Textgegenüberstellung

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Transkript:

1 von 9 Textgegenüberstellung 13. Durch diese Verordnung werden 13. Durch diese Verordnung werden 1. bis 7. 1. bis 7. 8., und 8., 9., 9., und 10. die Richtlinie (EU /774 der Kommission vom 18. Mai zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge, ABl. Nr. L 135 vom 22. 05. 2013 S. 14ff, umgesetzt. umgesetzt. 14. bis (9 14. bis (9 Von 4 ausgenommene Werkstoffe und Bauteile (10 13 Z 8 bis 10 und Anlage 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. xxx/ treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Anlage 2 Anlage 2 Von 4 ausgenommene Werkstoffe und Bauteile Werkstoffe und Bauteile Blei als Bestandteil einer Legierung 1a Stahl für Bearbeitungszwecke und als Stückgut feuerverzinkte Stahlbauteile mit einem 0,35 Gewichtsprozent Anwendungsberei ch und Ablauffrist der Ausnahme Zu kennzeichnen oder auf andere Art kenntlich zu machen ( 4 Abs. 3 Werkstoffe und Bauteile Blei als Bestandteil einer Legierung 1a Stahl für Bearbeitungszwecke und als Stückgut feuerverzinkte Stahlbauteile mit einem 0,35 Gewichtsprozent Anwendungsberei ch und Ablauffrist der Ausnahme Zu kennzeichnen oder auf andere Art kenntlich zu machen ( 4 Abs. 3

2 von 9 1 Kontinuierlich verzinktes Stahlblech mit einem 0,35 Gewichtsprozent 2a Aluminium für Bearbeitungszwecke mit einem 2 Gewichtsprozent 2 Aluminium mit einem 1,5 Gewichtsprozent 2c Aluminium mit einem 0,4 Gewichtsprozent 3 Kupferlegierung mit einem und 2005 in den 4 Gewichtsprozent 4a Lagerschalen und Buchsen 4 Lagerschalen und Buchsen in Motoren, Getrieben und Kompressoren für Klimaanlagen Blei und Bleiverbindungen in Bauteilen 5 Batterien 1. Juli 2011 und danach als Ersatzteile für vor dem 1. Juli 2011 in den Verkehr gebrachte 1 Kontinuierlich verzinktes Stahlblech mit einem 0,35 Gewichtsprozent und 2a Aluminium für Bearbeitungszwecke mit einem 2 Gewichtsprozent 2 Aluminium mit einem 1,5 Gewichtsprozent 2c Aluminium mit einem 0,4 Gewichtsprozent 3 Kupferlegierung mit einem 2005 in den 4 Gewichtsprozent 4a Lagerschalen und Buchsen 4 Lagerschalen und Buchsen in Motoren, Getrieben und Kompressoren für Klimaanlagen Blei und Bleiverbindungen in Bauteilen 5 Batterien vor dem 1.Juli 2011 in den Verkehr gebrachte

3 von 9 6 Schwingungsdämpfer und 7a Vulkanisierungsmittel und Stabilisatoren für Elastomere in Brems- und 2005 in den Kraftstoffschläuchen, Belüftungsschläuchen, in elastomer-/metallhaltigen Teilen der Fahrzeuggestelle und Motorblöcken. 7 Vulkanisierungsmittel und Stabilisatoren für Elastomere in Brems- und Kraftstoffschläuchen, Belüftungsschläuchen, in elastomer-/metallhaltigen Teilen der Fahrzeuggestelle und Motorblöcken mit einem 0,5 Gewichtsprozent. 7c Bindemittel für Elastomere in Anwendungen der Kraftübertragung mit einem 0,5 Gewichtsprozent 2006 in den 2009 in den 6 Schwingungsdämpfer und 7a Vulkanisierungsmittel und Stabilisatoren für Elastomere in Brems- und 2005 in den Kraftstoffschläuchen, Belüftungsschläuchen, in elastomer-/metallhaltigen Teilen der Fahrzeuggestelle und Motorblöcken. 7 Vulkanisierungsmittel und Stabilisatoren für Elastomere in Brems- und Kraftstoffschläuchen, Belüftungsschläuchen, in elastomer-/metallhaltigen Teilen der Fahrzeuggestelle und Motorblöcken mit einem 0,5 Gewichtsprozent. 7c Bindemittel für Elastomere in Anwendungen der Kraftübertragung mit einem 0,5 Gewichtsprozent 2006 in den 2009 in den

