SYNOPSE. zum Entwurf der Änderung des NÖ Starkstromwegegesetzes

Ähnliche Dokumente
Kleinregionentag 2007 Niederösterreich

- 11. Mai an die -Adresse

Turnus in NÖ. Studium abgeschlossen! Was nun? Infoveranstaltung TurnusärztInnen AKH Wien, 03. Juli 2013

GS4-GES-1/ NÖ Krankenanstaltengesetz. Änderung SYNOPSE

Anhang 2. Verzeichnis und Anschrift der zuständigen Gerichtshöfe erster Instanz. Burgenland

WIR SCHAFFEN DAS. Sicherheit für NÖ Feuerwehren

Karriere in NÖ - Turnus in den NÖ Landeskliniken

Leitfaden zur Verwendung

NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetz

Niederösterreich. KS MA Krems an der Donau. P BPD Sankt Pölten. Stand: Jänner 2002

APOLLONIA 2020 STATISTIK KARIESPROPHYLAXE. DMFT gemischt in den Bezirken

Jahresbericht der Schuldnerberatung NÖ gemeinnützige GmbH. A-3100 St. Pölten, Herrengasse 1. Telefon

Benutzerhandbuch. Zentrales Waffenregister. Rolle ZWR - Nacherfassung

Anwälte, die mit der Arbeitsweise der ARAG vertraut sind Stand:

Bundesministerium für Bildung und Frauen zh Sektion III Minoritenplatz Wien

Entwurf. Artikel 1 Änderung des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes

Erläuterungen zum NÖ Monitoringgesetz (NÖ MTG)

Der Landtag von Niederösterreich hat am 7. November 2013 beschlossen: Änderung des NÖ Jagdgesetzes Artikel I

NEU. Mi Mo Mi Di Mo Do NEU. Di Do

SYNOPSE. Dokumentation des Ergebnisses des Begutachtungsverfahrens betreffend die Neuerlassung des NÖ Tierzuchtgesetzes 2008, LGBl.

GZ.: BMI-LR1432/0009-III/1/a/2012 Wien, am 11. Mai 2012

ENTWURF. eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz - WPGG. geändert wird

Die Österreichische Notariatskammer bedankt sich für die Möglichkeit, sich zum vorliegenden Entwurf äußern zu können, und erlaubt sich, nachstehende

Gaslieferanten wechseln. und Energiekosten sparen. Konsumentenschutz. noe.arbeiterkammer.at/energie

Betreff: Begutachtungsentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz

Beschwerdeentscheidung

Leser 49,1 % Reichweite

Burgenland. Burgenland. A 4 bis Abfahrt Parndorf - B 10 bis Gattendorf - B 50 bis Kittsee Am Schanzl. neben dem Wasserschloss Kittsee.

Text Anlage IMMOBILIEN

Vorlage der Landesregierung

Flachdach, hinterlüftete Fassade und Industriefassade

Gesetz vom, mit dem die Kärntner Landarbeitsordnung 1995 und die Kärntner Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991 geändert werden

IM NAMEN DER REPUBLIK

PFLEGE ELSNER von Ärzten empfohlen

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 16. Juli 2013 Teil I

Beilage 1344/2015 zu den Wortprotokollen des Oö. Landtags XXVII. Gesetzgebungsperiode vorgeschlagen für: Sozialausschuss

Landesinnung der Tischler Niederösterreich

Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden

Stromlieferanten und Gaslieferanten wechseln

IM NAMEN DER REPUBLIK

zu Zahl LAND BURGENLAND An die Landtagsdirektion LAD-VD-A

Vorlage der Landesregierung

Vorlage der Landesregierung

Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz 2000 geändert wird (DSG-Novelle 2014) Artikel 1 Änderung des Datenschutzgesetzes 2000

Stellungnahme der Bundesanstalt Statistik Österreich zur Datenschutzbeschwerde (Geheimhaltung); Dr. Hans G. Zeger/ HV-SV (u.a.

E-Autos Fahrzeuge mit Zukunft Energietrend am 13. Oktober 2015

GÄNSERNDORF Hans Kudlichgasse Montag 2230 Gänserndorf Uhr u.n.v. Vom BMSG geförderte Familienberatungsstellen

S c h u l j a h r /

IM NAMEN DER REPUBLIK

B E S C H L U S S. 1. Die Beschwerde wird gemäß 28 Abs 1 ivm 31 VwGVG als unzulässig zurückgewiesen.

LVwG-AB Jänner 2015

13597/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Referenzen Gesundheit

LEITFADEN. Die Jobportale für Ihren Erfolg! Niederösterreich Wien Burgenland. Horn Gmünd Mistelbach Hollabrunn. Krems Korneuburg.

