Die Gewässer übernehmen innerhalb des Naturhaushaltes eine Vielzahl von Funktionen:

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Transkript:

3.5 Oberflächenwasser 3.5.1 Allgemeines Die Gewässer übernehmen innerhalb des Naturhaushaltes eine Vielzahl von Funktionen: - Lebensraum für Pflanzen und Tiere - Erholungsnutzung - Regelfunktion (Abfluss, Retention 1, Selbstreinigung) Bei den Fließgewässern handelt es sich im Plangebiet ausschließlich um Gewässer III. Ordnung. Wesentlicher Gradmesser für die Funktionsfähigkeit der Fließgewässer ist die Gewässergüte sowie die Gewässerstrukturgüte, die für das Stadtgebiet in einer Themenkarte dargestellt sind. Stillgewässer spielen auf dem Stadtgebiet aufgrund ihrer zumeist geringen Größe und fischereiwirtschaftlichen Nutzung eine eher untergeordnete Rolle, bieten jedoch bei naturnaher Ausprägung für eine Vielzahl seltener und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten geeignete Lebensbedingungen 2. Hervorzuheben sind in erster Linie die Alte Badeanstalt nordwestlich Korbach und der Goldhäuser Teich, die besonders aus avifaunistischer Sicht von Bedeutung sind. 3.5.2 Bestandsaufnahme und Bewertung Auf der Grundlage des Saprobienindexes, der den Grad der organischen Belastung wiederspiegelt, wird der biologische Gewässerzustand der Fließgewässer des Landes Hessen (1994) in einem 7-stufigen Klassifikationssystem dar- 1 Rückhaltevermögen der Fließgewässer mit ihren Auen 2 Für das Stadtgebiet liegt eine Teichkartierung aus dem Jahre 1991 vor. Neben Nutzung, Lage und Eigentümer wird eine Kurzcharakterisierung geliefert, in der auch Gefährdungen, Konflikte und Entwicklungsziele aufgezeigt werden.

gestellt. In der vorliegenden Arbeit wird die Klassifikation auf 3 Stufen reduziert (siehe unten). Aufgrund der nahezu flächendeckenden Abwasserbehandlung auf dem Stadtgebiet (Anschluss der Ortsteile an die kommunalen Abwasseranlagen), ist im Vergleich zu Untersuchungen in der Vergangenheit eine Verschiebung der Güteklasse in Richtung der Gewässergüte 2 erkennbar 3. Hingegen können diffuse Einträge insbesondere durch die Landwirtschaft kurzfristig zu einer stark erhöhten Belastung einzelner Fließgewässer führen. Die Gewässer im Westteil des Plangebietes werden größtenteils als gering (bis mäßig) belastet eingestuft. Auffallend, aber nicht verwunderlich ist zudem die erhöhte Nährstoffbelastung des Kuhbachs im Anschluss an die Kläranlage Korbach. Die Gewässerstrukturgüte beschreibt die morphologische Ausstattung eines Gewässers. Als Hauptparameter werden u.a. Profiltyp und tiefe, Breitenerosion und varianz, Durchlässe, Sohlenverbau, Ufer- und Umfeldstrukturen erfasst und bewertet. Nach der Hessischen Strukturgütekartierung werden die Fließgewässer in sieben Stufen differenziert. Wie die Ergebnisse der Gewässergüte werden auch die der Gewässerstrukturgüte in drei Klassen zusammengefasst: Güteklasse Gewässergüte Gewässerstrukturgüte I Unbelastet bis gering belastet Naturnah bis bedingt naturnah II Mäßig bis kritisch belastet Mäßig bis deutlich beeinträchtigt III Stark bis übermäßig belastet Merklich bis übermäßig geschädigt Da der Großteil der Gewässer anthropogen stark verändert ist, finden sich zumeist nur in den Oberläufen (relativ) naturnahe Bachabschnitte. Naturnahe Abschnitte sind gemäß 23 HENatG pauschal geschützt. 3 1970 wiesen lediglich 23 % der Gewässer die Güteklasse II auf, gegenwärtig sind über 90 % als mäßig belastet (oder besser) einzustufen.

