Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten Aufnahmevoraussetzungen: Klasse 1: Sekundarabschluss I Realschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand mit befriedigenden Leistungen sowie Nachweis der persönlichen und gesundheitlichen Eignung Klasse 2: 1. Der erfolgreiche Abschluss der Klasse 1 der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent oder 2. mindestens Sekundarabschluss I Realschule oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und ein erfolgreicher Besuch der Zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogik oder 3. eine mindestens gleichwertige einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder 4. der Abschluss eines gleichwertigen Bildungstands oder die Allgemeine Hochschulreife 5. der Erwerb der Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Bildungsstand 6. sowie der Nachweis der persönlichen und gesundheitlichen Eignung. 1 / 11
Auszubildende, die aufgrund ihrer Voraussetzungen (2-6) nur die Klasse 2 besuchen, haben einen Praxisanteil von 600 Stunden nachzuweisen. Ziel und Dauer der Ausbildung Die Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent soll den Schülerinnen und Schülern die Befähigung vermitteln, als unterstützende Fachkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen tätig zu sein. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsfachschule erwerben sie die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent. Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre. Beschreibung des Berufsbildes Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten wirken in der sozialpädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Alter von null bis zehn Jahren unterstützend mit. Die Tätigkeiten erfolgen im Rahmen des gesetzlich festgelegten Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrages und finden in vielfältigen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, wie z.b. Krippe, Kindergarten und Hort, statt. Die berufliche Tätigkeit ist vor allem durch Mitarbeit und Unterstützung sowie der Kooperation mit Erzieherinnen und Erziehungsberechtigten gekennzeichnet. Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten tragen eine Teilverantwortung, arbeiten eng mit Erzieherinnen zusammen und unterstützen die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen. 2 / 11
- In der Krippe werden Kleinkinder im Alter von null bis drei Jahren betreut. Die Aufgabe sozialpädagogischer Assistentinnen und Assistenten besteht darin, Kinder in Lern- und Entwicklungsprozessen zu begleiten sowie eine kooperative und unterstützende Funktion in der Zusammenarbeit mit dem pädagogischen Fachpersonal sowie den Erziehungsberechtigten einzunehmen. - Ähnliche Aufgaben haben Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten im Kinder garten oder der Kindertagesstätte : Sie betreuen die drei- bis sechsjährigen Kinder in Gruppen, fördern das soziale Verhalten und unterstützen das einzelne Kind in dessen individueller Entwicklung - Gleiches gilt für die Bereiche des Hortes und der Grundschule, in denen Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren vor oder nach dem Schulunterricht betreut werden. In Jugendzentren, im Haus der offenen Tür, Haus der Jugend oder auf einem sozialpädagogisch betreuten Spielplatz geben Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten Hilfen zur Planung und Organisation der Freizeit und fungieren als Berater/in bei persönlichen Problemen. - Ein weiteres Arbeitsgebiet ist die Heimerziehung. Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten arbeiten beispielsweise in Kinder- oder Jugendwohnheimen sowie Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und sind wichtige Bezugspersonen. Ihre Aufgabenfelder umfassen den Bereich der Pflege und Versorgung ebenso wie die Begleitung der Kinder und Jugendlichen in deren Freizeit sowie bei Arzt- oder Behördenbesuchen etc. Gliederung der Ausbildung und Unterrichtsinhalte Stundentafel Berufsübergreifender Lernbereich 10h 3 / 11
mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Fremdsprache/Kommunikation Politik Mathematik Religion Sport Berufsbezogener Lernbereich Theorie 35h Modulübersicht: Lernbausteine und -einheiten Klasse 1 mit den Modulen 4 / 11
Klasse 2 mit den Modulen 1 Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle 1 Entwicklung beruflicher Identität 2 Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern 2 (entweder Klasse 1 oder 2) 3 Betreuung und Begleitung von Kindern 3 Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern 4 Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung 4 Pädagogische Konzepte 5 / 11
