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1 3. Schutzgüter 3.1 Biotoptypen Allgemeines Im Folgenden werden die auf dem Stadtgebiet erfassten Biotoptypen erläutert. Ihre Darstellung erfolgt im Maßstab 1: auf der Bestandskarte des Landschaftsplans. Der Bestandsplan dient im wesentlichen als Grundlage für den Maßnahmen- und Entwicklungsteil. Die flächendeckende Kartierung des Stadtgebietes erfolgte vorwiegend im Jahr Bereits durch den Flächennutzungsplan oder einen Bebauungsplan beplante aber noch nicht bebaute Bereiche sind im Gegensatz zu den Darstellungen im Entwicklungs- und Maßnahmenkarte nicht ausgespart. Nach einer kurzen Beschreibung der Lebensräume werden regionale Besonderheiten, Bewertung, Schutzstatus und Aussagen bezüglich potentieller Entwicklungsmöglichkeiten herausgestellt, die am Ende des jeweiligen Abschnittes angerissen werden. Des Weiteren folgen, falls erforderlich, Hinweise auf die Darstellung in der Bestandskarte bzw. den entsprechenden Themenkarten. Seltene oder besonders bedeutsame Arten, die auf dem Plangebiet teils auch als Leitarten zu verstehen sind, werden im jeweiligen Kapitel ihren Lebensräumen zugeordnet (Kalkbuchenwälder, Kalkmagerrasen, Silikatmagerrasen und deren Brachestadien, Kalkäcker, Sonderbiotope wie Moore und Felsstandorte). Im Anhang befindet sich hierzu eine Übersicht ausgewählter gefährdeter Pflanzenarten, die im Raum Korbach bezogen auf das Kreisgebiet (Waldeck- Frankenberg) ihren Verbreitungsschwerpunkt besitzen. Eine zusätzliche kartenmäßige Darstellung dieser Arten entfällt. Die Biotoptypenkartierung spiegelt die Realnutzung auf dem Stadtgebiet wieder. Die Darstellung erfolgt gemäß der in 1999 vorgefundenen Nutzung.

2 3.1.2 Kartierschlüssel Grundlage des Kartierschlüssels war die Empfehlung zur Biotop- und Nutzungstypenkartierung vom RP Kassel 1. Zusätzlich eingearbeitet und berücksichtigt wurden die Kartieranleitung der Hessischen Biotopkartierung (3. Fassung März 1995) sowie Nutzungstypen der Ausgleichsabgabenverordnung (AAV), um die spätere Anwendung des L-Plans hinsichtlich der Vorgaben der Hessischen Biotopkartierung und des Biotopwertverfahrens zu erleichtern. Besondere Berücksichtigung fand zudem das Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBL. II ) vom welches die Verordnung über bestimmte geschützte Lebensräume und Landschaftsbestandteile beinhaltet und somit die Ausführungen des 23 HENatG konkretisiert. Sofern die einzelnen Biotoptypen nicht per se geschützt sind, sind sie im Bestandsplan mit einer dunklen Schrägschraffur zusätzlich gekennzeichnet. Weiterhin fanden die Arbeiten von FREDE et al (1996) Berücksichtigung. Den Kartiereinheiten wurden die Biotoptypen sowie die zugehörigen Inventarlisten (Ausprägungen und Vorkommen von Biotoptypen in Waldeck-Frankenberg) zugeordnet, wodurch ein regionales für die im Landschaftsplan erforderlichen Inhalte abgestimmtes Kartierinstrument vorliegt Daten der Hessischen Biotopkartierung Die Hinzunahme und Auswertung der Daten der Hessischen Biotopkartierung (HB) 2 diente sowohl als hilfreiche Grundlage für die anstehenden Kartierarbeiten als auch zur Qualifizierung des Landschaftsplans. Da die Kartierung (HB) mit ihrem selektiven Charakter lediglich (relativ) naturnahe Biotope aufführt, lassen sich Entwicklungspotentiale vor dem Hintergrund eines sinnvollen Maßnahmenkataloges wie es die Landschaftsplanverordnung verlangt, allerdings nicht ableiten. 1 Broschüre Rechtliche Grundlagen zur kommunalen Landschaftsplanung Regierungspräsidium Kassel Dezernat Bei der Hessischen Biotopkartierung handelt es sich um eine selektive Kartierung. Es werden ausschließlich definierte wertvolle und schutzwürdige Biotope kartiert.

3 3.1.4 Beschreibung der im Gebiet vorkommenden Biotoptypen Wald Ca. 30,8 % des Plangebietes sind bewaldet. Grundsätzlich werden die bewaldeten Flächen auf dem Stadtgebiet in Laub- und Nadelwald unterschieden. Die Darstellung der differenzierten Waldflächen (und Biotoptypen) basiert größtenteils auf den Daten der Forstwirtschafts- und Standorttypenkarte sowie für einen Teil der Sonderstandorte auf eigenen Erhebungen. Da Mischwald auf den vorhandenen Planwerken nur unzureichend erfasst und eine Abgrenzung und Anteilsschätzung im Rahmen der Kartierung zur Landschaftsplanung nicht geleistet werden kann, wird dieser nicht gesondert dargestellt. Auch Waldränder wurden nicht dargestellt, zumal ausgeprägte Formen (Kartierkriterien nach der Hessischen Biotopkartierung) dieses Biotoptypes nicht angetroffen wurden. Zu den wertvollsten Standorten auf dem Plangebiet zählen die Kalkbuchenwälder, welche auf Zechstein im Osten des Stadtgebietes ihren Verbreitungsschwerpunkt haben. Zu nennen ist hier vor allem das Dalwigker Holz südlich Korbach sowie die Bestände östlich Nieder-Ense, in denen der Platterbsen-Buchenwald als typische Gesellschaft dieses Biotoptypes in den Vordergrund tritt. Über flachgründigen Rendzinen finden sich in Kuppen- und Hanglage zudem Orchideen- bzw. Seggenbuchenwälder, die aufgrund ihrer Seltenheit und Artenausstattung zu den bedeutendsten Standorten des Plangebietes gezählt werden müssen. Diese Sonderstandorte bieten vor allem wärmeliebenden und trockenresistenten Arten geeignete Lebensbedingungen und beherbergen eine Vielzahl regional und überregional bedeutsamer Arten. Zu den besonders schutzwürdigen Arten zählen vor allem die Orchideen Rotes Waldvögelein, Schmallippige und Kleinblättrige Stendelwurz und Widerbart. Auch die Eichentrockenwälder, die im Raum Hillershausen anzutreffen sind, zeichnen sich durch ihre Flachgründigkeit aus. Ihr Vorkommen ist kleinflächig auf im Westen des Stadtgebietes beschränkte Gebiete über Schiefer einge-

