Antwortformular Vernehmlassung Kompetenzen von Schulpflege, Schulleitung und Schulverwaltung

Ähnliche Dokumente
Antwortformular Vernehmlassung Kompetenzen von Schulpflege, Schulleitung und Schulverwaltung

Die Schulverwaltung Das Kompetenz- und Dienstleistungszentrum

Neudefinierter Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule

Kurzkommentar zu den Änderungen des Volksschulgesetzes (VSG) vom 16. Mai 2011, die am 1. Januar 2012 in Kraft treten

Ressourcenorientierte Personalentwicklung am Beispiel von Schulleitenden

Reglement über die Weiterbildung von Lehrpersonen

Zuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie

Stellenbesetzung, Personalfragen

Schwangerschaft / Mutterschaft als Lehrerin

Anhörung zum Gesetz über den Instrumentalunterricht

Reglement des Elternrates Ottenbach. Reglement. Elternrat. Ottenbach

Die Volksschule im Kanton Zürich. Elterninformation

Funktionendiagramm der Schulen Wangen-Brüttisellen

Wissenswertes zur Mitarbeiterbeurteilung (MAB) von Lehrpersonen

Mittagstisch Meetpoint, Emmen-Dorf Mittagstisch Riffig, Emmenbrücke

Informationen zum Rekursverfahren

Die Volksschule im Kanton Zürich. Elterninformation

Weiterbildung der Lehrpersonen

Reglement Elternmitwirkung der Schule Hedingen. Elternrat - ERSH. Inhaltsverzeichnis

VERORDNUNG TAGESSCHULE AEFLIGEN

Entwurf. Gesetz über die Volksschulbildung. Gesetz über die Volksschulbildung. Teilrevision. vom 22. März Änderung vom

Hinweise zum Ausfüllen der Zeiterfassung

Freiestrasse 6 - Postfach 8952 Schlieren Tel Fax

Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Psychotherapie. Umsetzung Volksschulgesetz

Umsetzung Volksschulgesetz. Merkblatt schulpsychologischer Dienst

M A R T I R E C H T S A N W Ä L T E

Die Beratung von Mitgliedern durch die Geschäftsstelle verfolgt folgende Ziele:

Andelfingen und Kleinandelfingen

Sponsoringantrag für den Standard-Anschluss an das kantonale Bildungsnetz

Verordnung über die Tagesschulen (VTS)

Gesetzliche Grundlagen:

Personalentwicklung an Zürcher Mittelschulen

Gesuch um finanzielle Leistungen

Reglement der Primarschule der Gemeinde Baltschieder

Bewegungsförderung und gesunde Ernährung

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Teilrevision der Verbandsstatuten

Wir heissen Sie und Ihre Familie an unserer Schule herzlich willkommen!

KITA-Verordnung vom 22. Januar 2014

Interne und externe Evaluation von Schulen Das Konzept Schulqualitätsmanagement des Kantons Zürich

Willkommen Einen neuen Fall eröffnen: Erfasste Fälle ansehen/bearbeiten Ihr Benutzerprofil anpassen Ihr Passwort ändern

Willkommen an der Schule Neftenbach. Elternabend 2010/11, 30. September 2010, Mehrzweckhalle Auenrain

- Microsoft Internet Explorer

Vernehmlassungsantwort des VSKZ zum sonderpädagogischen Konzept für den Kanton Zürich

Richtlinien zum Schulversuch Integration von Kindern mit einer geistigen Behinderung im Regelkindergarten und in der Regelklasse

Berufsbegleitende Diplomstudiengänge

WebTransfer ZH Bedienungsanleitung Version 2.1 vom

Schulpflege Richterswil. Schulsport- und Freizeitangebot. Herbst-/Winterkurse 2015/2016

Sonderpädagogisches Konzept für den Kanton Zürich: Vernehmlassung

Gesundheitsvorsorge in der Schule

10. Volksschule. Lehrmittel für das Fach Deutsch

Dieser Brief ist für Sie nur von Bedeutung, falls Sie sich unfreiwillig in der Klinik befinden und entlassen werden wollen.

GRUNDINFORMATION MITTAGSTISCH FÜR MITTAGSTISCHBETREUERIN UND ELTERN

Sonderpädagogisches Konzept der Primarschule Ossingen (Konzept Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen )

1. Welche Klassengrösse sollte unter NFV angestrebt werden, damit eine Gemeinde nicht übermässig finanziell belastet wird?

