Reform der Erbschaftsteuer: Die verpasste Chance

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Transkript:

Reform der Erbschaftsteuer: Die verpasste Chance Vortrag von Birger Scholz 9. Workshop des Jahrbuchs für öffentliche Finanzen am 23. September 2016 in Leipzig

Die Erbschaftsteuer in Deutschland Erbanfallsteuer (Besteuerung beim Erwerber) Progressiver Tarif (bis zu 50% in Steuerklasse II und III) Hohe Persönliche Freibeträge (bis 400.000 Euro) Erwerbe werden innerhalb von zehn Jahren zusammengefasst (bei Freibetrag und Progression) Begünstigung des Betriebsvermögens sowie des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (Steuerbefreiung von 85% oder 100%) Immobilienvermögen kann ebenfalls freigestellt werden, wenn Wohnungsvermietung Hauptzweck des Unternehmens ist Aufkommen aber nur bei ca. 2% des jährlichen Übertragungsvolumens von ca. 250 Mrd. Euro jährlich (DIW 2015) Erbschaftsteuer wird weitgehend nur vom 90. bis 99. Perzentil gezahlt 2014: 70.000 steuerpflichtige Erwerbe ab 50.000 Euro, aber 870.000 Sterbefälle (Steuerpflicht entsteht vor allem in Steuerklasse II und III) Erbschaftsteuer ist gemachte Bagatellsteuer durch - Hohe persönliche Freibeträge - 10 Jahreszeitraum bei Veranlagung - Begünstigung des Betriebsvermögens

Mindereinnahmen durch die Begünstigung für Betriebsvermögen Steuerfrei übertragenes Betriebsvermögen nach 13a ErbStG in Mrd. Euro Erbschaften Schenkungen gesamt Mehreinnahmen bei Wegfall der Steuerbegünstigungen nach 13a ErbStG in Mrd. Euro Kassenmäßige Einnahmen der Erbschaftsteuer in Mrd. Euro 2009 0,9 2,5 3,4 1,3 4,6 2010 2,3 4,8 7,2 1,5 4,4 2011 4,4 15,6 20,0 5,6 4,3 2012 3,7 36,4 40,2 10,8 4,3 2013 3,7 30,4 34,1 8,0 4,6 2014 6,4 59,6 66,0 16,3 5,5 2015 7,2* 49,6* 56,8 14,4* 6,3 gesamt 28,8 198,9 227,7 57,9 33,9 Quelle: Quelle: Sonderauswertung Bundesministerium der Finanzen 2015 und 2016, eigene Darstellung und Berechnung, *eigene Schätzung

Steuerfreie Übertragungen nach 13a ErbStG von 2009 bis 2014 insgesamt Erbschaften Schenkungen Steuerfälle Volumen in Mio. Euro Steuerfälle Volumen in Mio. Euro Steuerfälle Volumen in Mio. Euro bis 1 Mio. 79.221 12.953 35.571 3.641 43.650 9.312 größer 1 Mio. 12.813 157.929 2.835 17.919 9.978 140.010 größer 2,5 Mio. 6.429 147.974 1.226 15.446 5.203 132.527 größer 5 Mio. 3.712 138.384 584 13.200 3.128 125.184 größer 10 Mio. 2.074 125.191 291 10.776 1.783 114.414 größer 20 Mio. 1.092 113.296 130 8.828 962 104.470 größer 30 Mio. 732 104.586 76 7.459 652 96.796 größer 50 Mio. 425 92.624 23 6.674 402 85.950 insgesamt 92.034 170.882 38.406 21.560 53.628 149.322 in Prozent insgesamt Erbschaften Schenkungen bis 1 Mio. 86,1% 7,6% 92,6% 16,9% 81,4% 6,2% größer 1 Mio. 13,9% 92,4% 7,4% 83,1% 18,6% 93,8% größer 2,5 Mio. 7,0% 86,6% 3,2% 71,6% 9,7% 88,8% größer 5 Mio. 4,0% 81,0% 1,5% 61,2% 5,8% 83,8% größer 10 Mio. 2,3% 73,3% 0,8% 50,0% 3,3% 76,6% größer 20 Mio. 1,2% 66,3% 0,3% 40,9% 1,8% 70,0% größer 30 Mio. 0,8% 61,2% 0,2% 34,6% 1,2% 64,8% größer 50 Mio. 0,5% 54,2% 0,1% 31,0% 0,7% 57,6% Quelle: Sonderauswertung des BMF, eigene Berechnungen

Effektive Besteuerung von Erbschaften von 2009 bis 2015 Wert der Erwerbe vor Abzügen 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 1-5.000 -- - 0,7% 0,5% 1,2% - - 5.000-10.000 4,3% 3,8% 3,1% 2,7% 2,6% 2,3% 2,3% 10.000-50.000 9,5% 9,9% 8,3% 7,8% 7,7% 7,6% 9,5% 50.000-100.000 13,8% 17,3% 15,2% 14,4% 14,3% 14,2% 17,7% 100.000-200.000 13,8% 18,5% 17,8% 17,4% 17,3% 17,3% 21,1% 200.000-300.000 8,3% 14,0% 14,9% 15,0% 15,3% 15,2% 18,7% 300.000-500.000 9,9% 11,3% 10,3% 9,6% 10,2% 9,7% 11,6% 500.000-2,5 Mio. 13,3% 11,7% 10,5% 9,9% 10,0% 10,1% 11,8% 2,5 Mio. - 5 Mio. 15,8% 13,6% 12,6% 13,1% 13,1% 13,2% 16,6% 5 Mio. - 10 Mio. 18,7% 14,8% 14,1% 13,1% 14,5% 12,7% 17,7% 10 Mio. - 20 Mio. 21,3% 18,0% 14,8% 11,7% 10,3% 14,6% 18,2% 20 Mio. und mehr 24,8% 12,7% 8,0% 15,6% 11,9% 7,8% 9,4% insgesamt 13,2% 13,5% 11,9% 18,6% 11,9% 11,3% 13,9% Quelle: Statistisches Bundesamt: Erbschaft-und Schenkungsteuerstatistik2009 bis 2015, eigene Berechnungen. Erstfestsetzungen mit steuerpflichtigem Erwerb 0 Euro, unbeschränkt Steuerpflichtige, negative Steuersätze werden nicht ausgewiesen.