4 grenzt. Die sonnigen Steilhänge mit Felsen und kleinen Schuttfluren sind aufgrund der extremen Standortbedingungen relativ lückig bewachsen. Die trockenwarmen Eichenwälder werden als typische Gesellschaft des Ostsauerländer Gebirgsrandes als regional bedeutsam eingestuft (hoher Natürlichkeitsgrad, Seltenheit). Die Bachauenwälder sind in erster Linie als bachbegleitender Erlenauwald auf dauerfeuchte oder nasse tiefgründige Standorte der Quellregionen im Bereich des Ostsauerländer Gebirgsrandes beschränkt. Im Bereich quelliger bzw. sickernasser Standorte ist der Bachauwald zumeist als Erlen- Eschenwald zu charakterisieren. Wenn auch nur kleinflächig in den eher schmalen Bachtälchen im Westen des Stadtgebietes vorkommend, ist der eigentlich typische Bachauenwald der Mittelgebirge aufgrund seines hohen Natürlichkeitsgrades und seiner Seltenheit von besonderem Wert. Aus faunistischer Sicht sind die Alt-Buchenwälder 3 (kleinflächig über das gesamt Gebiet verteilt) aufgrund erhöhter Totholzanteile von großer Bedeutung, da avifaunistische Besonderheiten wie Schwarzspecht und Hohltaube (Höhlenbrüter) eng an diesen Biotoptyp gebunden sind. Eine weitere Besonderheit stellen die Nieder- und Mittelwaldreste 4 im Westen des Stadtgebietes dar. Insgesamt ist auf dem westlichen Stadtgebiet ein erhöhter Nadelwaldanteil zu verzeichnen, wobei insbesondere artenarme Fichtenaufforstungen einheitlicher Altersklassen als eher geringwertig eingestuft werden. In Bezug auf die Bewertung ist eine Differenzierung der Altbestände zu den reinen Fichtenforsten vorzunehmen. 3 In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Forstamt Vöhl wurden Altbuchenwälder > 140 Jahre in die Bestandskarte eingearbeitet und als Punktsignatur dargestellt. Eine flächenmäßige Abgrenzung hat aufgrund unterschiedlicher Kartengrundlagen und Überschneidungen mit Sonderbiotopen nicht stattgefunden. Auch ehemalige Niederwaldstandorte bzw. -reste wurden mittels Punktsignatur dargestellt. 4 Kulturhistorisch besonders bedeutsam.

5 Gehölze Alle Gehölze sowie Hecken ab einer Länge von ca. 20 m wurden auf dem Stadtgebiet kartiert. Unterschieden wurden vier Kategorien: - Gehölze frischer Standorte ( 23 HENatG) - Gehölze trockenwarmer Standorte ( 23 HENatG) - Gehölze feuchter bis nasser Standorte ( 23 HENatG) - Gebietsfremde Gehölze (u.a. Straßenbegleitgrün) Die Hecken und Feldgehölze sind als wesentlicher Bestandteil unserer Kulturlandschaft maßgeblich an der reizvollen Gliederung derselben beteiligt. Besonders in den intensiv genutzten Bereichen sind sie als wertvolle Vernetzungselemente und Trittsteine im Biotopverbund zu verstehen 5. Ein Großteil der frischen Gehölze setzt sich aus relativ artenarmen ein- bis zweireihigen Hecken zusammen (als Leitarten sind in erster Linie Schlehe, Holunder, Weißdorn und Hundsrose zu nennen). Gehölze trockenwarmer Standorte finden sich vornehmlich in südexponierten Lagen im Kontakt zu den Magerrasen basenreicher Standorte (Leitarten: Roter Hartriegel, Berberitze, Liguster, Rosen, Kreuzdorn). Bei den Gehölzen feuchter bis nasser Standorte handelt es sich zumeist um gewässerbegleitende Gehölze, die u.a. aus Erle, Esche und verschiedenen Weidenarten aufgebaut sind 6. Sowohl Gehölze frischer, trockenwarmer als auch Gehölze feuchter bis nasser Standorte unterliegen einem Pauschalschutz gemäß 23 HENatG. Bei den gebietsfremden Gehölzen handelt es sich vornehmlich um Straßenbegleitgrün, welches weniger Funktionen im Sinne des Arten- und Biotopschutzes einnimmt, sondern als Lärm- und Sichtschutz dient. Mittels EDV-Abfrage können lückige Gehölze für eine sinnvolle Nachpflanzung oder Ergänzung ausgewählt werden. Bei Feuchtgehölzen an Fließgewässern sollte eine Bepflanzung von Lücken generell geprüft werden, da die 5 Gut strukturierte Gehölze befinden sich auch an den Bahnlinien auf dem Plangebiet. 6 z.t. bilden die Feuchtgehölze an den Gewässern einreihige Galeriewälder

6 Bepflanzung eines Gewässers der Entwicklung einer natürlichen Dynamik entgegenstehen kann. - Baumreihen und Alleen Alle Baumreihen und Alleen im Gemeindegebiet wurden kartiert. Charakteristische Arten im Gebiet sind vor allem Ahorn, Esche, Birke und Obstbäume. Mit Ausnahme der Alleen aus nicht einheimischen Pappelarten sind alle Alleen ab einer Länge von 200 m pauschal geschützt. Auch hier sind zusätzliche Informationen bezüglich der Lückigkeit, Neuanpflanzung und Artenzusammensetzung EDV-mäßig erfasst, so dass sich Aussagen zu sinnvollen Maßnahmen ableiten lassen. - Streuobst Streuobstbestände wurden im Rahmen der Biotopkartierung erfasst. Ehemalig weit verbreitete Streuobstwiesen sind stark im Rückgang befindlich und nur noch relativ kleinflächig anzutreffen. Besonders Obstbaumgürtel im Übergang der Ortsränder zur freien Landschaft sind nur fragmentarisch vorhanden. Bei den kartierten Flächen handelt es sich fast ausschließlich um alte hochstämmige Bestände. Weiterhin wurden Neuanpflanzungen kartiert. Ab einer Mindestgröße von 1000 m² bzw. 10 Bäumen (alte Hochstämme) wird eine Zuordnung zu den nach 23 HENatG pauschalgeschützten Biotopen vorgenommen (avifaunistisch bedeutsam, landschaftsbildprägend). Viele Bestände erreichen nicht die Mindestgröße von 1000 m² oder sind aufgrund ihrer Lückigkeit bzw. der geringen Anzahl nicht als 23er Biotop einzustufen. Neben dem Schutz, Erhalt und der Weiterentwicklung der alten Bestände verdienen auch die Neuanpflanzungen im Gebiet ein besonderes Augenmerk, da sie nur durch entsprechende landwirtschaftliche Nutzung bzw. Pflege ihren Beitrag zum Arten- und Naturschutz leisten können (Gefährdung durch Nutzungsaufgabe, Rodung). Zusätzliches Erfassungsmerkmal ist die Lückigkeit der Streuobstwiesen, wodurch zukünftige Maßnahmen (Pflanzungen) abgeleitet werden können (EDV).

