Prozessfachmann/-fachfrau Vorbereitungslehrgang auf die eidg. Berufsprüfung

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Transkript:

sfb Bildungszentrum Bernstrasse 394 8953 Dietikon Telefon 044 744 45 11 Telefax 044 744 45 00 Reglement zum Lehrgang Vorbereitungslehrgang auf die eidg. Berufsprüfung Version Februar 2013 Die "Allgemeinen Bestimmungen", die "Allgemeine Prüfungsordnung" sowie die VBM Prüfungsordnung sind dem vorliegenden Reglement übergeordnet. Dieses Reglement gilt für Angehörige beider Geschlechter in gleicher Weise und ist einfachheitshalber in der männlichen Form verfasst.

Reglement zum Lehrgang Seite 2/6 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 1.1 Gegenstand 3 1.2 Abgabe Reglement 3 2 Organisation.. 3 2.1 Durchführungsform 3 2.2 Dauer des Lehrgangs 3 2.3 Modullernzielkontrolle (MLZK). 3 2.4 Modulabschlüsse 4 2.5 Unterrichts- und Prüfungsorte. 4 3 Zulassung zum Lehrgang... 4 3.1 Grundsätzliches... 4 3.2 Ausnahmen 4 4 Notengebung und Zertifikate.... 5 4.1 Grundsätzliches zur Notengebung.. 5 4.2 Notenausweise... 5 4.3 Weitere Details... 5 5 Rekurse... 5 6 Schlussbestimmungen... 6 6.1 Anpassungen.. 6 6.2 Inkrafttretung.. 6

Reglement zum Lehrgang Seite 3/6 1 Einleitung 1.1 Gegenstand Das sfb Bildungszentrum bietet die Ausbildung zum Prozessfachmann als Vorbereitungslehrgang auf die eidg. Berufsprüfung an. Der Lehrgang basiert auf dem vorliegenden Reglement und dem Reglement des Vereins für Berufsprüfungen für den der Maschinen- und Elektroindustrie sowie verwandter Industrien (VBM). 1.2 Abgabe Reglement Das Reglement ist den Studierenden im ersten Semester der Ausbildung respektive nach einer allfälligen Überarbeitung abzugeben. 2 Organisation 2.1 Durchführungsform Der Unterricht findet berufsbegleitend statt. 2.2 Dauer des Lehrganges Der Lehrgang dauert drei Semester und umfasst 12 Module mit insgesamt 660 Lektionen zu 45 Minuten. Der Unterricht wird generell durch Einzel- und Gruppenarbeiten, praktische Übungen sowie Seminare ergänzt. Der Wissenstransfer in die Praxis erfolgt in Form von Fallstudien/Projekten, die in selbständigen Arbeitsgruppen oder Einzelarbeiten zu erstellen bzw. zu lösen sind. 2.3 Modullernzielkontrolle (MLZK) Ein Modul ist ein in sich abgeschlossenes Fachthema. Am Ende eines Moduls erfolgt eine Modullernzielkontrolle (MLZK). Die Absolvierung der MLZK ist für die Zulassung zur eidg. Abschlussprüfung auch bei einer möglichen Modulbefreiung obligatorisch (vgl. VBM-Reglement). Weitere Details zur MLZK sind in der "Weisung für Modullernzielkontrollen" festgelegt.