Effektive Besteuerung von Schenkungen 2009 bis 2015 Wert der Erwerbe vor Abzügen 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 1-5.000 - - 9,2% 14,0% 9,8% - - 5.000-10.000 6,3% 5,9% 7,7% 9,4% 8,6% 10,2% 9,4% 10.000-50.000 8,3% 7,3% 6,5% 6,6% 6,3% 6,9% 6,4% 50.000-100.000 8,8% 8,7% 8,2% 7,4% 7,6% 8,1% 7,5% 100.000-200.000 6,2% 6,1% 6,1% 6,0% 6,0% 6,7% 6,1% 200.000-300.000 4,2% 4,3% 4,1% 4,5% 4,5% 4,6% 4,4% 300.000-500.000 5,7% 5,0% 3,8% 3,2% 3,7% 3,5% 2,9% 500.000-2,5 Mio. 11,8% 10,7% 7,3% 5,1% 4,6% 4,5% 3,5% 2,5 Mio. - 5 Mio. 17,0% 12,2% 6,6% 3,8% 3,1% 3,6% 2,6% 5 Mio. - 10 Mio. 16,3% 11,5% 5,5% 2,2% 2,7% 2,2% 2,1% 10 Mio. - 20 Mio. 16,3% 11,8% 4,3% 2,1% 2,3% 1,7% 2,1% 20 Mio. und mehr 17,8% 9,3% 0,2% 0,2% 1,7% 0,4% 0,5% insgesamt 10,7% 9,1% 3,1% 1,4% 2,7% 1,6% 1,7% Quelle: Statistisches Bundesamt: Erbschaft-und Schenkungsteuerstatistik2009 bis 2015, eigene Berechnungen. Erstfestsetzungen mit steuerpflichtigem Erwerb 0 Euro, unbeschränkt Steuerpflichtige, negative Steuersätze werden nicht ausgewiesen.

Verteilung der Mindereinnahmen auf die Länder vor LFA und BEZ Mindereinnahmen in Mio. Euro Mindereinnahmenin % des kassenmäßigen Erbschaftsteueraufkommens 2012 2013 2012 2013 BW 1.245 1.024 185% 129% BY 1.106 1.767 111% 164% B 47 172 23% 85% BB 13 11 66% 61% HB 43 62 102% 192% HH 1.133 543 755% 318% HE 337 556 96% 127% MV 5 34 60% 376% NI 497 529 151% 166% NW 2.306 2.441 206% 219% RP 3.838 386 2340% 180% SL 14 11 51% 28% SN 11 63 40% 234% ST 3 12 27% 90% SH 193 375 118% 248% TH 9 16 66% 131%

Mehreinnahmen der Länder pro Einwohner bei Abschaffung der Vergünstigungen für das Jahr 2013 vor und nach LFA und BEZ 350 300 Euro pro Einwohner 250 200 150 100 50 0 NW BY BW NI HE SN RP ST SH TH BB MV SL BE HH HB ErbSt-Mehreinnahme pro Einwohner vor LFA und BEZ ErbSt-Mehreinnahme pro Einwohner nach LFA und BEZ Quelle: DIW 2015, BMF 2015, eigene Berechnungen

Der Beschluss des Vermittlungsausschusses Änderungen nach Vorgabe des BVerfG Ab 26 Mio. Euro Möglichkeit einer Bedürfnisprüfung (-> Bedürfnisprüfung wird durch vorgezogene Schenkungen umgangen werden) Besteuerung des Verwaltungsvermögens Schärfe Abgrenzung von Luxusgütern beim Verwaltungsvermögen Lohnsummenpflicht auch für Betriebe ab sechs Beschäftige Änderungen mit dem Ziel der Kompensation Absenkung der Unternehmensbewertung um 23% und kumulativ Vorababschlag für Familienunternehmen von bis zu 30% ergeben einen Bewertungsabschlag von bis zu 46%. Einführung eines 10%-Freibetrags für das Verwaltungsvermögen Zwischen 26 und 90 Mio. Euro Abschmelzung der Verschonungen von 85% bzw. 100% auf Null Erhöhung des maximalen Verwaltungsvermögensanteils für die 100%- Optionsverschonung von 10% auf 20% Ergebnis: Es ist fraglich, ob das Aufkommen langfristig steigen wird! Große Wahrscheinlichkeit, dass das neue Recht erneut in Karlsruhe landen wird!

35% 33% Effektive Besteuerung für Betriebsvermögen im Vergleich 30% effektive Besteuerung in Prozent 28% 25% 23% 20% 18% 15% 13% 10% 8% 5% 3% 0% 1 4 7 10 13 16 19 22 25 28 31 34 37 40 43 46 49 52 55 58 61 64 67 70 73 76 79 82 85 88 91 94 97 100 Wert des begünstigten Vermögens in Mio. Euro effektive Steuerquote Steuerklasse I effektive Steuerquote 85%-Optionsverschonung effektive Steuerquote 100%-Optionsverschonung effektive Steuerquote Flat-Tax 15%

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!