SCHULE HÜRLIMANN I N F O R M A T I K AG HIGHLIGHTS HISOFT SCHULVERWALTUNG

Sponsoringantrag für den Extra-Anschluss (Security Swisscom) an das kantonale Bildungsnetz

Um unsere Gemeindewebseite für Ihre Zwecke zu nutzen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons (2014)

EdIS-TG. SV Schulverwaltung. Amt für Volksschule und Kindergarten

Urlaubsregelungen für den berufsbegleitenden Studiengang Sonderpädagogik, Schulische Heilpädagogik an der HfH

Themenbereich Angebotsgruppe. Wissenswertes

Aufhebung der Datenschutzordnung

Förderzentrum (FZ) Sekundarschule Rüti - Das Förderzentrum. Ressourcen: Personen Arbeitszeit Material Infrastruktur Zeitgefässe

PRIMARSCHULGEMEINDE. Trüllikon SCHULGEMEINDEORDNUNG

Schule Bühl Bühlstrasse Zürich. Konzept Schule Bühl

Entwurf einer Änderung des Gesetzes über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung. Fragebogen Geschäftsfelder

Aus- und Weiterbildungsreglement Schule Kloten

GRAFIK WEB PREPRESS

Probezeit für Lehrpersonen

Herbst-Gemeindeversammlung 20. September 2007

GEMEINDEVERBAND OBERSTUFENZENTRUM INS (OBERSTUFENVERBAND INS) Reglement Schulzahnpflege

Gemeinde Stäfa. Urnenabstimmung. 27. November 2011

GemeindeVerband. Tagesbetreuungsangebote. Verordnung

Gesuchsformular Projekteingabe / Gesuch um finanzielle Unterstützung von Integrationsprojekten

Umfrage betreffend vorzeitige Einschulung in den Kindergarten

Kanton St.Gallen Departement des Innern. Testament. Wie verfasse ich ein Testament? Amtsnotariate des Kantons St. Gallen

s verschlüsseln mit IncaMail einfach, sicher, nachweisbar

Ein Kind in Pflege nehmen

Der vorliegende Fragebogen erleichtert die Möglichkeit, zu den Umsetzungsvorschlägen des Projekts Steuerung und Finanzierung Stellung zu nehmen.

Verordnung für den Gemeindeführungsstab (GFS)

Anleitung Webanwendung Drittmeldepflicht Für die Liegenschaftsverwaltungen oder Eigentümer

Das Geschäftsleitungsmodell Eine effektive und effiziente Organisationsform für mittelgrosse bis grosse Gemeinden mit mehreren Schulen

Von der Gemeindeversammlung erlassen am 7. Juni 2010 Vom Gemeinderat mit Beschluss vom 6. Juli 2010 auf den 15. Juli 2010 in Kraft gesetzt

Information über die Secure

S Kreis- und Stadtsparkasse

Datenschutz-Management-System Datenschutzpolitik (13/20)

Reglement über die Bewältigung im Falle von besonderen und ausserordentlichen

Ihre Online-Plattform des Sozialwesens Eine Dienstleistung der Hochschule für Soziale Arbeit Zürich

Tagesbetreuungsreglement Gültig ab 1. August 2014

Vernehmlassung Verpflichtungskredit für die Umsetzung des Sprachenkonzeptes an der

Informationen und Richtlinien zur Einrichtung eines Online Kontaktformulars auf Ihrer Händlerwebseite

Ausfüllanleitung. Verwendungsnachweis 2010 Förderprogramm Aus- und Weiterbildung - Weiterbildungsmaßnahmen - (Antrag auf Auszahlung)

ready to use companies - GmbH -

Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV): Anhörung

Anleitung Modul freie Plätze VAKA heiminfo.ch

Verordnung über Unterstützungsbeiträge an schul- und familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kinderkrippen,

Stellungnahme zur Verordnung zum Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz (EG BBG)

Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport (Sportgesetz)

Transkript:

Antwortformular Vernehmlassung Kompetenzen von Schulpflege, Schulleitung und Schulverwaltung Um eine effiziente Auswertung der Vernehmlassungsantworten zu ermöglichen, bitten wir Sie, die Antworten auf die untenstehenden Fragen online unter https://evasys.phzh.ch/evasys/online einzugeben. Ihr individuelles Passwort (TAN) finden Sie im Begleitbrief. Selbstverständlich können Sie das Formular auch handschriftlich ausfüllen oder es ist zusammen mit allen anderen Vernehmlassungsunterlagen als elektronisches Formular unter www.volksschulamt.zh.ch Aktuell zu finden. Vernehmlassungsteilnehmer: Organisation: ZLV Kontaktperson: Kurt Willi Adresse: Ohmstrasse 14, 8050 Zürich Telefon: 044 317 20 50 E-Mail: kurt.willi@zlv.ch Gruppe: Politische Partei Gemeinde Verband Lehrpersonen Regierung/Verwaltung Ausbildung Schulleitungen Eltern Zur Beantwortung der Vernehmlassungsfragen stehen Ihnen jeweils 4 Felder zum Ankreuzen zur Verfügung. Diese bedeuten: ++ voll einverstanden + eher einverstanden eher nicht einverstanden nicht einverstanden Im Feld Bemerkungen können Sie Ihre Kommentare zu den jeweiligen Fragen einfügen. Wenn Ihnen das Feld Bemerkungen auf der schriftlichen Version nicht ausreicht, bitten wir Sie, Ihre mit der genauen Nummerierung versehenen zusätzlichen Bemerkungen auf einem separaten Blatt mitzuliefern. Auf https://evasys.phzh.ch/evasys/online und in der elektronischen Version können Sie Ihre Bemerkungen vollständig in die entsprechenden Felder einfügen. Selbstverständlich können Sie auch kommentarlos ankreuzen oder Fragen, welche für Sie nicht von Relevanz sind, auslassen. VSA Walchestrassse 21, Postfach 8090 Zürich Telefon 043 259 53 53 Telefax 043 259 51 31 vernehmlassung@vsa.zh.ch

Stellungnahme 1. Kompetenzzuteilung Schulpflege, Schulleitung 1.1 Grundsatzaussage: Die aktuelle Kompetenzzuteilung an die Schulpflege ( 42 VSG) und an die Schulleitung ( 44 VSG) hat sich in unserer Schulgemeinde grundsätzlich bewährt. 1.2 Grundsatzaussage: Die Gemeinden erhalten zukünftig die Möglichkeit, einzelne Aufgaben und Kompetenzen der Schulpflege an die Schulleitung zu delegieren. Dazu sind die Ressourcen der Schulleitung zu erhöhen. 1.2.1 Die Schulleitung beurteilt die Lehrpersonen (MAB). Eine Person aus der Schulpflege muss zwingend dabei sein. 1.2.2 Welche weiteren Kompetenzen der Schulpflege sollen an die Schulleitung übertragen werden können? Kompetenzen: -Personalanstellungen und Entlassungen von Personal, das der Schulleitung unterstellt ist. Die Schulpflege ist weiterhin sehr wichtig für die Lehrpersonen und erste Rekursinstanz. -Personalführung und Personalplanung -Schullaufbahnentscheide, auch SoPä 2/9

1.2.3 Welche Kompetenzen der Schulpflege sollen ausdrücklich nicht an die Schulleitung übertragen werden können? Kompetenzen:-Anstellung von CoSchulleitungen -alle nicht operativen Geschäfte 2. Ermöglichung von Gemeindeschulleitungen / Gesamtschulleitungen 2.1 Grundsatzaussage: Die Schulgemeinden erhalten die Möglichkeit, bei Bedarf eine Hierarchiestufe (Gemeindeschulleitung / Gesamtschulleitung) zwischen Schulpflege und Schulleitung einzurichten. 2.2 Die Gemeindeschulleitung / Gesamtschulleitung wird ausserhalb der kantonalen Vollzeiteinheiten geführt und kommunal finanziert. Finanzschwache Gemeinden können sich sonst keine Gemeindeschulleitung leisten. 2.3 Der Gemeindeschulleitung / Gesamtschulleitung können einzelne Kompetenzen übertragen werden, die bisher der Schulpflege zugewiesen sind. 3/9

