Allgemeine Informationen. Europäische Krankenversicherungskarte

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Transkript:

Unterwegs in Luxemburg Europäische Union, 1995 2013 In die Ferien nach Luxemburg Sie haben es sich verdient. Doch was ist, wenn Sie krank werden oder verunfallen? Hierzu gibt es ein paar wichtige Punkte, die Sie beachten sollten. Allgemeine Informationen Schweizer Krankenversicherte haben während ihres vorübergehenden Aufenthalts in Luxemburg Anspruch auf Sachleistungen der Krankenversicherung. Grundlage hierfür ist die Europäische Krankenversicherungskarte (carte européenne d assurance maladie, CEAM). Diese Karte wird von Ihrer Krankenkasse ausgestellt, bei der Sie die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) abgeschlossen haben und verleiht Ihnen den Anspruch auf Leistungen, die sich während Ihrer voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen. Der Umfang des Leistungsanspruchs entspricht dem eines in Luxemburg gesetzlich Krankenversicherten. Sie sollten die Karte in jedem Fall mit sich tragen. Europäische Krankenversicherungskarte vergessen oder verloren? In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse eine so genannte provisorische Ersatzbescheinigung (certificat provisoire de remplacement) zu verlangen. Diese kann Ihnen auch direkt an den Ferienort gesandt oder gefaxt werden. Wichtig ist, dass sie vor dem Behandlungsende eintrifft. Einige Krankenkassen verfügen über Servicetelefonnummern (Hotlines), bei welchen Sie im Krankheitsfall oder bei Unfällen im Ausland telefonisch Unterstützung erhalten. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse darüber, bevor Sie abreisen. Der Leistungskatalog der luxemburgischen Krankenversicherung bietet ähnliche Leistungen wie jener der Schweiz. Allerdings sind unterschiedliche Zahlungsmodalitäten und andere Kostenbeteiligungen zu berücksichtigen. Im Folgenden wird näher auf diese Punkte eingegangen.

Ärztliche Behandlung Das öffentliche luxemburgische Gesundheitssystem ist sehr umfassend und flächendeckend organisiert. Wenn Sie ärztliche Behandlung benötigen, wenden Sie sich direkt an einen Arzt. Alle Ärzte sind von der Nationalen Krankenkasse (Caisse nationale de santé) anerkannt und sind verpflichtet, die gesetzlichen Tarife anzuwenden. Weisen Sie bitte zu Beginn der Behandlung Ihre Europäische Krankenversicherungskarte vor, damit Ihnen der Tarifschutz gewährt wird und teilen Sie ihm mit, dass Sie auf Basis der luxemburgischen Krankenversicherung behandelt werden möchten. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Luxemburg ist im Vergleich zu vielen anderen Ländern für den Besuch bei einem Facharzt keine Überweisung durch den Allgemeinarzt erforderlich. Der Facharzt kann somit ohne vorherige Konsultation eines Allgemeinarztes aufgesucht werden. Legen Sie ihm hierfür bitte Ihre Europäische Krankenversicherungskarte vor. Die Kosten der Behandlung müssen Sie im Voraus selbst bezahlen, was mit dem schweizerischen Vergütungssystem tiers garant vergleichbar ist (siehe Abschnitt Kostenerstattung). Der Arzt stellt Ihnen einen Beleg für die Krankenkasse aus. 12% für die Behandlung oder für medizinische Dienstleistungen (z.b. Laboranalysen) in der Praxis 20% des Mindesttarifs (für Hausbesuche) im Falle eines Hausbesuchs und 12% des Mindesttarifs (für Hausbesuche) für jeden weiteren Hausbesuch innerhalb von 28 Tagen. Zahnärztliche Behandlung Es gilt dieselbe Grundlage wie bei ärztlicher Behandlung. keine Kostenbeteiligung bis zum Freibetrag von 60 EUR 12% des den Freibetrag von 60 EUR übersteigenden Betrages. Medikamente Wenn Ihnen der Arzt Medikamente verordnet, können Sie diese gegen Vorlage des Rezepts in einer Apotheke beziehen. Die Kosten müssen Sie vorerst selbst tragen, können aber eine Erstattung bei der lokalen Krankenkasse verlangen (siehe Abschnitt Kostenerstattung). Die Kostenbeteiligung hängt von der Art der verordneten und bezogenen Medikamente ab. keine Kostenbeteiligung bei medizinisch sehr wichtigen Medikamenten 20% bei Medikamenten von normalem therapeutischen Nutzen 60% bei Medikamenten von geringem therapeutischem Nutzen. Ambulante Spitalbehandlung Es gilt dieselbe Grundlage wie bei ärztlicher Behandlung. Bei Behandlungen in der Poliklinik fällt aber eine zusätzliche pauschale Kostenbeteiligung von 2.50 EUR pro Besuch an.

