitenblick auf die Sonderregelung des URG für Schulen Dr. Christian Laux, LL.M. 1

Urheberrecht

Was ist geschützt? Werke der Literatur und Kunst Schutzvoraussetzung: Originalität

Was ist geschützt? Werke der Literatur und Kunst Text Bilder Musik Film Ausserdem: Computerprogramme

Rechte des Urhebers Nutzung verbieten Nutzung erlauben gegen Entgelt unentgeltlich

Open Source

Open Source Open Content Open Source Software

Definition Open Source Computerprogramme, die unter Open Source Lizenzen verfügbar gemacht werden. Open Source Lizenzen sind Lizenzen, die der Open Source Definition entsprechen Definition unter http://opensource.org/docs/osd

Open Source Nutzungserlaubnis unter Bedingungen Urheberrecht verstärkt die Ernsthaftigkeit der Bedingungen

Typische Klauseln Typische Bedingungen: Nennung des Urhebers Pflicht zur Weiterleitung der Lizenzbestimmungen Pflicht, auf Änderungen hinzuweisen z.t. Pflicht, den Source Code für die unveränderte Version verfügbar zu machen / zu behalten Copyleft (nur bestimmte Lizenzen): Pflicht, gewisse Eigenentwicklungen nur dann zu verbreiten, wenn sie (auch) unter einer Open Source Lizenz verfügbar sind entscheidendes Abgrenzungskriterium

Open Content Lizenzgegenstand Nicht-Software Text, Musik, Bilder, Film Lizenzen: Creative Commons GNU Free Documentation License

Lizenzelemente (Beispiel CC) Attribution: oder Non Commercial: Share Alike: No derivative Works:

Charakteristika Einfachheit Internationalität Alternatives Vertriebsmodell für Inhalte Moderater Einsatz des Urheberrechts

Sonderrecht für Schulen

Sonderrecht für Schulen Art. 19 Abs. 1 lit. b URG: Veröffentlichte Werke dürfen zum Eigengebrauch verwendet werden. Als Eigengebrauch gilt [ ] jede Werkverwendung der Lehrperson für den Unterricht in der Klasse

Sonderrecht für Schulen Entgeltlich Nutzungsgebühren gemäss Tarifen (Tarife 7a, 7b, 8 und 9): Pauschalansätze pro Schülerin/Schüler und Jahr Direkt von den kantonalen Erziehungsdirektionen geregelt und bezahlt

Sonderrecht für Schulen Tarife 7a (erlaubt gewisse Nutzungen im Schulunterricht oder für klassenübergreifende Veranstaltungen) 7b (Aufzeichnungen für Mediatheken) 8 (Fotokopieren) 9 (Intranet) Andere relevante (allgemeine) Normen Zitatrecht Werke auf allgemein zugänglichem Grund Berichterstattung über aktuelle Ereignisse

Sonderrecht für Schulen Art. 19 Abs. 4 URG: Dieser Artikel findet keine Anwendung auf Computerprogramme Kein Kollektivtarif Aber: Rahmenvereinbarungen für einige besonders schulgeeignete Produkte

Sonderrecht für Schulen Zusammenfassung Der Lehrer hat bereits von Gesetzes wegen einen gewissen Freiraum Im Klassenzimmer ist vieles erlaubt Aber: Für öffentliche Nutzung braucht es Lizenz Das Sonderrecht für Schulen umfasst nicht: Nutzung von Software

Zielsetzungen im Unterricht

Zielsetzungen im Unterricht Lernen ( Medienkompetenz ) Experimentieren Motivieren

Open Source öffnet Türen Öffentlichkeit Weiterverwendbarkeit nach Schulschluss Motivation Zuhörerkreis weiter echtes Erlebnis Persönlichkeitsbildung (Selbstständigkeit, Selbstverantwortung, Selbstvertrauen) Spielerei wird zu Forschung Software!

Diskussion

Kontakt Christian Laux Rechtsanwalt, Dr.iur., LL.M. Niederer Kraft & Frey Rechtsanwälte Bahnhofstrasse 13 8001 Zürich Phone +41-58-800 8000 Fax +41-58-800 8080 christian.laux@nkf.ch http://www.nkf.ch

Der Text dieser Vortragsunterlagen darf genutzt werden zu den Bedingungen der Lizenz Creative Commons Attribution-No Derivative Works 2.5 Switzerland. Das heisst, Sie dürfen das Werk vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen, zu den folgenden Bedingungen: Namensnennung. Sie müssen den Namen des Autors nennen. Keine Bearbeitung. Dieses Werk darf nicht bearbeitet oder in anderer Weise verändert werden. Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen die Lizenzbedingungen, unter welche dieses Werk fällt, mitteilen. Diese Lizenz lässt die Urheberpersönlichkeitsrechte unberührt. Dieser Lizenz unterliegen nicht die verwendeten Graphiken und Logos; auf Graphiken und Logos können separate Bestimmungen zur Anwendung kommen. Der vollständige Lizenztext ist abrufbar unter http://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.5/ch/legalcode.de Namensnennung wie folgt: Dr. Christian Laux, LL.M., Rechtsanwalt (2008)