Falls eine solche Gesamtschulleitung eingeführt wird, muss sie auch Kompetenzen haben, sonst ist sie überflüssig. 2.3.1 Die Gemeindeschulleitung / Gesamtschulleitung beurteilt die Schulleitungen. Das Präsidium der Schulpflege ist zwingend bei der Beurteilung dabei. 2.4 Der Gemeindeschulleitung / Gesamtschulleitung können einzelne Kompetenzen übertragen werden, die bisher der Schulleitung zugewiesen sind. Die Gemeindeschulleitung / Gesamtschulleitung beurteilt die Lehrpersonen. 2.4.1 Die Gesamtschulleitung ist in Streitfällen erste Rekursinstanz. 2.5 Welche weiteren Kompetenzen der Schulpflege oder der Schulleitung sollen einer Gemeindeschulleitung / Gesamtschulleitung übertragen werden können? Kompetenzen: -Leitung der Schulleiterkonferenz -Leitung der Schulverwaltung -erste Instanz nach der Schulleitung 4/9

5/9

2.6 Welche Kompetenzen der Schulpflege oder der Schulleitung sollen einer Gemeindeschulleitung / Gesamtschulleitung ausdrücklich nicht übertragen werden können? Kompetenzen: -Die Gesamtschulleitung darf beim Schulprogramm der einzelnen Schule nicht mitwirken. -Die Gesamtschulleitung darf kein Lehrpersonal einsetzen. Das Kontolling liegt bei der Schulpflege. 3. Aus- und Weiterbildung der Schulleitenden in der Berufseinstiegsphase 3.1 Grundsatzaussage: Die Schulleitenden erhalten in der Berufseinstiegsphase zusätzliche Unterstützung. Das Know -How im Verwaltungsbereich muss aufgebaut werden. 3.2 Es werden zusätzliche, die Schulleitungsausbildung vertiefende Weiterbildungsangebote bereitgestellt. Es muss aber auch genügend Zeit für diese Weiterbildung zur Verfügung gestellt werden. 6/9

3.3 Die Schulleitenden erhalten in der Berufseinstiegsphase zusätzliche Arbeitszeit für Weiterbildung in Form von bezahltem Urlaub oder zusätzlichen Vollzeiteinheiten. Die Schulleitenden müssen grundsätzlich mehr Ressourcen erhalten, die aber nicht bei den Lehrpersonen weggenommen werden dürfen. 4. Gesetzliche Verankerung der Schulverwaltungen 4.1 Grundsatzaussage: Die Schulverwaltungen werden im Volksschulgesetz besser verankert. 4.2 Grundsatzaussage: Die Schulgemeinden werden verpflichtet, eine Schulverwaltung zu führen. 4.3 Der Leiterin / dem Leiter der Schulverwaltung können einzelne Kompetenzen der Schulpflege übertragen werden. 7/9

Die Schulverwaltung ist ein aufsührendes Organ. 4.4 Der Leiterin / dem Leiter der Schulverwaltung können einzelne Kompetenzen der Schulleitung übertragen werden. 4.5 Welche Kompetenzen der Schulpflege oder der Schulleitung sollen der Leiterin / dem Leiter der Schulverwaltung übertragen werden können? Kompetenzen:keine Die Schulverwaltung ist ein Dienstleistungsorgan und darf keinerlei Weisungsrechte gegenüber SL haben. 4.6 Welche Kompetenzen der Schulpflege oder der Schulleitung sollen der Leiterin / dem Leiter der Schulverwaltung ausdrücklich nicht übertragen werden können? Kompetenzen: Eine Antwort erübrigt sich hier. 8/9

Schlussbemerkungen: Für die SL-Funktion auf allen Stufen ist eine pädagogische Grundausbildung mit Praxiserfahrung nötig. Mit der Antwort des ZLV wird die Position der Schulleitungen gestärkt. Der ZLV fordert aber grosse Sorgfalt bei der Auswahl der Schulleitungen. Die Schulpflege muss den Lehrpersonen in schwierigen Situationen unkompliziert Gehör gewähren. Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme bis zum 15. Dezember 2011 an folgende Adresse zu senden: Schriftlich: Elektronisch: Volksschulamt des Kantons Zürich Vernehmlassung Kompetenzen von Schulpflege, Schulleitung und Schulverwaltung Walchestrasse 21 8090 Zürich vernehmlassung@vsa.zh.ch Fragen zur Vernehmlassung richten Sie bitte an: vernehmlassung@vsa.zh.ch Telefon 043 259 53 53 9/9