Rechtsinformationssystem der Republik Österreich (RIS)

Amt der Kärntner Landesregierung Verfassungsdienst Mießtalerstraße KLAGENFURT

NÖ Archivgesetz (NÖ AG)

Bezirksblätter Niederösterreich. stellen sich vor

Verordnung über die Prüfung für den Rechnungs-(Buchhaltungs-)dienst und den gehobenen Verwaltungsdienst

Vorlage der Landesregierung

Z U S T Ä N D I G K E I T S O R D N U N G d e r S T A D T B A D L I P P S P R I N G E vom in der Fassung der 3. Änderung vom

NIEDERÖSTERREICHISCHER INFRASTRUKTUR- KOSTENKALKULATOR

I M N A M E N D E R R E P U B L I K! Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz der

An das Präsidium des Parlament 1017 Wien. H;r.

Salzburg; Wohnbauförderungsgesetz-Novelle 2011; Änderung: Entwurf; zusammenfassende Stellungnahme des Bundes

( ) Bezug BearbeiterIn Durchwahl Datum Ltg.1010/A-1/ Mag. Haiden August 2008

Datum Titel Veranstaltungsort Seite

STELLVERTRETER DES PRÄSIDENTEN: Alois M en t a st i, Ökonomierat Unterstaatsse kretär a. D., Soos b. Baden, Johann E n d1, Langenlois.

Bildungsangebot 2016 für FunktionärInnen der Raiffeisen-Bankengruppe Niederösterreich-Wien

Budgetbegleitgesetz : Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

Jean Carriere. Pullover Hemd Maria Mayr. Chefeinkäuferin

4. Juli 2011 zu Zl. -2V-LG-1398/ (Regierungsvorlage) Entwurf eines Kärntner Elektrizitätswirtschaftsund organisationsgesetzes 2011.

Gender Mainstreaming (GM) Leitfäden und Checklisten

(J7, Osterrelchlscher Sta"" dte b und. i g!9 : i7 Jfl&PC. ...-GE/19... r1.. q /SN - b\/hg Betrifft G ZENTWUflF

Stellungnahme zum Entwurf eines Rechnungslegungsänderungsgesetzes. Sehr geehrte Damen und Herren!

Synopse. zum Entwurf der Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes 2000

Bundesrat Drucksache 333/11. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Nr 156 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Bericht

22. August 2012 Zu Zl. 01-VD-LG-1150/ Begutachtungsentwurf

N i e d e r s c h r i f t

zu Zahl LAND BURGENLAND An die Landtagsdirektion LAD-VD-A

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie FSG - Durchführungserlass 8. 8 FSG Gesundheitliche Eignung

Gericht Entscheidungsdatum Geschäftszahl

Emissionsbilanzierung

Nachfolgend Referenzen, wo EWTO-Gewaltpräventionsschulungen bereits stattgefunden haben: (Stand )

I. Gemäß 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und das angefochtene Straferkenntnis bestätigt.

An das Bundeskanzleramt Ballhausplatz Wien v@bka.gv.at. Sehr geehrte Damen und Herren!

Zahl: E B02/09/ /004 Eisenstadt, am

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

N i e d e r s c h r i f t

Sozialraumanalyse: Konzepte und Empfehlungen zur Umsetzung von Integration in Niederösterreich

1) Datenschutzrechtlich relevante Bestimmungen des Entwurfes:

Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird

Weiterbildungstag NÖ. Bleib Top im Job am Überblick über alle Aktivitäten Übersicht

Bericht des Rechnungshofes. Sanitätsgemeindeverband Guntersdorf

Zählbestand. Radiotest RADIOTEST ZÄHLBESTAND 2014 GfK Austria GmbH

Beilage Nr. 4/2010 LG /0001 KSP/LAT Stand: 2. März Gesetz, mit dem das Wiener Tierhaltegesetz geändert wird.

NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 Umsetzung in der Gemeindepraxis

I M N A M E N D E R R E P U B L I K! Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz der Vizepräsidentin

Berufungsentscheidung

Transkript:

RU4-EL-42/066-2013 SYNOPSE zum Entwurf der Änderung des NÖ Starkstromwegegesetzes Landtag von Niederösterreich Landtagsdirektion Eing.: 05.09.2013 zu Ltg.-115/St-7-2013 R- u. V-Ausschuss Nachstehende Stellen wurden zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen des Begutachtungsverfahrens eingeladen: 1. Arbeitsgemeinschaft der Bezirkshauptleute Niederösterreichs 2. Gruppe Baudirektion 3. Gruppe Land- und Forstwirtschaft 4. Abteilung Finanzen 5. Gruppe Kultur, Wissenschaft und Unterricht 6. Gruppe Innere Verwaltung 7. Gruppe Straße 8. Gruppe Landesamtsdirektion 9. Gruppe Wirtschaft, Sport und Tourismus 10. Gruppe Wasser 11. Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr 12. Gruppe Gesundheit und Soziales 13. Abteilung Finanzen 14. Abteilung Gemeinden 15. Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz 16. Abteilung Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst 17. NÖ Umweltanwaltschaft 18. Unabhängiger Verwaltungssenat im Land NÖ 19. Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht 20. Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft 21. Abteilung Naturschutz 22. Abteilung Umwelt- und Energierecht, Fachbereich Energierecht 23. Bezirkshauptmannschaft Amstetten 24. Bezirkshauptmannschaft Baden 25. Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha 26. Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf

27. Bezirkshauptmannschaft Gmünd 28. Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn 29. Bezirkshauptmannschaft Horn 30. Bezirkshauptmannschaft Korneuburg 31. Bezirkshauptmannschaft Krems an der Donau 32. Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld 33. Bezirkshauptmannschaft Melk 34. Bezirkshauptmannschaft Mistelbach 35. Bezirkshauptmannschaft Mödling 36. Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen 37. Bezirkshauptmannschaft Scheibbs 38. Bezirkshauptmannschaft St.Pölten 39. Bezirkshauptmannschaft Tulln 40. Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya 41. Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt 42. Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung 43. Bezirkshauptmannschaft Zwettl 44. Magistrat der Stadt Krems an der Donau 45. Magistrat der Stadt St.Pölten 46. Magistrat der Stadt Waidhofen an der Ybbs 47. Magistrat der Stadt Wiener Neustadt 48. Bundeskanzleramt Sektion V (Verfassungsdienst) 49. Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend 50. Energie- & Umweltagentur (enu) 51. Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich 52. NÖ Landes-Landwirtschaftskammer 53. Österreichischer Gemeindebund 54. Österreichischer Städtebund 55. Rechtsanwaltskammer Niederösterreich 56. Verband Freiheitlicher und Unabhängiger Gemeindevertreter Niederösterreichs 57. Volksanwaltschaft 58. Wirtschaftskammer NÖ 59. Industriellenvereinigung Niederösterreich

60. Österreichischer Gewerkschaftsbund 61. Datenschutzrat 62. Österreichs Energie 63. Austrian Power Grid AG 64. EVN Netz GmbH 65. Wienstrom GmbH 66. Verein Kleinwasserkraft Österreich 67. Vereinigung Österreichischer Elektrizitätswerke 68. Gleichbehandlungsbeauftragte im Land NÖ 69. Abteilung Landesamtsdirektion/Bürgerbüro Ferner wurde der Entwurf über die Änderung des NÖ Starkstromwegegesetzes dem Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich, dem Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs, dem Freiheitlichen Klub im NÖ Landtag, dem Klub Team Stronach (FRANK) und dem Grünen Klub im Niederösterreichischen Landtag zur Kenntnis übermittelt. Von folgenden Stellen sind Stellungnahmen eingelangt: Abteilung Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst, Gleichbehandlungsbeauftragte im Land NÖ, Bundeskanzleramt Österreich, Arbeitsgemeinschaft der Bezirkshauptleute Niederösterreichs, Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich, Austrian Power Grid AG, Gemeindevertreterverband der Volkspartei Niederösterreich Die eingelangten Stellungnahmen sind nachstehend zusammengefasst, untergliedert in allgemeine Stellungnahmen und in Stellungnahmen zu konkreten Novellierungsvorschlägen gemäß dem Begutachtungsentwurf: Allgemeine Stellungnahmen: Stellungnahme Abteilung Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst: Zum Entwurf einer Änderung des NÖ Starkstromwegegesetzes teilen wir im Rahmen des Begutachtungsverfahrens mit, dass gegen diesen keine Einwände bestehen.