Die Stillgewässer auf dem Stadtgebiet sind durchweg künstlich entstanden. Hierbei handelt es sich in erster Linie um angelegte Fischteiche, die zum Teil nicht mehr genutzt werden, anschließend Verlanden und daher wichtige Funktionen im Sinne des Biotop- und Artenschutzes übernehmen. Neben Sumpfbereichen in den Verlandungszonen, Röhrichtgürteln und schmalen Großseggenrieden wird die Vegetation meist durch Wasserpflanzenvorkommen ergänzt. Die Stillgewässer wurden in drei Stufen differenziert (naturnah, bedingt naturnah, naturfern). 3.5.3 Beeinträchtigungen / Defizite Die Fließgewässer im Osten des Plangebietes dienen in erster Linie als Vorfluter, so dass sie ihre biologischen Funktionen größtenteils nicht erfüllen können. Besonders Gewässer unverträgliche Ackernutzungen bis an den Gewässerrand stellen eine erhöhte Belastung des Lebensraums dar. Neben einer forstwirtschaftlichen Nutzung bis direkt an den Gewässerrand (Fichtenforste 4 ), gibt es vor allem in den Oberläufen eine Reihe intensiv genutzter Fischteiche von denen eine erhöhte Störung ausgeht (Ableitung von Fischteichen / Missachtung des Mindestwasserabflusses / Wassererwärmung). Des Weiteren stellen eine Reihe von Querbauwerken im Gewässer eine unüberwindliche Barriere dar. 3.5.4 Entwicklungsziele Allgemeine Zielsetzung ist selbstverständlich der Erhalt der vorhandenen naturnahen Gewässerstrukturen und besonders die Verbesserung beeinträchtigter oder naturferner Gewässerabschnitte (v.a. biologische Durchgängigkeit der Gewässer wieder herstellen). Sofern nicht überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit entgegenstehen, wird gemäß der allgemeinen Ziele der geltenden Wassergesetze ( 31 WHG, 59 HWG) eine Rückführung ausgebauter Gewässer in einen naturnahen Zustand gefordert. Der allgemeine Renaturierungsbedarf der einzelnen Gewässer wird direkt aus den Ergebnissen 4 Fichtenriegel, die direkt an die Bachufer heranreichen, sperren die Bachtäler komplett ab. Wandernde Tierarten werden hierdurch massiv beeinträchtigt (Behinderung der Kompensationsflüge).

der Gewässerstrukturgütekartierung abgeleitet. Je nach Zustand wird in zwei Stufen unterschieden: Renaturierungsbedarf hoch Renaturierungsbedarf mittel/gering Durch zielgerichtete Maßnahmen zur Wiederherstellung des naturnahen Zustandes der Fliessgewässer kann der Lebensraum wieder vielfältige Funktionen für die Tier- und Pflanzenwelt einnehmen 5. Die eher als Gräben anzusprechenden kleinen Fließgewässer im Osten des Plangebietes sollten in ihrem strukturellen Zustand verbessert werden. Auch die angrenzenden Auenbereiche sollten zur Verbesserung der fließgewässerökologischen Situation einbezogen werden. Um z. B. Retentionsraum zu schaffen, muss das Gewässer und seine benachbarten Flächen als einheitliches System verstanden werden. Insbesondere die Ackernutzung in den Auen ist zu reduzieren und wenn möglich gänzlich zu unterlassen. Eine Umwandlung in Grünland verringert nicht nur den Eintrag von Düngemitteln und Pestiziden, sondern leistet zugleich auch einen wichtigen Beitrag zum Arten- und Biotopschutz. Grundsätzlich sollte daher die Etablierung von Uferrandstreifen gefordert werden. Geschlossene Fichtenreinbestände an den Oberläufen der Fließgewässer sollten sukzessive aufgelockert und mit Baumarten der auetypischen Vegetationseinheiten angereichert werden 6. In allen Fließgewässern, aus denen Wasser für Teiche abgeleitet wird, sollte die gesetzlich festgelegte Mindestwassermenge verbleiben (Mindestwassererlass 7 ). Generell sind naturferne Ausbaumaßnahmen an Gewässern zu vermeiden. 5 Rückführung ins ursprüngliche Bachbett, Beseitigung von Abstürzen, Anhebung der Sohle usw. 6 Bachauenwälder mit Erle und Esche 7 Erlass zur Festsetzung der Mindestwassermenge vom 13.02.1996 (StAnz. 13/1003)

In der Vergangenheit konnte das verstärkte Trockenfallen einiger Fließgewässer beobachtet werden (Kuhbach, Marbeck mit Zuflüssen). Obwohl keine detaillierten Untersuchungen zu dieser Problematik vorliegen (eventuell verminderte Quellschüttung durch allgemeine Grundwasserabsenkung, verstärkte Versickerung durch Tiefenerosion) sollten geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Neben allgemeinen Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers (vgl. Kapitel 3.4.4 Grundwasser) ist bei den betroffenen Gewässern die abschnittsweise Anhebung bzw. Abdichtung der Gewässersohle oder besser die Rückverlegung in das ursprüngliche Bachbett zu prüfen. Die bedingt naturnahen Teiche auf dem Stadtgebiet bieten bei Nutzungsextensivierung oder -aufgabe ein hohes Entwicklungspotential. Selbst naturferne Teiche können durch geeignete Maßnahmen in einen naturnahen oder zumindest naturverträglichen Zustand überführt werden. Besonders hervorzuheben ist die Realisierung der Einzelmaßnahmen im Bereich des Regionalen Landschaftspflegekonzeptes (RLK) mit seinen Erweiterungsflächen, sofern es sich um die Einzugsgebiete eines Gewässers handelt. Um die naturraumspezifische Eigendynamik unserer Gewässer zu fördern, ist grundsätzlich der Grunderwerb zur Vergrößerung der Gewässerparzelle von Vorteil (vgl. Kapitel 6). Die Daten der Gewässerstrukturgütekartierung des Landes Hessen lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Eine spätere Einarbeitung im Erfassungsmaßstab (1: 25.000) wird empfohlen, da hier auf der Grundlage von 100 m Abschnitten konkrete Konzepte und Einzelmaßnahmen abgeleitet bzw. entwickelt werden können.