WETTKAMPFBEREICH A 139 2.15 Schach Mädchen/Jungen kein Bundesfinale Landesmeisterschaft 21. März 2013 Regierungsbezirksmeisterschaften bis zum 28. Februar 2013 Stadt- und Kreismeisterschaften bis zum 20. Dezember 2012 WK I WK II WK III WK IV 1993-2002 1996-2002 1998-2002 2000-2003* * Wettkampfklasse IV: Jahrgänge 2000-2003 nur für Schülerinnen/Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 Im Schach werden auf der Stadt-/Kreisebene in den Wettkampfklassen I, II, III und IV Spielrunden für gemischte Schulmannschaften durchgeführt. Die Spielrunden der Wettkampfklassen I und IV enden auf Stadt-/Kreisebene. Der jeweilige Sieger der Wettkampfklassen II und III aller Schulformen qualifiziert sich
140 WETTKAMPFBEREICH A : bei den Stadt-/Kreismeisterschaften für die Regierungsbezirksmeisterschaft : bei der Regierungsbezirksmeisterschaft für die Landesmeisterschaft. Grundsätzlich werden sämtliche Spiele auf den drei Ebenen im Schnellschach ausgetragen. Die Jahrgänge der Wettkampfklassen sind Ziffer 1.6 zu entnehmen. Auf Stadt-/Kreisebene wird der genaue Austragungsmodus vom zuständigen Ausschuss für den Schulsport festgelegt. Die Spiele sollten möglichst an einem Tag durchgeführt werden. Rundenzahl, Bedenkzeit und Turniermodus sind der Teilnehmerzahl anzupassen (siehe Wettkampfbestimmungen). In den Regierungsbezirken ermitteln die Stadt-/Kreismeister in einem Schnellschachturnier an einem zentralen Ort und an einem Tag die Regierungsbezirksmeister. Rundenzahl, Bedenkzeit und Turniermodus sind der Teilnehmerzahl anzupassen (siehe Wettkampfbestimmungen). Die Regierungsbezirksmeister spielen in einem Schnellschachturnier an einem Ort an einem Tag den Landesmeister aus, und zwar in einem Rundenturnier mit 25 Min. Bedenkzeit pro Spieler/Partie (d. h. max. 50 Min für eine Partie). Die Regelungen zur Fahrtkostenerstattung für alle Wettkampfklassen sind Ziffer 1.10 zu entnehmen. Betreuung der Mannschaften, Startberechtigung Die Betreuung einer Mannschaft sollte unter pädagogischen Gesichtspunkten - auf allen Wettkampfebenen - grundsätzlich von einer Lehrkraft der jeweiligen Schule erfolgen (siehe Ziffer 1.4). Jede Schule kann in jeder Wettkampfklasse eine oder mehrere Mannschaften, die aus vier Schülerinnen/Schülern und einer/einem Ersatzspielerin/ Ersatzspieler bestehen, melden. Die Rangfolge in jeder Mannschaft ist nach Spielstärke vorher anzugeben und strikt einzuhalten. Ersatzspielerinnen/Ersatzspieler werden an Position 5 aufgeführt. Auf jeder Ebene des Landessportfestes, also der Stadt-/Kreisebene, der Regierungsbezirksebene und der Landesebene ist eine
WETTKAMPFBEREICH A 141 Schülerin/ein Schüler nur in der Wettkampfklasse startberechtigt, die ihrem/seinem Jahrgang entspricht. Sie/Er darf auf den o. g. jeweiligen Ebenen nur in einer Wettkampfklasse starten. Die verantwortlichen Lehrkräfte der Schulmannschaften haben bei allen Veranstaltungen des Landessportfestes den Nachweis über die Identität der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und ihre Zugehörigkeit zu der Schule, für die der Start erfolgt, zu erbringen. Teilnehmerinnen/Teilnehmer, für die zum Zeitpunkt der Veranstaltung kein Nachweis erbracht werden kann, sind nicht startberechtigt (siehe Ziffer 1.4). Wettkampfbestimmungen Gespielt wird nach den Regeln des Schachbundes Nordrhein-Westfalen, in Anlehnung an die Fide-Regeln, soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. Die bei den Paarungen erstgenannten Mannschaften (bei dezentralen Veranstaltungen also der Gastgeber) haben an den Brettern 1 und 4 schwarz. Rundenzahl, Turniermodus und Bedenkzeit werden vom zuständigen Turnierleiter festgelegt und richten sich nach Teilnehmerzahl und örtlichen Gegebenheiten. Empfohlen werden: Vollrundige Turniere (jeder gegen jeden) bei bis zu 10 Mannschaften Vorgruppen mit Finale bei 9 16 Mannschaften Turnier nach Schweizer System bei mehr als 12 Mannschaften Wird eine Meisterschaft nur zwischen 2 Teams ausgespielt, beträgt die Bedenkzeit 60 Min pro Spielerin/ Spieler/Partie. Bei 3-4 Mannschaften beträgt die Bedenkzeit 45 Min pro Spielerin/ Spieler/Partie. Bei 5-6 Mannschaften beträgt die