7 In der Bestandskarte werden alle Bestände angezeigt. Nach 23 HENatG geschützte Bestände sind gesondert gekennzeichnet (dunkle Schraffur). - Markante Einzelbäume in der freien Landschaft Im Rahmen der Kartierung wurden die landschaftsprägenden (markanten) Einzelbäume erfasst. Bei den kartierten Bäumen handelt es sich fast ausnahmslos um standorttypische heimische Gehölze (Buche, Eiche, Weide). Besonders in der ausgeräumten intensiv genutzten Agrarlandschaft (Waldecker Tafel) sind sie von besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild. Alle landschaftsprägenden Einzelbäume unterliegen einem Pauschalschutz gemäß 23 HENatG Quellen Bei den vorgefundenen Quelltypen handelt es sich um relativ gut ausgebildete Sicker- bzw. Sumpfquellen (Helokrenen) und Sturzquellen (Rheokrenen), die wie alle nicht gefassten Quellen aufgrund ihrer geringen Größe und Seltenheit einem besonderen Schutz unterliegen. Die Erfassung der heimischen Quellen wurde über die Geländearbeit hinaus um die Ergebnisse der Hessischen Biotopkartierung ergänzt bzw. komplettiert (nachrichtliche Übernahme). Alle Quellen genießen einen Pauschalschutz nach 23 HENatG. Sofern nicht in den größeren bewaldeten Gebieten im Westteil des Plangebietes auftretend (hier gehäuft), ist generell eine Gefährdung des Biotoptypes durch intensive Nutzung bis an den Biotoprand zu verzeichnen. In diesen Fällen wird die Etablierung einer Pufferfläche um die Quellen empfohlen. Die Quellen werden in der Bestandskarte dargestellt sowie in der Entwicklungskarte als gesetzlich geschützte Bereiche gekennzeichnet. Darüber hinaus sind sie in die Themenkarte Grundwasser 7 eingearbeitet. 7 Als Schnittstelle zum Oberflächenwasser

8 Gewässer - Fließgewässer Das Fließgewässernetz stellt ein wichtiges ökologisches Vernetzungselement auf dem Stadtgebiet dar. Die Fließgewässer im Untersuchungsgebiet werden alle den Gewässern III. Ordnung zugeordnet. Neben der Erfassung des strukturellen Zustandes der Gewässer im Gelände wurden die Daten der Gewässergüte aus dem Jahre 1989 nachrichtlich übernommen und in die Themenkarte Oberflächengewässer eingearbeitet. Güte und Struktur wurden in jeweils drei Stufen differenziert. Die dargestellten Defizite leiten direkt zu einem erhöhten Renaturierungsbedarf nahezu aller Gewässer hin. Lediglich im Bereich der Oberläufe sind eine Reihe naturnahe, gut strukturierte Abschnitte anzutreffen. Zum Teil sind die Gewässer jedoch von einer Gewässer unverträglichen Nutzung umgeben. Neben einer forstwirtschaftlichen Nutzung bis an den Gewässerrand, gibt es eine Reihe intensiv genutzter Fischteiche von denen eine erhöhte Störung ausgeht (Ableitung von Fischteichen / Mindestwasserabfluß). Des Weiteren stellen eine Reihe von Querbauwerken im Gewässer eine unüberwindliche Barriere dar. Im Bereich des Ostsauerländer Gebirgsrandes wird im Gegensatz zu den Fließgewässern im Bereich der Waldecker Tafel, ein Großteil der relativ naturnahen Gewässer von einreihigen Galeriewäldern begleitet. Die eher schmalen Bäche im Ostteil sind hingegen größtenteils naturfern ausgebaut. Da mit der Begradigung und Verlegung der Bäche eine starke Eintiefung einhergeht, kann eine Rückführung dieser Gewässer in einen naturnahen Zustand nur durch bauliche Maßnahmen (Rückverlegung, Renaturierung) erfolgen. Als Voraussetzung für diese Maßnahmen ist jedoch grundsätzlich der Grunderwerb zur Vergrößerung der Gewässerparzelle von Vorteil. Naturnahe Abschnitte sind gemäß 23 HENatG pauschal geschützt. In der Bestandskarte werden naturnahe Abschnitte blau dargestellt. Die Themenkarte Oberflächenwasser stellt die Aussagen der Gewässergüte sowie die der Gewässerstrukturgüte dar.

9 - Stillgewässer / Teiche Die Stillgewässer im Gebiet wurden im Rahmen der Biotoptypenkartierung aktuell erfasst. Eine ergänzende nachrichtliche Übernahme der vorhandenen Teichkartierung aus dem Jahre 1991 wurde als wenig sinnvoll erachtet. Lediglich dort aufgeführte Hinweise bezüglich der Nutzungsintensität können hinsichtlich der vom Gewässer ausgehenden potentiellen Gefährdung auf das anschließende Fließgewässer hilfreich sein. Die Teiche werden in drei Kategorien unterschieden (vgl. Bestands- und Maßnahmenkarte). Dargestellt werden zum einen naturferne Teiche, die zumeist einer intensiven fischereiwirtschaftlichen Nutzung unterliegen, die eine erhebliche Belastung für den Teich und das anschließende Fließgewässer darstellt. Zum anderen werden naturnahe Teiche dargestellt. Hierbei handelt es sich größtenteils um wenig oder unbewirtschaftete Teiche, die mittlerweile eine größere Verlandungszone aufweisen. Neben Sumpfbereichen in den Verlandungszonen, Röhrichtgürteln und schmalen Großseggenriedern wird die Vegetation meist durch Wasserpflanzenvorkommen ergänzt. Zu nennen sind hier beispielsweise der Goldhäuser Teich (Naturdenkmal), die Teiche am Strother Moor und die Alte Badeanstalt nordwestlich Korbach (Naturdenkmal), die insbesondere auch aus avifaunistischer Sicht als besonders wertvoll einzustufen sind. Als naturnah sind zudem eine Reihe kleinerer Teiche im Einzugsgebiet der Oberläufe der Fließgewässer im Ostsauerländer Gebirgsrand einzustufen (ehemalige aus der Nutzung genommene Fischteiche). Eine Zwischenstellung nehmen die sogenannten bedingt naturnahen Teiche ein, denen insbesondere eine ausgeprägte Verlandungszone fehlt. Naturnahe Teiche gelten ab einer Mindestgröße von 100 m² gemäß 23 HENatG als pauschal geschützt. Bei Nutzungsextensivierung oder besser -aufgabe bieten auch die eher naturfernen bzw. bedingt naturnahen Teiche ein relativ hohes Entwicklungspotential, wobei die Beeinträchtigung des Fließgewässers durch die Ableitung eines Teiches im Einzelfall geprüft werden muss.