5 Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I 5 Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II 6 (entweder Klasse 1 oder Klasse 2) 6 Arbeit mit Familien und Bezugspersonen Optionale Lernangebote Optionale Lernangebote Berufsbezogener Lernbereich Praxis mit den Modulen Reflexion der Praktischen Ausbildung 3h 6 / 11
Durchführung der Praktischen Ausbildung 840h* Die berufsbezogenen Lernbereiche Theorie und Praxis zielen darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen für die Tätigkeiten der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern, vor allem in Krippen, Kindergärten, Horten und für die pädagogische Arbeit in Grundschulen, erwerben Berufsbezogener Lernbereich Theorie Die theoretische Ausbildung findet am Lernort Schule statt. Die Unterrichtsinhalte werden in insgesamt sechs Modulen erarbeitet. Module sind Lernbausteine und -einheiten, die konkrete berufliche Anforderungen und Aufgabenstellungen aus der Praxis repräsentieren. Aus den einzelnen Modulen werden jeweils mehrere Lernsituationen entwickelt, die dazu geeignet sind, berufliche Handlungskompetenzen und Schlüsselqualifikationen zu erwerben. Eine Lernsituation soll selbstständige und handlungsorientierte Lernprozesse ermöglichen und die Fähigkeiten fördern, beruflichen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen. Zudem belegen die Schüler/innen ein Optionales Lernangebot, welches i.d.r. zweistündig in der Woche stattfindet. Die Angebote variieren je nach Schuljahr und umfassen beispielsweise die Inhalte Musik/Gitarre, Theater, Kunst, Erlebnispädagogik, gesunde Ernährung, Kochen, Bewegung o.ä. 7 / 11
Berufsbezogener Lernbereich Praxis Die praktische Ausbildung in Klasse 1 und 2 findet in ausgewählten Kindertagesstätten und in v orheriger Absprache mit den Lehrkräften statt. In Klasse 1 wird das Praktikum in einem Regelkindergarten absolviert, der mindestens zwei Kindergruppen betreut. An zwei Wochentagen befinden sich die Auszubildenden in der Praxis, an drei Wochentagen in der Schule. Theoretische und praktische Aufgaben werden eng miteinander verzahnt. So werden bspw. praktische Aufträge in der Schule vorbereitet und in der Praxis durchgeführt. Hier werden die Auszubildenden von den Lehrkräften der Schule betreut. *Die Durchführung der praktischen Ausbildung erfolgt über zwei Schuljahre und beinhaltet 840 zu leistende Zeitstunden. Die Ausbildung wird mit dem Bestehen der Modulabschlussprüfungen, der Abschlussprüfung in Deutsch und der Prüfung im Berufsbezogenen Lernbereich Praxis erfolgreich absolviert, sofern mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Eine Zulassung in die Fachschule Sozialpädagogik Klasse 1 erfolgt nur dann, wenn mindestens befriedigende Leistungen in allen genannten Bereichen nachgewiesen werden. 8 / 11
Besonderheiten in der Ausbildung Zusatzqualifikationen und Exkursionen - Erlebnispädagogische Woche (verpflichtende Studienfahrt, Kosten ca. 190 ) - Musik- und Kunstpädagogisches Projekt (einwöchige Arbeit mit Künstlern der Region, verpflichtende Teilnahme, Kosten ca. 100 ) - Workshop Mädchenarbeit/Jungenarbeit (Kooperation mit Zebra Orange & dem Bremer Jungenbüro, verpflichtende Teilnahme) - Theaterbesuche, Kinderbewegungszentrum, Seilgartenbesuche, Gestaltung eines Bilderbuchtages, Besuch von Ausstellungen u.v.m. Ausbildungsvergütung Die Ausbildung ist förderungswürdig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög). Weitere Voraussetzungen Die persönliche Zuverlässigkeit (erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach 30aBZRG) sowie die gesundheitliche Eignung (Gesundheitszeugnis) sind nachzuweisen. Für die Praktika sind Impfnachweise erforderlich. Für schriftliche Ausarbeitungen sollte ein Computer zur Verfügung stehen. 9 / 11
Anmeldung Die Anmeldung muss bis zum 20. Februar eines Jahres erfolgen. Die Anmeldung muss folgende Unterlagen enthalten: - Vollständig ausgefüllte Anmeldeformulare (Anmelde- und Personalbogen) - Kurzes Motivationsschreiben - Lebenslauf - beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses (Februarzeugnis) - beglaubigte Kopie von Beurteilungen über praktische Tätigkeiten - aktuelles erweitertes Führungszeugnis nach 30aBZRG - aktuelles Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die Aufnahmekapazität, so entscheidet ein Aufnahmeausschuss über die Aufnahme unter Berücksichtigung des Leistungsstandes der Bewerberinnen und Bewerber sowie unter Berücksichtigung vorliegender Härtefälle. Kontakt Berufsbildende Schule Syke EUROPASCHULE An der Weide 8 28857 Syke 10 / 11
Tel.: 04242/95710 Mail: verwaltung@bbs-syke.de Ansprechpartnerinnen Frau Susan Moldenhauer (Abteilungsleitung) Tel.: 04242/9571-260 Mail: moldenhauer@bbssyke.de Frau Heike Siegmann-Rink (Bildungsgangsleitung) Mail: heike.siegmann@bbs-syke.de 11 / 11