4 von 9 8a Blei in Lötmitteln zur Befestigung elektrischer und elektronischer Bauteile auf elektronischen Leiterplatten und Blei in Beschichtungen von Anschlüssen von andern Bauteilen als Aluminium- Elektrolytkondensatoren, auf Bauteilanschlussstiften und auf elektronischen Leiterplatten 8 Blei in Lötmitteln in anderen elektrischen Anwendungen als auf elektronischen Leiterplatten oder auf Glas 8c Blei in der Beschichtung von Anschlüssen von Aluminium- Elektrolytkondensatoren 8d Blei in Lötmitteln zum Löten auf Glas in Luftmassenmessern 8e Blei in hochschmelzenden Loten (d.h. Lötlegierungen auf Bleibasis mit einem Bleianteil von mindestens 85 Gewichtsprozent und 2011 und 2013 und 2015 und (3 (2 (2 (2 (2 (2 8a Blei in Lötmitteln zur Befestigung elektrischer und elektronischer Bauteile auf elektronischen Leiterplatten und Blei in Beschichtungen von Anschlüssen von andern Bauteilen als Aluminium- Elektrolytkondensatoren, auf Bauteilanschlussstiften und auf elektronischen Leiterplatten 8 Blei in Lötmitteln in anderen elektrischen Anwendungen als auf elektronischen Leiterplatten oder auf Glas 8c Blei in der Beschichtung von Anschlüssen von Aluminium- Elektrolytkondensatoren 8d Blei in Lötmitteln zum Löten auf Glas in Luftmassenmessern 8e Blei in hochschmelzenden Loten (d.h. Lötlegierungen auf Bleibasis mit einem Bleianteil von mindestens 85 Gewichtsprozent und 2011 und 2013 und 2015 und (2 (3 (3 (3 (3 (3

5 von 9 8f Blei in (3 Einpresssteckverbindern (z. B. Compliant-Pin- Technik 8g Blei in Lötmitteln zum Herstellen einer stabilen elektrischen Verbindung zwischen dem Halbleiterchip und dem Träger in integrierten Flip- Chip-Baugruppen 8h Blei in Lötmitteln zur Befestigung von Wärmeverteilern an Kühlkörpern in Halbleitermodulen mit einer Chipgröße von mindestens 1 cm 2 Projektionsfläche und einer Nennstromdichte von mindestens 1 A/mm 2 Siliziumchipfläche 8i Blei in Lötmitteln in elektrischen Anwendungen auf Glas, ausgenommen zum Löten in Verbundglas (3 (3 und danach als (2 (2 (2 (2 8f. a 8f. Blei in Einpresssteckverbindern (z.b. Compliant-Pin- Technik Blei in Einpresssteckverbindern (z.b. Compliant-Pin- Technik außer im Steckbereich der Fahrzeugkabelbaum- Steckverbinder 8g Blei in Lötmitteln zum Herstellen einer stabilen elektrischen Verbindung zwischen dem Halbleiterchip und dem Träger in integrierten Flip- Chip-Baugruppen 8h Blei in Lötmitteln zur Befestigung von Wärmeverteilern an Kühlkörpern in Halbleitermodulen mit einer Chipgröße von mindestens 1 cm2 Projektionsfläche und einer Nennstromdichte von mindestens 1 A/mm2 Siliziumchipfläche 8i Blei in Lötmitteln in elektrischen Anwendungen auf Glas, ausgenommen zum Löten in Verbundglas Vor dem 1.Januar 2017 und (2 (2 und und (3 (3 (3 (3 (3