10 - Stillgewässer / Tümpel Bei Tümpeln handelt es sich um temporäre Gewässer, die keinen dauerhaften Zu- und Abfluß besitzen. Die periodisch trockenfallenden Standorte werden unabhängig ihrer Vegetationszusammensetzung kartiert. Der auf dem Stadtgebiet relativ selten angetroffene Biotoptyp liefert einer Reihe an die besonderen Standortverhältnisse angepassten Tier- und Pflanzenarten geeignete Lebensbedingungen. Alle Tümpel sind gemäß 23 HENatG pauschal geschützt Röhricht / Sümpfe Röhrichte finden sich vornehmlich an den Fließ- und Stillgewässern im Untersuchungsgebiet und sind im Plangebiet zumeist fragmentarisch ausgebildet. Sie bieten geeignete Lebens- und insbesondere in der ausgeräumten Agrarlandschaft im Bereich der Waldecker Tafel sehr gute Rückzugsbedingungen für eine Vielzahl seltener Arten. Im Rahmen der Biotoptypen- und Nutzungskartierung sind die saumartig ausgebildeten Bestände nicht gesondert erfasst (der Lebensraum Röhricht steht in engem Kontakt zu den Feuchtgehölzen). Alle Röhrichte und Sümpfe unterliegen einem Pauschalschutz gemäß 23 HENatG Moore und Sümpfe Die von Natur aus sehr seltenen Moorstandorte werden im Untersuchungsgebiet den Kalkflach- bzw. sauren Quellmooren zugeordnet (Moorkomplexe mit Kleinseggensümpfen). Der besonders wertvolle Lebensraum liefert stark angepassten spezialisierten Pflanzen und Tieren geeignete Lebensbedingungen. Das Strother Moor südwestlich Strothe wird als saures Quellmoor charakterisiert. In der Vergangenheit durch Torfabbau stark negativ beeinträchtigt, ist gegenwärtig vor allem die intensive Nutzung bis an den Biotoprand zu bemängeln. Die isolierte Lage und fehlende Pufferbereiche müssen daher als akute Gefährdung dieses sensiblen Sonderstandortes aufgefasst werden. Im Feuchtgebietskomplex im Hagenfeld südlich Meineringhausen werden Kalkflachmoore bzw. Kalkquellsümpfe angetroffen. Hierbei handelt es sich um eine äußerst seltene und sehr artenreiche Ausprägung, die eng an den Austritt kalkhaltigen Wassers gebunden ist. Es finden sich zahlreiche regional und überre-

11 gional seltene und gefährdete Arten. Besonders erwähnenswert sind vor allem Sumpfherzblatt, Breit- und Schmalblättriges Wollgras und Fettkraut. Beide Moorstandorte sind als Naturdenkmal bzw. Naturschutzgebiet ( Hagenfeld ) gesetzlich geschützt. Bei dem Naturschutzgebiet Hagenfeld handelt es sich um das älteste ausgewiesene noch bestehende Naturschutzgebiet im Landkreis Waldeck-Frankenberg Magerrasen Einen der bedeutendsten Biotoptypen auf dem Stadtgebiet stellen zweifellos die Magerrasen dar. Auf flachgründigen, z.t. skelettreichen Böden zumeist in Hang- oder Kuppenlage finden sich unter extensiver Nutzung durch Schaf- oder auch Rinderbeweidung Bestände, die zumindest auf Kalk (hier: Zechstein) zu den artenreichsten Pflanzengesellschaften in Mitteleuropa zählen. Alle Magerrasen wurden durch die Biotoptypenkartierung erfasst. Im Untersuchungsgebiet werden je nach botanischer Ausstattung und den geologischen Gegebenheiten basisch geprägte Halbtrockenrasen von den sauren Silikatmagerrasen unterschieden. Brachestadien werden sofern nicht saumartig ausgebildet dargestellt, jedoch aufgrund ihrer fragmentarischen Ausbildung nicht weiter voneinander abgegrenzt. Saumartig ausgebildete Magerrasen werden auf der Bestandskarte nicht dargestellt. Weitere Magerrasenanteile sind zum Teil als Begleiter in Gehölzen oder im Übergang zu extensiven Grünland zu finden und EDV-mäßig erfasst. Gemäß 23 HENatG sind alle landwirtschaftlich genutzten (oder in Pflege befindlichen) Magerrasen mit einer Mindestgröße von 100 m² pauschal geschützt. Brachestadien ehemals genutzter Halbtrockenrasen sind nur geschützt, wenn sie eine typische Artenzusammensetzung aufweisen. - Halbtrockenrasen Zu den wertvollsten Gebieten auf dem Stadtgebiet zählen die Halbtrockenrasen südlich von Korbach im Bereich der Marbeckhänge sowie das Naturschutzgebiet Schanzenberg. Eine Vielzahl seltener und gefährdeter Arten und ihr

