Öffentliches Verfahrensverzeichnis gemäß 4g II BDSG

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Transkript:

Öffentliches Verfahrensverzeichnis gemäß 4g II BDSG 1. Firma der verantwortlichen Stelle ( 4g II, 4e S.1 Ziff.1 BDSG BAZ Beratungsgemeinschaft für Ärzte und Zahnärzte GmbH 2. Geschäftsleitung des Unternehmens und mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragte Personen ( 4g II, 4e S.1 Ziff. 2 BDSG) a. Geschäftsleitung Dipl.-Kfm. univ. Henry Engelhardt, Geschäftsführer b. Leiter der Datenverarbeitung Dipl.-Volkswirt Andreas Kaminski c. Datenschutzbeauftragter Dipl. Finanzwirt (FH) Rainer Gorke 3. Anschrift der verantwortlichen Stelle ( 4g II, 4e S.1 Ziff. 3 BDSG) 97082 Würzburg, Wörthstr. 13-15 4. Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder nutzung ( 4g II, 4e S1 Ziff. 4 BDSG) Erhoben werden die für die Erbringung von Finanzdienst- und Versicherungsmaklerleistungen notwendigen Daten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben müssen für folgende Zwecke Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden: Durchführung der Beratung von Kunden und Interessenten incl. Risikoanalyse und Angebotserstellung

Vermittlung von Versicherungsprodukten und anderer Finanzdienstleistungs-produkte Erfüllung der Dokumentationspflicht nach GewO, VVG, VersVermVO, FinVermV, WpHG und anderen gesetzlichen Vorschriften Erfüllung der Verpflichtung aus dem GWG Verwaltung der Versicherungsverträge und anderer Finanzdienstleistungs-produkte Bearbeitung von Schadens- bzw. Leistungsfällen Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Versicherungsmaklerkooperationspartnern Interne statistische Auswertung Bewerbung von Versicherungsprodukten und anderer Finanzdienstleistungs-produkte, auch von Produkten und Dienstleistungen von Netzwerkpartnern Nebenzwecke sind begleitende oder unterstützende Funktionen wie Personal-, Lieferanten- und Dienstleisterverwaltung. Es werden personenbezogene Daten für eigene Zwecke gespeichert und verarbeitet; daneben kann auch Datenverarbeitung im Auftrag gemäß 11 BDSG durchgeführt werden. 5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien ( 4g II, 4e S.1 Ziff. 5 BDSG) Zur Erfüllung der unter Ziff. 4 genannten Zwecke werden soweit gesetzlich oder im Einzelfall aufgrund Einwilligung erlaubt die im folgenden genannten personen-bezogenen Daten bzw. Datenkategorien erhoben, verarbeitet und genutzt: Kunden/ Interessenten: (einschließlich Telefon-, Fax- und E-Mail-Daten) Auskünfte, Bankverbindungen, Daten zu Versicherungsverhältnissen und Finanzdienstleistungsprodukten aller Art, ggf. Daten von Sachverständigen und Gutachtern, Gesundheitsdaten, Angaben zum beruflichen Werdegang, zur Ausbildung und Qualifikation, Angaben zu Familienverhältnissen und Kindern, Betreuungsinformationen einschließlich Kundenentwicklung,

Identifikationsdaten (Ausweisdaten, Steueridentifikationsnummern, Steuernummern), Einkommensdaten soweit sie für die Angebotserstellung oder Vertragserfüllung relevant sind. Geschädigte/ Zeugen: (einschließlich Telefon-, Fax-und E Mail Daten), Schadensdaten, Bankverbindungen, Sachverhaltsschilderungen, Abrechnungs- und Leistungsdaten Bewerber: Bewerbungsdaten (Namens- und Adressdaten, Angaben zum beruflichen Werdegang, zur Ausbildung und Qualifikation, evtl. Vorstrafen) Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten, Ruheständler, frühere Mitarbeiter und Unterhaltsberechtigte Vertrags-, Stamm- und Abrechnungsdaten (Angaben zu privatund Geschäftsadresse, Tätigkeitsbereich, Gehaltszahlungen, Name und Alter von Angehörigen (soweit für Sozialleistungen relevant) Lohnsteuerdaten. Bankverbindungsdaten, zur Nutzung überlassene Vermögensgegenstände), Daten zur Personalverwaltung und steuerung, Arbeitszeiterfassungsdaten sowie Zugangskontrolldaten, Terminverwaltungsdaten, Daten zur Kommunikation, sowie zur Kontrolle von Transaktionen sowie der technischen Systeme, Daten der vom Mitarbeiter ausgewählten Notfallkontaktpersonen, Daten von Provisionsabrechnungen Lieferanten/Dienstleister Adressdaten, Kontaktdaten, Bankverbindungsdaten, Vertragsdaten, Terminverwaltungsdaten, Abrechnungsund Leistungsdaten

Versicherungsmaklerkooperationspartner, Netzwerkpartner (einschließlich Telefon-, Fax- und E-Mail-Daten). Auskünfte, Bankverbindung, Daten zu Versicherungsverhältnissen, Geschäftsdaten, Vertragsdaten Zu allen vorher genannten Personengruppen können Handelsbriefe und Aufzeichnungen von Handelsgesprächen zu Dokumentations- und Beweiszwecken sowie aufgrund handelsrechtlicher Vorschriften digitalisiert gespeichert werden. 6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können ( 4g II, 4e S.1 Ziff. 8 BDSG) Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.b. gesetzliche und private Krankenversicherungen, Träger der Renten- und Unfallversicherung, Finanzbehörden, Aufsichtsbehörden); in- und ausländische Versicherungsunternehmen aller Branchen; interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (insbesondere Personalabteilung, Leistungssachbearbeiter, Buchhaltung, Rechnungswesen, Beschaffung, allgemeine Verwaltung, Telekommunikation, EDV und Provisionsabrechnungsunternehmen); an der Schadensregulierung beteiligte, auch externe Stellen, externe Auftragnehmer bzw. Dienstleister nach 11 BDSG und weitere externe Stellen wie beispielweise Kreditinstitute (Gehaltszahlungen). 7. Regelfristen für die Löschung von Daten ( 4g II, 4e S.1 Ziff. 7 BDSG) Der Gesetzgeber hat eine Vielzahl von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, soweit sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind.

Handelsrechtliche und finanzwirksame Daten eines abgeschlossenen Geschäftsjahres werden entsprechend der rechtlichen Vorschriften nach zehn Jahren gelöscht, soweit keine längeren Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben oder eine längere Aufbewahrung aus zwingenden Gründen erforderlich ist. Kürzere Löschungsfristen werden auf besonderen Gebieten (Personalverwaltung, Bewerberdaten, Abmahnungen) berücksichtigt. Sind Aufbewahrungs- bzw. Löschungsfristen nicht gesetzlich vorgegeben, so werden Daten gelöscht, wenn die unter Ziffer 4 genannten Zwecke dauerhaft wegfallen. 8. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten ( 4g II, 4e S.1 Ziff. 8 BDSG) Datenübermittlung in Drittstaaten ergeben sich nur im Rahmen der Vertragserfüllung, der Schadenregulierung und im Rahmen des Grüne-Karte-Abkommens, erforderlicher Kommunikation sowie anderer im BDSG ausdrücklich vorgesehener Ausnahmen. Im Übrigen erfolgt keine Datenübermittlung in Drittstaaten, eine solche ist auch nicht geplant. Würzburg, 2. Dezember 2013 Rainer Gorke Datenschutzbeauftragter