Reglement zum Lehrgang Seite 4/6 2.4 Modulabschlüsse Folgende Modulabschlüsse müssen für die Zulassung zur VBM-Prüfung vorliegen: Anzahl Bezeichnungen Inhalt 6 Basis-Module Allgemeines Grundwissen und Grundlagen 4 Fach-Module Fachspezifische Themen 2 Funktions-Module Vernetzte Anwendung der Basis- und Fach-Module Von den 6 Basis-Modulen müssen mindestens 5, von den 4-Fach-Modulen mindestens 3 bestanden sein. Beide Funktions-Module müssen bestanden sein. 2.5 Unterrichts- und Prüfungsorte Die Unterrichts- und Prüfungsorte werden von der sfb festgelegt. 3 Zulassung zum Lehrgang 3.1 Grundsätzliches Zugelassen wird, wer im Besitz eines eidg. Fähigkeitszeugnisses oder eines diesem gleichwertigen Ausweises ist und eine 4½-jährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet einer Berufslehre im Sinne des Bundesgesetzes nachweist. Die Lehrzeit wird an die praktische Tätigkeit angerechnet. Für die Zulassung zur Eidgenössischen Berufsprüfung ist das VBM-Reglement massgebend. Zugelassen wird auch, wer nicht im Besitze eines eidg. Fähigkeitszeugnisses oder eines diesem gleichwertigen Ausweises ist, dafür aber eine 6½-jährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet einer Berufslehre im Sinne des Bundesgesetzes nachweist, wobei das letzte Halbjahr in einem Einsatzgebiet des Prozessfachmannes angesiedelt war. Eine allfällige Lehrzeit wird an die praktische Tätigkeit angerechnet. 3.2 Ausnahmen Über die Zulassung von Interessenten, welche die Voraussetzungen gemäss Ziff. 3.1 nicht erfüllen, entscheidet der Direktor des sfb Bildungszentrums. Der Interessent wird in jedem Fall darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in den Lehrgang keine automatische Teilnahmeberechtigung an der eidg. Abschlussprüfung darstellt. Diese wird vom VBM eigenständig überprüft.

Reglement zum Lehrgang Seite 5/6 4 Notengebung und Zertifikate 4.1 Grundsätzliches zur Notengebung Die sfb unterscheidet zwischen: a) Erfahrungsnote Die Erfahrungsnote wird von der Lehrperson festgelegt. Sie setzt sich zusammen aus den unterschiedlichen Lernzielkontrollen, Fallstudien, Präsentationen etc. während des regulären Unterrichts. b) Note Modullernzielkontrolle Die Modullernzielkontrolle (MLZK) ist eine klassenübergreifende, ausserhalb des regulären Unterrichts stattfindende Semesterprüfung, in der die erworbenen Modulkompetenzen geprüft und benotet werden. Die Details sind in der "Weisung für Modullernzielkontrollen" festgelegt. c) Modulnoten Die Modulnote setzt sich zu einem Drittel aus der Erfahrungsnote und zu zwei Dritteln aus der MLZK-Note zusammen. 4.2 Notenausweise Pro Semester erhält der Student einen Notenausweis in Schriftform, welcher den Anmeldebedingungen des VBM zur Berufsprüfung genügt. Die sfb behält sich vor, Korrekturen von MLZK und die Aufarbeitung/Ausstellung von Notenausweisen erst vorzunehmen, nachdem alle der sfb geschuldeten Beträge durch den Studierenden beglichen sind. 4.3 Weitere Details Diese sind der "Weisung für Modullernzielkontrollen" zu entnehmen. 5 Rekurse Es gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Prüfungsordnung Bei erfolgreichem Bestehen einer MLZK kann nicht rekurriert werden. Für Rekurse (Beschwerderecht) betreffend der eidg. Prüfung ist das VBM-Reglement massgebend.

Reglement zum Lehrgang Seite 6/6 6 Schlussbestimmungen 6.1 Anpassungen Das sfb Bildungszentrum ist berechtigt, Änderungen nach Vorgaben der vorgesetzten Instanzen (u.a. SBFI, Stiftungsrat) umgehend umzusetzen. Daraus entstehen ihm keine zusätzlichen Verpflichtungen. Die "Allgemeinen Bestimmungen" sind mit der Anmeldung zum Lehrgang durch den Studierenden anerkannt worden. Bei Unstimmigkeiten gehen die "Allgemeinen Bestimmungen" und die Allgemeine Prüfungsordnung und fachlich das VBM-Reglement diesem Reglement vor. 6.2 Inkrafttretung Das vorliegende Reglement tritt am 15.02.2013 in Kraft und ersetzt alle vorgängigen Reglemente. Für den Leitenden Ausschuss des Stiftungsrates sfb Bildungszentrum (esg, soa) Der Präsident Der Direktor Hans Zimmermann Klaus Küfner