12 Orchideenreichtum verdeutlichen den hohen Wert dieser Sonderstandorte, für deren Erhalt eine besondere Verantwortung besteht. Erhalt und Pflege müssen daher oberste Priorität eingeräumt werden. Zu den besonders bedeutsamen Arten zählen hier unter anderen Dreizähniges Knabenkraut, Deutscher Enzian, Fransen-Enzian und Bergklee. Da sich alle Magerrasen stark im Rückgang befinden, sollten auch kleinflächige bzw. fragmentarisch ausgebildete Brachestadien in entsprechende Pflegeprogramme aufgenommen werden, um ihr Entwicklungspotential auszuschöpfen. Hervorzuheben ist an dieser Stelle das seit einigen Jahren bestehende Schafbeweidungskonzept im Bereich der Marbeckhänge, welches eine Pflege der geschützten Magerrasenbereiche und die positive Entwicklung auch angrenzender Flächen gewährleistet. Eine Ausweitung und Übertragung in andere Gebiete in denen ein erhöhtes Pflegeaufkommen herrscht wäre für dieses vorbildliche Projekt wünschenswert. Vor diesem Hintergrund findet das Regionale Landschaftspflegekonzept (RLK) im L-Plan verstärkt Berücksichtigung, da dort auf der Grundlage der Hessischen Biotopkartierung (HB) größere pflegebedürftige Bereiche mit unterschiedlichen Prioritäten bereits ermittelt und dargestellt worden sind. In Verbindung mit der aktuellen Kartierung im Rahmen des L- Plans (v.a. Grünland, Magerrasen, Brachen usw.) werden diese Räume spezifiziert und weitere größere Vorrangräume für den Natur- und Artenschutz abgeleitet. - Magerrasen sauer inkl. Borstgrasrasen Magerrasen saurer Standorte finden sich vornehmlich auf Silikatgestein, so dass sie auch als Silikatmagerrasen bezeichnet werden. Aufgrund der geologischen Verhältnisse ist ihre Verbreitung daher auf die Schiefer-, Grauwacke- und Buntsandsteingebiete im Naturraum des Ostsauerländer Gebirgsrandes beschränkt. In der Regel nicht ganz so artenreich wie vorgenannte Halbtrockenrasen, doch wegen ihrer Seltenheit und Artenzusammensetzung nicht weniger wertvoll, stellen sie das Gegenstück zu den an Kalk gebundenen Magerrasen dar. Insbesondere die ausgedehnten Silikatmagerrasen nord- und südöstlich von Eppe sind als weitere Besonderheit auf dem Stadtgebiet zu beachten. Ty-

13 pisch für diesen Teilbereich des Plangebietes sind auch die noch häufig anzutreffenden durch Heidenelke und Feld-Thymian gekennzeichneten Säume entlang von Wegen und Gehölzen, die einer Vielzahl seltener oder gar gefährdeter Arten geeignete Rückzugsbedingungen bieten. Je nach Artenzusammensetzung sind hier auch im Übergang zum Wald Fragmente der Zwergstrauchheiden anzutreffen. Auf den Flächen der Silikatmagerrasen sind auch größere Borstgrasrasen eingestreut. Obwohl sie teils in guter Ausprägung als artenreicher Kreuzblümchen- Borstgrasrasen ausgebildet sind, sind sie aufgrund ihrer engen Verzahnung auf den Silikatmagerrasen nicht gesondert dargestellt. Neben dieser artenreichen Ausbildung werden auch artenarme Gesellschaften des Labkraut-Borstgrasrasen angetroffen. Bei den Borstgrasrasen handelt es sich um Magerrasen stark saurer und zumeist sehr nährstoffarmer Standorte. Ihr Verbreitungsschwerpunkt liegt eher in den montanen Lagen des Uplandes, so dass ihr Vorkommen, insbesondere die artenreiche Ausbildung des Kreuzblümchen-Borstgrasrasens, als regionale Besonderheit gewertet wird. Aufgrund der Seltenheit und Gefährdung durch Nutzungsaufgabe bzw. Änderung der Nutzung mit Nutzungsintensivierung ist hier ein besonderes Handlungsgebot gegeben. Die Sicherstellung der Nutzung ist von dringlicher Priorität. Neben den charakteristischen Besonderheiten der sauren Magerrasen wie beispielsweise Katzenpfötchen, Sonnenröschen und Heidenelke, ist das Vorkommen der sehr seltenen Heuschreckenart des Warzenbeißers herauszustellen.

14 Grünland Ein Großteil der landwirtschaftlichen Fläche unterliegt einer intensiven Grünlandbewirtschaftung. Zur Differenzierung wurden auf dem Plangebiet insgesamt sechs Grundtypen unterschieden. Zusätzlich sind Grünlandeinsaaten EDVmäßig erfasst 8, jedoch nicht gesondert dargestellt. Im Westen des Stadtgebietes sowie im Kontakt zu den Kalk- und Silikatmagerrasen 9 findet sich vermehrt extensiv genutztes relativ artenreiches Grünland. Die Hauptvorkommen des Feucht- bzw. Naß- und wechselfeuchten Grünlandes sind vornehmlich im Bereich des Ostsauerländer Gebirgsrandes anzusiedeln (gemäß 23 HENatG geschützt). Aus der Nutzung gefallene Grünlandflächen, die auf dem Plangebiet jedoch eine untergeordnete Rolle spielen, werden als Grünlandbrache geführt 10. Auch die Feuchtbrachen und Hochstaudenfluren wurden als ausdauernde Sukzessionsstadien ehemaliger Feucht- und Nassgrünländereien dem Grünland zugeordnet. Ihr Hauptverbreitungsschwerpunkt liegt in den Bachtälern im Westteil des Stadtgebietes, in denen sie zumeist im Wechsel mit den unterschiedlichen (Feucht)Grünlandgesellschaften anzutreffen sind. Die Gesellschaften dieses Biotoptypes sind gemäß 23 HENatG pauschal geschützt. Feuchtgrünland ist auf dem Stadtgebiet mit unterschiedlicher Nutzungsintensität anzutreffen. Neben nährstoffreichen und artenreichen Auenwiesen und Binsensümpfen ist eine Tendenz zu den eher artenarmen intensiv genutzten Feuchtund Auenwiesen insbesondere im Bereich der größeren Auen (Neerdar, Ogge, Rhena, Aar) erkennbar (Gefährdung durch Intensivierung). Auf der anderen Seite ist eine zunehmenden Nutzungsaufgabe der Feucht- und Naßgrünlandflächen im Bereich der Oberläufe (Ostauerländer Gebirgsrand) zu beobachten (Gefährdung durch Nutzungsaufgabe 11 ). Beide Fälle sollten kritisch beobachtet werden. Um einer Verschärfung der Situation zu begegnen sollten in den gro- 8 Junge Grünlandeinsaaten werden dem Biotoptyp Acker zugeordnet. 9 Teilweise im Komplex mit Magerrasenanteilen oder Magerrasen mit Grünlandanteilen 10 Zum Teil auch aus Ackerbrachen hervorgegangen 11 Obwohl durch Nutzungsaufgabe typische Feuchtbrachen (nach 23 HENatG geschützt) entstehen, ist eine unkontrollierte Entwicklung in diese Richtung aufgrund der Vielfalt und Eigenart dieser Landschaftbestandteile wenig wünschenswert.

