Innovative Pressemeldungen aus dem Gesundheitssystem

Ähnliche Dokumente
Rehabilitationssport 2016

Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen

Satzungsleistung (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Elektronischer Datenaustausch zwischen Krankenkassen (GKV) und Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDK) im Bereich Krankenhaus.

Satzungsleistung (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Rahmenvereinbarung zum Strukturfonds 2015 (Verbände der Krankenkassen) Rahmenvereinbarung zum Strukturfonds nach 105 Abs. 1a SGB V für das Jahr 2015

Anhang 1. zur. Technischen Anlage zur elektronischen Abrechnung der Klinischen Krebsregister gemäß der Fördervoraussetzungen nach 65c Abs.

Anhang 1. zur. Technischen Anlage zur elektronischen Abrechnung der Klinischen Krebsregister gemäß der Fördervoraussetzungen nach 65c Abs.

Die Abrechnung von morgen ist mobil

Sabine Hammer Symposium MTW

Die Lebens- und Versorgungsqualität von ISK- Anwendern

R a h m e n v e r e i n b a r u n g der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V.


Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes

CHECK24-Autokreditatlas. Analyse der Autokredit-Anfragen aller CHECK24-Kunden aus 2011 & 2012

Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)

Kostenträgerdatei - Sonstige LE

Muster Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI vollstationäre Pflege

Elektronischer Datenaustausch zwischen Krankenkassen (GKV) und Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDK) im Bereich Krankenhaus.

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt - Preise und Abrechnung in der Physiotherapie

Folgen des vertraglosen Zustands bei der zahnärztlichen Versorgung in der Region der KZV Koblenz-Trier

Kundenspiegel. Was die Versicherten erwarten Analyse der Kundenzufriedenheit und Kundenbindung

Zulassungsantrag Ergotherapie. für AOK NW und vdek

Existenzgründung für Heilmittelerbringer

Vergütungsvereinbarung gemäß 125 SGB V für die Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen, Massagen und medizinischer Bäder

CS-Wartung 076S vom

CHECK24 Autofinanzierungsanalyse. Bundesländer und Berufsgruppen im Vergleich

Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V

Vereinbarung zur Kostenerstattung bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen. den Landesverbänden der Krankenkassen. und.

Zusammenstellung der Beitritte_Krankenkassen_Stand_

Gesetzliche Krankenkassen

Fragen und Antworten. zum Thema Zentrale Prüfstelle Prävention

REGIONALE IMPFVEREINBARUNGEN ZUR HPV-IMPFUNG: FRAUEN JAHRE STAND: 2. März 2009

Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab

Gesetzliche Krankenkassen

An alle NTB-Vereine im Bereich Rehabilitaionssport und Funktionstraining Liebe Turnschwestern! Liebe Turnbrüder!

Gesunde können Kasse machen

Chemische Industrie. Tarifliche Grundvergütungen. Quelle: WSI-Tarifarchiv Stand: Dezember 2012 WSI-Tarifarchiv. Kündigungstermin

Seminar 5 Im Fokus: Netzarbeit konkret - Bestandsaufnahmen und Perspektiven zur vernetzten Versorgung

Vertrag gemäß 89 SGB XI vom

BKK Bevölkerungsumfrage. BKK Bevölkerungsumfrage

Gesetzliche Krankenversicherung

AvP-Kundeninformation. zur Abrechnung von Hilfsmittel-Verordnungen nach spezifizierten Hilfsmittel-Lieferverträgen 302 SGB V ab 01.

Wechselbewegungen durch Zusatzbeitrag Welchen Einfluss hat der Preis auf die Mitgliederbewegungen?

Beitragsnachweis (KVdR)

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Ansatz und Erfahrungen aus Deutschland

Vereinbarung zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen (Katarakt-Vereinbarung) zum 1. Juli 2015.

zwischen und Arbeiterwohlfahrt, Bezirk Rheinland-Pfalz/Hessen-Nassau e. V., Koblenz

Gehaltsatlas 2014 Eine Studie über den Zusammenhang von Regionen und Gehalt

Vertrag gemäß 89 SGB XI

Rabattverträge für Vocado und Vocado HCT

Verordnung von Maßnahmen der Physiotherapeutischen und. Podologischen Therapie Muster 13

Informationen zu Kostenträger-IKs der Knappschaft. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 302 SGB V

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (Tagespflege) zwischen. Träger. und. den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen

Stromanbieter: Wechselaffinität 2014

Kooperationsvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg gemäß 92 c SGB XI

zwischen unter Beteiligung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.v. (PKV Verband), Köln sowie

Übersicht Kostenübernahme der neuen Meningokokken-B-Impfung

Krankenfahrten planen, live verfolgen und abrechnen

zwischen (Träger der Einrichtung) und AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse. in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes der Pflegekassen