Stellungnahme Gleichbehandlungsbeauftragte im Land NÖ: Die NÖ Landesregierung hat sich mit Beschluss vom 9. März 2004 dazu bekannt, Gender Mainstreaming in der NÖ Landesverwaltung umzusetzen. Strukturen sind im Sinne der Chancengleichheit derart zu gestalten, dass langfristig eine Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht wird. Die Strategie von Gender Mainstreaming zielt darauf ab, bei allen politischen Vorhaben, Planungen und Entscheidungsprozessen die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern mit einzubeziehen und zu berücksichtigen. Die sprachliche Gleichstellung ist ein wichtiger Baustein in der Gender Mainstreaming-Strategie und trägt bei zur weiteren Umsetzung auch faktischer Gleichstellung von Frauen und Männern. Im Gesetzes- und auch im Entwurfstext finden sich zahlreiche personenbezogene Begriffe in ausschließlich männlicher Form (Eigentümer, Inhaber, Bürgermeister, ). Es wird auf den Leitfaden Geschlechtergerechtes Formulieren, einer Empfehlung des Arbeitskreises Gender Mainstreaming in der NÖ Landesverwaltung, hingewiesen und die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache angeregt. Neben der sprachlichen Gleichstellung ist es bei legistischen Werken auch wichtig, eventuelle Auswirkungen gesetzlicher Vorhaben auf Frauen und Männer zu erkennen und sichtbar zu machen. Diese Bedachtnahme auf die Strategie von Gender Mainstreaming sollte daher in den Erläuterungen ähnlich dokumentiert werden, wie die Auswirkungen des Gesetzesvorhabens auf die Erreichung der Ziele des Klimabündnisses. Stellungnahme Bundeskanzleramt: Zu do. oz. Note teilt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst unter Hinweis auf sein Rundschreiben vom 21. August 2012, GZ 601.920/0006-V/2/2012, betreffend Begutachtung von Rechtsvorschriften der Länder im Gefolge der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, mit, dass es das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend befasst und ersucht hat, eine allfällige Stellungnahme abzugeben. Stellungnahme Arbeitsgemeinschaft der Bezirkshauptleute Niederösterreichs: Der Entwurf wird zur Kenntnis genommen. Mit 1. Jänner 2014 tritt die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51, in Kraft. Diese sieht in jedem Land die

Einrichtung eines Landesverwaltungsgerichts, auf Bundesebene die Einrichtung eines Bundesverwaltungsgerichts und eines Bundesfinanzgerichts vor. Die unmittelbar verfassungsrechtlich bestehende Befugnis der Erhebung einer Beschwerde gegen verwaltungsbehördliche Bescheide an das Landesverwaltungsgericht erster Instanz darf landesrechtlich nicht ausgeschlossen werden. Da das NÖ Starkstromwegegesetz Regelungen beinhaltet, welche das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht miteinschließt, war insofern ein Anpassungsbedarf gegeben, als dass das Verwaltungsgericht nicht mit Bescheid sondern mit Erkenntnis bzw. Beschluss entscheidet. Zusammenfassend soll der vorliegende Entwurf dazu führen, dass in den in der Novelle angeführten Fällen (gesetzliche Anknüpfungen an die Rechtskraft des Bescheides, dingliche Wirkung) nicht mehr an den Bescheidbegriff angeknüpft wird. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen für die öffentliche Verwaltung ist festzuhalten, dass mit keinen Mehrkosten zu rechnen ist. Stellungnahme Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich: Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich teilt mit, dass gegen oben genannten Gesetzesentwurf keine Einwände erhoben werden. Stellungnahme Austrian Power Grid AG: Seitens Austrian Power Grid AG bestehen gegen die geplanten Änderungen keine Bedenken. Stellungnahme Gemeindevertreterverband der Volkspartei Niederösterreich: Unser Verband bedankt sich für die Übermittlung des gegenständlichen Entwurfes für die Änderung des NÖ Starkstromwegegesetzes und gibt gleichzeitig bekannt, dass dagegen keine Bedenken bestehen. Stellungnahmen zu den einzelnen Bestimmungen gemäß dem Begutachtungsentwurf:

Das NÖ Starkstromwegegesetz, LGBl. 7810, wird wie folgt geändert: Artikel I 1. Im 8 wird die Wortfolge im Bewilligungsbescheid ersetzt durch die Wortfolge in der Bewilligung. 2. Im 12 Abs. 2 wird die Wortfolge dem Bewilligungsbescheid ersetzt durch die Wortfolge der Bewilligung. 3. Im 14 Abs. 3 wird die Wortfolge Rechtskraft des Entziehungsbescheides ersetzt durch die Wortfolge der Entscheidung gemäß Abs. 2. 4. Im 15 Abs. 2 wird die Wortfolge des ein Leitungsrecht einräumenden Bescheides ersetzt durch die Wortfolge der ein Leitungsrecht einräumenden Entscheidung.

5. Im 23 Abs. 2 wird die Wortfolge des auf Grund des 7 ergangenen Bescheides ersetzt durch die Wortfolge der auf Grund des 7 ergangenen Bewilligung. Artikel II Artikel I tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.