15 ßen Auen die bestehenden wertvollen und potentiell entwicklungsfähigen Flächen (weiterhin) extensiv genutzt werden (Sicherstellung der Nutzung, Einleitung von Pflegemaßnahmen). Im Bereich der Oberläufe ist in Einzelfällen grundsätzlich die Wiederaufnahme der Nutzung der Feuchtbrachen zu prüfen, um etwa die Offenhaltung eines kompletten Bachtales auf Dauer zu gewährleisten (Beispiel Friemecke südlich Rhena 12 ). Als zusätzliche Differenzierung sind vor dem Hintergrund der abzuleitenden Maßnahmen für die Entwicklungskarte Flächen mit entsprechendem Entwicklungspotential im Bestandsplan dargestellt. Hierbei handelt es sich um eher artenarmes Grünland mit feuchten, wechselfeuchten oder artenreicheren Übergängen, die mitunter eine fragmentarische Ausbildung extensiverer Gesellschaftsformen darstellen. Kritisch angemerkt sei noch das auf dem Plangebiet zu beobachtende verstärkte Aufkommen des guten Weide- und Futtergrases Ausdauerndes und Vielblütiges 13 Weidelgras, welches durch Einsaat verstärkt eingebracht wird. Zusätzlich zur allgemeinen Nivellierung der Standortverhältnisse durch Drainagen und Düngung, trägt das konkurrenzstarke Obergras nicht unwesentlich zur weiteren Vereinheitlichung unserer Grünlandgesellschaften bei Ruderalfluren Ausdauernde Ruderalfluren sind zumeist auf frischen bis feuchten Standorten anzutreffen. In der Darstellung auf der Bestandskarte finden sich flächige Bestände, die aufgrund ihres Nährstoffhaushaltes zumeist als Brennesselflur ausgebildet sind. Die saumartig ausgebildeten Bestände sind nicht erfasst. Wärmeliebende Ruderalfluren finden sich zum Teil in gestörten Übergängen zu basenreichen Magerrasen im Ostteil des Gemeindegebietes. 12 Das kleine Bachtal wird im Rahmen des Vertragnaturschutzes gepflegt und offengehalten, so dass eine Vielzahl seltener Arten in dem Feucht- und Naßgrünland überdauern kann. 13 Eher auf das Gebiet der Waldecker Tafel beschränkt

16 Felsen / Felsfluren Im Plangebiet finden sich natürliche Kalk- und Silikatfelsfluren vorwiegend in den Wäldern und auf den Halbtrockenrasen in den Kalkgebieten um Korbach sowie im Bereich der Silikatmagerrasen und insbesondere in den Eichentrockenwälder im Raum Hillershausen und Eppe. Aufgrund der engen Verzahnung mit vorgenannten Biotoptypen sind die kleinflächigen Kalkfelsfluren und Silikatfels- und -schuttfluren nur unzureichend erfasst. Als natürlicherweise waldfreier Sonderstandort sind alle Felsfluren von besonderer Bedeutung für den Artenund Biotopschutz. Durch die extremen Standortbedingungen (Hitze, Trockenheit, Frostwechsel, Feinerdearmut) finden sich hier vor allem hochspezialisierte Tier- und Pflanzenarten. Als Beispiel für die Kalkfels bzw. -schuttfluren seien hier Hufeisenklee, Rotbraune Stendelwurz, Trauben-Gamander und Weiße Fetthenne, für die Silikatfelsfluren Saat-Hohlzahn, Felsen-Fetthenne, Frühlings- Fingerkraut sowie Drahtschmiele, Besenheide und diverse Moose und Flechten genannt. Die insgesamt eher vegetationsarmen Pflanzengesellschaften verdienen aufgrund ihrer Seltenheit und ihres hohen Natürlichkeitsgrades einen besonderen Schutz, der sich durch die Einstufung als geschütztes Biotop gemäß HENatG 23 wiederspiegelt 14. Eine aktuelle Gefährdung dieser Standort ist auf dem Stadtgebiet nicht erkennbar Acker und Gärten - Acker (inkl. Ackerbrache) Neben Wald und Grünland nehmen ackerbaulich genutzte Flächen einen Großteil des Stadtgebietes ein. Ein besonderer Schwerpunkt der intensiven ackerbaulichen Nutzung ist die Korbacher Hochfläche sowie die Bereiche um Meineringhausen und Helmscheid. Auch Äcker mittlerer und basenreicher Standorte oder flachgründiger Böden unterliegen weitestgehend einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung. Zum Teil finden sich schmale extensiv genutzte Ackerrandstreifen, die im Zuge der Kartierung nicht gesondert aufgenommen wurden, jedoch einen nicht unerheblichen Beitrag zum Arten- und

17 Biotopschutz im Gebiet wahrnehmen. Besonders in den Kalkgebieten können hier eine Vielzahl seltener und geschützter Arten vorgefunden werden (beispielsweise Raritäten wie Blauer Gauchheil, Feld-Rittersporn oder Echter Frauenspiegel). Vor dem Hintergrund eines flächenhaften Naturschutzes sind weitere Extensivierungen wünschenswert (Ackerrandstreifen). In den Wasserschutzgebieten (Zone II + III) kann hingegen aus Gründen des Ressourcenschutzes eine Umwandlung der vorhandenen Ackerflächen in Grünland von Vorteil sein. Im Zuge der Bestandskartierung wurden die im Erhebungsjahr angetroffenen Ackerbrachen der Vollständigkeit halber erfasst (Stillegungsflächen). Eine Wiederaufnahme der Ackernutzung ist für nahezu alle erfassten Flächen anzunehmen. - Gärten Im Rahmen der Erfassung der Nutzungs- und Biotoptypen sind auch die Kleingärten, Gärten und Baumschulen kartiert worden. Im Gemeindegebiet konzentrieren sie sich um die vorhandenen Siedlungsbegrenzungen. Insgesamt unterliegen sie einer relativ intensiven Nutzung. Gärten mit größeren älteren Baumbeständen (Obst) sollten aus naturschutzfachlicher Sicht erhalten bleiben. Größere Bestände sind gegebenenfalls als Grünfläche im F-Plan festzuschreiben Grünflächen Die Grünflächen im besiedelten Bereich wurden größtenteils nachrichtlich aus dem Flächennutzungsplan (F-Plan) übernommen. Im Offenland sowie im Grenzbereich Offenland Siedlung wurden die Flächen entsprechend ihrer realen Nutzung (Friedhöfe, Parkanlage, Reitplatz, Spielplatz und Sportflächen) 15 kartiert. Aufgrund ihrer jeweiligen Nutzung unterliegen die Flächen einer erheblich unterschiedlichen Nutzungs- und Pflegeintensität. Kartierte Grünflächen 14 Wertvolle Sonderbiotope, z.t. flechten- und moosreich, Erfassung unvollständig 15 Im Bestandsplan als Grünfläche dargestellt, Nutzung auf EDV.