Weitere Ergebnisse 2015

BKK-Landesverband Ost, Landesrepräsentanz Sachsen

Zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und. der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, dem BKK-Landesverband NORDWEST,

Versorgungsvertrag für teilstationäre Pflege nach 72 SGB XI

Information zur medizinischen und pharmazeutischen Versorgung von Flüchtlingen

Übersicht Kostenübernahme der neuen Meningokokken-B-Impfung

Pflegekostentarif 2014 für Rehabilitationseinrichtungen

Kostenerstattung für GKV-Versicherte. Die gesetzlichen Regelungen

Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg - Vorpommern

ANLEITUNG FÜR PUNKT- WERTÄNDERUNGEN IM DS-WIN-PLUS

Bund Mitglieder nach KV-Bezirk 1-25 Familienangehörige nach KV-Bezirk Versicherte nach KV-Bezirk 51-75

Rechtliche Aspekte und Konsequenzen eines Direktzugangs zu Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie

Tarifentgelte für die chemische Industrie. in den einzelnen Bundesländern

Krankenkassenindividuelle Selbsthilfeförderung (Projektförderung) im Lande Bremen. nach 20c SGB V. Antragsunterlagen für die Förderung

Mitgliederstatistik der WPK. Stand 1. Januar

Hintergrundinformation

sowie dem Städtetag Rheinland-Pfalz und dem Landkreistag Rheinland-Pfalz, handelnd für die örtlichen Träger der Sozialhilfe,

Fast alle Kassen erheben einen Zusatzbeitrag

Vertragsnummer.: Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gemäß 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Kamenz. Betreuungsverein Kamenz e. V. Heinrich-Heine-Straße 2, Kamenz ,

CHECK24-Autokreditanalyse

Zahlen, Daten, Fakten 2014/2015 BKK Landesverband Süd

Preis-Leistungstest GKV 2016

BARMER GEK Zahnreport 2014

Gesetzliche Krankenkassen 2015

Erstattung osteopathischer Behandlungen durch Krankenkassen / Versicherungen ( Stand März 2014 )

Versorgungsvertrag ambulant 725GB XI

nah, fern und...ganz weit!

7. Definitive Beteiligungen der DAX-30-Firmen

Erstattung osteopathischer Behandlungen durch Krankenkassen/Versicherungen (Stand )

Sparpotenziale durch Gasanbieterwechsel. nach Bundesländern

Übersicht Kostenübernahme der neuen Meningokokken-B-Impfung

IV: Endoprothetik. Orthopädische Praxen Dr. S. Grüner. Dürener. (Privatpraxis)

Vertrag gemäß 89 SGB XI vom


Kooperationstagung Zukunft der Hochschul-Bildung der Gesundheitsberufe III

Gesundheit. Mit struktur

KUNDENINFORMATION. Ihr persönliches Fuhrparkmanagement. Fleetcar + Service Community

Transkript:

Innovative Pressemeldungen aus dem Gesundheitssystem Umsetzung aktueller Entwicklungen in der Gesundheitspolitik DMRZ.de Software und Abrechnung auf Basis der Anforderungen von Recht, Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Krankenkassen Softwareinnovationen Preisverleihungen Heilmittelstudie online bestellen Produktbestellung kurz Vor- und Nachname* Telefon* E-Mail* Interessent nnummer (falls zur Hand) Bitte geben Sie das Ergebnis ein* Absenden

Heilmittelstudie online bestellen Produktbestellung kurz Vor- und Nachname* Telefon* E-Mail* Interessent nnummer (falls zur Hand) Bitte geben Sie das Ergebnis ein* Absenden Deutsches Medizinrechenzentrum vergleicht bundesweite Heilmittel-Tarife - der bundesweite Heiltarife-Vergleich Logopäden erhalten im Westen bis zu 60% mehr Vergütung als im Osten für dasselbe Heilmittel Düsseldorf, den 13. Mai 2015: Die Abrechnungsexperten des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ.de) sorgen derzeit mit einer neuen bundesweiten Vergleichsstudie (als kostenloser Download) zu Heilmittelleistungen für Aufsehen. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen sehen darin auf einen Blick, wer was verdient und welche Leistungen wie vergütet werden. Die Vergütungen von Heilmittelleistungen variieren stark zwischen einzelnen Bundesländern. Auffällig ist der Studie des DMRZ zufolge der Vergütungsunterschied zwischen den östlichen und westlichen Bundesländern - und dass sowohl bei den Einzelleistungen, als auch in Bezug auf die Leistungssummen. So erhielten beispielsweise Logopäden im Rheinland eine 59,79 prozentig höhere Vergütung als Logopäden in Hessen (bezogen auf die Addition der typischen 5 Leistungen). Bei Physiotherapeuten liege der Unterschied zwischen Bayern und Sachsen-Anhalt den Daten von DMRZ.de zufolge bei 21,9 %. Bis zu 257,1 % Unterschied bei der Vergütung von Logopäden bei Gruppenleistungen Als Grundlage der Studie dienen nach Aussagen von DMRZ.de die Vergütungen von vier