6 von 9 8j Blei in Lötmitteln zum Löten in Verbundglas 9 Ventilsitze 2003 entwickelte Motortypen 10a 10 Elektrische und elektronische Bauteile, die Blei gebunden in Glas oder Keramik, in einer Glasoder Keramik-Matrix, in einem Glaskeramikwerkstoff oder in einer Glaskeramik- Matrix enthaltendiese Ausnahme umfasst nicht die Verwendung von Blei in- Glas in Glühlampen und der Glasur von Zündkerzen,- dielektrischen Keramikwerkstoffen von unter 10b, 10c und 10d aufgeführten Bauteilen Blei in PZT-basierten dielektrischen Keramikwerkstoffen in Kondensatoren, die Teil integrierter Schaltkreise oder diskreter Halbleiter sind (3 (2 (4 (für andere als piezoelektrische Bauteile in Motoren 8j Blei in Lötmitteln zum Löten von Verbundglas 2020 und 9 Ventilsitze 2003 entwickelte Motortypen 10a 10 Elektrische und elektronische Bauteile, die Blei gebunden in Glas oder Keramik, in einer Glasoder Keramik-Matrix, in einem Glaskeramikwerkstoff oder in einer Glaskeramik- Matrix enthalten Diese Ausnahme umfasst nicht die Verwendung von Blei in - Glas in Glühlampen und der Glasur von Zündkerzen, - dielektrischen Keramikwerkstoffen von unter 10b, 10c und 10d aufgeführten Bauteilen. Blei in PZT-basierten dielektrischen Keramikwerkstoffen in Kondensatoren, die Teil integrierter Schaltkreise oder diskreter Halbleiter sind (3 (4 (für andere als piezoelektrische Bauteile in Motoren

7 von 9 10c 10 d Blei in dielektrischen Keramikwerkstoffen in Kondensatoren, für eine Nennspannung von weniger als 125 V AC oder 250 V DC Blei in dielektrischen Keramikwerkstoffen von Kondensatoren, die bei den Sensoren von Ultraschallsystemen temperaturbedingte Abweichungen ausgleichen 11 Pyrotechnische Auslösegeräte 12 Bleihaltige thermoelektrische Werkstoffe in elektrischen Fahrzeuganwendungen zur Senkung des CO2- Ausstoßes durch Abgaswärmerückgewinnun g Sechswertiges Chrom 13a Korrosionsschutzschichten typengenehmigte und (3 2006 und 2019 und 2007 in den 10c 10 d Blei in dielektrischen Keramikwerkstoffen in Kondensatoren für eine Nennspannung von weniger als 125 V AC oder 250 V DC Blei in dielektrischen Keramikwerkstoffen von Kondensatoren, die bei den Sensoren von Ultraschallsystemen temperaturbedingte Abweichungen ausgleichen 11 Pyrotechnische Auslösegeräte 12 Bleihaltige thermoelektrische Werkstoffe in elektrischen Fahrzeuganwendungen zur Senkung des CO2- Ausstoßes durch Abgaswärmerückgewinnun g Sechswertiges Chrom 13a Korrosionsschutzschichten typengenehmigte und 2017 und 2006 und 2019 und 2007 in den

8 von 9 13 Korrosionsschutzschichten für Schrauben und Muttern zur Befestigung von Teilen des Fahrzeuggestells 14 Als Korrosionsschutzmittel des Kohlenstoffstahl- Kühlsystems in Absorptionskühlschränken in Wohnmobilen bis zu einem Anteil von 0,75 Gewichtsprozent im Kältemittel, außer wenn andere Kühltechnologien verwendet werden können (d.h. auf dem Markt für die Anwendung in Wohnmobilen verfügbar sind, die sich nicht negativ auf die Umwelt, die Gesundheit und/oder die Sicherheit der Verbraucher auswirken Quecksilber 15a Entladungslampen für Scheinwerfer 15 Leuchtstoffröhren in Instrumententafelanzeigen 2012 und 2012 und 13 Korrosionsschutzschichten für Schrauben und Muttern zur Befestigung von Teilen des Fahrzeuggestells 14 Als Korrosionsschutzmittel des Kohlenstoffstahl- Kühlsystems in Absorptionskühlschränken in Wohnmobilen bis zu einem Anteil von 0,75 Gewichtsprozent im Kältemittel, außer wenn andere Kühltechnologien verwendet werden können (d.h. auf dem Markt für die Anwendung in Wohnmobilen verfügbar sind, die sich nicht negativ auf die Umwelt, die Gesundheit und/oder die Sicherheit der Verbraucher auswirken Quecksilber 15a Entladungslampen für Scheinwerfer 15 Leuchtstoffröhren in Instrumententafelanzeigen 2012 und 2012 und