18 sind nicht zwangsläufig im F-Plan festgesetzt. Soweit sinnvoll sollte eine Festsetzung im F-Plan angestrebt werden Bauflächen im Außenbereich Die Bauflächen im Außenbereich werden wie folgt unterschieden: - Bebauung / Siedlung - Fläche für Ver- und Entsorgung (Kläranlage) - Landwirtschaftliche Hoffläche - Steinbruch - Deponie - Lagerplatz - Aufschüttung - Sonstige Gebäude Bewertung der einzelnen Biotoptypen Die Bewertung der einzelnen Biotoptypen erfolgte in Anlehnung an die Ausführungen zum Regionalen Landschaftspflegekonzept (RLK) 16. Für die Bewertung der einzelnen Biotoptypen ist dabei eine Reihe von Kriterien herangezogen worden. In erster Linie handelt es sich dabei um den Natürlichkeitsgrad, die Seltenheit und die Gefährdung eines Biotoptyps. Des Weiteren werden Artensättigung, der Anteil seltener und gefährdeter Arten, das Entwicklungspotential und die anthropogene Beeinträchtigung berücksichtigt. Um auch lokale Besonderheiten stärker zu betonen sind entsprechende Biotoptypen, die auf dem Stadtgebiet einen besonderen Stellenwert einnehmen, mit einem! kenntlich gemacht. Letztlich wird eine Einteilung der Bewertung in fünf Kategorien vorgenommen. Um in der Übersicht eine weitere Differenzierung vorzunehmen, wird je nach Artenausstattung, Nutzungsintensität, Strukturvielfalt und / oder Alter des jeweiligen Biotoptypes bzw. Bestandes (z.b. Gehölze oder Brachestadien) die Tendenz zur nächst gelegenen Kategorie in Klammern mit aufgeführt. 16 Erstellt von ARLL und UNB

19 Zusammenfassende Übersicht der Bewertungskriterien: - 1. Besonders wertvoll (sehr hoher Natürlichkeitsgrad; Natur- und Kulturlandschaftsbiotope mit biotoptypischer Fauna und Flora; Vorkommen zahlreicher stark gefährdeter, gefährdeter oder seltener Arten) - 2. Wertvoll (Natürlichkeitsgrad hoch; Natur- und Kulturlandschaftsbiotope mit biotoptypischer Fauna und Flora) - 3. Bedingt wertvoll (Artenaustattung reduziert; zum Teil fragmentarisch ausgebildet oder erhöhter anthropogener Einfluss) - 4. Geringer Wert (Artenaustattung stark reduziert; verarmte Flächen, anthropogen stark gestört) - 5. Ohne besonderen Wert (extreme Artenverarmung; zum Teil sehr starke Beeinträchtigung und zum Teil belastete Flächen) Übersicht der Bewertung der Biotoptypen 1. Besonders wertvoll Kalkbuchenwälder (!) Altbuchenwälder Bachauenwälder/ Sumpf- und Bruchwälder Eichen-(Hainbuchen) wälder Fließgewässer naturnah Moorkomplex / Kalkflachmoor (!) Quellen (Rheokrenen/Helokrenen) Magerrasen basenreich (!) Magerrasen sauer inkl. Borstgrasrasen (!) Felsen / Felsflur 2. Wertvoll Buchenwälder (Bodensaure Buchenwälder und Buchenwälder mittlerer Standorte) Nieder- und Mittelwaldreste Vorwald, Schlagfluren, Sukzession Gehölze (frisch, feucht bis naß, trockenwarm) Streuobst Grünland extensiv Grünland feuchter bis nasser Standorte, Grünland wechselfeucht Röhricht, Sümpfe Magerrasenbrache Kalkäcker, Ackerrandstreifen (!) Teiche naturnah, Tümpel Feuchtbrachen / Hochstaudenflur 17 inkl. Großseggenriede Derzeit wird dieser Biotoptyp (Feuchtbrachen) aufgrund seiner relativen Seltenheit in die Kategorie Wertvoll eingestuft, bei zunehmender Gefahr des Brachfallens von Flächen durch Nutzungsaufgabe sollte dieser Biotoptyp allerdings in die Kategorie Bedingt wertvoll eingestuft werden. 18 Großseggenriede: In guter Ausprägung Tendenz zu besonders wertvoll

20 3. Bedingt wertvoll Nadelwald (alte Bestände) Teiche bedingt naturnah Ausdauernde Ruderalflur frisch, feucht Grünland intensiv Grünlandbrache Fließgewässer bedingt naturnah Baumreihen und Alleen Markante Einzelbäume Gärten, strukturreich Grünflächen Ackerbrache 4. Geringer Wert Teiche naturfern Fließgewässer naturfern, Gräben Acker mittlerer und basenreicher Standorte Gebietsfremde Gehölze Fichtenforste einheitlicher Altersklassen 5. Ohne besonderen Wert Gärten, strukturarm intensiv gepflegt Siedlungen, baulich geprägte Flächen Acker intensiv (inkl. Einsaaten) Übersicht der im Bestandsplan dargestellten Biotoptypen, die zugehörigen Pflanzengesellschaften (bzw. deren Ausprägung) und deren Bewertung: BIOTOPTYPEN PFLANZENGESELLSCHAFTEN BEWERTUNG Kalkbuchenwald trockenwarmer Standorte und basenreicher Standorte ORCHIDEEN-/SEGGEN-BUCHENWALD INKL. PLATTERBSEN-/WALDGERSTEN-BUCHENWALD 1 Alt-Buchenwald BUCHENWÄLDER ÄLTER 140 JAHRE 1 Buchenwald (Bodensaure Buchenwälder und Buchenwälder mittlerer Standorte) HAINSIMSEN-BUCHENWALD, FLATTERGRAS- BUCHENWALD, WALDMEISTER-/PERLGRAS- BUCHENWALD (1-) 2* Eichen-Hainbuchenwälder und Eichenwälder trockenwarm LABKRAUT-TRAUBENEICHEN-HAINBUCHENWALD, BIRKEN-TRAUBENEICHENWALD, BODENSAURE HAINSIMSEN-TRAUBENEICHENWALD 1 Bachauenwälder / Sumpf- und Bruchwälder HAINMIEREN-SCHWARZERLENWALD, WINKEL- SEGGEN-ERLEN-ESCHENWALD, ESCHEN-QUELL- WALD 1 Nieder- und Mittelwälder EICHEN-HAINBUCHEN-NIEDERWALD/MITTELWALD (1-) 2* Vorwald, Schlagfluren, Sukzession HOLUNDER-SALWEIDEN-GEBÜSCH, BROMBEER- /HIMBEER-GESTRÜPP, WEIDENRÖSCHEN- /FINGERHUT-/TOLLKIRSCHEN-SCHLAGFLUR 2