unterschiedlichen Heilmittelerbringergruppen, die einem bundesweiten Vergleich unterzogen wurden. Neben dem Ost-West-Tarifgefälle stechen, so DMRZ.de, besonders die stark nach unten abweichenden Vergütungen einzelner Leistungen selbst in hoch vergüteten Bundesländern ins Auge. Ergotherapeuten in Hessen erhielten für die Leistung: 54110: Einzelbehandlung als Belastungserprobung (Regelbehandlungszeit 120 150 min) 71,0 % mehr Vergütung als etwa Ergotherapeuten in Mecklenburg-Vorpommern. Drastischer sehe es bei Logopäden aus. Für die Leistung: 33223: Gruppenbehandlung (90 min) erhielten Logopäden in Bayern 257,1 % mehr Vergütung als die Kollegen in Hessen. Berechnung aufgrund des Mittelwertes Die in der Studie aufgeführten Vergütungshöhen nach Bundesland seien Mittelwerte aus den vertraglichen Regelungen der Krankenkassen mit den Leistungserbringern, so DMRZ.e. Berücksichtigt haben die Tarifexperten von DMRZ.de Verträge der AOK, BKK, IKK, LKK, BKN und vdek (BARMER GEK, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse KKH, HEK Hanseatische Krankenkasse und Handelskrankenkasse [hkk]). Der Mittelwert sei jeweils für jede Vergütung pro Leistung der elf verschiedenen Krankenkassen für jedes Bundesland pro Berufsgruppe gebildet worden. Um den Vergleich der Leistungen einfach und transparent zu gestalten, seien aus jedem Berufszweig für die Branche typische und häufig verordnete Leistungen untersucht worden. In den Bereichen Logopädie seien fünf, in der Podologie acht, im Bereich Ergotherapie zehn und im Bereich Physiotherapie elf der am häufigsten erbrachten Leistungen berücksichtigt worden. Darüber hinaus befragte das Deutsche Medizinrechenzentrum Frau Christine Donner, Geschäftsführung vom Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.v. zu den Ergebnissen der aktuellen Studie. Das ausführliche Interview finden Sie ebenfalls in der Studie.

Regionale Unterschiede der Heilmitteltarife

Hier können Sie die aktuelle 1. Auflage der Heilmittelstudie direkt online kostenlos als pdf-datei herunterladen Studienbestellung: Heilmittelstudie Bestellung Interessent Bestellung Heilmittelstudie online bestellen Produktbestellung kurz Vor- und Nachname* Telefon* E-Mail* Interessent nnummer (falls zur Hand) Bitte geben Sie das Ergebnis ein*

Absenden Pflichtfelder sind mit einem roten * markiert. Mit der Verwendung des Formulares erklären Sie sich damit einverstanden, dass das Deutsche Medizinrechenzentrum Sie per Mail oder Telefon kontaktieren darf. Presse-Kit "Bundesweiter Tarifvergleich Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie " Hier können sich Journalisten den Presse-Kit der Meldung mit unterschiedlichen Textformaten herunterladen. Kostenlose Inklusivleistungen Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an für unsere Abrechnungssoftware! Sie zahlen nur dann die günstige Abrechnung zu 0,5%*, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen. Sonst nicht! Auszeichnungen / Awards Rechtliche Hinweise: * = Beim Deutschen Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) bezahlen Sie nur 0,5% der Bruttoabrechnungssumme zzgl. MwSt. für die elektronische Abrechnung mit allen Krankenkassen + Kostenträgern. ** = %-Vorfinanzierung der Bruttorechnungssumme ggf. zzgl. MwSt. (Vorfinanzierungszeitraum 60 Tage, Auszahlungsquote 100% minus der jeweiligen Factoringgebühr, keine zusätzlichen Kosten), nicht inbegriffen ist die Abrechnung der Gesundheitsleistungen *2 = Für die Hotline fallen keine extra Kosten an. Sie bezahlen nur die ortsüblichen Telefontarife. 3 = "Kostenlose Software" bezeichnet die kostenlose Software-Nutzung (Pflegedienstsoftware, Therapeutensoftware + Krankentransportsoftware) bei kostenloser, gültiger Anmeldung für die DMRZ-Onlineplattform, Abrechnung ist kein Teil der Software. Bei der zusätzlichen Nutzung von Apps (mobile Dienste) fallen ggf. Verbindungskosten an. Android, Google Play, Google und das Google Play-Logo sind Marken von Google Inc. Sämtliche Marken, eingetragene Warenzeichen und Produktnamen sind Eigentum des jeweiligen Inhabers. Sollten wir ein Marken- oder Warenzeichen irrtümlich benutzt oder einen Copyright-Hinweis übersehen haben, teilen Sie uns das bitte mit.