9 von 9 Cadmium 16 Batterien für Elektrofahrzeuge vor dem 31. Dezember 2008 in den Verkehr gebrachte 1 Diese Ausnahme wird 2015 durch die Europäische Kommission überprüft. Cadmium 16 Batterien für Elektrofahrzeuge 1 Diese Ausnahme wird 2015 überprüft. vor dem 31. Dezember 2008 in den Verkehr gebrachte 2 Demontage, wenn im Zusammenhang mit Eintrag 10a ein durchschnittlicher Schwellenwert von 60 Gramm pro Fahrzeug überschritten wird. Elektronische Geräte, die nicht vom Hersteller bei der Fertigung installiert werden, sind von der Anwendung dieser Klausel ausgenommen. 3 Diese Ausnahme wird 2014 durch die Europäische Kommission überprüft. 4 Demontage, wenn im Zusammenhang mit den Einträgen 8a bis 8j ein durchschnittlicher Schwellenwert von 60 Gramm pro Fahrzeug überschritten wird. Elektronische Geräte, die nicht vom Hersteller bei der Fertigung installiert werden, sind von der Anwendung dieser Klausel ausgenommen.anmerkungen: Ein Höchstkonzentrationswert von bis zu 0,1 Gewichtsprozent Blei, sechswertigem Chrom und Quecksilber je homogenem Werkstoff und bis zu 0,01 Gewichtsprozent Cadmium je homogenem Werkstoff wird toleriert. Die Wiederverwendung von Fahrzeugteilen, die bereits vor Ablauf der Geltungsdauer einer Ausnahme in Verkehr waren, ist uneingeschränkt zulässig, da sie nicht unter 4 Abs. 1 fällt. Nach dem 1. Juli 2003 in Ersatzteile, die für vor dem 1. Juli 2003 in verwendet werden, sind von den Bestimmungen des 4 Abs. 1 ausgenommen(*. (* Diese Klausel gilt nicht für Auswuchtgewichte, Kohlebürsten für Elektromotoren und Bremsbeläge. 2 Diese Ausnahme wird 2019 überprüft. 3 Demontage, wenn im Zusammenhang mit Eintrag 10a ein durchschnittlicher Schwellenwert von 60 Gramm pro Fahrzeug überschritten wird.elektronische Geräte, die nicht vom Hersteller bei der Fertigung installiert werden, sind von der Anwendung dieser Klausel ausgenommen. 4 Demontage, wenn im Zusammenhang mit den Einträgen 8a bis 8j ein durchschnittlicher Schwellenwert von 60 Gramm pro Fahrzeug überschritten wird. Elektronische Geräte, die nicht vom Hersteller bei der Fertigung installiert werden, sind von der Anwendung dieser Klausel ausgenommen. Anmerkungen: Ein Höchstkonzentrationswert von bis zu 0,1 Gewichtsprozent Blei, sechswertigem Chrom und Quecksilber je homogenem Werkstoff und bis zu 0,01 Gewichtsprozent Cadmium je homogenem Werkstoff wird toleriert. Die Wiederverwendung von Fahrzeugteilen, die bereits vor Ablauf der Geltungsdauer einer Ausnahme in Verkehr waren, ist uneingeschränkt zulässig, da sie nicht unter 4 fällt. Nach dem 1. Juli 2003 in Ersatzteile, die für vor dem 1. Juli 2003 in verwendet werden, sind von den Bestimmungen des 4 ausgenommen(*. (* Diese Klausel gilt nicht für Auswuchtgewichte, Kohlebürsten für Elektromotoren und Bremsbeläge.