142 WETTKAMPFBEREICH A Bedenkzeit 25 Min pro Spielerin/ Spieler/Partie. Bei mehr als 6 Mannschaften beträgt die Bedenkzeit 15 Min. pro Spielerin/ Spieler/Partie. Schnellschachregeln zum Schulschachwettbewerb : 1 Die Spielerinnen/Spieler müssen die Züge nicht aufzeichnen. : 2 Die Hand, die den Zug ausgeführt hat, muss auch die Uhr bedienen. : 3 Wirft eine Spielerin/ein Spieler Figuren um, muss sie/er auf Kosten ihrer/seiner Bedenkzeit diese wieder ordnungsgemäß aufstellen. : 4 Gezogen werden darf erst, wenn die Gegnerin/der Gegner die Uhr umgestellt hat. : 5 Regelwidrige Züge verlieren nicht. Die Schiedsrichterin/Der Schiedsrichter gibt aber der/dem korrekt spielenden Spielerin/Spieler eine Zeitgutschrift von einer Minute, wenn diese/dieser eine Restbedenkzeit von höchstens 5 Minuten hat. Im Wiederholungsfall beträgt die Zeitgutschrift noch einmal eine Minute. Beim dritten regelwidrigen Zug der-/desselben Spielerin/Spielers kann die/der Schiedsrichterin/ Schiedsrichter die Partie für sie/ihn als verloren werten. : 6 Die Uhren dürfen während der Partie nur durch eine Spielerin/einen Spieler angehalten werden, um die Hilfe der Schiedsrichterin/des Schiedsrichters zu verlangen (z. B. wegen Remisreklamation). : 7 Die Partie ist verloren, wenn : die Partie aufgegeben wird : ein Blättchen gefallen ist und Zeitüberschreitung reklamiert wird (Ausnahme: siehe 8) : ein König matt gesetzt worden ist : eine Turnierleitung auf Verlust erkennt, weil seine Anordnungen nicht befolgt worden sind. : 8 Eine Partie ist remis, wenn : beide Blättchen gefallen sind : ein Dauerschach entstanden ist : sich die Gegnerin bzw. Gegner auf remis einigen : eine Spielerin/ein Spieler patt gesetzt wurde : eine Spielerin/ein Spieler selbst nicht genügend Material zum matt Setzen hat und das Blättchen einer Gegnerin/eines Gegners gefallen ist
WETTKAMPFBEREICH A 143 : unabhängig vom beiderseitigen Zeitverbrauch folgende Endspiele entstanden sind: König gegen König, König und Leichtfigur gegen König, König und Leichtfigur gegen König und Leichtfigur, König und zwei Springer gegen König : die Schiedsrichterin/der Schiedsrichter - auf Antrag einer Spielerin/ eines Spielers, die/der weniger als zwei Minuten Restbedenkzeit hat, - überzeugt ist, dass die Gegnerin/der Gegner keine Anstrengungen macht, die Partie durch normale Mittel zu gewinnen oder dass die Partie mit normalen Mitteln nicht zu gewinnen ist, d. h., wenn es lediglich um Ausnutzung des Zeitvorteils geht. Falls die Schiedsrichterin/der Schiedsrichter ihre/seine Entscheidung über den Remisantrag hinausgeschoben hat, darf sie/er die Partie auch später noch für remis erklären, selbst nachdem ein Blättchen gefallen ist : eine klar auf Gewinn stehende(r) Spieler/Spielerin dies beantragt. Bei Nichtanerkennung ist eine Zeitstrafe von 1-2 Minuten durch die/den Schiedsrichter/Schiedsrichterin möglich. : 9 Die Turnierleitung stellt von sich aus keine Zeitüberschreitung einer Spielerin/eines Spielers fest. : 10 In Streitfällen entscheidet die Turnierleitung. Entscheidungen Für die Platzierung gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: : Mannschaftspunkte : Buchholz mit einem Streichergebnis (nur bei Turnieren nach Schweizer System) : Brettpunkte : direkter Vergleich (nur bei Stichkampf zwischen 2 Mannschaften) Blitzschachmannschaftskampf mit vertauschter Farbverteilung, 5 Minuten Bedenkzeit pro Spielerin/Spieler/Partie : Berliner Wertung aus Blitzmannschaftskampf : Los. Über jedes Turnier ist ein Bericht zu fertigen, der an die Landesstelle für den Schulsport zu senden ist. Aus diesem Bericht muss hervorgehen:
144 WETTKAMPFBEREICH A : Tag und Ort der Veranstaltung : Rangfolge der Einzelspielerinnen /Einzelspieler : Paarung und Ergebnisse der Spielerinnen/ Spieler und der Mannschaften : Abschlusstabelle : evtl. Losentscheid. Für alle Veranstaltungen des Landessportfestes sind Schiedsgerichte - siehe Ziffer 1.8 - zu bilden. Alle Termine sind dem Terminplan im Innendeckel zu entnehmen.