Stationäre Spitalbehandlung Ist die Erkrankung so gravierend, dass sie stationär behandelt werden muss, so stellt Ihnen der Arzt einen Einweisungsschein aus. In Notfällen kann das Spital auch direkt aufgesucht werden. Bei Eintritt müssen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte vorweisen, damit die Kosten über die luxemburgische Krankenkasse abgerechnet werden können. Sie werden möglicherweise auch aufgefordert, sich durch Ihre Identitätskarte oder ein sonstiges Dokument auszuweisen. Alle Spitäler sind der Nationalen Krankenkasse angegliedert. Die Spitalkosten werden im Allgemeinen direkt über die Krankenkasse abgerechnet. 19.92 EUR pro Tag für die ersten 30 Behandlungstage im Jahr keine Kostenbeteiligung für Kinder unter 18 Jahren. Transport/Rettung Es werden nur die Kosten für medizinisch notwendige Transporte übernommen. Die Kosten für einen allfälligen Rücktransport in die Schweiz gehen zu Ihren Lasten (siehe Abschnitt Ferien- und Reiseversicherung). 30% bei normalen, medizinisch notwendigen Krankentransporten keine Kostenbeteiligung bei Notfalltransporten von Patienten in Lebensgefahr Kostenerstattung Für die Rückerstattung der direkt bezahlten Kosten, abzüglich der vorgesehenen Kostenbeteiligung wenden Sie sich an die regionale Stelle der Nationalen Krankenkasse (siehe Liste am Ende des Merkblatts). Dazu reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen ein: alle Behandlungsunterlagen (z.b. ärztliche Verordnungen, Arztrechnungen, Rechnungen der Apotheke) Kopie der Europäischen Krankenversicherungskarte oder der provisorischen Ersatzbescheinigung Ihre Identitätskarte (nur auf Anfrage) Bank- und Kontoangaben. Alternativ können Sie die Unterlagen auch bei Ihrer Krankenkasse in der Schweiz einreichen. Diese erstattet Ihnen die Kosten entweder nach luxemburgischem Krankenversicherungsrecht oder nach den in der Schweiz geltenden Tarifen. Bei Letzterem ist zu beachten, dass Ihnen Franchise und Selbstbehalt gemäss schweizerischem Krankenversicherungsgesetz in Abzug gebracht werden können. Arbeitsunfähigkeit/Taggeld Wenn Sie über eine Taggeldversicherung verfügen und während Ihren Ferien länger als drei Tage arbeitsunfähig werden, dann müssen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt die Arbeitsunfähigkeit bestätigen lassen. Bitten Sie den Arzt, die Arbeitsunfähigkeit festzustellen und Ihnen eine Bescheinigung (certificat d arrêt de travail) darüber auszustellen. Reichen Sie diese bitte unverzüglich Ihrem Arbeitgeber in der Schweiz ein. Teilen Sie ihm die voraussichtliche Dauer telefonisch mit, falls sich Ihr Aufenthalt in Luxemburg dadurch über die geplante Feriendauer verlängert.

Ferien- und Reiseversicherung Um hohe ungedeckte Kosten möglichst zu vermeiden empfehlen wir Ihnen, eine Ferien- und Reiseversicherung (z.b. bei Ihrer Krankenkasse) abzuschliessen. Diese übernimmt je nach Vertragsausgestaltung folgende Kosten: Kosten für Rücktransport in die Schweiz (Repatriierung) Allfällige Mehrkosten für medizinische Behandlungen Mehrkosten für die gewünschte Behandlung in der halbprivaten oder privaten Abteilung im Spital Manche Ferien- und Reiseversicherungen bieten neben der Kostenübernahme für medizinische Leistungen auch eine Erstattung von z.b. Annullierungskosten oder eine Rechtschutzversicherung an. Bitte erkundigen Sie sich über die Details dieser Versicherung. Ihre Krankenkasse in der Schweiz darf Ihnen nicht die gesetzliche Kostenbeteiligung nach luxemburgischem Recht erstatten. Notruf 112 Die Nummer 112 ist der europaweite Notruf, welcher aus dem Fest- und Mobilfunknetz von jedem Ort der EU gebührenfrei und ganzjährig rund um die Uhr zu erreichen ist. Wird bei einem Notfall die 112 angerufen, so wird gleichzeitig der ungefähre Standort übermittelt, an dem sich der Anrufer befindet. Die Netzbetreiber in den einzelnen Mitgliedstaaten sollen den Rettungsdiensten den ungefähren Anruferstandort übermitteln, damit diese unverzüglich Hilfe entsenden können. Der Notruf funktioniert in allen EU- Mitgliedstaaten neben etwaigen sonstigen nationalen Notrufnummern. Ergänzende Hinweise für Geschäftsreisende, Studenten, entsandte Arbeitnehmer, Arbeitnehmer im internationalen Verkehrswesen Die in diesem Merkblatt aufgeführten Informationen gelten auch, wenn Sie zu einem dieser Personenkreise gehören und die medizinischen Leistungen während Ihrer voraussichtlichen Aufenthaltsdauer in Luxemburg notwendig werden. Haftungsausschluss: Dieses Merkblatt gibt Ihnen einen allgemeinen Überblick über die Leistungsaushilfe in Luxemburg. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer oder an eine der nachfolgenden aufgeführten Krankenkassen. Es ist nicht auszuschliessen, dass nach der Publikation Änderungen im luxemburgischen Krankenversicherungssystem eintreten. Ein Rechtsanspruch aus den hier enthaltenen Informationen besteht nicht.

Name und Anschrift der Verbindungstelle Caisse Nationale de Santé 125, rte d'esch L 2980 Luxembourg Luxembourg Tel. +352 2757-1 cns@secu.lu www.cns.lu Anschrift der Geschäftsstellen der CNS Ort PLZ Adresse Bettembourg 3260 4, route de Mondorf Clervaux 9711 84, Grand Rue Diekirch 9208 16, rue Jean l'aveugle Differdange 4660 9, rue Michel Rodange Dudelange 3510 2, rue de la Libération Echternach 6486 Porte St Willibrord Esch/Alzette 4132 Grand Rue/rue de l'eglise Ettelbruck 9063 Place Marie-Adélaïde Grevenmacher 6719 9, rue du Centenaire Luxbg. (Hollerich) 1471 125, route d'esch Luxbg. (Ville) 2449 8, Boulevard Royal Mersch 7525 Topaze Shopping Center Redange/Attert 8510 33, Grand Rue Remich 5574 6, avenue Lamort-Velter Rumelange 3710 Place G.-D. Charlotte Steinfort 8443 Hôtel de Ville Wiltz 9530 6, Grand Rue