21 Nadelwälder NADELWÄLDER OHNE BESONDERE AUSPRÄ- GUNG 3 (-4)* Nadelforste FICHTENFORST EINHEITLICHER ALTERSKLASSEN 4 Gehölze frischer Standorte FELDGEHÖLZE, BROMBEER-SCHLEHEN-GEHÖLZ- /HECKE, WEIßDORN-SCHLEHEN-ROSEN-HECKE, ROSEN-HASEL-HECKE 2 (-3)* Gehölze trockenwarmer Standorte WACHOLDER-GEBÜSCH, LIGUSTER-ROSEN- HECKE 2 Gehölze feuchter bis nasser Standorte WEIDEN-UND ERLEN-GEHÖLZE, GRAUWEIDEN- GEBÜSCHE, FAULBAUM-ÖHRCHENWEIDEN- GEBÜSCHE 2 (Gebietsfremde) Gehölze PFLANZUNGEN GEBIETSFREMDER ARTEN, STRAßENBEGLEITGRÜN (3-) 4* Baumreihen und Alleen BAUMREIHEN/ALLEEN (2-) 3* Streuobst STREUOBSTWIESE (HOCHSTÄMME) 2 Markante Einzelbäume EICHE, BUCHE, WEIDE (EINHEIMISCHE BAUMAR- TEN) (2-) 3* Quellen (Helokrenen, Rheokrenen) SICKER-/SUMPFQUELLE, KLEINSEGGENSÜMPFE, STURZQUELLEN 1 Fließgewässer naturnah KLEINE BIS MITTLERE MITTELGEBIRGSBÄCHE INKL. BACHRÖHRICHT UND GALERIEWALD, STRUKTURREICH 1 (-2)* Fließgewässer bedingt naturnah KLEINE BIS MITTLERE MITTELGEBIRGSBÄCHE, STRUKTURREICH BIS RELATIV STRUKTURARM (2-) 3* Fließgewässer, Gräben naturfern STRUKTURARME GEWÄSSER 4 Teiche naturnah VERLANDUNGSZONE, SCHWIMMBLATT- UNTER- WASSERVEGETATION 2 Teiche bedingt naturnah VERLANDUNGSZONE, SCHWIMMBLATT- UNTER- WASSERVEGETATION, GESTÖRT 3 Teiche naturfern STEILUFER, OHNE SCHWIMMBLATT- UND UNTERWASSERPFLANZENVEGETATION 4

22 Tümpel (TEMPORÄRE) KLEINGEWÄSSER, VERLANDUNGSZONE, TAUCH- SCHWIMMBLATT- VEGETATION 2 Röhrichte (/Sümpfe) SCHILFRÖHRICHT, ROHRKOLBEN-RÖHRICHT, TEICHSIMSEN-RÖHRICHT, ROHRGLANZGRAS- /WASSERSCHWADEN-/BACHBERLEN- /SUMPFBINSEN-RÖHRICHT (1-) 2* Moore/Sümpfe (inkl. Kleinseggensümpfe basenr. Standorte) TORFMOOS-BULTE, KLEINSEGGENSÜMPFE, SAURE QUELLMOORE 1 Magerrasen basenreicher Standorte ENZIAN-SCHILLERGRASRASEN, FIEDERZWEN- KEN-RASEN 1 Magerrasen saurer Standorte (inkl. Borstgrasrasen) und Zwergstrauch-Heiden) TRIFTHAFER-MAGERRASEN, HEIDENELKEN- STRAUßGRASRASEN, SCHAFSCHWINGEL- MAGERRASEN, ARTENARME LABKRAUT-BORST- GRASRASEN, KREUZBLÜMCHEN-BORSTGRASRA- SEN, CALLUNA-HEIDEN (SÄUME) 1 Magerrasenbrache RUMPFGESELLSCHAFTEN 2 Grünland artenreich, extensiv TIEFLAGEN-GLATTHAFERWIESE, SUBMONTANE GLATTHAFERWIESE, ROTSCHWINGEL-ROT- STRAUßGRAS-MAGERWIESE/-WEIDE 2 Grünland artenarm, intensiv VIELSCHNITT-WIESE, MÄH-/DAUERWEIDE, AN- SAATEN, RUMPFGESELLSCHAFTEN 3 (-4)* Grünland feuchter bis nasser Standorte (inkl. Kleinseggensümpfe) SUMPFDOTTERBLUMEN-WIESE, KOHLDISTEL- WIESE, WALDSIMSEN-SUMPF INKL. BRAUNSEG- GENSUMPF (1-) 2* Grünland wechselfeuchter Standorte KENNARTENLOSE WECHSELFEUCHTE WIESEN, - FRAGMENTE 2 Grünlandbrache RUMPFGESELLSCHAFTEN (2-) 3* Feuchtbrachen und Hochstaudenfluren (inkl. Großseggenriede) FEUCHT-/NASS-WIESENBRACHE, MÄDESÜßFLU- REN, SCHLANK-, SUMPF-SEGGENRIEDE (1-) 2 (-3)* Ausd. Ruderalfluren frisch bis feucht RUDERALFLUREN, BRENNESSELFLUREN 3 Felsen, Felsfluren VEGETATIONSARME KALKFELSEN, SILIKATFELS- FLUR, FLECHTEN-/MOOS, FELSGEBÜSCHE/SÄUME 1

23 Acker intensiv INTENSIVÄCKER 5 Äcker mittlerer und basenreicher Standorte, Kalkacker ÄCKER MITTLERER STANDORTE, ACKERRAND- STREIFEN 2-4* Ackerbrachen BRACHESTADIEN, RUDERALVEGETATION 3 (-4)* Gärten strukturreich (Nutzgarten/Bauerngarten) NUTZGARTEN/BAUERNGARTEN 3 (-4)* Gärten strukturarm intensiv gepflegt ZIERGARTEN (4-) 5* Grünflächen (Friedhöfe, Parks und FRIEDHÖFE, PARKS UND SPORTANLAGEN 3(-4)* Sportanlagen) Siedlungen, baulich geprägte Flächen BAUWERKE, VERKEHRSANLAGE, SCHOTTER- PLÄTZE, HÖFE, SONSTIGE GEBÄUDE, DEPONIE, AUFSCHÜTTUNG, LAGERPLATZ, STEINBRUCH 5 * Je nach Ausprägung (Artenausstattung, Nutzungsintensität, Strukturvielfalt und/oder Alter)

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